Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

VRV
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Abschnitt 1
Zuständigkeit, Einrichtung des Vereinsregisters

§ 1 Zuständigkeit

§ 2 Aufbau des Vereinsregisters

§ 3 Gestaltung und Benutzung des Registerblatts

§ 4 Schließung des Registerblatts

§ 5 Neufassung des Registerblatts

§ 6 Sitzverlegung und Umwandlung von Vereinen

§ 7 Registerakten, Handblatt

§ 8 Führung des Namensverzeichnisses

Abschnitt 2
Führung des Vereinsregisters

§ 9 Eintragungsverfügung

§ 10 Form der Eintragungen

§ 11 Änderung und Löschung von Eintragungen

§ 12 Berichtigung von Eintragungen

§ 13 Bekanntgabe gegenüber den Beteiligten

§ 14 (aufgehoben)

§ 15 Erreichbarkeit des Vereins

§ 16 Einsicht in das Vereinsregister

§ 17 Abschriften, Bescheinigungen und Zeugnisse

Abschnitt 3
Besondere Vorschriften für das maschinell geführte Vereinsregister

Unterabschnitt 1
Einrichtung des maschinell geführten Vereinsregisters

§ 18 Grundsatz

§ 19 Begriff des maschinell geführten Vereinsregisters

§ 20 Anforderungen an Anlagen und Programme, Sicherung der Anlagen, Programme und Daten

§ 21 Gestaltung des maschinell geführten Vereinsregisters

Unterabschnitt 2
Anlegung des maschinell geführten Registerblatts

§ 22 (aufgehoben)

§ 23 Anlegung des maschinell geführten Registerblattes durch Umschreibung

§ 24 (aufgehoben)

§ 25 Freigabe des maschinell geführten Registerblatts

Unterabschnitt 3
Maschinelle Führung des Vereinsregisters

§ 26 Registerakten, Namensverzeichnis und Handblatt

§ 27 Eintragung in das maschinell geführte Vereinsregister

§ 28 Elektronische Registersignatur

§ 29 Rötungen

§ 30 Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter

Unterabschnitt 4
Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister

§ 31 Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister

§ 32 Ausdrucke

Unterabschnitt 5
Automatisierter Abruf von Daten

§ 33 Umfang des automatisierten Datenabrufs

§ 34 (aufgehoben)

§ 35 (aufgehoben)

§ 36 Abrufprotokollierung

Unterabschnitt 6
Schlußbestimmungen

§ 37 Datenverarbeitung im Auftrag

§ 38 Ersatzregister

§ 39 Übergangsregelung

Anlage 1
(zu § 2 Satz 2)

Anlage 2
(zu § 21 Satz 3)