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Regelwerk

Änderungstext

Zweites Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes

Vom 21. September 2010
(HmbGVBl. Nr. 34 vom 28.09.2010 S. 549)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1
Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes

Das Hamburgische Besoldungsgesetz vom 26. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 23), zuletzt geändert am 6. Juli 2010 (HmbGVBl. S. 487), wird wie folgt geändert:

1. In Anlage I wird der Abschnitt Besoldungsordnung A wie folgt geändert:

1.1 Der Text zur Besoldungsgruppe 13 wird wie folgt geändert:

a) Bei der Amtsbezeichnung "Studienrätin, Studienrat" wird die Fußnote 5 gestrichen.

b) Hinter der Amtsbezeichnung "Studienrätin, Studienrat" wird die Textstelle

"Studienrätin, Studienrat

Konrektorin, Konrektor

Rektorin, Rektor

eingefügt.

c) Der Text der Fußnote 5 erhält folgende Fassung:

altneu
 "5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX."

d) Hinter dem Text der Fußnote 6 wird folgende Fußnote angefügt:

"7) Maßgeblich ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen."

1.2 Der Text zur Besoldungsgruppe 14 wird wie folgt geändert:

a) Die Textstelle

"Oberstudienrätin, Oberstudienrat

wird durch die Textstelle

"Oberstudienrätin, Oberstudienrat

ersetzt.

b) Die Textstelle

"Konrektorin, Konrektor

wird durch die Textstelle

"Konrektorin, Konrektor

ersetzt.

c) Die Textstelle

"Rektorin, Rektor

wird durch die Textstelle "Rektorin, Rektor

ersetzt.

d) Hinter den Text der Fußnote 5 werden folgende Fußnoten eingefügt:

"6) Maßgeblich ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen.

7) Maßgeblich ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5."

1.3 Der Text zur Besoldungsgruppe 15 wird wie folgt geändert:

a) Hinter der Amtsbezeichnung "Studiendirektorin, Studiendirektor" wird der Zusatz

eingefügt.

b) Der Zusatz

wird durch die Zusätze

ersetzt.

c) Die Textstelle

"Konrektorin, Konrektor

wird gestrichen.

d) Die Textstelle

"Rektorin, Rektor

wird durch die Textstelle "Rektorin, Rektor

ersetzt.

e) Hinter dem Text der Fußnote 5 werden folgende Fußnoten angefügt:

"6) Maßgeblich ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen.

7) Maßgeblich ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5."

2. In Anlage IX wird in der Tabelle der Besoldungsordnung A bei der Besoldungsgruppe A 13 folgende Textstelle angefügt:

Fußnote Betrag in Euro

"5.  168, 56".

§ 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.