9 Asbestzement (AZ) - Wasserrohrleitungen - Rohrknacken - BT 3 Stand 2/2000
9.1 Anwendungsbereich
Ausbau von AZ-Rohren bis DN 500 in erdverlegten Wasserrohrleitungen (z.B. bei Rohrbrüchen, Einbindungs- und Umlegungsarbeiten). Trennen der Rohre mittels Rohrknacken (Kettenrohrschneider) einschließlich Aufsägen der Rohrkupplungen.
9.2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen
9.3 Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
- Absperrmaterial für Gefahrbereiche
- Gummistiefel
- Handbrause/Waschbürste und Wasserentnahmestelle
- Geeignetes Faserbindemittel mit Auftragevorrichtung (Pinsel, Sprühflasche oder Drucksprühgerät) oder reißfeste PE-Folie /Klebeband
- geeigneter, sicher verschließbarer und gemäß Nummer 9.3 Abs. 2 TRGS 519 gekennzeichneter Behälter (bei körnigen, gewebten oder stückigen Abfällen z.B. ausreichend fester Kunststoffsack)
- Hydraulik-Rohrschneider für DN 100 bis DN 500 bzw. Handrohrschneider für DN 50 bis DN 400
- Langsamlaufende, hartmetallbestückte Trenngeräte (Sägen, Fräsen; maximal 4 Zähne/Zoll, vmax 1,5 m/s). Bei elektrisch betriebenen Trenngeräten müssen diese mit einer geeigneten Kapselung (Schutzart mindestens IP 54) ausgestattet sein und über einen vorgeschalteten Fehlerstrom (FI)-Schutzschalter (I d 30 mA) betrieben werden.
Bei überflutetem Graben dürfen nur nichtelektrisch betriebene Geräte (Handsäge, Druckluftsäge oder -fräse), die die oben genannten Kriterien erfüllen, verwendet werden
- Aufkleber "Achtung, enthält Asbest"
- Rohrhebeklammer oder Textilhebebänder für größere Rohrnennweiten
- Neues Rohrstück (z.B. aus Stahl, GGG, Kunststoff)
- Neue Rohrkupplung (z.B. aus Stahl, GGG, Kunststoff)
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
9.4 Arbeitsausführung
- Arbeitsbereich abgrenzen
- Rohr maschinell grob freilegen; Restarbeiten in Handschachtung.
Rohr und Boden feucht halten
- Vorgesehene Trennstellen feucht, gegebenenfalls mittels Wasserstrahl und Handbrause/Waschbürste vom Restboden reinigen
- Montieren des Rohrschneiders (Stahlkette mit Schneidrollen) nach Bedienungsanleitung an der ersten Trennstelle.
Zum leichteren Herausheben des Rohrstückes Schnittwinkel < 90° zur Rohrachse
- Knacken des Rohres durch Spannen der Stahlkette unter Besprühen mit Wasser
- Wiederholen des Knackvorganges an der zweiten Trennstelle
- Herausgetrenntes AZ-Rohrstück aus der Baugrube heben
- Das AZ-Rohr sollte auf ganzer Länge ausgebaut werden! Hierzu Rohrenden beiderseits der Trennstellen aus der Reka-Kupplung ziehen; gegebenenfalls Kupplungen mit Trenngerät auftrennen (hierbei mit Wasser besprühen)
- AZ-Rohrstücke aus der Baugrube heben
- AZ-Rohrstücke für Lagerung an der Baustelle oder für Transport auf LKW vollständig mit Restfaserbindemittel versiegeln oder vollständig in Folie einschlagen oder im noch feuchten Zustand sofort in geeigneten Behälter geben und diesen verschließen
- Einbau eines neuen Rohr- oder Formstückes mittels Rohrkupplungen (jeweils z.B. aus Stahl, GGG, Kunststoff); AZ-Rohranschlussstelle hierbei nicht kalibrieren!
- Reinigen der Arbeitsmittel mit Wasser.
