NHafenSG Nds
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Erster Teil
Ausführung und Umsetzung von Sicherheitsbestimmungen
Erster Abschnitt
Vorschriften für Hafenanlagen
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Zuständigkeit
§ 4 Betreiber der Hafenanlage
§ 5 Risikobewertung für die Hafenanlage
§ 6 Plan zur Gefahrenabwehr für die Hafenanlage
§ 7 Festlegung der Gefahrenstufen, Gefahrenabwehrmaßnahmen
§ 8 Anerkannte Stellen zur Gefahrenabwehr
§ 9 Beauftragte oder Beauftragter für die Gefahrenabwehr, Schulung
§ 10 Sicherheitserklärung
§ 11 Zuverlässigkeitsüberprüfungen
§ 12 Überprüfungsverfahren
§ 13 Zweckbindung, Löschung personenbezogener Daten
§ 14 Verordnungsermächtigung, Anwendung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes
§ 15 Abfertigungsuntersagung, Einlaufverbot, sonstige Maßnahmen
Zweiter Abschnitt
Vorschriften für Häfen
§ 16 Anwendungsbereich
§ 17 Risikobewertung für den Hafen
§ 18 Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen
§ 19 Festlegung der Gefahrenstufen
§ 20 Anerkannte Stelle für Gefahrenabwehr in Häfen
§ 21 Beauftragte oder Beauftragter für die Gefahrenabwehr im Hafen
§ 22 Zuverlässigkeitsüberprüfungen
§ 23 Übungen
§ 24 Maßnahmen, Kontrollen
Zweiter Teil
Hafen-, Fähr- und Schifffahrtsangelegenheiten
§ 25 Zuständigkeit für Hafen-, Fähr- und Schifffahrtsangelegenheiten, Gefahrenabwehr
Dritter Teil
Sonstige Regelungen
§ 26 Übertragung von Zuständigkeiten
§ 27 Schifffahrtspolizeiliche Vollzugsaufgaben, Betretensrechte der Polizei
§ 28 Einschränkung von Grundrechten
§ 29 Ordnungswidrigkeiten