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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes
- Schleswig-Holstein -
Vom 14. Dezember 2023
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 17 vom 28.12.2023 S. 643)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Das Kindertagesförderungsgesetz vom 12. Dezember 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 759), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 286), wird wie folgt geändert:
1. § 38 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 2 wird die Angabe "574,82 Euro" durch die Angabe "586,32 Euro" ersetzt.
b) In Nummer 3 wird die Angabe "12,97 Euro" durch die Angabe "13,23 Euro" ersetzt.
2. § 47 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe "1,16 Euro" durch die Angabe "1,18 Euro" ersetzt.
b) In Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe "1,42 Euro" durch die Angabe "1,45 Euro" ersetzt.
c) In Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe "2,20 Euro" durch die Angabe "2,24 Euro" ersetzt.
d) In Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe "2,69 Euro" durch die Angabe "2,74 Euro" ersetzt.
3. In § 53 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "42,23 Euro" durch die Angabe "42,44 Euro" ersetzt.
4. In § 58 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "31. Dezember 2023" durch die Angabe "30. April 2024" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2024 in Kraft. Nummer 4 tritt am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
ID 232668
ENDE |