Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft; Berufe

MetalltechnikAusb
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Zwischenprüfung

§ 7 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Montagetechnik

§ 8 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Montagetechnik

§ 9 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik

§ 10 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Konstruktionstechnik

§ 11 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Zerspanungstechnik

§ 12 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Zerspanungstechnik

§ 13 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik

§ 14 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik

§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 16 Fortsetzung der Berufsausbildung

§ 17 Inkrafttreten

Anlage
(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik

Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Montagetechnik

Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konstruktionstechnik

Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Zerspanungstechnik

Abschnitt E: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik

Abschnitt F: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten