Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft; Berufe
MetalltechnikAusb
Inhalt =>
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Zwischenprüfung
§ 7 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Montagetechnik
§ 8 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Montagetechnik
§ 9 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik
§ 10 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Konstruktionstechnik
§ 11 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Zerspanungstechnik
§ 12 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Zerspanungstechnik
§ 13 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik
§ 14 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik
§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 16 Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 17 Inkrafttreten
Anlage
(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik
Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Montagetechnik
Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konstruktionstechnik
Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Zerspanungstechnik
Abschnitt E: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik
Abschnitt F: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten