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BGI 607 - Leitern und Tritte im Einzelhandel
(Merkblatt M 12)
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/266)
(Ausgabe 05/2009; 11/2012)
Archiv 05/2009
nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten
Einführung
Leitern und Tritte sind im Handel unentbehrlich und werden oft ohne Nachdenken benutzt. Trotzdem sind sie ein gefährliches Arbeitsmittel. Auf Leitern ereignen sich nicht nur sehr viele, sondern auch sehr schwere Unfälle (z.T. mit bleibenden Körperschäden) und gelegentlich sogar tödliche Unfälle.
Unsachgemäßer Gebrauch sowie die Wahl ungeeigneter Aufstiege sind die häufigsten Unfallursachen.
So ereignet sich jeder 5. Unfall durch das übermäßige seitliche Hinauslehnen auf der Stehleiter. Weitere Unfallursachen liegen in dem Wegrutschen zu flach angelehnter Anlegeleitern, dem ruckartigen Bewegen auf der Leiter, dem überhasteten Auf- oder Absteigen, dem nicht bestimmungsgemäßen Verwenden der Leiter (z.B. dem Benutzen einer Stehleiter als Anlegeleiter), sowie dem Umstürzen einer ungesicherten Leiter im Verkehrsweg.
Aus der Zusammenstellung der Unfallursachen wird deutlich, dass die Sicherheit beim Umgang mit Leitern sowohl von deren ordnungsgemäßen Beschaffenheit, als auch von den im Folgenden aufgeführten Maßnahmen zum sicheren Umgang abhängen.
Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber hat systematisch alle Gefährdungen zu ermitteln, denen Beschäftigte während ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Durch eine Beurteilung der vorhandenen Gefährdungen hat der Arbeitgeber anschließend zu ermitteln, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit für die Beschäftigten keine erhöhten Unfall- und Gesundheitsgefahren mehr bestehen. Das bedeutet, der Unternehmer/ die Unternehmerin muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ein Aufstieg überhaupt notwendig ist (Arbeitsorganisation: z.B. Einlagern von Waren in niedrigen Regalen bzw. in den unteren Regalböden). Falls dies nicht möglich ist, kann ggf. ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer sein, z.B.:
Werden Waren auf einer Lagerbühne gelagert, so sollte der Zugang hierzu möglichst über eine Treppe oder zumindest einer fest angebrachten Stufenanlegeleiter erfolgen (siehe Bild 6).
Auswahl von Leiter- und Trittbauarten im Handel
Stehleitern
Nach der Bauart unterscheiden sich Stehleitern in Sprossen- und Stufenstehleitern, die entweder von einer Seite oder von zwei Seiten bestiegen werden können.
Stufenstehleitern haben eine größere Auftrittfläche als Sprossenstehleitern, sind damit besser begehbar und ermöglichen daher ein ermüdungsfreieres Stehen. Deshalb sollten sie Sprossenstehleitern vorgezogen werden.
Bild 1: Stufenstehleiter mit Plattform
Bild 2: Beidseitig besteigbare Sprossenstehleiter
Bild 3: Fahrbare Stehleiter
Stehleitern können auch fahrbar ausgeführt werden. Beim Betreten senkt sich die Leiter ab und steht auf den Leiterfüßen auf. Bei der Wahl der Leitergröße sollte beachtet werden, dass
Bei der Verwendung einer zu großen Leiter kann die Arbeit nicht mehr von der Plattform aus durchgeführt werden. Damit wird der Vorteil der großen Standfläche mit Haltemöglichkeit verschenkt. Große Leitern sind außerdem sperrig und schwer.
Für Elektroinstallationsarbeiten eignen sich Sprossenstehleitern aus Holz (siehe Bild 4) oder glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK). Sie bieten Schutz vor Körperdurchströmung, da sie vom Erdpotential isolieren.
Von Stehleitern darf nicht seitlich übergestiegen werden, weil sie dabei leicht umkippen können. Verwenden Sie daher zum Übersteigen eine Anlegeleiter.
