Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGG, DGUV-G

BGG 945 / DGUV-G 308-002
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Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

Teil 1: Prüfungen in Verantwortung des Herstellers

2 Allgemeines

3 Sachliche Zuständigkeit

4 Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen

4.1 Allgemeines

4.2 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme

4.2.1 Allgemeines

4.2.2 Vorprüfung

4.2.3 Bauprüfung

4.2.4 Abnahmeprüfung

4.2.5 Nachweis der Prüfungen

Teil 2: Prüfungen in Verantwortung des Betreibers

2 Allgemeines

3 Sachliche Zuständigkeit

3.1 Sachverständige

3.2 Sachkundige

3.3 Gemeinsame Anforderungen an Sachverständige und Sachkundige

4 Einleitung der Prüfungen

5 Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen

5.1 Allgemeines

5.2 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durch den Sachkundigen

5.3 Außerordentliche Prüfungen nach Abschnitt 2.9.2 des Kapitels 2.10 der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500)

5.4 Regelmäßige Prüfungen nach Abschnitt 2.9.1 des Kapitels 2.10 der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500)

5.5 Nachweis der Prüfungen

5.6 Wiederholung der Prüfung

Anhang 1 - Europäische Normen für Hebebühnen

Anhang 2 - Angaben auf dem Stammblatt im Prüfbuch

Anhang 3 - Anlagen zum Prüfbuch

Anhang 4 - Hinweise für die Durchführung der Sicht- und Funktionsprüfung im Rahmen der regelmäßigen Prüfung nach Abschnitt 5.4.3 von Teil 2 des BG-Grundsatzes