Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

HessBGGAV
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Erster Teil
Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen im Verwaltungsverfahren

§ 1 Anwendungsbereich und Anlass

§ 2 Geeignete Formen der Zugänglichmachung

§ 3 Umfang des Anspruchs auf Zugänglichmachung

§ 4 Zeitpunkt der Zugänglichmachung

§ 5 Kosten

Zweiter Teil
Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren

§ 6 Anwendungsbereich und Anlass

§ 7 Geeignete Kommunikationshilfen

§ 8 Umfang des Anspruchs auf Kommunikationshilfen

§ 9 Art und Weise der Bereitstellung von Kommunikationshilfen

§ 10 Vergütung, Entschädigung

Dritter Teil
Schlussvorschriften

§ 11 Aufhebung bisherigen Rechts

§ 12 Inkrafttreten

Anlage (zu § 10)