Bild 4: Sprossenstehleiter aus Holz
Podestleitern
Podestleitern sind Stufenstehleitern mit umwehrter Plattform (Podest). Sie eignen sich besonders für die Regalbedienung mit der Handhabung sperriger oder schwerer Gegenständen (z.B. im Bau markt). Gegenüber anderen Stehleiterbauarten weisen Podestleitern für den Benutzer eine höhere Standsicherheit auf, sie sind aber auch für längerfristige Arbeiten geeignet.
Podestleitern sind relativ schwer; zum Transport sind sie deshalb mit Rollen ausgerüstet.
Bild 5: Einseitig besteigbare Podestleiter
Anlegeleitern
Sprossenanlegeleitern werden im handwerklichen Bereich eingesetzt und auch überall dort verwendet, wo z.B. auf höher gelegene Lagerflächen übergestiegen werden muss.
Bild 6: Anlegeleiter mit Einhakvorrichtung
Anlegeleitern mit Einhakmöglichkeit eigenen sich besonders für den Einsatz an Lagerbühnen.
Stufenanlegeleitern müssen mit einer Aufsetz-, Einhak- oder Einhängevorrichtung versehen sein. Diese Vorrichtung gewährleistet, dass die Stufen der Anlegeleiter waagerecht stehen.
Schiebeleitern
Schiebeleitern sind höhenverstellbare, mehrteilige Sprossenanlegeleitern. Der Vorteil der Schiebeleiter gegenüber der einteiligen Anlegeleiter besteht darin, dass die Leiterlänge in bestimmten Grenzen variabel ist und daher auf die Leiterbenutzung optimal abgestimmt werden kann. Eine Schiebeleiter kann so ggf. zwei unterschiedlich lange Anlegeleitern ersetzen. Längere Schiebeleitern sind allerdings schwer zu handhaben, und sollten daher mit Seilzug ausgerüstet sein. Der Seilzug ermöglicht das Ausziehen der Leiter, während diese schon an der Wand anlehnt. Die Sicherungselemente (Fallhaken) müssen richtig einrasten. Hierbei muss die Bedienungsanleitung des Herstellers beachtet werden.
Das Ausziehen und Aufstellen von Schiebeleitern er fordert oft eine zweite Person.
Bild 7: Schiebeleiter
Verfahrbare Regalleitern (Rollleitern)
Der Einsatz von Regalleitern, auch als "Rollleitern" bezeichnet, bietet sich dort an, wo ein Regal häufig be- und entladen wird (Bild 8).
Bild 8: Verfahrbare Regalleiter
Im Kleinteillager mit gegenüberliegenden Regalreihen eignen sich besonders zwischen den Regalreihen angebrachte und quer zur Laufrichtung verschiebbare Rollleitern.
Bild 9: Rollleiter für Regalgänge
Mehrzweckleitern
Mehrzweckleitern sind Sprossenleitern, die als Anlege-, Schiebe- oder Stehleiter verwendet werden können. Sie können teilweise auch als Kleingerüst auf gebaut werden. Man unterscheidet ein-, zwei- und dreiteilige Mehrzweckleitern.
Zweiteilige Mehrzweckleitern lassen sich sowohl auseinanderklappen (Verwendung als Stehleiter), als auch parallel zueinander verschieben (Verwendung als Schiebeleiter). Beide Leiterschenkel sind dabei mit Spreizsicherungen ausgestattet und können nicht unabhängig voneinander verwendet werden.
Eine Erweiterung dieses Prinzips stellt die dreiteilige Mehrzweckleiter (Bild 10) dar, die ein en zusätzlichen, auf dem Steigschenkel in verschiedenen Höhen arretierbaren Leiterteil aufweist. Damit kann diese Mehrzweckleiter als bis zu dreiteilige Schiebeleiter, als (zweiteilige) Stehleiter oder auch als Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter verwendet werden. Sie eignet sich auch für Arbeiten in größeren Höhen, wenn eine Anlege- bzw. Schiebeleiter nicht angelehnt werden kann.
Bild 10: Dreiteilige Mehrzweckleiter (Foto: Zarges)
Bild 11: Mehrzweckleiter mit Gelenken
Das Tragen und Aufstellen großer Mehrzweckleitern erfordert oft eine zweite Person.
Mehrzweckleitern mit Gelenken (Bild 11) lassen bis zu drei Benutzungsarten (als Anlege-, Stehleiter und ggf. auch in Gerüstposition) zu. Daher muss nach jeder Leiterneueinstellung unbedingt überprüft werden, ob die Gelenke vollständig eingerastet sind (siehe Bild 30).
Bei der Erstellung der Betriebsanweisung muss die Bedienungsanleitung des Herstellers herangezogen werden.
Tritte haben im Allgemeinen bis zu vier Stufen. Aufgrund ihrer Bauart dürfen die obersten Stufen bzw. die Plattform betreten werden. Man unterscheidet Leitertritte, Treppentritte, Tritthocker und Rolltritte (auch "Elefantenfüße" genannt).
Leitertritte gibt es sowohl mit feststehenden als auch mit zusammenklappbaren Schenkeln. Zusammenklappbare Tritte eignen sich besonders für die Verwendung in Bereichen, wo wenig Platz für die Lagerung (z.B. in Regalgängen vorhanden ist).
Beim Treppentritt sind die Stufen besonders breit, daher wird er häufig bei der Bedienung von Maschinen eingesetzt.
Bild 12: Leitertritt
Bild 13: Treppentritt
Der Tritthocker wird heute nur noch selten eingesetzt.
Bild 14: Tritthocker
Der Rolltritt ist je nach Ausführung von zwei, drei oder vier Seiten besteigbar. Seine Höhe beträgt bis zu 0,5 m. In seine Standfläche eingebaute Rollen ermöglichen z.B. durch Anstoßen mit dem Fuß ein leichtes Verfahren. Die Rollen werden durch das Körpergewicht des Benutzers beim Betreten in die Standfläche versenkt. Wegen seiner geringen Höhe und der großen Aufstellfläche ist der Rolltritt bequem zu benutzen. Er findet häufig auch Einsatz im Bürobereich.
Bild 15: Rolltritt (Elefantenfuß)
Von Tritten aus lassen sich Arbeiten mit Arbeitshöhen bis etwa 2,5 m durchführen.
Tritte dürfen nur auf ebenem Untergrund aufgestellt werden.
Ungeeignet sind z.B. schräge, unebene, nachgiebige und rutschige Aufstellflächen.
Auf ihnen besteht die Gefahr des Kippens, Einsinkens und Wegrutschens des Trittes.
Tritte werden häufig nur zur Durchführung von Arbeiten geringen Umfangs verwendet. Typische Einsatzorte für Tritte sind z.B. Büros, Registraturen, Verkaufsbereiche. Um der Benutzung von ungeeigneten Aufstiegen entgegenzuwirken, hat der Unternehmer/die Unternehmerin geeignete Tritte in ausreichender Zahl bereitzustellen. |
Beschaffung
Auswahlkriterien
Produkte für den
privaten oder | |
gewerblichen Gebrauch? |
Leitern dürfen nur für Arbeiten geringen Umfangs eingesetzt werden. Im Handel sollten lediglich Leitern zum Einsatz kommen, die für den gewerblichen Bereich konzipiert sind. Die Hersteller unterscheiden zwischen Leitern für den privaten Gebrauch und Leitern für den gewerblichen Gebrauch. Im privaten Bereich werden Leitern nur gelegentlich benutzt und werden daher auch nicht so stark beansprucht.
Welche Anforderungen werden neben der Sicherheit an Leitern für den gewerblichen Bereich gestellt? Sie müssen im Hinblick auf den oft harten Dauereinsatz robust sein und eine lange Lebensdauer aufweisen. Gewerbliche Leitern sind meist etwas teurer, sie sind jedoch deutlich stabiler, biegen unter Belastung wesentlich geringer durch und sind somit sicherer. Daher kann von der Verwendung von Haushaltsleitern im Handel nur abgeraten werden.
Arbeitsdauer
Aus ergonomischen Gründen sollten eher Stufen- als Sprossenstehleitern zum Einsatz kommen.
Podest- und Plattformleitern sind besonders sichere und komfortable Produkte für länger andauernde oder häufig anfallende Arbeiten (z.B. zum Einräumen von Regalen).
Werkstoffe
Bei der Leiterauswahl sollten die Umgebungsbedingungen (z.B. starke Verschmutzung, rauer Betrieb, Elektroarbeiten, hohe Luftfeuchte, niedrige Temperatur etc.) berücksichtigt werden. Leitern werden in Aluminium, Stahl, Kunststoff und Holz angeboten. Nähere Informationen hierzu enthält die branchenunabhängige "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (BGI 694).
Für Elektroinstallationsarbeiten eignen sich Sprossenstehleitern aus Holz oder glasfaserverstärktem Kunststoff.
Sie bieten Schutz vor Körperdurchströmung.
Bei der Neuanschaffung von Leitern und Tritten sollten Sie darauf achten, dass ein GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") vorhanden ist. Bei Leitern und Tritten, die das GS-Zeichen tragen, hat sich der Hersteller durch eine zugelassene Prüfstelle bestätigen lassen, dass die anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind.
Leiterlänge
Der Nutzer sollte nicht erst nach dem Besteigen der Leiter feststellen, dass die Länge nicht ausreicht. Deshalb vorher ausmessen und folgende Faustregel zur Ermittlung der Länge anwenden:
Stehleitern
Bild 16: Reichhöhe bei Stehleitern
Die Reichhöhe ist die Höhe, die man mit der Hand noch erreichen kann (z.B. für Malerarbeiten).
(Reichhöhe = Standhöhe + 2.00 m)
Die Arbeitshöhe liegt durchschnittlich um etwa 25 cm niedriger.
Anlegeleitern
Beispiel: Die Leiter soll in 2,8 m Höhe angelegt werden. Die erforderliche Leiterlänge beträgt dann:
L = 2,8 x 1,07 = 3 m
Mehrzweckleitern
In der Gebrauchsstellung "Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter" dürfen diese nur bis zu fünftobersten Sprosse betreten werden.
Leiterzubehör
Werden Leitern auf Treppen benutzt, so benötigt man z.B. eine Holmverlängerung (nähere Informationen hierzu enthält die BGI 694).
Leiteranzahl
Um den Einsatz ungeeigneter Aufstiege zu vermeiden, muss der Unternehmer geeignete Leitern und Tritte in erforderlicher Anzahl bereitstellen. Die Anzahl der bereitzustellenden Leitern und Tritte hängt vom Einzelfall ab und ergibt sich aus der Benutzungshäufigkeit in den einzelnen Arbeitsbereichen und deren Entfernungen zueinander. Werden Leitern und Tritte in ausreichender Anzahl bereitgestellt, so wird das Risiko, dass ungeeignete Aufstiege (z.B. Getränkekisten, Stühle) verwendet werden, minimiert. Getränkekisten und Stühle z.B. verbreitern sich in der Regel nicht nach unten hin und bieten somit keine ausreichende Standsicherheit, so dass beim Betreten der äußeren Kanten der Stehfläche solche "Ersatzaufstiege" kippen können. Außerdem ist gerade bei Getränkeflaschenkästen die Gefahr groß, dass die Flaschenhalter beim Betreten durchbrechen und äußerst schmerzhafte Schnittverletzungen an den Unterschenkeln hervorrufen können.
Empfehlung:
In jeder Abteilung und in jedem Handlager sollte mindestens ein geeigneter Aufstieg vorhanden sein. In größeren Lagerbereichen sollte z.B. in jedem Lagergang ein geeigneter Aufstieg bereitstehen. |
Bild 17: Holmverlängerung (Stehleiter)
Plakat P 55
Betrieb
Unterweisung
Durch die Unterweisung soll den Beschäftigten deutlich gemacht werden, dass eine Leiter zwar ein weit verbreitetes, aber dennoch nicht ungefährliches Arbeitsmittel ist. Viele Unfälle resultieren aus sorglosem Umgang mit Leitern und Tritten. Die Leiter wurde falsch aufgestellt, die Beschäftigten lehnen sich seitlich hinaus - meist beim Ein- und Ausräumen von Regalen. Auch Arbeiten auf Leitern, bei denen ein hoher Kraftaufwand erforderlich ist, bergen ein hohes Unfallrisiko. Um Unfälle zu vermeiden muss man wissen, wie man Leitern richtig benutzt, und dabei einige Verhaltensregeln beachten. Die Unterweisung der Mitarbeiter ist somit eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten. Die Unterweisung der Beschäftigten muss in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen. Aktuelle Unfälle bzw. die nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Aufstiegen sollte zum Anlass für eine Unterweisung genommen werden. Die Durchführung und der Inhalt der Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden.
