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6.2.6 Transportieren mit Flurförderzeugen

Bei der Neubeschaffung bzw. Generalüberholung von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

Zum Betrieb siehe Unterweisungsblätter "Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen" sowie "Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen" (Anhang 2).

Prüfen im Betrieb

Fragen zum Sicherheits- und GesundheitsschutzHandlungsbedarf inkein Hand-
lungs-
bedarf
zu erledigen durchunter Einbe-
ziehung von
zu erledigen bisZeitaufwand [h] fürLösungsvorschläge/ BemerkungenErledigung und Wirksamkeits-
kontrolle
Tech-
nik
Organi-
sation
Ver-
halten
Fachkraft für Arbeits-
sicherheit
Betriebs-
arzt
Transportieren mit Flurförderzeugen
1. Ist sichergestellt, dass nur ausgebildete und berechtigte Mitarbeiter Flurförderzeuge bedienen?OOOO     Schriftliche
Beauftragung
zum selbstständigen
Steuern von
kraftbetriebenen Flurförderzeugen
 
2. Werden die Fahrer von Flurförderzeugen regelmäßig darüber informiert, dass sie langsam und umsichtig fahren sollen, insbesondere beim Rückwärtsfahren?          
3. Wurden die Fahrer von Flurförderzeugen darüber informiert, dass sie nur mit abgesenkter Last fahren dürfen und sie sicherzustellen haben, dass sich bei angehobener Last keine Personen in der Nähe der Last aufhalten?          
4. Sind die Fahrer unterwiesen, dass Sie nicht ohne angelegten Gurt fahren dürfen?           


Beurteilung der Belastung der Wirbelsäule durch Ganzkörperschwingungen an Arbeitsplätzen von Gabelstaplerfahrern

Gefährdung

Das Fahren von Gabelstaplern kann, durch das Zusammenwirken mehrerer Belastungsfaktoren, Schäden insbesondere an der Wirbelsäule verursachen. Die Wirkung der Ganzkörperschwingungen kann zu Belästigungen, Leistungsminderungen und im Extremfall zu einer Schädigung der Wirbelsäule führen. Der Unternehmer muss die möglichen Gefährdungen durch Ganzkörperschwingungen an jedem Gabelstaplerarbeitsplatz ermitteln und - soweit erforderlich - Maßnahmen zu deren Verminderung ergreifen.

Ermittlung

Für die Wirbelsäulenbelastung von Gabelstaplerfahrern sind Einflussfaktoren wie Fahrzeugkonstruktion, Wartungszustand, Fahrbahnbeschaffenheit und tägliche Fahrdauer wichtig. Sie werden im folgenden Fragebogen erfasst. Für jeden Beschäftigten muss ein Bogen ausgefüllt werden. Für die Beurteilung der Belastungen müssen alle Fragen beantwortet und die Punktzahlen zur Gesamtpunktzahl addiert werden.

Verbesserungen sind nicht erforderlich, wenn die Gesamtpunktzahl für einen Arbeitsplatz bis 10 beträgt. Bei einer Gesamtpunktzahl von 11 bis 19 ist eine Gefährdung möglich, Wartungszustand und Fahrbahnbeschaffenheit müssen eingehender beurteilt werden. Wird die Gesamtpunktzahl 19 überschritten, sind weitergehende Verbesserungen unerlässlich.

Weitere Informationen zur Konkretisierung der hierbei geltenden LärmVibrationsArbSchV bieten die Technischen Regeln TRLV "Vibrationen"

Betrieb:
Gabelstaplerfahrer/in:Gabelstapler:
_________________________________Hersteller:
_________________________________
_________________________________Typenbezeichnung:
_________________________________
Bogen ausgefülltBaujahr:
_________________________________
von:
_________________________________
 
am:
_________________________________
 


Fragebogen zu Belastungsermittlungnach Verbesserung
Führerhausfederung

ja, Gummielemente

keine

durchgeführte Verbesserung:

 Punktzahl

1 [ ]

3 [ ]

 

[ ]

[ ]

Wartungszustand des Gabelstaplers

gut, regelmäßige jährliche Wartung

schlecht

Verbesserungsvorschlag:

durchgeführte Verbesserung:

Wartungsvertrag abschließenPunktzahl

1 [ ]

3 [ ]

 

[ ]

[ ]

Sitz

Feder-Dämpfer-System

Polstersitz

Verbesserungsvorschlag:

durchgeführte Verbesserung:

Sitz austauschenPunktzahl

1 [ ]

3 [ ]

 

[ ]

[ ]

Gebrauchszustand des Sitzes

gut

mittel

schlecht, Sitz schlägt an das Chassis

Verbesserungsvorschlag:

durchgeführte Verbesserung:

Sitz austauschen, instandsetzenPunktzahl

1 [ ]

2 [ ]

3 [ ]

 

[ ]

[ ]

[ ]

Art der Bereifung

Luft

Elastic

Vollgummi

Verbesserungsvorschlag:

durchgeführte Verbesserung:

vorzugsweise auf Luftbereifung umstellenPunktzahl

1 [ ]

2 [ ]

3 [ ]

 

[ ]

[ ]

[ ]

Fahrbahnbeschaffenheit

gut

mittel, mit kleinen Unebenheiten

schlecht, mit großen Absätzen und Schlaglöchern

Verbesserungsvorschlag:

durchgeführte Verbesserung:

Schlaglöcher und Absätze entfernenPunktzahl

1 [ ]

2 [ ]

3 [ ]

 

[ ]

[ ]

[ ]

tägliche Fahrzeit

bis 2 Stunden

von 2 bis 4 Stunden

mehr als 4 Stunden

Verbesserungsvorschlag:

durchgeführte Verbesserung:

weitere Personen zum Gabelstaplerfahrer ausbildenPunktzahl

1 [ ]

2 [ ]

3 [ ]

 

[ ]

[ ]

[ ]

ungünst. Körperhaltung beim Fahren

bis 2 Stunden

von 2 bis 4 Stunden

mehr als 4 Stunden

Verbesserungsvorschlag:

durchgeführte Verbesserung:

Platz- und Transportverhältnisse verbessernPunktzahl

1 [ ]

2 [ ]

3 [ ]

 

[ ]

[ ]

[ ]

 Gesamtpunktzahl[ ][ ]

6.3 Fördereinrichtungen

Risiko

Gefährdungsstufe III. In Schreinereien/ Tischlereien besteht ein geringes Risiko durch Einziehen an ungesicherten Auflaufstellen des Fördermittels.

Verdeckung der Rolle an einem BandfördererSeitliche Verdeckung der Auflaufstellen an einem Bandförderer
Verdeckung der Auflaufstelle an einer Umlenkrolle durch ein Füllstück 
 
Verkleidung eines KeilriemenantriebsVerkleidung eines Kettenantriebs

Prüfen im Betrieb

Fragen zum Sicherheits- und GesundheitsschutzHandlungsbedarf inkein Hand-
lungs-
bedarf
zu erledigen durchunter Einbe-
ziehung von
zu erledigen bisZeitaufwand [h] fürLösungsvorschläge/ BemerkungenErledigung und Wirksamkeits-
kontrolle
Tech-
nik
Organi-
sation
Ver-
halten
Fachkraft für Arbeits-
sicherheit
Betriebs-
arzt
Transportieren
Sind insbesondere leicht zugängliche Auflaufstellen durch Verkleidung oder Auskleidung gesichert?OOOO      


7
Chemische Gefahrstoffe

7.1 Risiko

Gefährdungsstufe für chemische Gefahrstoffe insgesamt III.

Es wird nochmals betont, dass unter Risiko die Wahrscheinlichkeit verstanden wird, bei einem bestimmten Arbeitsgang (bei einer Tätigkeit) mit chemischen Einwirkungen eine Berufskrankheit zu erleiden. Geringes Risiko für die überwiegende Anzahl der heute in Schreinereien/Tischlereien vorkommenden chemischen Gefahrstoffe bedeutet keinesfalls, dass an dem Arbeitsplatz sorglos gearbeitet werden kann oder gesundheitliche Belastungen ohne weitere Vorsorge in Kauf genommen werden können.

Prüfen im Betrieb

GefahrstoffeRisiko
(Haut)
Risiko
(Atemwege)
Risiko
(zentrales u. peripheres Nervensystem)
Isocyanategering (III)hoch (I)*-
Formaldehyderheblich (10gering (110-
Lösemittelgemische, z.B. Verdünnungerheblich (10erheblich (II)gering (III)
*) beim großflächigen Einsatz von Kontaktkleber und beim länger andauernden Verarbeiten von hochlösemittelhaltigen Lacken, z.B. NC-Lacken


Erkrankungen der Atemwege und der Haut wurden allerdings je nach benutzter Chemikalie vermehrt festgestellt (siehe Tabelle). Bei umfangreichen bzw. sich regelmäßig wiederholenden Lackierarbeiten ist eine Absaugung erforderlich [24].

Fragen zum Sicherheits- und GesundheitsschutzHandlungsbedarf inkein Hand-
lungs-
bedarf
zu erle-
digen durch
unter Einbe-
ziehung von
zu erle-
digen bis
Zeitaufwand [h] fürLösungsvorschläge/ BemerkungenErledigung und Wirksamkeits-
kontrolle
Tech-
nik
Organi-
sation
VerhaltenFachkraft für Arbeits-
sicherheit
Betriebs-
arzt
Chemische Gefahrstoffe
1. Werden insbesondere geeignete Hautzschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsmittel zur Verfügung gestellt?OOOO       
2. Sind für umfangreiche Lackierarbeiten (mehr als 2 Stunden täglich) Absauganlagen vorhanden?OOOO       
3. Werden geeignete Atemschutzmasken zur Verfügung gestellt?OOOO      
4. Werden Spezialisten der BGHM in den Fällen eingeschaltet, wo Hinweise des Betriebsarztes auf Schädigungen durch Lösemittel vorliegen?OOOO       


7.2
Zusammenstellung von Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für gängige Gefahrstoffe

GefahrstoffWesentliche GesundheitsgefahrenErkrankung vonSchutzmaßnahmenMögliche ErsatzstoffeSonstiges
Absau-
gung
Atem-
schutz
Haut-
schutz
Augen-
schutz
Arbeitsbereich "Leimen und Kleben"
Dispersionsleime Leime auf PVAC-Basis
(z.B. Weißleime)
Im Regelfall keine Gesundheitsgefahren       
Harnstoff-Formaldehyd- Harz-LeimeReizende oder allergisierende Wirkung auf Haut bzw. Schleimhäute nach direktem Hautkontakt oder Einatmen, z.B. beim Anrühren oder HeißpressenAtemweg
Haut
  xx 2Formaldehydarme Leime 
Kontakt-Klebstoffe
(z.B. lösemittelhaltige Kleber
Einatmen von Lösemitteln Direkter HautkontaktAtemweg
Haut
Nerven
x 3 x Aromatenfreie Lösemittelgemische 
PUR-KleberHohe sensibilisierende Wirkung durch Isocyanate Stark reizende Wirkung auf Haut und Schleimhäute der Augen und AtemwegeAtemweg
Haut
 xx  Atemschutz: Filterschutzstufe ABE1, beim Spritzen ABE1P2
SchmelzkleberEinatmen aldehydhaltiger DämpfeAtemwegxxx   
Arbeitsbereich "Oberflächenbearbeitung"
NC-Lacke
Lösemitteldämpfe, Aerosole (beim Spritzlackieren), entfettende Wirkung auf die HautAtemweg
Haut
Nerven
xx 1xx 2Wasserlacke 
PUR (DD)-LackeHohe sensibilisierende Wirkung durch Isocyanate (Härterkomponente). Stark reizende Wirkung auf Haut und Schleimhäute der Augen und AtemwegeAtemweg
Haut
xx 1, 2xx 2 Atemschutz: Filterschutzstufe ABE1, beim Spritzen ABE1P2
WasserlackeEinatmen von Lacknebeln
Allergisierende Wirkung bei Hautkontakt mit dem Lack
Atemweg
Haut
xx 1x   
Lösemittelhaltige BeizenEinatmen von Lösemitteldämpfen
Entfettende Wirkung auf die Haut
Einatmen von Farbstoffstäuben beim Zwischenschliff
Atemweg
Haut
Nerven
 x xWasserlösliche Beizen 
Wasserlösliche BeizenEinatmen von Farbstoffstäuben beim Anrühren und ZwischenschliffAtemweg
Haut
xx 1x   
Naturfarben, öle, WachseEinatmen von Dämpfen
Allergisierende Wirkung bei direktem Hautkontakt
Atemweg
Haut
xx 1x   
Bleichmittel
Verdünntes Wasserstoff-PeroxidÄtzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute der Augen und AtemwegeAtemweg
Haut
xxxx  
Verdünnte OxalsäureÄtzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute der Augen und AtemwegeAtemweg
Haut
 x 1xx  
Verdünnte SalzsäureÄtzende Wirkung auf Haut und Atemwege Schleimhäute der Augen undAtemweg
Haut
xxxx  
Arbeitsbereich "Imprägnieren, Verarbeiten von Holzschutzmitteln"
Biozidhaltige Holzschutz-Lasuren-
wasserlöslich
Sensibilisierende Wirkung bei HautkontaktAtemwegx x  Nicht spritzen
Bozidhaltige Holzschutz-Lasuren-
lösemittelhaltig
Einatmen von Lösemitteldämpfen
Entfettende Wirkung auf die Haut
Sensibilisierende Wirkung bei Hautkontakt
Atemweg
Haut
Nerven
    Wasserlösliche Holzschutz-LasurenNicht spritzen
Arbeitsbereich "Abbeizen"
CKW-haltige AbbeizerReizende Wirkung der Lösemittel auf Haut und Schleimhäute der Augen und Atemwege
Es besteht Krebsverdacht
Atemweg
Haut
Nerven
x 3xx CKW-freie Abbeizer 
CKW-freie AbbeizerReizende Wirkung der Lösemittel auf Haut und Schleimhäute der Augen und AtemwegeAtemweg
Haut
Nerven
x 3xx   
Arbeitsbereich "Lack- und Zwischenschliff"
LackstaubEinatmen von Farbstoffstäuben
Sensibilisierende Wirkung bei Hautkontakt
Atemweg
Haut
x x   
Arbeitsbereich "Verarbeitung von Holzersatzstoffen"
CorianEinatmen von Stäuben
Reizende Wirkung auf Schleimhäute der Augen und Atemwege
Sensibilisierung der Haut durch Kleber möglich
Atemweg
Haut
x x  Absaugtische verwenden
VaricorEinatmen von Stäuben
Reizende Wirkung auf Schleimhäute der Augen und Atemwege
Sensibilisierung der Haut durch Kleber möglich
Atemweg
Haut
x x  Absaugtische verwenden
Arbeitsbereich "Dicht- und Dämmstoffe"
Dichtmassen aus Silikon-Kautschuk-
essigsäurefreisetzend
Reizende Wirkung auf Haut und Schleimhäute der Augen und Atemwege
Sensibilisierende Wirkung bei Hautkontakt
Atemweg

Haut
  x Neutralvernetzende DichtmasseGlätten der Fugenmasse nicht mit ungeschütztem Finger
Dichtmassen aus Silikon-Kautschuk-
neutralvernetzend
Sensibilisierende und reizende Wirkung bei HautkontaktHaut  x  Glätten der Fugenmasse nicht mit ungeschütztem Finger
Acryl-DichtungsmassenBei längerem Kontakt HautreizungHaut  x   
PUR-MontageschäumeHohe sensibilisierende Wirkung durch Isocyanate auf Atemwege und Haut. Reizende Wirkung auf Haut und Schleimhäute der Augen und AtemwegeAtemweg
Haut
  xx Atemschutz:
Filterschutzstufe ABE1, beim Spritzen ABE1P2
Mineralwolle-Dämmstoffe mit RAL-ZeichenJuckreiz auf Haut
Reizende Wirkung auf Schleimhäute der Augen und Atemwege
Atemweg x 4xx 4 Atemschutz:
Partikelfilter P2
Sonstige Mineralwolle-DämmstoffeVon diesen Dämmstoffen ohne RAL-Zeichen oder Einzelnachweis kann krebserzeugende Wirkung durch die einatembaren Fasern ausgehenAtemweg     Darf nicht verwendet werden
Arbeitsbereich "Reiniger für Werkstücke"
Lösemittelhaltige ReinigerLösemitteldämpfe
Entfettende Wirkung auf die Haut
Atemweg
Haut
Nerven
 x 3x  Lösemittel freie Reiniger, z.B. Haushaltsreiniger für Kunststoffoberflächen.
HaushaltsreinigerSensibilisierende Wirkung auf die Haut möglichHaut  x   
Arbeitsbereich "Metallbearbeiten - Schleifen/Schärfen"
Wassermischbare KühlschmierstoffeSchleimhautreizung nach Einatmen der Aerosole
Reizung und Entfettung der Haut nach Hautkontakt.
Sensibilisierung möglich
Reizt die Schleimhäute der Augen
Atemweg
Haut
x xx  
1) notwendig, wenn die Absaugung allein die Gefahrstoffe nicht wirkungsvoll erfassen kann, z.B. Spritzen in Hohlkörpern

2) notwendig, z.B. beim Umfüllen oder Anrühren

3) notwendig, z.B. bei großflächiger Anwendung

4) bei Überkopfarbeiten und bei Arbeiten in engen unbelüfteten Räumen


8. Silos

Risiko

Gefährdungsstufe I. Es besteht hohes Erstickungsrisiko durch abrutschendes oder einstürzendes Spänegut infolge unbefugten Einsteigens oder unsachgemäßer Vorgehensweise beim Beseitigen von Spänestaus oder beim Entleeren.

Brand- und Explosionsrisiko siehe Kapitel 9.

1. Maßnahmen gegen Versinken im Spänegut bzw. Verschüttetwerden durch nachrutschendes Spänegut:

Auch als Nachrüstung geeignet:

Druckluftkanonen, die in regelmäßigen Abständen automatisch durch schnelle Leerung des zugehörigen Druckbehälters (Luftstoß) aktiviert werden. Die Druckwelle lockert das Spänegut.

Spänebrücke in einem Silo für Holzstaub und -späne

Verhindern einer Brückenbildung durch Druckluftkanonen

2. Maßnahmen gegen mechanische Gefährdungen

Achtung: Bei geöffneter Zugangstür darf die Austragseinrichtung über die Heizung (Brennstoffanforderung) nicht eingeschaltet werden können.

Prüfen im Betrieb

Fragen zum Sicherheits- und GesundheitsschutzHandlungsbedarf inkein Hand-
lungs-
bedarf
zu erledigen durchunter Einbe-
ziehung von
zu erle-
digen bis
Zeitaufwand [h] fürLösungsvorschläge/ BemerkungenErledigung und Wirksamkeits-
kontrolle
Tech-
nik
Organi-
sation
Ver-
halten
Fachkraft für Arbeits-
sicherheit
Betriebs-
arzt
Silo für Holzstaub und -späne
1. Sind die Stocheröffnungen so ausgeführt, dass ein Einsteigen in das Siloinnere vermieden wird?OOOO       
2. Ist geregelt, dass das Betreten des Silobodens nur mit schriftlicher Erlaubnis der Betriebsleitung und nur durch speziell unterwiesene, zuverlässige Personen erfolgt?OOOO       
3. Ist geregelt, dass das Einfahren in den Spänelagerraum nur mit schriftlicher Erlaubnis der Betriebsleitung, nur unter Aufsicht einer 2. Person und nur mit Anseilschutz zulässig ist.OOOO     Türen oder Klappen als Zugang zu mechanischen Austrageinrichtungen müssen so mit dem Antrieb der Austrageinrichtung verriegelt werden, dass beim Öffnen der Antrieb der Austrageinrichtung zwangsläufig stillgesetzt wird. Dieser dabei durch die Brennstoffanforderung einer Feuerungsanlage nicht wieder eingeschaltet werden können. Für Kontrollzwecke ist es zulässig, den Antrieb bei geöffneter Tür mit einem Schalter ohne Selbsthaltung einzuschalten, der außerhalb des Silos angebracht sein muss, 
4. Sind technische Lösungen zur Beseitigung von gestautem Spänegut (z.B. Druckluftkanonen) vorhanden?OOOO       
5. Falls nein, ist sichergestellt, dass das Einsteigen in das Siloinnere nur unter Zuhilfenahme einer Silo-Einfahr-Einrichtung (SEE) in Verbindung mit einer speziellen Silo-Einfahrhose erfolgt? (siehe hierzu BGI 739-3)OOOO      


9. Brand- und Explosionsschutz

Risiko

Gefährdungsstufe III. In Schreinereien/ Tischlereien besteht ein Brand- und Explosionsrisiko, das sich im Wesentlichen auf Silos und Filteranlagen bezieht.

Weitere Brandrisiken bestehen an Lackieranlagen und Holzfeuerungen.

Grundlegende Forderungen für das Errichten und Betreiben von Silos und Filteranlagen werden in [9] gestellt. Empfehlungen zu deren Umsetzung sind in [25] enthalten.

9.1 Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung gefährlicher Auswirkungen von Bränden und Staubexplosionen in Silos und Filteranlagen

Ursachen

Hauptursachen für Brände in diesem Bereich sind Funken, die von Holzbearbeitungsmaschinen-Werkzeugen erzeugt werden und in die Absauganlage gelangen. In geringerem Maße sind auch elektrische Defekte ursächlich.

Holzstaubexplosionen in Silos und Filteranlagen können u. a. bei nicht sachgemäßen Löschversuchen entstehen.

Achtung: Bypasseinbau nur von einer Fachfirma vornehmen lassen oder Spezialberatung durch BGHM anfordern.

Bypass und Druckausgleichseinrichtung

Silo mit Aufsatzfilter
A = Abluft
F = Filteranlage
D = Druckentlastungseinrichtung
K = Kupplung für C-Schlauch
H = Handventil
V = Ventil für automatische Auslösung
L = Löschdüsen
T = Thermoelement als Anreger für selbsttätige Auslösung
Z = Zellenradschleuse (druckloser Austrag)

Wirkung und Bauarten von Sprühwasser-Löscheinrichtungen/Löschanlagen

Durch Sprühwasser-Löscheinrichtungen/Löschanlagen wird im Brandfall das Löschwasser durch geeignete Düsen gleichmäßig und in kleinen Tröpfchen über den gesamten Siloquerschnitt verteilt. Filmbildende Zusätze, die dem Löschwasser beigegeben werden, können die Löschwirkung verbessern.

Mögliche Ausführungen sind:

Ein zusätzlicher Schlauchanschluss kann vorgesehen werden.

Selbsttätig auslösende Sprühwasser-Löschanlagen müssen nach [70] errichtet werden.

Selbsttätig auslösende Sprühwasser-Löschanlagen müssen auch von Hand auslösbar sein.

Prüfen im Betrieb

Fragen zum Sicherheits- und GesundheitsschutzHandlungsbedarf inkein Hand-
lungs-
bedarf
zu erle-
digen durch
unter Einbe-
ziehung von
zu erle-
digen bis
Zeitaufwand [h] fürLösungsvorschläge/ BemerkungenErledigung und Wirksamkeits-
kontrolle
Tech
nik
Organi
sation
Ver-
halten
Fachkraft für Arbeits-
sicherheit
Betriebs-
arzt
Brand- und Explosionsschutz
1. Sind in Silos für Hackschnitzel und Späne Löscheinrichtungen vorhanden (z.B. Trockenlöschleitung)? .OOOO      
2. Sind alle Silos mit Druckentlastungsflächen ausgestattet?OOOO      
3. Ist geregelt, dass bei Rauchentwicklung im Silo sofort die Feuerwehr zu verständigen ist, sofort die Befülleinrichtungen (z.B. Absauganlagen) abgeschaltet und die Abreinigung eventuell vorhandener Aufsatz- bzw. Einbaufilter unterbunden wird und dass auf keinen Fall die Zugangstür zum Silo geöffnet wird?OOOO       
4. Sind die Vorgesetzten angewiesen, das Rauchverbot im Betrieb durchzusetzen?OOOO      


9.2 Maßnahmen gegen Brände und Explosionen in Lackiereinrichtungen

Ursachen

Die Hauptursachen sind Selbstentzündung und Schweiß- und Trennschleifarbeiten an den Anlagen.

Maßnahmen

Erforderliche bauliche Einrichtungen und technische Schutzmaßnahmen siehe [24].

Verhaltensmaßnahmen zur Vermeidung von Selbstentzündung bei bestimmten Beschichtungsstoffen, z.B. Ölen , Naturfarben siehe [24].

9.3 Maßnahmen gegen Brände bei Schweiß- und Trennschleifarbeiten

9.4 Maßnahmen gegen Brände und Explosionen in Heizungen

Ursachen

An Holzfeuerungen können unkontrollierte Schwelbrände auftreten, die bei Sauerstoffzufuhr, z.B. beim Öffnen der Feuerraumtür, zu Verpuffungen führen.

Beschaffenheit

Nach dem derzeitigen Stand der Technik [66] [73] [74] müssen Heizkessel für Handbeschickung so ausgerüstet sein, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb beim Öffnen der Beschickungstür keine Gefährdung von Personen auftritt. Dies kann z.B. durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden:

Doppelverschluss, d.h. der äußere Verschluss muss gegenüber dem inneren Verschluss so verriegelt sein, dass der eine erst geöffnet werden kann, wenn der andere geschlossen ist.

Fächerrad mit darüber angeordnetem Füllschacht. Die durch den Brennstoff gebildete Sperrschicht sollte ständig in einer Stärke von mindestens 1 m gehalten werden.

Betrieb

Maßnahmen

10. Arbeiten auf Baustellen

10.1 Risiko

Im Vergleich zu den stationären Betriebsbereichen im Schreiner-/Tischler-Gewerbe sind die Beschäftigten auf Montagebaustellen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Tätigkeiten auf Baustellen sind vielfältig. Risiken bestehen auf Baustellen der Schreinereien/Tischlereien insbesondere bei der Montage von Fenstern, Türen, Decken und Einbaumöbeln, wobei folgende besondere Gefährdungen festgestellt wurden:

Auf Baustellen ergeben sich besondere Gefahrensituationen dadurch, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden. Deshalb werden besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen erforderlich. Siehe auch "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen".

10.2 Maßnahmen vor Auftragsvergabe

Angebot, Ausschreibung, Auftrag Die sicherheitstechnische Verantwortung beginnt mit der Prüfung des Ausschreibungstextes und des Auftragsumfangs. Es ist die Frage abzuklären, ob z.B.

in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Mit dem Abschluss eines Werkvertrages liegt die Verantwortung für den Teilbereich der Baumaßnahme beim Auftragnehmer/Unternehmer. Seine Pflichten sind:

Hinweis: Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn (Auftraggeber) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, wenn mehrere Unternehmen auf der Baustelle anwesend sein werden. Diesem Koordinator obliegt die Aufgabe, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SIGEPLAN) aufzustellen, in dem die auf der betreffenden Baustelle anzuwendenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Bestimmungen aufgeführt sind. In zunehmendem Maße wird bei der Auftragsvergabe dem Auftragnehmer (Schreiner/Tischler) abverlangt, diesen SIGEPLAN mit den für seinen Montagebereich relevanten Gefährdungen und geplanten Maßnahmen zu ergänzen. Dieser SIGEPLAN ist vom Auftragnehmer bei der Durchführung der Baumaßnahmen einzuhalten. Hilfestellung für die von Schreinern/Tischlern abgeforderte Gefährdungsanalyse gibt der "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen".

Koordinierung (Darstellung der Zusammenhänge)

10.3 Organisationsmaßnahmen vor Beginn der Montagearbeiten auf Baustellen

Abstimmung verschiedener Gewerke Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich aufeinandertreffen, haben sich mit anderen Unternehmen abzustimmen, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Durch klare Absprachen ist insbesondere folgendes zu regeln:

Leitung und Aufsicht

Weitere beispielhaft genannte Vorbereitungsarbeiten

10.4 Durchführen der Montagearbeiten auf Baustellen

Vor der Aufnahme der Arbeiten empfiehlt es sich, neben den o.g. Organisations- und Koordinierungsarbeiten folgende Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen:

Alternativen für Leitern vorsehen, z.B. Kleingerüste, fahrbare Arbeitsbühnen.

Verdeckung, unverschiebbar

Fahrbare Arbeitsbühne

Seitenschutz

Anseilsicherung

10.5 Prüfen der Maßnahmen

Fragen zum Sicherheits- und GesundheitsschutzHandlungsbedarf inkein Hand-
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Fachkraft für Arbeits-
sicherheit
Betriebs-
arzt
Arbeiten auf Baustellen
Hinweise zur Organisation

1. Sind alle Fragen der Koordination und Abstimmung der Schutzmaßnahmen im Vorfeld mit dem Auftraggeber vereinbart?

OOOO      
2. Sind z.B. die Gerüsterstellung, sonstige Absturzsicherungen sowie Hilfseinrichtungen für den Materialtransport mit dem Auftraggeber vereinbart?OOOO      
3. Werden die Arbeiten von einem fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und von einer weisungsbefugten Person beaufsichtigt?OOOO      
4. Ist bei Arbeitsbeginn sichergestellt, dass sich die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (z.B. Arbeits- und Schutzgerüste, Zugänge und Absturzsicherungen) in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand befinden?OOOO      
Transport

5. Werden Hilfsmittel für den Transport zur Verfügung gestellt?

OOOO      
Kreissägen

6. Sind der Spaltkeil und die Schutzhaube montiert und richtig eingestellt?

OOOO      
7. Können die Sägearbeiten in sicherer Standposition durchgeführt werden (nicht kniend oder in der Hocke)?OOOO      
Arbeiten auf Leitern

8. Gibt es technische Alternativen zum Einsatz von Leitern?

OOOO      
9. Sind die eingesetzten Leitern für die entsprechende Arbeit geeignet (Art der Leiter, Länge der Leiter usw.)?          
10. Sind die Mitarbeiter im Umgang mit Leitern sicherheitstechnisch unterwiesen?          


.

