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| Anlage (zu den §§ 3 und 4 Abs. 1 BremBITV) |
Teil 1
Dieses Dokument enthält keine Vorgaben zur grundlegenden Technik, die für die Bereitstellung von elektronischen Inhalten und Informationen verwendet wird (Server, Router, Netzwerkarchitekturen und Protokolle, Betriebssysteme usw.) und hinsichtlich der zu verwendenden Benutzeragenten.
Die Anforderungen und Bedingungen beziehen sich allein auf die der Nutzerin, dem Nutzer angebotenen elektronischen Inhalte und Informationen.
Die Anforderungen und Bedingungen dieser Anlage basieren grundsätzlich auf den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines 1.0) des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999.
Die in Teil 1 dieser Anlage enthaltenen, bei ihrem ersten Auftreten im Text durch Unterstreichung kenntlich gemachten, grundlegenden technischen Fachbegriffe sind in Teil 2 dieser Anlage (Glossar) erläutert.
Priorität I
Anforderung | 1 | Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen. |
Bedingung | 1.1 | Für jedes Nicht-Text-Element ist ein äquivalenter Text bereitzustellen.
Dies gilt insbesondere für: Bilder, graphisch dargestellten Text einschließlich Symbolen, Regionen von Imagemaps, Animationen (z.B. animierte
GIFs), Applets und programmierte Objekte, Zeichnungen, die auf der Verwendung von Zeichen und Symbolen des ASCII-Codes basieren (ASCII-Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen verwendet werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons, Töne (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die für sich allein stehen, Tonspuren von Videos und Videos. |
1.2 | Für jede aktive Region einer serverseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen. |
1.3 | Für Multimedia -Präsentationen ist eine Audio-Beschreibung der wichtigen Informationen der Videospur bereitzustellen. |
1.4 | Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation (insbesondere Film oder Animation) sind äquivalente Alternativen (z.B. Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit der Präsentation zu synchronisieren. |
Anforderung | 2 | Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden. |
| | Erläuterung: Die Farb- und Signaturgestaltung z.B. von Bauleitplänen wird durch die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) geregelt.
Diese gesetzlich vorgegebene Farbgestaltung kann bei der Internet-Präsentation von Bauleitplänen auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm hinsichtlich einer ausreichend kontrastreichen Darstellung problematisch sein.
Die barrierefreie Umsetzung dieser Anforderung ist hier technisch und rechtlich noch nicht möglich - s. untenstehende Erläuterung zu 11.3 -. |
Bedingung | 2.1 | Alle mit Farbe dargestellten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar sein, z.B. durch den Kontext oder die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache. |
2.2 | Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren. |
Anforderung | 3 | Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden. |
Bedingung | 3.1 | Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden, um Informationen darzustellen. |
3.2 | Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu erstellen und zu deklarieren, dass sie gegen veröffentlichte formale Grammatiken validieren. |
| 3.3 | Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text- und Bildgestaltung sowie die Präsentation von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen. |
3.4 | Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den
Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und den
Stylesheet-Property-Werten zu verwenden. |
3.5 | Zur Darstellung der Struktur von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind Überschriften-Elemente zu verwenden. |
3.6 | Zur Darstellung von Listen und Listenelementen sind die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu verwenden. |
3.7 | Zitate sind mittels der hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen. |
Anforderung | 4 | Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen. |
Bedingung | 4.1 | Wechsel und Änderungen der vorherrschend verwendeten
natürlichen Sprache sind kenntlich zu machen. |
Anforderung | 5 | Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung
tabellarischer Daten zu verwenden. |
Bedingung | 5.1 | In Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, sind die Zeilen- und Spaltenüberschriften mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen. |
| 5.2 | Soweit Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, zwei oder mehr Ebenen von Zeilen- und Spaltenüberschriften aufweisen, sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache Datenzellen und Überschriftenzellen einander zuzuordnen. |
| 5.3 | Tabellen sind nicht für die Text- und Bildgestaltung zu verwenden, soweit sie nicht auch in linearisierter Form dargestellt werden können. |
| 5.4 | Soweit Tabellen zur Text- und Bildgestaltung genutzt werden, sind keine der Strukturierung dienenden Elemente der verwendeten MarkupSprache zur visuellen Formatierung zu verwenden. |
Anforderung | 6 | Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete
Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
Erläuterung:
Geodaten bzw. Geoinformationen werden im Internet z.B. mittels Web Map Service (WMS) bereitgestellt.
Hierbei werden die von einem Client (interaktiv) angeforderten Informationen auf der Serverseite aus sehr umfangreichen Vektordaten dynamisch in eine Kartenansicht in Form von Pixelgraphiken generiert und dem Client zur Verfügung gestellt.
Diese relativ neue Technologie setzt zur Zeit teilweise auf Clientseite das Vorhandensein von installierten und aktivierten Plugins voraus.
Die barrierefreie Umsetzung dieser Anforderung ist in diesem Bereich technisch noch nicht möglich - s. untenstehende Erläuterung zu 11.3 -. |
Bedingung | 6.1 | Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn die zugeordneten Stylesheets deaktiviert sind. |
| 6.2 | Es muss sichergestellt sein, dass Äquivalente für dynamischen Inhalt aktualisiert werden, wenn sich der dynamische Inhalt ändert. |
| 6.3 | Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte deaktiviert sind. |
| 6.4 | Es muss sichergestellt sein, dass die Eingabebehandlung von Scripts, Applets oder anderen programmierten Objekten vom Eingabegerät unabhängig ist. |
| 6.5 | Dynamische Inhalte müssen zugänglich sein.
Insoweit dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren ist, sind gleichwertige alternative Angebote unter Verzicht auf dynamische Inhalte bereitzustellen. |
Anforderung | 7 | Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein. |
Bedingung | 7.1 | Bildschirmflackern ist zu vermeiden |
| 7.2 | Blinkender Inhalt ist zu vermeiden. |
| 7.3 | Bewegung in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente ist entweder zu vermeiden oder es sind Mechanismen bereitzustellen, die der Nutzerin, dem Nutzer das Einfrieren der Bewegung oder die Änderung des Inhalts ermöglichen. |
| 7.4 | Automatische periodische Aktualisierungen in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind zu vermeiden. |
| 7.5 | Die Verwendung von Elementen der Markup-Sprache zur automatischen Weiterleitung ist zu vermeiden.
