BGI 568 / DGUV Information 211-007 - Der erste Tag - Leitfaden für den Unternehmer als Organisationshilfe und zur Unterweisung von Neulingen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
- Axel Voß -
(Ausgabe 2005 aufgehoben)
implementiert mit Genehmigung der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften
Zurückgezogen 04/2015
gemäß Mitteilungen der Fachbereiche Organisation des Arbeitsschutzes (FB ORG) sowie Rohstoffe und chemische Industrie (FB RCI) der DGUV
Vorwort
Erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Arbeitstag?
Wahrscheinlich hat er Stress pur bedeutet.
Genauso geht es auch Ihrem Neuling an seinem ersten Arbeitstag - gleichgültig, ob es ein Praktikant oder Auszubildender, ein gestandener Arbeitnehmer oder ein Leiharbeiter ist, der neu in Ihrem Unternehmen anfängt. Selbst langjährige Mitarbeiter, die eine neue Aufgabe wahrnehmen, empfinden häufig diese besondere Stresssituation.
Und diese Stresssituation führt dazu, dass Neulinge ein vielfach höheres Unfallrisiko aufweisen als Ihre anderen Mitarbeiter.
Jeden zweiten Unfall erleidet ein Mitarbeiter, der noch kein halbes Jahr im Unternehmen beschäftigt ist bzw. diese Tätigkeit ausführt.
Für Ihr Unternehmen kann dies bedeuten, dass der neue Mitarbeiter, kaum dass er da ist, gleich wieder ausfällt. Und neben den Kosten und dem zusätzlichen Organisationsaufwand haben Sie dann den Stress.
Lassen Sie es nicht so weit kommen!
Was können Sie tun?
Helfen Sie Ihrem Neuling, den Stress abzubauen!
Schaffen Sie eine Atmosphäre, die neuen Mitarbeitern signalisiert, dass sie "Willkommen sind!". Durch eine gute Organisation des "ersten Tages" und der folgenden Wochen erreichen Sie, dass Neulinge von Anfang an richtig betreut werden.
Für Ihr Unternehmen haben diese Bemühungen gleich mehrere Vorteile:
- stärkere Identifizierung mit Ihrem Unternehmen,
- schnelle Orientierung für den Neuling,
- hohe Motivierung für die neue Aufgabe,
- Verringerung der Fehlzeiten,
- Erfüllung Ihrer Fürsorgepflicht.
Zusammengefasst:
Zufriedene Mitarbeiter, hohe Produktivität und eine gerichtsfeste Organisation.
Diese Broschüre kann Ihnen Tipps und Hilfestellungen geben, wie Sie Ihren Neuling möglichst stressfrei integrieren können.
Der modulare Aufbau ermöglicht dabei, die für Ihr Unternehmen wichtigen Aspekte praxisnah anzuwenden.
Aber sehen Sie selbst und erkennen Sie die Chance, die sich für den Erfolg Ihres Unternehmens bietet.
1 Auswahl neuer Mitarbeiter
Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen.
Sie können sowohl Ihnen als auch dem Neuling helfen, keine bösen Überraschungen zu erleben.
Bevor Sie mit der Auswahl neuer Mitarbeiter beginnen, sollten Sie zuvor die Aufgaben und die hierfür erforderliche Qualifikation genau ermitteln.
Des Weiteren ist noch zu klären, ob medizinische Voraussetzungen an die Tätigkeiten gebunden sind (z.B. das Tragen von Atemschutz).
Bedenken Sie aber auch, dass nicht nur durch die Tätigkeiten Anforderungen an den Neuling gestellt werden, sondern auch durch das betriebliche Umfeld und die Kollegen.
Die Klärung der fachlichen, medizinischen und menschlichen Ansprüche ist Basis für die richtige Auswahl des neuen Mitarbeiters und eine erfolgreiche und langjährige Zusammenarbeit.
Die fachliche Eignung eines neuen Mitarbeiters kann anhand von Zeugnissen und Referenzen bewertet werden.
Sie sollten aber ebenso wie die zwischenmenschliche Ebene im persönlichen Vorstellungsgespräch geprüft und vertieft werden.
Die medizinische Eignung kann letztlich nur durch eine Untersuchung durch einen Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner festgestellt werden.
Fragenkatalog:
- Sind die Aufgaben des Neulings bekannt?
- Sind alle fachlichen und medizinischen Anforderungen für die Erfüllung der Aufgaben ermittelt?
- Erfüllt der Neuling die Qualifikation für seine neuen Aufgaben?
- Welche Qualifikation/Schulung muss der Neuling noch erhalten?
- Bestehen keine gesundheitlichen Bedenken?
- Passt der Neuling in das betriebliche, Umfeld und zu den Kollegen?
2 Organisationsleitfaden für den "Ersten Tag"
Eine erfolgreiche und unfallfreie Zusammenarbeit hängt auch von einem guten Start ab.
Die folgenden Punkte helfen Ihnen, dass der Neuling sich in Ihrem Betrieb "Willkommen fühlt".
So bauen Sie auf beiden Seiten Stress ab!
- Vorbereitung des "Ersten Tages"
- Anschreiben zur Erfassung der Sozialdaten sowie der Körpermaße (Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstungen (PSA) usw.)
- "Fahrplan" für die Integration in den neuen Betrieb zusenden
- Einarbeitungs- oder Ausbildungsplan erstellen
- Paten auswählen und benennen
- Beschaffung von Arbeitskleidung, PSA, Spind, Stempelkarte, Arbeitsplatz, Arbeitsmittel usw.
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung planen
- Kollegen/ggf. Betriebsrat von dem Neuling informieren/vorbereiten
- sich selbst Zeit für den "Ersten Tag" reservieren
- Begrüßung im neuen Unternehmen
- ruhige, entspannte Atmosphäre schaffen
- geplanten Ablauf für die Integration (z.B. erste Woche) besprechen
- wichtige Ansprechpartner (Vorgesetzte, Personalabteilung, Betriebsrat, Pate usw.) und die (direkten) Kollegen vorstellen
- Betriebsrundgang
- Sozialräume
- Arbeitsplatz und Gesamt-Betrieb bzw. Arbeitsplatzumfeld
- Kontakt zu Vorgesetzten, Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfern herstellen
- Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscher
- Erste-Hilfe-Material/ Unfallmeldung
- Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisungen
- Arbeitsplatzspezifische Arbeitsschutz-Unterweisungen
- Kontrolle/ Rücksprache nach z.B. einer Woche der Betriebszugehörigkeit
- Angebot für Hilfe bzw. Rückfragen aussprechen
- Kontrolle der erfolgreichen Integration ,
- Rücksprache mit dem Paten
Tipps für eine erfolgreiche Unterweisung sowie Checklisten zu allgemeinen Arbeitsschutzthemen finden Sie ebenfalls in dieser Broschüre.
3 Patenschaft für den Neuling
Das Einfinden des Neulings in Ihrem Betrieb wird durch persönliche Kontakte ' und Ansprechpartner erleichtert.
Hierbei haben sich Patenschaften zwischen dem Neuling und einem in Ihrem Betrieb erfahrenen Mitarbeiter bewährt.
Die folgenden Punkte helfen Ihnen, dass eine Patenschaft auch in Ihrem Betrieb ein Erfolg wird.
- Auswahl des Paten
- Eignung des Paten
- Vorbildfunktion im Arbeitsschutz
- fachliche Qualifikation
- menschliche Eignung
- zwischenmenschlich zum Neuling
- Patenschaft als Auszeichnung für den Paten hervorheben
- Unterweisung des Paten
- Sensibilisierung des Paten für die Stresssituation des Neulings
- Schulung/ Unterweisung des Paten zur Erfüllung seiner Aufgaben
- Aufgaben des Paten (ggf. mit Checkliste) definieren, z.B.
- Betriebsrundgang
- Erstunterweisung
- regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit dem Neuling
- Aus- und Fortbildung
- Rückmeldung an den Vorgesetzten
- Festlegung des zeitlichen Rahmens für die Patenschaft
- Pflichtenübertragung an den Paten/Verantwortung
- Patenschaft im Betrieb bekannt geben
- Unterweisung und Beauftragung des Paten dokumentieren
- Umsetzung der Patenschaft
- Paten und Neuling bekannt machen
- gegenseitige Akzeptanz fördern
- Angebot für Hilfe und bei Rückfragen sowohl an den Paten als auch den Neuling aussprechen
- Rückmeldung des Paten
- an den Unternehmer/ Vorgesetzten
Bitte beachten Sie, dass der Neuling nicht nur die Unterstützung durch den Paten benötigt.
Der gesamte Betrieb und alle Mitarbeiter sind ebenfalls für den Neuling mitverantwortlich.
Übrigens:
Auch der Pate benötigt vielleicht ihre Unterstützung.
Weitere Informationen:
"Neulinge im Betrieb" (T4) BG der Feinmechanik und Elektrotechnik
4 Tipps für eine erfolgreiche Unterweisung
Unterweisungen sind wichtige Bausteine des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Im Gespräch zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter sollen Informationen vermittelt und ein sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten gefördert werden.
Denn nur Mitarbeiter, ob Neulinge oder erfahrene Kollegen, die über die Gefahren ihrer Tätigkeit informiert sind und die notwendigen Schutzmaßnahmen akzeptiert haben, sind Basis für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Und zugleich sind Sie als Unternehmer bzw. Vorgesetzter Ihrer zentralen Verantwortung der Fürsorgepflicht nachgekommen.
Verantwortlich
Durchführung
- Vorgesetzte (wie Unternehmer, Abteilungsleiter, Meister ...)
Unterweisungsanlässe
- Erstunterweisung von Neulingen
- anlassbezogene Unterweisung
- wiederkehrende Unterweisung
Uhrzeit/Zeitpunkt für Unterweisung *)
- am Arbeitsplatz
- Ausbildungs-/Besprechungsraum
- Pausenraum
- Meisterbüro
Dokumentation
- bei einigen Themen verpflichtend (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen)
- grundsätzlich empfehlenswert
- Thema/Inhalt, Zeitpunkt, Teilnehmer (ggf. mit Unterschrift)
Form der Unterweisung *)
("moderierte Kurzunterweisung")
- in für die Mitarbeiter verständlicher Form
- im Gespräch oder Diskussion mit den Mitarbeitern
- Mitarbeiter aktivieren, um einen größeren Erfolg zu erzielen
- Informationsfülle beschränken
Ablauf der Unterweisung *)
- Unterweisung gut vorbereiten
- Grundsatzfragen:
- Welche Gefahren bestehen?
- Wie kann man sich schützen?
- Sicherheitseinrichtungen erläutern
- Mitarbeiter verpflichten
- Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kontrollieren
Ihre Mitarbeiter sind keine Kinder mehr und wollen auch nicht so - gerade bei einer Unterweisung - behandelt werden.
Nutzen Sie den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Diskussion, denn so werden Sie -eine hohe Akzeptanz und Nachhaltigkeit erreichen.
Man nennt das eine "moderierte Kurzunterweisung" (wie vorgenannt) und die Erfolge in den Betrieben bestätigen diese Methode.
Weitere Informationen:
"Sicherheit durch Unterweisung" (BGI 527),
"Unterweisen" (BGI 704),
"Top Info" (DVD-ROM)
5 Organisations- und Unterweisungs-Checklisten
5.1 Betriebsorganisation
Arbeitsschutz stellt sich in Ihrem Betrieb nicht von allein ein, diesen zu organisieren gehört zu Ihrer Verantwortung als Unternehmer bzw. als Vorgesetzter.
Hierbei sind u.a. zu beachten:
- Sicherheitsorganisation/Arbeitsschutzmanagement,
- sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung,
- Pflichtenübertragung auf die Vorgesetzten,
- Gefährdungsbeurteilung,
- Gefahrstoffverzeichnis,
- Betriebsanweisung und Unterweisung,
- Notfallpläne und erste Hilfe.
Hinweise hierzu finden Sie in den verschiedenen Checklisten dieser Broschüre.
Im Folgenden finden Sie weitere Aspekte, die für die Einarbeitung des Neulings wichtig sind:
- Sind dem Neuling die Unternehmensziele, auch in Bezug auf den Arbeitsschutz, bekannt?
- Ist dem Neuling deutlich geworden, dass sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Arbeiten zum Erfolg des Betriebes beitragen?
- Kennt der Neuling die innerbetriebliche Aufgabenverteilung und sind ihm seine direkten betrieblichen Vorgesetzten vorgestellt worden?
- Kennt der Neuling den für seinen Arbeitsbereich zuständigen Sicherheitsbeauftragten, sofern Sie einen ausgebildet haben?
- Ist dem Neuling ausreichend klar, welches Verhalten im Arbeitsschutz von ihm erwartet wird?
- Kennt der Neuling die betrieblichen Notfallpläne?
- Ist der Neuling aufgefordert worden, beobachtete Fehler (z.B. Störungen, Mängel im Arbeitsschutz, Beinaheunfälle usw.) mitzuteilen, da sie als Chance für Verbesserungen angesehen werden?
- Sind bei der Einführung des Neulings die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt und ggf. der Betriebsrat einbezogen worden?
- Sind die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt worden?
Weitere Informationen:
"Übertragung von Unternehmerpflichten" (BGI 508)
"Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb" (BGI 741)
"Fünf Bausteine für einen gut organisierten Betrieb" (ISBN 3-88383-543-9)
Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation in Klein- und Mittelbetrieben (Niedersächsische Gewerbeaufsicht)
5.2 Gefährdungsbeurteilung
Die eigenverantwortliche Gestaltung des Arbeitsschutzes für Ihr Unternehmen gehört zu Ihren zentralen Pflichten als Arbeitgeber.
Diesen Gestaltungsspielraum müssen Sie durch die "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" (Gefährdungsbeurteilung) ausfüllen.
- Werden die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen systematisch beurteilt und dabei alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten berücksichtigt?
- Werden die Gefährdungen und Belastungen arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogen ermittelt und dabei auch die besondere Situation von Neulingen berücksichtigt?
- Ziehen Sie Fachleute zur Ermittlung bestimmter Gefährdungen und Belastungen hinzu?
- Benutzen Sie zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen eine Arbeitsbereichsanalyse/ein Gefahrstoffkataster?
- Verwenden Sie geeignete Bewertungskriterien, um die mit den ermittelten Gefährdungen verbundenen Gesundheitsrisiken Ihrer Mitarbeiter zu beurteilen?
- Wird Ihre Gefährdungsbeurteilung auch bei Änderungen des Arbeitsverfahrens und bei Anschaffung neuer Maschinen aktualisiert?
- Werden nach Unfällen bzw. Beinaheunfällen die Ursachen ermittelt und ggf. Ihre Gefährdungsbeurteilung überarbeitet, um zielgerichtete Schutzmaßnahmen festlegen zu können?
- Fordern Sie Ihre Mitarbeiter auf, sich bei der Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen an ihrem Arbeitsplatz aktiv zu beteiligen?
- Führen Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung eine Risikoabschätzung durch, um Prioritäten bei der Einführung von Schutzmaßnahmen festlegen zu können?
- Wie und von wem werden in Ihrem Unternehmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt?
- Wer sorgt für die Umsetzung und Einführung der festgelegten Schutzmaßnahmen und wer prüft die Wirksamkeit und Akzeptanz der eingeführten Maßnahmen?
- Haben Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?
Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sollten Sie auf die Fachkompetenz Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihres Betriebsarztes sowie ggf. auf Sachverständige zurückgreifen.
Wenn Sie generelle Fragen zur Gefährdungsbeurteilung haben, können Sie auch die zuständige Aufsichtsperson Ihrer Berufsgenossenschaft ansprechen.
Weitere Informationen:
"Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung" sowie Gefährdungs-/Belastungs-Kataloge (Verlag Technik & Information), Präventions-CD der VMBG
5.3 Erste Hilfe
Auch in einem gut organisierten Betrieb und trotz sicherheitsgerechten Verhaltens der Mitarbeiter können Unfälle nicht - vollständig verhindert werden.
Deshalb i ist es erforderlich, Ihren Betrieb auf den Notfall vorzubereiten.
Das muss der Unternehmer wissen:
- Stehen Ersthelfer in ausreichender Anzahl (und in jeder Schicht) zur, Verfügung?
- Ist sichergestellt, dass das Erste-Hilfe-Training für alle Ersthelfer in Abständen von zwei Jahren wiederholt wird?
- Wissen Sie, dass die Berufsgenossenschaft die Kursgebühren für die Erste-Hilfe-Ausbildung übernimmt?
- Beachten Sie, dass die für den Führerschein vorgeschriebenen "Sofortmaßnahmen am Unfallort" als betriebliche Ersthelfer-Ausbildung in keinem Falle ausreichend sind?
- Werden alle Mitarbeiter mindestens jährlich über das richtige Verhalten bei Arbeitsunfällen unterwiesen?
- Wird das Verbandmaterial regelmäßig auf Vollständigkeit geprüft, ggf. erneuert und sind erforderlichenfalls Augenspülflaschen und Löschdecken vorhanden?
- Wird bei Arbeiten außerhalb des Betriebes ein vollständig ausgestatteter Verbandkasten mitgeführt?
- Ist für Ihren Betrieb ein Alarmplan vorhanden und allen Mitarbeitern bekannt gegeben?
- Sind die Mitarbeiter darüber informiert, dass sie jeden Unfall unverzüglich zu melden haben?
- Ist eine Erste-Hilfe-Tafel ausgehängt und sind die betriebsspezifischen Angaben ergänzt?
- Werden Unfälle im Verbandbuch dokumentiert und die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufbewahrt?
Das müssen die Mitarbeiter wissen:
- Ist allen Mitarbeitern bekannt, dass in Notfällen jeder zur ersten Hilfe verpflichtet ist?
- Ist allen Mitarbeitern bewusst, dass erste Hilfe eine sofortige Nothilfe ist, von der maßgeblich der weitere Heilungsverlauf abhängt?
- Ist jedem bekannt, wie die Rettungskette und der Alarmplan funktionieren, welche Sofortmaßnahmen am Unfallort einzuleiten sind und wo sich das Erste-Hilfe-Material befindet?
- Kennen alle Mitarbeiter den nächsten Durchgangsarzt und wissen, welche Bedeutung dieser hat?
- Wissen die Mitarbeiter, warum jede auch noch so kleine Verletzung in das Verbandbuch eingetragen werden soll?
Die Erste-Hilfe-Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied.
Sorgen Sie dafür, dass sie nicht schon in Ihrem Betrieb reißt, bevor die Rettungsdienste eintreffen.
Weitere Informationen:
"Erste Hilfe im Betrieb" (BGI 509),
"Erste-Hilfe-Tafel" (BGI 510-1),
"Erste Hilfe" (BGI 597-12)
5.4 Brand- und Explosionsschutz
Brandschutz
- Sind die im Betrieb verwendeten Feuerlöscher für die jeweiligen brennbaren Stoffe geeignet?
- Ist die Anzahl an Feuerlöschern für die einzelnen Arbeitsbereiche ausreichend und sind diese geprüft?
- Sind die Feuerlöscher und erforderlichenfalls Löschdecken schnell und leicht erreichbar und sind die Aufbewahrungsorte gekennzeichnet?
- Befinden sich die Feuerlöscheinrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand und wurde die Handhabung von den Mitarbeitern geübt?
- Sind die feuer- und explosionsgefährdeten Bereiche deutlich und dauerhaft gekennzeichnet (auch die Zugänge)?
- Wird regelmäßig überprüft, ob brennbare Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden können?
- Werden nur die unmittelbar für den Arbeitsprozess notwendigen Mengen '-leicht brennbarer Stoffe an den Arbeitsplätzen bereitgehalten und werden sie in dafür geeigneten und verschlossenen Behältern aufbewahrt?
Explosionsschutz
- Werden im Unternehmen brennbare Stoffe verarbeitet (Beispiele:
Lagern, Fördern, Um- und Abfüllen brennbarer Stoffe; Reinigen und Entfetten mit Lösemitteln; Verarbeiten lösemittelhaltiger Lacke, Pulverlackieren)?
- Können diese brennbaren Stoffe durch ausreichende Verteilung in der Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden?
- Kann die Menge des explosionsfähigen Gemisches zu Schäden führen bzw. gefährlich werden (Grenze ca. 10 l Gemisch)?
Bei Vorhandensein eines gefährlichen explosionsfähigen Gemisches muss (für bestehende Anlagen bis spätestens Ende 2005) ein Explosionsschutzdokument angefertigt und die entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Brand- und Explosionsschutz sind nicht nur für Leben und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter unverzichtbar, sondern auch für die Existenz Ihres Betriebes.
Die Unterweisung der Mitarbeiter sollte deshalb auf die Ver- und Gebote eingehen, die Regeln für den Brandfall vermitteln und Brandschutzübungen beinhalten.
Sicherlich ist auch Ihre örtliche Feuerwehr gerne bereit, Sie hierbei zu unterstützen.
Weitere Informationen:
"Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" (BGR 104),
"Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (BGR 133),
"Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln" (BGR 180),
"Lackierer" (BGI 557),
"Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" (BGI 560),
"Brandschutz" (BGI 597-9),
"Lackierräume und -einrichtungen" (BGI 740) mit Muster für Explosionsschutzdokument,
"Elektrostatisches Beschichten" (BGI 764)
5.5 Sicherheitskennzeichen
Nicht alle Gefahren können durch technische und organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen vermieden werden.
Um das Restrisiko weiter zu reduzieren, werden Sicherheitskennzeichen eingesetzt, um so vor latenten Gefährdungen zu warnen oder plötzlich auftretende Gefahrensituationen zu entschärfen.
- Führen Sie systematische Gefährdungs- und Belastungsanalysen durch, um festzulegen, wo welche Kennzeichnung erforderlich ist?
- Werden die Mitarbeiter über die Bedeutung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in ihrem Arbeitsbereich unterwiesen?
- Wie stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter die Bedeutung der Kennzeichnung verstanden haben und diese von ihnen beachtet wird?
- Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter die Bedeutung der genormten Handzeichen kennen und deren Anwendung beherrschen?
- Welche Maßnahmen ergreifen Sie, wenn Mitarbeiter die Gebote, Warnungen und Verbote nicht beachten?
- Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Sicherheitskennzeichnung auch das eingeschränkte Hör- oder Sehvermögen einzelner Mitarbeiter durch ergänzende oder alternative Kennzeichnungsarten?
- Werden schriftliche Angaben auf Kennzeichnungen auch in der Sprache ausländischer Mitarbeiter gemacht?
- Werden zur Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs nur Verkehrszeichen des öffentlichen Straßenverkehrs verwendet?
- Wie werden die Risiken an unübersichtlichen Stellen und sonstigen Gefahrstellen an Verkehrswegen durch Sicherheitszeichen minimiert?
- Wird regelmäßig geprüft, ob die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung nicht beschädigt und noch gut erkennbar ist?
- Wie stellen Sie sicher, dass nicht mehr gültige oder in der Zwischenzeit unzweckmäßig gewordene Kennzeichnungen rechtzeitig entfernt werden?
- Wird darauf geachtet, dass alle Behälter für Gefahrstoffe - auch nach dem Umfüllen für die innerbetriebliche Verwendung - deutlich gekennzeichnet sind?
Sicherheitskennzeichen können die primären Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nur ergänzen.
Unerlässlich sind regelmäßige Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter - insbesondere der Neulinge -, um so die Beachtung und sachgerechte Umsetzung der Kennzeichnung sichrzustellen.
Weitere Informationen:
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8),
"Sicherheitszeichen" (BGI 597-4).
5.6 Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege
Die Zahl der Arbeitsunfälle an Maschinen nimmt seit vielen Jahren kontinuierlich ab. Leider trifft dieses nicht so auf die Unfälle zu, die durch das Gehen oder gar Flüchten auf den betrieblichen Wegen verursacht werden.
- Sind Rettungs- und Fluchtwege in ausreichender Zahl vorhanden, gekennzeichnet und werden diese stets freigehalten?
- Werden die Zugänge zu Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen, elektrischen Verteilern und Schaltschränken freigehalten?
- Lassen sich die Notausgänge von innen jederzeit ungehindert schnell öffnen und schlagen die Türen in Fluchtrichtung auf?
- Ist erforderlichenfalls ein Flucht- und Rettungsplan erstellt und ausgehängt worden?
- Gibt es genügend und richtig dimensionierte Verkehrswege?
- Sind die Verkehrswege frei von Bodenunebenheiten?
- Sind Arbeitsplätze und Lagerflächen von Verkehrswegen deutlich abgegrenzt und ggf. durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet?
- Sind die Beschäftigten angewiesen, Verkehrsflächen nicht als Lagerflächen zu benutzen?
- Wird die Gefährdung von Fußgängern durch Fahrzeuge verhindert?
- Wird auf besondere Gefahren durch die entsprechende Kennzeichnung hingewiesen und sind an unübersichtlichen Stellen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vorhanden (z.B. Verkehrsspiegel)?
- Sind alle Wege in Gebäuden und im Freien ausreichend beleuchtet?
- Sind Wege mit Absturzgefahr durch Geländer, Leitplanken u.Ä. gesichert?
- Sind die Trittflächen von Treppen rutschhemmend gestaltet und werden Mitarbeiter darauf hingewiesen, beim Treppensteigen den Handlauf zu benutzen?
- Wird der Zustand der betrieblichen Verkehrs-, Rettungs- und Fluchtwege regelmäßig überprüft?
- Ist der Winterdienst organisiert?
Bei diesem Thema liegt es auf der Hand: Vor allem neue Mitarbeiter müssen über die Lage der Flucht- und Rettungswege sowie die nächstgelegenen Notausgänge unterwiesen werden.
Weitere Informationen:
"Wege im Betrieb" (BGI 597-17),
"Innerbetriebliche Verkehrswege" (BGI 701)
5.7 Arbeiten an Maschinen
Maschinen wurden in den letzten Jahrzehnten immer sicherer.
Dennoch müssen Mitarbeiter, bevor sie das erste Mal damit arbeiten, unterwiesen werden, welche Restgefahren vorhanden sind und wie sie sich durch richtiges Verhalten schützen müssen.
- Haben Sie zu den Maschinen und den damit verbundenen Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt?
- Wird aus den sicherheitsrelevanten Informationen der Bedienungsanleitung eine Betriebsanweisung erstellt?
- Achten Sie auf die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine?
- Hat jedes kraftbetriebene Arbeitsmittel eine Hauptbefehlseinrichtung und ist die Zuordnung eindeutig erkennbar?
- Verfügen die Hauptbefehlseinrichtungen nur über eine "Ein-Aus-Stellung" und können sie gegen unbefugtes Betätigen gesichert werden?
- Hat jedes kraftbetriebene Arbeitsmittel eigene Befehlseinrichtungen zum Ingang- und Stillsetzen?
- Sind Befehlseinrichtungen eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet?
- Sind Befehlseinrichtungen vom Bedienplatz aus leicht und gefahrlos erreichbar und möglichst im Handbereich der Bedienperson angebracht?
- Verfügen kraftbetriebene Arbeitsmittel über Not-Befehlseinrichtungen, mit denen Gefahr bringende Bewegungen stillgesetzt werden können?
- Sind Not-Befehlseinrichtungen als roter Pilztaster mit darunter liegender gelber Kontrastfarbe ausgeführt und so ausgebildet, dass nach ihrer Betätigung das Arbeitsmittel erst nach Entriegeln der Not-Befehlseinrichtung wieder eingeschaltet werden kann?
- Sind alle Mitarbeiter darüber unterrichtet, dass sie die Befehlseinrichtungen eines Arbeitsmittels nur betätigen dürfen, wenn sie hierzu befugt sind?
- Sind alle, insbesondere neue Mitarbeiter, unterwiesen worden, bevor sie eine Maschine bedienen?
- Wissen Ihre Mitarbeiter, dass sie Fehler an Maschinen grundsätzlich nicht selbst reparieren bzw. instand setzen, sondern sofort ihrem Vorgesetzten melden sollen?
- Sind die Mitarbeiter darüber unterwiesen, dass Alkohol- oder Drogengenuss sowie Übermüdung das Unfallrisiko deutlich erhöhen?
- Achten Sie und die Vorgesetzten darauf, dass Ihre Mitarbeiter geeignete Arbeitskleidung tragen und dass das Tragen von Schmuck und Armbanduhren an vielen Arbeitsplätzen verboten ist?
Weitere Informationen:
"Handwerker" (BGI 547),
"Arbeiten mit Metall" (BGI 597-18),
"Jugendliche" (BGI 624),
"Mechanische Werkstätten" (BGI 702)
5.8 Verhalten bei Arbeitsunfällen und Störungen
Die Routine birgt auch ihre Gefahren, doch meistens bekommt man sie in den Griff.
Schwieriger ist das beim richtigen Verhalten bei Arbeitsunfällen und Störungen.
Dann zeigt es sich, wie gut Ihr Betrieb organisiert ist und wie erfolgreich Ihre Mitarbeiter unterwiesen worden sind.
- Werden die Mitarbeiter regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über ihr richtiges Verhalten bei Arbeitsunfällen und Störungen im Arbeitsablauf unterwiesen, um im Bedarfsfall den einwandfreien Ablauf der Rettungskette sicherzustellen?
- Ist sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter weiß, wo und wie ein Notruf abgesetzt wird?
- Sind ausgebildete Ersthelfer in ausreichender Anzahl in jeder Schicht vorhanden, auch zu Urlaubszeiten und an Wochenenden oder Feiertagen?
- Ist sichergestellt, dass Aushänge über die erste Hilfe mit den Angaben über Notruf, Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material, Durchgangsärzte und zugelassene Krankenhäuser auf dem aktuellen Stand sind?
- Ist der Betriebsarzt in die Notfallorganisation bzw. die Organisation der Rettungskette mit eingebunden worden?
- Ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter jeden Unfall ihren Vorgesetzten melden und ein Eintrag in das Verbandbuch erfolgt?
- Ist sichergestellt, dass jeder Ihrer Mitarbeiter weiß, dass bei schweren Unfällen Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft telefonisch informiert werden und bis zum Eintreffen von Polizei, Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft die Unfallstelle abgesichert und nicht verändert wird?
- Wissen Ihre Mitarbeitenr, dass in der Reg öungen an Zinen oder Anlagen nicht selbst beheben sollen, sondern ihre Vorgesetzten bzw. die Instandhaltung zu informieren sind?
- Werden Störungen und Beinaheunfälle von Ihren Mitarbeitern gemeldet, um so wertvolle Informationen zur Verbesserung Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes zu erhalten?
Neue Mitarbeiter versuchen häufig, sich schnell vor den Vorgesetzten und Kollegen zu profilieren.
Aus diesem Grund übernehmen sie leicht Aufgaben, für die sie nicht ausreichend ausgebildet sind.
Insbesondere Notfallsituationen, wie Unfälle und Störungen, werden durch diesen Übereifer durch zusätzliche Gefahrenmomente weiter verschärft.
Weitere Informationen:
"Grundsätze der Prävention" (BGV A1),
"Instandhalter" (BGI 577)
5.9 Gefahrstoffe
Ohne den Einsatz von Gefahrstoffen sind die meisten Fertigungsverfahren im Metallbereich nicht möglich.
Umso wichtiger ist der richtige Umgang mit diesen Stoffen, zumal ihnen die Gefährdung häufig kaum anzusehen ist.
- Gibt es gekennzeichnete Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb (Gefahrensymbol, Hinweise auf besondere Gefahren/ R-Sätze, Sicherheitsratschläge/ S-Sätze)?
- Werden Verfahren im Betrieb eingesetzt, bei denen Gefahrstoffe neu entstehen (z.B. Kühlschmierstoffemulsionen, VA-Schweißrauche)?
- Werden gefährliche Abfälle (z.B. Filterstaub aus VA-Schweißrauch-Absauganlagen) korrekt gehandhabt (Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung)?
- Sind die Sicherheitsdatenblätter in aktueller Fassung verfügbar?
- Liegt ein Verzeichnis dieser Gefahrstoffe in schriftlicher Form vor?
- Sind alle Verpackungen, auch innerbetriebliche Behältnisse nach dem Umfüllen, vollständig gekennzeichnet?
- Wurde eine Gefährdungsbeurteilung (z.B. in Form einer Arbeitsbereichsanalyse) durchgeführt und dokumentiert?
- Wurde geprüft, ob durch andere Fertigungsverfahren Gefahrstoffe vermieden oder weniger gefährliche Stoffe eingesetzt werden können?
- Sind für alle Gefahrstoffe Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz - vorhanden?
- Werden auf der Grundlage der Betriebsanweisungen Unterweisungen durchgeführt und diese auch dokumentiert (mit Unterschrift und mindestens zwei Jahre aufbewahrt)?
- Werden an den Arbeitsplätzen r nur so große Mengen der Gefahrstoffe gelagert, wie für den Tagesbedarf erforderlich sind?
- Werden bei nicht nachgewiesener sicherer Einhaltung von Grenzwerten Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter durchgeführt und dokumentiert?
- Werden die Grundregeln der Hygiene beim Umgang mit Gefahrstoffen berücksichtigt?
Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen oder auch die Wahl ungefährlicher Verfahren erfordert hohes Fachwissen.
Bei Bedarf sollten Sie z.B. auf die Unterstützung der Gefahrstoffhersteller, Ihres Betriebsarztes und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit zurückgreifen.
Aber auch Ihre Berufsgenossenschaft steht Ihnen ebenfalls mit praxisnahem Rat zur Seite und kann Gefahrstoffmessungen in Ihrem Betrieb durchführen.
Weitere Informationen:
"Umgang mit Gefahrstoffen" (BGI 546),
"Umgang mit Gefahrstoffen - Für die Beschäftigten" (BGI 564),
"Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen" (BGI 566),
"Gefahrstoffe" (BGI 597-5),
"Gefahrstoffe" (Universum Verlagsanstalt)
5.10 Ordnung und Sauberkeit
Ordnung und Sauberkeit sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Sicher, "wo gehobelt wird, da fallen Späne", doch dürfen darunter weder die Qualität der Arbeit noch die Sicherheit leiden.
Und letztlich wird auch der Eindruck Ihrer Kunden von den Verhältnissen an den Arbeitsplätzen mitbestimmt, häufig nicht zum Positiven.
Aufgaben des Unternehmers
- Sind die Verkehrswege und Arbeitsbzw. Lagerbereiche ausreichend bemessen (ggf. auch gekennzeichnet)?
- Sind die Flucht- und Rettungswege deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet und werden sie auch ständig freigehalten?
- Sind die Zugänge zu Notfalleinrichtungen, wie Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Elektroverteilungen und Schaltkästen, sicher freigehalten und sind deren Standorte gekennzeichnet?
- Werden Beleuchtungskörper, Signaleinrichtungen, Durchsichtöffnungen, Fenster usw. stets sauber gehalten und auftretende Schäden sofort beseitigt?
- Sind die Durchsichtöffnungen an Türen, Toren usw. nicht verkratzt oder blind?
- Überprüfen die Vorgesetzten die zur Ordnung und Sauberkeit angeordneten Maßnahmen?
Aufgaben Ihrer Mitarbeiter
- Sind den Mitarbeitern die Bereiche bekannt, für deren Sauberkeit sie zuständig sind?
- Halten Ihre Mitarbeiter die Entsorgungswege zum getrennten Sammeln von Abfällen ein?
- Wird angeliefertes Material so schnell wie möglich an die Lagerplätze weitergeleitet?
- Sind die Führer von Flurförderzeugen und Kranen angewiesen, Verkehrswege - auch nicht kurzzeitig - mit Material zu verstellen?
- Beachten die Mitarbeiter die Hygienevorschriften, z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen?
- Benutzen Ihre Mitarbeiter in den Pausen die dafür vorgesehenen Sozialräume?
- Wird stark verschmutzte sowie ölige oder fettige Arbeitskleidung sofort gewechselt?
Dies bedeutet für Sie als Unternehmer, das betriebliche Umfeld so zu gestalten und zu organisieren, dass Ordnung und Sauberkeit gehalten werden können.
Und natürlich sind auch Ihre Mitarbeiter mit in der Pflicht, ihren Arbeitsbereich entsprechend zu bewahren.
Weitere Informationen:
"Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
5.11 Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle
Mit mehr als 20 % der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland stellen die Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Unfälle) einen Schwerpunkt und somit die häufigste Unfallursache dar. Bei den Unfällen, die mit einer lebenslangen Rente entschädigt werden, ist der Anteil sogar noch höher. Grund genug, dass auch Sie sich mit den SRS-Unfällen in Ihrem Betrieb befassen.
- Sind Verkehrswege und Arbeitsbereiche in Ihrem gesamten Betrieb überall eben und ohne Stolperstellen?
- Achten Sie und die Vorgesetzten darauf, dass gelagertes Material in Verkehrswege hineinragt?
- Werden Kabel und Schläuche (z.B. von Schweißgeräten) so verdass keine Stolperstellen entsteh)?
- Werden unvermeidbare Bodenunebenheiten deutlich gekennzeichnet?
- Ist organisiert, dass Fußböden sauber gehalten und insbesondere Rutschgefahren sofort beseitigt werden?
- Wird Ihren Mitarbeitern in betriebsbedingt rutschigen Bereichen (z.B. Feucht- und Nassbereichen) rutschhemmendes Schuhwerk zur Verfügung gestellt und sind geeignete rutschhemmende Bodenbeläge verlegt?
- Ist Ihren Mitarbeitern bekannt, dass Stolpern, Rutschen und Stürzen die häufigsten Unfallursachen darstellen?
- Beachten Ihre Mitarbeiter, nur geeignetes Schuhwerk zu tragen?
- Ist bekannt, dass durch das Tragen von Schuhen mit halbhohem oder Schaft das Fußgelenk stabilisiert und die Umknickgefahr reduziert wird?
- Halten Ihre Mitarbeiter überall im Betrieb Ordnung und Sauberkeit ein?
- Werden Ihre Mitarbeiter darauf hingewiesen, beim Treppensteigen den Handlauf zu benutzen?
- Wird darauf geachtet, dass vor allem auf Treppen keine Gegenstände getragen werden, welche die Sicht einschränken?
- Wird regelmäßig geprüft, ob die Beleuchtungsstärke auf Verkehrswegen noch den Anforderungen entspricht?
- Ist sichergestellt, dass im Winter vereiste bzw. verschneite Betriebswege bereits zu Arbeitsbeginn geräumt sind?
Stolpern - Rutschen - Stürzen kann man überall, nicht nur im Betrieb oder auf dem Weg dorthin.
Also, auch im privaten Bereich oder in der Freizeit sollten Ihre Mitarbeiter die obigen Hinweise beachten und immer mit offenen Augen durchs Leben gehen.
Weitere Informationen:
"Stolpern, Rutschen, Stürzen" (BGI 597-25),
"Auf Nummer Sicher gehen!" (BGI 643),
"Sicherer Auftritt" (www.sichererauftritt.de)
5.12 Heben und Tragen
Rückenschmerzen gelten mittlerweile als Volkskrankheit.
Die Ursachen hierfür sind vielfältig und liegen neben den individuellen Gründen sowohl im betrieblichen als auch im privaten Umfeld.
Doch mit ein paar einfachen Tipps können Sie und Ihre Mitarbeiter eine Menge für ihre Gesundheit tun.
- Ist Ihre innerbetriebliche Logistik so weit optimiert, dass überflüssige Transportvorgänge vermieden sind?
- Ist Ihren Mitarbeitern die mögliche ~Gesundheitsgefährdung der Wirbelsäule durch falsches Heben und Tragen von Lasten bewusst?
- Sind Ihre Mitarbeiter über das richtige und sichere Handhaben der zu transportierenden Lasten unterrichtet und wurde dieses auch praktisch eingeübt?
- Sind die Lastgewichte so niedrig, dass sie manuell ohne Gesundheitsgefährdung gehandhabt werden können?
- Sind Transportaufgaben auf Jugendliche, Schwangere oder leistungsgeminderte Personen abgestimmt?
- Ist die Häufigkeit der regelmäßigen manuellen Handhabung von schweren Lasten angemessen niedrig?
- Wird der Transport sehr schwerer und unhandlicher Lasten von mehreren Personen durchgeführt?
- Ist die Last gut zu greifen?
- Kann die Last nahe am Körper aufgenommen, gehalten, transportiert und wieder abgesetzt werden?
- Ist genügend Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz vorhanden, damit die Last aus der Hocke mit geradem Rumpf gehoben und das Verdrehen des Rumpfes vermieden werden kann?
- Werden einseitige Belastungen (seitliche Rumpfneigung) durch unsymmetrische Lastverteilung vermieden?
- Ist eine gute Standsicherheit gegeben?
- Sind manuelle Transporte auf kurze Entfernungen beschränkt und kann i bei langen Transportwegen die Last zwischendurch abgesetzt werden?
- Sind die Transportwege breit genug und frei von Hindernissen, damit die Last ohne Behinderung tranisrtiert werden kann?
- Kann die Last ohne Werkzeuge oder Handschuhe gehandhabt werden?
- Stehen Hebe- und Transportmittel in ausreichender Anzahl zur Verfügung?
- Sind die Mitarbeiter auf Verletzungsgefahren beim Handtransport hingewiesen worden?
- Stehen persönliche Schutzausrüstungen (Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzhelme usw.) zur Verfügung?
- Werden die persönlichen Schutzausrüstungen verwendet und wird deren Benutzung überwacht?
Beachten Sie bitte:
Der sicherste Transport ist der, der gar nicht stattfindet.
Und rechnen Sie bitte auch mit dem Übereifer Ihrer neuen Mitarbeiter.
Weitere Informationen:
"Heben und Tragen" (BGI 597-14),
"Betriebliches Transportieren und Lagern" (BGI 869)
5.13 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind hierarchisch aufgebaut.
Sind Gefährdungen nicht zu vermeiden, müssen zunächst technische und organisatorische Maßnahmen gewählt werden, bevor persönliche Schutzausrüstungen (PSA) ggf. ergänzend zum Einsatz kommen.
Und auch hierbei ist dann eine Menge zu beachten.
- Haben Sie vor dem Einsatz von PSA alle Möglichkeiten zur Beseitigung bestehender Gefahren geprüft und ausgeschöpft?
- Wird bei der Beschaffung von PSA besonders auf gute Schutzwirkung und geringe Behinderung bei der Arbeit geachtet?
- Achten Sie bei der Auswahl auf niedriges Gewicht, Tragekomfort, Akzeptanz, Hautverträglichkeit, Reinigungsmöglichkeit und geringen Verschleiß?
- Werden möglichst formschöne, modern aussehende PSA beschafft, da diese eher benutzt werden?
- Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Auswahl und Erprobung von PSA mit ein?
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter vor dem Einsatz von PSA ausführlich über deren richtige Benutzung und deren Schutzwirkung?
- Sind alle Bereiche, in denen PSA vorgeschrieben sind, durch entsprechende Gebotszeichen gekennzeichnet?
- Ist der problemlose und einfache Austausch bzw. die Neubeschaffung von PSA organisiert?
- Halten Sie Ihre Mitarbeiter an, Verbesserungsvorschläge bei der Auswahl von PSA zu melden?
- Überzeugen Sie sich regelmäßig davon, dass die vorgeschriebenen PSA auch konsequent benutzt werden?
- Ermitteln Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern die tatsächlichen Gründe für das Nichtbenutzen von PSA?
- Sind Sie und Ihre Führungskräfte beim konsequenten Benutzen von PSA ein Vorbild für Ihre Mitarbeiter?
- Tragen Ihre Mitarbeiter zweckmäßige Arbeitskleidung, durch die keine zusätzlichen Gefahren entstehen?
Verdeutlichen Sie Ihren Mitarbeitern - insbesondere den Neulingen - den Zweck und Nutzen von PSA für Leben und Gesundheit.
Binden Sie Ihre Mitarbeiter bei der Auswahl ein und unterweisen Sie diese über den richtigen Gebrauch.
So erreichen Sie eine hohe Akzeptanz zum Benutzen von PSA und machen sich selbst das Leben leichter.
Weitere Informationen:
"Benutzung von Atemschutzgeräten" (BGR 190),
"Benutzung von Fuß- und Beinschutz" (BGR 191),
"Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" (BGR 192),
"Benutzung von Kopfschutz" (BGR 193),
"Einsatz von Gehörschützern" (BGR 194),
"Einsatz von Schutzhandschuhen" (BGR 195),
"Persönliche Schutzausrüstungen" (BGI 597-3)
5.14 Lärm- und Gehörschutz
Lärmschwerhörigkeit ist die im Metallbereich häufigste Berufskrankheit.
Dies mag daran liegen, dass Lärm meistens nicht wehtut und die Verschlechterung des Hörvermögens sehr schleichend fortschreitet.
Doch wenn es erst so weit gekommen ist, dann gibt es kein zurück mehr und auch Hörgeräte sind nur ein schlechter Ersatz für ein gesundes Gehör.
- Haben Sie geprüft, ob geräuscharme Maschinen oder Arbeitsverfahren verwendet werden können?
- Wurden - wenn organisatorisch möglich - lärmintensive Maschinen von anderen Arbeitsplätzen getrennt und in anderen Räumen untergebracht?
- Werden besonders lärmintensive Arbeitsverfahren, z.B. Schleifarbeiten, durch (ggf. bewegliche) Schallschutzwände oder -vorhänge gegen die Umgebung abgeschirmt?
- Stehen zum Reinigen, Kühlen oder Ausblasen von Werkstücken mit Druckluft lärmarme Düsen, z.B. Mehrlochdüsen, zur Verfügung?
- Ist sichergestellt, dass akustische Gefahrensignale eindeutig wahrgenommen werden können?
- Sind alle Lärmbereiche deutlich sichtbar durch das Gebotszeichen "Gehörschutz benutzen" gekennzeichnet?
- Wissen Ihre Mitarbeiter, dass Lärm die Gesundheit gefährdet und eine Lärmschwerhörigkeit nicht heilbar ist?
- Werden Ihre Mitarbeiter darüber unterwiesen, wie Gehörschutz richtig benutzt wird?
- Wissen Ihre Mitarbeiter, dass sie in Lärmbereichen Gehörschutz benutzen müssen?
- Werden der Betriebsarzt und Ihre Mitarbeiter in die Auswahl des geeigneten Gehörschutzes eingebunden?
- Wird bei Ihren Mitarbeitern, die in Lärmbereichen tätig sind, die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung "Lärm" durchgeführt?
- Haben Sie organisiert, dass Gehörschutz bei Verschleiß oder Verschmutzung immer in ausreichender Anzahl neu zur Verfügung steht und werden die Dichtungskissen von Kapselgehörschützern regelmäßig ausgetauscht?
- Wird das Benutzen des Gehörschutzes von Ihnen und Ihren Führungskräften überprüft und verbindlich eingefordert?
- Benutzen Sie und Ihre Führungskräfte im Lärmbereich ebenfalls Gehörschutz?
- Wissen Ihre Mitarbeiter, dass laute Geräusche im Freizeitbereich (laute Musik usw.) ebenfalls zu Hörschäden führen können?
Neulinge, insbesondere jugendliche Auszubildende, wissen häufig nicht, wie schnell das Ohr geschädigt werden kann.
Drei bis fünf Minuten schleifen mit einer Flex ohne Gehörschutz reichen bereits aus und das Ohr ist für diesen Tag vollständig "bedient".
Weitere Informationen:
"Einsatz von Gehörschützern" (BGR 194),
"Lärm" (BGI 597-6),
"Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie" (BGI 688)
5.15 Hautschutz
Neben Lärmschwerhörigkeit gehören Hauterkrankungen zu den häufigsten Berufskrankheiten im Metallbereich.
Und auch hier ist es oft bereits zu spät, wenn Ihre Mitarbeiter dann Hautschutz anwenden, wenn die ersten Hautprobleme auftreten.
- Sind in Ihrem Betrieb Ermittlungen zur Beurteilung von Hautgefährdungen durchgeführt worden?
- Haben Sie geprüft, ob Hautbelastungen durch technische Maßnahmen, z.B. voll gekapselte Maschinen, reduziert werden können?
- Werden alle hautgefährdenden Stoffe geprüft, ob sie durch andere, weniger gefährliche Stoffe ersetzbar sind?
- Haben Sie bei Ungewissheiten über hautgefährdende Eigenschaften der Arbeitsstoffe Informationen vom Produkthersteller eingeholt?
- Sind in Ihrem Betrieb aufgrund der ermittelten Hautgefahren Schutzmaßnahmen für die jeweiligen Tätigkeiten festgelegt worden?
- Wurden für alle hautgefährdenden Tätigkeiten unter Mitwirkung des Betriebsarztes Hautschutzpläne erstellt?
- Wird die Einhaltung der Hautschutzpläne durch Betriebsanweisungen verbindlich geregelt?
- Stehen geeignete Hautschutz-, Pflege- und Reinigungsmittel sowie Schutzhandschuhe für alle gefährdeten Mitarbeiter kostenlos zur Verfügung?
- Wird bei Einsatz von Schutzhandschuhen auf die richtige Ausführung entsprechend der Tätigkeit geachtet?
- Wird die Tragedauer von undurchlässigen Schutzhandschuhen beschränkt, um Hauterweichungen zu vermeiden?
- Ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter zur Hautreinigung keine Lösemittel einsetzen?
- Sind Ihre Mitarbeiter über die Vermeidung des Hautkontaktes mit Schadstoffen und die richtige Anwendung des Hautschutzplanes unterwiesen worden?
- Achten Ihre Mitarbeiter auf einen rechtzeitigen Austausch ölverschmierter Kleidung und verunreinigter Schutzhandschuhe?
- Werden Ihre Mitarbeiter veranlasst, beim Verdacht auf Hauterkrankungen den Vorgesetzten zu informieren und den Betriebsarzt oder einen Facharzt aufzusuchen?
- Werden die neuen Mitarbeiter und insbesondere Ihre Auszubildenden bereits am Anfang ihrer Ausbildung über konsequenten Hautschutz informiert?
- Kennen Sie das Sprichwort "Eine dünne Haut bekommen"? Lassen Sie und Ihre Mitarbeiter es nicht so weit kommen, schützen Sie Ihre Haut und wenden Sie von Anfang an und konsequent Hautschutz an!
Weitere Informationen:
"Benutzung von Hautschutz" (BGR 197),
"Hautschutz" (BGI 597-10),
"Hautschutz in Metallbetrieben" (BGI 658)
5.16 Sicher zur Arbeit und zurück
Der Weg zur Arbeit und zurück ist statistisch gesehen doppelt so gefährlich wie ein Arbeitsplatz in Ihrem Betrieb.
Auch wenn Ihre Einflussmöglichkeit auf diese Gefährdung begrenzt ist, gibt es doch einiges, was Sie und ihre Mitarbeiter beachten sollten.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen über die Gefahren im Straßenverkehr?
