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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
- Bremen -
Vom 14. November 2017
(Brem.GBl. Nr. 99 vom 20.11.2017 S. 468)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (SaBremR 113-c-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 231) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Die folgenden alevitischen Feiertage sind religiöse Feiertage:
a) ; beweglich - der 13. Tag des Muharrem;
b) ; 16. Februar;
c) Nevruz und Andacht Hz. Ali; 21. März.
Die Daten des es bestimmen sich nach dem alevitischen Mondkalender. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend."
2. § 14 wird wie folgt geändert:
a) Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.
b) Absatz 2
(2) §§ 5 bis 7 und 13 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 treten mit Ablauf des 28. Februar 2018 außer Kraft.
wird aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 180607
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