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Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Vom 15. Februar 2017
(BGBl. I Nr. 7 vom 21.02.2007 S.162)



Es verordnet auf Grund

Artikel 1
Änderung der Passverordnung

Die Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. März 2015 (BGBl. I S. 218) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a wird die Angabe "59 Euro" durch die Angabe "60 Euro" ersetzt.

2. Dem § 18 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:

"(3) Geht ein Antrag auf Ausstellung eines Passes vor dem 1. März 2017 beim Passhersteller ein, kann der Pass auf Grundlage der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung ausgestellt werden."

3. Anlage 1 erhält eine neue Fassung.

4. Anlage 1a erhält eine neue Fassung.

5. Anlage 2 erhält eine neue Fassung.

6. Anlage 4 erhält eine neue Fassung.

7. Anlage 5 erhält eine neue Fassung.

8. Anlage 11 wird wie folgt gefasst:

altneu
  Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes

Vorbemerkung:

  1. Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten sowohl für den Reisepass, Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass als auch für den Dienst- und Diplomatenpass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass.
  2. Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten der Kinderreisepässe, der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe und der Aufkleber Verlängerung/Änderung der Kinderreisepässe sowie der Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung den Schriftfont "Unicode Doc". Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900- Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist.
  3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtline des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz "String.Latin" zu verwenden.
  4. Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften.
  5. In den Datenfeldern Name (Familienname und Geburtsname) sowie "Vornamen" sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist.
  6. Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle vorzunehmen.

    Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sofern die in der Schriftgröße 2 zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen sollte, ist die Schriftgröße 3 zu verwenden.

    Sollte auch die Zeichenzahl in Schriftgröße 3 nicht ausreichend sein, ist die Schriftgröße 4 zu verwenden.

    Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 4 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z.B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

    Bei vorläufigen Pässen und Kinderreisepässen sowie vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässen sind Einträge im Datenfeld "Name" gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in den Schriftgrößen 1 und 3 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z.B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

    Unterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig.

    Bei der Personalisierung des Aufklebers zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen.
  7. Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, ist der Geburtsname in einer eigenen Zeile einzutragen. Dem Geburtsnamen ist die Zeichenfolge "GEB." bzw. "geb." unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.
  8. Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Datenfeld "Name" eingetragen. Entsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag.
  9. Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet. Beim Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.
  10. Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35 x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Reisepass, im Dienstpass, im Diplomatenpass sowie im Kinderreisepass in den Abmessungen 32 x 41 mm verkleinert darzustellen.
Anzahl der zur stehenden Zeichen Verfügung
DatenfelderSchriftgröße 11Schriftgröße

Schriftfont des Passherstellers:

(2,12 mm)

Unicode Doc: 2,4 mm

2 (2,12 mm) kleinerer Abstand

Schriftfont des Passherstellers:

Schriftgröße 3 (1,59 mm)

Schriftfont des Passherstellers:

Unicode Doc: 2 mm

Schriftgröße 4 (1,06 mm)

Schriftfont des Passherstellers:

Seriennummer9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)
Einträge in 2, 3 oder 4 Schriftgröße sind unzulässig.
Name (Familienname und Geburtsname)36 Zeichen pro Zeile;

2 Zeilen (insgesamt 72 Zeichen)

45 Zeichen pro Zeile;

2 Zeilen (insgesamt 90 Zeichen)

51 Zeichen pro Zeile;

3 Zeilen (insgesamt 153 Zeichen)

59 Zeichen pro Zeile;

4 Zeilen (insgesamt 236 Zeichen)

Vornamen36 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 36 Zeichen)45 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 45 Zeichen)51 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 102 Zeichen)59 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 177 Zeichen)
Tag der Geburt10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt

10 Zeichen)

Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.
Ort der Geburt27 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt

27 Zeichen)

33 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 33 Zeichen)38 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 76 Zeichen)45 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 135 Zeichen)
Geschlecht1 ZeichenEinträge in Schriftgröße2, 3 oder 4 sind unzulässig.
Staatsangehörigkeit20 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 20 Zeichen)25 Zeichen pro Zeile;

1 Zeile (insgesamt 25 Zeichen)

29 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 29 Zeichen)33 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 66 Zeichen)
Gültig bis (letzter Tag der Gültigkeitsdauer)10 Zeichen pro Zeile;

1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)

Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig

.

