Rundschreiben zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Bundesverwaltung
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1. Voraussetzungen für die Bewilligung von Altersteilzeit nach § 93 Absatz 3 BBG |
1.1 Antragsvoraussetzungen |
1.2 Keine entgegenstehenden dienstlichen Belange |
2. Voraussetzungen für die Bewilligung von Altersteilzeit nach § 93 Absatz 4 BBG |
2.1 Anspruch auf Bewilligung |
2.2 Ermittlung der Quote |
2.2.1 Ressortquote |
2.2.2 Behördenquote |
2.3 Unterjährige Nachbesetzung |
3 Verfahren bei der Bewilligung |
3.1 Antrag auf Altersteilzeit nach § 93 Absatz 3 BBG |
3.2 Antrag auf Altersteilzeit nach § 93 Absatz 4 BBG |
4. Rechtsfolgen der Altersteilzeit |
4.1 Altersteilzeit im Blockmodell |
4.1.1 Arbeitszeitumfang |
4.1.2 Verteilung der Arbeitszeit |
4.2 Altersteilzeit im Teilzeitmodell |
4.3 Besonderheiten bei begrenzter Dienstfähigkeit |
4.4 Besoldung |
4.5 Versorgung |
4.6 Sonstige Rechtsfolgen |
4.6.1 Beihilfe |
4.6.2 Erholungsurlaub |
4.6.3 Sonderurlaub |
4.6.4 Mehrarbeit |
4.6.5 Laufbahnrecht |
4.6.6 Umzugskostenvergütung |
4.6.7 Nebentätigkeiten |
5. Störungsfälle im Blockmodell |
5.1 Wechsel zwischen Blockmodell und Teilzeitmodell |
5.2 Vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses |
5.2.1 Besoldungsrechtlicher Ausgleich |
5.2.2 Versorgungsrechtlicher Ausgleich |
Anlage 1 Festgelegte Restrukturierungs- und Stellenabbaubereiche nach § 93 Absatz 3 Nummer 4 BBG |
Anlage 2 Altersteilzeit für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte nach § 93 Bundesbeamtengesetz (BBG) |
1. Das Wichtigste in Kürze |
2. Wer kann Altersteilzeit beantragen? |
3. Bis wann kann Altersteilzeit bewilligt werden? |
4. Welche Möglichkeiten der Bewilligung gibt es? |
5. Wann kann Altersteilzeit beantragt werden? |
6. Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die Regelungen zur Altersteilzeit? |
7. Wie kann die Arbeitszeit verteilt werden? |
8. Welchen Zeitraum muss die Altersteilzeit umfassen? |
9. Wie sieht die Besoldung während der Altersteilzeit aus? |
10. Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf die Versorgung aus? |
11. Wie wirkt sich die Altersteilzeit im Übrigen aus? |