Als Hilfsmittel für die Unterweisung können die in den Anlagen 2-5 bereitgestellten Musterbetriebsanweisungen herangezogen werden.
Was jeder Unternehmer/jede Unternehmerin beachten soll:
Diese Punkte werden im Folgenden näher behandelt. |
Was ist beim Umgang mit Leitern zu beachten?
Bild 18: Piktogramme
Für die vorgesehene Tätigkeit sind die bereitgestellten Leitern und Tritte zu verwenden.
Bild 19: Steigen Sie nie auf Stühle, holen Sie sich eine Leiter oder einen Tritt!
Bild 20: Steigen Sie nie auf eine Getränkekiste, diese kann leicht kippen und der Kunststoff kann durchbrechen!
Schadhafte Leitern müssen aus dem Verkehr gezogen werden bzw. dürfen erst nach sachgerechter Reparatur wieder benutzt werden. Schäden an der Leiter sind dem Vorgesetzten zu melden. (Dies gilt auch bei der Benutzung betriebsfremder Leitern und Tritte).
Typische Mängel: Spreizsicherung fehlt (Stehleiter); Rutschsicherung fehlt; Holme defekt; Stufen/Sprossen defekt.
Stufenleiter
Bild 21: Typische Mängel an Stehleitern
Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern verwendet werden (Gefahr des Wegrutschens). Das im Malerhandwerk weit verbreitete "Wandern mit der Leiter" ist äußerst gefährlich und deshalb verboten.
Bild 22: Stehleiter als Anlegeleiter
Von Leitern darf nicht in Regale geklettert werden (Kippgefahr).
Bild 23: Übersteigen von der Stehleiter ins Regal ist verboten! Die Leiter kann sonst leicht wegkippen
Bild 24: Vorbildlich: Sicherung einer Leiter im Verkehrsweg
Achten Sie bitte darauf, dass Leiterfüße nicht auf Kisten, Steinstapeln oder Stühlen oder unbefestigtem Untergrund aufgestellt werden. Lehnen Sie Anlegeleitern nicht an Glasscheiben an.
Beim Arbeiten auf der Leiter diese rechtzeitig umsetzen, um ein seitliches Hinauslehnen zu vermeiden.
Infolge von seitlichem Hinauslehnen er eignen sich häufig schwere Unfälle.
Bild 25: Seitliches Hinauslehnen führt häufig zu schweren Unfällen
Arbeiten geringem Umfangs sind z.B.: Arbeiten, die weniger als 2 Stunden dauern und bei denen Gegenstände von max. 10 kg Gewicht transportiert werden.
Keine schweren, sperrigen Gegenstände auf der Leiter transportieren beim Begehen muss man wenigstens eine Hand zum Festhalten freihaben.
Beispiele hierfür sind ätzende oder heiße Flüssigkeiten, Schweißgeräte und Geräte mit erheblicher Krafteinwirkung für den Benutzer.
Besteigen Sie Leitern und Tritte nur mit geeignetem Schuhwerk.
Tragen sie beim Benutzen von Leitern feste, den Fuß umschließende Schuhe. Offenes Schuhwerk ohne Fersenriemen (z.B. Sandaletten) ist nicht geeignet.
Bild 26: Ungeeignete Schuhe
Bild 27: Tragen sie beim Benutzen von Leitern nur Schuhe, die fest am Fuß sitzen
Zum sicheren Transport gehört z.B., dass lange Leitern vor dem Transport zugeklappt bzw. zusammengeschoben werden.
Stehleitern trägt man am sichersten zusammengeklappt senkrecht längs des Körpers.
