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9 Asbestzement (AZ) - Wasserrohrleitungen - Rohrknacken - BT 3 Stand 2/2000

9.1 Anwendungsbereich

Ausbau von AZ-Rohren bis DN 500 in erdverlegten Wasserrohrleitungen (z.B. bei Rohrbrüchen, Einbindungs- und Umlegungsarbeiten). Trennen der Rohre mittels Rohrknacken (Kettenrohrschneider) einschließlich Aufsägen der Rohrkupplungen.

9.2 Organisatorische Maßnahmen

9.3 Arbeitsvorbereitung

Bereitzustellen sind:

9.4 Arbeitsausführung

9.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))

Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

9.6 Verhalten bei Störungen

Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

10 Asbestzement (AZ) - Wasserrohrleitungen - Sägeverfahren - BT 4 Stand 2/2000

10.1 Anwendungsbereich

Ausbau von AZ-Rohren bis DN 250 in erdverlegten Wasserrohrleitungen (z.B. bei Rohrbrüchen, Einbindungs- und Umlegungsarbeiten). Trennen der Rohre mittels Sägeverfahren einschließlich Aufsägen der Rohrkupplungen.

10.2 Organisatorische Maßnahmen

10.3 Arbeitsvorbereitung

Bereitzustellen sind:

10.4 Arbeitsausführung

10.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))

Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

10.6 Verhalten bei Störungen

Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

11 Lochen von Durchführungen in Verbindung mit Asbestzement-Wellplatten BT 5 Stand 2/2000

11.1 Anwendungsbereich

Vorbereitende Arbeiten für die Montage von einzelnen Dachständern, Ankern oder einer Strebe bei einer Eindeckung aus Asbestzement-Wellplatten entsprechend Nummer 16.2 TRGS 519.

11.2 Organisatorische Maßnahmen

Bei darüber hinausgehenden Arbeiten ist eine Ausnahmegenehmigung (einmalig, unternehmensbezogen) vom Expositionsverbot nach § 43 Abs. 7 Gefahrstoffverordnung erforderlich.*)

11.3 Arbeitsvorbereitung Bereitzustellen sind:

Hinweis zur Absturzsicherung

Bei Arbeiten in Absturzhöhe, die Vorschriften über Absturzsicherungen beachten [z.B. § 12 UVV "Bauarbeiten" (BGV C22)]

*) siehe Nummer 16.2 TRGS 519

11.4 Arbeitsausführung

Die folgenden Arbeiten werden von zwei Personen durchgeführt; Person 1 auf dem Dach; Person 2 unter dem Dach

11.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))

Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

11.6 Verhalten bei Störungen

Muss beim Arbeitsablauf von diesem standardisierten Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

12 Entfernen von einzelnen kleinformatigen Asbestzement-Platten BT 6 Stand 2/2000

12.1 Anwendungsbereich

Vorbereitende Arbeiten für die Montage von einzelnen Dachständern, Ankern oder einer Strebe bei einer Eindeckung aus Asbestzement-Platten entsprechend Nummer 16.2 TRGS 519.

12.2 Organisatorische Maßnahmen

12.3 Arbeitsvorbereitung Bereitzustellen sind:

12.4 Arbeitsausführung

Die folgenden Arbeiten werden von zwei Personen durchgeführt; Person 1 auf dem Dach; Person 2 unter dem Dach

12.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))

Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

12.6 Verhalten bei Störungen

Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

13 Schornsteinfegerarbeiten - Kugelverfahren - BT 7 Stand 2/2000

13.1 Anwendungsbereich

Prüfen asbesthaltiger Schornsteine nach DIN 18 160-1 einschließlich zugehöriger Lüftungsanlagen durch Ableinen mit Prüfkugel und beschichteter Leine.

13.2 Organisatorische Maßnahmen

13.3 Arbeitsvorbereitung

Bereitzustellen sind:

13.4 Arbeitsausführung

13.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))

Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Entsorgen des Wassers in Anlehnung an Nummer 16.2 Abs. 6 Satz 3 TRGS 519

13.6 Verhalten bei Störungen

Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

14 Schornsteinfegerarbeiten - Kameraverfahren - BT 8 Stand 2/2000

14.1 Anwendungsbereich

Prüfen asbesthaltiger Schornsteine nach DIN 18 160-1 einschließlich zugehöriger Lüftungsanlagen auf freien Querschnitt mittels Schornsteinkamera.

14.2 Organisatorische Maßnahmen

14.3 Arbeitsvorbereitung Bereitzustellen sind:

14.4 Arbeitsausführung

14.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))

Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Entsorgen des Wassers in Anlehnung an Nummer 16.2 Abs. 6 Satz 3 TRGS 519

14.6 Verhalten bei Störungen

Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

15 Schornsteinfegerarbeiten - Kehrverfahren - BT 9 Stand 2/2000

15.1 Anwendungsbereich

Reinigung bzw. Kehren von asbesthaltigen Schornsteinen nach DIN 18 160-1 einschließlich zugehöriger Lüftungsanlagen.

15.2 Organisatorische Maßnahmen

15.3 Arbeitsvorbereitung

Bereitzustellen sind:

Für die Reinigung vom Dachboden aus bzw. von der Schornsteinsohle ist zusätzlich bereitzustellen:

Allgemeine Vorbereitungsarbeiten:

15.4 Arbeitsausführung

I. Reinigung von der Mündung

Alternativ zum Abschottungsbeutel kann an der Schornsteinsohle auch ein Adapter gemäß nachfolgender Abbildung verwendet werden. In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen:

Unteren Reinigungsverschluss mit Glove-Bag öffnen und eventuell vorhandene Rückstände entfernen