Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

FKAG
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§ 1 Zuständigkeit und Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank

§ 4 Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und dem Gemeinsamen Ausschuss

§ 5 Aufgaben der Bundesanstalt als Koordinator

§ 6 Ermittlung eines Finanzkonglomerats

§ 7 Zugehörigkeit zur Finanzbranche

§ 8 Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten

§ 9 Berechnung der Zugehörigkeit zur Finanzbranche und der Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten

§ 10 Schwellenwerte für die Einstufung als Finanzkonglomerat

§ 11 Feststellung eines Finanzkonglomerats

§ 12 Übergeordnetes Unternehmen

§ 13 Befreiung und Freistellung von der zusätzlichen Beaufsichtigung

§ 14 Ausnahme von der laufenden Beaufsichtigung

§ 15 Erweiterung der zusätzlichen Beaufsichtigung

§ 16 Bezugnahme auf Bilanzsumme oder auf Solvabilitätsanforderungen

§ 17 Eigenmittelausstattung

§ 18 Berechnung der Eigenmittel

§ 19 Freistellung von den Eigenmittelanforderungen

§ 20 Festsetzung von Korrekturposten

§ 21 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln auf Konglomeratsebene

§ 22 Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen über die angemessene Eigenmittelausstattung

§ 23 Risikokonzentrationen und konglomeratsinterne Transaktionen

§ 24 Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen zu Risikokonzentrationen und konglomeratsinternen Transaktionen

§ 25 Besondere organisatorische Pflichten

§ 26 Prognoserechnungen

§ 27 Begründung von Unternehmensbeziehungen

§ 28 Gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 29 Auskünfte und Prüfungen

§ 30 Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen

§ 31 Sofortige Vollziehbarkeit

§ 32 Bußgeldvorschriften

§ 33 Übergangsvorschriften zu § 23