Insofern auf eine automatische Weiterleitung nicht verzichtet werden kann, ist der Server entsprechend zu konfigurieren. |
Anforderung | 8 | Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten
Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen. |
Bedingung | 8.1 | Programmierte Elemente (insbesondere Scripts und Applets) sind so zu gestalten, dass sie entweder direkt zugänglich oder kompatibel mit
assistiven Technologien sind. |
Anforderung | 9 | Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind. |
Bedingung | 9.1 | Es sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn die Regionen können mit den verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden. |
| 9.2 | Jedes über eine eigene Schnittstelle verfügende Element muss in geräteunabhängiger Weise bedient werden können. |
| 9.3 | In Scripts sind logische anstelle von geräteabhängigen
Event-Handlern zu spezifizieren |
Anforderung | 10 | Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
Erläuterung: Die Sicherstellung der Verwendbarkeit assistiver Technologien und Browser ist insbesondere dann unverhältnismäßig, wenn die assistiven Technologien und Browser älter als drei Jahre sind und der Verbreitungsgrad in der einschlägigen Benutzergruppe unter 5 % liegt. |
Bedingung | 10.1 | Das Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen Fenstern ist zu vermeiden.
Die Nutzerin, der Nutzer ist über Wechsel der aktuellen Ansicht zu informieren. |
| 10.2 | Bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten Beschriftungen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Beschriftungen korrekt positioniert sind. |
Anforderung | 11 | Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien. |
Bedingung | 11.1 | Es sind öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien in ihrer jeweils aktuellen Version zu verwenden, soweit dies für die Erfüllung der angestrebten Aufgabe angemessen ist. |
| 11.2 | Die Verwendung von Funktionen, die durch die Herausgabe neuer Versionen überholt sind, ist zu vermeiden. |
| 11.3 | Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, dass äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen.
Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind.
Erläuterung: Das Erstellen eines zusätzlichen alternativen Internetangebots, das die Barrierefreiheit dadurch realisiert, dass z.B. eine reine Textdarstellung angeboten wird, ist nur vorgesehen, soweit nach bestem Bemühen das eigentliche Internetangebot nicht barrierefrei gestaltet werden kann.
Für diese Ausnahmefälle wird die Möglichkeit eröffnet, bis zum Vorliegen barrierefreier Lösungen im Rahmen der technischen Gegebenheiten ein alternatives Angebot, das äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, anzubieten.
Hierbei ist regelmäßig aktiv zu prüfen, ob aufgrund der technologischen Entwicklung barrierefreie Lösungen verfügbar und einsetzbar sind.
Soweit die Prüfung das Vorliegen äquivalenter, barrierefreier Lösungen ergibt, sind die eingesetzten nicht barrierefreien Technologien umgehend zu ersetzen. |
Anforderung | 12 | Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen. |
Bedingung | 12.1 | Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen, um Navigation und Identifikation zu ermöglichen. |
| 12.2 | Der Zweck von Frames und ihre Beziehung zueinander ist zu beschreiben, soweit dies nicht aus den verwendeten Titeln ersichtlich ist. |
| 12.3 | Große Informationsblöcke sind mittels Elementen der verwendeten Markup-Sprache in leichter handhabbare Gruppen zu unterteilen. |
| 12.4 | Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen. |
Anforderung | 13 | Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten. |
Bedingung | 13.1 | Das Ziel jedes Hyperlinks muss auf eindeutige Weise identifizierbar sein. |
| 13.2 | Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen zu Internetangeboten hinzuzufügen. |
| 13.3 | Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption eines Internetangebots, z.B. mittels eines Inhaltsverzeichnisses oder einer
Sitemap, bereitzustellen. |
| 13.4 | Navigationsmechanismen müssen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden. |
Anforderung | 14 | Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern. |
Bedingung | 14.1 | Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. |
Priorität II
Anforderung | 1 | Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen. |
Bedingung | 1.5 | Für jede aktive Region einer clientseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen. |
Anforderung | 2 | Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden. |
Bedingung | 2.3 | Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren. |
Anforderung | 3 | Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden. |
Anforderung | 4 | Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen. |
Bedingung | 4.2 | Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu erläutern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen. |
| 4.3 | Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache ist durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen. |
Anforderung | 5 | Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden. |
Bedingung | 5.5 | Für Tabellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der genutzten Markup-Sprache Zusammenfassungen bereitzustellen. |
| 5.6 | Für Überschriftenzellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der genutzten Markup-Sprache Abkürzungen bereitzustellen. |
Anforderung | 6 | Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind. |
Anforderung | 7 | Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein. |
Anforderung | 8 | Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen. |
Anforderung | 9 | Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind. |
Bedingung | 9.4 | Es ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare, nachvollziehbare und schlüssige Reihenfolge von Hyperlinks, Formularkontrollelementen und Objekten festzulegen. |
| 9.5 | Es sind Tastaturkurzbefehle für Hyperlinks, die für das Verständnis des Angebots von entscheidender Bedeutung sind (einschließlich solcher in clientseitigen Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von Formularkontrollelementen bereitzustellen. |
Anforderung | 10 | Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist. |
Bedingung | 10.3 | Für alle Tabellen, die Text in parallelen Spalten mit Zeilenumbruch enthalten, ist alternativ linearer Text bereitzustellen. |
| 10.4 | Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und Textbereichen sind mit Platzhalterzeichen zu versehen. |
| 10.5 | Nebeneinanderliegende Hyperlinks sind durch von Leerzeichen umgebene, druckbare Zeichen zu trennen. |
Anforderung | 11 | Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien. |
Bedingung | 11.4 | Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen bereitzustellen, die es ihnen erlauben, Dokumente entsprechend ihren Vorgaben (z.B. Sprache) zu erhalten. |
Anforderung | 12 | Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen. |
Anforderung | 13 | Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten. |
Bedingung | 13.5 | Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu ermöglichen. |
| 13.6 | Inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Hyperlinks sind zu gruppieren.
Die Gruppen sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der Gruppe ermöglicht. |
| 13.7 | Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin, dem Nutzer verschiedene Arten der Suche bereitzustellen. |
| 13.8 | Es sind aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich zusammenhängenden Informationsblöcken (z.B. Absätzen, Listen) bereitzustellen, die eine Differenzierung ermöglichen. |
| 13.9 | Soweit inhaltlich zusammenhängende Dokumente getrennt angeboten werden, sind Zusammenstellungen dieser Dokumente bereitzustellen. |
| 13.10 | Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen bereitzustellen. |
Anforderung | 14 | Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern. |
Bedingung | 14.2 | Text ist mit graphischen oder Audio-Präsentationen zu ergänzen, sofern dies das Verständnis der angebotenen Information fördert. |
Teil 2 Glossar
Applet | Kurz für "Application". Meist in der Programmiersprache Java verfasstes, in ein Internetangebot eingefügtes Programm. |
ASCII-Zeichnungen | "American Standard Code For Information Interchange"; ein Zeichensatz, der es erlaubt numerischen Werten (Bytes) Zeichen der gebräuchlichen Schriftsprache zuzuordnen.
ASCII-
Zeichnungen sind Bilder, die durch die Kombination von Zeichen und Symbolen des ASCII-Zeichensatzes entstehen (z.B. Emoticons). |
Assistive Technologien | Software oder Hardware, die speziell entwickelt wurde, um behinderten Menschen bei ihren täglichen Aktivitäten zu helfen.
Assistive Technologien sind z.B. Rollstühle, Lesegeräte, Geräte zum Greifen usw. Gängige assistive Technologien im Bereich der Vermittlung von Internetinhalten sind Screenreader, Bildschirmlupen, Sprachgeneratoren und Spracheingabe-Software, die in Verbindung mit grafischen Desktop-Browsern (neben anderen Benutzeragenten) eingesetzt werden.
Assistive Hardware-Technologien sind u. a. alternative Tastaturen und Zeigegeräte. |
Attributwert | Befehle in Programmiersprachen können zusätzliche Angaben zur Beschreibung des Befehls in Form von Attributen enthalten.
Diese Attribute können durch Wertangaben näher bestimmt werden. |
Ausgabegerät | Stellt der Nutzerin, dem Nutzer die verarbeiteten Daten zur Verfügung.
Beispiele für Ausgabegeräte sind Monitore, Drucker, Lautsprecher oder Braille-Zeilen. |
Benutzeragent | Software zum Zugriff auf Internetinhalte; dies umfasst grafische Desktop-Browser, Text-Browser, Sprach-Browser, Mobiltelefone, Multimedia-Player und manche assistive Software-Technologien, die in Verbindung mit Browsern verwendet werden, wie etwa Screenreader, Bildschirmlupen und Spracherkennungssoftware. |
Benutzerschnittstellen | Ermöglichen Eingaben der Nutzerin, des Nutzers und legen deren Darstellung fest. |
Browser | Programm, das den Zugriff auf und die Darstellung von Angeboten im Internet erlaubt. |
Button | Mittels Grafiken dargestellte Schaltflächen. |
Client, clientseitig | Softwareprogramm in Netzwerken, in der Regel auf dem lokalen Computer der Nutzerin, des Nutzers, das von Servern
bereitgestellte Dienste in Anspruch nimmt.
Clients fordern entweder Daten von Servern an (z.B. Browser) oder versenden Daten an Server (z.B. E-Mail). Clientseitig ist eine Funktionalität dann, wenn sie auf dem Client ausgeführt wird. |
Dynamische Inhalte | Sammelbegriff für verschiedenartige Mechanismen, Inhalte während ihrer Anzeige dynamisch zu ändern, entweder automatisch oder durch Einwirken der Nutzerin, des Nutzers. |
Eingabegerät | Ermöglicht die Interaktion mit dem elektronischen Medium.
Beispiele für Eingabegeräte sind Tastaturen, Computer-Mäuse, Blindenschriftgeräte, Kopfstäbe oder Mikrophone. |
Event-Handler | "Ereignis-Behandler", werden meist als Attribute in Befehlen der HTML-Programmiersprache notiert und lösen bei Aktivierung durch die Nutzerin, den Nutzer eine vordefinierte Reaktion, in der Regel ein weiteres Programm (z.B. ein Script), aus. |
Frames | Definierbare Segmente, die den Anzeigebereich eines Browsers aufteilen.
Jedes Anzeigesegment kann eigene Inhalte enthalten. |
GIF | "Graphics Interchange Format"; ein Dateiformat zur Darstellung von Grafiken.
Animierte GIFs enthalten in einer Datei mehrere Grafiken, die nacheinander angezeigt werden und dadurch den Eindruck von Bewegung vermitteln. |
HTML | Siehe "Markup-Sprache" |
Hyperlink | Verweis in einem elektronischen Dokument auf ein beliebiges Verweisziel.
Das Verweisziel kann sich in jeder über den elektronischen Datenaustausch erreichbaren Quelle befinden. |
Imagemaps | Verweissensitive Grafiken; Grafiken, die in Regionen mit zugeordneten Aktionen unterteilt wurden.
Die Betätigung einer aktiven Region löst eine Aktion aus. |
Linearisierte Tabelle | Ein Verfahren der Tabellendarstellung, bei der die Inhalte der Zellen zu einer Folge von Absätzen werden.
Die Absätze erscheinen in derselben Reihenfolge, in der die Zellen im ursprünglichen Dokument definiert sind. |
Markup-Sprache | "Auszeichnungssprachen"; Kategorie von Programmiersprachen, die z.B. HTML (Hyper Text Markup Language) oder XML (Extensible Markup Language) umfasst.
Auszeichnungssprachen basieren auf der in der ISO-Norm 8879 festgelegten SGML (Standard Generalized Markup Language). Sie dienen, in ihren spezifischen Anwendungsgebieten, zur logischen Beschreibung von Inhalten, zum Datenaustausch oder zur Definition weiterer Auszeichnungssprachen. |
Metadaten | Informationen über die verwendeten Daten oder Inhalte. |
Multimedia | Die Verbindung mehrerer Medien wie Text, Bild, Ton oder dreidimensionaler Simulation zu einer geschlossenen elektronischen Präsentation. |
Natürliche Sprache | Gesprochene, geschriebene, oder durch Zeichen dargestellte Sprachen wie Deutsch, aber auch Gebärdensprache oder Blindenschrift. |
Pop-Ups | Neu erscheinender Anzeigebereich bzw. Fenster.
Durch die Nutzerin, den Nutzer in der Regel nicht zu steuernder Prozess. |
Script | In einer speziellen Programmiersprache ("Script-Sprache" wie z.B. JavaScript) verfasstes Programm. |
Server, serverseitig | Softwareprogramm, das auf einem Hostrechner ausgeführt wird und in Netzwerken anderen Rechnern, auf denen Clientsoftware ausgeführt wird, Dienste (z.B. Websites, E-Mail) zur Verfügung stellt.
Serverseitig ist eine Funktionalität dann, wenn sie auf dem Server ausgeführt wird. |
Sitemap | Gesamtübersicht über den Aufbau eines Internetangebots. |
Stylesheet, Stylesheet- Property-Wert | CSS (Cascading Stylesheets) ist eine Ergänzungssprache zu HTML, die die Spezifizierung der Präsentation eines Dokumentes ermöglicht.
Sie erlaubt das beliebige Formatieren einzelner HTML-Elemente oder das Definieren zentraler Formate in Dokumenten.
Property-Werte enthalten Wertzuweisungen für die festgelegten Formate. |
Tabellarische Daten | Tabellen, die dazu verwendet werden, logische Beziehungen zwischen Daten zu repräsentieren, enthalten tabellarische Daten.
Den Gegensatz hierzu bilden Tabellen, die nur der Formatierung bzw. Text- und Bildgestaltung von Dokumenten dienen. |
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| Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) |
Priorität I
Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit - Die Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle sind so darzustellen, dass sie von den Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können.
Anforderung 1.1
Für jeden Nicht-Text-Inhalt sind Alternativen in Textform bereitzustellen, die an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden können.
Bedingung
1.1.1 Nicht - Text - Inhalte
Für jeden Nicht-Text-Inhalt, der dem Nutzer oder der Nutzerin präsentiert wird, ist eine Text-Alternative bereitzustellen, die den Zweck dieses Inhalts erfüllt.
Text-Alternativen müssen in den folgenden Fällen nicht bereitgestellt werden:
- Es handelt sich um ein Kontrollelement oder um ein Element, das Eingaben der Nutzerin oder des Nutzers akzeptiert, und es ist ein Bezeichner vorhanden, der seinen Zweck beschreibt.
- Es handelt sich um zeitgesteuerte Medien und Text-Alternativen, die bereits mindestens eine beschreibende Erklärung des Nicht-Text-Inhalts enthalten.
- Es handelt sich um Tests oder Übungen, die im Nicht-Text-Format präsentiert werden müssen, und Text-Alternativen, die bereits mindestens eine beschreibende Erklärung des Nicht-Text-Inhalts enthalten, stehen zur Verfügung.
- Es sollen bestimmte sensorische Erfahrungen bewirkt werden und Text-Alternativen, die bereits mindestens eine beschreibende Erklärung des Nicht-Text-Inhalts enthalten, stehen zur Verfügung.
- Es soll erreicht werden, dass kein Computer, sondern eine Person auf den Inhalt zugreift und der Nicht-Text-Inhalt durch Text-Alternativen erklärt und beschrieben wird und alternative CAPTCHAs mit unterschiedlichem Ausgabemodus für verschiedene Arten der sensorischen Wahrnehmung bereitgestellt werden.
- Es handelt sich um rein dekorative Elemente oder um Elemente, die nur der visuellen Gestaltung dienen, oder der Nicht-Text-Inhalt ist für die Nutzerin oder den Nutzer nicht sichtbar und diese Elemente sind so eingerichtet, dass sie von assistiven Technologien ignoriert werden können.
Anforderung 1.2
Für zeitgesteuerte Medien sind Alternativen bereitzustellen.
Bedingungen
1.2.1 Aufgezeichnete Audio - und Video - Dateien
Für aufgezeichnete reine Audio- und reine Video-Dateien, die nicht bereits selbst eine Medien-Alternative für Text sind und als solche klar gekennzeichnet sind, muss Folgendes bereitgestellt werden:
- Für Inhalte der aufgezeichneten Audio-Dateien:
Text-Alternativen mit gleichwertigen Informationen,
- für Inhalte der aufgezeichneten Video-Dateien:
Text-Alternativen oder eine Tonspur mit gleichwertigen Informationen.
1.2.2 Erweiterte Untertitel (Captions)
Für aufgezeichnete Audio-Inhalte von synchronisierten Medien sind erweiterte Untertitel (Captions) bereitzustellen.
Dies gilt nicht für Medien-Alternativen für Text, die klar als solche gekennzeichnet sind.
1.2.3 Audio - Deskriptionoder Volltext - Alternative
Für aufgezeichnete synchronisierte Medien ist eine Volltext-Alternative einschließlich aller Interaktionen oder eine Audio-Deskription bereitzustellen.
Dies gilt nicht für Medien-Alternativen für Text, die klar als solche gekennzeichnet sind.
1.2.4 Live - Untertitel
Bei Live-Übertragungen synchronisierter Medien sind alle Audio-Inhalte als erweiterte Untertitel (Captions) bereitzustellen.
1.2.5 Audio - Deskription
Für alle vorab aufgezeichneten Video-Inhalte synchronisierter Medien ist eine Audio-Deskription bereitzustellen.
Dies gilt nicht für Medien-Alternativen für Text, die klar als solche gekennzeichnet sind.
Anforderung 1.3
Inhalte sind so zu gestalten, dass sie ohne Informations- oder Strukturverlust in unterschiedlicher Weise präsentiert werden können.
Bedingungen
1.3.1 Informationen und Beziehungen
Alle Informationen, Strukturen und Beziehungen, die durch Layout und Präsentation vermittelt werden, sind durch Programme erkennbar oder im Text verfügbar.
1.3.2 Aussagekräftige Reihenfolge
Wenn die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, Auswirkungen auf dessen Bedeutung hat, ist die richtige Lese-Reihenfolge durch Programme erkennbar.
1.3.3 Sensorische Merkmale
Anweisungen zum Verständnis und zur Nutzung des Inhalts stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale der Elemente wie z.B. Form, Größe, visuelle Platzierung, Orientierung oder Ton.
Anforderung 1.4
Nutzerinnen und Nutzern ist die Wahrnehmung des Inhalts und die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund so weit wie möglich zu erleichtern.
Bedingungen
1.4.1 Farbe
Farbe ist nicht als einziges Mittel zu verwenden, um Informationen zu übermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion zu veranlassen oder ein visuelles Element zu kennzeichnen.
1.4.2 Audio - Kontrolle
Bei Tonelementen, die auf einer Webseite automatisch länger als drei Sekunden abgespielt werden, gibt es
- entweder einen Mechanismus zum Unterbrechen oder Beenden des Tons oder
- einen Mechanismus zur Regelung der Lautstärke unabhängig von der Systemlautstärke.
1.4.3 Kontrast
Bei der visuellen Präsentation von Text und Schriftgrafiken ist das Kontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5:1. Für Großschrift und Schriftgrafiken mit Großschrift gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1. Kein Mindestkontrast ist erforderlich für nebensächliche Texte und Schriftgrafiken,
- die Teil einer inaktiven Komponente der Benutzerschnittstelle sind,
- die rein dekorativ sind,
- bei denen es sich um nebensächlichen Text in einem Bild handelt oder
- die für den Nutzer oder die Nutzerin nicht sichtbar sind.
Für Text, der Bestandteil eines Logos oder eines Markennamens ist, gelten ebenfalls keine Anforderungen an den Mindestkontrast.
1.4.4 Veränderbare Textgröße
Der Text lässt sich ohne assistive Technologie bis auf 200% vergrößern, ohne dass es zu einem Verlust von Inhalt oder Funktionalität kommt.
1.4.5 Schriftgrafiken
Für die Vermittlung von Informationen sind keine Schriftgrafiken zu verwenden, es sei denn,
- diese lassen sich individuell an die visuellen Bedürfnisse der Nutzerin oder des Nutzers anpassen oder
- eine bestimmte Präsentation ist für die Vermittlung der Informationen des Textes wesentlich.
Prinzip 2: Bedienbarkeit - Die Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedient werden können.
Anforderung 2.1
Für die gesamte Funktionalität ist Zugänglichkeit über die Tastatur sicherzustellen.
Bedingungen
2.1.1 Tastaturbedienbarkeit
Die gesamte Funktionalität des Inhalts muss über eine Tastaturschnittstelle bedient werden können, ohne dass bestimmte Zeitvorgaben für die einzelnen Tastenanschläge einzuhalten sind.
Dies gilt nicht, wenn die zugrunde liegende Funktion Eingaben verlangt, die nicht nur von den Endpunkten, sondern auch vom Verlauf der Benutzerbewegung abhängen.
2.1.2 Keine Tastaturfalle
Kann der Tastaturfokus durch Verwendung einer Tastaturschnittstelle auf ein Element der Seite bewegt werden, muss der Fokus über die Tastaturschnittstelle auch von diesem Element wegbewegt werden können.
Sind hierfür mehr als die Standard-, Pfeil- oder Tab-Tasten erforderlich, sind die Nutzerinnen und Nutzer darüber zu informieren, mit welcher Methode der Fokus wegbewegt werden kann.
Anforderung 2.2
Den Nutzerinnen und Nutzern ist ausreichend Zeit zu geben, um Inhalte zu lesen und zu verwenden.
Bedingungen
2.2.1 Zeitbezogene Anforderungen
Für jede Zeitbegrenzung, die durch Inhalte vorgegeben ist, muss mindestens eine der folgenden Möglichkeiten gegeben sein:
- Die Zeitbegrenzung muss ausschaltbar sein, bevor die Zeit abläuft.
- Die Zeitbegrenzung kann innerhalb eines Zeitrahmens, der mindestens das Zehnfache der Standardeinstellung beträgt, verändert werden.
- Die Nutzerin oder der Nutzer wird vorgewarnt, dass die Zeit abläuft, und hat dann mindestens 20 Sekunden Zeit, die Dauer durch eine einfache Aktion (z.B. durch Drücken der Leertaste) zu verlängern.
Diese Möglichkeit erhält die Nutzerin oder der Nutzer mindestens zehnmal.
Es ist nicht erforderlich, die Zeitbegrenzung anzupassen, wenn
- die Zeitbegrenzung ein notwendiger Bestandteil eines Echtzeit-Ereignisses (z.B. einer Auktion) ist und es keine Alternative zur vorgesehenen Zeitbegrenzung gibt,
- die Zeitbegrenzung notwendig ist und durch Verlängerung die Aktivität ungültig werden würde oder
- der zeitliche Rahmen mehr als 20 Stunden beträgt.
2.2.2 Anhalten, beenden, ausblenden
Informationen, die sich bewegen, blinken oder scrollen und die
- automatisch einsetzen,
- länger als fünf Sekunden andauern und
- gleichzeitig mit anderen Inhalten präsentiert werden,
müssen angehalten, beendet oder ausgeblendet werden können, es sei denn, diese Bewegung ist wesentlich für eine Aktivität.
Informationen, die sich automatisch aktualisieren und die
- automatisch einsetzen und
- gleichzeitig mit anderen Inhalten präsentiert werden,
müssen angehalten, beendet, ausgeblendet oder in ihrer Aktualisierungsfrequenz kontrolliert werden können, es sei denn, diese automatische Aktualisierung ist wesentlich für eine Aktivität.
Anforderung 2.3
Inhalte sind so zu gestalten, dass keine epileptischen Anfälle ausgelöst werden.
Bedingung
2.3.1 Dreimaliges Aufblitzen - Unterschreiten der Schwellenwerte
Webseiten enthalten keine Elemente, die in einem Zeitraum von einer Sekunde häufiger als dreimal aufblitzen, es sei denn, das Aufblitzen liegt unterhalb der " generalflash" - oder " redflash" -Schwelle.
Anforderung 2.4
Der Nutzerin oder dem Nutzer sind Orientierungs- und Navigationshilfen sowie Hilfen zum Auffinden von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Bedingungen
2.4.1 Umgehen von Elementgruppen
Für Gruppen von Elementen, die auf mehreren Webseiten wiederholt werden, sind Mechanismen verfügbar, um diese zu umgehen.
2.4.2 Webseiten - Titel
Webseiten enthalten Titel, die das Thema oder den Zweck der Seite beschreiben.
2.4.3 Fokus - Reihenfolge
Wenn die Navigationssequenz Einfluss auf Bedeutung oder Bedienung der Webseite hat, erhalten fokussierbare Komponenten den Fokus in der Reihenfolge, die sicherstellt, dass Bedeutung und Bedienbarkeit erhalten bleiben.
2.4.4 Zweck eines Links (im Kontext)
Ziel und Zweck eines Links sind aus dem Linktext selbst ersichtlich oder aus dem Linktext in Verbindung mit dem durch Programme bestimmten Link-Kontext.
2.4.5 Alternative Zugangswege
Es werden alternative Möglichkeiten angeboten, um Inhalte und Webseiten innerhalb verbundener Webangebote zu finden.
Dies gilt nicht für Seiten, die nur über eine bestimmte Prozedur erreicht werden können.
2.4.6 Beschreibungen
Überschriften und Label (Beschriftungen) kennzeichnen das Thema oder den Zweck.
2.4.7 Sichtbarer Fokus
Bei Tastaturbedienung ist immer ein Tastaturfokus sichtbar.
2.4.8 Standort
Es sind Informationen über den Standort der Nutzerin oder des Nutzers innerhalb der Webseite sowie innerhalb verbundener Webangebote verfügbar.
Prinzip 3: Verständlichkeit - Die Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
Anforderung 3.1
Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten.
Bedingungen
3.1.1 Sprache
Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache jeder Webseite ist durch Programme erkennbar.
3.1.2 Sprache einzelner Abschnitte
Die natürliche Sprache aller verwendeten Textpassagen oder Ausdrücke ist durch Programme erkennbar.
Anforderung 3.2
Webseiten sind so zu gestalten, dass Aufbau und Benutzung vorhersehbar sind.
Bedingungen
3.2.1 Bei Fokussierung
Erhält eine Komponente den Fokus, wird dadurch keine Änderung des Kontextes ausgelöst.
3.2.2 Bei Eingabe
Wird die Einstellung eines Elements der Benutzerschnittstelle geändert, führt dies nicht automatisch zu einer Änderung des Kontextes, es sei denn, die Nutzerin oder der Nutzer wurde vor Benutzung des Elements über dieses Verhalten informiert.
3.2.3 Einheitliche Navigation
Navigationsmechanismen, die innerhalb eines Webangebots wiederholt werden, treten bei jeder Wiederholung in der gleichen Reihenfolge auf, es sei denn, die Nutzerin oder der Nutzer veranlasst eine Änderung.
3.2.4 Einheitliche Bezeichnung
In einem Webangebot und innerhalb verbundener Webseiten werden Elemente mit gleicher Funktionalität einheitlich bezeichnet.
Anforderung 3.3
Zur Fehlervermeidung und -korrektur sind unterstützende Funktionen für die Eingabe bereitzustellen.
Bedingungen
3.3.1 Fehleridentifizierung
Wird ein Eingabefehler automatisch festgestellt, wird das fehlerhafte Element aufgezeigt und der Fehler wird den Nutzerinnen und Nutzern in Textform beschrieben.
3.3.2 Beschriftungen
Für notwendige Eingaben der Nutzerinnen und Nutzer sind Hinweise oder Label (Beschriftungen) zur Verfügung zu stellen.
3.3.3 Korrekturvorschläge
Wird ein Eingabefehler automatisch festgestellt und sind Korrekturvorschläge bekannt, sind diese der Nutzerin oder dem Nutzer zur Verfügung zu stellen, sofern sie nicht Sicherheit oder Zweck des Inhalts gefährden.
3.3.4 Fehlervermeidung
Bei Webseiten, die rechtliche Verpflichtungen begründen oder zu finanziellen Transaktionen der Nutzerinnen und Nutzer führen oder von Nutzerinnen und Nutzern kontrollierbare Daten in Datenspeichersystemen ändern bzw. löschen oder Testantworten der Nutzerinnen und Nutzer absenden, haben Nutzerinnen und Nutzer mindestens eine der folgenden Möglichkeiten:
- Die Ausführung kann rückgängig gemacht werden.
- Die eingegebenen Daten werden auf Eingabefehler überprüft und es besteht die Möglichkeit, diese gegebenenfalls zu korrigieren.
- Die Informationen können durchgesehen, korrigiert und bestätigt werden, bevor sie endgültig abgeschickt werden.
Prinzip 4: Robustheit - Inhalte müssen so robust sein, dass sie von möglichst allen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.
Anforderung 4.1
Die Kompatibilität mit Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, ist sicherzustellen.
Bedingungen
4.1.1 Syntaxanalyse
Inhalte, die mit Markup-Sprachen erstellt werden, bestehen aus Elementen, für die folgende Eigenschaften gelten:
- Sie verfügen über vollständige Start- und End-Tags,
- sie werden entsprechend ihren Spezifikationen verschachtelt,
- sie enthalten keine doppelten Attribute und
- alle ihre IDs sind eindeutig,
es sei denn, ihre Spezifikationen erlauben diese Besonderheit.
4.1.2 Name, Rolle, Wert
Für alle Komponenten der Benutzerschnittstelle sind Name und Rolle durch Programme erkennbar.
Zustände, Eigenschaften und Werte, die von Nutzerinnen und Nutzern eingestellt werden können, können auch durch ein Programm gesetzt werden.
Bei Änderungen dieser Zustände, Eigenschaften und Werte erhalten Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, eine Mitteilung.
Priorität II
Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit - Die Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle sind so darzustellen, dass sie von den Nutzerinnen und Nutzer wahrgenommen werden können.
Anforderung 1.2
Für zeitgesteuerte Medien sind Alternativen bereitzustellen.
Bedingungen
1.2.6 Gebärdensprache
Für vorab aufgezeichnete Audio-Inhalte in synchronisierten Medien sind Übersetzungen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen.
1.2.7 Erweiterte Audio - Deskription
Für vorab aufgezeichnete Video-Inhalte in synchronisierten Medien ist eine erweiterte Audio Deskription bereitzustellen.
1.2.8 Volltext - Alternative
Für aufgezeichnete synchronisierte Medien ist eine Volltext-Alternative einschließlich aller Interaktionen bereitzustellen.
Für aufgezeichnete Video-Dateien ist eine Text-Alternative mit gleichwertigen Informationen bereitzustellen.
1.2.9 Live - Audio - Inhalte
Bei Live-Übertragungen von Audio-Inhalten ist eine Text-Alternative mit gleichwertigen Informationen bereitzustellen.
Anforderung 1.4
Nutzerinnen und Nutzern ist die Wahrnehmung des Inhalts und die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund so weit wie möglich zu erleichtern.
Bedingungen
1.4.6 Kontrast
Bei der visuellen Präsentation von Text und Schriftgrafiken ist das Kontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 7:1. Für Großschrift und Schriftgrafiken mit Großschrift gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1. Kein Mindestkontrast ist erforderlich für nebensächliche Texte und Schriftgrafiken,
- die Teil einer inaktiven Komponente der Benutzerschnittstelle sind,
- die rein dekorativ sind,
- bei denen es sich um nebensächlichen Text in einem Bild handelt oder
- die für die Nutzerin oder den Nutzer nicht sichtbar sind.
- Für Text, der Bestandteil eines Logos oder eines Markennamens ist, gelten ebenfalls keine Anforderungen an den Mindestkontrast.
1.4.7 Hintergrundgeräusche
Aufgezeichnete Audio-Inhalte, die im Vordergrund Sprache enthalten, haben keine oder abschaltbare Hintergrundgeräusche.
Hintergrundgeräusche sind mindestens 20 Dezibel leiser als die sprachlichen Inhalte im Vordergrund, sofern es sich nicht um nur gelegentliche Toneffekte handelt, die ein oder zwei Sekunden dauern.
Audio-Inhalte, die ein Audio-CAPTCHA oder Audio-Logo sind, sowie Audio-Inhalte, bei denen es vorrangig um den musikalischen Ausdruck geht, sind hiervon ausgenommen.
1.4.8 Visuelle Präsentation
Bei der visuellen Präsentation von Textblöcken sind Mechanismen verfügbar, die Folgendes ermöglichen:
- Vordergrund- und Hintergrundfarben sind von den Nutzerinnen und Nutzern auswählbar,
- die Zeilenbreite beträgt nicht mehr als 80 Zeichen,
- der Text ist nicht im Blocksatz ausgerichtet,
- der Zeilenabstand beträgt mindestens 1,5 Zeilen innerhalb der Absätze,
- der Abstand zwischen den Absätzen ist größer als der Zeilenabstand und
- der Text kann im Vollbildmodus ohne assistive Technologie bis auf 200% vergrößert werden, ohne dass die
- Nutzerinnen oder Nutzer eine Textzeile horizontal scrollen müssen.
1.4.9 Schriftgrafiken
Schriftgrafiken werden ausschließlich zur Dekoration verwendet oder in Fällen, in denen eine bestimmte Textpräsentation eine wesentliche Voraussetzung für die Vermittlung der Informationen ist.
Prinzip 2: Bedienbarkeit - Die Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedient werden können.
Anforderung 2.1
Für die gesamte Funktionalität ist Zugänglichkeit über die Tastatur sicherzustellen.
Bedingung
2.1.3 Tastaturbedienbarkeit
Die gesamte Funktionalität des Inhalts muss über eine Tastaturschnittstelle bedient werden können, ohne dass bestimmte Zeitvorgaben für die einzelnen Tastenanschläge einzuhalten sind.
Anforderung 2.2
Den Nutzerinnen und Nutzern ist ausreichend Zeit zu geben, um Inhalte zu lesen und zu verwenden.
Bedingungen
2.2.3 Keine Zeitbegrenzung
Zeitbegrenzungen sind bei dem Ereignis oder der Aktivität, die durch den Inhalt präsentiert werden, nicht zugelassen.
Dies gilt nicht bei nicht-interaktiven, synchronisierten Medien und Echtzeit-Ereignissen.
2.2.4 Unterbrechungen
Unterbrechungen können aufgeschoben oder unterdrückt werden, es sei denn, es handelt sich um Unterbrechungen in Notfällen.
2.2.5 Wiederanmeldung
Bei Ablauf einer authentifizierten Sitzung muss nach der Wiederanmeldung gewährleistet sein, dass die Aktivität ohne Datenverlust weitergeführt werden kann.