Wohnort35 Zeichen pro Zeile;

2 Zeilen (insgesamt 70 Zeichen)

55 Zeichen pro Zeile;

2 Zeilen (insgesamt 110 Zeichen)

Einträge in Schriftgröße unzulässig.
Farbe der Augen35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen)55 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 55 Zeichen)Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind unzulässig.
Größe3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 3 Zeichen)3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 3 Zeichen)Einträge in Schriftgröße3 oder 4 sind unzulässig.
Ordensname, Künstlername35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen)55 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 55 Zeichen)Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind unzulässig.
Ausstellende Behörde28 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 84 Zeichen)Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.
Ausgestellt (Ort)25 Zeichen pro Zeile; 1 ZeileEinträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.
Datum

in der Passkarte bzw. auf dem Personalisierungsaufkleber

10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.
Datum

auf der Seite 2 des beim Passhersteller personalisierten Reisepasses, Dienstpasses bzw. Diplomatenpasses

18 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 18 Zeichen)Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.
DatenfelderSchriftgröße 11Schriftgröße

Schriftfont des Passherstellers: (2,12 mm)

Unicode Doc: 2,4 mm

2 (2,12 mm) kleinerer Abstand

Schriftfont des Passherstellers:

Schriftgröße 3 (1,59 mm)

Schriftfont des Passherstellers:

Unicode Doc: 2 mm

Schriftgröße 4 (1,06 mm)

Schriftfont des Passherstellers:

Typ2 Zeichen pro Zeile;

1 Zeile (insgesamt

2 Zeichen)

Einträge in Schriftgröße2, 3 oder 4 sind unzulässig.
Kode1 Zeichen pro Zeile; 1 ZeileEinträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.
Dienstort und Dienstbezeichnung235 Zeichen pro Zeile; 5 Zeilen (insgesamt 175 Zeichen)55 Zeichen pro Zeile; 5 Zeilen (insgesamt 275 Zeichen)Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind unzulässig.
Passaktennummer335 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen)55 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 55 Zeichen)Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind unzulässig.
Datenfelder des Aufklebers für Änderungen des Dienstortes und der DienstbezeichnungAnzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße
Dienstort-/Dienstbezeichnung11 Zeilen à 33 Zeichen und 4 Zeilen à 26 Zeichen (insgesamt 467 Zeichen)
Seriennummer9 Zeichen pro Zeile;

1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)

1 Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.

2 Gilt nur für amtliche Pässe.

3 Gilt nur für amtliche Pässe.

Anlage 11
Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes

Vorbemerkung:

  1. Für den Reisepass sowie für den Dienst- und Diplomatenpass gelten die in der nachstehenden Tabelle 1 beschriebenen Anforderungen an die Einträge. Die in der nachstehenden Tabelle 2 beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass und für den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass.
  2. Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten der Kinderreisepässe, der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe und der Aufkleber Verlängerung/Änderung der Kinderreisepässe sowie der Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung den Schriftfont "Unicode Doc". Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist.
  3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz "String.Latin" zu verwenden.
  4. Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen sowie die Zugangsnummer (CAN) sind im Schriftfont OCR-B zu beschriften.
  5. In den Datenfeldern"Name" (Familienname und Geburtsname) sowie "Vornamen" sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabellen umsetzbar ist.
  6. Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabellen vorzunehmen:
    1. Für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass gilt:

      Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen.

      Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle 1 maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z.B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

    2. Für den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:

      Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 im Fettsatz gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 vorzunehmen.

      Einträge im Datenfeld "Name" sind gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 in den Schriftgrößen 1 und 2 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z.B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

    Unterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig.

    Bei der Personalisierung des Aufklebers zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen.

  7. Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, gilt für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass:
  8. Der Geburtsname ist in das Feld "Geburtsname" einzutragen.
  9. Für den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:
  10. Der Geburtsname ist im Feld "Name" in einer eigenen Zeile einzutragen. Ihm ist die
    Zeichenfolge"GEB." bzw."geb." unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.
  11. Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Datenfeld "Name" eingetragen. Entsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag.
  12. Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet.
  13. Beim Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.
  14. Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35 x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Reisepass, im Dienstpass, im Diplomatenpass sowie im Kinderreisepass in den Abmessungen 32 x 41 mm verkleinert darzustellen.
  15. Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.
  16. Die Eintragung zur Staatsangehörigkeit im Reisepass, Kinderreisepass und vorläufigen Reisepass lautet "DEUTSCH ".

    Für Dienstpass und Diplomatenpass sowie für vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass gilt:

    Ist die Staatsbürgerschaft deutsch, lautet der Eintrag "DEUTSCH". In allen anderen Fällen ist die Eintragung in Form des 3-Letter-Codes gemäß ICAO Doc 9303 (3 Zeichen) vorzunehmen.

