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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB IX und anderer Gesetze
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 11. Dezember 2020
(GVOBl. M-V Nr. 82 vom 17.12.2020 S. 1346, ber. S. 1418)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB IX
Das Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 16. Dezember 2019 (GVOBl. M-V S. 796) wird wie folgt geändert:
1. § 4 Absatz 1 wird der folgende Satz 4 angefügt:
"Die Eingliederungshilfeträger sind sachlich zuständig für die Aufgabenwahrnehmung nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Bezug auf Leistungen nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch."
2. In § 12 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort "Sozialgesetzbuch" die Wörter "und nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Bezug auf Leistungen nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" eingefügt.
3. In § 13 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" gestrichen.
Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB XII
Das Landesausführungsgesetz SGB XII vom 20. Dezember 2004 (GVOBl. M-V S. 546), das zuletzt durch Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2019 (GVOBl. M-V S. 796) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 4 Absatz 1 wird der folgende Satz 4 angefügt:
"Die Sozialhilfeträger sind sachlich zuständig für die Aufgabenwahrnehmung nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Bezug auf Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch."
2. In § 17 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort "Sozialgesetzbuch" die Wörter "und nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Bezug auf Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" eingefügt.
3. In § 18 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "nach dem dritten, fünften und siebten bis neunten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" gestrichen.
Artikel 3
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes
Das Gesetz über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V S. 688) wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
In § 10 Absatz 6 wird die Angabe "Im Jahr 2025" durch die Angabe "Im Jahr 2026" ersetzt.
2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 wird die Angabe "1. Januar 2021" durch die Angabe "1. Januar 2022" ersetzt.
Artikel 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 202533
ENDE |