- Wissen Ihre Mitarbeiter, dass bei Wegeunfällen die Zahl der schweren Verletzungen doppelt so hoch ist wie bei Arbeitsunfällen?
- Sind die Mitarbeiter darüber informiert, dass nicht angepasste Geschwindigkeit, Alkohol- oder Drogengenuss sowie Übermüdung die häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr sind?
- Werden die Mitarbeiter auf die Wichtigkeit von Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitsgurt und Schutzhelm hingewiesen und bei Nichtbenutzung angesprochen und überzeugt?
- Wird auf die Vorteile einer defensiven .. Fahrweise hingewiesen und rücksichtsloses Verhalten als Gefahr für alle angesprochen?
- Werden die Fahrzeugführer, insbesondere Motorrad- und Motorrollerfahrer, daran erinnert, wie wichtig es ist, auch tagsüber mit Licht zu fahren?
- Werden die besonderen Probleme des Straßenverkehrs in der dunklen 'und kalten Jahreszeit angesprochen?
- Wird darauf eingegangen, dass Fußgänger Straßen stets an gekennzeichneten Überwegen oder Ampeln . überqueren sollen?
- Sind die Fahrräder Ihrer Mitarbeiter mit den erforderlichen Sicherheitsausrüstungen ausgestattet und werden Fahrradhelme getragen?
- Werden Ihre betriebseigenen Fahrzeuge (ggf. auch die Fahrräder) regelmäßig geprüft und werden Mängel unverzüglich beseitigt?
- Sind Ihre betriebseigenen Kraftfahrzeuge und ggf. auch die Fahrzeuge Ihrer Mitarbeiter mit Warnwesten ausgerüstet?
- Werden Plakate und Informationen zum Thema Verkehrssicherheit an geeigneten Stellen im Betrieb, z.B. Parkplätzen, Ein- und Ausfahrten oder Kantinen und Sozialräumen, angebracht?
- Unterstützen bzw. ermöglichen Sie die Bildung von Fahrgemeinschaften oder den Umstieg vom eigenen Kraftfahrzeug auf öffentliche Verkehrsmittel?
Wussten Sie, dass Ihre Berufsgenossenschaft die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining, ob mit Auto oder Motorrad, zu einem großen Teil finanziell fördert? Falls Sie oder Ihre Mitarbeiter also daran teilnehmen wollen, sprechen Sie uns an - aus Gründen der Kostenübernahme jedoch bevor Sie sich bei einem Veranstalter anmelden!
6 Hinweise für den Neuling zum Arbeitsschutz
Wussten Sie, dass ...
- Sie als Neuling in einem Betrieb ein sehr viel höheres Unfallrisiko haben als langjährige Mitarbeiter?
- Sie durch Ihr eigenes Verhalten maßgeblich Ihre Sicherheit mitbestimmen?
- Nur derjenige, der die mit seiner Arbeit verbundenen Gefahren kennt, sich vor ihnen schützen kann?
Deshalb sollten Sie wissen, ...
- wer Ihr Vorgesetzter und somit für Ihre Unterweisung verantwortlich ist.
- dass Sie ein Anrecht auf sowohl allgemeine Arbeitsschutzunterweisungen als auch für Ihren Arbeitsplatz spezifische Unterweisungen haben.
- wer Ihre innerbetrieblichen Ansprechpartner in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind.
- wie Sie sich im Fall der Fälle verhalten müssen (Rettungspläne, erste Hilfe, Feuerlöscher, Störungen usw.).
Und Sie sollten auch wissen, an wen Sie sich in Fragen des Arbeitsschutzes oder bei Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Berufskrankheiten wenden können:
- Verwaltungsgemeinschaft Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft
Kreuzstraße 45
40210 Düsseldorf
Telefon (02 11) 82 24-0
Telefax (02 11) 82 24-4 44
- Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
Seligmannallee 4
30173 Hannover
Telefon (05 11) 81 18-0
Telefax (05 11) 81 18-2 00
- Berufsgenossenschaft Metall Süd
Wilh.-Theodor-Römheld-Straße 15,
55130 Mainz
Telefon (0 61 31) 8 02-8 02
Telefax (0 61 31) 8 02-5 72
7 Hinweise für den Neuling zur Verkehrssicherheit
Wussten Sie, dass ...
- der Weg zur Arbeit und zurück einer der gefährlichsten "Arbeitsplätze" ist?
- nicht nur Autofahrer gefährdet sind, sondern ebenso Motorrad- und Motorrollerfahrer sowie Radfahrer und selbst Fußgänger?
- die durchschnittlichen Verletzungsfolgen bei einem Verkehrsunfall wesentlich schlimmer sind als bei einem Arbeitsunfall?
- der Weg zur und von der Arbeit (unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel) der versicherten Tätigkeit gleichgestellt ist?
- der öffentliche Personennahverkehr das sicherste Verkehrsmittel ist?
Deshalb sollten Sie folgende Fragen beantworten:
- Haben Sie sich schon mit der neuen Wegstrecke zur und von der Arbeit vertraut gemacht?
- Haben Sie dabei erkannt, wo möglicherweise Unfallschwerpunkte bzw. besondere Gefahrstellen sind?
- Haben Sie für Ihren Arbeitsweg genügend Zeitreserven eingeplant?
- Haben Sie sich mit Alternativstrecken auf dem Weg zur und von der Arbeit vertraut gemacht?
- Haben Sie schon geprüft, ob die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln eine sinnvolle Alternative zur Benutzung des eigenen Fahrzeuges ist?
- Haben Sie die Möglichkeit von Fahrgemeinschaften geprüft?
- Sind Fahrgemeinschaften eine sinnvolle Alternative für Ihren täglichen Arbeitsweg?
- Beachten Sie immer die Wetterbedingungen, bevor Sie sich auf den Weg zur Arbeit oder zurück machen?
- Ist Ihnen bewusst, dass man mit reflektierender bzw. heller Kleidung insbesondere bei Dämmerung oder im Dunkeln besser gesehen wird?
- Ist Ihnen bewusst, dass Routine auf dem Arbeitsweg das Unfallrisiko erhöht?
8 Unterweisungsnachweis neuer Mitarbeiter
Name des Mitarbeiters:
geb. am:
| Thema | Datum |
Allgemeine Arbeitsschutzthemen | Betriebsorganisation | | [ ] |
Gefährdungsbeurteilung | | [ ] |
Erste Hilfe | | [ ] |
Brand- und Explosionsschutz | | [ ] |
Sicherheitskennzeichen | | [ ] |
Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege | | [ ] |
Verhalten bei Arbeitsunfällen und Störungen | | [ ] |
Arbeiten an Maschinen | | [ ] |
Gefahrstoffe | | [ ] |
Ordnung und Sauberkeit | | [ ] |
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle | | [ ] |
Heben und Tragen | | [ ] |
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) | | [ ] |
Lärm und Gehörschutz | | [ ] |
Hautschutz | | [ ] |
Sicher zur Arbeit und zurück | | [ ] |
Arbeitsspezifische Themen | | | [ ] |
| | [ ] |
| | [ ] |
| | [ ] |
| | [ ] |
| | [ ] |
| | [ ] |
| | [ ] |
| | [ ] |
| | [ ] |
| | [ ] |
| | [ ] |
Unterschrift Vorgesetzter:
Unterschrift Mitarbeiter:
________________
*) Empfehlungen, nicht rechtsverbindlich
| ENDE | |