Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

PflAfV
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Teil 1
Finanzierung der beruflichen und der hochschulischen Ausbildung in der Pflege

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Rechtsträgerschaft bei staatlichen Pflegeschulen

§ 3 Bestimmung der Ausbildungskosten und Bemessung von Pauschal- und Individualbudgets

§ 4 Unterschiedliche Pauschalen bei Pauschalbudgets

§ 5 Mitteilungspflichten vor Festsetzung von Ausbildungsbudgets

§ 6 Zurückweisung unangemessener Ausbildungsvergütungen

§ 7 Zurückweisung unplausibler Angaben

§ 8 Festsetzung der Ausbildungsbudgets

§ 9 Ermittlung des Finanzierungsbedarfs

§ 10 Mitteilungspflichten und Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Krankenhäuser

§ 11 Mitteilungspflichten zur Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen

§ 12 Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen

§ 13 Einzahlungen in den Ausgleichsfonds

§ 14 Höhe der Ausgleichszuweisungen

§ 15 Zahlung der Ausgleichszuweisungen

§ 16 Abrechnung der Ausgleichszuweisungen

§ 17 Abrechnung der Umlagebeträge

§ 18 Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Einrichtungen

§ 19 Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Trägern der praktischen Ausbildung oder Pflegeschulen

§ 20 Rechnungslegung

Teil 2
Durchführung statistischer Erhebungen

§ 21 Art und Zweck, Umfang

§ 22 Erhebungsmerkmale

§ 23 Hilfsmerkmale

§ 24 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkt

§ 25 Auskunftspflicht

§ 26 Übermittlung

Teil 3
Verarbeitung personenbezogener Daten; Inkrafttreten

§ 27 Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 27a Datenverarbeitung nach § 62 des Pflegeberufegesetzes

§ 28 Inkrafttreten

Anlage 1 Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes und ohne die Kosten der Ausbildungsvergütung nach § 39a Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes
(zu § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1)

Anlage 2 Erforderliche Angaben zur Festsetzung der Ausbildungsbudgets
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1)