Anforderung 2.3
Inhalte sind so zu gestalten, dass keine epileptischen Anfälle ausgelöst werden.
Bedingung
2.3.2 Dreimaliges Aufblitzen
Webseiten enthalten keine Elemente, die in einem Zeitraum von einer Sekunde häufiger als dreimal aufblitzen.
Anforderung 2.4
Der Nutzerin oder dem Nutzer sind Orientierungs- und Navigationshilfen sowie Hilfen zum Auffinden von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Bedingungen
3.1.3 Zweck eines Links
Ziel und Zweck eines Links sind aus dem Linktext selbst ersichtlich.
3.1.4 Abschnittsüberschriften
Es sind Abschnittsüberschriften zu verwenden, die den Inhalt weiter strukturieren.
Prinzip 3: Verständlichkeit - Die Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
Anforderung 3.1
Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten.
Bedingungen
3.1.3 Ungebräuchliche Wörter
Für Wörter oder Ausdrücke, die in einem ungebräuchlichen oder eingeschränkten Sinn - einschließlich Dialekte und Fachjargon - verwendet werden, gibt es Mechanismen zur Erläuterung.
3.1.4 Abkürzungen
Für Abkürzungen gibt es einen Mechanismus, der ihre ausgeschriebene Form bereitstellt oder ihre Bedeutung beschreibt.
3.1.5 Einfache Sprache
Für alle Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Bei schwierigen Texten werden zusätzliche erklärende Inhalte oder grafische oder Audio-Präsentationen zur Verfügung gestellt.
3.1.6 Aussprache
Für Wörter, deren Sinn ohne die richtige Aussprache nicht eindeutig ist, gibt es einen Mechanismus, der die korrekte Aussprache aufzeigt.
Anforderung 3.2
Webseiten sind so zu gestalten, dass Aufbau und Benutzung vorhersehbar sind.
Bedingung
3.2.5 Kontextänderungen
Änderungen des Kontextes werden nur auf Anforderung durch die Nutzerin oder den Nutzer veranlasst oder es gibt einen Mechanismus, um diese Änderungen abzuschalten.
Anforderung 3.3
Zur Fehlervermeidung und -korrektur sind Unterstützungen zur Eingabe bereitzustellen.
Bedingungen
3.3.5 Hilfe
Es sind kontextabhängige Hilfen zur Verfügung zu stellen.
Hilfe-Funktionen werden in Leichter Sprache verständlich angeboten.
3.3.6 Fehlervermeidung
Bei Webseiten, die verlangen, dass Nutzerinnen und Nutzer Informationen übermitteln, haben sie mindestens eine der folgenden Möglichkeiten:
- Die Ausführung kann rückgängig gemacht werden.
- Die eingegebenen Daten werden auf Eingabefehler überprüft und es besteht die Möglichkeit, diese gegebenenfalls zu korrigieren.
- Die Informationen können durchgesehen, korrigiert und bestätigt werden, bevor sie endgültig abgeschickt werden.
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| Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2) |
Für die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet gelten die folgenden Vorgaben:
- Schatten auf dem Körper der Darstellerin oder des Darstellers sind zu vermeiden.
Die Mimik und das Mundbild müssen gut sichtbar sein.
- Der Hintergrund ist statisch zu gestalten.
Ein schwarzer oder weißer Hintergrund ist zu vermeiden.
- Der Hintergrund sowie die Kleidung und die Hände der Darstellerin oder des Darstellers stehen im Kontrast zueinander.
Dabei soll die Kleidung dunkel und einfarbig sein.
- Das Video ist durch das Logo für die Deutsche Gebärdensprache gekennzeichnet.
Die farbliche Gestaltung des Logos kann dem jeweiligen Design des Auftritts angepasst werden.
- Die Auflösung beträgt mindestens 320 x 240 Pixel.
- Die Bildfolge beträgt mindestens 25 Bilder je Sekunde.
- Der Gebärdensprach-Film ist darüber hinaus als Datei zum Herunterladen verfügbar.
- Es sind Angaben zur Größe der Datei sowie zur Abspieldauer verfügbar.
Für die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache im Internet oder Intranet gelten die folgenden Vorgaben:
- Abkürzungen, Silbentrennung am Zeilenende, Verneinungen sowie Konjunktiv-, Passiv- und Genitiv-Konstruktionen sind zu vermeiden.
- Die Leserinnen oder Leser sollten, soweit inhaltlich sinnvoll, persönlich angesprochen werden.
- Begriffe sind durchgängig in gleicher Weise zu verwenden.
- Es sind kurze und gebräuchliche Begriffe zu verwenden.
Abstrakte Begriffe und Fremdwörter sind zu vermeiden oder zu erklären und ggf. mit Hilfe konkreter Beispiele zu erläutern.
Zusammengesetzte Substantive sind durch Bindestrich zu trennen.
- Es sind kurze Sätze mit einfacher Satzgliederung zu bilden.
- Sonderzeichen und Einschübe in Klammern sind zu vermeiden.
- Inhalte sind durch Absätze und Überschriften logisch zu strukturieren.
Aufzählungen mit mehr als drei Punkten sind durch Listen zu gliedern.
- Wichtige Inhalte sind voranzustellen.
- Es sind klare Schriftarten mit deutlichem Kontrast und mit einer Schriftgröße von mindestens 1.2 em (120Prozent, idealerweise mit einer Schriftgröße von 14 Punkt bei der Schriftart Arial) zu verwenden.
Wichtige Informationen und Überschriften sind hervorzuheben.
Es sind maximal zwei verschiedene Schriftarten zu verwenden.
- Texte werden linksbündig ausgerichtet.
Jeder Satz beginnt mit einer neuen Zeile.
Der Hintergrund ist hell und einfarbig.
- Es sind aussagekräftige Symbole und Bilder zu verwenden, die den Text erklären.
- Anschriften sind nicht als Fließtext zu schreiben.
- Tabellen sind übersichtlich zu gestalten.
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