Ablassen des Reinigungswassers in das Erdreich der Baugrube
- Verfüllen der Baugrube
- Arbeitsbereich freigeben
9.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
9.6 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
10 Asbestzement (AZ) - Wasserrohrleitungen - Sägeverfahren - BT 4 Stand 2/2000
10.1 Anwendungsbereich
Ausbau von AZ-Rohren bis DN 250 in erdverlegten Wasserrohrleitungen (z.B. bei Rohrbrüchen, Einbindungs- und Umlegungsarbeiten). Trennen der Rohre mittels Sägeverfahren einschließlich Aufsägen der Rohrkupplungen.
10.2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen
10.3 Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
- Absperrmaterial für Gefahrbereiche
- Gummistiefel
- Handbrause/Waschbürste und Wasserentnahmestelle
- Geeignetes Faserbindemittel mit Auftragevorrichtung (Pinsel, Sprühflasche oder Drucksprühgerät) oder reißfeste PE-Folie /Klebeband
- geeigneter, sicher verschließbarer und gemäß Nummer 9.3 Abs. 2 TRGS 519 gekennzeichneter Behälter (bei körnigen, gewebten oder stückigen Abfällen z.B. ausreichend fester Kunststoffsack)
- Langsamlaufende, hartmetallbestückte Trenngeräte (Sägen, Fräsen; maximal 4 Zähne/Zoll, vmax 1,5 m/s). Bei elektrisch betriebenen Trenngeräten müssen diese mit einer geeigneten Kapselung (Schutzart mindestens IP 54) ausgestattet sein und über einen vorgeschalteten Fehlerstrom (FI)-Schutzschalter (I d 30 mA) betrieben werden.
Bei überflutetem Graben dürfen nur nichtelektrisch betriebene Geräte (Handsäge, Druckluftsäge oder -fräse), die die oben genannten Kriterien erfüllen, verwendet werden
- Aufkleber "Achtung, enthält Asbest"
- Neues Rohrstück (z.B. aus Stahl, GGG, Kunststoff)
- Neue Rohrkupplung (z.B. aus Stahl, GGG, Kunststoff)
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
10.4 Arbeitsausführung
- Arbeitsbereich abgrenzen
- Rohr maschinell grob freilegen; Restarbeiten in Handschachtung.
Rohr und Boden feucht halten
- Vorgesehene Trennstellen feucht, gegebenenfalls mittels Wasserstrahl und Handbrause/Waschbürste vom Restboden reinigen
- Montieren des Trenngerätes nach Bedienungsanleitung an der ersten Trennstelle
- Trennen des Rohres an der ersten Trennstelle unter Besprühen mit Wasser
- Wiederholen des Vorganges an der zweiten Trennstelle
- Herausgetrenntes AZ-Rohrstück aus der Baugrube heben
- Das AZ-Rohr sollte auf ganzer Länge ausgebaut werden! Hierzu Rohrenden beiderseits der Trennstellen aus der Reka-Kupplung ziehen; gegebenenfalls Kupplungen mit Trenngerät auftrennen (hierbei mit Wasser besprühen)
- AZ-Rohrstücke aus der Baugrube heben
- AZ-Rohrstücke für Lagerung an der Baustelle oder für Transport auf LKW vollständig mit Faserbindemittel versiegeln oder vollständig in Folie einschlagen oder im noch feuchten Zustand sofort in geeigneten Behälter geben und diesen verschließen
- Einbau eines neuen Rohr- oder Formstückes mittels Rohrkupplungen (jeweils z.B. aus Stahl, GGG, Kunststoff); AZ-Rohranschlussstelle hierbei nicht kalibrieren!
- Reinigen der Arbeitsmittel mit Wasser.
Ablassen des Reinigungswassers in das Erdreich der Baugrube
- Verfüllen der Baugrube
- Arbeitsbereich freigeben
10.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
10.6 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
11 Lochen von Durchführungen in Verbindung mit Asbestzement-Wellplatten BT 5 Stand 2/2000
11.1 Anwendungsbereich
Vorbereitende Arbeiten für die Montage von einzelnen Dachständern, Ankern oder einer Strebe bei einer Eindeckung aus Asbestzement-Wellplatten entsprechend Nummer 16.2 TRGS 519.
11.2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen
Bei darüber hinausgehenden Arbeiten ist eine Ausnahmegenehmigung (einmalig, unternehmensbezogen) vom Expositionsverbot nach § 43 Abs. 7 Gefahrstoffverordnung erforderlich.*)
11.3 Arbeitsvorbereitung Bereitzustellen sind:
- Auffangkorb mit Dichtungsring, z.B. aus Schaumstoff (Bauanleitung siehe Anlage)
- Klebeband
- ausreichend fester, gemäß Nummer 9.2 Abs. 3 TRGS 519 gekennzeichneter und sicher verschließbarer Kunststoffsack
- zwei Spritzflaschen gefüllt mit entspanntem Wasser
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
Hinweis zur Absturzsicherung
Bei Arbeiten in Absturzhöhe, die Vorschriften über Absturzsicherungen beachten [z.B. § 12 UVV "Bauarbeiten" (BGV C22)]
*) siehe Nummer 16.2 TRGS 519
11.4 Arbeitsausführung
Die folgenden Arbeiten werden von zwei Personen durchgeführt; Person 1 auf dem Dach; Person 2 unter dem Dach
- Person 2: Vorsichtig eventuell vorhandenes Isoliermaterial entfernen
- Person 2: Kunststoffsack innerhalb des Auffangkorbes mit Dichtungsring ausbreiten
- Person 1, 2: Asbestzement-Wellplatte befeuchten (unten und oben)
- Person 2: Auffangkorb mit Dichtungsring von unten gegen die Asbestzement-Wellplatte drücken
- Person 1: Nassen Lappen auf der Asbestzement-Wellplatte ausbreiten
- Person 1: Loch mittels Dachdeckerhammer - durch den nassen Lappen hindurch - in die Asbestzement-Wellplatte schlagen
- Person 1: Asbestzement-Wellplatte - insbesondere Lochrand - befeuchten und kontaminierten Lappen durch das hergestellte Loch hindurch in den Kunststoffsack fallen lassen
- Person 2: Kunststoffsack mit Klebeband verschließen
11.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
11.6 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem standardisierten Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
12 Entfernen von einzelnen kleinformatigen Asbestzement-Platten BT 6 Stand 2/2000
12.1 Anwendungsbereich
Vorbereitende Arbeiten für die Montage von einzelnen Dachständern, Ankern oder einer Strebe bei einer Eindeckung aus Asbestzement-Platten entsprechend Nummer 16.2 TRGS 519.
12.2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen
12.3 Arbeitsvorbereitung Bereitzustellen sind:
- Klebeband
- ausreichend fester, gemäß Nummer 9.2 Abs. 3 TRGS 519 gekennzeichneter und sicher verschließbarer Kunststoffsack
- zwei Spritzflaschen gefüllt mit entspanntem Wasser
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2) Hinweis zur Absturzsicherung
- Bei Arbeiten in Absturzhöhe, die Vorschriften über Absturzsicherungen beachten [z.B. § 12 BG-Vorschrift "Bauarbeiten" (BGV C22)]
12.4 Arbeitsausführung
Die folgenden Arbeiten werden von zwei Personen durchgeführt; Person 1 auf dem Dach; Person 2 unter dem Dach
- Person 2: Vorsichtig eventuell vorhandenes Isoliermaterial entfernen
- Person 1: Asbestzement-Platten mit Reparatureisen vorsichtig anheben und die Zwischenräume mittels Spritzflasche anfeuchten
- Person 1: Asbestzement-Platte befeuchten
- Person 1: Asbestzement-Platte zerstörungsfrei entfernen und in Kunststoffsack legen
- Person 1: Freiliegende Asbestzement-Platte sowie Schalung befeuchten
- Person 1: Eventuell vorhandene Dachpappe entfernen und in Kunststoffsack legen
- Person 1: Loch mit Bohrer oder Stichsäge vibrationsfrei in Schalung herstellen
- Person 1: Asbestzement-Platten sowie freiliegende Dachschalung befeuchten
- Person 2: Kunststoffsack mit Klebeband verschließen
- Person 1: Beim Einbau des Abdichtungsbleches Asbestzement-Platten nicht brechen oder schneiden, gegebenenfalls Dach provisorisch abdichten und Dachdecker beauftragen
- Person 1: Nicht mehr benötigte Asbestzement-Platten in Kunststoffsack legen und diesen mit Klebeband verschließen
12.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
12.6 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
13 Schornsteinfegerarbeiten - Kugelverfahren - BT 7 Stand 2/2000
13.1 Anwendungsbereich
Prüfen asbesthaltiger Schornsteine nach DIN 18 160-1 einschließlich zugehöriger Lüftungsanlagen durch Ableinen mit Prüfkugel und beschichteter Leine.
13.2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen
13.3 Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
- Prüfkugel mit beschichteter Leine
- Rollbock
- Spritzflasche mit entspanntem Wasser
- staubbindendes feuchtes Tuch
- Eimer mit entspanntem Wasser
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
13.4 Arbeitsausführung
- Einsprühen der Schornsteinmündung und der Meidinger Scheibe mittels entspanntem Wasser
- Rollbock mit Kugel auf Schornsteinmündung aufsetzen
- Kugel zur Prüfung des freien Querschnitts langsam ablassen, Leine nicht über die Kante laufen lassen (Rollbock)
- Leine mit Kugel langsam wieder einholen, Leine dabei durch ein feuchtes Reinigungstuch gleiten lassen, um anhaftende Fasern zu entfernen
- Herausziehen der Prüfkugel und Abwischen der Leine mit einem feuchten Tuch
- Abwischen der Prüfkugel mit einem feuchten Tuch
- Auswaschen des Lappens im bereitstehenden Eimer
- Verpacken der Leine und der Prüfkugel
13.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Entsorgen des Wassers in Anlehnung an Nummer 16.2 Abs. 6 Satz 3 TRGS 519
13.6 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
14 Schornsteinfegerarbeiten - Kameraverfahren - BT 8 Stand 2/2000
14.1 Anwendungsbereich
Prüfen asbesthaltiger Schornsteine nach DIN 18 160-1 einschließlich zugehöriger Lüftungsanlagen auf freien Querschnitt mittels Schornsteinkamera.
14.2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen
14.3 Arbeitsvorbereitung Bereitzustellen sind:
- Schornsteinkamera einschließlich Monitor und Teleskopausleger oder Kamerastoß
- Spritzflasche mit entspanntem Wasser
- staubbindendes feuchtes Tuch
- Eimer mit entspanntem Wasser oder geeigneter, sicher verschließbarer und gemäß Nummer 9.3 Abs. 2 TRGS 519 gekennzeichneter Behälter (bei körnigen, gewebten oder stückigen Abfällen z.B. ausreichend fester Kunststoffsack)
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
14.4 Arbeitsausführung
- Einsprühen der Schornsteinmündung und der Meidinger Scheibe bzw. der Kontrollöffnung mittels entspanntem Wasser
- Berührungsloses Einbringen der Kamera über Teleskopausleger oder Kamerastoß
- Drehung der Kabeltrommel in Richtung Schornsteinachse
- Herablassen der Kamera über die Umlenkrolle in Richtung Sohle bzw. mit Kamerastoß nach oben, Leine bzw. Kamerastoß möglichst berührungslos gegenüber der Schornsteinwandung führen
- Beurteilung der Schornsteininnenwand über den Monitor
- Kamera wieder in das Gehäuse ziehen und vorsichtig aus dem Schornstein herausnehmen
- Entfernung anhaftender Fasern vom Arbeitsgerät durch ein feuchtes Reinigungstuch
- Reinigungstuch im Eimer auswaschen oder in geeigneten Behälter geben
- Verpacken der Einzelteile
14.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Entsorgen des Wassers in Anlehnung an Nummer 16.2 Abs. 6 Satz 3 TRGS 519
14.6 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
15 Schornsteinfegerarbeiten - Kehrverfahren - BT 9 Stand 2/2000
15.1 Anwendungsbereich
Reinigung bzw. Kehren von asbesthaltigen Schornsteinen nach DIN 18 160-1 einschließlich zugehöriger Lüftungsanlagen.
