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Regelwerk

Änderungstext

Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes
- Bremen -

Vom 29. März 2022
(Brem.GBl. Nr. 37 vom 08.04.2022 S. 198)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 730 - 2161-b-1), das durch das Gesetz vom 30. Januar 2018 (Brem.GBl. S. 17) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 13 wie folgt gefasst:

altneu
§ 13 Mitwirkung der Nutzerinnen und Nutzer" § 13 Interessenvertretungen"

2. § 13 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 13 Mitwirkung der Nutzerinnen und Nutzer" § 13 Interessenvertretungen"

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden nach der Angabe "nach § 9" die Wörter "und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften nach § 8 Absatz 3" und nach dem Wort "Interessen" die Wörter "im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung" eingefügt.

bb) Folgender Satz wird angefügt:

"Der Mitbestimmung unterliegen die Grundsätze der Verpflegungsplanung, die Freizeitgestaltung, die Gestaltung von Aufenthaltsräumen und Außenbereichen sowie die Gestaltung der Hausordnung in der Einrichtung."

c) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

"(1a) Mitwirkung der Nutzerinnen und Nutzer umfasst Informations-, Mitsprache- und Beratungsrechte bei Entscheidungen des Leistungsanbieters, wobei die Entscheidung nicht von der Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer abhängig ist. Mitbestimmung bezeichnet die Form der Mitwirkung, bei der Entscheidungen oder Maßnahmen des Leistungsanbieters erst durch Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer wirksam werden."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, der auf die Verkündung folgt.

ID: 220700

ENDE