Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft; Berufe

MechatronikerAusbV
Inhalt =>

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 4 Durchführung der Berufsausbildung

§ 5 Abschlussprüfung

§ 6 Teil 1 der Abschlussprüfung

§ 7 Teil 2 der Abschlussprüfung

§ 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung

§ 9 Zusatzqualifikationen

§ 10 Gegenstand der Zusatzqualifikationen

§ 11 Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt

§ 12 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung

§ 13 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung

§ 14 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit

§ 15 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren

§ 16 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation

§ 17 Bestandsschutz

§ 18 Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse

§ 19 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Anlage 1 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin
(zu § 3 Absatz 1 Satz 1)

Anlage 2 Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen
(zu § 10)

Abschnitt A: Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung

Abschnitt B: Zusatzqualifikation Programmierung

Abschnitt C: Zusatzqualifikation IT-Sicherheit

Abschnitt D: Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren