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Änderungstext
Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft
Vom 3. Juni 2024
(BGBl. I Nr. 179 vom 06.06.2024)
Auf Grund
verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Artikel 1
TiefbauBAusbV - Tiefbauberufeausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen
Artikel 2
HochbauBAusbV - Hochbauberufeausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen
Artikel 3
AusbauBAusbV - Ausbauberufeausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen
Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Februar 2009 (BGBl. I S. 399) geändert worden ist außer Kraft.
ID: 241325
ENDE |