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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
- Bremen -

Vom 14. November 2017
(Brem.GBl. Nr. 99 vom 20.11.2017 S. 468)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (SaBremR 113-c-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 231) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt:

"(3) Die folgenden alevitischen Feiertage sind religiöse Feiertage:

a) ; beweglich - der 13. Tag des Muharrem;

b) ; 16. Februar;

c) Nevruz und Andacht Hz. Ali; 21. März.

Die Daten des es bestimmen sich nach dem alevitischen Mondkalender. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend."

2. § 14 wird wie folgt geändert:

a) Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.

b) Absatz 2

(2) §§ 5 bis 7 und 13 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 treten mit Ablauf des 28. Februar 2018 außer Kraft.

wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 180607

ENDE