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Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Inklusionsgrundsätzegesetzes Nordrhein-Westfalen (IGG NRW)
- Stärkung der Beschlüsse des Inklusionsbeirates

- Nordrhein-Westfalen -

Vom 25. März 2022
(GV. NRW. Nr. 18 vom 14.04.2022 S. 414)


Artikel 1
Änderung des Inklusionsgrundsätzegesetzes

Das Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW) vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 442), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 414), wird wie folgt geändert:

1. § 10 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

"Entscheidungen werden mit der Mehrheit der stimmberechtigen Mitglieder getroffen.".

b) Absatz 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

altneu
Die Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates wird im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Inklusionsbeirates durch das den Vorsitz führende Ministerium erlassen."Die Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates wird nach Beschlussfassung durch den Inklusionsbeirat durch das den Vorsitz führende Ministerium erlassen."

2. In § 12 Absatz 1 werden die Wörter "beginnend mit der nächsten Legislaturperiode jeweils" gestrichen und die Wörter "zur Mitte" durch das Wort "in" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 220774

ENDE