Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften
§ 3 Liefer- und Zahlungsverpflichtungen; Deckung
§ 4 Interessenkonflikte
Abschnitt 2
Marktrisiko
Unterabschnitt 1
Anwendungsvorschriften für den qualifizierten und den einfachen Ansatz
§ 5 Grundlagen und Abgrenzung
§ 6 Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten
Unterabschnitt 2
Qualifizierter Ansatz
§ 7 Risikobegrenzung
§ 8 Abgrenzung
§ 9 Zugehöriges Vergleichsvermögen
§ 10 Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
§ 11 Quantitative Vorgaben
§ 12 Zu erfassende Risikofaktoren
§ 13 Qualitative Anforderungen; Risikocontrolling
§ 14 Prognosegüte
Unterabschnitt 3
Einfacher Ansatz
§ 15 Risikobegrenzung
§ 16 Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko
§ 17 Unberücksichtigte Derivate
§ 18 Zugehöriges Delta
§ 19 Anerkennung von Absicherungsgeschäften
§ 20 Absicherungen bei Zinsderivaten
§ 21 Wiederanlage von Sicherheiten
§ 22 Ermittlung des Anrechnungsbetrags für strukturierte Investmentvermögen
Abschnitt 3
Kreditrisiko und Liquiditätsrisiko
Unterabschnitt 1
Emittentenrisiko
§ 23 Grundsatz
§ 24 Anwendung des einfachen Ansatzes
Unterabschnitt 2
Liquiditätsrisiko und Kontrahentenrisiko
§ 25 Abschluss und Bewertung eines OTC-Derivates
§ 26 Kündbarkeit von Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften
§ 27 Anrechnungsbetrag für das Kontrahentenrisiko
Abschnitt 4
Stresstests
§ 28 Allgemeine Vorschriften
§ 29 Qualitative Anforderungen
§ 30 Häufigkeit, Anpassung
§ 31 Dokumentation, Überprüfung
§ 32 Zusätzliche Stresstests im Rahmen der Sicherheitenverwaltung
Abschnitt 5
Strukturierte Produkte mit derivativer Komponente
§ 33 Erwerb strukturierter Produkte
§ 34 Organisation
Abschnitt 6
Besondere Veröffentlichungs- und Meldebestimmungen
§ 35 Angaben im Verkaufsprospekt eines Publikumsinvestmentvermögens
§ 36 Angaben in den wesentlichen Anlegerinformationen
§ 37 Angaben im Jahresbericht
§ 38 Berichte über Derivate
Abschnitt 7
Schlussbestimmungen
§ 39 Anwendbarkeit
§ 40 Übergangsbestimmungen
§ 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten