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Regelwerk, Anlagentechnik

Bekanntmachung über die Datei führende Stelle und die zu übermittelnden
anlagenspezifischen Daten nach der Verordnung über zugelassene Überwachungsstellen

- Bremen -

Vom 26. September 2005
(ABl. Nr. 95 vom 14.10.2005 S. 803 )


Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bestimmt:

§ 1

Datei führende Stelle nach § 4 der Verordnung über zugelassene Überwachungsstellen vom 31. August 2004 (Brem.GBl. S. 445 - 7100-c-3) zur Erstellung und Führung von Anlagendateien ist die UMEG Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit, Großoberfeld 3, 76135 Karlsruhe.

§ 2

Die nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über zugelassene Überwachungsstellen zu übermittelnden anlagenspezifischen Daten ergeben sich aus Anlage 1. Sie entsprechen den Daten, die der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik auf der 45. Sitzung am 2./3. März 2005 beschlossen hat.

§ 3

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

.

Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten (§ 15 Abs. 3 BetrSichV) Anlage

1. Allgemeine Angaben zu Betreiber und Betriebsort für alle Anlagen und Geräte

2. Aufzugsanlagen

2.1 Stammdaten "Aufzugsanlage"

2.1.1 Grunddaten für alle Aufzugsanlagen

2.1.2 Besondere Angaben zu technischen Einrichtungen

2.2 Prüfbericht "Aufzugsanlage"

3. Druckanlagen

3.1 Stammdaten "Druckanlage"

3.1.1 Grunddaten für alle Druckanlagen

3.2 Prüfbericht "Druckanlage"

4. Druckgeräte

4.1 Stammdaten "Druckgerät'

4.1.1 Grunddaten für alle Druckgeräte

4.1.2 Allgemeine Angaben für alle Druckgeräte

4.1.3 Besondere Angaben für Dampf-/ Heißwassererzeuger

4.1.3.1 Gemeinsame Angaben für Dampf-/ Heißwassererzeuger

4.1.3.2 Dampferzeuger

4.1.3.3 Heißwassererzeuger

4.1.4 Besondere Angaben für Fülleinrichtungen für ortsbewegliche Druckgeräte (Auswahlfeld mit Freitext)

4.1.5 Besondere Angaben für Rohrleitungen

4.2 Prüfbericht "Druckgerät"

5. Anlagen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BetrSichV 9

5.1 Stammdaten

5.1.1 Grunddaten für alle Anlagen

5.2 Prüfbericht

6. Anlagenteile in Anlagen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

6.1 Stammdaten

6.1.1 Grunddaten für alle Anlagenteile

6.1.2 Besondere Angaben für Füllstellen

6.1.3 Besondere Angaben für Rohrleitungen

6.2 Prüfbericht

1) Nur ausfüllen, falls abweichend vom Betreiber.

2) Wird von der zuständigen Behörde bzw. vom ANKA-Betreiber vergeben.

3) Wird von der zuständigen Behörde eingetragen.

4) Feld kann frei bleiben.

5) Nicht erforderlich, wenn ein kompletter Datensatz mit Nr. 1 und 2.1 geliefert wird.

6) Zwingend erforderlich bei wiederkehrender Hauptprüfung.

7) Diese Feld muss erst nach Umstellung der Betriebsvorschriften auf die BetrSichV, spätestens am 31. Dezember 2007, ausgefüllt werden.

8) Bei Geräten, die erst nach dem 1. Januar 2003 in Betrieb genommen werden, bleibt das Feld frei.

9) Anlagen zur Lagerung und Abfüllung entzündlicher, leichtentzündlicher und hochentzündlicher Flüssigkeiten.