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ASR 41/3 - Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien
Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR)
Zu § 41 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung
Ausgabe November 1993
(BArbBl. 11/1993 S. 44 aufgehoben)
1. Begriffe
2. Allgemeines
2.1 Die Leuchten sind so auszuwählen und anzuordnen, daß mindestens die in der Tabelle Nr. 4 angegebenen Beleuchtungsstärken (E ) durch Allgemeinbeleuchtung erreicht werden. In der Tabelle nicht aufgeführte Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten sind sinngemäß einzuordnen.
Werden bei ortsfesten Arbeitsplätzen im Freien Tätigkeiten verrichtet, die den Tätigkeiten in Räumen entsprechen. z.B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, ist zusätzlich eine arbeitsplatzbezogene Beleuchtung mit einer Nennbeleuchtungsstärke entsprechend den betriebstechnischen Erfordernissen zu errichten.
2.2 Bei der Bemessung und Anordnung der Leuchten ist zu berücksichtigen, daß die Nennbeleuchtungsstärke ein Mittelwert ist
2.3 Die Leuchten sind so anzuordnen, daß sich eine ausreichend gleichmäßige Beleuchtung ergibt.
2.4 Sind Sicherheitsfarben erforderlich, sind die Leuchten und die Lampen so auszuwählen, daß die Erkennbarkeit dieser Farben sichergestellt ist.
2.5 Die Leuchten sind so auszuwählen und so anzuordnen, daß Blendung soweit wie möglich ausgeschlossen ist
3. Messung
Die Messung der Beleuchtungsstärke wird mit Beleuchtungsstärkemeßgeräten (Luxmeter/Lichtmesser) durchgeführt. Sie erfolgt am Ort der Tätigkeit während der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Bei Verkehrswegen wird an mehreren Steilen längs des Weges in 0,20 m über dem jeweiligen Niveau des Weges gemessen.
4. Tabelle der Nennbeleuchtungsstärken
Art der Arbeitsstätten im Freien, Verkehrswege, Verkehrszonen und Werkstätten | Nennbe- leuch- tungs- stärke En [lx] | Bemerkungen | |
1 | Verkehrswege auf dem Werksgelände, Werkstraßen | ||
1.1 | Toranlagen | 50 | |
1.2 | Fußwege | 5 | Emin > 1 lx En und Emin beziehen sich auf die Achse des Weges |
1.3 | Wege für Fahrradverkehr | Emin> 3 | Emin beziehen sich auf die Achse des Weges |
1.4.1 | Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr und mit Geschwindigkeitsbegrenzung < 30 km/h | 10 | |
1.4.2 | Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr und mit Geschwindigkeitsbegrenzung < 50 km/h | 20 | |
2 | Parkplätze | 3 | Weitere Einzelheiten siehe DIN 67528 "Beleuchtung von Parkplätzen" |
3 | Häfen | ||
3.1 | Container-Umschlagflächen | ||
3.1.1 | Stellflächen und Verkehrszonen | 20 | |
3.1.2 | Be- und Entladen von Containern | 100 | Zusätzliche Einzelplatzbeleuchtung in Containern erforderlich |
3.2 | Kaianlagen | ||
3.2.1 | Kaikante | 5 | Blendung des Schiffsverkehrs vermeiden |
3.2.2 | Verladen von Stückgut | 20 | |
3.2.3 | Verladen von Massengut (Schüttgut, Flüssigkeit) | 10 | |
3.3 | Arbeitsbereiche auf Lagerflächen | ||
3.3.1 | Stückgut | 20 | |
3.3.2 | Massengut | 10 | |
3.3.3 | Gefahrstoffe | 10 | |
3.4 | Anlegestellen für Personenverkehr | 30 | |
3.5 | Anlegestellen für gemischten Verkehr | 50 | |
3.6 | Docks | 50 | |
3.7 | Reparaturplätze im Hafen | 50 | |
4 | Umschlagflächen, Verladestellen | 30 | |
5 | Arbeitsbereiche auf Lagerflächen, Stapelflächen | ||
5.1 | Stückgut | 30 | |
5.2 | Massengut | 10 | |
6 | Gleisanlagen | ||
6.1 | Gleisfelder, Rangierbahnhöfe | ||
6.1.1 | Öffentlicher Verkehr | 3 | |
6.1.2 | Sonstiger Verkehr | 5 | |
6.2 | Bahnsteige | 10 | s. DIN 67525 "Beleuchtung unterirdischer Bahnanlagen" |
6.3 | Umschlagplätze | 30 | |
6.4 | Höhengleiche Bahnübergänge | 20 | |
7 | Baustellen | ||
7.1 | Hochbau | 20 | |
7.2 | Tiefbau | 20 | |
7.3 | Stahlbau, Metallbau | 30 | |
7.4 | Tunnelbau | 30 | |
8 | Chemische Großanlagen | 10 | |
9 | Kraftwerke | ||
9.1 | Verkehrszone | ||
9.1.1 | Herkömmliche Kraftwerke | 10 | |
9.1.2 | Kernkraftwerke | 20 | |
9.2 | Schaltanlagen | 20 | |
10 | Tagebau | ||
10.1 | Orientierungsbeleuchtung | 3 | |
10.2 | Zusatzbeleuchtung im Arbeitsbereich | 20 | |
11 | Kläranlagen | ||
11.1 | Wege | 5 | |
11.2 | Becken | - | Beleuchtung nur im Bedarfsfall |
12 | Tankstellen | 100 |
Einzelheiten für die Planung von Beleuchtungseinrichtungen, über Gleichmäßigkeit, Licht , Farbwiedergabe oder Blendung und Einzelheiten für die Messung über die Verteilung der Meßpunkte im Arbeitsbereich, am Arbeitsplatz oder auf dem Verkehrsweg und über Anforderungen an die Meßgeräte können den Normen der DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht":
entnommen werden.
ENDE |