Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

StmStbAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten

§ 6 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Zwischenprüfung

§ 7 Ziel und Zeitpunkt

§ 8 Inhalt

§ 9 Prüfungsbereich

Abschnitt 3
Gesellenprüfung

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 10 Ziel und Zeitpunkt

§ 11 Inhalt

Unterabschnitt 2
Fachrichtung Steinmetzarbeiten

§ 12 Prüfungsbereiche

§ 13 Prüfungsbereich Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit

§ 14 Prüfungsbereich Ausführen eines Auftrages

§ 15 Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten

§ 16 Prüfungsbereich Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten

§ 17 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Unterabschnitt 3
Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten

§ 19 Prüfungsbereiche

§ 20 Prüfungsbereich Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit

§ 21 Prüfungsbereich Ausführen eines Auftrages

§ 22 Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten

§ 23 Prüfungsbereich Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten

§ 24 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 25 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 26 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin
(zu § 3 Absatz 1)

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten

Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten