Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

VermVerkProspV
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§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Allgemeine Grundsätze

§ 3 Angaben über Personen oder Gesellschaften, die für den Inhalt des Verkaufsprospekts die Verantwortung übernehmen

§ 4 Angaben über die Vermögensanlagen

§ 5 Angaben über den Emittenten

§ 6 Angaben über das Kapital des Emittenten

§ 7 Angaben über Gründungsgesellschafter des Emittenten und über die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts

§ 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten

§ 9 Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen

§ 10 Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten

§ 11 Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses des Emittenten

§ 12 Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder und sonstige Personen

§ 13 Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten des Emittenten

§ 13a Angaben über Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung

§ 14 Gewährleistete Vermögensanlagen

§ 15 Verringerte Prospektanforderungen

§ 15a Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung und Prüfung des im Verkaufsprospekt enthaltenen Jahresabschlusses und Lageberichts

§ 16 Inkrafttreten