Die Mitnahme von Leitern auf Fahrtreppen und Fahrsteigen ist wegen der Gefahr des Hängenbleibens und Verkantens nicht zulässig.
Bauartbedingte Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung
Stehleitern/ Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung Stehleiter
Stehleitern dürfen nur mit gespannten Spreizsicherungen benutzt werden.
Die Spreizsicherungen verhindern das Auseinandergleiten der beiden Leiterschenkel.
Bei Stufenstehleitern mit Sicherheitsbrücke übernimmt der Brückenheber diese Funktion.
Beim Übersteigen besteht erhöhte seitliche Kippgefahr.
Bild 28: Feststellbare Fahrrolle Sicherung durch "Betätigen der Feststellbremse"
Bild 29: Federgelagerte Fahrrolle Automatische Sicherung durch die Belastung beim Betreten
Bitte beachten Sie hierzu die Bedienungsanleitung des Herstellers (z.B. durch Sperrbolzen mit "Offen-Geschlossen" Markierung "O-I").
Bild 30: Sperrstellung der Gelenke
Anlegeleitern, Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung "Anlegeleiter"
Unsichere Anlegestellen sind z.B. Glasscheiben, Maste, Stangen unverschlossene Türen.
Bild 31: Richtiger Anlegewinkel
Anlege- und Mehrzweckleitern sind zum Übersteigen geeignet, wenn sie > 1 m überstehen oder bauseits Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind.
Aufbewahrung
Leitern und Tritte sollten dort aufbewahrt werden, wo sie benötigt werden. Leider werden oft ausreichend Leitern und Tritte bereitgestellt, diese werden aber irgendwo abgestellt, so dass die Beschäftigten sich auf die Suche machen müssten. Aus Bequemlichkeit und aus Zeitmangel wird dann oft ein ungeeigneter Aufstieg benutzt. Um Leitern und Tritte schnell zu finden, sollten gekennzeichnete Abstellflächen (z.B. am Ende von Regalgängen) vorhanden sein. Diese müssen den Beschäftigte bekannt sein. An diesen Punkten kann man neben der Leiter im Verkauf auch noch Besen, Schaufeln und Küchenrollen (zum Aufwischen von Verschmutzungen) sowie Warnschilder für Rutschgefahr bereitstellen (siehe Bild 32).
Bewährt hat sich bei der Verwendung an Regalen (z.B. in Baumärkten und Schuhgeschäften) die Verwendung von verfahrbaren Regalleitern (Rollleitern). Da sie am Regal verbleiben, sind sie immer verfügbar.
Prüfung und Instandsetzung
Der Unternehmer/die Unternehmerin muss dafür sorgen, dass Leitern und Tritte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
Bild 32: Leiterstandort
Bild 33: Verfahrbare Regalleiter
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Um die systematische Überprüfung von allen Leitern und Tritten sicherzustellen empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und in einem Kontrollbuch zusammenzufassen.
Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:
Für die Überprüfung kann das beigefügte Leiterkontrollblatt (Anlage 1) herangezogen werden. Des Weiteren bietet die BGHW eine "Prüfliste Leitern" an, enthalten in "Ringbuch Prüflisten Arbeitssicherheit" (Bestell-Nr. A 234).
Instandsetzungsarbeiten größeren Umfangs können nur von Fachbetrieben oder vom Hersteller vorgenommen werden.
Nähere Informationen enthält die BGI 694.
Der Unternehmer/die Unternehmerin muss dafür sorgen, dass schadhafte Leitern und Tritte aus dem Verkehr gezogen und so aufbewahrt werden, dass die Weiterbenutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung oder Verschrottung nicht möglich ist. |
Rechtsquellen und Schriften
* Für Mitgliedsbetriebe kostenlos zu beziehen bei der BGHW
Leiter-Kontrollblatt | Anlage 1 |
Betriebsanweisung Stehleitern | Anlage 2 |
Betriebsanweisung Anlegeleiter | Anlage 3 |
Betriebsanweisung Mehrzweckleitern | Anlage 4 |
Muster-Betriebsanweisung "Zum sicheren Umgang mit Aufstiegen beim Regalauffüllen" | Anlage 5 |
ENDE |