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Änderungstext
Berichtigung der Neubekanntmachung der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung
Vom 14. Februar 2006
(GVBl. Nr. 5 vom 23.02.2006 S. 61)
§ 2 Nr. 8 der Neubekanntmachung der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. S. 35) muss richtig wie folgt lauten:
alt | neu |
8. als Aktive oder Aktiver bei
| "8. als Aktive oder Aktiver bei
sofern es sich um die Jugend-, Junioren- oder Hauptwettkampfklasse handelt und eine entsprechende Benennung von einem dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Verband oder Verein erfolgt ist:". |
ENDE