15.2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
- Bei diesen Arbeiten ist eine Ausnahmegenehmigung vom Expositionsverbot nach § 43 Abs. 7 Gefahrstoffverordnung erforderlich.
Gegebenenfalls ist zusätzlich eine einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an die zuständige Aufsichtsbehörde und die Berufsgenossenschaft notwendig
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen
15.3 Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
- Abschottungsbeutel, Adapter
- Montagerahmen, Abdichtblasen und -stopfen
- Klebeband
- gemäß TRGS 519 geeigneter, bauartgeprüfter Staubsauger (Verwendungskategorie K1 bzw. H einschließlich der "Zusatzanforderungen für Asbestsauger"; siehe Nummer 7.3 Abs. 6 TRGS 519) Saugleistung mindestens 80 m³/h
Staubsauger, die zuvor bei Arbeiten in abgeschotteten Bereichen (so genannte Schwarzbereiche) eingesetzt wurden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine Kontamination der Geräte (z.B. auch innere Kontamination über Bypasskühlung im Motorgehäuse) ausgeschlossen werden kann.
- Sprühflasche mit entspanntem Wasser, Eimer
- feuchtes oder staubfangendes Tuch (Öltuch)
- Kehrbesen mit beschichteter Leine
- Rollbock
- geeigneter, sicher verschließbarer und gemäß Nummer 9.3 Abs. 2 TRGS 519 gekennzeichneter Behälter (bei körnigen, gewebten oder stückigen Abfällen z.B. ausreichend fester Kunststoffsack)
- Glove-Bag
Für die Reinigung vom Dachboden aus bzw. von der Schornsteinsohle ist zusätzlich bereitzustellen:
- GFK-Stoß (GFK-Stange)
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
Allgemeine Vorbereitungsarbeiten:
- Feuerstätten außer Betrieb nehmen
- Abdichten von Anschlüssen des Schornsteins oder der Lüftungsanlage
15.4 Arbeitsausführung
I. Reinigung von der Mündung
- Anbringen des Abschottungsbeutels bzw. Adapters an der Schornsteinsohle
- Einführen des Saugerschlauches in den Abschottungsbeutel bzw. Adapter, gegebenenfalls Ankleben
- Einschalten des K1 (bzw. H) -Staubsaugers
- Festigkeitsüberprüfung des Abschottungsbeutels
- Öffnen der Revisionsklappe bei laufendem Staubsauger
- Saugerschlauch in den Schornstein einführen und fixieren
- Stabilität des Aufbaus kontrollieren; der Saugerschlauch und der Beutel dürfen sich während der Fegearbeiten auf dem Dach nicht lösen!
- Auf dem Dach Schornsteinkopf und Abdeckscheibe mit entspanntem Wasser einsprühen
- Unter Verwendung eines Kantenschutzes (Rollbock) den Schornstein langsam kehren
- Kehrgerät langsam wieder einholen, dabei die Leine durch ein feuchtes Tuch gleiten lassen
- Kehrgerät reinigen
- An der Revisionsöffnung Absaugen der Öffnung, der Schublade und des Abschottungsbeutels
- Ablösen des Beutels bei weiter laufendem Staubsauger, Beutel zukleben, in einen bereitgestellten geeigneten Behälter packen und staubdicht verschließen
- Saugerschlauch mit Reinigungstuch abwischen, Öffnung zukleben
Alternativ zum Abschottungsbeutel kann an der Schornsteinsohle auch ein Adapter gemäß nachfolgender Abbildung verwendet werden.
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen:
Unteren Reinigungsverschluss mit Glove-Bag öffnen und eventuell vorhandene Rückstände entfernen
- Glove-Bag entfernen
- Untere Reinigungsöffnung mit Adapter versehen, Saugerschlauch anbringen und einschalten
- Stabilität des Aufbaus kontrollieren; der Saugerschlauch und der Adapter dürfen sich während der Fegearbeiten auf dem Dach nicht lösen!
- Auf dem Dach Schornsteinkopf und Abdeckscheibe mit entspanntem Wasser einsprühen
- Unter Verwendung eines Kantenschutzes (Rollbock) den Schornstein langsam kehren
- Kehrgerät langsam w