Tabelle 1: Reisepass, Dienst- und Diplomatenpass

DatenfelderAnzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Feld Nr.FeldbezeichnungSchriftgröße 1
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 2,0 mm
Schriftgröße 2
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 1,3 mm
ohneTyp2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 2 Zeichen)Nicht zulässig
ohneKode1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen)Nicht zulässig
ohnePass-Nr.9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)Nicht zulässig
1[a] Name 140 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen)62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen (insgesamt 186 Zeichen)
[a] Name 2
[b] Geburtsname
[a] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile

[b] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 80 Zeichen)

[a] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen

[b] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile ODER

[a] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile

[b] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 186 Zeichen)

2Vornamen40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen)62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen (insgesamt 186 Zeichen)
3Geburtstag10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)Nicht zulässig
4Geschlecht1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen)Nicht zulässig
5Staatsangehörigkeit7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 7 Zeichen)Nicht zulässig
6Geburtsort40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 40 Zeichen)62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 124 Zeichen)
7Ausstellungsdatum10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)Nicht zulässig
8Gültig bis10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)Nicht zulässig
9Behörde28 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 56 Zeichen)35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 105 Zeichen)
11Wohnort (Seite 1)35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 105 Zeichen)Nicht zulässig
12Größe (Seite 1)3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 3 Zeichen)Nicht zulässig
13Augenfarbe (Seite 1)35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen)Nicht zulässig
14Ordens- oder Künstlername (Seite 1)35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen)Nicht zulässig
11Dienstort und Dienstbezeichnung 3 (Seite 1)35 Zeichen pro Zeile; 9 Zeilen (insgesamt 315 Zeichen)Nicht zulässig
ohnePassaktennummer 4 (Seite 1)35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen)Nicht zulässig
ohneBehörde bzw. Ausstellungsort (Seite 2)35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 105 Zeichen)Nicht zulässig
ohneDatum (Seite 2)18 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 18 Zeichen)Nicht zulässig

Tabelle 2: Kinderreisepass, vorläufiger Reisepass, vorläufiger Dienst- und Diplomatenpass

DatenfelderAnzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Feld Nr.FeldbezeichnungSchriftgröße 1
Unicode Doc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Schriftgröße 2
Unicode Doc, Fettdruck
Schriftgröße 2,0 mm
ohneTyp2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 2 Zeichen)Nicht zulässig
ohneKode1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen)Nicht zulässig
ohnePass-Nr.9 Zeichen pro Zeile, 1 ZeileNicht zulässig
1Name36 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 72 Zeichen)44 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 132 Zeichen)
2Vornamen36 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 36 Zeichen)Nicht zulässig
3Staatsangehörigkeit7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 7 Zeichen)Nicht zulässig
4Geburtstag10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)Nicht zulässig
5Geschlecht1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen)Nicht zulässig
6Geburtsort23 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 23 Zeichen)Nicht zulässig
7Ausstellungsdatum10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)Nicht zulässig
8Gültig bis10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)Nicht zulässig
9Ausstellende Behörde23 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 46 Zeichen)Nicht zulässig
11Wohnort24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 48 Zeichen)Nicht zulässig
12Größe 56 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 6 Zeichen)Nicht zulässig
13Augenfarbe24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 24 Zeichen)Nicht zulässig
14Ordens- oder Künstlername24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 24 Zeichen)Nicht zulässig
ohneAusstellende Behörde24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 48 Zeichen)Nicht zulässig
ohneAusgestellt (Ort)25 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 25 Zeichen)Nicht zulässig
ohneDatum10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)Nicht zulässig

Tabelle 3: Aufkleber für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung bei amtlichen Pässen

Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Dienstortes
und der Dienstbezeichnung
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
Unicode Doc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Dienstort/Dienstbezeichnung11 Zeilen à 33 Zeichen und 4 Zeilen à 26 Zeichen (insgesamt 467 Zeichen)
Seriennummer9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)


1) Fall: Es gibt keinen Geburtsnamen.

2) Fall: Es gibt einen Geburtsnamen.

3) Gilt nur für amtliche Pässe.

4) Gilt nur für amtliche Pässe.

5) Größenangabe im Format"123 CM".

Artikel 2
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3074) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst:

" § 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern".

2. § 80 wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 80 Übergangsvorschriften für die Verwendung von Vordrucken 11 15

Vordrucke für Reiseausweise für Ausländer, Reiseausweise für Flüchtlinge und Reiseausweise für Staatenlose nach den Anlagen D4c, D7a und D8a in der bis zum 31. Oktober 2014 geltenden Fassung können bis zum 31. Oktober 2015 weiterverwendet werden.

" § 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern

Geht ein Antrag auf Ausstellung eines Passersatzpapiers vor dem 1. März 2017 beim Dokumentenhersteller ein, kann das Passersatzpapier auf Grundlage der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung ausgestellt werden."

3. Anlage D4c erhält eine neue Fassung.

4. Anlage D7a erhält eine neue Fassung.

5. Anlage D8a erhält eine neue Fassung.

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2017 in Kraft.

ID 170302

ENDE