Literatur- und Quellenverzeichnis
(Vorschriften und Regeln)
Anhang 1

Gesetze, Verordnungen, Richtlinien

[1]Sozialgesetzbuch SGB VII
[2]BildscharbV 1996
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
(Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV)
[3]Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 1996
[4]Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
[5]Gesetz für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz ASiG
[6]Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend - Jugendarbeitsschutzgesetz
[7]Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter - Mutterschutzgesetz MuSchG
[8]Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ProdSG mit 9. Maschinenverordnung ProdSV
[9]11. Explosionsschutzverordnung (ProdSV)
[10]Maschinenrichtlinie 2006/42 EG
[11]Gefahrstoffverordnung
[12]Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung
[13]Arbeitsstättenrichtlinie ASR-2013-A 1.5/1,2

Technische Regeln für Arbeitsstätten - Fußböden -

[14]Technische Regeln für Gefahrstoffe Holzstaub TRGS 553

Berufsgenossenschaftliche Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter

[20]VBG 7j Maschinen und Anlagen zur Be- und Verarbeitung von Holz und ähnlichen Werkstoffen *
*) Zurückgezogen, siehe Kapite11.11
[21]DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
[22]DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
[23]BGI 739-1 Holzstaub - Gesundheitsschutz
[24]BGI 740 Lackierräume und -einrichtungen - Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb
[25]BGI 739-2 Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne - Brand und Explosionsschutz
[31]ZH 1/3.6 Sicherheitsregeln für Gehrungskappsägemaschinen *
*) Zurückgezogen
[32]ZH 1/3.14 Sicherheitsregeln für Vertikalplattensägemaschinen *
*) Zurückgezogen
[33]ZH 1/3.16 Sicherheitsregeln für Fräsmaschinen für mehrseitige Bearbeitung (Kehlmaschinen) *
*) Zurückgezogen

Europäische Normen

[40]DIN EN ISO 20345 Persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe
[41]DIN EN 14387 Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnung
[42]DIN EN 143 Atemschutzgeräte - Partikelfilter, Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnung
[43]DIN EN 12941 Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
[44]DIN EN 149 Atemschutzgeräte -Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln; Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnung
[45]DIN EN 166 Persönlicher Augenschutz - Anforderungen
[47]DIN EN 847-1 Maschinen - Werkzeuge für die Holzbearbeitung - Sicherheitstechnische Anforderungen - Teil 1: Fräs- und Hobelwerkzeuge, Kreissägeblätter
[48]DIN EN 848-1 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug - Teil 1: Einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen
[49]DIN EN 848-3 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkezeug - Teil 3: NC-Bohr- und Fräsmaschinen
[50]DIN EN 859 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub
[51]DIN EN 860 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Dickenhobelmaschinen für einseitige Bearbeitung
[52]DIN EN 1218-1 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen - Teil 1: Einseitige Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen mit Schiebetisch
[53]DIN EN 1218-4 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen - Teil 4: Kantenanleimmaschinen mit Kettenbandvorschub
[54]DIN EN 1807 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Bandsägemaschinen
[55]DIN EN 1870-1 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 1: Tischkreissägemaschinen (mit und ohne Schiebetisch), Formatkreissägemaschinen und Baustellenkreissägemaschinen
[56]DIN EN 1870-2 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teile 13 und 14: Horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken und Vertikalplattenkreissägemaschinen
[57]DIN EN 1870-3 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 3: Von oben schneidende Kreissägemaschinen und kombinierte Kapp- und Tischkreissägemaschinen
[58]DIN EN 1870-4 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 4: Ein- und Mehrblattkreissägemaschinen für Längsschnitt mit Handbeschickung und/oder Handentnahme
[59]DIN EN 1870-11 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 11: Halbautomatische und automatische waagrecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (Radialsägen)
[60]DIN EN 1870- 12 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 12: Pendelkreissägemaschinen
[61]DIN EN ISO 11202 Akustik - Geräuschabstrahlung von Maschinen und Geräten - Bestimmung von Emissions-Schalldruckpegeln am Arbeitsplatz und an anderen festgelegten Orten unter Anwendung angenäherter Umgebungskorrekturen
[62]DIN EN 12750 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für vierseitige Bearbeitung
[63]DIN EN 619 Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV-Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Stückgut
[64]DIN EN 861 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen
[65]DIN EN 620 Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV-Anforderungen an ortsfeste Gurtförderer für Schüttgut
[66]DIN EN 303-5 Heizkessel für feste Brennstoffe - manuell und automatisch beschickte Feuerungen - Nennwärmeleistung bis 500 kW
[67]DIN EN 14491 Schutzsysteme zur Druckentlastung von Staubexplosionen

DIN-Normen

[70]DIN EN 14491 Schutzsysteme zur Druckentlastung von Staubexplosionen

Sonstige Schriften und Regelwerke

[71]AOK Bayern Gesunder Rücken im Holzhandwerk
[72]IKK Leitfaden - Bewegung und Gesundheit im Tischlerhandwerk
[73]TRD 414 Holzfeuerungen an Dampfkesseln, Ausgabe Juli 1985, zuletzt geändert am 31. Mai 1996
[74]VDMA 24178-4 Holzfeuerungen - Sicherheitsanforderungen
[75]B. Detering et al.: Ist der deutsche Luftgrenzwert für Holzstaub mit einer fortschrittlichen Staubminderungstechnik in der Praxis überall einzuhalten? aus: Reinhaltung der Luft 59 (1999) Nr. 11/12, Springer-VDI-Verlag

Bestimmungen der Sachversicherer

[79]VdS 2029 Holzbe- und holzverarbeitende Betriebe - Richtlinien für den Brandschutz
[82]VdS 2106 Richtlinien für Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen - Planung und Einbau [84] VdS 2109 Richtlinien für Sprühwasser - Löschanlagen - Planung und Einbau

.

Formblätter, Betriebsanweisungen, Unterweisungshilfen.Anhang 2


Formblatt
"Organisation, Festlegung von Verantwortungsbereichen" Explosionsschutzdokument

Unterweisungshilfen

Betriebsanweisungen Gefahrstoffe

Hautschutzplan

Organisation, Festlegung von Verantwortungsbereichen Tischlereien/Schreinereien

VerantwortungsbereichNameAusbildung vorhandenWeiterbildung geplantBemerkung
Lager, Transport    
Zuschnitt    
Teilefertigung    
Bankraum    
Oberfläche    
Sonstiger    
Silo    
Gabelstaplerfahrer    
Kranführer    
Sicherheitsbeauftragte    
Fachkraft für Arbeitssicherheit    
Ersthelfer    

Explosionsschutzdokument
Beurteilung der Explosionsgefahr in Tischlereien/Schreinereien

Allgemeine Angaben:Tischlerei/Schreinerei
Name und Adresse des Unternehmens 
Gewerbezweig Zuständige BG 
Mitgliedsnummer 
Betriebsstätte 
Verantwortlich für die Beurteilung 
vorhandenExplosionsgefährdete BereicheExplosionsgefahr durchZoneneinteilung und Beurteilung der Schutzmaßnahmen ist detailliert erfolgt in speziellen Dokumenten *Beurteilung nachMindestvorschriften nach Anhang 4 BetrSichV erfüllt (siehe Anlage)
 Gase, Dämpfe, NebelStäube janein
[ ]Absauganlage für Holzstaub und -späne Xam: ___________BGI 739-2  
[ ]Silo/Lagerbehälter für Holzstaub und -späne Xam: ___________BGI 739-2  
[ ]Lackierraum bzw. -einrichtungXam: ___________BGI 740  
[ ]LacklagerXam: ___________BGI 740  
[ ]  am: ___________   
[ ]  am: ___________   
[ ]  am: ___________   
[ ]  am: ___________   
Anlage: Maßnahmenliste zur Erfüllung der Mindestvorschriften nach Anhang 4 BetrSichV

*) Anmerkung:
Geeignete Dokumentvorlagen finden sich in den Berufsgenossenschaftlichen Informationen
BGI 739-2 (Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne) und
BGI 739-2 (Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne) und
BGI 740 (Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe)
BGI 740 (Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe)

Datum:Unterschrift Verantwortlicher:


Mindestvorschriften nach Anhang 4 BetrSichV

Tischlereien/Schreinereien

Technische Maßnahmen:

Elektrische und nicht elektrische Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen sind so beschaffen, dass sie keine wirksamen Zündquellen darstellen können.

Es sind Vorkehrungen getroffen, damit die Explosionsauswirkungen so gering wie möglich gehalten werden, z.B. bei Filteranlagen und Silos durch Explosionsdruckentlastung und explosionstechnische Entkopplung (siehe BGI 739-2).

Explosionsgefährdete Bereiche sind mit Flucht- und Rettungswegen sowie Ausgängen in ausreichender Zahl ausgestattet, z.B. Lackierräume (siehe BGI 740).

Organisatorische Maßnahmen:

Zur Unterweisung der Beschäftigten in explosionsgefährdeten Bereichen liegen vor

(Zutreffendes bitte ankreuzen/ausfüllen):

[ ] eine schriftliche Betriebsanweisung für Lackierarbeiten

[ ] eine schriftliche Betriebsanweisung für das Verhalten im Brandfall

[ ] eine schriftliche Anweisung für Arbeiten in Silos

Die erstmalige Unterweisung der Beschäftigten ist erfolgt am .

Es besteht ein Arbeitsfreigabesystem für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Trenn- und Schleifarbeiten (Erlaubnisschein).

Die regelmäßige Reinigung der explosionsgefährdeten Bereiche erfolgt in folgenden Reinigungsintervallen:

Das Verbot von Zündquellen, wie z.B. durch Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer / offenem Licht, besteht.

Die Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche ist vollständig.

Die Prüfung der Explosionssicherheit von Arbeitsplätzen vor der erstmaligen Nutzung ist erfolgt.

Datum:Unterschrift Verantwortlicher:

Bewertung des Explosionsrisikos bei Tischlereien/Schreinereien
- Blatt 1 -

Der Betreiber von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und unabhängig von der Zahl der Beschäftigten ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Dabei ist das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen und die Eintrittswahrscheinlichkeit zu beurteilen.

In den Tabellen 1 und 2 werden die Kriterien zur Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Explosion und deren Auswirkungen nach der Richtlinie VDI 2263, Blatt 5.1 [1] dargestellt.

Tabelle 1. Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Explosionen (Ex-WK)

Amehr als einmal im Jahr
Beinmal im Jahr
Ceinmal in 5 Jahren
Deinmal in 30 Jahren
Eeinmal in 100 Jahren
Feinmal in 1000 Jahren

Tabelle 2. Klassifizierung der Auswirkungen von Explosionen

IMensch:Tote oder
Umwelt:Langzeitschäden oder
Sachwerte:mehr als 10 Millionen EUR Sachschäden bzw. Ausfall
der Anlage für mehr als ein Jahr
IIMensch:Verletzte (Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage) oder
Umwelt:zeitlich beschränkte Schäden oder
Sachwerte:weniger als 10 Millionen EUR Sachschäden bzw.
Ausfall der Anlage für einige Monate
IIIMensch:Leichtverletzte (Arbeitsunfähigkeit weniger als drei Kalendertage) auf dem Betriebsgelände;
Belästigungen außerhalb des Betriebsgeländes
Umwelt:Schäden auf dem Betriebsgelände oder
Sachwerte:weniger als 2 Millionen EUR Sachschäden bzw. Ausfall der Anlage für einige Wochen
IVMensch:keine Personenschäden
Umwelt:keine Umweltschäden
Sachwerte:weniger als 0,5 Millionen EUR Sachschäden bzw. Ausfall der Anlage für einige Tage

Auf der Grundlage der ermittelten Eintrittswahrscheinlichkeit und der Abschätzung möglicher Auswirkungen einer Explosion kann ein Risikoprofilraster (Bild 1) erstellt werden, in welchem sich das Schutzziel und das festzulegende tolerierbare Risiko bzw. das erwartete Sicherheitsniveau durch eine Treppenlinie (schwarz, fett) darstellen lässt. Die nach sorgfältiger Bewertung unter bzw. links der Schutzlinie eingeordneten Risiken (grüner Bereich) liegen im Schutzziel und werden daher als tolerierbar angenommen. Die über bzw. rechts der Schutzlinie eingeordneten Risiken (roter Bereich) sind hingegen nicht tolerierbar und machen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.

Bewertung des Explosionsrisikos bei Tischlereien/Schreinereien
- Blatt 2 -

Bild 1: Risikoprofilraster mit Schutzlinie

Durch eine bundesweite Befragung von 4346 Mitgliedsbetrieben der ehemaligen Holz-Berufsgenossenschaft im Jahr 1998 und deren statistische Auswertung wurden die Häufigkeit und die Ursachen von Bränden und Explosionen in holzverarbeitenden Unternehmen ermittelt [2]. Basierend auf dieser Untersuchung wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit von Explosionen (Ex-WK) und deren Auswirkungen für Tischlereien/ Schreinereien bestimmt:
2.579 befragte Tischlereien/Schreinereien; 2.575 Betriebe ohne Explosionsereignis; 4 Betriebe mit Explosionsereignissen; Beobachtungszeitraum: 5 Jahre.
Ergebnis: 4 Ereignisse / 5 Jahre / 2.579 Betriebe = 0,3 x 10-3 (0,3 Ereignisse in 1.000 Jahren) Eintrittswahrscheinlichkeit = " F ". Die Auswirkungen entsprechen der Klasse " I ".

GewerbegruppeEintrittswahrscheinlichkeitAuswirkungen ExplosionenNiveau zusätzlicher Schutzmaßnahmen
Tischlerei / SchreinereiFIgering *
*) Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Explosionen in Tischlereien/Schreinereien ist gering (Bereich "F"). Das sich nach Bild 1 ergebende Risiko liegt im tolerierbaren Bereich (grüner Bereich). Damit kann das Niveau zusätzlicher Schutzmaßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit gering gehalten werden. Das heißt, es sind im Normalfall, neben der Einhaltung der Mindestvorschriften nach Anhang 4 der Betriebssicherheitsverordnung, keine zusätzlichen technischen Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich. Durch organisatorische Maßnahmen muss jedoch darauf geachtet werden, dass keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann (z.B. durch regelmäßige Entfernung von Staubablagerungen/Verschließen von Lack- und Lösemittelgebinden) und dass das Verbot von Zündquellen (Rauchverbot und Verbot der Verwendung von offenem Feuer/offenem Licht) konsequent umgesetzt wird. Die BGI 740 "Lackierräume und -einrichtungen" informiert über bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz und den Betrieb von Lackiereinrichtungen.

Die BGI 739 "Holzstaub" gibt Informationen über die Arbeitssicherheit beim Erfassen, Absaugen und Lagern von Holzstaub und dem Betrieb von Absauganlagen.

Literatur:

[1] Verein Deutscher IngenieureVDI 2263 Blatt 5.1 - Februar 2004: Staubbrände und Staubexplosionen
Gefahren-Beurteilung-Schutzmaßnahmen, Explosionsschutz bei Wirbelschichtanlagen, Hinweise und Ausführungsbeispiele für Hersteller und Betreiber Beuth Verlag, Berlin
[2] Kremers; Becker; Detering; Rauch; WolfErmittlung der Ursachen von Bränden und Explosionen in Mitgliedsbetrieben der Holz-Berufsgenossenschaft
Gefahrstoffe -Reinhaltung der Luft, Nr. 9 / 2001 Hrsg. Springer Verlag

Unterweisung über sicheres Arbeiten auf Leitern

Folgende Personen wurden über die sichere Benutzung von Anlegeleitern,

Podestleitern und Instandhaltungsarbeiten mit Gabelstaplern und Arbeitsbühnen unterwiesen.

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[ ] ___________________________________________________________

[ ] ___________________________________________________________

Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.

Frau/Herr *geb. am.
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
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(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
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DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
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Frau/Herr *geb. am
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DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
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DatumUnterweisung bestätigt

*) Nichtzutreffendes bitte streichen


Sicheres Arbeiten auf Leitern

Piktogramm auf der Leiter beachtenAnlegeleitern im richtigen Winkel (65° - 75°) anlegenAllgemeines

Arbeiten mit größerem Umfang, höherem Kraftaufwand oder Schwierigkeitsgrad nicht von Leitern ausführen, statt dessen Gabelstapler mit Arbeitsbühne, Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Podestleitern einsetzen!

  • Zum Erreichen hochgelegener Stellen keinesfalls auf Tische, Stühle, Hocker, Kisten oder Regale steigen.
  • Leitern vor jeder Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand überprüfen.
  • Schadhafte Leitern nicht benutzen, sondern den Vorgesetzten informieren.
  • Anlegeleitern gegen Abrutschen und Kippen sichern.
  • Leitern rechtzeitig umsetzen, um ein seitliches Hinausbeugen zu vermeiden.
  • Stehleitern nicht als Anlegeleitern benutzen.
  • Von Stehleitern nicht auf andere hochgelegene Arbeitsplätze oder Bühnen übersteigen.

Besondere Regelungen für die Benutzung von Anlegeleitern

Es darf

  • kein höherer Standplatz als 7,0 m eingenommen werden,
  • der Umfang der auszuführenden Arbeiten 2 Stunden nicht überschreiten,
  • das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und Materials 10 kg nicht überschreiten,
  • die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,0 m2 betragen,
  • von mitgeführten Stoffen keine zusätzliche Gefahr, z.B. durch Verätzen oder Verbrennen, ausgehen.
  • Anlegeleitern dürfen als Verkehrsweg bei Bauarbeiten nur kurzzeitig eingesetzt werden. Dabei darf der zu überbrückende Höhenunterschied nicht mehr als 5,0 m betragen.
Die Leiter muss die Austrittsstelle mindestens um 1 m überragen.Anlegeleitern gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsinken sichern, z.B. durch Fußverbreiterung
Sicherungsmöglichkeit am Leiterkopf1 Sicherungsmöglichkeit durch Anbinden oder eine zweite Person.
Kommissionierarbeiten mit PodestleiterInstandhaltungsarbeiten mit Gabelstapler und Arbeitsbühne

Bilder:
1, 2, 4, 5: BGHM
3, 6: VS Vereinigte Spezialmöbel GmbH & Co. KG
7: Steelcase Werndl AG/BGHM
8: Ladenburger GmbH


Unterweisung
über den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen

Folgende Personen wurden anhand der umseitigen Ausführungen über die folgenden Abschnitte unterrichtet sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand unterwiesen.

[ ] Allgemeines

[ ] Verkehrsregelung

[ ] Fahrweise

[ ] Besondere Einsatzbedingungen

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
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DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
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(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt

* Nichtzutreffendes bitte streichen

Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen

Nenntragfähigkeit der Flurförderzeuge niemals überschreiten. Traglastdiagramm beachten.Fahrerrückhalteeinrichtung (z.B. Fahrersitzgurt oder Bügeltür) bei jeder Fahrt benutzen.Allgemeines
  • Flurförderzeuge dürfen nur von Personen gefahren werden, die hierzu schriftlich beauftragt sind.
  • Der Fahrer trägt die alleinige Verantwortung für eine sichere Fahrweise und die Ladung.
  • Sicherheitsschuhe tragen.
  • Personen dürfen nur auf besonders hierfür ausgerüsteten Flurförderzeugen mitgenommen werden.

Verkehrsregelung

  • Soweit nicht gesondert geregelt gilt die Verkehrsregel "Rechtsvor-Links".
  • Nur freigegebene Verkehrswege benutzen.

Fahrweise

  • Fahrgeschwindigkeit stets so einrichten, dass beim Auftauchen einer unvermuteten Gefahr oder eines Hindernisses auf möglichst kurzem Weg angehalten werden kann.
  • Vor Gefahrstellen wie Türen, Toren und anderen unübersichtlichen Stellen langsam fahren und Warnsignal geben.
  • Unebenheiten der Fahrbahn vorsichtig und
    unter Beobachtung der Last überqueren.
  • Elektrische Verteiler, Verkehrswege, Notausgänge, Rettungswege, Feuerlöscher und Brandschutztore nicht durch abgestellte Fahrzeuge oder Lasten verstellen.
  • Besondere Vorsicht auf Fußgänger, die sich in Fahrzeugnähe aufhalten.

Besondere Einsatzbedingungen

  • Explosionsgefährdete Bereiche dürfen nur mit folgenden Flurförderzeugen befahren werden:
Last am Gabelrücken anlegen, Hubmast nach hinten neigen. Gabelzinken gleichmäßig belasten, in niedrigster Stellung verfahren.Niemals ohne Sicht fahren. Ausnahmsweise beim Transport hoher Lasten rückwärtsfahren oder Einweiser zur Hilfe nehmen.
Mit hochgestellter Last nur zum Auf- und Absetzen verfahren. Hubgerüst nur über Stapelfläche nach vorn neigen.Im Gefälle und in Steigungen Last immer bergseitig führen und nicht wenden.
Vor Verlassen des Flurförderzeuges Feststellbremse anziehen und Gabeln absenken. Auf geneigten Flächen zusätzlich durch Unterlegkeile das Wegrollen verhindern.Gabelstapler erst verlassen, wenn der Antrieb stillgesetzt, die Feststellbremse angezogen, die Gabeln auf den Boden abgesenkt und der Schlüssel abgezogen ist.

Bilder:
1 BGHM
2 Stuffel Fördertechnik GmbH und Co. Kg
3, 4, 5, 7, 8 Rauch Möbekwerke GmbH/BGHM
6 Steelcase/BGHM


Unterweisung
über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen

Folgende Personen wurden über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen unterwiesen anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte:

[ ] Allgemeines

[ ] Verkehrsregelung

[ ] Fahrweise

[ ] Besondere Einsatzbedingungen

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
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DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
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Frau/Herr *geb. am
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Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen


Arbeitsbühne gegen Abkippen und Abrutschen formschlüssig sichern (Steckbolzen mit Splint gesichert).Instandhaltungsarbeiten mit Gabelstapler und Arbeitsbühne.Einsatz mit Arbeitsbühne
  • Zum Auf- und Abwärtsfahren von Personen mit der Hubeinrichtung von Flurförderzeugen nur dafür zugelassene Arbeitsbühnen verwenden. Keine Paletten, Gitterboxpaletten o. ä. benutzen.
  • Der Einsatz mit Arbeitsbühne ist mit folgenden Flurförderzeugen zulässig:
  • Bei Frontgabelstaplern darf das Gesamtgewicht aus Personen), Arbeitsbühne und Zuladung höchstens 1/5 der Nenntragfähigkeit betragen.
  • Vor dem Hochfahren der Arbeitsbühne darauf achten, dass die Umwehrung ordnungsgemäß geschlossen ist.
  • Standplatz in der Arbeitsbühne nicht mit Hilfsmitteln (Leitern, Kisten, Tritte, etc.) erhöhen.
  • Gabelstapler mit besetzter Arbeitsbühne nicht verfahren, außer zum Feinpositionieren (wenige cm) am Einsatzort.

Stapeln von Schnittholz, Platten und Paletten; Transport von Rundholz

  • Auf standsicheren Stapelunterbau achten.
  • Zulässige Stapelhöhen nicht überschreiten.
  • Beim Anheben der Last darauf achten, dass die Gabelspitzen oder die Last nicht an benachbartem Stapelgut hängen bleiben.
  • Beim Transport von größeren Schnittholzpaketen mit Frontgabelstaplern, die die Sicht auf den Fahrweg einschränken, darf wegen der seitlich herausstehenden Last nicht rückwärts gefahren werden. Stattdessen Einweiser zur Hilfe nehmen.
  • Beim Transport von Rundholz mit Frontgabelstaplern möglichst Zangengreifer verwenden. Ansonsten Rundholz mit Gabeln in niedrigster Stellung langsam verfahren.
Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 cm x 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca.1 Meter.Stapelhöhe: im Freien max. 3 x Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 x Stapelbreite.

Schiefstellung max. 2° (= 10 cm bei 3 m Höhe).

Mindestgangbreite = max. Fahrzeugbreite (inkl. Last) + 2 x 50 cm (beidseitiger Sicherheitsabstand).Gabelstapler mit Zangengreifer zum Transport von Rundholz.

Bilder:
1 und 2 Ladenburger GmbH
3,4 und 5 BGHM
6: Dom-Tec GmbH und Co. Kg


Unterweisung
über sicheres Arbeiten an Abrichthobelmaschinen

Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.

Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
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DatumUnterweisung bestätigt


Sicheres Arbeiten an Abrichthobelmaschinen

Abrichten breiter Werkstücke mit Schutzbrücke.Fügen breiter Werkstücke mit Schutzbrücke.Abrichten und Fügen schmaler Werkstücke mit Schutzbrücke und Hilfsanschlag.Abrichten kurzer Werkstücke mit Schutzbrücke und Schiebeholz.
Abrichten breiter Werkstücke mit Gliederschwingschutz.Fügen breiter Werkstücke mit Gliederschwingschutz.Abrichten und Fügen schmaler Werkstücke mit Gliederschwingschutz und Hilfsanschlag.Abrichten kurzer Werkstücke mit Gliederschwingschutz und Zuführlade.
Abrichten breiter Werkstücke mit Fügeleiste und Klappenschutz.Fügen breiter Werkstücke mit Fügeleiste und Klappenschutz.Abrichten und Fügen schmaler Werkstücke mit Fügeleiste und Hilfsanschlag.Abrichten kurzer Werkstücke mit Fügeleiste, Klappenschutz und Zuführlade.

Bilder: BGHM

Allgemeines

Einstellen

Betreiben


Unterweisung
über sicheres Arbeiten an Dickenhobelmaschinen

Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen:

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.

Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
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DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
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Sicheres Arbeiten an Dickenhobelmaschinen

Die Greiferspitzen müssen mind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwelle liegen. Allgemeines
  • Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine abschalten und gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
  • Beschäftigungsbeschränkung beachten.
  • Eng anliegende Kleidung tragen.
  • Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.
  • Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten.

Werkzeuge

  • Vor jedem Messerwechsel ggf. Maschine gegen unbefugtes Einschalten sichern.
  • Nur Hobelmesser mit gleichen Abmessungen und gleichem Gewicht einsetzen.
  • Vor dem Einsetzen Spannflächen säubern und Messer entfetten.
  • Messerüberstand mit Lehre einstellen (max. 1,1 mm).
  • Befestigungsschrauben nur mit zugehörigem Werkzeug lösen und spannen.
  • Befestigungsschrauben nach Herstellerangaben anziehen.

Einstellen

  • Hobeldicke = Ausgangsdicke abzüglich Spanabnahme.
  • Dabei nicht die maximal mögliche Spanabnahme ausnutzen (hohe Belastung der Maschine), sondern durch mehrere Hobelvorgänge das Endmaß herstellen.

Betreiben

Mindestlänge des Werkstückes ist der Abstand zwischen Ein- und Auszugswalze

  • Kurze Werkstücke müssen sicher zwischen Ein- und Auszugswalzen geführt werden, sonst Vorrichtung verwenden.
  • Beim Bearbeiten von langen Werkstücken dürfen im Ausschubbereich keine Quetsch- und Scherstellen entstehen.
  • Splitter und Späne nicht mit der Hand entfernen.
  • Maschine nur mit Absaugung betreiben.
  • Maschine nur so verwenden, wie es der Hersteller in der Bedienungsanleitung vorsieht. Im Zweifel an den Hersteller wenden.
Messerüberstand auf höchstens 1,1 mm einstellen, sofern in der Bedienungsanleitung des Herstellers nichts anderes festgelegt ist
Hobeln breiter Werkstücke. Durch mehrere Hobelvorgänge das Endmaß herstellen.Hobeln mit Schablone. Bei nicht parallelen Flächen geeignete Schablonen verwenden.
Hobeln schmaler Werkstücke. Bei starren Einzugswalzen und Druckbalken maximal zwei Werkstücke gleichzeitig bearbeiten.Bei Maschinen mit Gliederdruckbalken dürfen mehrere Werkstücke gleichzeitig bearbeitet werden.

Bilder: BGHM


Unterweisung
über sicheres Arbeiten an Tischfräsmaschinen

Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.

Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung bestätigt


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Frau/Herr *geb. am
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DatumUnterweisung bestätigt


Sicheres Arbeiten an Tischfräsemaschinen

Einstellen von Fräshöhen und Frästiefe mit MessuhrWerkzeugverdeckung soll den Schneiden kreis des Fräswerkzeuges im Arbeitsbereich mind. um die Werkstückdicke überragen.Fräsen von geraden Werkstücken am Anschlag mit Schutzvorrichtung.Fräsen von breiten Werkstücken am Anschlag mit Druck- und Schutzvorrichtung.
Fräsen von kleinen Werkstücken am Anschlag mit Druck- und Schutzvorrichtung und Schiebeholz.Fräsen von kleinen Werkstücken am Anschlag mit Bogenfeder und Schiebeholz.Fräsen von Querseiten mit durchgehendem Anschlag, Bogenfeder und Schiebeholz.Einstellen der Queranschläge beim Einsetzfräsen nach Ein- und Aussetzpunkt.
Einsetzfräsen großer Werkstücke mit Rückschlagsicherung.Einsetzfräsen kleiner Werkstücke mit
Spannlade und Rückschlagsicherung
Fräsen von geschweiften Werkstücken mit Anlaufring und BogenfräshaubeFräsen von geschweift en Werkstücken mit Anlaufring, Bogenfräshaube und Vorschubapparat (nur 1 Rolle).

Allgemeines

Werkzeuge

Einstellen

Möglichst Vorschubapparat verwenden, auch beim Probefräsen

Betreiben


Unterweisung über sicheres Arbeiten an Tisch- und Formatkreissägemaschinen

Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.

Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
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(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Sicheres Arbeiten an Tisch- und Formatkreissagemaschinen

Eingreifen in den Gefahrenbereich nur mit Hilfsmittel.Spaltkeileinstellung zum Sägeblatt.Parallelanschlag so weit zurückziehen, dass ein Klemmen des Werkstückes vermieden wird.Längssägen von Breite mit der Hand (Breite über 120 mm).
Vorrichtung und Handhaltung beim Besäumen.Sägen schmaler Werkstücke mit Schiebestock.Sägen von Leisten mit Schiebeholz.Sägen von Leisten mit vorderer und hinterer Sägehilfe.
Schutzeinrichtung und Handhaltung beim Fälzen.Schutzeinrichtung und Handhaltung beim Absetzen von Zapfen.Schutzeinrichtungen und Handhaltung beim Einsetzsägen. Sägeblatt wird von unten nach oben durch das Werkstück angehoben. 

Bilder: BGHM

Allgemeines

Werkzeuge

Einstellen

Betreiben


Unterweisung
über sicheres Arbeiten an Tischbandsägemaschinen

Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.

Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


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Sicheres Arbeiten an Tischbandsagemaschinen

Einstellen der Sägeblattführung.Korrekte Lage des Bandsägeblattes auf der Umlenkrolle (2a), Tischeinlage zerspanbar und auswechselbar (2b)Allgemeines
  • Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine abschalten und gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
  • Beschäftigungsbeschränkung beachten.
  • Eng anliegende Kleidung tragen.
  • Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.
  • Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten und ggf. Bandsägeblatt gegen Berühren sichern.

Werkzeuge

  • Gleichmäßig geschränkte und scharfe Bandsägeblätter verwenden, Dicke etwa 1/1000 des Rollendurchmessers. Schmale Bandsägeblätter nur zum Sägen von geschweift en Werkstücken verwenden.

Einstellen

  • Bandsägeblattlauf bei zurückgestellten Sägeblattführungen mit der Neigungsverstellung der oberen Bandsägerolle einrichten.
  • Dabei Bandsägerolle nur von Hand drehen. Sägeblattführungen:
  • Seitenführungen bis knapp an den Zahngrund heranstellen. Rückenrolle so einstellen, dass sie sich nur bei belastetem Bandsägeblatt mitdreht.
  • Verkleidungen bzw. Verdeckungen in Schutzstellung bringen.
  • Obere Sägeblattführung knapp über Werkstückdicke einstellen.
  • Für große Werkstücke Tischvergrößerung anbringen.

Betreiben

  • Beim Werkstückvorschub Hände mit geschlossenen Fingern flach auf das Werkstück legen.
  • Eingreifen in den Schneidbereich des Bandsägeblattes nur mit Hilfsmittel.
  • Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand entfernen.
  • Maschine nur mit Absaugung betreiben.
  • Maschinen nur so verwenden, wie es der Hersteller in der Bedienungsanleitung vorsieht. Im Zweifel an den Hersteller wenden.

Um Stolperstellen zu vermeiden Sammelbehälter für Material-Abfallstücke benutzen.

Auftrennen am Anschlag mit Zuführlade.Quersägen von hochkant stehenden Werkstücken mit Anlage am Maschinenständer.
Quersägen von Rundholz mit Keilstütze.Handhaltung beim Herstellen geschweift er Werkstücke.
Vorrichtung und Handhaltung beim Herstellen kreisförmiger Werkstücke.Sägen von Keilen mit Keilschneidlade.

Bilder: BGHM


Unterweisung
über sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen für die Holzbearbeitung

Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.

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Sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen

Handvorschub = Halten und Führen der Werkstücke von Hand.Handvorschub = Arbeiten mit dem Vorschubapparat.Handvorschub = Arbeiten mit dem Schiebeschlitten.Handvorschub = Arbeiten mit Handmaschinen.
Kennzeichnung eines Fräswerkzeuges für Handvorschub.Drehzahlen aus dem grünen Bereich des Diagramms wählen.Lösen der Spannschrauben mit vorgegebenem Werkzeug (Imbusschlüssel).
Mechanischer Vorschub = z.B. Arbeiten mit CNC Bearbeitungszentrum.Mechanischer Vorschub = z.B. Arbeiten mit Mehrseiten-Hobel- und Fräsmaschine.Kennzeichnung eines Fräswerkzeuges für Mechanischen Vorschub.

Bilder: BGHM

Einsatzbedingungen

Wichtige Merkmale von Fräswerkzeugen auf der Tischfräsmaschine sind unter anderem:

Wartung und Pflege
Betriebsanleitung beachten. Schärfzustand überprüfen. Messerbefestigung überprüfen. Messerwechsel nach Betriebsanleitung durchführen, z.B.

Leichtmetallwerkzeuge nur mit speziellen Lösemitteln entharzen (Konzentration des Reinigungsbades und Reinigungszeit nach Gebrauchsanleitung beachten).


Unterweisung
über sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen mit Hartmetallwechselschneiden

Folgende Personen wurden anhand der umseitigen Ausführungen über die folgenden Abschnitte unterrichtet sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten mit Fräswerkzeugen mit Hartmetallwechselschneiden unterwiesen.

[ ] Umgang und Pflege

[ ] Vorsichtsmaßnahmen

[ ] Schneidenwechsel

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

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Sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen mit Hartmetallwechselschneiden

Eigenschaft en von Hartmetall sind vergleichbar mit Glas: hart und scharf (hohe Standzeiten) ......aber auch stoßempfindlich und spröde.Umgang und Pflege
  • Immer in der Originalverpackung transportieren.
  • Nie mit den Schneiden gegen Metalloberflächen stoßen.
  • Beim Ein- und Ausbauen die Hände mit Handschuhen oder einem Lappen schützen.
  • Mit Originalschlüssel die Befestigungsschrauben anziehen. Nur mit Originalschlüssel kann das vom Werkzeughersteller vorgesehene Anzugsmoment eingestellt werden.

Vorsichtsmaßnahmen

Bei der Kollision einer Schneide mit Werkstückanschlag, Werkstückspannelement, Absaughaube oder bei ungewöhnlichen Geräuschen Maschine sofort abschalten und

  • alle Schneiden ausbauen und auf Haarrisse überprüfen (HM-Schneide zerfällt beim Ausbau),
  • beschädigte Spannelemente gegen Originalteile tauschen,
  • beschädigte oder fehlende Schrauben durch Originalschrauben ersetzen,
  • Tragkörper mit gestauchtem oder deformiertem Plattensitz sofort verschrotten.

Schneidenwechsel

  • Betriebsanleitung des Werkzeugherstellers beachten,
  • alle Schneiden austauschen (Vermeiden von Unwucht),
  • Schraubenköpfe ausblasen, um beim Lösen der Schraube einen festen Sitz des Originalwerkzeugs herzustellen,
  • Wendeplatten, Plattensitz und Spannkeil von Ablagerungen säubern,
  • beim Einsetzen der Schneide auf passgenauen Plattensitz achten,
  • ALU-Tragkörper nie im Alkali-Bad reinigen,
  • das Schärfen der Schneiden darf nur von Fachleuten durchgeführt werden.
Werkzeuge mit Hartmetallwechselschneiden immer in der Originalverpackung transportieren. 
Beim Ein- und Ausbauen von Werkzeugen mit Hartmetallwechselschneiden die Hände mit Handschuhen oder einem Lappen schützen.Achtung! Wendeplatten, Plattensitz und Spannkeil von Ablagerungen säubern, z.B. Harz- und Holzstaubablagerungen abschaben.
Diese Information wurde von Mitarbeitern der Firmen Homag, IMA, Leitz, Leicht Küchen, Leuco, Vereinigte Spezialmöbelfabriken, Wössner und in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden Württemberg unter Federführung der ehem. Holz-Berufsgenossenschaft erstellt. 


Unterweisung
über sicheres Arbeiten mit Handmaschinen

Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung an

[ ] Handkreissägemaschinen

[ ] Handoberfräsmaschinen

[ ] Handhobelmaschinen

[ ] Formfedernutfräsmaschinen

[ ] Stichsägemaschinen

[ ]

[ ]

unterwiesen.

Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung des angebrachten Maschinenplakates angehalten.

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Sicheres Arbeiten mit Handmaschinen

Sägen von Massivholz auf Unterlagen mit Anschlagnoppen.Sägen von Plattenmaterial mit Führungsschiene.Einsetzsägen mit Tauchkreissäge und Führungsschiene mit Anschlagnocken (als Rückschlagsicherung).Bei Montageschnitten für sichere Werkstückauflage und präzise Werkzeugführung sorgen.
Werkzeuge für Handmaschinen müssen für Handvorschub zugelassen sein.Bearbeiten von Werkstückkanten mit der Handoberfräsmaschine.Einsatz der Handoberfräsmaschine mit Schablone.Hobeln von Flächen.
Einfräsen von Nuten, kleine Werkstücke festspannen.Einfräsen von Nuten mit Stützwinkel.Sägen geschweift er Werkstücke.Sägen von Ausschnitten.

Bilder: BGHM

Allgemeines

Maschinen grundsätzlich mit beiden Händen führen und Werkstücke gegen Verschieben sichern z.B.: spannen.


Unterweisung über sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen

Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

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*) Nichtzutreffendes bitte streichen


Sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen

Beim Ablängen von Brettware im Werkstattbereich auf sicheren Stand und auf sichere Auflage achten. Durch eine zusätzliche Unterlage muss ein unkontrolliertes Durchtauchen/Schneiden der Kettensägemaschine verhindert werden.
Die Schienenspitze darf keine anderen Werkstücke berühren.
Beim Ablängen von Rundholz darf die Schienenspitze keine anderen Stämme berühren.Allgemeines
  • Zum Sägekettenwechsel, vor dem Beseitigen von Störungen und vor Reinigungsarbeiten Maschine von der Energiezufuhr trennen bzw. ausschalten.
  • Beschäftigungsbeschränkung beachten (Mindestalter 18 Jahre, bei Auszubildenden 15 Jahre).

Werkzeug

  • Möglichst rückschlagarme Sägeketten, z.B. Hobelzahnketten mit Spandickenbegrenzung sowie rückschlagarme Sägeschiene verwenden.

Betreiben

  • Sägekette nach Bedienungsanleitung des Herstellers schärfen und spannen.
  • Beim Transport der Maschine Kettenschutz aufstecken.
  • Unter Spannung stehendes Rundholz zurecht rücken oder unterkeilen, um eine plötzliche Lageänderung des Holzes bzw. Einklemmen der Sägeschiene zu vermeiden.

Bei Arbeiten über Kopf ist grundsätzlich zu prüfen, ob eine Säbelsäge eingesetzt werden kann.

Schutzkleidung

  • Beim Ablängen von Brettware mind. Gehörschutz, Augenschutz, Arbeitshandschuhe und Sicherheitsschuhe tragen.

Bei Arbeiten mit der Kettensägemaschine ist unbedingt die Bedienungsanleitung des Herstellers einzuhalten.

Bei Stechschnitten Säge unter flachem Winkel zur Werkstückoberfläche ansetzen. Beim Einstechen ständig Druck auf dem unteren Teil der Sägekette halten.Erst wenn die Schienenspitze mehr als das Maß der Schienenbreite eingetaucht ist, Stechschnitt vollständig durchführen.
  
  
Gehörschutz tragenSicherheitsschuhe tragenAugenschutz tragenArbeitshandschuhe tragen

Bilder: BGHM


Unterweisung über sicheres Arbeiten an Kantenanleimmaschinen

Folgende Personen wurden über das sichere Arbeiten an Kantenanleimmaschinen unterwiesen:

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.

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Sicheres Arbeiten an Kantenanleimmaschinen

Werkstückaufgabe gesichert, z.B. durch eine elektrisch verriegelte PendelklappeGefahrstellen der StachelwalzeBetreiben
  • Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.
  • Eng anliegende Kleidung tragen.
  • Positionsschalter mit Sicherheitsfunktion (z.B. an Verkleidungen von Kappaggregaten oder Werkzeugen, Lärmschutzhauben) sowie Schutzeinrichtungen an der Werkstückaufgabestelle regelmäßig auf Wirksamkeit überprüfen.
  • Regelmäßig prüfen, ob die vom Hersteller vorgesehenen Einzelverdeckungen für Werkzeuge der Größe der verwendeten Werkzeuge (z.B. Kappsägen, Fräswerkzeuge) entsprechen und angebracht sind. Gegebenenfalls durch passende ersetzen und montieren.
  • Beim manuellen Führen von Werkstücken auf Gefahrstellen (z.B. zwischen Werkstück und festen Maschinenteilen) achten.
  • Beim Einlegen der Kanten insbesondere auf Einzugstellen an Stachelwalze und Druckwerk, auf Gefahr durch Kappschere und heißen Leimbehälter achten.
  • Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie Störungsbehebung grundsätzlich nur bei Stillstand der Maschine und der Werkzeuge durchführen.
  • Bei Maschinen mit ungebremsten Werkzeugen (Baujahr vor 1982) beachten, dass die Werkzeuge sehr lange auslaufen können. Kantenqualität nur außerhalb von Gefahrbereichen von Hand prüfen.

Einrichten

Folgende Personen dürfen die Maschine einrichten:
________________________________________
________________________________________

  • Nach jedem Werkzeugwechsel ist bei gebremsten Werkzeugen die Nachlaufzeit zu prüfen. Mängel sofort melden.
  • Dynamische Aggregate (z.B. Kappaggregate)
    nur bei Stillstand der Maschine einstellen.
  • Wenn bei laufender Maschine eingerichtet werden muss, darauf achten, dass die Werkzeuge verdeckt sind.
  • Nach dem Einrichten die Maschine erst dann in Betrieb nehmen, wenn die Schutzeinrichtungen in Funktion sind.

Werkzeuge

  • Bewegte Werkzeuge müssen immer verdeckt sein.

An Maschinen ab Baujahr 1982 prüfen, ob die Werkzeuge innerhalb von 10 s still stehen und die Zuhaltung für die Werkzeugverkleidung wirksam ist.

Sind die Gefahrstellen der Stachelwalze gesichert, z.B. mit einer elektrisch verriegelten Schutzhaube oder durch eine fest verschraubte Verkleidung?Werden die Gefahrstellen der Werkzeugaggregate z.B. mit elektrisch verriegelten Schutzhauben (gegebenenfalls mit Zuhaltung) gesichert?
Werden Späne aus dem Bereich der Ziehklinge z.B. abgesaugt oder mit einem Spänehaken entfernt?Werden die Werkzeugaggregate mit elektrisch verriegelten Schutzhauben - gegebenenfalls ergänzt mit einer Zuhaltefunktion - gegen Erreichen gesichert?
Bei Arbeiten an Leimbehältern Schutzhandschuhe tragen 
 

Bilder:
1: IMA Klessmann GmbH
2 bis 6: Biesse Deutschland
7: Schüller Möbelwerk KG


Erlaubnisschein für Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne

Silo (Bezeichnung)
Art der Arbeiten
Datum/Zeitraum
Aufsichtführender (Name)
Schutzmaßnahmen
1. Beschickungseinrichtung stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichernO erledigt
2. Abreinigen der Filteranlage durch Betätigen des Hauptschalters für die gesamte Absauganlage verhindern. Hauptschalter abschließen.O ja
3. Zusatzeinrichtungen (z.B. Druckluftkanonen) stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern.O erledigt
4. Austrageinrichtung stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern.O ja

O nein

5. Entleeren erforderlichO ja

O nein

6. Atemschutz erforderlichO ja

O nein

wenn ja, Vollmaske mit Partikelfilter P2
7. Einfahren notwendigO ja

O nein

wenn ja, zur Personensicherung

Siloeinfahreinrichtung verwenden

8. Falls Einfahren notwendig, Sicherungsposten an der_____________________________________________
9. Folgendes, für Zone 22 zugelassenes elektrischesO entfällt

_____________________________________________

10. Wer führt die Arbeiten im Silo aus?_____________________________________________
11. Unterweisung über sicheres Arbeiten in Silos für Holzstaub bestätigt und -späne (siehe Anlage) erfolgt amdurch ________________________________________
Freigabe der Arbeiten
erfolgt amdurch ________________________________________

Unternehmer/Beauftragter

Sicheres Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne

Nur mit schriftlicher Erlaubnis in Inhalt der UnterweisungHinweisschild am SiloeinstiegVorbereitung
  • Weitere Zufuhr von Spänegut in das Silo durch Abschalten der Beschickungseinrichtung (z.B. Transportventilator, Zellenradschleuse, Förderschnecke) verhindern.
  • Abreinigen der auf/im Silo befindlichen Filteranlage durch Betätigen des Haupt-Schalters für die gesamte Absauganlage verhindern. (Bemerkung: Da die Abreinigung der Filteranlage nach dem Stillsetzen des Ventilators automatisch anläuft, genügt das Abschalten des Ventilators alleine nicht!). Anschließend gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern!
  • Abschalten und Entlüften vorhandener Auflockerungseinrichtungen (z.B. Druckluftkanonen)
  • Abschalten des Antriebes der Austrageinrichtung (z.B. Austragschnecke, Schubboden) und Sichern gegen Wiedereinschalten.
  • Abklären des Füllstandes und der Verteilung der Späne innerhalb des Silos (z.B. Füllstandsanzeige, Einführen einer Videokamera, Öffnen von Revisionstüren).

Arbeiten in Silos

  • Tätigkeiten im Inneren von Silos nur mit schriftlicher Erlaubnis der Betriebsleitung durchführen (Erlaubnisschein). Die im Erlaubnisschein aufgeführten speziellen Schutzmaßnahmen unbedingt einhalten.
  • Außer den im Erlaubnisschein benannten Personen dürfen keine weiteren Personen zu den Arbeiten im Inneren des Silos herangezogen werden. Nur mit schriftlicher Erlaubnis in das Silo einfahren.
  • Tätigkeiten im Inneren des Silos nur unter ständiger Aufsicht einer zweiten Person (Sicherungsposten) durchführen. Nie eigenmächtig und alleine in Silos einfahren.
  • Hinweisschild am Siloeinstieg
  • In nicht vollständig entleerte Silos nur von oben her und nur bis zur Oberkante des Füllgutes einfahren.
  • Zum Einfahren in das Silo immer Siloeinfahreinrichtung mit Siloeinfahrhose verwenden. Einsteigen ohne diese Einrichtungen ist nicht zulässig!
  • Die eingefahrene Person muss solange mit dem Personenaufnahmemittel (Siloeinfahrhose) und der Einfahreinrichtung verbunden bleiben, bis sie wieder ausgefahren ist.
  • Nur für Zone 22 zugelassene ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z.B. Handleuchte) in Schutzart IP 54 oder höher verwenden.
  • Beim Einfahren in nicht entleerte Silos Atemschutz (Vollmaske mit Partikelfilter P2 oder fremdbelüftete Vollmasken) tragen. Nach Beendigung der Arbeiten alle Zugänge und Öffnungen wieder schließen.

Beseitigen von Stauungen

  • Stauungen im Füllgut (z.B. Späne-Brücken) nur von oben oder von den dafür vorgesehene Podesten bzw. Öffnungen beseitigen.
    Nie unterhalb von gestautem Füllgut aufhalten!
  • Zum Beseitigen Hilfsmittel einsetzen (z.B. Druckluftlanzen, Druckluftbohrer, Stocher-Stangen, etc.):

Arbeiten an mechanischen Austrageinrichtungen

Beim Öffnen von Zugängen bzw. Klappen muss die mechanische Austragseinrichtung zwangsläufig abgeschaltet werden, z.B. über einen Verriegelungsschalter an der Zugangstür. Achtung: Bei geöffneter Zugangstür darf die Austrageinrichtung über die Brennstoffanforderung der Heizung nicht eingeschaltet werden können.

Verhalten bei Bränden im Silo

Sofort Betriebsleitung bzw. Feuerwehr verständigen. Ventil für die Wasserzufuhr in die Sprühwasser-Löscheinrichtung öffnen bzw. Schlauchverbindung zur trockenen Löschleitung herstellen. Türen und Klappen im Brandfall nicht öffnen, weil durch Luft zutritt und Aufwirbelungen zusätzliche Explosionsgefahr besteht.

Beseitigen von Fließstörungen im Silo nach Möglichkeit von außerhalb beseitigen, nur im Notfall einfahrenEinfahren mit Siloeinfahrvorrichtung.
Einfahrhose.Vollmaske mit Partikelfilter P2

Bilder:
1, 2 und 6: BGHM
3: Fa. Standard Industrie GmbH
4: Fa. Benzenberg & Zemke GmbH
5: interlink GmbH
6: 3M Deutschland GmbH


Unterweisung
über sicheres Arbeiten in Lärmbereichen

Folgende Personen wurde anhand der umseitigen Ausführungen über das sichere Arbeiten mit Gehörschutz in Lärmbereichen unterwiesen.

Ihnen steht folgender persönlicher Gehörschutz zur Verfügung:

[ ] Gehörschutzkapseln

[ ] Gehörschutzstöpsel

[ ] Gehörschutzwatte

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt


Sicheres Arbeiten mit Gehörschutz in Lärmbereichen

Lärm kann zu bleibenden Gehörschäden (Schwerhörigkeit, Taubheit, Ohrgeräusch) führen.Hinweise auf Lärmbereiche beachten.
Gehörschutz immer und ununterbrochen tragen!
Nur bei richtigem Sitz von Gehörschutzstöpseln wird optimaler Schutz erreicht.Bei Kapselgehörschutz auf dichten Sitz der Dichtungsringe achten.
Gilt besonders für Brillenträger (besser Gehörschutzstöpsel verwenden).
Auf Hygiene achten. Gehörschutzstöpsel sind Einmalprodukte. Dichtkissen von Gehörschutzkapseln regelmäßig reinigen und bei Verhärtung und Beschädigung austauschen.Gehörschutz auch bei kurzzeitigen lärmintensiven Arbeiten, z.B. mit Handmaschinen, tragen.

Bilder: BGHM


Sicherheitsschuhe

Nachfolgend genannte Mitarbeiter verrichten Tätigkeiten, bei denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist.

Sie erhielten Sicherheitsschuhe und wurden darüber unterrichtet, dass sie zum Tragen dieser Sicherheitsschuhe verpflichtet sind

Nr.Name, VornameSchuhausführung*DatumUnterweisung und Empfang der Sicherheitsschuhe bestätigt
     
     
     
     
     
     

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[ ] ___________________________________________

[ ] ___________________________________________

*) Schuhausführung S1 bis S 5 nach EN 345


Betriebsanweisung
- Holzstaub

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden
...........................Betriebsanweisung
gemäß § 14 GefStoffV

Geltungsbereich und Tätigkeit

Stand:
_________________

Freigabe

Holzstaub

Buchenholzstaub / Eichenholzstaub, Holzstaub anderer Holzarten

(verarbeitete Holzart eintragen!) ...............................................................................................

Diese Stäube entstehen bei der Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen.

Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Holzstäube können zusammen mit einer Zündquelle und dem vorhandenen Luftsauerstoff Brände und Explosionen auslösen.
  • Holzstäube, besonders solche von tropischen Hölzern, können nach Sensibilisierung z.B. Nasenlaufen, Niesanfälle, Anschwellen der Nasenschleimhaut, Behinderung der Nasenatmung, Hustenreiz mit spastischer Bronchitis bis hin zum allergischen Bronchialasthma mit Luftnot hervorrufen. Außerdem können Reaktionen der Haut, z.B. Juckreiz, Rötung, Bläschen oder Knötchen bis hin zum allergischen Kontaktekzem, auftreten. Beim ersten Anzeichen ist unverzüglich ärztlicher Rat (möglichst beim Betriebsarzt) einzuholen.
  • Buchen- und Eichenholzstaub sind als krebserzeugend eingestuft (Nasenschleimhautkrebs). Das krebserzeugende Prinzip ist noch unbekannt. Die Stäube anderer Hölzer stehen im Verdacht, krebserzeugende Wirkung zu besitzen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Die staubemittierenden Bearbeitungsmaschinen müssen mit Absaugeinrichtungen betrieben werden; dies gilt auch für Handmaschinen und Handschleifarbeitsplätze. Ist dies nicht möglich, muss Atemschutz (z.B. Filtergeräte mit Partikelfilter nach DIN EN 143-P2 oder filtrierende Halbmasken nach DIN EN 149-FFP2) benutzt werden.
  • Stauberfassungselemente sind sorgfältig einzustellen. Die Schieber in den Anschlussleitungen der nicht benutzten Maschinen müssen geschlossen sein.
  • Der Arbeitsplatz ist wie folgt zu reinigen: ......................................................................
  • Hinweis: Nicht mit Druckluft abblasen!
Verhalten im Gefahrenfall
Störungen an Filteranlagen sind unter Benutzung von Atemschutzgeräten zu beheben. Im Brandfall sind die Feuerlöscheinrichtungen zu benutzen und die Feuerwehr unter Notruf 112 zu verständigen. Glimmbrände in Staubablagerungen nicht durch scharfen Löschmittelstrahl aufwirbeln - Staubexplosionsgefahr! Bei Bränden von Silos und Filteranlagen nur mit stationärer Löschanlage löschen.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.
Zuständiger Arzt oder Klinik:
Fluchtweg:
Unfalltelefon:

Ersthelfer:

Sachgerechte Entsorgung
Holzstaub und -späne sammeln in:
........................................................................................................................................................................................
Unterschrift des Unternehmers

Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

Über die Betriebsanweisungen) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt
    
    
    
    


Betriebsanweisung - Verarbeitung von lösemittelhaltigen Lacken, Verdünnungen, Beizen und Reinigungsmitteln

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden
Betriebsanweisung Nr. Entwurf
Gem. § 14 GefStoffV
Betrieb:
Druckdatum: 01.07.2010
Verarbeitung von lösemittelhaltigen Lacken,
Verdünnungen, Beizen und Reinigungsmitteln

Lösemittelhaltige Lacke wie PUR-Lacke, NC-Lacke (Nitrozellulose-Lacke) bei Verarbeitung durch Spritzen (Airless, Airmix, Becherpistole) oder andere Auftragsverfahren; lösemittelhaltige Verdünnungen und Reinigungsmittel.
Wichtige Inhaltsstoffe sind Kohlenwasserstoffe (aromatisch, z.B. Xylol, Toluol, Ethylbenzol; aliphatisch, z.B. Testbenzin), Alkohole (z.B. Butanol), Ester (z.B. Ethylacetat, Butylacetat) und Ketone (z.B. Aceton, Methylethylketon).
Härter von PUR-Lacken enthalten Isocyanate.

Gefahren für Mensch und Umwelt
Dämpfe und Nebel können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Einatmen, Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) oder Aufnahme durch die Haut können zu Gesundheitsschäden führen. Kann reizen, Schwindel und Kopfschmerzen hervorrufen und zu Allergien führen. Dauerhafte Schäden möglich. PUR-Lacke: Augenschäden bei direktem Lackkontakt möglich. Wassergefährdend - Eindringen in Boden, Wasser und Kanalisation vermeiden.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Von Zündquellen fernhalten. Keine offenen Flammen, nicht rauchen. Nicht auf heiße Flächen spritzen. Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Elektrische Aufladung durch Erdung vermeiden. Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, engen Räumen und Behältern, da Dämpfe schwerer sind als Luft. Kriechende Dämpfe können auch bei größerer Entfernung zur Entzündung führen. Entstehende Aerosole und Dämpfe sind wirksam abzusaugen. Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken. Gefäße nicht offen stehen lassen. Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen, nach Arbeitsende Hautpflegemittel auftragen. Verunreinigte Kleidung wechseln.

Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Schutzbrille, bei PUR-Lacken: Vollschutzbrille!

Atemschutz: Gasfilter A2 (braun) mit vorgeschaltetem Partikelfilter P2. In Gruben, Schächten und Silos nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!

Handschutz: Es gibt kein Handschutzmaterial, das gegen alle Lösemittel beständig ist. Handschuhe (Nitril, Butylkautschuk, Fluorkautschuk) sind nur als Spritzschutz bei kurzfristigen Arbeiten geeignet.

Hautschutz: Für unbedeckte Körperteile fettfreies oder -armes Hautschutzmittel (Öl-in-Wasser-Emulsion) verwenden. Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle.

Verhalten im Gefahrenfall
Produkte sind brennbar, geeignete Löschmittel sind Kohlendioxid, Löschpulver oder -schaum. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung. Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe. Nach Verschütten/Auslaufen mit saugfähigem Material (z.B. Sand, Kieselgur) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben beseitigen.

Zuständiger Arzt oder Klinik:
Fluchtweg:
Unfalltelefon:

Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.

Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen.

  • Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünner für die Reinigung verwenden.
  • Frischluft. Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand: sofort künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein in kleinen Schlucken viel Wassertrinken lassen. Medizinisches Kohlepulver verabreichen, Arzt rufen.

Ersthelfer:

Sachgerechte Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung in verschließbaren, gekennzeichneten Gebinden sammeln. Abfälle verschiedener Lacksysteme nicht mischen.
..............................................................................
Unterschrift des Unternehmers


Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

Über die Betriebsanweisungen) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt
    
    
    
    


Betriebsanweisung
- Öle/Wachse

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden
Betriebsanweisung Nr. Entwurf
Gem. § 14 GefStoffV
Betrieb:
Öle/Wachse
(terpentinhaltig)
Gefahren für Mensch und Umwelt
Einatmen und Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) können zu Gesundheitsschäden Uhren (Rauschzustand). Dauerhafte Schäden möglich (Entzündung der Lunge, Nieren). Kann die Atemwege, Augen, Haut, Verdauungswege reizen. Kann zu Allergien führen. Kann Schwindel und Kopfschmerzen hervorrufen. An der Luft ist die Bildung von Peroxiden möglich.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! Bei Aerosolen oder Dämpfen nur mit Absaugung arbeiten! Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden! Vors Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Nicht auf heiße Flächen spritzen Schlag und Reibung vermeiden! Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Gefäße nicht offen stehen /essen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Hautpflegemittel verwenden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Verunreinigte Kleidung wechseln!
Augenschutz: Bei Spritzgefahr Schutzbrille mit Seitenschutz...............................

Atemschutz: Bei Überschreitung der Grenzwerte bzw. beim Spritzauftrag:

Gasfilter A2 (braun) in Kombination mit Partikelfilter P2: ...............................

Handschutz: Handschuhe aus Latexmix, Nitril, Fluorkautschuk, Neopren, PVA: ...............................

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe (Öl-in-Wasser-Emulsion) verwenden.

Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle!

Verhalten im Gefahrenfall
Größere Mengen ausgelaufenes Terpentinöl nur nach Anlegen von umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und voller Schutzkleidung beseitigen! Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung der Gebinde! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel sind Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen!

Zuständiger Arzt oder Klinik:
Fluchtweg:
Unfalltelefon:

Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.

Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen.

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünner verwenden.

Nach Einatmen: Frischluft! Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen. Bei Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlage. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Heizstillstand: sofort künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Alle 10 Minuten 5 Hübe Dexamethason-Spray einatmen.

Nach Verschlucken: Bei Bewusstsein in kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Medizinisches Kohlepulver verabreichen, Arzt rufen.

Ersthelfer:

Sachgerechte Entsorgung
Nicht in Ausguß oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung sammeln in: ................................................................
..............................................................................
Unterschrift des Unternehmers

Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

Über die Betriebsanweisungen) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt
    
    
    
    


Betriebsanweisung
- Furnierleime

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden
Betriebsanweisung Nr. Entwurf
Gem. § 14 GefStoffV
Betrieb:
Furnierleime
(Harnstoff-, Melamin- und Phenolharzleime)
Gefahren für Mensch und Umwelt
Einatmen, Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) oder Aufnahme durch die Haut können zu Gesundheitsschäden führen, Reizt die Atemwege, Augen, Haut, Verdauungswege. Kann zu Allergien führen. Staub kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Bei pulverförmigen Produkten ist beim Ansetzen des gebrauchsfertigen Leimes Staubbildung zu vermeiden! Dosierung und Anwendungshinweise sorgfältig beachten.

Wassergefährdend - Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Bei Dämpfen nur mit Absaugung arbeiten! Staubentwicklung vermeiden! Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen! Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Produktreste von den Händen entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Verunreinigte Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!
Augenschutz: Bei Spritzgefahr Schutzbrille mit Seitenschutz:

Atemschutz: Bei starker Staubentwicklung, z.B. beim Schütten, Abfüllen und Mischen größerer Mengen, Partikelfilter P2 (weiß):

Handschutz: Handschuhe aus Butylkautschuk:
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!

Verhalten im Gefahrenfall
Nach Verschütten pulverförmiger Produkte unter Staubvermeidung aufnehmen und entsorgen! Nach Verschütten des anwendungsfertigen Produktes mit saugfähigem Material (z.B. Sägemehl oder Universalbinder) aufnehmen und, wie unter Entsorgung beschrieben, behandeln!
Bei Erhitzung entstehen gefährliche Dämpfe! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel sind Wasser, Schaum, Kohlendioxid, Trockenlöschmittel!

Zuständiger Arzt oder Klinik:
Fluchtweg:
Unfalltelefon:

Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.

Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen.

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen.

Nach Einatmen: Frischluft! Atemwege freihatten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen.

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken! Keine Hausmittel, Arzt rufen.

Ersthelfer:

Sachgerechte Entsorgung
Nicht in Ausguß oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung sammeln in: .................................................................................
..............................................................................
Unterschrift des Unternehmers

Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

Über die Betriebsanweisungen) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt
    
    
    
    


Betriebsanweisung
- Montageschaum

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden
Betriebsanweisung Nr. Entwurf
Gem. § 14 GefStoffV
Betrieb:
Montageschaum
Das Produkt enthält Diphenylmethan-4,4'diisocyanat (MDI).
Gefahren für Mensch und Umwelt
Einatmen und Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) können zu Gesundheitsschäden führen. Kann zu Allergien führen. Reizt die Atemwege, Haut, Verdauungsorgane. Gesundheitsschäden in Form von Bronchitis, Lungenödem möglich. Kann Schwindel und Kopfschmerzen hervorrufen. Beschwerden können auch erst später auftreten. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Diphenylmethan-4,4'diisocyanat reagieren und dürfen deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesem Stoff haben. Der Behälter steht unter Druck. Er ist vor Erwärmung über 50°C zu schützen. Bei höherer Erwärmung besteht Berstgefahr. Wassergefährdend - Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen)! Verspritzen vermeiden! Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Die unter "Verhaften im Gefahrenfall" angegebene Vernichterlösung in ausreichender Menge bereithalten! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Produktreste von den Händen entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Verunreinigte Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!
Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz:

Atemschutz: Kombifilter B1-P2 (grau/weiß):

Bei unklaren Verhältnissen, z.B. in engen Räumen, Silos, Schächten, nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!

Handschutz: Handschuhe aus PVC, PVA:

Hautschutz: Für eile unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden:

Körperschutz: Geschlossene Arbeitskleidung tragen.

Verhalten im Gefahrenfall
Ausgelaufenes oder verschüttetes Produkt mit einem aufsaugenden, nicht brennbaren Material (Sand, Erde, Kieselgur) abdecken. Abgedecktes Material mit Vernichterlösung (90 % Wasser, 10 % konz. Ammoniak) Übergießen und mindestens 10 Minuten einwirken lassen. Anschließend in einen offenen Behälter geben und mindestens 2 Tage stehen lassen, dann wie unter "Entsorgung" angegeben verfahren. Schadenstelle mit viel Wasser oder Vernichterlösung nachwaschen! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe! Geeignete Löschmittel sind Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum, bei größeren Bränden auch Wasser im Sprühstrahl! Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung der Gebinde!
Zuständiger Arzt oder Klinik:
Fluchtweg:
Unfalltelefon:
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.

Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen.

Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser Und Seife reinigen. Stark verunreinigte Kleidung ausziehen.

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Atem- oder Herzstillstand: sofort künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Alle 10 Minuten 5 Hübe Dexamethason-Spray einatmen. Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen. Bei Bewusstlosigkeit: stabile Seitentage. Atmung und Puls kontrollieren.

Nach Verschlucken: Medizinisches Kohlepulver verabreichen. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein in kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen, Arzt rufen.

Ersthelfer:

Sachgerechte Entsorgung
Nicht in Ausguß oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung sammeln in: .................................................................................
..............................................................................
Unterschrift des Unternehmers

Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

Über die Betriebsanweisungen) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt
    
    
    
    


Betriebsanweisung - Wasserlacke

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden
Betriebsanweisung Nr. Entwurf
Gem. § 14 GefStoffV
Betrieb:
Wasserlacke
auf der Basis von wasserverdünnbaren/wasserlöslichen Kunstharzen
Gefahren für Mensch und Umwelt
Teilweise ausgehärtete Lacke sind brennbar. Soweit Wasserlacke einen Flammpunkt besitzen, sollte dieser mindestens 15°C über der Verarbeitungstemperatur liegen, damit bei der Verarbeitung und Lagerung Zündgefahren durch explosionsfähige Dampf-/Luft-Gemische ausgeschlossen sind.

Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken (z.B. auch beim Essen und Rauchen mitbeschmutzten Händen): kann nach Einatmen von Aerosolen Reizung der Schleimhäute verursachen. Reizt Haut und Augen. Entfettet die Haut und kann dadurch zu Hautentzündungen führen. Inhaltsstoffe können über die Haut und die Atemwege in den Körper gelangen und zu Gesundheitsschäden führen

Wassergefährdend - Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Brandschutzmaßnahmen vorsehen, Zündquellen (z.B. offene Flamme, heiße Oberfläche) fernhalten. Für wirksame technische Be- und Entlüftung bei der Verarbeitung sorgen, entstehende Aerosole und Dampfe sind wirksam abzusaugen. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten, frostsicheren Ort aufbewahren.

Atemschutz: Bei Spritzauftrag Atemschutzgerät mit Kombinationsfilter A2/P2 benutzen:

Augenschutz: Bei Spritzgefahr Schutzbrille mit Seitenschutz:

Handschutz: Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk,.

Hautschutz: Vorbeugender Hautschutz erforderlich.

Für unbedeckte Körperteile "Wasser-in-Öl-Emulsion verwenden:

Im Arbeitsraum nicht essen, trinken, rauchen; keine Lebensmittel aufbewahren. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. Aerosole, Dampfe und Nebel nicht einatmen.

Verhalten im Gefahrenfall
Nach Verschütten/Auslaufen mit saugfähigem Material (z. B, Sand oder Kieselgur) aufnehmen und beseitigen wie unter Entsorgung beschieben.

Löschmittel: Trockenlöschmittel, Schaum, Kohlendioxid

Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Wasser kühlen. Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe/Gase.

Zuständiger Arzt oder Klinik:
Fluchtweg:
Unfalltelefon:

Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.

Mit Wasser abwaschen und reichlich nachspülen.

Nach Augenkontakt: Ca. 10 Minuten reichlich mit Wasser spülen, Augenarzt aufsuchen.

Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen, bei anhaftenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.

Nach Verschlucken: Sofort Arzt rufen.

Nach Kleidungskontakt: Beschmutzte Kleidung entfernen.

Ersthelfer:

Sachgerechte Entsorgung
In beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen sammeln: .................................................................................
..........................................................................
Unterschrift des Unternehmers

Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

Über die Betriebsanweisungen) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt
    
    
    
    


Hautschutzplan
für Schreiner/Tischler und Möbelfertigung

Geeignete Produkte verschiedener Hersteller Stand: 07/2013

In der Tabelle ist nur eine Auswahl der auf dem Markt befindlichen Produkte wiedergegeben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Auswahl besonders geeigneter Produkte dar.

A: Peter Greven Physioderm GmbH, Procter- und Gamble-Straße 26, 53881 Euskirchen
B: Peter Greven Physioderm GmbH, Procter- und Gamble-Straße 26, 53881 Euskirchen
C: Chem. Fabrik Stockhausen GmbH, Bäkerpfad 25, 47805 Krefeld
D: HERWE - Chem.-techn. Erzeugnisse GmbH, Kleines Feldlein 20, 74889 Sinsheim-Düren

Hautschutz

Die Pflege der Haut und der Schutz der Haut gegen Erkrankungen spielen im täglichen Leben und besonders bei der beruflichen Tätigkeit eine wichtige Rolle. Die Haut besitzt zwar eine natürliche Abwehrkraft gegen schädliche Einwirkungen, doch darf diese Fähigkeit nicht überschätzt und überbeansprucht werden. Besonders wichtig ist es, diese Abwehrkraft durch betrieblichen Hautschutz, milde Hautreinigung und Hautpflege zu unterstützen.

Schutzhandschuhe, die bei vielen Arbeiten getragen werden müssen, sind vor Gebrauch sorgfältig auf Sauberkeit des Handschuhinneren und Unversehrtheit zu prüfen. Empfehlenswert ist die Benutzung von Schutzhandschuhen mit Textil-Innenfutter oder in Verbindung mit Unterziehhandschuhen aus Baumwolle.

Bei auffälligen Hautveränderungen sollte sofort ärztlicher Rat eingeholt werden. In diesem Fall sollte der Arzt über die weitere Anwendung von Hautschutz entscheiden.


Hautschutz

Vor Beginn der Arbeit mit hautschädigenden Stoffen ist die saubere Haut mit einem geeigneten Hautschutzmittel zu schützen. Dadurch soll verhindert werden, dass schädigende Stoffe in die Haut eindringen oder dass sie durch Flüssigkeiten entfettet wird.

Sowohl fetthaltige (wasserunlösliche) als auch fettfreie (wasserlösliche) Hautschutzmittel können die natürliche Schutzwirkung der Haut verstärken und diese funktionsfähig erhalten. Dies gilt nicht nur für die Hände, sondern auch für alle freien, ungeschützten Hautpartien (z.B. Unterarme).

Eine zusätzlich gewünschte Wirkung der Hautschutzmittel ist die leichte Reinigung nach getaner Arbeit.

Wasserlösliche Hautschutzmittel (Öl-in-Wasser-Emulsionen) sind geeignet beim Umgang mit wasserunlöslichen Gefahrstoffen. Sie sind zu verwenden bei Arbeiten mit organischen Lösemitteln, Mineralölen und Fetten, Ölfarben, Kunstharzen, Klebstoffen. Bei diesen Arbeiten ist häufig zusätzlicher Schutz durch Chemikalienschutzhandschuhe erforderlich.

Wasserunlösliche Hautschutzmittel (Wasser-in-Öl-Emulsionen) sind geeignet beim Umgang mit wasserlöslichen Gefahrstoffen und wässrigen Lösungen wie Säuren, Laugen, Kühlschmierstoff-Emulsionen, lösemittelfreien Wasch- und Reinigungsmitteln.

Hautreinigung

Nach der Arbeit müssen die Hände bzw. die verschmutzte Haut gründlich von anhaftendem Schmutz und von der vorher aufgetragenen Schutzschicht befreit werden. Zur Reinigung ist am besten warmes Wasser zu verwenden. Die Wahl des Reinigungsmittels richtet sich nach der Art und dem Grad der Verschmutzung. Es soll zwar seinen Zweck erfüllen, trotzdem aber die Haut so weit wie möglich schonen. Grobreinigungsmittel sind daher nur dann zu verwenden, wenn auch wirklich grobe Verunreinigungen zu entfernen sind. Als Handwaschpasten sollten nur solche verwendet werden, die neben einer möglichst milden Seifengrundlage bzw. einem synthetischen Waschrohstoff ein hautschonendes Reibemittel, z.B. Walnussschalenmehl oder feines Kunststoff-Granulat, enthalten. Oberster Grundsatz sollte sein, möglichst milde Mittel zu verwenden.

Hautpflege

Nach der Reinigung ist die Anwendung eines Hautpflegemittels dringend erforderlich.

Erst die richtige Wahl der geeigneten Mittel für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege kann Hauterkrankungen weitgehend verhindern.

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Zusammenstellungen baujahrabhängiger Einzelheiten zur Beschaffenheit von Holzbearbeitungsmaschinen und Holzbearbeitungsmaschinen-WerkzeugenAnhang 3


Tabelle 1: Fräswerkzeuge für Handvorschub

 nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit EN 847-1 [47]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20]
Name oder Zeichen des Herstellersja, oder Lieferersja
Vorschubart"MAN" und ggf. BG-TEST-Prüfzeichen"HANDVORSCHUB" bzw. BG-TEST-Prüfzeichen
Höchstdrehzahl oder zulässiger Drehzahlbereich (z.B. n 6000-9000)jaja
Herstellungsjahr (kann auch verschlüsselt sein)nein, jedoch nach Produkthaftungsgesetzja, ab Herstellungsjahr 1988
Abmessungen (Schneidenflugkreisdurchmesser x Schneidenbreite x Bohrungsdurchmesser) z.B. 125 x 40 x 30janein
Kurzzeichen der Werkzeugschneidstoffgruppeja, bei einteiligen Werkzeugen und Verbundwerkzeugennein


Tabelle 2: Fräswerkzeuge für mechanischen Vorschub

 nach EN 847-1 [47]nach VBG 7j [20]
Name oder Zeichen des Herstellersja, oder Lieferersja
Vorschubart"MEC""MECH. VORSCHUB"
Höchstdrehzahl z.B. n max. 9000jaja
Abmessungen (Schneidenflugkreisdurchmesser x Schneidenbreite x Bohrungsdurchmesser) z.B. 125 x 40 x 30janein
Kurzzeichen der Werkzeugschneidstoffgruppeja, bei einteiligen Werkzeugen und Verbundwerkzeugennein


Tabelle 3: Abrichthobelmaschinen

 nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 859* [50]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979
Werkzeugrunde Messerwelle nach EN 847-1runde Messerwellerunde Messerwelle
Abstand Schneidenflugkreis Tischlippen3 ± 2 mmmaximal 5 mmsollte maximal 5 mm betragen
Mindest-Tischlängebei Arbeitsbreite
< = 600 mm Länge = 4x Arbeitsbr.
> 600 mm Länge = 2400 mm
bei Arbeitsbreite
> - 250 mm Länge - 1000 mm
> - 315 mm Länge - 1800 mm
> - 400 mm Länge - 2500 mm
ausreichend lang
Parallelanschlagbei Arbeitsbreite
< - 260 mm Länge - 2,3x Arbeitsbreite
Höhe mind. 120 mm
> 260 mm Länge -1100 mm
Höhe mind. 150 mm
bei Arbeitsbreite
> - 250 mm Länge - 700 mm
> - 315 mm Länge - 850 mm
> - 400 mm Länge - 1100 mm
> - 315 mm Höhe mind. 140 mm
muss vorhanden sein, ausreichend lang und hoch
flacher Hilfsanschlag20-25 mm hoch, mind. 60 mm breit
Sonderausstattung (nicht im Lieferumfang enthalten!)
20-25 mm hoch, mind. 60 mm breit20-25 mm hoch, mind. 60 mm breit
Spanabnahmemaximal 8 mm  
Schutz gegen Berühren vor dem Anschlagbei Arbeitsbreite
< - 100 mm: Schutzbrücke oder Schwingschutz
> 100 mm: Schutzbrücke
in der Höhe verstellbare oder seitlich verschiebbare Verdeckung, Glieder-Schwingschutz, Schwingschutz, Klappenverdeckung mit Fügeleistein der Höhe verstellbare oder seitlich verschiebbare Verdeckung, Glieder-Schwingschutz, Schwingschutz, Klappenverdeckung mit Fügeleiste
Schutz gegen Berühren hinter dem AnschlagSchutz über der Messerwelle, der bei Anschlagverstellung selbsttätig mitgeführt wirdSchutz über der Messerwelle, der bei Anschlagverstellung selbsttätig mitgeführt wirdSchutz über der Messerwelle, der bei Anschlagverstellung möglichst selbsttätig mitgeführt wird
Schutz unter dem TischVerkleidung, Stellungsüberwachung und Verriegelung von TürenVerkleidungVerkleidung
AuslaufzeitMax. 10 Sekunden;
Ausnahme bei sehr großen Maschinen (Hochlaufzeit > 10 s)
gebremste Auslaufzeit max. 30 s und Hochlaufzeit < Auslaufzeit
Begrenzung auf max. 10 Sekunden [ab Bauj. 1982], z.B. durch Bremsmotor oder elektrische Bremseinrichtungkeine Forderung
(Nachrüstung ist anzustreben)
EinrichtbetriebFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im StillstandFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand 
*) Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein.


Tabelle 4: Tischfräsmaschinen

 nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 848-1* [48]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979
Fräserdorn, FrässpindelDurchmesser siehe EN 848-1 (Tabelle 1) Sicherung gegen Lösen des Werkzeuges beim Hochlaufen bzw. Abbremsenmindestens 30 mm Durchmesser, Sicherung der Werkzeugbefestigung für Bremsvorgängemindestens 30 mm Durchmesser
Schutz unter dem TischVerkleidung, Stellungsüberwachung und Verriegelung von TürenVerkleidungVerkleidung
Tischgröße, Tischverlängerungsiehe EN 848-1 (Tabelle 2)ausreichend groß
erforderlich, wenn Werkstücke auf dem Tisch nicht sicher aufliegen
ausreichend groß
erforderlich, wenn Werkstücke auf dem Tisch nicht sicher aufliegen
AuslaufzeitBegrenzung auf max. 10 Sekunden, z.B. durch Bremsmotor oder elektr. BremseinrichtungBegrenzung auf max. 10 Sekunden [ab Bauj. 1982], z.B. durch Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtungkeine Forderung
Typschildmit Kenndatenmit Kenndaten 
Drehzahlschaubild, DrehzahlanzeigeAnzeige der gewählten Drehzahl vor dem Einschalten, Drehzahlschaubild für RiemenumlegungAnzeige der gewählten Drehzahl vor dem Einschalten, Drehzahlschaubild für RiemenumlegungAnzeige der Drehzahl, Drehzahlschaubild für Riemenumlegung
EinrichtbetriebFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im StillstandFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand 
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein.


