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Änderungstext
Verordnung
zur Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung
Vom 9. November 2005
(GVBl. Nr. 23 vom 17.11.2005 S. 338)
Aufgrund des § 21 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 19. Februar 2001 (Nds. GVBl. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Oktober 2005 (Nds. GVBl. S. 296), wird verordnet:
Die Niedersächsische Laufbahnverordnung in der Fassung vom 25. Mai 2001 (Nds. GVBl. S. 315), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juli 2005 (Nds. GVBl. S. 247), wird wie folgt geändert:
1. Die Fußnote zu der Überschrift erhält folgende Fassung:
"*) Die §§ 38a bis 38f dieser Verordnung dienen der Umsetzung
2. In § 32 Abs. 6 Satz 2 wird nach der Angabe "A 8" das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe "A 11" die Worte "und des höheren Dienstes bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 15" eingefügt.
3. Nach § 32g wird der § 32h eingefügt.
4. In § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 werden nach der Angabe " § 32 e Abs. 1" ein Komma und die Angabe " § 32 h Abs. 1 Nr. 2" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ENDE