Regelwerk, Allgemein Wirtschaft, Berufe
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ziel und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Ermittlung des Pflegebedarfs der teilstationär
zu behandelnden Patientinnen und Patienten
Kapitel 2
Ermittlung der Soll- und Ist-Personalbesetzung, Datenübermittlung
§ 4 Ermittlung der Soll-Personalbesetzung auf Normalstationen für Erwachsene
§ 5 Ermittlung der Soll-Personalbesetzung auf Normal- und Intensivstationen für Kinder
§ 6 Ermittlung der Ist-Personalbesetzung
§ 7 Übermittlung von Angaben an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
§ 8 Erhebung und Auswertung von Angaben durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
Kapitel 3
Personalbemessung auf Normalstationen für Erwachsene
§ 9 Leistungsstufen und Patientengruppen
§ 10 Zuordnung zu Leistungsstufen der allgemeinen Pflege
§ 11 Zuordnung zu Leistungsstufen der speziellen Pflege
§ 12 Pflegegrundwert, erhöhter Pflegegrundwert, Minutenwerte und Fallwert
Kapitel 4
Personalbemessung auf Stationen für Kinder
Abschnitt 1
Personalbemessung auf Normalstationen
§ 13 Leistungsstufen und Patientengruppen
§ 14 Pflegegrundwert, Minutenwerte und Fallwert
§ 15 Zuordnung zu Leistungsstufen der allgemeinen Pflege
§ 16 Zuordnung zu Leistungsstufen der speziellen Pflege
Abschnitt 2
Personalbemessung auf Intensivstationen
§ 17 Leistungsstufen und Patientengruppen
§ 18 Zuordnung zu Leistungsstufen der Intensivpflege
§ 19 Pflegegrundwert, Minutenwerte und Fallwert
Kapitel 5
Schlussvorschriften
§ 20 Evaluierung
§ 21 Inkrafttreten
Anlage 1 Format für die Datenübermittlung an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
(zu § 7 Absatz 2 und 5)
Anlage 2 Ermittlung des Pflegebedarfs auf Normalstationen für Erwachsene: Zuordnung zu den Leistungsstufen Erläuternde Hinweise: Diese Anlage kommt für die Tagschicht (6 bis 22 Uhr) zur Anwendung.
(zu § 9 Absatz 1)
Anlage 3 Ermittlung des Pflegebedarfs auf Normalstationen für Kinder: Zuordnung zu den Leistungsstufen der allgemeinen Pflege
(zu § 13 Absatz 2 Satz 1)
Anlage 4 Ermittlung des Pflegebedarfs auf Normalstationen für Kinder: Zuordnung zu den Leistungsstufen der speziellen Pflege
(zu § 13 Absatz 2 Satz 1)
Anlage 5 Ermittlung des Pflegebedarfs auf Intensivstationen für Kinder: Zuordnung zu den Leistungsstufen
(zu § 17 Absatz 2)