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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Partizipationsgesetzes
- Berlin -
Vom 2. November 2022
(GVBl. Nr. 50 vom 12.11.2022 S. 584)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Partizipationsgesetzes
Das Partizipationsgesetz vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842) wird wie folgt geändert:
1. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort "schriftlichen" die Wörter "oder elektronischen" eingefügt.
b) In Absatz 2 Nummer 4 und 5 werden jeweils nach dem Wort "schriftlich" die Wörter "oder elektronisch" eingefügt.
2. In § 17 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe "Absatz 6" durch die Angabe "Absatz 7" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ID 222369
ENDE |