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Regelwerk; BGI / DGUV-I
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BGI 568 / DGUV Information 211-007 - Der erste Tag - Leitfaden für den Unternehmer als Organisationshilfe und zur Unterweisung von Neulingen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

- Axel Voß -

(Ausgabe 2005 aufgehoben)



implementiert mit Genehmigung der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

Zurückgezogen 04/2015
gemäß Mitteilungen der Fachbereiche Organisation des Arbeitsschutzes (FB ORG) sowie Rohstoffe und chemische Industrie (FB RCI) der DGUV


Vorwort

Erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Arbeitstag?

Wahrscheinlich hat er Stress pur bedeutet. Genauso geht es auch Ihrem Neuling an seinem ersten Arbeitstag - gleichgültig, ob es ein Praktikant oder Auszubildender, ein gestandener Arbeitnehmer oder ein Leiharbeiter ist, der neu in Ihrem Unternehmen anfängt. Selbst langjährige Mitarbeiter, die eine neue Aufgabe wahrnehmen, empfinden häufig diese besondere Stresssituation.

Und diese Stresssituation führt dazu, dass Neulinge ein vielfach höheres Unfallrisiko aufweisen als Ihre anderen Mitarbeiter. Jeden zweiten Unfall erleidet ein Mitarbeiter, der noch kein halbes Jahr im Unternehmen beschäftigt ist bzw. diese Tätigkeit ausführt.

Für Ihr Unternehmen kann dies bedeuten, dass der neue Mitarbeiter, kaum dass er da ist, gleich wieder ausfällt. Und neben den Kosten und dem zusätzlichen Organisationsaufwand haben Sie dann den Stress. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Was können Sie tun?

Helfen Sie Ihrem Neuling, den Stress abzubauen!

Schaffen Sie eine Atmosphäre, die neuen Mitarbeitern signalisiert, dass sie "Willkommen sind!". Durch eine gute Organisation des "ersten Tages" und der folgenden Wochen erreichen Sie, dass Neulinge von Anfang an richtig betreut werden.

Für Ihr Unternehmen haben diese Bemühungen gleich mehrere Vorteile:

Zusammengefasst:

Zufriedene Mitarbeiter, hohe Produktivität und eine gerichtsfeste Organisation.

Diese Broschüre kann Ihnen Tipps und Hilfestellungen geben, wie Sie Ihren Neuling möglichst stressfrei integrieren können. Der modulare Aufbau ermöglicht dabei, die für Ihr Unternehmen wichtigen Aspekte praxisnah anzuwenden. Aber sehen Sie selbst und erkennen Sie die Chance, die sich für den Erfolg Ihres Unternehmens bietet.

1 Auswahl neuer Mitarbeiter

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen. Sie können sowohl Ihnen als auch dem Neuling helfen, keine bösen Überraschungen zu erleben.

Bevor Sie mit der Auswahl neuer Mitarbeiter beginnen, sollten Sie zuvor die Aufgaben und die hierfür erforderliche Qualifikation genau ermitteln.

Des Weiteren ist noch zu klären, ob medizinische Voraussetzungen an die Tätigkeiten gebunden sind (z.B. das Tragen von Atemschutz).

Bedenken Sie aber auch, dass nicht nur durch die Tätigkeiten Anforderungen an den Neuling gestellt werden, sondern auch durch das betriebliche Umfeld und die Kollegen.

Die Klärung der fachlichen, medizinischen und menschlichen Ansprüche ist Basis für die richtige Auswahl des neuen Mitarbeiters und eine erfolgreiche und langjährige Zusammenarbeit.

Die fachliche Eignung eines neuen Mitarbeiters kann anhand von Zeugnissen und Referenzen bewertet werden. Sie sollten aber ebenso wie die zwischenmenschliche Ebene im persönlichen Vorstellungsgespräch geprüft und vertieft werden.

Die medizinische Eignung kann letztlich nur durch eine Untersuchung durch einen Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner festgestellt werden.

Fragenkatalog:

2 Organisationsleitfaden für den "Ersten Tag"

Eine erfolgreiche und unfallfreie Zusammenarbeit hängt auch von einem guten Start ab.

Die folgenden Punkte helfen Ihnen, dass der Neuling sich in Ihrem Betrieb "Willkommen fühlt".

So bauen Sie auf beiden Seiten Stress ab!

  1. Vorbereitung des "Ersten Tages"
  2. Begrüßung im neuen Unternehmen
  3. Betriebsrundgang
  4. Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisungen
  5. Arbeitsplatzspezifische Arbeitsschutz-Unterweisungen
  6. Kontrolle/ Rücksprache nach z.B. einer Woche der Betriebszugehörigkeit

Tipps für eine erfolgreiche Unterweisung sowie Checklisten zu allgemeinen Arbeitsschutzthemen finden Sie ebenfalls in dieser Broschüre.

3 Patenschaft für den Neuling

Das Einfinden des Neulings in Ihrem Betrieb wird durch persönliche Kontakte ' und Ansprechpartner erleichtert. Hierbei haben sich Patenschaften zwischen dem Neuling und einem in Ihrem Betrieb erfahrenen Mitarbeiter bewährt.

Die folgenden Punkte helfen Ihnen, dass eine Patenschaft auch in Ihrem Betrieb ein Erfolg wird.

  1. Auswahl des Paten
  2. Unterweisung des Paten


  3. Umsetzung der Patenschaft
  4. Rückmeldung des Paten

Bitte beachten Sie, dass der Neuling nicht nur die Unterstützung durch den Paten benötigt. Der gesamte Betrieb und alle Mitarbeiter sind ebenfalls für den Neuling mitverantwortlich.

Übrigens:

Auch der Pate benötigt vielleicht ihre Unterstützung.

Weitere Informationen:

"Neulinge im Betrieb" (T4) BG der Feinmechanik und Elektrotechnik

4 Tipps für eine erfolgreiche Unterweisung

Unterweisungen sind wichtige Bausteine des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Im Gespräch zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter sollen Informationen vermittelt und ein sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten gefördert werden. Denn nur Mitarbeiter, ob Neulinge oder erfahrene Kollegen, die über die Gefahren ihrer Tätigkeit informiert sind und die notwendigen Schutzmaßnahmen akzeptiert haben, sind Basis für den Erfolg Ihres Unternehmens. Und zugleich sind Sie als Unternehmer bzw. Vorgesetzter Ihrer zentralen Verantwortung der Fürsorgepflicht nachgekommen.

Verantwortlich

Durchführung

Unterweisungsanlässe

Uhrzeit/Zeitpunkt für Unterweisung *)

Dokumentation

Form der Unterweisung *)

("moderierte Kurzunterweisung")

Ablauf der Unterweisung *)

  1. Unterweisung gut vorbereiten
  2. Grundsatzfragen:
  3. Sicherheitseinrichtungen erläutern
  4. Mitarbeiter verpflichten
  5. Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kontrollieren

Ihre Mitarbeiter sind keine Kinder mehr und wollen auch nicht so - gerade bei einer Unterweisung - behandelt werden. Nutzen Sie den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Diskussion, denn so werden Sie -eine hohe Akzeptanz und Nachhaltigkeit erreichen. Man nennt das eine "moderierte Kurzunterweisung" (wie vorgenannt) und die Erfolge in den Betrieben bestätigen diese Methode.

Weitere Informationen:

"Sicherheit durch Unterweisung" (BGI 527),

"Unterweisen" (BGI 704),

"Top Info" (DVD-ROM)

5 Organisations- und Unterweisungs-Checklisten

5.1 Betriebsorganisation

Arbeitsschutz stellt sich in Ihrem Betrieb nicht von allein ein, diesen zu organisieren gehört zu Ihrer Verantwortung als Unternehmer bzw. als Vorgesetzter.

Hierbei sind u.a. zu beachten:

Hinweise hierzu finden Sie in den verschiedenen Checklisten dieser Broschüre.

Im Folgenden finden Sie weitere Aspekte, die für die Einarbeitung des Neulings wichtig sind:

Weitere Informationen:

"Übertragung von Unternehmerpflichten" (BGI 508)

"Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb" (BGI 741)

"Fünf Bausteine für einen gut organisierten Betrieb" (ISBN 3-88383-543-9)

Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation in Klein- und Mittelbetrieben (Niedersächsische Gewerbeaufsicht)

5.2 Gefährdungsbeurteilung

Die eigenverantwortliche Gestaltung des Arbeitsschutzes für Ihr Unternehmen gehört zu Ihren zentralen Pflichten als Arbeitgeber. Diesen Gestaltungsspielraum müssen Sie durch die "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" (Gefährdungsbeurteilung) ausfüllen.


Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sollten Sie auf die Fachkompetenz Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihres Betriebsarztes sowie ggf. auf Sachverständige zurückgreifen. Wenn Sie generelle Fragen zur Gefährdungsbeurteilung haben, können Sie auch die zuständige Aufsichtsperson Ihrer Berufsgenossenschaft ansprechen.

Weitere Informationen:

"Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung" sowie Gefährdungs-/Belastungs-Kataloge (Verlag Technik & Information), Präventions-CD der VMBG

5.3 Erste Hilfe

Auch in einem gut organisierten Betrieb und trotz sicherheitsgerechten Verhaltens der Mitarbeiter können Unfälle nicht - vollständig verhindert werden. Deshalb i ist es erforderlich, Ihren Betrieb auf den Notfall vorzubereiten.

Das muss der Unternehmer wissen:

Das müssen die Mitarbeiter wissen:

Die Erste-Hilfe-Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied. Sorgen Sie dafür, dass sie nicht schon in Ihrem Betrieb reißt, bevor die Rettungsdienste eintreffen.

Weitere Informationen:

"Erste Hilfe im Betrieb" (BGI 509),

"Erste-Hilfe-Tafel" (BGI 510-1),

"Erste Hilfe" (BGI 597-12)

5.4 Brand- und Explosionsschutz

Brandschutz

Explosionsschutz

Bei Vorhandensein eines gefährlichen explosionsfähigen Gemisches muss (für bestehende Anlagen bis spätestens Ende 2005) ein Explosionsschutzdokument angefertigt und die entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Brand- und Explosionsschutz sind nicht nur für Leben und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter unverzichtbar, sondern auch für die Existenz Ihres Betriebes. Die Unterweisung der Mitarbeiter sollte deshalb auf die Ver- und Gebote eingehen, die Regeln für den Brandfall vermitteln und Brandschutzübungen beinhalten. Sicherlich ist auch Ihre örtliche Feuerwehr gerne bereit, Sie hierbei zu unterstützen.

Weitere Informationen:

"Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" (BGR 104),

"Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (BGR 133),

"Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln" (BGR 180),

"Lackierer" (BGI 557),

"Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" (BGI 560),

"Brandschutz" (BGI 597-9),

"Lackierräume und -einrichtungen" (BGI 740) mit Muster für Explosionsschutzdokument,

"Elektrostatisches Beschichten" (BGI 764)

5.5 Sicherheitskennzeichen

Nicht alle Gefahren können durch technische und organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen vermieden werden. Um das Restrisiko weiter zu reduzieren, werden Sicherheitskennzeichen eingesetzt, um so vor latenten Gefährdungen zu warnen oder plötzlich auftretende Gefahrensituationen zu entschärfen.


Sicherheitskennzeichen können die primären Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nur ergänzen.

Unerlässlich sind regelmäßige Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter - insbesondere der Neulinge -, um so die Beachtung und sachgerechte Umsetzung der Kennzeichnung sichrzustellen.

Weitere Informationen:

"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8),

"Sicherheitszeichen" (BGI 597-4).

5.6 Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege

Die Zahl der Arbeitsunfälle an Maschinen nimmt seit vielen Jahren kontinuierlich ab. Leider trifft dieses nicht so auf die Unfälle zu, die durch das Gehen oder gar Flüchten auf den betrieblichen Wegen verursacht werden.




Bei diesem Thema liegt es auf der Hand: Vor allem neue Mitarbeiter müssen über die Lage der Flucht- und Rettungswege sowie die nächstgelegenen Notausgänge unterwiesen werden.

Weitere Informationen:

"Wege im Betrieb" (BGI 597-17),

"Innerbetriebliche Verkehrswege" (BGI 701)

5.7 Arbeiten an Maschinen

Maschinen wurden in den letzten Jahrzehnten immer sicherer. Dennoch müssen Mitarbeiter, bevor sie das erste Mal damit arbeiten, unterwiesen werden, welche Restgefahren vorhanden sind und wie sie sich durch richtiges Verhalten schützen müssen.



Weitere Informationen:

"Handwerker" (BGI 547),

"Arbeiten mit Metall" (BGI 597-18),

"Jugendliche" (BGI 624),

"Mechanische Werkstätten" (BGI 702)

5.8 Verhalten bei Arbeitsunfällen und Störungen

Die Routine birgt auch ihre Gefahren, doch meistens bekommt man sie in den Griff. Schwieriger ist das beim richtigen Verhalten bei Arbeitsunfällen und Störungen. Dann zeigt es sich, wie gut Ihr Betrieb organisiert ist und wie erfolgreich Ihre Mitarbeiter unterwiesen worden sind.


Neue Mitarbeiter versuchen häufig, sich schnell vor den Vorgesetzten und Kollegen zu profilieren. Aus diesem Grund übernehmen sie leicht Aufgaben, für die sie nicht ausreichend ausgebildet sind. Insbesondere Notfallsituationen, wie Unfälle und Störungen, werden durch diesen Übereifer durch zusätzliche Gefahrenmomente weiter verschärft.

Weitere Informationen:

"Grundsätze der Prävention" (BGV A1),

"Instandhalter" (BGI 577)

5.9 Gefahrstoffe

Ohne den Einsatz von Gefahrstoffen sind die meisten Fertigungsverfahren im Metallbereich nicht möglich. Umso wichtiger ist der richtige Umgang mit diesen Stoffen, zumal ihnen die Gefährdung häufig kaum anzusehen ist.

  
  


Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen oder auch die Wahl ungefährlicher Verfahren erfordert hohes Fachwissen.

Bei Bedarf sollten Sie z.B. auf die Unterstützung der Gefahrstoffhersteller, Ihres Betriebsarztes und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit zurückgreifen. Aber auch Ihre Berufsgenossenschaft steht Ihnen ebenfalls mit praxisnahem Rat zur Seite und kann Gefahrstoffmessungen in Ihrem Betrieb durchführen.

Weitere Informationen:

"Umgang mit Gefahrstoffen" (BGI 546),

"Umgang mit Gefahrstoffen - Für die Beschäftigten" (BGI 564),

"Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen" (BGI 566),

"Gefahrstoffe" (BGI 597-5),

"Gefahrstoffe" (Universum Verlagsanstalt)

5.10 Ordnung und Sauberkeit

Ordnung und Sauberkeit sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sicher, "wo gehobelt wird, da fallen Späne", doch dürfen darunter weder die Qualität der Arbeit noch die Sicherheit leiden. Und letztlich wird auch der Eindruck Ihrer Kunden von den Verhältnissen an den Arbeitsplätzen mitbestimmt, häufig nicht zum Positiven.

Aufgaben des Unternehmers


Aufgaben Ihrer Mitarbeiter

Dies bedeutet für Sie als Unternehmer, das betriebliche Umfeld so zu gestalten und zu organisieren, dass Ordnung und Sauberkeit gehalten werden können. Und natürlich sind auch Ihre Mitarbeiter mit in der Pflicht, ihren Arbeitsbereich entsprechend zu bewahren.

Weitere Informationen:

"Grundsätze der Prävention" (BGV A1)

5.11 Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle

Mit mehr als 20 % der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland stellen die Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Unfälle) einen Schwerpunkt und somit die häufigste Unfallursache dar. Bei den Unfällen, die mit einer lebenslangen Rente entschädigt werden, ist der Anteil sogar noch höher. Grund genug, dass auch Sie sich mit den SRS-Unfällen in Ihrem Betrieb befassen.



Stolpern - Rutschen - Stürzen kann man überall, nicht nur im Betrieb oder auf dem Weg dorthin. Also, auch im privaten Bereich oder in der Freizeit sollten Ihre Mitarbeiter die obigen Hinweise beachten und immer mit offenen Augen durchs Leben gehen.

Weitere Informationen:

"Stolpern, Rutschen, Stürzen" (BGI 597-25),

"Auf Nummer Sicher gehen!" (BGI 643),

"Sicherer Auftritt" (www.sichererauftritt.de)

5.12 Heben und Tragen

Rückenschmerzen gelten mittlerweile als Volkskrankheit. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und liegen neben den individuellen Gründen sowohl im betrieblichen als auch im privaten Umfeld. Doch mit ein paar einfachen Tipps können Sie und Ihre Mitarbeiter eine Menge für ihre Gesundheit tun.

Beachten Sie bitte: Der sicherste Transport ist der, der gar nicht stattfindet. Und rechnen Sie bitte auch mit dem Übereifer Ihrer neuen Mitarbeiter.

Weitere Informationen:

"Heben und Tragen" (BGI 597-14),

"Betriebliches Transportieren und Lagern" (BGI 869)

5.13 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind hierarchisch aufgebaut. Sind Gefährdungen nicht zu vermeiden, müssen zunächst technische und organisatorische Maßnahmen gewählt werden, bevor persönliche Schutzausrüstungen (PSA) ggf. ergänzend zum Einsatz kommen. Und auch hierbei ist dann eine Menge zu beachten.


Verdeutlichen Sie Ihren Mitarbeitern - insbesondere den Neulingen - den Zweck und Nutzen von PSA für Leben und Gesundheit. Binden Sie Ihre Mitarbeiter bei der Auswahl ein und unterweisen Sie diese über den richtigen Gebrauch. So erreichen Sie eine hohe Akzeptanz zum Benutzen von PSA und machen sich selbst das Leben leichter.

Weitere Informationen:

"Benutzung von Atemschutzgeräten" (BGR 190),

"Benutzung von Fuß- und Beinschutz" (BGR 191),

"Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" (BGR 192),

"Benutzung von Kopfschutz" (BGR 193),

"Einsatz von Gehörschützern" (BGR 194),

"Einsatz von Schutzhandschuhen" (BGR 195),

"Persönliche Schutzausrüstungen" (BGI 597-3)

5.14 Lärm- und Gehörschutz

Lärmschwerhörigkeit ist die im Metallbereich häufigste Berufskrankheit. Dies mag daran liegen, dass Lärm meistens nicht wehtut und die Verschlechterung des Hörvermögens sehr schleichend fortschreitet. Doch wenn es erst so weit gekommen ist, dann gibt es kein zurück mehr und auch Hörgeräte sind nur ein schlechter Ersatz für ein gesundes Gehör.




Neulinge, insbesondere jugendliche Auszubildende, wissen häufig nicht, wie schnell das Ohr geschädigt werden kann. Drei bis fünf Minuten schleifen mit einer Flex ohne Gehörschutz reichen bereits aus und das Ohr ist für diesen Tag vollständig "bedient".

Weitere Informationen:

"Einsatz von Gehörschützern" (BGR 194),

"Lärm" (BGI 597-6),

"Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie" (BGI 688)

5.15 Hautschutz

Neben Lärmschwerhörigkeit gehören Hauterkrankungen zu den häufigsten Berufskrankheiten im Metallbereich. Und auch hier ist es oft bereits zu spät, wenn Ihre Mitarbeiter dann Hautschutz anwenden, wenn die ersten Hautprobleme auftreten.

Weitere Informationen:

"Benutzung von Hautschutz" (BGR 197),

"Hautschutz" (BGI 597-10),

"Hautschutz in Metallbetrieben" (BGI 658)

5.16 Sicher zur Arbeit und zurück

Der Weg zur Arbeit und zurück ist statistisch gesehen doppelt so gefährlich wie ein Arbeitsplatz in Ihrem Betrieb. Auch wenn Ihre Einflussmöglichkeit auf diese Gefährdung begrenzt ist, gibt es doch einiges, was Sie und ihre Mitarbeiter beachten sollten.

 


Wussten Sie, dass Ihre Berufsgenossenschaft die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining, ob mit Auto oder Motorrad, zu einem großen Teil finanziell fördert? Falls Sie oder Ihre Mitarbeiter also daran teilnehmen wollen, sprechen Sie uns an - aus Gründen der Kostenübernahme jedoch bevor Sie sich bei einem Veranstalter anmelden!

6 Hinweise für den Neuling zum Arbeitsschutz

Wussten Sie, dass ...

Deshalb sollten Sie wissen, ...

Und Sie sollten auch wissen, an wen Sie sich in Fragen des Arbeitsschutzes oder bei Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Berufskrankheiten wenden können:

7 Hinweise für den Neuling zur Verkehrssicherheit

Wussten Sie, dass ...

Deshalb sollten Sie folgende Fragen beantworten:

8 Unterweisungsnachweis neuer Mitarbeiter

Name des Mitarbeiters:

geb. am:

 ThemaDatum
Allgemeine ArbeitsschutzthemenBetriebsorganisation [ ]
Gefährdungsbeurteilung [ ]
Erste Hilfe [ ]
Brand- und Explosionsschutz [ ]
Sicherheitskennzeichen [ ]
Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege [ ]
Verhalten bei Arbeitsunfällen und Störungen [ ]
Arbeiten an Maschinen [ ]
Gefahrstoffe [ ]
Ordnung und Sauberkeit [ ]
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle [ ]
Heben und Tragen [ ]
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) [ ]
Lärm und Gehörschutz [ ]
Hautschutz [ ]
Sicher zur Arbeit und zurück [ ]
Arbeitsspezifische Themen  [ ]
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Unterschrift Vorgesetzter:

Unterschrift Mitarbeiter:


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*) Empfehlungen, nicht rechtsverbindlich

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