Regelwerk, Allgemeines, Wettbewerb
Abschnitt 1
Qualifizierte Verbraucherverbände
Unterabschnitt 1
Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
§ 1 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
§ 2 Angaben zu den Mitgliedern des Vereins
§ 3 Angaben zu den Organmitgliedern
§ 4 Angaben zur Tätigkeit des Vereins
§ 5 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins
§ 6 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins
Unterabschnitt 2
Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
§ 7 Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
§ 8 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände auf Antrag
§ 9 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung
Abschnitt 2
Qualifizierte Wirtschaftsverbände
Unterabschnitt 1
Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 10 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
§ 11 Angaben zu den Mitgliedsunternehmern
§ 12 Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands
§ 13 Angaben zur Tätigkeit des Verbands
§ 14 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Verbands
§ 15 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Verbands
Unterabschnitt 2
Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
§ 16 Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände
§ 17 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der Eintragung
Abschnitt 3
Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
§ 18 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
§ 19 Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen
Abschnitt 4
Jährliche Berichtspflichten
§ 20 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag
§ 21 Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen