Regelwerk

LVO NRW
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Abschnitt 1

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Grundsatz

§ 3 Zuständigkeiten für Entscheidungen

§ 4 Laufbahnrechtlicher Befähigungserwerb

§ 5 Probezeit

§ 6 Nachteilsausgleich

§ 7 Beförderung, Erprobungszeit

§ 8 Beurteilung von Landesbeamtinnen und Landesbeamten

§ 9 Nachzeichnung dienstlicher Beurteilungen

§ 10 Dienstzeit

§ 11 Laufbahnwechsel

§ 12 Einstellung früherer Beamtinnen oder Beamter und Einstellung von Beamtinnen oder Beamten anderer Dienstherren

§ 13 Erleichterung für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen

§ 14 Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Zugang zu den Laufbahnen

§ 15 Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst

§ 16 Laufbahnen besonderer Fachrichtung, Anforderungen und Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit

Abschnitt 2
Berufliche Entwicklung

§ 17 Fortbildung und Personalentwicklung

Unterabschnitt 1
Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 1

§ 18 Beförderungsvoraussetzungen

Unterabschnitt 2
Aufstieg von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2

§ 19 Grundsätzliche Regelungen

§ 20 Ausbildungsaufstieg

§ 21 Qualifizierungsaufstieg

§ 22 Aufstieg in bestimmte Aufgabenbereiche

§ 23 Aufstieg durch Bachelor- oder Diplomstudium mit dem Ziel der Spezialisierung

Unterabschnitt 3
Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2

§ 24 Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen

§ 25 Modulare Qualifizierung

§ 26 Masterstudium

§ 27 Masterstudium mit dem Ziel der Spezialisierung

§ 28 Beförderungsvoraussetzungen in Ämter nach A 15 oder Ämter mit höherem Endgrundgehalt

§ 29 Berufliche Entwicklung in leitenden Funktionen an obersten Landesbehörden

Abschnitt 3
Besondere Vorschriften für Lehrerinnen und Lehrer an Schulen sowie
für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen

Unterabschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften

§ 30 Allgemeines

§ 31 Befähigung

§ 32 Probezeit

§ 33 Laufbahnwechsel

§ 34 Zugang zu Leitungsämtern und Ämtern mit besonderen Funktionen

Unterabschnitt 2
Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen

§ 35 Befähigung für den Schulaufsichtsdienst und für Ämter mit überwiegend pädagogischen Aufgaben

§ 36 Befähigung für Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer

§ 37 Befähigung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen

§ 38 Befähigung für Technische Lehrerinnen und Technische Lehrer

§ 39 Beförderung von Technischen Lehrerinnen oder Technischen Lehrern

§ 40 Befähigung für eine Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Berufskollegs mit einer beruflichen Fachrichtung

Unterabschnitt 3
Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen

§ 41 Befähigung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen

Unterabschnitt 4
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen

§ 42 Befähigung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer als Lehrkräfte für besondere Aufgaben

§ 43 Beförderung von Fachlehrerinnen oder Fachlehrern

§ 44 Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte

§ 45 Befähigung für Akademische Rätinnen und Akademische Räte als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an einer Hochschule

§ 46 Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte im Hochschuldienst

Abschnitt 4
Besondere Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Gemeinden- und Gemeindeverbände

§ 47 Ausbildung und Prüfung

§ 48 Zugangsvoraussetzungen für Leiterinnen und Leiter von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben

§ 49 Zugangsvoraussetzungen für Leiterinnen und Leiter sowie Lehrerinnen und Lehrer an Studieninstituten für kommunale Verwaltung

Abschnitt 5
Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen und Beamten
und Richterinnen und Richter

§ 50 Aufstiegs- und Beförderungsregelungen für Beamtinnen und Beamte der Landtagsverwaltung, des Geschäftsbereichs des Landesrechnungshofs sowie der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

§ 51 Richterinnen und Richter

§ 52 Beamtinnen und Beamte im Geschäftsbereich des Justizministeriums

Abschnitt 6
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 53 Vor dem 1. April 2009 außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung erworbene Befähigungen

§ 54 Früher erworbene Befähigungen

§ 55 Zuordnung der Laufbahnen besonderer Fachrichtung, besondere Anforderungen an die Ausbildung, Regelungen zur hauptberuflichen Tätigkeit

§ 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Laufbahngruppe 1

Anlage 2
Laufbahngruppe 2

Anlage 3