Regelwerk |
Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 14. Dezember 2015
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 16 vom 23.12.2015 S. 470)
* Ändert LVO vom 13. November 2013, GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 707-5-11
Aufgrund § 20 Absatz 1 Nummer 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein vom 31. Mai 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 239) verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie:
" § 9 Absatz 1 der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung vom 13. November 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 439) wird wie folgt geändert:
1. Der einleitende Halbsatz wird wie folgt gefasst:
Im einleitenden Halbsatz wird die Angabe "Bis zum 31. Dezember 2015" durch die Angabe "Bis zum 31. Dezember 2017" ersetzt.
2. Nummer 3 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
abweichend von § 3 ist eine beschränkte Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 3 VOB/A ohne Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zulässig unterhalb eines geschätzten Auftragswertes von 1.000.000 Euro; | "3. abweichend von § 3 ist eine beschränkte Ausschreibung gemäß § 3 Absatz 3 VOB/A ohne Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zulässig unterhalb eines geschätzten Auftragswertes von 1.000.000 Euro; ab Erreichen dieses Auftragswertes ist eine beschränkte Ausschreibung gemäß § 3 Absatz 3 VOB/A ohne Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zulässig für jedes Fachlos unterhalb eines geschätzten Einzelauftragswertes von 50.000 Euro." |
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID 160008
ENDE |