Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
ZensG 2022
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Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 1 Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Erhebungen
Unterabschnitt 1
Bevölkerungszählung
§ 3 Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
§ 4 Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
§ 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
§ 6 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
§ 7 Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
§ 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
Unterabschnitt 2
Gebäude- und Wohnungszählung
§ 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
§ 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
Unterabschnitt 3
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 11 Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 12 Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Unterabschnitt 4
Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 14 Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 15 Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 16 Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 17 Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
§ 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
Abschnitt 3
Organisation
§ 19 Weitere Erhebungsstellen
§ 20 Erhebungsbeauftragte
Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
§ 21 Mehrfachfallprüfung
§ 22 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung
Abschnitt 5
Auskunftspflicht
§ 23 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 24 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 25 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 26 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
Abschnitt 6
Datenschutz und Datenverarbeitung
§ 27 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
§ 28 Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
§ 29 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
§ 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
§ 31 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
§ 32 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
§ 33 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
§ 36 Finanzzuweisung
§ 37 Inkrafttreten