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Änderungstext
Erste Verordnung
zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
Vom 12. Januar 2007
(BGBl. Nr. 2 vom 26.01.2007 S. 45)
Auf Grund des § 36 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes, der durch Artikel1 Nr. 15 des Gesetzes vom 28. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2630) neu gefasstworden ist, in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragungvon Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3) verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
Die Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3515) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
b) Der Absatz 2 wird angefügt.
2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe " § 36 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe " § 36 Abs. 1 Satz 3" ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe " § 36 Abs. 1 Satz 6" durch die Angabe " § 36 Abs. 1 Satz 7" ersetzt.
3. In § 4 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "sowie" durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort "Informationspflichten" die Wörter "sowie der Anforderungen an das Depotgeschäft" eingefügt.
4. § 5 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort "Informationspflichten" die Wörter "sowie den Anforderungen an das Depotgeschäft" eingefügt.
b) In Absatz 5 Satz 1 werden nach dem Wort "Informationspflichten" die Wörter "sowie den Anforderungen an das Depotgeschäft" eingefügt.
c) In Absatz 6 Satz 3 wird die Angabe " § 36 Abs. 1 Satz 7" durch die Angabe " § 36 Abs. 1 Satz 8" ersetzt.
5. Nach § 6 wird der § 6a eingefügt.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.