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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage
- Niedersachsen-

Vom 22. Juni 2018
(Nds. GVBl. Nr. 7 vom 28.06.2018 S. 122)



Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Niedersächsische Gesetz über die Feiertage in der Fassung vom 7. März 1995 (Nds. GVBl. S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 131), wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Es wird der folgende neue Buchstabe h eingefügt:

"h) der 31. Oktober, als Reformationstag,".

bb) Die bisherigen Buchstaben h und i werden Buchstaben i und j.

b) Satz 2 wird gestrichen.

2. § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) Buchstabe b wird gestrichen.

b) Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe b und erhält folgende Fassung: "b) Fronleichnam (60. Tag nach Ostersonntag) und Allerheiligen (1. November) in Gemeinden mit mindestens zwei Fünfteln katholischer Bevölkerung;"

c) Der bisherige Buchstabe d wird Buchstabe c.

3. In § 11 Satz 1 wird die Angabe "Buchst. a bis d" gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 181123

ENDE