Regelwerk Allgemein Wirtschaft

NLPosV
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Form und Inhalt der Mitteilungen

§ 2 Allgemeine Bestimmungen zur Mitteilungspflicht

§ 3 Angaben zur Person des Positionsinhabers

§ 4 Benennung einer Kontaktperson

Abschnitt 3
Übermittlung der Mitteilungen

§ 5 Art und Weise der Übermittlung

§ 6 Zulassung zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren

§ 7 Dauer der Speicherung

Abschnitt 4
Veröffentlichung im Bundesanzeiger

§ 8 Allgemeine Bestimmungen zur Veröffentlichungspflicht; Auftragsnummer der Veröffentlichung

§ 9 Identifikation des Positionsinhabers und seiner Kontaktperson beim Betreiber des Bundesanzeigers

§ 10 Übermittlung der Daten

Abschnitt 5
Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte

§ 11 Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte

§ 12 Eignung des Dritten

§ 13 Pflichterfüllung bei Einschaltung eines Dritten

Abschnitt 6
Aufsichtsbefugnisse

§ 14 Befugnisse der Bundesanstalt gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers

Abschnitt 7
Schlussvorschrift

§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten