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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 398)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" bekannt.
Die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" (GMBl 2012, S. 663), zuletzt geändert mit GMBl 2016, S. 442, wird wie folgt geändert:
1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeithygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
c) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort "Verordnungen" durch das Wort "Verordnung" ersetzt.
2. Im Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird die Angabe "Anhang A3.4/3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"" durch die Angabe "Anhang A3.4/7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"" ersetzt.
3. Die Überschrift des Anhangs "Anhang A3.4/3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"" wird durch "Anhang A3.4/7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"" ersetzt.
ID: 17/1155
.Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 398)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" bekannt.
Die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" (GMBl 2013, S. 910) wird wie folgt geändert:
1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
c) In Absatz 3 wird das Wort "Verordnungen" durch das Wort "Verordnung" ersetzt.
2. Der Punkt 1 "Zielstellung" Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen in § 3a Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung sowie insbesondere in den Punkten 1.2 Absätze 1 und 3 und 3.1 Absätze 1 und 2 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung. | "Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen in § 3a Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung sowie insbesondere in den Punkten 1.2 und 3.1 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung." |
ID: 17/1156
. Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 398)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" bekannt.
Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (GMBl 2013, S. 334), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 7, wird wie folgt geändert:
1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
2. In Punkt 5.1 "Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen" Absatz 7 wird die Angabe "ASR A3.4/3" durch die Angabe "ASR A3.4/7" ersetzt.
ID: 17/1157
. Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A1.5/1,2 "Fußböden"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 398)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.5/1,2 "Fußböden" bekannt.
Die ASR A1.5/1,2 "Fußböden" (GMBl 2013, S. 348), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 7, wird wie folgt geändert:
1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
c) In Absatz 3 wird das Wort "Verordnungen" durch das Wort "Verordnung" ersetzt.
2. In Punkt 2 "Anwendungsbereich" wird nach Absatz 2 folgender Hinweis eingefügt:
"Hinweis:
Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang in die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" eingefügt."
ID: 17/1158
.Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 399)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" bekannt.
Die ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" (GMBl 2012, S. 5), zuletzt geändert mit GMBl 2014, S. 284, wird wie folgt geändert:
1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
2. Im Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird in der Zeile nach Punkt 5 das Wort "Anhang" ergänzt.
3. In Punkt 2 "Anwendungsbereich" wird nach Absatz 1 folgender Hinweis eingefügt:
"Hinweis:
Für die barrierefreie Gestaltung der Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässigen Wände gilt die ASR V3a.2 " Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten", Anhang A1.6: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände."
ID: 17/1159
.Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A1.7 "Türen und Tore"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 399)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.7 "Türen und Tore" bekannt.
Die ASR A1.7 "Türen und Tore" (GMBl 2009, S. 1619), zuletzt geändert mit GMBl 2014, S. 284, wird wie folgt geändert:
1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
c) Der Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
alt | neu |
Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat grundlegende Inhalte der BGR 232 "Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" des Fachausschusses "Bauliche Einrichtungen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) als ASR in sein Regelwerk übernommen. | "Die vorliegende Technische Regel beruht auf der BGR 232 "Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" des Fachausschusses "Bauliche Einrichtungen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat die Inhalte der BGR 232 in Anwendung des Kooperationsmodells (vgl. Leitlinienpapier 1zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz vom 31. August 2011) als ASR in sein Regelwerk übernommen." ___ 1) http://www.gdaportal.de/de/Vorschriften Regeln/Vorschriften Regeln. html |
2. Punkt 2 "Anwendungsbereich" wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird der Satz "Der Aspekt barrierefreie Gestaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt in diese Regel eingefügt." durch das Wort "gestrichen" ersetzt.
b) Nach Absatz 2 wird folgender Hinweis eingefügt:
"Hinweis:
Für die barrierefreie Gestaltung der Türen und Tore gilt die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten " Anhang A1.7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.7 "Türen und Tore"."
.Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 400)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" bekannt.
Die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" (GMBl 2012, S. 1220), zuletzt geändert mit GMBl 2014, S. 284, wird wie folgt geändert:
1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
2. In Punkt 8.2 "Sicherungen gegen Absturz an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen" werden in Absatz 1 Nummer 3 die Wörter "und Verkehrswegen" gestrichen.
ID: 17/1161
. Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 400)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" bekannt.
Die ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" (GMBl 2009, S. 684), zuletzt geändert mit GMBl 2014, S. 287, wird wie folgt geändert:
1. Die Bezeichnung der ASR "ASR A3.4/3" wird in "ASR A3.4/7" geändert.
2. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Diese ASR A3.4/3 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens denselben Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. | "Diese ASR A3.4/7 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen." |
3. Das Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird wie folgt geändert:
In Punkt 7 wird das Wort "Ergänzende" durch die Wörter "Abweichende/ergänzende" ersetzt.
4. Punkt 2 "Anwendungsbereich" wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird der Satz "Der Aspekt barrierefreie Gestaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt in diese Regel eingefügt." durch das Wort "gestrichen" ersetzt.
b) Nach Absatz 2 wird folgender Hinweis eingefügt:
"Hinweis:
Für die barrierefreie Gestaltung der Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsysteme gilt die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten " Anhang A3.4/7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"."
5. In der Überschrift von Punkt 7 wird das Wort "Ergänzende" durch die Wörter "Abweichende/ergänzende" ersetzt.
ID: 17/1162
.Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A3.5 "Raumtemperatur"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 400)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A3.5 "Raumtemperatur" bekannt.
Die ASR A3.5 "Raumtemperatur" (GMBl 20 10, S. 75 1), zuletzt geändert mit GMBl 2014, S. 287, wird wie folgt geändert:
1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
c) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Diese ASR A3.5 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. | "Diese ASR A3.5 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten." |
2. Das Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird wie folgt geändert:
In Punkt 5 wird das Wort "Ergänzende" durch die Wörter "Abweichende/ergänzende" ersetzt.
3. In Absatz 1 von Punkt 4.2 "Lufttemperaturen in Räumen" wird das Wort "Arbeitszeit" durch das Wort "Nutzungsdauer" ersetzt.
4. In der Überschrift von Punkt 5 wird das Wort "Ergänzende" durch die Wörter "Abweichende/ergänzende" ersetzt.
ID: 17/1163
.Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A4.1 "Sanitärräume"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 401)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A4.1 "Sanitärräume" bekannt.
Die ASR A4.1 "Sanitärräume" (GMBl 2013, S. 919) wird wie folgt geändert:
1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
2. Der Punkt 1 "Zielstellung" Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Diese ASR konkretisiert die in § 3a Absatz 1, § 4 Absatz 2 und § 6 Absätze 2 und 6 der Arbeitsstättenverordnung sowie die insbesondere in den Punkten 4.1 und 5.2 Absatz 1 a), d) und f) des Anhanges genannten Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen und Waschgelegenheiten für Arbeitsstätten. | "Diese ASR konkretisiert die in § 3a Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung sowie die insbesondere in den Punkten 4.1 und 5.2 Absatz 1 a), d) und f) des Anhanges genannten Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen und Waschgelegenheiten für Arbeitsstätten." |
3. Der Punkt 3 "Begriffsbestimmungen" wird wie folgt geändert:
a) In Punkt 3.12 wird die Angabe " § 6 Absatz 2 Satz 2" durch die Angabe "des Anhangs 4.1 Absatz 2 Satz 1" ersetzt.
b) In Punkt 3.13 wird die Angabe " § 6 Absatz 2 Satz 2" durch die Angabe "des Anhangs 4.1 Absatz 2 Satz 1" ersetzt.
4. Der Punkt 7.2 "Bereitstellung" wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe " § 6 Absatz 2 Satz 3" durch die Angabe "Anhangs 4.1 Absatz 3 Satz 1" ersetzt.
b) In Absatz 3 wird die Angabe "von § 6 Absatz 2 Satz 3" durch die Angabe "des Anhangs 4.1 Absatz 3 Satz 1" ersetzt.
ID: 17/1164
. Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 401)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" bekannt.
Die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" (GMBl 2012, S. 660), zuletzt geändert mit GMBl 2014, S. 287, wird wie folgt geändert:
1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
2. Der Punkt 1 "Zielstellung" Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche, Bereitschaftsräume sowie an Einrichtungen zum Hinlegen und Ausruhen für schwangere Frauen und stillende Mütter nach § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit dem Anhang Punkte 4.2 und 5.2 Abs. 1 b) und c). | "Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche, Bereitschaftsräume sowie an Einrichtungen zum Hinlegen und Ausruhen für schwangere Frauen und stillende Mütter nach Anhang 4.2 und 5.2 Abs. 1 b) und c) der Arbeitsstättenverordnung." |
3. In Punkt 2 "Anwendungsbereich" wird nach Absatz 1 folgender Hinweis eingefügt:
"Hinweis:
Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang in die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten " eingefügt."
ID: 17/1165
.Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 401)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" bekannt.
Die ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" (GMBl 2010, S. 1764), zuletzt geändert mit GMBl 2014, S. 288, wird wie folgt geändert:
1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
c) In Absatz 3 wird nach dem Wort "Anwendungsbereich" das Wort "die" eingefügt.
2. Das Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird wie folgt geändert:
In Punkt 8 wird das Wort "Ergänzende" durch die Wörter "Abweichende/ergänzende" ersetzt.
3. In Punkt 1 "Zielstellung" wird die Angabe ", § 6 Abs. 4" gestrichen.
4. In Punkt 2 "Anwendungsbereich" wird nach Absatz 2 folgender Hinweis eingefügt:
"Hinweis:
Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang in die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten " eingefügt."
5. In der Überschrift von Punkt 8 wird das Wort "Ergänzende" durch die Wörter "Abweichende/ergänzende" ersetzt.
ID: 17/1166
. Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A4.4 "Unterkünfte"
Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 402)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A4.4 "Unterkünfte" bekannt.
Die ASR A4.4 "Unterkünfte" (GMBl 2010, S. 75 1), zuletzt geändert mit GMBl 2014, S. 288, wird wie folgt geändert:
1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.
c) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Diese ASR A4.4 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. | "Diese ASR A4.4 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten." |
2. Das Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird wie folgt geändert:
In Punkt 6 wird das Wort "Ergänzende" durch die Wörter "Abweichende/ergänzende" ersetzt.
3. In Punkt 1 "Zielstellung" wird die Angabe " § 6 Abs. 5 und 6 sowie insbesondere im" gestrichen.
4. In Punkt 2 "Anwendungsbereich" wird nach Absatz 1 folgender Hinweis eingefügt:
"Hinweis:
Für die barrierefreie Gestaltung der Unterkünfte gilt die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" AnhangA4.4: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.4 "Unterkünfte"."
5. Der Punkt 6 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort "Ergänzende" durch die Wörter "Abweichende/ergänzende" ersetzt.
b) In Absatz 1 wird die Angabe " § 6 Abs. 5" durch die Angabe "Anhang 4.4 Abs. 1 " ersetzt.
ID: 17/1167
ENDE |