Regelwerk Allgemein Wirtschaft
Abschnitt 1
Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Form und Inhalt der Mitteilungen
§ 2 Allgemeine Bestimmungen zur Mitteilungspflicht
§ 3 Angaben zur Person des Positionsinhabers
§ 4 Benennung einer Kontaktperson
Abschnitt 3
Übermittlung der Mitteilungen
§ 5 Art und Weise der Übermittlung
§ 6 Zulassung zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren
§ 7 Dauer der Speicherung
Abschnitt 4
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
§ 8 Allgemeine Bestimmungen zur Veröffentlichungspflicht; Auftragsnummer der Veröffentlichung
§ 9 Identifikation des Positionsinhabers und seiner Kontaktperson beim Betreiber des Bundesanzeigers
§ 10 Übermittlung der Daten
Abschnitt 5
Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
§ 11 Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
§ 12 Eignung des Dritten
§ 13 Pflichterfüllung bei Einschaltung eines Dritten
Abschnitt 6
Aufsichtsbefugnisse
§ 14 Befugnisse der Bundesanstalt gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers
Abschnitt 7
Schlussvorschrift
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten