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Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
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WoGZustG - Wohngeldzuständigkeitsgesetz
Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Stellen für die Durchführung des Wohngeldgesetzes

- Hessen -

Vom 11. Juli 2024
(GVBl. Nr. 32 vom 15.07.2024)
Gl.-Nr.: 362-87



§ 1

Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nach § 24 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408), zuständigen Stellen für die Durchführung des Wohngeldgesetzes zu bestimmen.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


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