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Regelwerk
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ASR 41/3 - Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien
Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR)
Zu § 41 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung

Ausgabe November 1993
(BArbBl. 11/1993 S. 44 aufgehoben)



Zur Neuregelung ASR A3.4

1. Begriffe

Leuchten
Die Leuchten enthalten die Lampen, z.B. Leuchtstofflampen, Glühlampen, Quecksilberdampf- und Natriumdampfhochdrucklampen.
Nennbeleuchtungsstärke En
Die Nennbeleuchtungsstärke wird in Lux (Lx) gemessen. Die Nennbeleuchtungsstärke ist die mittlere Beleuchtungsstärke des Arbeitsbereiches, Arbeitsplatzes oder Verkehrsweges auf dem Betriebsgelände im Freien, für die die Beleuchtungseinrichtung aus gelegt ist. Sie bezieht sich auf den mittleren Alterungszustand der Beleuchtungseinrichtung.

2. Allgemeines

2.1 Die Leuchten sind so auszuwählen und anzuordnen, daß mindestens die in der Tabelle Nr. 4 angegebenen Beleuchtungsstärken (E ) durch Allgemeinbeleuchtung erreicht werden. In der Tabelle nicht aufgeführte Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten sind sinngemäß einzuordnen.

Werden bei ortsfesten Arbeitsplätzen im Freien Tätigkeiten verrichtet, die den Tätigkeiten in Räumen entsprechen. z.B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, ist zusätzlich eine arbeitsplatzbezogene Beleuchtung mit einer Nennbeleuchtungsstärke entsprechend den betriebstechnischen Erfordernissen zu errichten.

2.2 Bei der Bemessung und Anordnung der Leuchten ist zu berücksichtigen, daß die Nennbeleuchtungsstärke ein Mittelwert ist

  1. in bezug auf die Abnahme der Helligkeit (Beleuchtungsstärke) durch Alter und Verschmutzung.
  2. in bezug auf die Helligkeitsverteilung.

2.3 Die Leuchten sind so anzuordnen, daß sich eine ausreichend gleichmäßige Beleuchtung ergibt.

2.4 Sind Sicherheitsfarben erforderlich, sind die Leuchten und die Lampen so auszuwählen, daß die Erkennbarkeit dieser Farben sichergestellt ist.

2.5 Die Leuchten sind so auszuwählen und so anzuordnen, daß Blendung soweit wie möglich ausgeschlossen ist

3. Messung

Die Messung der Beleuchtungsstärke wird mit Beleuchtungsstärkemeßgeräten (Luxmeter/Lichtmesser) durchgeführt. Sie erfolgt am Ort der Tätigkeit während der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Bei Verkehrswegen wird an mehreren Steilen längs des Weges in 0,20 m über dem jeweiligen Niveau des Weges gemessen.

4. Tabelle der Nennbeleuchtungsstärken

Art der Arbeitsstätten im Freien, Verkehrswege, Verkehrszonen und WerkstättenNennbe-
leuch-
tungs-
stärke
En [lx]
Bemerkungen
1Verkehrswege auf dem Werksgelände, Werkstraßen
1.1Toranlagen50 
1.2Fußwege5Emin > 1 lx En und Emin beziehen sich auf die Achse des Weges
1.3Wege für FahrradverkehrEmin> 3Emin beziehen sich auf die Achse des Weges
1.4.1Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr und mit Geschwindigkeitsbegrenzung < 30 km/h10 
1.4.2Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr und mit Geschwindigkeitsbegrenzung < 50 km/h20 
2Parkplätze3Weitere Einzelheiten siehe DIN 67528 "Beleuchtung von Parkplätzen"
3Häfen
3.1Container-Umschlagflächen  
3.1.1Stellflächen und Verkehrszonen20
3.1.2Be- und Entladen von Containern100Zusätzliche Einzelplatzbeleuchtung in Containern erforderlich
3.2Kaianlagen
3.2.1Kaikante5Blendung des Schiffsverkehrs vermeiden
3.2.2Verladen von Stückgut20 
3.2.3Verladen von Massengut (Schüttgut, Flüssigkeit)10 
3.3Arbeitsbereiche auf Lagerflächen
3.3.1Stückgut20 
3.3.2Massengut10 
3.3.3Gefahrstoffe10 
3.4Anlegestellen für Personenverkehr30 
3.5Anlegestellen für gemischten Verkehr50 
3.6Docks50 
3.7Reparaturplätze im Hafen50 
4Umschlagflächen, Verladestellen30 
5Arbeitsbereiche auf Lagerflächen, Stapelflächen
5.1Stückgut30 
5.2Massengut10 
6Gleisanlagen
6.1Gleisfelder, Rangierbahnhöfe  
6.1.1Öffentlicher Verkehr3 
6.1.2Sonstiger Verkehr5 
6.2Bahnsteige10s. DIN 67525 "Beleuchtung unterirdischer Bahnanlagen"
6.3Umschlagplätze30 
6.4Höhengleiche Bahnübergänge20 
7Baustellen
7.1Hochbau20 
7.2Tiefbau20 
7.3Stahlbau, Metallbau30 
7.4Tunnelbau30 
8Chemische Großanlagen10 
9Kraftwerke
9.1Verkehrszone  
9.1.1Herkömmliche Kraftwerke10 
9.1.2Kernkraftwerke20 
9.2Schaltanlagen20 
10Tagebau
10.1Orientierungsbeleuchtung3 
10.2Zusatzbeleuchtung im Arbeitsbereich20 
11Kläranlagen
11.1Wege5 
11.2Becken-Beleuchtung nur im Bedarfsfall
12Tankstellen100 

Hinweise

Einzelheiten für die Planung von Beleuchtungseinrichtungen, über Gleichmäßigkeit, Licht , Farbwiedergabe oder Blendung und Einzelheiten für die Messung über die Verteilung der Meßpunkte im Arbeitsbereich, am Arbeitsplatz oder auf dem Verkehrsweg und über Anforderungen an die Meßgeräte können den Normen der DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht":

entnommen werden.

UWS Umweltmanagement GmbHENDEFrame öffnen