Regelwerk; Arbeits- und Sozialrecht

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Präambel

1. Anwendungsbereich, Personenkreis

2. Beschäftigungspflicht

3. Personalmanagement

3.1 Besetzung freier Arbeitsplätze

3.2 Besetzung von Ausbildungsplätzen

3.3 Einstellung nach Umschulungsmaßnahmen

3.4 Budget für Arbeit, Budget für Ausbildung

3.5 Eignung, Befähigung, fachliche Leistung

3.6 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

3.7 Einstellungs- und Auswahlverfahren

4. Nachteilsausgleich bei Prüfungen

5. Aktenführung

6. Ausgestaltung des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses und des Arbeitsumfeldes

6.1 Arbeitszeit/Arbeitspausen

6.2 Teilzeitbeschäftigung

6.3 Technische Ausstattung des Arbeitsplatzes

6.4 Personelle Unterstützung/Arbeitsassistenz

6.5 Telearbeit und mobile Arbeit

6.6 Neu- und Umbauten, Arbeitsräume

6.7 Arbeitsplatzwechsel

6.8 Prävention/Betriebliches Eingliederungsmanagement

6.9 Informations- und Kommunikationstechnik

7. Berufliche Entwicklung

7.1 Beförderung/Eingruppierung

7.2 Berufliche Förderung

7.3 Berufliche Bildung

7.4 Besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

8. Dienstliche Beurteilung

9. Erholungs- und Zusatzurlaub

9.6 Berechnung des Zusatzurlaubs von schwerbehinderten Beschäftigten bei Beginn oder Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses im Urlaubsjahr

10. Weitere Maßnahmen zum Ausgleich der Schwerbehinderung

10.1 Abholdienst

10.2 Dienst- oder Arbeitsbefreiung bei extremen Wetterlagen

10.3 Dienstreisen

10.4 Verkauf ausgesonderter Dienstkraftfahrzeuge

10.5 Parkmöglichkeiten

10.6 Assistenz- und Blindenführhunde

10.7 Rehabilitationssport und Funktionstraining

11. Beendigung von Dienst- oder Beschäftigungsverhältnissen

11.1 Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

11.2 Kündigung

12. Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten

12.1 Inklusionsbeauftragte oder Inklusionsbeauftragter der Dienststelle

12.2 Die Schwerbehindertenvertretung

12.3 Der Personalrat, der Staatsanwaltsrat und die Richtervertretungen

12.4 Die Gleichstellungsbeauftragte

12.5 Zusammenarbeit

13. Schlussbestimmungen