Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
Erster Teil
Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen im Verwaltungsverfahren
§ 1 Anwendungsbereich und Anlass
§ 2 Geeignete Formen der Zugänglichmachung
§ 3 Umfang des Anspruchs auf Zugänglichmachung
§ 4 Zeitpunkt der Zugänglichmachung
§ 5 Kosten
Zweiter Teil
Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren
§ 6 Anwendungsbereich und Anlass
§ 7 Geeignete Kommunikationshilfen
§ 8 Umfang des Anspruchs auf Kommunikationshilfen
§ 9 Art und Weise der Bereitstellung von Kommunikationshilfen
§ 10 Vergütung, Entschädigung
Dritter Teil
Schlussvorschriften
§ 11 Aufhebung bisherigen Rechts
§ 12 Inkrafttreten
Anlage (zu § 10)