Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGG, DGUV-G
BGG 945 / DGUV-G 308-002
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Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
Teil 1: Prüfungen in Verantwortung des Herstellers
2 Allgemeines
3 Sachliche Zuständigkeit
4 Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen
4.1 Allgemeines
4.2 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Vorprüfung
4.2.3 Bauprüfung
4.2.4 Abnahmeprüfung
4.2.5 Nachweis der Prüfungen
Teil 2: Prüfungen in Verantwortung des Betreibers
2 Allgemeines
3 Sachliche Zuständigkeit
3.1 Sachverständige
3.2 Sachkundige
3.3 Gemeinsame Anforderungen an Sachverständige und Sachkundige
4 Einleitung der Prüfungen
5 Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen
5.1 Allgemeines
5.2 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durch den Sachkundigen
5.3 Außerordentliche Prüfungen nach Abschnitt 2.9.2 des Kapitels 2.10 der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500)
5.4 Regelmäßige Prüfungen nach Abschnitt 2.9.1 des Kapitels 2.10 der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500)
5.5 Nachweis der Prüfungen
5.6 Wiederholung der Prüfung
Anhang 1 - Europäische Normen für Hebebühnen
Anhang 2 - Angaben auf dem Stammblatt im Prüfbuch
Anhang 3 - Anlagen zum Prüfbuch
Anhang 4 - Hinweise für die Durchführung der Sicht- und Funktionsprüfung im Rahmen der regelmäßigen Prüfung nach Abschnitt 5.4.3 von Teil 2 des BG-Grundsatzes