Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
§ 1 Zuständigkeit und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
§ 4 Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und dem Gemeinsamen Ausschuss
§ 5 Aufgaben der Bundesanstalt als Koordinator
§ 6 Ermittlung eines Finanzkonglomerats
§ 7 Zugehörigkeit zur Finanzbranche
§ 8 Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten
§ 9 Berechnung der Zugehörigkeit zur Finanzbranche und der Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten
§ 10 Schwellenwerte für die Einstufung als Finanzkonglomerat
§ 11 Feststellung eines Finanzkonglomerats
§ 12 Übergeordnetes Unternehmen
§ 13 Befreiung und Freistellung von der zusätzlichen Beaufsichtigung
§ 14 Ausnahme von der laufenden Beaufsichtigung
§ 15 Erweiterung der zusätzlichen Beaufsichtigung
§ 16 Bezugnahme auf Bilanzsumme oder auf Solvabilitätsanforderungen
§ 17 Eigenmittelausstattung
§ 18 Berechnung der Eigenmittel
§ 19 Freistellung von den Eigenmittelanforderungen
§ 20 Festsetzung von Korrekturposten
§ 21 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln auf Konglomeratsebene
§ 22 Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen über die angemessene Eigenmittelausstattung
§ 23 Risikokonzentrationen und konglomeratsinterne Transaktionen
§ 24 Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen zu Risikokonzentrationen und konglomeratsinternen Transaktionen
§ 25 Besondere organisatorische Pflichten
§ 26 Prognoserechnungen
§ 27 Begründung von Unternehmensbeziehungen
§ 28 Gemischte Finanzholding-Gesellschaften
§ 29 Auskünfte und Prüfungen
§ 30 Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
§ 31 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Übergangsvorschriften zu § 23