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Zeitzähler - Stoppuhren - | Anlage 19 |
1 Zulassung
Die Bauarten der Stoppuhren bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung.
2 Aufschriften
Bei mechanischen Stoppuhren müssen auf dem Ziffernblatt oder auf dem Gehäuse zusätzlich zu den Angaben nach § 42 Abs. 1 angegeben sein
3 Fehlergrenzen
3.1 Die Eichfehlergrenzen für die einzelne Messung sind gleich dem kleinsten Skalenteilungswert bzw. Ziffernschritt vermehrt um 0,5 %o der gemessenen Zeit.
3.2 Bei elektronischen Stoppuhren gelten die Fehlergrenzen im Temperaturbereich von -10 °C bis 50 °C und im Spannungsbereich 0,9 Uo bis Uo, wobei Uo die Nennspannung der vom Hersteller empfohlenen Spannungsquelle ist.
3.3 Bei mechanischen Stoppuhren gelten die Fehlergrenzen im Temperaturbereich von 5 °C bis 35 °C
3.3.1 Die Fehlergrenzen gelten für alle Lagen, die um nicht mehr als 30° von den Lagen "Krone oben" und "Zifferblatt oben" abweichen.
3.3.2 Bei Stoppuhren mit festgesetzter Gebrauchslage gelten die Fehlergrenzen für alle Lagen, die um nicht mehr als 15° von der festgesetzten Gebrauchslage abweichen.
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