Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Schutz von zu Sicherheitszwecken betriebenen Sende- und Empfangsfunkanlagen
§ 4 Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 5 Schutz von Flugfunk- Frequenzen
§ 6 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1)
Nach § 3 bundesweit besonders zu schützende Frequenzbereiche
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1)
Grenzwerte der Störfeldstärke von leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und - netzen
Anlage 3 (zu § 3 Abs. 1)
Messvorschrift für Störaussendungen aus leitungsgebundenen Telekommunikationsanlagen und - netzen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 3 GHz
1 Allgemeine Einführung
1.1 Geltungsbereich
1.2 Frequenzbereich
1.3 Messverfahren
1.4 Grenzwerte
2 Begriffe und Abkürzungen
3 Übersicht über die Messverfahren
3.1 Vorgehen bei der Bearbeitung von Störungsmeldungen
3.2 Vorgehen bei der Überprüfung von TK- Anlagen und - Netzen auf Einhaltung der Anforderungen nach dieser Verordnung
4 Grundsätze zur Vorbereitung und Durchführung der Messungen
4.1 Allgemeines
4.2 Betriebsparameter des TK- Netzes
4.3 Wahl der Messorte
4.4 Messentfernung
Bild 1: Abtragen des Messabstands d von der senkrechten Projektion des Verlaufs der TK- Kabeltrasse auf die Grundfläche
4.5 Grenzwerte für die zulässige Störaussendung aus TK- Anlagen und - Netzen Die Grenzwerte für den jeweiligen Frequenzteilbereich sind in Anlage 2 aufgeführt.
5 Messungen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 30 MHz
5.1 Messgeräte
5.2 Messverfahren
5.3 Messung der elektrischen Störfeldstärke
5.4 Messung des asymmetrischen Störstroms
6 Messungen im Frequenzbereich von 30 bis 3.000 MHz
6.1 Messgeräte
6.2 Messverfahren
Bild 2 : Höhenscan der Antenne
6.3 Bestimmung der elektrischen Feldstärke
7 Messung der Störstrahlungsleistung im Frequenzbereich von 30 bis 3.000 MHz
7.1 Messgeräte
7.2 Messentfernung
7.3 Standort der Messantenne
7.4 Standort der Substitutionsantenne
7.5 Messverfahren
8 Hilfsträgerverfahren
8.1 Pegelbestimmung und Einstellungen
8.2 Bestimmung der Störfeldstärke
9 Aufbereitung der Messergebnisse und Vergleich mit dem Grenzwert
9.1 Korrekturen der Messergebnisse bei Messung mit dem Quasispitzenwert- Detektor
9.2 Korrekturen der Messergebnisse bei Messung mit Spitzenwert- Detektor
9.3 Behandlung der Messunsicherheit
Anhang 1 Festlegungen zur Messung der gemäß dieser Verordnung geltenden Grenzwerte für leitergebundene Telekommunikationsanlagen und - netze
Tabelle A.1 Korrekturfaktoren Freiraum - Freifeld
Anhang 1a Grenzwert für den Störstrom
Anhang 2 Korrektur des vom Quasispitzenwert- Detektor angezeigten Pegelwerts bei geringen Abständen von (S+N)/N
Anhang 3 Bestimmung der Messunsicherheit
A.3.1 Messunsicherheit bei Feldstärkemessungen
Tabelle A.3.1 Einflussgrößen bei der Bestimmung Messunsicherheit bei Feldstärkemessungen im Frequenzbereich bis 1.000 MHz
A.3.2 Messunsicherheit bei geringem Abstand (S+N)/N
Tabelle A.3.2 Beitrag des Quasispitzenwert- Detektors bei geringem Abstand (S+N)/N
A.3.3 Messunsicherheit bei Messung der Störstrahlungsleistung
Anhang 4 Korrektur des vom Spitzenwert- oder Mittelwert- Detektor angezeigten Pegelwerts bei geringen Abständen von (S+N)/N
A.4.1 Problembeschreibung
A.4.2 Messverfahren
Tabelle A.4.1 Kombinationen von Störaussendung und Umgebungsfeldstärken
A.4.3 Korrektur des Messergebnisses bei Überlagerung
Bild A.4.1 Bestimmung der Amplitude des Störsignals mittels des Amplitudenverhältnisses d und des Faktors i
Anhang 5 Anforderungen an einen aktiven Dipol
für die Messung der elektrischen Feldstärke im Frequenzbereich bis 30 MHz