Spindelabmessungen

Spindel-Durchmesser
d1 g6
(mm)
(siehe Anhang A)
Maximale Nutzlänge l1
der Spindel von der Auflage (mm)
(siehe Anhang A)
Höchstzulässiger Werkzeugdurchmesser
(der in der Schutzeinrichtung montiert werden kann)
d2 (mm)
einteilige Spindelauswechselbare SpindelFräswerkzeugeZapfenschneidwerkzeuge
20 18080150160
30 2140140250300
40 3180160250350
50220160275400

ANMERKUNG 1: Die für d1 = 20 mm aufgeführten Werte gelten auch für Spindeldurchmesser zwischen 20 und 30 mm
ANMERKUNG 2: Die für d1 = 30 mm aufgeführten Werte gelten auch für Spindeldurchmesser zwischen 30 und 40 mm
ANMERKUNG 3: Die für d1 = 40 mm aufgeführten Werte gelten auch für Spindeldurchmesser zwischen 40 und 50 mm

Anmerkung:
Die Abmessung C reicht von der Spindelachse bis zur vorderen Kante des festen Tisches, oder, sofern vorhanden, bis zur vorderen Kante eines integrierten und auf der gleichen Höhe wie der feste Tisch angeordneten Schiebetisches.

Abmessungen von Tisch und Tischeinlegeringen

Durchmesser Tischdurchlass< = 190> 190
Mindest-Tischlänge (A min)6001000
B250 < B < = A/2450 < B < = A/2
C ± 100 ± 200 **350350
Bereich für Innendurchmesser der Tischeinlegeringe65-75*105-11565-75*105-115
145-160145-160200-225
* für Maschinen, die mit auswechselbarer Spindel ausgerüstet sind
** für Maschinen mit Schiebetisch auf der Vorderseite

Bei Tischdurchlass-Durchmessern über 300 mm muss ein 5. Tischeinlegering vorhanden sein.

Tabelle 5: Tisch- und Formatkreissägemaschinen

 nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1870-1* [55]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979
Rückschlagsicherung, SpaltkeilSpaltkeil mit Zwangsführung nach EN 1870-1Spaltkeil erforderlich, bei Sägeblattdurchm. > 250 mm zwangsgeführter Spaltkeil nach DIN 38820Spaltkeil erforderlich
Schutz gegen Berühren des Sägeblattes über dem TischSägeblattdurchm. < = 315 mm:
Schutzhaube am Spaltkeil oder getrennt befestigt
Sägeblattdurchm. < = 250 mm:
getrennt angebrachte Schutzhaube oder am Spaltkeil befestigte obere Verdeckung
getrennt angebrachte Schutzhaube oder am Spaltkeil befestigte obere Verdeckung
Sägeblattdurchm. > 315 mm:
getrennt befestigte Schutzhaube; bei getrennter Befestigung Schutzhaubenträger nicht in Linie mit Spaltkeil
Bei schrägstellbarem Sägeblatt und getrennt befestigter Schutzhaube ist Verbreiterungsteil oder breitere Schutzhaube erforderlich
Sägeblattdurchm. > 250 mm:
getrennt angebrachte Schutzhaube
Sägeblattdurchm. > 450 mm:
getrennt angebrachte Schutzhaube
Parallelanschlaglängeneinstellbar, mit hoher und niedriger Führungsflächelängeneinstellbar, mit hoher und niedriger Führungsflächemuss vorhanden sein
Schutz unter dem TischVerkleidung, Stellungsüberwachung und Verriegelung der Sägeblattverkleidung, wenn Auslaufzeit > 10 sVerkleidungVerkleidung, Verdeckung
Tischgröße (Mindestmaße)in Abhängigkeit vom Sägeblattdurchmesser nach EN 1870-1, Anhang E (siehe nachstehende Tabellen)Sägeblattdurchmesser
< = 250 mm: 400 x 500 mm
> 2 50 bis 315 mm: 500 x 660 mm
> 315 mm: 850 x 1100 mm
ausreichend großer Tisch, z.B. Ergänzung mit Tischverlängerung
TischverlängerungLänge > 1200 mm von Sägeblattachse bis Ende der Tischverlängerung (bzw. des Tisches)Sägeblattdurchmesser
< = 350 mm: Länge 800 mm
> 350 mm: Länge 1500 m von Sägeblattachse
 
AuslaufzeitBegrenzung auf max. 10 Sekunden, z.B. durch Bremsmotor oder elektr. BremseinrichtungBegrenzung auf max. 10 Sekunden (ab Bauj. 1982), z. B durch Bremsmotor oder elektrische Bremseinrichtungkeine Forderung
Durchtrittöffnung (Sägespalt)Seiten leicht zerspanbar:
Sägeblattdurchm. < = 500 mm:
gesamter Spalt max. 12 mm, fester Flansch-Tischkante max. 3 mm
Sägeblattdurchm. > 500 mm:
gesamter Spalt max. 16 mm, fester Flansch-Tischkante max. 5 mm
Seiten leicht zerspanbar:
Spalt beiderseitig max. 3 mm breit
(8 mm zwischen Schiebetisch und Sägeblatt)
muss vorhanden sein
Typschildmit Kenndatenmit Kenndaten 
Drehzahlschaubild, DrehzahlanzeigeDrehzahlanzeige am BedienplatzSchaubild im Bereich Riemenumlegung, Drehzahlanzeige am BedienplatzSchaubild im Bereich Riemenumlegung
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein.

Mindest-Tischgrößen

Maße in mm

Sägeblatt
∅ D1 max
wminLminabmin
bis 250400500250 + 50130
bis 315500660330 + 60200
über 3158501100550 = 50280


nach ZH 1/3.3 "Sicherheitsregeln für Tisch- und Formatkreissägemaschinen"

Sägeblatt- Durchmesser DD ≤ 200D > 200
D ≤ 250
D > 250
D ≤ 315
D > 315
D ≤ 400
D > 400
D ≤ 450
D > 450
D ≤ 500
D > 500
L5006257901000112512501500
W3354155258508508501000
a ≥250310395500560625750
b ≥110140175280280280335


nach EN 1870-1 "Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen; Teil 1: Tischkreissägemaschinen (mit und ohne Schiebetisch) und Formatkreissägemaschinen"

Tabelle 6: Dickenhobelmaschinen

 nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 860* [51]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979
WerkzeugMesserwelle nach EN 860, Anhang A und EN 847-1runde Messerwelle 
HobelmesserüberstandMesserwellenüberstand
max. 3,0 mm,
(Schneiden); max. 2,0 mm (4 Schneiden)
  
max. SpanabnahmeBegrenzungseinrichtung gefordert  
Greiferrückschlagsicherungüber gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseiteüber gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseiteüber gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseite
GreiferbreiteArbeitsbreite
260 mm und mehr: 8 -15 mm unter 260 mm: 3 - 8 mm
Arbeitsbreite
260 mm und mehr: 8 -15 mm unter 260 mm: 3 - 8 mm
unter 15 mm
Abstand zwischen Greifern
(Zwischenlagen)
1 mm bis halbe Greiferbreitemax. halbe Greiferbreitemax. halbe Greiferbreite
tiefster Punkt der Greiferspitzenmind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwellemind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwellemind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwelle
GliedereinzugwalzeBreite des Einzelgliedes max. 50 mm  
BerührungsschutzVerkleidung, Stellungsüberwachung von Türen, Deckel; zusätzliche Zuhaltung wenn Auslaufzeit > 10 sVerkleidungVerkleidung
AuslaufzeitMax. 10 Sekunden;
Ausnahme bei sehr großen Maschinen (Hochlaufzeit > 10 s) gebremste Auslaufzeit max 30 s und Hochlaufzeit < Auslaufzeit
  
EinrichtbetriebFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand  
NOT-AUSZweiter NOT-AUS auf der Auslassseite bei Hobelbreite über 500 mm oder getrenntem Vorschubmotor  
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein.


Tabelle 7: Tischbandsägemaschinen

 nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1807* [54]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979
Schutz gegen Berühren des Sägeblattes außerhalb des SchneidbereichesVerkleidung bis auf maximale Schnitthöhe, Türen mit Verriegelung (Stellungsüberwachung)Verkleidung bis auf maximale Schnitthöhe gegen Herausschlagen gerissenerVerdeckung, Verkleidung bis auf maximale Schnitthöhe mit Schutz Sägeblätter
Schutz innerhalb der maximalen Schnitthöheallseitiger höhenverstellbarer Schutz bis auf den zum Schneiden erforderlichen Teil des Sägeblatteshöhenverstellbarer Schutz bis auf den zum Schneiden erforderlichen Teil des Sägeblattes (Zahnung und Außenseite) 
Obere SägeblattführungEinstellbarkeit mit FestigkeitsanforderungenRollendurchmesser über 315 mm:
mechanische Verstellung der oberen Sägeblattführung
Verstellung der oberen Sägeblattführung
TischgrößeMindesttischgrößen nach EN 1807ausreichend großausreichend groß
Tisch-Schrägstellbarkeitmax. 20°  
Tischeinlageauswechselbare, rechteckige Tischeinlage; leicht zerspanbar, z.B. aus Holz, Aluminium, alterungsbeständigem Kunststoffauswechselbare Tischeinlage, leicht zerspanbar, z.B. aus Holz, Aluminium, alterungsbeständigem Kunststoffmuss vorhanden sein
Parallelanschlagmit hoher und niedriger Führungsfläche nach Tabelle EN 1807mit ausreichend hoher Führungsflächemit ausreichend hoher Führungsfläche
AuslaufzeitBegrenzung auf max. 10 Sekunden, z.B. durch Bremsmotor oder elektr.Begrenzung auf max. 10 Sekunden (ab Bauj. 1982), z.B. durch Bremseinrichtung (bei Rollendurchmesser kleiner 800 mm)keine Forderung Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtung
AbsauganschlussAbsaugung erforderlichAbsaugung allgemein erforderlichAbsaugung allgemein erforderlich
Typschildmit Kenndatenmit Kenndatenmit Kenndaten
BandlaufgeschwindigkeitAnzeige im Bereich der Bedienelemente, Riemenschaubild
Bei Maschinen mit Drehzahländerung muss die Bandlaufgeschwindigkeit vor dem Einschalten erkennbar sein
Anzeige im Bereich der Bedienelemente, RiemenschaubildSchaubild im Bereich Riemenumlegung
BedienelementeBefestigung im Bereich der vorderen Tischkante oder am StänderAnbringung im Bereich der vorderen Tischkante oder am StänderAnbringung im Bereich der vorderen Tischkante oder am Ständer
EinrichtbetriebFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im StillstandFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand 
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein.


Tabelle 8: Stationäre handbetätigte Gehrungskappkreissägemaschinen

 nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1870-3* [57]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] und ZH1/3.6 [31] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979
selbsttätige Rückführung des Sägeaggregates in Ausgangsstellungjaja 
Festhaltevorrichtung für Sägeaggregat in Ausgangsstellungjaja 
nicht selbstschließende Haubex ≥ 2ax ≥ ax ≥ 0
  
Werkstückauflagen (Mindestmaße)in Abhängigkeit vom Sägeblattdurchmessersichere Werkstückauflage erforderlichsichere Werkstückauflage erforderlich
Höhe des Werkstückanschlages60 % der größten Schnitttiefe2/3 der maximalen Schnitttiefe 
Bremsen, sofern Auslaufzeit >10 sja  
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein.

* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein.


Tabelle 9: Vertikal-Plattensägemaschinen

 nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1870-2* [56]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] und ZH1/3.14 [32] ab Baujahr1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979
Berührungsschutz von der GestellrückseiteZugriff zum Sägeblatt vollständig verhindertnur bei Maschinen mit kraftbetriebenem Werkzeugvorschub 
Verkleidung, die zum Werkzeugwechsel geöffnet werden mussbeweglich ausgeführt und elektrisch mit dem Sägeblattantrieb verriegeltfest verschraubt oder beweglich ausgeführt 
Austrittsschlitz für das SägeblattBreite höchstens 6 mm
Zurückziehbarer Spaltkeilnicht arretierbar; muss bei kraftbetriebenem Werkzeugvorschub selbsttätig in Ruhestellung zurückkehrenkann arretierbar sein 
Bremsen, sofern Auslaufzeit >10 sjaab Baujahr 1982nein
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein.


Tabelle 10: Mehrseiten-Hobel- und -Fräsmaschinen

 nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 12750* [62]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] und ZH1/3.16 [33] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1983
Sicherung an der WerkstückaufgabeSchaltleiste, Unterkante höchstens 30 mm über WerkstückoberflächeSchaltleiste oder bewegliche Schutzhaube, Unterkante höchstens 25 mm über WerkstückoberflächeEinstellbarer Schieber
Sicherung gegen Berühren der Werkzeugedurch Gesamtverkleidung, verriegelt mit Werkzeugantrieb und zugehalten bis zum WerkzeugstillstandVerdeckung außerhalb des Schneidbereiches, z.B. durch Absaughauben; einstellbare Verdeckungen an den unteren HorizontalwellenVerdeckung außerhalb des Schneidbereiches, z.B. durch Absaughauben; einstellbare Verdeckungen an den unteren Horizontalwellen
Sicherung an den Vorschubwalzendurch Gesamtverkleidung, verriegelt mit Vorschubantriebdurch Gesamtverkleidung, verriegelt mit Vorschubantrieb, alternativ: Einzelschutzeinrichtungen über den Vorschubwalzen, alternativ: Einzelschutzeinrichtungen über den Vorschubwalzen, mit dem Vorschubantrieb verriegelt, wenn sie zum Werkzeugwechsel entfernt werden müssenVerdeckung der Vorschubwalzen vor der ersten Werkzeugwelle
Einrichtschaltungüber Schlüsselschaltung können die Werkzeugantriebe nach Haubenöffnung wieder eingeschaltet werden, Vorschub jedoch nur im Tippbetrieb oder über Schalter mit selbsttätiger Rückstellung (Totmannschalter)nach Öffnen der Gesamtverkleidung dürfen die Werkzeugantriebe eingeschaltet bleiben;
Vorschub jedoch nur über Schalter mit selbsttätiger Rückstellung (Totmannschalter) einschaltbar
 
Bremseinrichtung für Werkzeugesofern Auslaufzeit >10 s;
alternativ bis 2001:
Zuhaltung bis zum Werkzeugstillstand, wenn Auslaufzeit ≤ 60 s und keine Einrichtschaltung vorhanden ist
sofern Auslaufzeit >10 s
(ab Baujahr 1982)
 
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein.


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AbbildungsverzeichnisAnhang 4


Titelbild: BGHM

Taster oben: 3M Deutschland GmbH
unten: 3M Deutschland GmbH,
Georg Schmerler GmbH & Co. KG

Taster BGHM

Taster BGHM/3M Deutschland GmbH

Taster - Taster BGHM

Taster Felder KG

Taster DEWALT Deutschland

Taster - Taster BGHM

Taster Graule Maschinenbau GmbH

Taster BGHM

Taster oben: BGHM
unten: VS Vereinigte Spezialmöbel
GmbH & Co. KG

Taster oben: Raimann Holzoptimierung
GmbH & Co. KG
unten: BGHM

Taster Karl Ayen Maschinenfabrik GmbH

Taster - Taster BGHM

Taster links und unten:
Biesse Deutschland GmbH
rechts: BGHM

Taster BGHM

Taster links und unten:
Biesse Deutschland GmbH
rechts: Michael Weinig AG

Taster Berufsbildungswerk Waiblingen gGmbH

Taster Michael Weinig AG

Taster BGHM

Taster Michael Weinig GmbH

Taster - Taster BGHM

Taster - Taster BGHM

Taster Chr. Braun GmbH & Co. KG

Taster Schüller Möbelwerk KG

Taster BGHM

Taster Glaserei und Fensterbau Welte

Taster VS Vereinigte Spezialmöbel
GmbH & Co. KG

Taster 3M Deutschland GmbH

Taster BGHM

Taster interlink GmbH

Taster BGHM

Taster Wolf System GmbH

Taster BGHM

Taster DEWALT Deutschland
Grafiken: BGHM


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