Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Voraussetzungen Sonderurlaub wird nur gewährt, wenn
§ 4 Dauer
§ 5 Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
§ 6 Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
§ 7 Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
§ 8 Sonderurlaub im Rahmen des Aufstiegs in eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes
§ 9 Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung
§ 10 Sonderurlaub für fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung
§ 11 Sonderurlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung
§ 12 Sonderurlaub für vereinspolitische Zwecke
§ 13 Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten
§ 14 Sonderurlaub für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer
§ 15 Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke
§ 16 Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
§ 17 Sonderurlaub für sportliche Zwecke
§ 18 Sonderurlaub für Familienheimfahrten
§ 19 Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen
§ 20 Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen
§ 21 Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen
§ 22 Sonderurlaub in anderen Fällen
§ 23 Verfahren
§ 24 Widerruf
§ 25 Ersatz von Mehraufwendungen
§ 26 Besoldung
§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttretens