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6.2.6 Transportieren mit Flurförderzeugen
Bei der Neubeschaffung bzw. Generalüberholung von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
Zum Betrieb siehe Unterweisungsblätter "Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen" sowie "Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen" (Anhang 2).
Prüfen im Betrieb
Fragen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz | Handlungsbedarf in | kein Hand- lungs- bedarf | zu erledigen durch | unter Einbe- ziehung von | zu erledigen bis | Zeitaufwand [h] für | Lösungsvorschläge/ Bemerkungen | Erledigung und Wirksamkeits- kontrolle | |||
Tech- nik | Organi- sation | Ver- halten | Fachkraft für Arbeits- sicherheit | Betriebs- arzt | |||||||
Transportieren mit Flurförderzeugen | |||||||||||
1. Ist sichergestellt, dass nur ausgebildete und berechtigte Mitarbeiter Flurförderzeuge bedienen? | O | O | O | O | Schriftliche Beauftragung zum selbstständigen Steuern von kraftbetriebenen Flurförderzeugen | ||||||
2. Werden die Fahrer von Flurförderzeugen regelmäßig darüber informiert, dass sie langsam und umsichtig fahren sollen, insbesondere beim Rückwärtsfahren? | |||||||||||
3. Wurden die Fahrer von Flurförderzeugen darüber informiert, dass sie nur mit abgesenkter Last fahren dürfen und sie sicherzustellen haben, dass sich bei angehobener Last keine Personen in der Nähe der Last aufhalten? | |||||||||||
4. Sind die Fahrer unterwiesen, dass Sie nicht ohne angelegten Gurt fahren dürfen? |
Beurteilung der Belastung der Wirbelsäule durch Ganzkörperschwingungen an Arbeitsplätzen von Gabelstaplerfahrern
Gefährdung
Das Fahren von Gabelstaplern kann, durch das Zusammenwirken mehrerer Belastungsfaktoren, Schäden insbesondere an der Wirbelsäule verursachen. Die Wirkung der Ganzkörperschwingungen kann zu Belästigungen, Leistungsminderungen und im Extremfall zu einer Schädigung der Wirbelsäule führen. Der Unternehmer muss die möglichen Gefährdungen durch Ganzkörperschwingungen an jedem Gabelstaplerarbeitsplatz ermitteln und - soweit erforderlich - Maßnahmen zu deren Verminderung ergreifen.
Ermittlung
Für die Wirbelsäulenbelastung von Gabelstaplerfahrern sind Einflussfaktoren wie Fahrzeugkonstruktion, Wartungszustand, Fahrbahnbeschaffenheit und tägliche Fahrdauer wichtig. Sie werden im folgenden Fragebogen erfasst. Für jeden Beschäftigten muss ein Bogen ausgefüllt werden. Für die Beurteilung der Belastungen müssen alle Fragen beantwortet und die Punktzahlen zur Gesamtpunktzahl addiert werden.
Verbesserungen sind nicht erforderlich, wenn die Gesamtpunktzahl für einen Arbeitsplatz bis 10 beträgt. Bei einer Gesamtpunktzahl von 11 bis 19 ist eine Gefährdung möglich, Wartungszustand und Fahrbahnbeschaffenheit müssen eingehender beurteilt werden. Wird die Gesamtpunktzahl 19 überschritten, sind weitergehende Verbesserungen unerlässlich.
Weitere Informationen zur Konkretisierung der hierbei geltenden LärmVibrationsArbSchV bieten die Technischen Regeln TRLV "Vibrationen"
Betrieb: | |
Gabelstaplerfahrer/in: | Gabelstapler: |
_________________________________ | Hersteller: _________________________________ |
_________________________________ | Typenbezeichnung: _________________________________ |
Bogen ausgefüllt | Baujahr: _________________________________ |
von: _________________________________ | |
am: _________________________________ |
Fragebogen zu Belastungsermittlung | nach Verbesserung | ||
Führerhausfederung
ja, Gummielemente keine durchgeführte Verbesserung: | Punktzahl
1 [ ] 3 [ ] |
[ ] [ ] | |
Wartungszustand des Gabelstaplers
gut, regelmäßige jährliche Wartung schlecht Verbesserungsvorschlag: durchgeführte Verbesserung: | Wartungsvertrag abschließen | Punktzahl
1 [ ] 3 [ ] |
[ ] [ ] |
Sitz
Feder-Dämpfer-System Polstersitz Verbesserungsvorschlag: durchgeführte Verbesserung: | Sitz austauschen | Punktzahl
1 [ ] 3 [ ] |
[ ] [ ] |
Gebrauchszustand des Sitzes
gut mittel schlecht, Sitz schlägt an das Chassis Verbesserungsvorschlag: durchgeführte Verbesserung: | Sitz austauschen, instandsetzen | Punktzahl
1 [ ] 2 [ ] 3 [ ] |
[ ] [ ] [ ] |
Art der Bereifung
Luft Elastic Vollgummi Verbesserungsvorschlag: durchgeführte Verbesserung: | vorzugsweise auf Luftbereifung umstellen | Punktzahl
1 [ ] 2 [ ] 3 [ ] |
[ ] [ ] [ ] |
Fahrbahnbeschaffenheit
gut mittel, mit kleinen Unebenheiten schlecht, mit großen Absätzen und Schlaglöchern Verbesserungsvorschlag: durchgeführte Verbesserung: | Schlaglöcher und Absätze entfernen | Punktzahl
1 [ ] 2 [ ] 3 [ ] |
[ ] [ ] [ ] |
tägliche Fahrzeit
bis 2 Stunden von 2 bis 4 Stunden mehr als 4 Stunden Verbesserungsvorschlag: durchgeführte Verbesserung: | weitere Personen zum Gabelstaplerfahrer ausbilden | Punktzahl
1 [ ] 2 [ ] 3 [ ] |
[ ] [ ] [ ] |
ungünst. Körperhaltung beim Fahren
bis 2 Stunden von 2 bis 4 Stunden mehr als 4 Stunden Verbesserungsvorschlag: durchgeführte Verbesserung: | Platz- und Transportverhältnisse verbessern | Punktzahl
1 [ ] 2 [ ] 3 [ ] |
[ ] [ ] [ ] |
Gesamtpunktzahl | [ ] | [ ] |
6.3 Fördereinrichtungen
Risiko
Gefährdungsstufe III. In Schreinereien/ Tischlereien besteht ein geringes Risiko durch Einziehen an ungesicherten Auflaufstellen des Fördermittels.
Verdeckung der Rolle an einem Bandförderer | Seitliche Verdeckung der Auflaufstellen an einem Bandförderer |
Verdeckung der Auflaufstelle an einer Umlenkrolle durch ein Füllstück | |
Verkleidung eines Keilriemenantriebs | Verkleidung eines Kettenantriebs |
Prüfen im Betrieb
Fragen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz | Handlungsbedarf in | kein Hand- lungs- bedarf | zu erledigen durch | unter Einbe- ziehung von | zu erledigen bis | Zeitaufwand [h] für | Lösungsvorschläge/ Bemerkungen | Erledigung und Wirksamkeits- kontrolle | |||
Tech- nik | Organi- sation | Ver- halten | Fachkraft für Arbeits- sicherheit | Betriebs- arzt | |||||||
Transportieren | |||||||||||
Sind insbesondere leicht zugängliche Auflaufstellen durch Verkleidung oder Auskleidung gesichert? | O | O | O | O |
7 Chemische Gefahrstoffe
7.1 Risiko
Gefährdungsstufe für chemische Gefahrstoffe insgesamt III.
Es wird nochmals betont, dass unter Risiko die Wahrscheinlichkeit verstanden wird, bei einem bestimmten Arbeitsgang (bei einer Tätigkeit) mit chemischen Einwirkungen eine Berufskrankheit zu erleiden. Geringes Risiko für die überwiegende Anzahl der heute in Schreinereien/Tischlereien vorkommenden chemischen Gefahrstoffe bedeutet keinesfalls, dass an dem Arbeitsplatz sorglos gearbeitet werden kann oder gesundheitliche Belastungen ohne weitere Vorsorge in Kauf genommen werden können.
Prüfen im Betrieb
Gefahrstoffe | Risiko (Haut) | Risiko (Atemwege) | Risiko (zentrales u. peripheres Nervensystem) |
Isocyanate | gering (III) | hoch (I)* | - |
Formaldehyd | erheblich (10 | gering (110 | - |
Lösemittelgemische, z.B. Verdünnung | erheblich (10 | erheblich (II) | gering (III) |
*) beim großflächigen Einsatz von Kontaktkleber und beim länger andauernden Verarbeiten von hochlösemittelhaltigen Lacken, z.B. NC-Lacken |
Erkrankungen der Atemwege und der Haut wurden allerdings je nach benutzter Chemikalie vermehrt festgestellt (siehe Tabelle). Bei umfangreichen bzw. sich regelmäßig wiederholenden Lackierarbeiten ist eine Absaugung erforderlich [24].
Fragen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz | Handlungsbedarf in | kein Hand- lungs- bedarf | zu erle- digen durch | unter Einbe- ziehung von | zu erle- digen bis | Zeitaufwand [h] für | Lösungsvorschläge/ Bemerkungen | Erledigung und Wirksamkeits- kontrolle | |||
Tech- nik | Organi- sation | Verhalten | Fachkraft für Arbeits- sicherheit | Betriebs- arzt | |||||||
Chemische Gefahrstoffe | |||||||||||
1. Werden insbesondere geeignete Hautzschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsmittel zur Verfügung gestellt? | O | O | O | O | |||||||
2. Sind für umfangreiche Lackierarbeiten (mehr als 2 Stunden täglich) Absauganlagen vorhanden? | O | O | O | O | |||||||
3. Werden geeignete Atemschutzmasken zur Verfügung gestellt? | O | O | O | O | |||||||
4. Werden Spezialisten der BGHM in den Fällen eingeschaltet, wo Hinweise des Betriebsarztes auf Schädigungen durch Lösemittel vorliegen? | O | O | O | O |
7.2 Zusammenstellung von Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für gängige Gefahrstoffe
Gefahrstoff | Wesentliche Gesundheitsgefahren | Erkrankung von | Schutzmaßnahmen | Mögliche Ersatzstoffe | Sonstiges | |||
Absau- gung | Atem- schutz | Haut- schutz | Augen- schutz | |||||
Arbeitsbereich "Leimen und Kleben" | ||||||||
Dispersionsleime Leime auf PVAC-Basis (z.B. Weißleime) | Im Regelfall keine Gesundheitsgefahren | |||||||
Harnstoff-Formaldehyd- Harz-Leime | Reizende oder allergisierende Wirkung auf Haut bzw. Schleimhäute nach direktem Hautkontakt oder Einatmen, z.B. beim Anrühren oder Heißpressen | Atemweg Haut | x | x 2 | Formaldehydarme Leime | |||
Kontakt-Klebstoffe (z.B. lösemittelhaltige Kleber | Einatmen von Lösemitteln Direkter Hautkontakt | Atemweg Haut Nerven | x 3 | x | Aromatenfreie Lösemittelgemische | |||
PUR-Kleber | Hohe sensibilisierende Wirkung durch Isocyanate Stark reizende Wirkung auf Haut und Schleimhäute der Augen und Atemwege | Atemweg Haut | x | x | Atemschutz: Filterschutzstufe ABE1, beim Spritzen ABE1P2 | |||
Schmelzkleber | Einatmen aldehydhaltiger Dämpfe | Atemweg | x | x | x | |||
Arbeitsbereich "Oberflächenbearbeitung" | ||||||||
NC-Lacke | Lösemitteldämpfe, Aerosole (beim Spritzlackieren), entfettende Wirkung auf die Haut | Atemweg Haut Nerven | x | x 1 | x | x 2 | Wasserlacke | |
PUR (DD)-Lacke | Hohe sensibilisierende Wirkung durch Isocyanate (Härterkomponente). Stark reizende Wirkung auf Haut und Schleimhäute der Augen und Atemwege | Atemweg Haut | x | x 1, 2 | x | x 2 | Atemschutz: Filterschutzstufe ABE1, beim Spritzen ABE1P2 | |
Wasserlacke | Einatmen von Lacknebeln Allergisierende Wirkung bei Hautkontakt mit dem Lack | Atemweg Haut | x | x 1 | x | |||
Lösemittelhaltige Beizen | Einatmen von Lösemitteldämpfen Entfettende Wirkung auf die Haut Einatmen von Farbstoffstäuben beim Zwischenschliff | Atemweg Haut Nerven | x | x | Wasserlösliche Beizen | |||
Wasserlösliche Beizen | Einatmen von Farbstoffstäuben beim Anrühren und Zwischenschliff | Atemweg Haut | x | x 1 | x | |||
Naturfarben, öle, Wachse | Einatmen von Dämpfen Allergisierende Wirkung bei direktem Hautkontakt | Atemweg Haut | x | x 1 | x | |||
Bleichmittel | ||||||||
Verdünntes Wasserstoff-Peroxid | Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute der Augen und Atemwege | Atemweg Haut | x | x | x | x | ||
Verdünnte Oxalsäure | Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute der Augen und Atemwege | Atemweg Haut | x 1 | x | x | |||
Verdünnte Salzsäure | Ätzende Wirkung auf Haut und Atemwege Schleimhäute der Augen und | Atemweg Haut | x | x | x | x | ||
Arbeitsbereich "Imprägnieren, Verarbeiten von Holzschutzmitteln" | ||||||||
Biozidhaltige Holzschutz-Lasuren- wasserlöslich | Sensibilisierende Wirkung bei Hautkontakt | Atemweg | x | x | Nicht spritzen | |||
Bozidhaltige Holzschutz-Lasuren- lösemittelhaltig | Einatmen von Lösemitteldämpfen Entfettende Wirkung auf die Haut Sensibilisierende Wirkung bei Hautkontakt | Atemweg Haut Nerven | Wasserlösliche Holzschutz-Lasuren | Nicht spritzen | ||||
Arbeitsbereich "Abbeizen" | ||||||||
CKW-haltige Abbeizer | Reizende Wirkung der Lösemittel auf Haut und Schleimhäute der Augen und Atemwege Es besteht Krebsverdacht | Atemweg Haut Nerven | x 3 | x | x | CKW-freie Abbeizer | ||
CKW-freie Abbeizer | Reizende Wirkung der Lösemittel auf Haut und Schleimhäute der Augen und Atemwege | Atemweg Haut Nerven | x 3 | x | x | |||
Arbeitsbereich "Lack- und Zwischenschliff" | ||||||||
Lackstaub | Einatmen von Farbstoffstäuben Sensibilisierende Wirkung bei Hautkontakt | Atemweg Haut | x | x | ||||
Arbeitsbereich "Verarbeitung von Holzersatzstoffen" | ||||||||
Corian | Einatmen von Stäuben Reizende Wirkung auf Schleimhäute der Augen und Atemwege Sensibilisierung der Haut durch Kleber möglich | Atemweg Haut | x | x | Absaugtische verwenden | |||
Varicor | Einatmen von Stäuben Reizende Wirkung auf Schleimhäute der Augen und Atemwege Sensibilisierung der Haut durch Kleber möglich | Atemweg Haut | x | x | Absaugtische verwenden | |||
Arbeitsbereich "Dicht- und Dämmstoffe" | ||||||||
Dichtmassen aus Silikon-Kautschuk- essigsäurefreisetzend | Reizende Wirkung auf Haut und Schleimhäute der Augen und Atemwege Sensibilisierende Wirkung bei Hautkontakt | Atemweg Haut | x | Neutralvernetzende Dichtmasse | Glätten der Fugenmasse nicht mit ungeschütztem Finger | |||
Dichtmassen aus Silikon-Kautschuk- neutralvernetzend | Sensibilisierende und reizende Wirkung bei Hautkontakt | Haut | x | Glätten der Fugenmasse nicht mit ungeschütztem Finger | ||||
Acryl-Dichtungsmassen | Bei längerem Kontakt Hautreizung | Haut | x | |||||
PUR-Montageschäume | Hohe sensibilisierende Wirkung durch Isocyanate auf Atemwege und Haut. Reizende Wirkung auf Haut und Schleimhäute der Augen und Atemwege | Atemweg Haut | x | x | Atemschutz: Filterschutzstufe ABE1, beim Spritzen ABE1P2 | |||
Mineralwolle-Dämmstoffe mit RAL-Zeichen | Juckreiz auf Haut Reizende Wirkung auf Schleimhäute der Augen und Atemwege | Atemweg | x 4 | x | x 4 | Atemschutz: Partikelfilter P2 | ||
Sonstige Mineralwolle-Dämmstoffe | Von diesen Dämmstoffen ohne RAL-Zeichen oder Einzelnachweis kann krebserzeugende Wirkung durch die einatembaren Fasern ausgehen | Atemweg | Darf nicht verwendet werden | |||||
Arbeitsbereich "Reiniger für Werkstücke" | ||||||||
Lösemittelhaltige Reiniger | Lösemitteldämpfe Entfettende Wirkung auf die Haut | Atemweg Haut Nerven | x 3 | x | Lösemittel freie Reiniger, z.B. Haushaltsreiniger für Kunststoffoberflächen. | |||
Haushaltsreiniger | Sensibilisierende Wirkung auf die Haut möglich | Haut | x | |||||
Arbeitsbereich "Metallbearbeiten - Schleifen/Schärfen" | ||||||||
Wassermischbare Kühlschmierstoffe | Schleimhautreizung nach Einatmen der Aerosole Reizung und Entfettung der Haut nach Hautkontakt. Sensibilisierung möglich Reizt die Schleimhäute der Augen | Atemweg Haut | x | x | x | |||
1) notwendig, wenn die Absaugung allein die Gefahrstoffe nicht wirkungsvoll erfassen kann, z.B. Spritzen in Hohlkörpern
2) notwendig, z.B. beim Umfüllen oder Anrühren 3) notwendig, z.B. bei großflächiger Anwendung 4) bei Überkopfarbeiten und bei Arbeiten in engen unbelüfteten Räumen |
8. Silos
Risiko
Gefährdungsstufe I. Es besteht hohes Erstickungsrisiko durch abrutschendes oder einstürzendes Spänegut infolge unbefugten Einsteigens oder unsachgemäßer Vorgehensweise beim Beseitigen von Spänestaus oder beim Entleeren.
Brand- und Explosionsrisiko siehe Kapitel 9.
1. Maßnahmen gegen Versinken im Spänegut bzw. Verschüttetwerden durch nachrutschendes Spänegut:
Auch als Nachrüstung geeignet:
Druckluftkanonen, die in regelmäßigen Abständen automatisch durch schnelle Leerung des zugehörigen Druckbehälters (Luftstoß) aktiviert werden. Die Druckwelle lockert das Spänegut.
Spänebrücke in einem Silo für Holzstaub und -späne | Verhindern einer Brückenbildung durch Druckluftkanonen |
2. Maßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
Achtung: Bei geöffneter Zugangstür darf die Austragseinrichtung über die Heizung (Brennstoffanforderung) nicht eingeschaltet werden können.
Prüfen im Betrieb
Fragen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz | Handlungsbedarf in | kein Hand- lungs- bedarf | zu erledigen durch | unter Einbe- ziehung von | zu erle- digen bis | Zeitaufwand [h] für | Lösungsvorschläge/ Bemerkungen | Erledigung und Wirksamkeits- kontrolle | ||||
Tech- nik | Organi- sation | Ver- halten | Fachkraft für Arbeits- sicherheit | Betriebs- arzt | ||||||||
Silo für Holzstaub und -späne | ||||||||||||
1. Sind die Stocheröffnungen so ausgeführt, dass ein Einsteigen in das Siloinnere vermieden wird? | O | O | O | O | ||||||||
2. Ist geregelt, dass das Betreten des Silobodens nur mit schriftlicher Erlaubnis der Betriebsleitung und nur durch speziell unterwiesene, zuverlässige Personen erfolgt? | O | O | O | O | ||||||||
3. Ist geregelt, dass das Einfahren in den Spänelagerraum nur mit schriftlicher Erlaubnis der Betriebsleitung, nur unter Aufsicht einer 2. Person und nur mit Anseilschutz zulässig ist. | O | O | O | O | Türen oder Klappen als Zugang zu mechanischen Austrageinrichtungen müssen so mit dem Antrieb der Austrageinrichtung verriegelt werden, dass beim Öffnen der Antrieb der Austrageinrichtung zwangsläufig stillgesetzt wird. Dieser dabei durch die Brennstoffanforderung einer Feuerungsanlage nicht wieder eingeschaltet werden können. Für Kontrollzwecke ist es zulässig, den Antrieb bei geöffneter Tür mit einem Schalter ohne Selbsthaltung einzuschalten, der außerhalb des Silos angebracht sein muss, | |||||||
4. Sind technische Lösungen zur Beseitigung von gestautem Spänegut (z.B. Druckluftkanonen) vorhanden? | O | O | O | O | ||||||||
5. Falls nein, ist sichergestellt, dass das Einsteigen in das Siloinnere nur unter Zuhilfenahme einer Silo-Einfahr-Einrichtung (SEE) in Verbindung mit einer speziellen Silo-Einfahrhose erfolgt? (siehe hierzu BGI 739-3) | O | O | O | O |
9. Brand- und Explosionsschutz
Risiko
Gefährdungsstufe III. In Schreinereien/ Tischlereien besteht ein Brand- und Explosionsrisiko, das sich im Wesentlichen auf Silos und Filteranlagen bezieht.
Weitere Brandrisiken bestehen an Lackieranlagen und Holzfeuerungen.
Grundlegende Forderungen für das Errichten und Betreiben von Silos und Filteranlagen werden in [9] gestellt. Empfehlungen zu deren Umsetzung sind in [25] enthalten.
9.1 Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung gefährlicher Auswirkungen von Bränden und Staubexplosionen in Silos und Filteranlagen
Ursachen
Hauptursachen für Brände in diesem Bereich sind Funken, die von Holzbearbeitungsmaschinen-Werkzeugen erzeugt werden und in die Absauganlage gelangen. In geringerem Maße sind auch elektrische Defekte ursächlich.
Holzstaubexplosionen in Silos und Filteranlagen können u. a. bei nicht sachgemäßen Löschversuchen entstehen.
Achtung: Bypasseinbau nur von einer Fachfirma vornehmen lassen oder Spezialberatung durch BGHM anfordern.
Bypass und Druckausgleichseinrichtung | ||
Silo mit Aufsatzfilter
A = Abluft
F = Filteranlage
D = Druckentlastungseinrichtung
K = Kupplung für C-Schlauch
H = Handventil
V = Ventil für automatische Auslösung
L = Löschdüsen
T = Thermoelement als Anreger für selbsttätige Auslösung
Z = Zellenradschleuse (druckloser Austrag)
Wirkung und Bauarten von Sprühwasser-Löscheinrichtungen/Löschanlagen
Durch Sprühwasser-Löscheinrichtungen/Löschanlagen wird im Brandfall das Löschwasser durch geeignete Düsen gleichmäßig und in kleinen Tröpfchen über den gesamten Siloquerschnitt verteilt. Filmbildende Zusätze, die dem Löschwasser beigegeben werden, können die Löschwirkung verbessern.
Mögliche Ausführungen sind:
Ein zusätzlicher Schlauchanschluss kann vorgesehen werden.
Selbsttätig auslösende Sprühwasser-Löschanlagen müssen nach [70] errichtet werden.
Selbsttätig auslösende Sprühwasser-Löschanlagen müssen auch von Hand auslösbar sein.
Prüfen im Betrieb
Fragen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz | Handlungsbedarf in | kein Hand- lungs- bedarf | zu erle- digen durch | unter Einbe- ziehung von | zu erle- digen bis | Zeitaufwand [h] für | Lösungsvorschläge/ Bemerkungen | Erledigung und Wirksamkeits- kontrolle | |||
Tech nik | Organi sation | Ver- halten | Fachkraft für Arbeits- sicherheit | Betriebs- arzt | |||||||
Brand- und Explosionsschutz | |||||||||||
1. Sind in Silos für Hackschnitzel und Späne Löscheinrichtungen vorhanden (z.B. Trockenlöschleitung)? . | O | O | O | O | |||||||
2. Sind alle Silos mit Druckentlastungsflächen ausgestattet? | O | O | O | O | |||||||
3. Ist geregelt, dass bei Rauchentwicklung im Silo sofort die Feuerwehr zu verständigen ist, sofort die Befülleinrichtungen (z.B. Absauganlagen) abgeschaltet und die Abreinigung eventuell vorhandener Aufsatz- bzw. Einbaufilter unterbunden wird und dass auf keinen Fall die Zugangstür zum Silo geöffnet wird? | O | O | O | O | |||||||
4. Sind die Vorgesetzten angewiesen, das Rauchverbot im Betrieb durchzusetzen? | O | O | O | O |
9.2 Maßnahmen gegen Brände und Explosionen in Lackiereinrichtungen
Ursachen
Die Hauptursachen sind Selbstentzündung und Schweiß- und Trennschleifarbeiten an den Anlagen.
Maßnahmen
Erforderliche bauliche Einrichtungen und technische Schutzmaßnahmen siehe [24].
Verhaltensmaßnahmen zur Vermeidung von Selbstentzündung bei bestimmten Beschichtungsstoffen, z.B. Ölen , Naturfarben siehe [24].
9.3 Maßnahmen gegen Brände bei Schweiß- und Trennschleifarbeiten
9.4 Maßnahmen gegen Brände und Explosionen in Heizungen
Ursachen
An Holzfeuerungen können unkontrollierte Schwelbrände auftreten, die bei Sauerstoffzufuhr, z.B. beim Öffnen der Feuerraumtür, zu Verpuffungen führen.
Beschaffenheit
Nach dem derzeitigen Stand der Technik [66] [73] [74] müssen Heizkessel für Handbeschickung so ausgerüstet sein, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb beim Öffnen der Beschickungstür keine Gefährdung von Personen auftritt. Dies kann z.B. durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden:
Doppelverschluss, d.h. der äußere Verschluss muss gegenüber dem inneren Verschluss so verriegelt sein, dass der eine erst geöffnet werden kann, wenn der andere geschlossen ist.
Fächerrad mit darüber angeordnetem Füllschacht. Die durch den Brennstoff gebildete Sperrschicht sollte ständig in einer Stärke von mindestens 1 m gehalten werden.
Betrieb
Maßnahmen
10. Arbeiten auf Baustellen
10.1 Risiko
Im Vergleich zu den stationären Betriebsbereichen im Schreiner-/Tischler-Gewerbe sind die Beschäftigten auf Montagebaustellen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Tätigkeiten auf Baustellen sind vielfältig. Risiken bestehen auf Baustellen der Schreinereien/Tischlereien insbesondere bei der Montage von Fenstern, Türen, Decken und Einbaumöbeln, wobei folgende besondere Gefährdungen festgestellt wurden:
Auf Baustellen ergeben sich besondere Gefahrensituationen dadurch, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden. Deshalb werden besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen erforderlich. Siehe auch "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen".
10.2 Maßnahmen vor Auftragsvergabe
Angebot, Ausschreibung, Auftrag Die sicherheitstechnische Verantwortung beginnt mit der Prüfung des Ausschreibungstextes und des Auftragsumfangs. Es ist die Frage abzuklären, ob z.B.
in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Mit dem Abschluss eines Werkvertrages liegt die Verantwortung für den Teilbereich der Baumaßnahme beim Auftragnehmer/Unternehmer. Seine Pflichten sind:
Hinweis: Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn (Auftraggeber) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, wenn mehrere Unternehmen auf der Baustelle anwesend sein werden. Diesem Koordinator obliegt die Aufgabe, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SIGEPLAN) aufzustellen, in dem die auf der betreffenden Baustelle anzuwendenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Bestimmungen aufgeführt sind. In zunehmendem Maße wird bei der Auftragsvergabe dem Auftragnehmer (Schreiner/Tischler) abverlangt, diesen SIGEPLAN mit den für seinen Montagebereich relevanten Gefährdungen und geplanten Maßnahmen zu ergänzen. Dieser SIGEPLAN ist vom Auftragnehmer bei der Durchführung der Baumaßnahmen einzuhalten. Hilfestellung für die von Schreinern/Tischlern abgeforderte Gefährdungsanalyse gibt der "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen".
Koordinierung (Darstellung der Zusammenhänge)
10.3 Organisationsmaßnahmen vor Beginn der Montagearbeiten auf Baustellen
Abstimmung verschiedener Gewerke Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich aufeinandertreffen, haben sich mit anderen Unternehmen abzustimmen, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Durch klare Absprachen ist insbesondere folgendes zu regeln:
Leitung und Aufsicht
Weitere beispielhaft genannte Vorbereitungsarbeiten
10.4 Durchführen der Montagearbeiten auf Baustellen
Vor der Aufnahme der Arbeiten empfiehlt es sich, neben den o.g. Organisations- und Koordinierungsarbeiten folgende Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen:
Alternativen für Leitern vorsehen, z.B. Kleingerüste, fahrbare Arbeitsbühnen.
Verdeckung, unverschiebbar
Fahrbare Arbeitsbühne
Seitenschutz
Bei kurzfristigen Montagen im Absturzbereich, z.B. beim Fenstereinbau, Sicherheitsgeschirre mit Anschlageinrichtung verwenden
Anseilsicherung
10.5 Prüfen der Maßnahmen
Fragen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz | Handlungsbedarf in | kein Hand- lungs- bedarf | zu erle- digen durch | unter Einbe- ziehung von | zu erle- digen bis | Zeitaufwand [h] für | Lösungsvorschläge/ Bemerkungen | Erledigung und Wirksamkeits- kontrolle | ||||
Tech- nik | Organi- sation | Ver- halten | Fachkraft für Arbeits- sicherheit | Betriebs- arzt | ||||||||
Arbeiten auf Baustellen | ||||||||||||
Hinweise zur Organisation
1. Sind alle Fragen der Koordination und Abstimmung der Schutzmaßnahmen im Vorfeld mit dem Auftraggeber vereinbart? | O | O | O | O | ||||||||
2. Sind z.B. die Gerüsterstellung, sonstige Absturzsicherungen sowie Hilfseinrichtungen für den Materialtransport mit dem Auftraggeber vereinbart? | O | O | O | O | ||||||||
3. Werden die Arbeiten von einem fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und von einer weisungsbefugten Person beaufsichtigt? | O | O | O | O | ||||||||
4. Ist bei Arbeitsbeginn sichergestellt, dass sich die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (z.B. Arbeits- und Schutzgerüste, Zugänge und Absturzsicherungen) in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand befinden? | O | O | O | O | ||||||||
Transport
5. Werden Hilfsmittel für den Transport zur Verfügung gestellt? | O | O | O | O | ||||||||
Kreissägen
6. Sind der Spaltkeil und die Schutzhaube montiert und richtig eingestellt? | O | O | O | O | ||||||||
7. Können die Sägearbeiten in sicherer Standposition durchgeführt werden (nicht kniend oder in der Hocke)? | O | O | O | O | ||||||||
Arbeiten auf Leitern
8. Gibt es technische Alternativen zum Einsatz von Leitern? | O | O | O | O | ||||||||
9. Sind die eingesetzten Leitern für die entsprechende Arbeit geeignet (Art der Leiter, Länge der Leiter usw.)? | ||||||||||||
10. Sind die Mitarbeiter im Umgang mit Leitern sicherheitstechnisch unterwiesen? |
Literatur- und Quellenverzeichnis (Vorschriften und Regeln) | Anhang 1 |
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien
[1] | Sozialgesetzbuch SGB VII |
[2] | BildscharbV 1996 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) |
[3] | Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 1996 |
[4] | Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV |
[5] | Gesetz für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz ASiG |
[6] | Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend - Jugendarbeitsschutzgesetz |
[7] | Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter - Mutterschutzgesetz MuSchG |
[8] | Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ProdSG mit 9. Maschinenverordnung ProdSV |
[9] | 11. Explosionsschutzverordnung (ProdSV) |
[10] | Maschinenrichtlinie 2006/42 EG |
[11] | Gefahrstoffverordnung |
[12] | Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung |
[13] | Arbeitsstättenrichtlinie ASR-2013-A 1.5/1,2 |
Technische Regeln für Arbeitsstätten - Fußböden -
[14] | Technische Regeln für Gefahrstoffe Holzstaub TRGS 553 |
Berufsgenossenschaftliche Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter
[20] | VBG 7j Maschinen und Anlagen zur Be- und Verarbeitung von Holz und ähnlichen Werkstoffen * *) Zurückgezogen, siehe Kapite11.11 |
[21] | DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
[22] | DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention |
[23] | BGI 739-1 Holzstaub - Gesundheitsschutz |
[24] | BGI 740 Lackierräume und -einrichtungen - Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb |
[25] | BGI 739-2 Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne - Brand und Explosionsschutz |
[31] | ZH 1/3.6 Sicherheitsregeln für Gehrungskappsägemaschinen * *) Zurückgezogen |
[32] | ZH 1/3.14 Sicherheitsregeln für Vertikalplattensägemaschinen * *) Zurückgezogen |
[33] | ZH 1/3.16 Sicherheitsregeln für Fräsmaschinen für mehrseitige Bearbeitung (Kehlmaschinen) * *) Zurückgezogen |
Europäische Normen
[40] | DIN EN ISO 20345 Persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe |
[41] | DIN EN 14387 Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnung |
[42] | DIN EN 143 Atemschutzgeräte - Partikelfilter, Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnung |
[43] | DIN EN 12941 Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung |
[44] | DIN EN 149 Atemschutzgeräte -Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln; Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnung |
[45] | DIN EN 166 Persönlicher Augenschutz - Anforderungen |
[47] | DIN EN 847-1 Maschinen - Werkzeuge für die Holzbearbeitung - Sicherheitstechnische Anforderungen - Teil 1: Fräs- und Hobelwerkzeuge, Kreissägeblätter |
[48] | DIN EN 848-1 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug - Teil 1: Einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen |
[49] | DIN EN 848-3 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkezeug - Teil 3: NC-Bohr- und Fräsmaschinen |
[50] | DIN EN 859 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub |
[51] | DIN EN 860 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Dickenhobelmaschinen für einseitige Bearbeitung |
[52] | DIN EN 1218-1 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen - Teil 1: Einseitige Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen mit Schiebetisch |
[53] | DIN EN 1218-4 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen - Teil 4: Kantenanleimmaschinen mit Kettenbandvorschub |
[54] | DIN EN 1807 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Bandsägemaschinen |
[55] | DIN EN 1870-1 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 1: Tischkreissägemaschinen (mit und ohne Schiebetisch), Formatkreissägemaschinen und Baustellenkreissägemaschinen |
[56] | DIN EN 1870-2 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teile 13 und 14: Horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken und Vertikalplattenkreissägemaschinen |
[57] | DIN EN 1870-3 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 3: Von oben schneidende Kreissägemaschinen und kombinierte Kapp- und Tischkreissägemaschinen |
[58] | DIN EN 1870-4 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 4: Ein- und Mehrblattkreissägemaschinen für Längsschnitt mit Handbeschickung und/oder Handentnahme |
[59] | DIN EN 1870-11 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 11: Halbautomatische und automatische waagrecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (Radialsägen) |
[60] | DIN EN 1870- 12 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 12: Pendelkreissägemaschinen |
[61] | DIN EN ISO 11202 Akustik - Geräuschabstrahlung von Maschinen und Geräten - Bestimmung von Emissions-Schalldruckpegeln am Arbeitsplatz und an anderen festgelegten Orten unter Anwendung angenäherter Umgebungskorrekturen |
[62] | DIN EN 12750 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für vierseitige Bearbeitung |
[63] | DIN EN 619 Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV-Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Stückgut |
[64] | DIN EN 861 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen |
[65] | DIN EN 620 Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV-Anforderungen an ortsfeste Gurtförderer für Schüttgut |
[66] | DIN EN 303-5 Heizkessel für feste Brennstoffe - manuell und automatisch beschickte Feuerungen - Nennwärmeleistung bis 500 kW |
[67] | DIN EN 14491 Schutzsysteme zur Druckentlastung von Staubexplosionen |
DIN-Normen
[70] | DIN EN 14491 Schutzsysteme zur Druckentlastung von Staubexplosionen |
Sonstige Schriften und Regelwerke
[71] | AOK Bayern Gesunder Rücken im Holzhandwerk |
[72] | IKK Leitfaden - Bewegung und Gesundheit im Tischlerhandwerk |
[73] | TRD 414 Holzfeuerungen an Dampfkesseln, Ausgabe Juli 1985, zuletzt geändert am 31. Mai 1996 |
[74] | VDMA 24178-4 Holzfeuerungen - Sicherheitsanforderungen |
[75] | B. Detering et al.: Ist der deutsche Luftgrenzwert für Holzstaub mit einer fortschrittlichen Staubminderungstechnik in der Praxis überall einzuhalten? aus: Reinhaltung der Luft 59 (1999) Nr. 11/12, Springer-VDI-Verlag |
Bestimmungen der Sachversicherer
[79] | VdS 2029 Holzbe- und holzverarbeitende Betriebe - Richtlinien für den Brandschutz |
[82] | VdS 2106 Richtlinien für Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen - Planung und Einbau [84] VdS 2109 Richtlinien für Sprühwasser - Löschanlagen - Planung und Einbau |
Formblätter, Betriebsanweisungen, Unterweisungshilfen. | Anhang 2 |
Formblatt "Organisation, Festlegung von Verantwortungsbereichen" Explosionsschutzdokument
Unterweisungshilfen
Betriebsanweisungen Gefahrstoffe
Hautschutzplan
Organisation, Festlegung von Verantwortungsbereichen Tischlereien/Schreinereien
Verantwortungsbereich | Name | Ausbildung vorhanden | Weiterbildung geplant | Bemerkung |
Lager, Transport | ||||
Zuschnitt | ||||
Teilefertigung | ||||
Bankraum | ||||
Oberfläche | ||||
Sonstiger | ||||
Silo | ||||
Gabelstaplerfahrer | ||||
Kranführer | ||||
Sicherheitsbeauftragte | ||||
Fachkraft für Arbeitssicherheit | ||||
Ersthelfer |
Explosionsschutzdokument
Beurteilung der Explosionsgefahr in Tischlereien/Schreinereien
Allgemeine Angaben: | Tischlerei/Schreinerei |
Name und Adresse des Unternehmens | |
Gewerbezweig Zuständige BG | |
Mitgliedsnummer | |
Betriebsstätte | |
Verantwortlich für die Beurteilung |
vorhanden | Explosionsgefährdete Bereiche | Explosionsgefahr durch | Zoneneinteilung und Beurteilung der Schutzmaßnahmen ist detailliert erfolgt in speziellen Dokumenten * | Beurteilung nach | Mindestvorschriften nach Anhang 4 BetrSichV erfüllt (siehe Anlage) | |||
Gase, Dämpfe, Nebel | Stäube | ja | nein | |||||
[ ] | Absauganlage für Holzstaub und -späne | X | am: ___________ | BGI 739-2 | ||||
[ ] | Silo/Lagerbehälter für Holzstaub und -späne | X | am: ___________ | BGI 739-2 | ||||
[ ] | Lackierraum bzw. -einrichtung | X | am: ___________ | BGI 740 | ||||
[ ] | Lacklager | X | am: ___________ | BGI 740 | ||||
[ ] | am: ___________ | |||||||
[ ] | am: ___________ | |||||||
[ ] | am: ___________ | |||||||
[ ] | am: ___________ | |||||||
Anlage:
Maßnahmenliste zur Erfüllung der Mindestvorschriften nach Anhang 4 BetrSichV
*) Anmerkung: | ||||||||
Datum: | Unterschrift Verantwortlicher: |
Mindestvorschriften nach Anhang 4 BetrSichV
Tischlereien/Schreinereien
Technische Maßnahmen:
Elektrische und nicht elektrische Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen sind so beschaffen, dass sie keine wirksamen Zündquellen darstellen können.
Es sind Vorkehrungen getroffen, damit die Explosionsauswirkungen so gering wie möglich gehalten werden, z.B. bei Filteranlagen und Silos durch Explosionsdruckentlastung und explosionstechnische Entkopplung (siehe BGI 739-2).
Explosionsgefährdete Bereiche sind mit Flucht- und Rettungswegen sowie Ausgängen in ausreichender Zahl ausgestattet, z.B. Lackierräume (siehe BGI 740).
Organisatorische Maßnahmen:
Zur Unterweisung der Beschäftigten in explosionsgefährdeten Bereichen liegen vor
(Zutreffendes bitte ankreuzen/ausfüllen):
[ ] eine schriftliche Betriebsanweisung für Lackierarbeiten
[ ] eine schriftliche Betriebsanweisung für das Verhalten im Brandfall
[ ] eine schriftliche Anweisung für Arbeiten in Silos
Die erstmalige Unterweisung der Beschäftigten ist erfolgt am .
Es besteht ein Arbeitsfreigabesystem für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Trenn- und Schleifarbeiten (Erlaubnisschein).
Die regelmäßige Reinigung der explosionsgefährdeten Bereiche erfolgt in folgenden Reinigungsintervallen:
Das Verbot von Zündquellen, wie z.B. durch Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer / offenem Licht, besteht.
Die Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche ist vollständig.
Die Prüfung der Explosionssicherheit von Arbeitsplätzen vor der erstmaligen Nutzung ist erfolgt.
Datum: | Unterschrift Verantwortlicher: |
Bewertung des Explosionsrisikos bei Tischlereien/Schreinereien
- Blatt 1 -
Der Betreiber von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und unabhängig von der Zahl der Beschäftigten ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Dabei ist das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen und die Eintrittswahrscheinlichkeit zu beurteilen.
In den Tabellen 1 und 2 werden die Kriterien zur Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Explosion und deren Auswirkungen nach der Richtlinie VDI 2263, Blatt 5.1 [1] dargestellt.
Tabelle 1. Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Explosionen (Ex-WK)
A | mehr als einmal im Jahr |
B | einmal im Jahr |
C | einmal in 5 Jahren |
D | einmal in 30 Jahren |
E | einmal in 100 Jahren |
F | einmal in 1000 Jahren |
Tabelle 2. Klassifizierung der Auswirkungen von Explosionen
I | Mensch: | Tote oder |
Umwelt: | Langzeitschäden oder | |
Sachwerte: | mehr als 10 Millionen EUR Sachschäden bzw. Ausfall der Anlage für mehr als ein Jahr | |
II | Mensch: | Verletzte (Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage) oder |
Umwelt: | zeitlich beschränkte Schäden oder | |
Sachwerte: | weniger als 10 Millionen EUR Sachschäden bzw. Ausfall der Anlage für einige Monate | |
III | Mensch: | Leichtverletzte (Arbeitsunfähigkeit weniger als drei Kalendertage) auf dem Betriebsgelände; Belästigungen außerhalb des Betriebsgeländes |
Umwelt: | Schäden auf dem Betriebsgelände oder | |
Sachwerte: | weniger als 2 Millionen EUR Sachschäden bzw. Ausfall der Anlage für einige Wochen | |
IV | Mensch: | keine Personenschäden |
Umwelt: | keine Umweltschäden | |
Sachwerte: | weniger als 0,5 Millionen EUR Sachschäden bzw. Ausfall der Anlage für einige Tage |
Auf der Grundlage der ermittelten Eintrittswahrscheinlichkeit und der Abschätzung möglicher Auswirkungen einer Explosion kann ein Risikoprofilraster (Bild 1) erstellt werden, in welchem sich das Schutzziel und das festzulegende tolerierbare Risiko bzw. das erwartete Sicherheitsniveau durch eine Treppenlinie (schwarz, fett) darstellen lässt. Die nach sorgfältiger Bewertung unter bzw. links der Schutzlinie eingeordneten Risiken (grüner Bereich) liegen im Schutzziel und werden daher als tolerierbar angenommen. Die über bzw. rechts der Schutzlinie eingeordneten Risiken (roter Bereich) sind hingegen nicht tolerierbar und machen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
Bewertung des Explosionsrisikos bei Tischlereien/Schreinereien
- Blatt 2 -
Bild 1: Risikoprofilraster mit Schutzlinie
Durch eine bundesweite Befragung von 4346 Mitgliedsbetrieben der ehemaligen Holz-Berufsgenossenschaft im Jahr 1998 und deren statistische Auswertung wurden die Häufigkeit und die Ursachen von Bränden und Explosionen in holzverarbeitenden Unternehmen ermittelt [2]. Basierend auf dieser Untersuchung wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit von Explosionen (Ex-WK) und deren Auswirkungen für Tischlereien/ Schreinereien bestimmt:
2.579 befragte Tischlereien/Schreinereien; 2.575 Betriebe ohne Explosionsereignis; 4 Betriebe mit Explosionsereignissen; Beobachtungszeitraum: 5 Jahre.
Ergebnis: 4 Ereignisse / 5 Jahre / 2.579 Betriebe = 0,3 x 10-3 (0,3 Ereignisse in 1.000 Jahren) Eintrittswahrscheinlichkeit = " F ". Die Auswirkungen entsprechen der Klasse " I ".
Gewerbegruppe | Eintrittswahrscheinlichkeit | Auswirkungen Explosionen | Niveau zusätzlicher Schutzmaßnahmen |
Tischlerei / Schreinerei | F | I | gering * |
*) Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Explosionen in Tischlereien/Schreinereien ist gering (Bereich "F"). Das sich nach Bild 1 ergebende Risiko liegt im tolerierbaren Bereich (grüner Bereich). Damit kann das Niveau zusätzlicher Schutzmaßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit gering gehalten werden. Das heißt, es sind im Normalfall, neben der Einhaltung der Mindestvorschriften nach Anhang 4 der Betriebssicherheitsverordnung, keine zusätzlichen technischen Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich. Durch organisatorische Maßnahmen muss jedoch darauf geachtet werden, dass keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann (z.B. durch regelmäßige Entfernung von Staubablagerungen/Verschließen von Lack- und Lösemittelgebinden) und dass das Verbot von Zündquellen (Rauchverbot und Verbot der Verwendung von offenem Feuer/offenem Licht) konsequent umgesetzt wird. Die BGI 740 "Lackierräume und -einrichtungen" informiert über bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz und den Betrieb von Lackiereinrichtungen. |
Die BGI 739 "Holzstaub" gibt Informationen über die Arbeitssicherheit beim Erfassen, Absaugen und Lagern von Holzstaub und dem Betrieb von Absauganlagen.
Literatur:
[1] Verein Deutscher Ingenieure | VDI 2263 Blatt 5.1 - Februar 2004: Staubbrände und Staubexplosionen Gefahren-Beurteilung-Schutzmaßnahmen, Explosionsschutz bei Wirbelschichtanlagen, Hinweise und Ausführungsbeispiele für Hersteller und Betreiber Beuth Verlag, Berlin |
[2] Kremers; Becker; Detering; Rauch; Wolf | Ermittlung der Ursachen von Bränden und Explosionen in Mitgliedsbetrieben der Holz-Berufsgenossenschaft Gefahrstoffe -Reinhaltung der Luft, Nr. 9 / 2001 Hrsg. Springer Verlag |
Unterweisung über sicheres Arbeiten auf Leitern
Folgende Personen wurden über die sichere Benutzung von Anlegeleitern,
Podestleitern und Instandhaltungsarbeiten mit Gabelstaplern und Arbeitsbühnen unterwiesen.
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] ___________________________________________________________
[ ] ___________________________________________________________
Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.
Frau/Herr * | geb. am. |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
*) Nichtzutreffendes bitte streichen
Sicheres Arbeiten auf Leitern
Piktogramm auf der Leiter beachten | Anlegeleitern im richtigen Winkel (65° - 75°) anlegen | Allgemeines
Arbeiten mit größerem Umfang, höherem Kraftaufwand oder Schwierigkeitsgrad nicht von Leitern ausführen, statt dessen Gabelstapler mit Arbeitsbühne, Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Podestleitern einsetzen!
Besondere Regelungen für die Benutzung von Anlegeleitern Es darf
|
Die Leiter muss die Austrittsstelle mindestens um 1 m überragen. | Anlegeleitern gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsinken sichern, z.B. durch Fußverbreiterung | |
Sicherungsmöglichkeit am Leiterkopf | 1 Sicherungsmöglichkeit durch Anbinden oder eine zweite Person. | |
Kommissionierarbeiten mit Podestleiter | Instandhaltungsarbeiten mit Gabelstapler und Arbeitsbühne | |
Bilder:
1, 2, 4, 5: BGHM
3, 6: VS Vereinigte Spezialmöbel GmbH & Co. KG
7: Steelcase Werndl AG/BGHM
8: Ladenburger GmbH
Unterweisung über den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen
Folgende Personen wurden anhand der umseitigen Ausführungen über die folgenden Abschnitte unterrichtet sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand unterwiesen.
[ ] Allgemeines [ ] Verkehrsregelung [ ] Fahrweise [ ] Besondere Einsatzbedingungen Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen: [ ] ___________________________________________ [ ] ___________________________________________ [ ] ___________________________________________ |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
* Nichtzutreffendes bitte streichen
Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen
Nenntragfähigkeit der Flurförderzeuge niemals überschreiten. Traglastdiagramm beachten. | Fahrerrückhalteeinrichtung (z.B. Fahrersitzgurt oder Bügeltür) bei jeder Fahrt benutzen. | Allgemeines
Verkehrsregelung
Fahrweise
Besondere Einsatzbedingungen
|
Last am Gabelrücken anlegen, Hubmast nach hinten neigen. Gabelzinken gleichmäßig belasten, in niedrigster Stellung verfahren. | Niemals ohne Sicht fahren. Ausnahmsweise beim Transport hoher Lasten rückwärtsfahren oder Einweiser zur Hilfe nehmen. | |
Mit hochgestellter Last nur zum Auf- und Absetzen verfahren. Hubgerüst nur über Stapelfläche nach vorn neigen. | Im Gefälle und in Steigungen Last immer bergseitig führen und nicht wenden. | |
Vor Verlassen des Flurförderzeuges Feststellbremse anziehen und Gabeln absenken. Auf geneigten Flächen zusätzlich durch Unterlegkeile das Wegrollen verhindern. | Gabelstapler erst verlassen, wenn der Antrieb stillgesetzt, die Feststellbremse angezogen, die Gabeln auf den Boden abgesenkt und der Schlüssel abgezogen ist. | |
Bilder:
1 BGHM
2 Stuffel Fördertechnik GmbH und Co. Kg
3, 4, 5, 7, 8 Rauch Möbekwerke GmbH/BGHM
6 Steelcase/BGHM
Unterweisung über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen
Folgende Personen wurden über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen unterwiesen anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte:
[ ] Allgemeines
[ ] Verkehrsregelung
[ ] Fahrweise
[ ] Besondere Einsatzbedingungen
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen
Arbeitsbühne gegen Abkippen und Abrutschen formschlüssig sichern (Steckbolzen mit Splint gesichert). | Instandhaltungsarbeiten mit Gabelstapler und Arbeitsbühne. | Einsatz mit Arbeitsbühne
Stapeln von Schnittholz, Platten und Paletten; Transport von Rundholz
|
Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 cm x 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca.1 Meter. | Stapelhöhe: im Freien max. 3 x Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 x Stapelbreite.
Schiefstellung max. 2° (= 10 cm bei 3 m Höhe). | |
Mindestgangbreite = max. Fahrzeugbreite (inkl. Last) + 2 x 50 cm (beidseitiger Sicherheitsabstand). | Gabelstapler mit Zangengreifer zum Transport von Rundholz. | |
Bilder:
1 und 2 Ladenburger GmbH
3,4 und 5 BGHM
6: Dom-Tec GmbH und Co. Kg
Unterweisung über sicheres Arbeiten an Abrichthobelmaschinen
Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Sicheres Arbeiten an Abrichthobelmaschinen
Abrichten breiter Werkstücke mit Schutzbrücke. | Fügen breiter Werkstücke mit Schutzbrücke. | Abrichten und Fügen schmaler Werkstücke mit Schutzbrücke und Hilfsanschlag. | Abrichten kurzer Werkstücke mit Schutzbrücke und Schiebeholz. |
Abrichten breiter Werkstücke mit Gliederschwingschutz. | Fügen breiter Werkstücke mit Gliederschwingschutz. | Abrichten und Fügen schmaler Werkstücke mit Gliederschwingschutz und Hilfsanschlag. | Abrichten kurzer Werkstücke mit Gliederschwingschutz und Zuführlade. |
Abrichten breiter Werkstücke mit Fügeleiste und Klappenschutz. | Fügen breiter Werkstücke mit Fügeleiste und Klappenschutz. | Abrichten und Fügen schmaler Werkstücke mit Fügeleiste und Hilfsanschlag. | Abrichten kurzer Werkstücke mit Fügeleiste, Klappenschutz und Zuführlade. |
Bilder: BGHM
Allgemeines
Einstellen
Betreiben
Unterweisung über sicheres Arbeiten an Dickenhobelmaschinen
Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen:
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Sicheres Arbeiten an Dickenhobelmaschinen
Die Greiferspitzen müssen mind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwelle liegen. | Allgemeines
Werkzeuge
Einstellen
Betreiben Mindestlänge des Werkstückes ist der Abstand zwischen Ein- und Auszugswalze
| |
Messerüberstand auf höchstens 1,1 mm einstellen, sofern in der Bedienungsanleitung des Herstellers nichts anderes festgelegt ist | ||
Hobeln breiter Werkstücke. Durch mehrere Hobelvorgänge das Endmaß herstellen. | Hobeln mit Schablone. Bei nicht parallelen Flächen geeignete Schablonen verwenden. | |
Hobeln schmaler Werkstücke. Bei starren Einzugswalzen und Druckbalken maximal zwei Werkstücke gleichzeitig bearbeiten. | Bei Maschinen mit Gliederdruckbalken dürfen mehrere Werkstücke gleichzeitig bearbeitet werden. | |
Bilder: BGHM
Unterweisung über sicheres Arbeiten an Tischfräsmaschinen
Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Sicheres Arbeiten an Tischfräsemaschinen
Einstellen von Fräshöhen und Frästiefe mit Messuhr | Werkzeugverdeckung soll den Schneiden kreis des Fräswerkzeuges im Arbeitsbereich mind. um die Werkstückdicke überragen. | Fräsen von geraden Werkstücken am Anschlag mit Schutzvorrichtung. | Fräsen von breiten Werkstücken am Anschlag mit Druck- und Schutzvorrichtung. |
Fräsen von kleinen Werkstücken am Anschlag mit Druck- und Schutzvorrichtung und Schiebeholz. | Fräsen von kleinen Werkstücken am Anschlag mit Bogenfeder und Schiebeholz. | Fräsen von Querseiten mit durchgehendem Anschlag, Bogenfeder und Schiebeholz. | Einstellen der Queranschläge beim Einsetzfräsen nach Ein- und Aussetzpunkt. |
Einsetzfräsen großer Werkstücke mit Rückschlagsicherung. | Einsetzfräsen kleiner Werkstücke mit Spannlade und Rückschlagsicherung | Fräsen von geschweiften Werkstücken mit Anlaufring und Bogenfräshaube | Fräsen von geschweift en Werkstücken mit Anlaufring, Bogenfräshaube und Vorschubapparat (nur 1 Rolle). |
Allgemeines
Werkzeuge
Einstellen
Möglichst Vorschubapparat verwenden, auch beim Probefräsen
Betreiben
Unterweisung über sicheres Arbeiten an Tisch- und Formatkreissägemaschinen
Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Sicheres Arbeiten an Tisch- und Formatkreissagemaschinen
Eingreifen in den Gefahrenbereich nur mit Hilfsmittel. | Spaltkeileinstellung zum Sägeblatt. | Parallelanschlag so weit zurückziehen, dass ein Klemmen des Werkstückes vermieden wird. | Längssägen von Breite mit der Hand (Breite über 120 mm). |
Vorrichtung und Handhaltung beim Besäumen. | Sägen schmaler Werkstücke mit Schiebestock. | Sägen von Leisten mit Schiebeholz. | Sägen von Leisten mit vorderer und hinterer Sägehilfe. |
Schutzeinrichtung und Handhaltung beim Fälzen. | Schutzeinrichtung und Handhaltung beim Absetzen von Zapfen. | Schutzeinrichtungen und Handhaltung beim Einsetzsägen. Sägeblatt wird von unten nach oben durch das Werkstück angehoben. | |
Bilder: BGHM
Allgemeines
Werkzeuge
Einstellen
Betreiben
Unterweisung über sicheres Arbeiten an Tischbandsägemaschinen
Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Sicheres Arbeiten an Tischbandsagemaschinen
Einstellen der Sägeblattführung. | Korrekte Lage des Bandsägeblattes auf der Umlenkrolle (2a), Tischeinlage zerspanbar und auswechselbar (2b) | Allgemeines
Werkzeuge
Einstellen
Betreiben
Um Stolperstellen zu vermeiden Sammelbehälter für Material-Abfallstücke benutzen. |
Auftrennen am Anschlag mit Zuführlade. | Quersägen von hochkant stehenden Werkstücken mit Anlage am Maschinenständer. | |
Quersägen von Rundholz mit Keilstütze. | Handhaltung beim Herstellen geschweift er Werkstücke. | |
Vorrichtung und Handhaltung beim Herstellen kreisförmiger Werkstücke. | Sägen von Keilen mit Keilschneidlade. | |
Bilder: BGHM
Unterweisung über sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen für die Holzbearbeitung
Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen
Handvorschub = Halten und Führen der Werkstücke von Hand. | Handvorschub = Arbeiten mit dem Vorschubapparat. | Handvorschub = Arbeiten mit dem Schiebeschlitten. | Handvorschub = Arbeiten mit Handmaschinen. |
Kennzeichnung eines Fräswerkzeuges für Handvorschub. | Drehzahlen aus dem grünen Bereich des Diagramms wählen. | Lösen der Spannschrauben mit vorgegebenem Werkzeug (Imbusschlüssel). | |
Mechanischer Vorschub = z.B. Arbeiten mit CNC Bearbeitungszentrum. | Mechanischer Vorschub = z.B. Arbeiten mit Mehrseiten-Hobel- und Fräsmaschine. | Kennzeichnung eines Fräswerkzeuges für Mechanischen Vorschub. | |
Bilder: BGHM
Einsatzbedingungen
Wichtige Merkmale von Fräswerkzeugen auf der Tischfräsmaschine sind unter anderem:
Wartung und Pflege
Betriebsanleitung beachten.
Schärfzustand überprüfen. Messerbefestigung überprüfen. Messerwechsel nach Betriebsanleitung durchführen, z.B.
Leichtmetallwerkzeuge nur mit speziellen Lösemitteln entharzen (Konzentration des Reinigungsbades und Reinigungszeit nach Gebrauchsanleitung beachten).
Unterweisung über sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen mit Hartmetallwechselschneiden
Folgende Personen wurden anhand der umseitigen Ausführungen über die folgenden Abschnitte unterrichtet sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten mit Fräswerkzeugen mit Hartmetallwechselschneiden unterwiesen.
[ ] Umgang und Pflege
[ ] Vorsichtsmaßnahmen
[ ] Schneidenwechsel
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen mit Hartmetallwechselschneiden
Eigenschaft en von Hartmetall sind vergleichbar mit Glas: hart und scharf (hohe Standzeiten) ... | ...aber auch stoßempfindlich und spröde. | Umgang und Pflege
Vorsichtsmaßnahmen Bei der Kollision einer Schneide mit Werkstückanschlag, Werkstückspannelement, Absaughaube oder bei ungewöhnlichen Geräuschen Maschine sofort abschalten und
Schneidenwechsel
|
Werkzeuge mit Hartmetallwechselschneiden immer in der Originalverpackung transportieren. | ||
Beim Ein- und Ausbauen von Werkzeugen mit Hartmetallwechselschneiden die Hände mit Handschuhen oder einem Lappen schützen. | Achtung! Wendeplatten, Plattensitz und Spannkeil von Ablagerungen säubern, z.B. Harz- und Holzstaubablagerungen abschaben. | |
Diese Information wurde von Mitarbeitern der Firmen Homag, IMA, Leitz, Leicht Küchen, Leuco, Vereinigte Spezialmöbelfabriken, Wössner und in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden Württemberg unter Federführung der ehem. Holz-Berufsgenossenschaft erstellt. |
Unterweisung über sicheres Arbeiten mit Handmaschinen
Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung an
[ ] Handkreissägemaschinen
[ ] Handoberfräsmaschinen
[ ] Handhobelmaschinen
[ ] Formfedernutfräsmaschinen
[ ] Stichsägemaschinen
[ ]
[ ]
unterwiesen.
Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung des angebrachten Maschinenplakates angehalten.
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Sicheres Arbeiten mit Handmaschinen
Sägen von Massivholz auf Unterlagen mit Anschlagnoppen. | Sägen von Plattenmaterial mit Führungsschiene. | Einsetzsägen mit Tauchkreissäge und Führungsschiene mit Anschlagnocken (als Rückschlagsicherung). | Bei Montageschnitten für sichere Werkstückauflage und präzise Werkzeugführung sorgen. |
Werkzeuge für Handmaschinen müssen für Handvorschub zugelassen sein. | Bearbeiten von Werkstückkanten mit der Handoberfräsmaschine. | Einsatz der Handoberfräsmaschine mit Schablone. | Hobeln von Flächen. |
Einfräsen von Nuten, kleine Werkstücke festspannen. | Einfräsen von Nuten mit Stützwinkel. | Sägen geschweift er Werkstücke. | Sägen von Ausschnitten. |
Bilder: BGHM
Allgemeines
Maschinen grundsätzlich mit beiden Händen führen und Werkstücke gegen Verschieben sichern z.B.: spannen. |
Unterweisung über sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen
Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
*) Nichtzutreffendes bitte streichen
Sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen
Beim Ablängen von Brettware im Werkstattbereich auf sicheren Stand und auf sichere Auflage achten.
Durch eine zusätzliche Unterlage muss ein unkontrolliertes Durchtauchen/Schneiden der Kettensägemaschine verhindert werden. Die Schienenspitze darf keine anderen Werkstücke berühren. | Beim Ablängen von Rundholz darf die Schienenspitze keine anderen Stämme berühren. | Allgemeines
Werkzeug
Betreiben
Bei Arbeiten über Kopf ist grundsätzlich zu prüfen, ob eine Säbelsäge eingesetzt werden kann. Schutzkleidung
Bei Arbeiten mit der Kettensägemaschine ist unbedingt die Bedienungsanleitung des Herstellers einzuhalten. |
Bei Stechschnitten Säge unter flachem Winkel zur Werkstückoberfläche ansetzen. Beim Einstechen ständig Druck auf dem unteren Teil der Sägekette halten. | Erst wenn die Schienenspitze mehr als das Maß der Schienenbreite eingetaucht ist, Stechschnitt vollständig durchführen. | |
Gehörschutz tragen | Sicherheitsschuhe tragen | Augenschutz tragen | Arbeitshandschuhe tragen |
Bilder: BGHM
Unterweisung über sicheres Arbeiten an Kantenanleimmaschinen
Folgende Personen wurden über das sichere Arbeiten an Kantenanleimmaschinen unterwiesen:
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Sicheres Arbeiten an Kantenanleimmaschinen
Werkstückaufgabe gesichert, z.B. durch eine elektrisch verriegelte Pendelklappe | Gefahrstellen der Stachelwalze | Betreiben
Einrichten Folgende Personen dürfen die Maschine einrichten:
Werkzeuge
An Maschinen ab Baujahr 1982 prüfen, ob die Werkzeuge innerhalb von 10 s still stehen und die Zuhaltung für die Werkzeugverkleidung wirksam ist. |
Sind die Gefahrstellen der Stachelwalze gesichert, z.B. mit einer elektrisch verriegelten Schutzhaube oder durch eine fest verschraubte Verkleidung? | Werden die Gefahrstellen der Werkzeugaggregate z.B. mit elektrisch verriegelten Schutzhauben (gegebenenfalls mit Zuhaltung) gesichert? | |
Werden Späne aus dem Bereich der Ziehklinge z.B. abgesaugt oder mit einem Spänehaken entfernt? | Werden die Werkzeugaggregate mit elektrisch verriegelten Schutzhauben - gegebenenfalls ergänzt mit einer Zuhaltefunktion - gegen Erreichen gesichert? | |
Bei Arbeiten an Leimbehältern Schutzhandschuhe tragen | ||
Bilder:
1: IMA Klessmann GmbH
2 bis 6: Biesse Deutschland
7: Schüller Möbelwerk KG
Erlaubnisschein für Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne
Silo (Bezeichnung) | ||
Art der Arbeiten | ||
Datum/Zeitraum | ||
Aufsichtführender (Name) | ||
Schutzmaßnahmen | ||
1. Beschickungseinrichtung stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern | O erledigt | |
2. Abreinigen der Filteranlage durch Betätigen des Hauptschalters für die gesamte Absauganlage verhindern. Hauptschalter abschließen. | O ja | |
3. Zusatzeinrichtungen (z.B. Druckluftkanonen) stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern. | O erledigt | |
4. Austrageinrichtung stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern. | O ja
O nein | |
5. Entleeren erforderlich | O ja
O nein | |
6. Atemschutz erforderlich | O ja
O nein | wenn ja, Vollmaske mit Partikelfilter P2 |
7. Einfahren notwendig | O ja
O nein | wenn ja, zur Personensicherung
Siloeinfahreinrichtung verwenden |
8. Falls Einfahren notwendig, Sicherungsposten an der | _____________________________________________ | |
9. Folgendes, für Zone 22 zugelassenes elektrisches | O entfällt
_____________________________________________ | |
10. Wer führt die Arbeiten im Silo aus? | _____________________________________________ | |
11. Unterweisung über sicheres Arbeiten in Silos für Holzstaub bestätigt und -späne (siehe Anlage) erfolgt am | durch ________________________________________ | |
Freigabe der Arbeiten | ||
erfolgt am | durch ________________________________________
Unternehmer/Beauftragter |
Sicheres Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne
Nur mit schriftlicher Erlaubnis in Inhalt der Unterweisung | Hinweisschild am Siloeinstieg | Vorbereitung
Arbeiten in Silos
Beseitigen von Stauungen
Arbeiten an mechanischen Austrageinrichtungen Beim Öffnen von Zugängen bzw. Klappen muss die mechanische Austragseinrichtung zwangsläufig abgeschaltet werden, z.B. über einen Verriegelungsschalter an der Zugangstür. Achtung: Bei geöffneter Zugangstür darf die Austrageinrichtung über die Brennstoffanforderung der Heizung nicht eingeschaltet werden können. Verhalten bei Bränden im Silo Sofort Betriebsleitung bzw. Feuerwehr verständigen. Ventil für die Wasserzufuhr in die Sprühwasser-Löscheinrichtung öffnen bzw. Schlauchverbindung zur trockenen Löschleitung herstellen. Türen und Klappen im Brandfall nicht öffnen, weil durch Luft zutritt und Aufwirbelungen zusätzliche Explosionsgefahr besteht. |
Beseitigen von Fließstörungen im Silo nach Möglichkeit von außerhalb beseitigen, nur im Notfall einfahren | Einfahren mit Siloeinfahrvorrichtung. | |
Einfahrhose. | Vollmaske mit Partikelfilter P2 | |
Bilder:
1, 2 und 6: BGHM
3: Fa. Standard Industrie GmbH
4: Fa. Benzenberg & Zemke GmbH
5: interlink GmbH
6: 3M Deutschland GmbH
Unterweisung über sicheres Arbeiten in Lärmbereichen
Folgende Personen wurde anhand der umseitigen Ausführungen über das sichere Arbeiten mit Gehörschutz in Lärmbereichen unterwiesen.
Ihnen steht folgender persönlicher Gehörschutz zur Verfügung:
[ ] Gehörschutzkapseln
[ ] Gehörschutzstöpsel
[ ] Gehörschutzwatte
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr * | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Sicheres Arbeiten mit Gehörschutz in Lärmbereichen
Lärm kann zu bleibenden Gehörschäden (Schwerhörigkeit, Taubheit, Ohrgeräusch) führen. | Hinweise auf Lärmbereiche beachten. Gehörschutz immer und ununterbrochen tragen! | |
Nur bei richtigem Sitz von Gehörschutzstöpseln wird optimaler Schutz erreicht. | Bei Kapselgehörschutz auf dichten Sitz der Dichtungsringe achten. Gilt besonders für Brillenträger (besser Gehörschutzstöpsel verwenden). | |
Auf Hygiene achten. Gehörschutzstöpsel sind Einmalprodukte. Dichtkissen von Gehörschutzkapseln regelmäßig reinigen und bei Verhärtung und Beschädigung austauschen. | Gehörschutz auch bei kurzzeitigen lärmintensiven Arbeiten, z.B. mit Handmaschinen, tragen. | |
Bilder: BGHM
Sicherheitsschuhe
Nachfolgend genannte Mitarbeiter verrichten Tätigkeiten, bei denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist.
Sie erhielten Sicherheitsschuhe und wurden darüber unterrichtet, dass sie zum Tragen dieser Sicherheitsschuhe verpflichtet sind
Nr. | Name, Vorname | Schuhausführung* | Datum | Unterweisung und Empfang der Sicherheitsschuhe bestätigt |
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] ___________________________________________
[ ] ___________________________________________
*) Schuhausführung S1 bis S 5 nach EN 345
Betriebsanweisung - Holzstaub
Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden | |||
........................... | Betriebsanweisung gemäß § 14 GefStoffV Geltungsbereich und Tätigkeit | Stand: _________________ Freigabe | |
Holzstaub
Buchenholzstaub / Eichenholzstaub, Holzstaub anderer Holzarten (verarbeitete Holzart eintragen!) ............................................................................................... Diese Stäube entstehen bei der Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen. | |||
Gefahren für Mensch und Umwelt | |||
| |||
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |||
Die staubemittierenden Bearbeitungsmaschinen müssen mit Absaugeinrichtungen betrieben werden; dies gilt auch für Handmaschinen und Handschleifarbeitsplätze. Ist dies nicht möglich, muss Atemschutz (z.B. Filtergeräte mit Partikelfilter nach DIN EN 143-P2 oder filtrierende Halbmasken nach DIN EN 149-FFP2) benutzt werden.
| |||
Verhalten im Gefahrenfall | |||
Störungen an Filteranlagen sind unter Benutzung von Atemschutzgeräten zu beheben. Im Brandfall sind die Feuerlöscheinrichtungen zu benutzen und die Feuerwehr unter Notruf 112 zu verständigen. Glimmbrände in Staubablagerungen nicht durch scharfen Löschmittelstrahl aufwirbeln - Staubexplosionsgefahr! Bei Bränden von Silos und Filteranlagen nur mit stationärer Löschanlage löschen. | |||
Erste Hilfe | |||
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. | |||
Zuständiger Arzt oder Klinik: Fluchtweg: Unfalltelefon: Ersthelfer: | |||
Sachgerechte Entsorgung | |||
Holzstaub und -späne sammeln in: | |||
............................................................................................ | ............................................................................................ Unterschrift des Unternehmers |
Unterweisung "Gefahrstoffe"
Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen
Über die Betriebsanweisungen) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):
Nr. | Name, Vorname | Datum | Unterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt |
Betriebsanweisung - Verarbeitung von lösemittelhaltigen Lacken, Verdünnungen, Beizen und Reinigungsmitteln
Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden | ||||
Betriebsanweisung Nr. Entwurf Gem. § 14 GefStoffV | Betrieb: | |||
Druckdatum: 01.07.2010 | ||||
Verarbeitung von lösemittelhaltigen Lacken, Verdünnungen, Beizen und Reinigungsmitteln Lösemittelhaltige Lacke wie PUR-Lacke, NC-Lacke (Nitrozellulose-Lacke) bei Verarbeitung durch Spritzen (Airless, Airmix, Becherpistole) oder andere Auftragsverfahren; lösemittelhaltige Verdünnungen und Reinigungsmittel. | ||||
| ||||
Dämpfe und Nebel können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Einatmen, Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) oder Aufnahme durch die Haut können zu Gesundheitsschäden führen. Kann reizen, Schwindel und Kopfschmerzen hervorrufen und zu Allergien führen. Dauerhafte Schäden möglich. PUR-Lacke: Augenschäden bei direktem Lackkontakt möglich. Wassergefährdend - Eindringen in Boden, Wasser und Kanalisation vermeiden. | ||||
| ||||
Von Zündquellen fernhalten.
Keine offenen Flammen, nicht rauchen.
Nicht auf heiße Flächen spritzen.
Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Elektrische Aufladung durch Erdung vermeiden.
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, engen Räumen und Behältern, da Dämpfe schwerer sind als Luft. Kriechende Dämpfe können auch bei größerer Entfernung zur Entzündung führen.
Entstehende Aerosole und Dämpfe sind wirksam abzusaugen.
Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen, nach Arbeitsende Hautpflegemittel auftragen.
Verunreinigte Kleidung wechseln.
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Schutzbrille, bei PUR-Lacken: Vollschutzbrille! Atemschutz: Gasfilter A2 (braun) mit vorgeschaltetem Partikelfilter P2. In Gruben, Schächten und Silos nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden! Handschutz: Es gibt kein Handschutzmaterial, das gegen alle Lösemittel beständig ist. Handschuhe (Nitril, Butylkautschuk, Fluorkautschuk) sind nur als Spritzschutz bei kurzfristigen Arbeiten geeignet. Hautschutz: Für unbedeckte Körperteile fettfreies oder -armes Hautschutzmittel (Öl-in-Wasser-Emulsion) verwenden. Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle. | ||||
| ||||
Produkte sind brennbar, geeignete Löschmittel sind Kohlendioxid, Löschpulver oder -schaum.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung.
Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe.
Nach Verschütten/Auslaufen mit saugfähigem Material (z.B. Sand, Kieselgur) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben beseitigen.
Zuständiger Arzt oder Klinik: | ||||
| ||||
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.
Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen.
Ersthelfer: | ||||
| ||||
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung in verschließbaren, gekennzeichneten Gebinden sammeln. Abfälle verschiedener Lacksysteme nicht mischen. | ||||
.............................................................................. Unterschrift des Unternehmers |
Unterweisung "Gefahrstoffe"
Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen
Über die Betriebsanweisungen) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):
Nr. | Name, Vorname | Datum | Unterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt |
Betriebsanweisung - Öle/Wachse
Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden | ||||
Betriebsanweisung Nr. Entwurf Gem. § 14 GefStoffV | Betrieb: | |||
Öle/Wachse (terpentinhaltig) | ||||
| ||||
Einatmen und Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) können zu Gesundheitsschäden Uhren (Rauschzustand). Dauerhafte Schäden möglich (Entzündung der Lunge, Nieren). Kann die Atemwege, Augen, Haut, Verdauungswege reizen. Kann zu Allergien führen. Kann Schwindel und Kopfschmerzen hervorrufen. An der Luft ist die Bildung von Peroxiden möglich. | ||||
| ||||
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! Bei Aerosolen oder Dämpfen nur mit Absaugung arbeiten! Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden! Vors Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Nicht auf heiße Flächen spritzen Schlag und Reibung vermeiden! Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Gefäße nicht offen stehen /essen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Hautpflegemittel verwenden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Verunreinigte Kleidung wechseln! | ||||
Augenschutz: Bei Spritzgefahr Schutzbrille mit Seitenschutz...............................
Atemschutz: Bei Überschreitung der Grenzwerte bzw. beim Spritzauftrag: | ||||
Gasfilter A2 (braun) in Kombination mit Partikelfilter P2: ...............................
Handschutz: Handschuhe aus Latexmix, Nitril, Fluorkautschuk, Neopren, PVA: ............................... | ||||
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe (Öl-in-Wasser-Emulsion) verwenden. Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle! | ||||
| ||||
Größere Mengen ausgelaufenes Terpentinöl nur nach Anlegen von umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und voller Schutzkleidung beseitigen! Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung der Gebinde! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel sind Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen!
Zuständiger Arzt oder Klinik: | ||||
| ||||
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.
Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen. | ||||
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Keine Verdünner verwenden.
Nach Einatmen: Frischluft! Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen. Bei Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlage. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Heizstillstand: sofort künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Alle 10 Minuten 5 Hübe Dexamethason-Spray einatmen. Nach Verschlucken: Bei Bewusstsein in kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Medizinisches Kohlepulver verabreichen, Arzt rufen. Ersthelfer: | ||||
| ||||
Nicht in Ausguß oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung sammeln in: ................................................................ | ||||
.............................................................................. Unterschrift des Unternehmers |
Unterweisung "Gefahrstoffe"
Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen
Über die Betriebsanweisungen) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):
Nr. | Name, Vorname | Datum | Unterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt |
Betriebsanweisung - Furnierleime
Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden | ||||
Betriebsanweisung Nr. Entwurf Gem. § 14 GefStoffV | Betrieb: | |||
Furnierleime (Harnstoff-, Melamin- und Phenolharzleime) | ||||
| ||||
Einatmen, Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) oder Aufnahme durch die Haut können zu Gesundheitsschäden führen, Reizt die Atemwege, Augen, Haut, Verdauungswege.
Kann zu Allergien führen.
Staub kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Bei pulverförmigen Produkten ist beim Ansetzen des gebrauchsfertigen Leimes Staubbildung zu vermeiden! Dosierung und Anwendungshinweise sorgfältig beachten.
Wassergefährdend - Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden! | ||||
| ||||
Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Bei Dämpfen nur mit Absaugung arbeiten! Staubentwicklung vermeiden! Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen! Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Produktreste von den Händen entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Verunreinigte Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! | ||||
Augenschutz: Bei Spritzgefahr Schutzbrille mit Seitenschutz:
Atemschutz: Bei starker Staubentwicklung, z.B. beim Schütten, Abfüllen und Mischen größerer Mengen, Partikelfilter P2 (weiß): | ||||
Handschutz: Handschuhe aus Butylkautschuk: | ||||
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! | ||||
| ||||
Nach Verschütten pulverförmiger Produkte unter Staubvermeidung aufnehmen und entsorgen! Nach Verschütten des anwendungsfertigen Produktes mit saugfähigem Material (z.B. Sägemehl oder Universalbinder) aufnehmen und, wie unter Entsorgung beschrieben, behandeln! Bei Erhitzung entstehen gefährliche Dämpfe! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel sind Wasser, Schaum, Kohlendioxid, Trockenlöschmittel! Zuständiger Arzt oder Klinik: | ||||
| ||||
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.
Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Nach Einatmen: Frischluft! Atemwege freihatten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken! Keine Hausmittel, Arzt rufen. Ersthelfer: | ||||
| ||||
Nicht in Ausguß oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung sammeln in: ................................................................................. | ||||
.............................................................................. Unterschrift des Unternehmers |
Unterweisung "Gefahrstoffe"
Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen
Über die Betriebsanweisungen) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):
Nr. | Name, Vorname | Datum | Unterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt |
Betriebsanweisung - Montageschaum
Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden | ||||
Betriebsanweisung Nr. Entwurf Gem. § 14 GefStoffV | Betrieb: | |||
Montageschaum Das Produkt enthält Diphenylmethan-4,4'diisocyanat (MDI). | ||||
| ||||
Einatmen und Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) können zu Gesundheitsschäden führen. Kann zu Allergien führen. Reizt die Atemwege, Haut, Verdauungsorgane. Gesundheitsschäden in Form von Bronchitis, Lungenödem möglich. Kann Schwindel und Kopfschmerzen hervorrufen. Beschwerden können auch erst später auftreten. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Diphenylmethan-4,4'diisocyanat reagieren und dürfen deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesem Stoff haben. Der Behälter steht unter Druck. Er ist vor Erwärmung über 50°C zu schützen. Bei höherer Erwärmung besteht Berstgefahr. Wassergefährdend - Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden! | ||||
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | ||||
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen)! Verspritzen vermeiden! Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Die unter "Verhaften im Gefahrenfall" angegebene Vernichterlösung in ausreichender Menge bereithalten! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Produktreste von den Händen entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Verunreinigte Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! | ||||
Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz:
Atemschutz: Kombifilter B1-P2 (grau/weiß): | ||||
Bei unklaren Verhältnissen, z.B. in engen Räumen, Silos, Schächten, nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!
Handschutz: Handschuhe aus PVC, PVA: | ||||
Hautschutz: Für eile unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden:
Körperschutz: Geschlossene Arbeitskleidung tragen. | ||||
| ||||
Ausgelaufenes oder verschüttetes Produkt mit einem aufsaugenden, nicht brennbaren Material (Sand, Erde, Kieselgur) abdecken. Abgedecktes Material mit Vernichterlösung (90 % Wasser, 10 % konz. Ammoniak) Übergießen und mindestens 10 Minuten einwirken lassen. Anschließend in einen offenen Behälter geben und mindestens 2 Tage stehen lassen, dann wie unter "Entsorgung" angegeben verfahren. Schadenstelle mit viel Wasser oder Vernichterlösung nachwaschen! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe! Geeignete Löschmittel sind Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum, bei größeren Bränden auch Wasser im Sprühstrahl! Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung der Gebinde! | ||||
Zuständiger Arzt oder Klinik: Fluchtweg: Unfalltelefon: | ||||
| ||||
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme:
Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.
Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen. | ||||
Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser Und Seife reinigen.
Stark verunreinigte Kleidung ausziehen.
Nach Einatmen: Frischluft! Bei Atem- oder Herzstillstand: sofort künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Alle 10 Minuten 5 Hübe Dexamethason-Spray einatmen. Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen. Bei Bewusstlosigkeit: stabile Seitentage. Atmung und Puls kontrollieren. Nach Verschlucken: Medizinisches Kohlepulver verabreichen. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein in kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen, Arzt rufen. Ersthelfer: | ||||
| ||||
Nicht in Ausguß oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung sammeln in: ................................................................................. | ||||
.............................................................................. Unterschrift des Unternehmers |
Unterweisung "Gefahrstoffe"
Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen
Über die Betriebsanweisungen) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):
Nr. | Name, Vorname | Datum | Unterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt |
Betriebsanweisung - Wasserlacke
Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden | ||
Betriebsanweisung Nr. Entwurf Gem. § 14 GefStoffV | Betrieb: | |
Wasserlacke auf der Basis von wasserverdünnbaren/wasserlöslichen Kunstharzen | ||
| ||
Teilweise ausgehärtete Lacke sind brennbar.
Soweit Wasserlacke einen Flammpunkt besitzen, sollte dieser mindestens 15°C über der Verarbeitungstemperatur liegen, damit bei der Verarbeitung und Lagerung Zündgefahren durch explosionsfähige Dampf-/Luft-Gemische ausgeschlossen sind.
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken (z.B. auch beim Essen und Rauchen mitbeschmutzten Händen): kann nach Einatmen von Aerosolen Reizung der Schleimhäute verursachen. Reizt Haut und Augen. Entfettet die Haut und kann dadurch zu Hautentzündungen führen. Inhaltsstoffe können über die Haut und die Atemwege in den Körper gelangen und zu Gesundheitsschäden führen Wassergefährdend - Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden! | ||
| ||
Brandschutzmaßnahmen vorsehen, Zündquellen (z.B. offene Flamme, heiße Oberfläche) fernhalten.
Für wirksame technische Be- und Entlüftung bei der Verarbeitung sorgen, entstehende Aerosole und Dampfe sind wirksam abzusaugen.
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten, frostsicheren Ort aufbewahren.
Atemschutz: Bei Spritzauftrag Atemschutzgerät mit Kombinationsfilter A2/P2 benutzen: Augenschutz: Bei Spritzgefahr Schutzbrille mit Seitenschutz: Handschutz: Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk,. Hautschutz: Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Für unbedeckte Körperteile "Wasser-in-Öl-Emulsion verwenden: Im Arbeitsraum nicht essen, trinken, rauchen; keine Lebensmittel aufbewahren. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. Aerosole, Dampfe und Nebel nicht einatmen. | ||
| ||
Nach Verschütten/Auslaufen mit saugfähigem Material (z. B, Sand oder Kieselgur) aufnehmen und beseitigen wie unter Entsorgung beschieben.
Löschmittel: Trockenlöschmittel, Schaum, Kohlendioxid Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Wasser kühlen. Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe/Gase. Zuständiger Arzt oder Klinik: | ||
| ||
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme:
Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.
Mit Wasser abwaschen und reichlich nachspülen. Nach Augenkontakt: Ca. 10 Minuten reichlich mit Wasser spülen, Augenarzt aufsuchen. Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen, bei anhaftenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort Arzt rufen. Nach Kleidungskontakt: Beschmutzte Kleidung entfernen. Ersthelfer: | ||
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In beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen sammeln: ................................................................................. | ||
.......................................................................... Unterschrift des Unternehmers |
Unterweisung "Gefahrstoffe"
Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen
Über die Betriebsanweisungen) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):
Nr. | Name, Vorname | Datum | Unterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt |
Hautschutzplan für Schreiner/Tischler und Möbelfertigung
Geeignete Produkte verschiedener Hersteller Stand: 07/2013
In der Tabelle ist nur eine Auswahl der auf dem Markt befindlichen Produkte wiedergegeben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Auswahl besonders geeigneter Produkte dar.
A: Peter Greven Physioderm GmbH, Procter- und Gamble-Straße 26, 53881 Euskirchen
B: Peter Greven Physioderm GmbH, Procter- und Gamble-Straße 26, 53881 Euskirchen
C: Chem. Fabrik Stockhausen GmbH, Bäkerpfad 25, 47805 Krefeld
D: HERWE - Chem.-techn.
Erzeugnisse GmbH, Kleines Feldlein 20, 74889 Sinsheim-Düren
Hautschutz
Die Pflege der Haut und der Schutz der Haut gegen Erkrankungen spielen im täglichen Leben und besonders bei der beruflichen Tätigkeit eine wichtige Rolle. Die Haut besitzt zwar eine natürliche Abwehrkraft gegen schädliche Einwirkungen, doch darf diese Fähigkeit nicht überschätzt und überbeansprucht werden. Besonders wichtig ist es, diese Abwehrkraft durch betrieblichen Hautschutz, milde Hautreinigung und Hautpflege zu unterstützen.
Schutzhandschuhe, die bei vielen Arbeiten getragen werden müssen, sind vor Gebrauch sorgfältig auf Sauberkeit des Handschuhinneren und Unversehrtheit zu prüfen. Empfehlenswert ist die Benutzung von Schutzhandschuhen mit Textil-Innenfutter oder in Verbindung mit Unterziehhandschuhen aus Baumwolle.
Bei auffälligen Hautveränderungen sollte sofort ärztlicher Rat eingeholt werden. In diesem Fall sollte der Arzt über die weitere Anwendung von Hautschutz entscheiden. |
Hautschutz |
Vor Beginn der Arbeit mit hautschädigenden Stoffen ist die saubere Haut mit einem geeigneten Hautschutzmittel zu schützen. Dadurch soll verhindert werden, dass schädigende Stoffe in die Haut eindringen oder dass sie durch Flüssigkeiten entfettet wird.
Sowohl fetthaltige (wasserunlösliche) als auch fettfreie (wasserlösliche) Hautschutzmittel können die natürliche Schutzwirkung der Haut verstärken und diese funktionsfähig erhalten. Dies gilt nicht nur für die Hände, sondern auch für alle freien, ungeschützten Hautpartien (z.B. Unterarme).
Eine zusätzlich gewünschte Wirkung der Hautschutzmittel ist die leichte Reinigung nach getaner Arbeit.
Wasserlösliche Hautschutzmittel (Öl-in-Wasser-Emulsionen) sind geeignet beim Umgang mit wasserunlöslichen Gefahrstoffen. Sie sind zu verwenden bei Arbeiten mit organischen Lösemitteln, Mineralölen und Fetten, Ölfarben, Kunstharzen, Klebstoffen. Bei diesen Arbeiten ist häufig zusätzlicher Schutz durch Chemikalienschutzhandschuhe erforderlich.
Wasserunlösliche Hautschutzmittel (Wasser-in-Öl-Emulsionen) sind geeignet beim Umgang mit wasserlöslichen Gefahrstoffen und wässrigen Lösungen wie Säuren, Laugen, Kühlschmierstoff-Emulsionen, lösemittelfreien Wasch- und Reinigungsmitteln.
Hautreinigung |
Nach der Arbeit müssen die Hände bzw. die verschmutzte Haut gründlich von anhaftendem Schmutz und von der vorher aufgetragenen Schutzschicht befreit werden. Zur Reinigung ist am besten warmes Wasser zu verwenden. Die Wahl des Reinigungsmittels richtet sich nach der Art und dem Grad der Verschmutzung. Es soll zwar seinen Zweck erfüllen, trotzdem aber die Haut so weit wie möglich schonen. Grobreinigungsmittel sind daher nur dann zu verwenden, wenn auch wirklich grobe Verunreinigungen zu entfernen sind. Als Handwaschpasten sollten nur solche verwendet werden, die neben einer möglichst milden Seifengrundlage bzw. einem synthetischen Waschrohstoff ein hautschonendes Reibemittel, z.B. Walnussschalenmehl oder feines Kunststoff-Granulat, enthalten. Oberster Grundsatz sollte sein, möglichst milde Mittel zu verwenden.
Hautpflege |
Nach der Reinigung ist die Anwendung eines Hautpflegemittels dringend erforderlich.
Erst die richtige Wahl der geeigneten Mittel für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege kann Hauterkrankungen weitgehend verhindern.
Zusammenstellungen baujahrabhängiger Einzelheiten zur Beschaffenheit von Holzbearbeitungsmaschinen und Holzbearbeitungsmaschinen-Werkzeugen | Anhang 3 |
Tabelle 1: Fräswerkzeuge für Handvorschub
nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit EN 847-1 [47] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] | |
Name oder Zeichen des Herstellers | ja, oder Lieferers | ja |
Vorschubart | "MAN" und ggf. BG-TEST-Prüfzeichen | "HANDVORSCHUB" bzw. BG-TEST-Prüfzeichen |
Höchstdrehzahl oder zulässiger Drehzahlbereich (z.B. n 6000-9000) | ja | ja |
Herstellungsjahr (kann auch verschlüsselt sein) | nein, jedoch nach Produkthaftungsgesetz | ja, ab Herstellungsjahr 1988 |
Abmessungen (Schneidenflugkreisdurchmesser x Schneidenbreite x Bohrungsdurchmesser) z.B. 125 x 40 x 30 | ja | nein |
Kurzzeichen der Werkzeugschneidstoffgruppe | ja, bei einteiligen Werkzeugen und Verbundwerkzeugen | nein |
Tabelle 2: Fräswerkzeuge für mechanischen Vorschub
nach EN 847-1 [47] | nach VBG 7j [20] | |
Name oder Zeichen des Herstellers | ja, oder Lieferers | ja |
Vorschubart | "MEC" | "MECH. VORSCHUB" |
Höchstdrehzahl z.B. n max. 9000 | ja | ja |
Abmessungen (Schneidenflugkreisdurchmesser x Schneidenbreite x Bohrungsdurchmesser) z.B. 125 x 40 x 30 | ja | nein |
Kurzzeichen der Werkzeugschneidstoffgruppe | ja, bei einteiligen Werkzeugen und Verbundwerkzeugen | nein |
Tabelle 3: Abrichthobelmaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 859* [50] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979 | |
Werkzeug | runde Messerwelle nach EN 847-1 | runde Messerwelle | runde Messerwelle |
Abstand Schneidenflugkreis Tischlippen | 3 ± 2 mm | maximal 5 mm | sollte maximal 5 mm betragen |
Mindest-Tischlänge | bei Arbeitsbreite < = 600 mm Länge = 4x Arbeitsbr. > 600 mm Länge = 2400 mm | bei Arbeitsbreite > - 250 mm Länge - 1000 mm > - 315 mm Länge - 1800 mm > - 400 mm Länge - 2500 mm | ausreichend lang |
Parallelanschlag | bei Arbeitsbreite < - 260 mm Länge - 2,3x Arbeitsbreite Höhe mind. 120 mm > 260 mm Länge -1100 mm Höhe mind. 150 mm | bei Arbeitsbreite > - 250 mm Länge - 700 mm > - 315 mm Länge - 850 mm > - 400 mm Länge - 1100 mm > - 315 mm Höhe mind. 140 mm | muss vorhanden sein, ausreichend lang und hoch |
flacher Hilfsanschlag | 20-25 mm hoch, mind. 60 mm breit Sonderausstattung (nicht im Lieferumfang enthalten!) | 20-25 mm hoch, mind. 60 mm breit | 20-25 mm hoch, mind. 60 mm breit |
Spanabnahme | maximal 8 mm | ||
Schutz gegen Berühren vor dem Anschlag | bei Arbeitsbreite < - 100 mm: Schutzbrücke oder Schwingschutz > 100 mm: Schutzbrücke | in der Höhe verstellbare oder seitlich verschiebbare Verdeckung, Glieder-Schwingschutz, Schwingschutz, Klappenverdeckung mit Fügeleiste | in der Höhe verstellbare oder seitlich verschiebbare Verdeckung, Glieder-Schwingschutz, Schwingschutz, Klappenverdeckung mit Fügeleiste |
Schutz gegen Berühren hinter dem Anschlag | Schutz über der Messerwelle, der bei Anschlagverstellung selbsttätig mitgeführt wird | Schutz über der Messerwelle, der bei Anschlagverstellung selbsttätig mitgeführt wird | Schutz über der Messerwelle, der bei Anschlagverstellung möglichst selbsttätig mitgeführt wird |
Schutz unter dem Tisch | Verkleidung, Stellungsüberwachung und Verriegelung von Türen | Verkleidung | Verkleidung |
Auslaufzeit | Max. 10 Sekunden; Ausnahme bei sehr großen Maschinen (Hochlaufzeit > 10 s) gebremste Auslaufzeit max. 30 s und Hochlaufzeit < Auslaufzeit | Begrenzung auf max. 10 Sekunden [ab Bauj. 1982], z.B. durch Bremsmotor oder elektrische Bremseinrichtung | keine Forderung (Nachrüstung ist anzustreben) |
Einrichtbetrieb | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand | |
*) Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein. |
Tabelle 4: Tischfräsmaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 848-1* [48] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979 | |
Fräserdorn, Frässpindel | Durchmesser siehe EN 848-1 (Tabelle 1) Sicherung gegen Lösen des Werkzeuges beim Hochlaufen bzw. Abbremsen | mindestens 30 mm Durchmesser, Sicherung der Werkzeugbefestigung für Bremsvorgänge | mindestens 30 mm Durchmesser |
Schutz unter dem Tisch | Verkleidung, Stellungsüberwachung und Verriegelung von Türen | Verkleidung | Verkleidung |
Tischgröße, Tischverlängerung | siehe EN 848-1 (Tabelle 2) | ausreichend groß erforderlich, wenn Werkstücke auf dem Tisch nicht sicher aufliegen | ausreichend groß erforderlich, wenn Werkstücke auf dem Tisch nicht sicher aufliegen |
Auslaufzeit | Begrenzung auf max. 10 Sekunden, z.B. durch Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtung | Begrenzung auf max. 10 Sekunden [ab Bauj. 1982], z.B. durch Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtung | keine Forderung |
Typschild | mit Kenndaten | mit Kenndaten | |
Drehzahlschaubild, Drehzahlanzeige | Anzeige der gewählten Drehzahl vor dem Einschalten, Drehzahlschaubild für Riemenumlegung | Anzeige der gewählten Drehzahl vor dem Einschalten, Drehzahlschaubild für Riemenumlegung | Anzeige der Drehzahl, Drehzahlschaubild für Riemenumlegung |
Einrichtbetrieb | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand | |
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein. |
Spindelabmessungen
Spindel-Durchmesser d1 g6 (mm) (siehe Anhang A) | Maximale Nutzlänge l1 der Spindel von der Auflage (mm) (siehe Anhang A) | Höchstzulässiger Werkzeugdurchmesser (der in der Schutzeinrichtung montiert werden kann) d2 (mm) | ||
einteilige Spindel | auswechselbare Spindel | Fräswerkzeuge | Zapfenschneidwerkzeuge | |
20 1 | 80 | 80 | 150 | 160 |
30 2 | 140 | 140 | 250 | 300 |
40 3 | 180 | 160 | 250 | 350 |
50 | 220 | 160 | 275 | 400 |
ANMERKUNG 1: Die für d1 = 20 mm aufgeführten Werte gelten auch für Spindeldurchmesser zwischen 20 und 30 mm
ANMERKUNG 2: Die für d1 = 30 mm aufgeführten Werte gelten auch für Spindeldurchmesser zwischen 30 und 40 mm
ANMERKUNG 3: Die für d1 = 40 mm aufgeführten Werte gelten auch für Spindeldurchmesser zwischen 40 und 50 mm
Anmerkung:
Die Abmessung C reicht von der Spindelachse bis zur vorderen Kante des festen Tisches, oder, sofern vorhanden, bis zur vorderen Kante eines integrierten und auf der gleichen Höhe wie der feste Tisch angeordneten Schiebetisches.
Abmessungen von Tisch und Tischeinlegeringen
Durchmesser Tischdurchlass | < = 190 | > 190 | ||
Mindest-Tischlänge (A min) | 600 | 1000 | ||
B | 250 < B < = A/2 | 450 < B < = A/2 | ||
C ± 100 ± 200 ** | 350 | 350 | ||
Bereich für Innendurchmesser der Tischeinlegeringe | 65-75* | 105-115 | 65-75* | 105-115 |
145-160 | 145-160 | 200-225 | ||
* für Maschinen, die mit auswechselbarer Spindel ausgerüstet sind ** für Maschinen mit Schiebetisch auf der Vorderseite |
Bei Tischdurchlass-Durchmessern über 300 mm muss ein 5. Tischeinlegering vorhanden sein.
Tabelle 5: Tisch- und Formatkreissägemaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1870-1* [55] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979 | |
Rückschlagsicherung, Spaltkeil | Spaltkeil mit Zwangsführung nach EN 1870-1 | Spaltkeil erforderlich, bei Sägeblattdurchm. > 250 mm zwangsgeführter Spaltkeil nach DIN 38820 | Spaltkeil erforderlich |
Schutz gegen Berühren des Sägeblattes über dem Tisch | Sägeblattdurchm. < = 315 mm: Schutzhaube am Spaltkeil oder getrennt befestigt | Sägeblattdurchm. < = 250 mm: getrennt angebrachte Schutzhaube oder am Spaltkeil befestigte obere Verdeckung | getrennt angebrachte Schutzhaube oder am Spaltkeil befestigte obere Verdeckung |
Sägeblattdurchm. > 315 mm: getrennt befestigte Schutzhaube; bei getrennter Befestigung Schutzhaubenträger nicht in Linie mit Spaltkeil Bei schrägstellbarem Sägeblatt und getrennt befestigter Schutzhaube ist Verbreiterungsteil oder breitere Schutzhaube erforderlich | Sägeblattdurchm. > 250 mm: getrennt angebrachte Schutzhaube | Sägeblattdurchm. > 450 mm: getrennt angebrachte Schutzhaube | |
Parallelanschlag | längeneinstellbar, mit hoher und niedriger Führungsfläche | längeneinstellbar, mit hoher und niedriger Führungsfläche | muss vorhanden sein |
Schutz unter dem Tisch | Verkleidung, Stellungsüberwachung und Verriegelung der Sägeblattverkleidung, wenn Auslaufzeit > 10 s | Verkleidung | Verkleidung, Verdeckung |
Tischgröße (Mindestmaße) | in Abhängigkeit vom Sägeblattdurchmesser nach EN 1870-1, Anhang E (siehe nachstehende Tabellen) | Sägeblattdurchmesser < = 250 mm: 400 x 500 mm > 2 50 bis 315 mm: 500 x 660 mm > 315 mm: 850 x 1100 mm | ausreichend großer Tisch, z.B. Ergänzung mit Tischverlängerung |
Tischverlängerung | Länge > 1200 mm von Sägeblattachse bis Ende der Tischverlängerung (bzw. des Tisches) | Sägeblattdurchmesser < = 350 mm: Länge 800 mm > 350 mm: Länge 1500 m von Sägeblattachse | |
Auslaufzeit | Begrenzung auf max. 10 Sekunden, z.B. durch Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtung | Begrenzung auf max. 10 Sekunden (ab Bauj. 1982), z. B durch Bremsmotor oder elektrische Bremseinrichtung | keine Forderung |
Durchtrittöffnung (Sägespalt) | Seiten leicht zerspanbar: Sägeblattdurchm. < = 500 mm: gesamter Spalt max. 12 mm, fester Flansch-Tischkante max. 3 mm Sägeblattdurchm. > 500 mm: gesamter Spalt max. 16 mm, fester Flansch-Tischkante max. 5 mm | Seiten leicht zerspanbar: Spalt beiderseitig max. 3 mm breit (8 mm zwischen Schiebetisch und Sägeblatt) | muss vorhanden sein |
Typschild | mit Kenndaten | mit Kenndaten | |
Drehzahlschaubild, Drehzahlanzeige | Drehzahlanzeige am Bedienplatz | Schaubild im Bereich Riemenumlegung, Drehzahlanzeige am Bedienplatz | Schaubild im Bereich Riemenumlegung |
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein. |
Mindest-Tischgrößen
Maße in mm
Sägeblatt ∅ D1 max | wmin | Lmin | a | bmin |
bis 250 | 400 | 500 | 250 + 50 | 130 |
bis 315 | 500 | 660 | 330 + 60 | 200 |
über 315 | 850 | 1100 | 550 = 50 | 280 |
nach ZH 1/3.3 "Sicherheitsregeln für Tisch- und Formatkreissägemaschinen"
Sägeblatt- Durchmesser D | D ≤ 200 | D > 200 D ≤ 250 | D > 250 D ≤ 315 | D > 315 D ≤ 400 | D > 400 D ≤ 450 | D > 450 D ≤ 500 | D > 500 |
L | 500 | 625 | 790 | 1000 | 1125 | 1250 | 1500 |
W | 335 | 415 | 525 | 850 | 850 | 850 | 1000 |
a ≥ | 250 | 310 | 395 | 500 | 560 | 625 | 750 |
b ≥ | 110 | 140 | 175 | 280 | 280 | 280 | 335 |
nach EN 1870-1 "Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen; Teil 1: Tischkreissägemaschinen (mit und ohne Schiebetisch) und Formatkreissägemaschinen"
Tabelle 6: Dickenhobelmaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 860* [51] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979 | |
Werkzeug | Messerwelle nach EN 860, Anhang A und EN 847-1 | runde Messerwelle | |
Hobelmesserüberstand | Messerwellenüberstand max. 3,0 mm, (Schneiden); max. 2,0 mm (4 Schneiden) | ||
max. Spanabnahme | Begrenzungseinrichtung gefordert | ||
Greiferrückschlagsicherung | über gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseite | über gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseite | über gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseite |
Greiferbreite | Arbeitsbreite 260 mm und mehr: 8 -15 mm unter 260 mm: 3 - 8 mm | Arbeitsbreite 260 mm und mehr: 8 -15 mm unter 260 mm: 3 - 8 mm | unter 15 mm |
Abstand zwischen Greifern (Zwischenlagen) | 1 mm bis halbe Greiferbreite | max. halbe Greiferbreite | max. halbe Greiferbreite |
tiefster Punkt der Greiferspitzen | mind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwelle | mind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwelle | mind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwelle |
Gliedereinzugwalze | Breite des Einzelgliedes max. 50 mm | ||
Berührungsschutz | Verkleidung, Stellungsüberwachung von Türen, Deckel; zusätzliche Zuhaltung wenn Auslaufzeit > 10 s | Verkleidung | Verkleidung |
Auslaufzeit | Max. 10 Sekunden; Ausnahme bei sehr großen Maschinen (Hochlaufzeit > 10 s) gebremste Auslaufzeit max 30 s und Hochlaufzeit < Auslaufzeit | ||
Einrichtbetrieb | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand | ||
NOT-AUS | Zweiter NOT-AUS auf der Auslassseite bei Hobelbreite über 500 mm oder getrenntem Vorschubmotor | ||
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein. |
Tabelle 7: Tischbandsägemaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1807* [54] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979 | |
Schutz gegen Berühren des Sägeblattes außerhalb des Schneidbereiches | Verkleidung bis auf maximale Schnitthöhe, Türen mit Verriegelung (Stellungsüberwachung) | Verkleidung bis auf maximale Schnitthöhe gegen Herausschlagen gerissener | Verdeckung, Verkleidung bis auf maximale Schnitthöhe mit Schutz Sägeblätter |
Schutz innerhalb der maximalen Schnitthöhe | allseitiger höhenverstellbarer Schutz bis auf den zum Schneiden erforderlichen Teil des Sägeblattes | höhenverstellbarer Schutz bis auf den zum Schneiden erforderlichen Teil des Sägeblattes (Zahnung und Außenseite) | |
Obere Sägeblattführung | Einstellbarkeit mit Festigkeitsanforderungen | Rollendurchmesser über 315 mm: mechanische Verstellung der oberen Sägeblattführung | Verstellung der oberen Sägeblattführung |
Tischgröße | Mindesttischgrößen nach EN 1807 | ausreichend groß | ausreichend groß |
Tisch-Schrägstellbarkeit | max. 20° | ||
Tischeinlage | auswechselbare, rechteckige Tischeinlage; leicht zerspanbar, z.B. aus Holz, Aluminium, alterungsbeständigem Kunststoff | auswechselbare Tischeinlage, leicht zerspanbar, z.B. aus Holz, Aluminium, alterungsbeständigem Kunststoff | muss vorhanden sein |
Parallelanschlag | mit hoher und niedriger Führungsfläche nach Tabelle EN 1807 | mit ausreichend hoher Führungsfläche | mit ausreichend hoher Führungsfläche |
Auslaufzeit | Begrenzung auf max. 10 Sekunden, z.B. durch Bremsmotor oder elektr. | Begrenzung auf max. 10 Sekunden (ab Bauj. 1982), z.B. durch Bremseinrichtung (bei Rollendurchmesser kleiner 800 mm) | keine Forderung Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtung |
Absauganschluss | Absaugung erforderlich | Absaugung allgemein erforderlich | Absaugung allgemein erforderlich |
Typschild | mit Kenndaten | mit Kenndaten | mit Kenndaten |
Bandlaufgeschwindigkeit | Anzeige im Bereich der Bedienelemente, Riemenschaubild Bei Maschinen mit Drehzahländerung muss die Bandlaufgeschwindigkeit vor dem Einschalten erkennbar sein | Anzeige im Bereich der Bedienelemente, Riemenschaubild | Schaubild im Bereich Riemenumlegung |
Bedienelemente | Befestigung im Bereich der vorderen Tischkante oder am Ständer | Anbringung im Bereich der vorderen Tischkante oder am Ständer | Anbringung im Bereich der vorderen Tischkante oder am Ständer |
Einrichtbetrieb | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand | |
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein. |
Tabelle 8: Stationäre handbetätigte Gehrungskappkreissägemaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1870-3* [57] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] und ZH1/3.6 [31] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979 | |
selbsttätige Rückführung des Sägeaggregates in Ausgangsstellung | ja | ja | |
Festhaltevorrichtung für Sägeaggregat in Ausgangsstellung | ja | ja | |
nicht selbstschließende Haube | x ≥ 2a | x ≥ a | x ≥ 0 |
Werkstückauflagen (Mindestmaße) | in Abhängigkeit vom Sägeblattdurchmesser | sichere Werkstückauflage erforderlich | sichere Werkstückauflage erforderlich |
Höhe des Werkstückanschlages | 60 % der größten Schnitttiefe | 2/3 der maximalen Schnitttiefe | |
Bremsen, sofern Auslaufzeit >10 s | ja | ||
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein. |
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein.
Tabelle 9: Vertikal-Plattensägemaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1870-2* [56] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] und ZH1/3.14 [32] ab Baujahr1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979 | |
Berührungsschutz von der Gestellrückseite | Zugriff zum Sägeblatt vollständig verhindert | nur bei Maschinen mit kraftbetriebenem Werkzeugvorschub | |
Verkleidung, die zum Werkzeugwechsel geöffnet werden muss | beweglich ausgeführt und elektrisch mit dem Sägeblattantrieb verriegelt | fest verschraubt oder beweglich ausgeführt | |
Austrittsschlitz für das Sägeblatt | Breite höchstens 6 mm | ||
Zurückziehbarer Spaltkeil | nicht arretierbar; muss bei kraftbetriebenem Werkzeugvorschub selbsttätig in Ruhestellung zurückkehren | kann arretierbar sein | |
Bremsen, sofern Auslaufzeit >10 s | ja | ab Baujahr 1982 | nein |
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein. |
Tabelle 10: Mehrseiten-Hobel- und -Fräsmaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 12750* [62] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] und ZH1/3.16 [33] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1983 | |
Sicherung an der Werkstückaufgabe | Schaltleiste, Unterkante höchstens 30 mm über Werkstückoberfläche | Schaltleiste oder bewegliche Schutzhaube, Unterkante höchstens 25 mm über Werkstückoberfläche | Einstellbarer Schieber |
Sicherung gegen Berühren der Werkzeuge | durch Gesamtverkleidung, verriegelt mit Werkzeugantrieb und zugehalten bis zum Werkzeugstillstand | Verdeckung außerhalb des Schneidbereiches, z.B. durch Absaughauben; einstellbare Verdeckungen an den unteren Horizontalwellen | Verdeckung außerhalb des Schneidbereiches, z.B. durch Absaughauben; einstellbare Verdeckungen an den unteren Horizontalwellen |
Sicherung an den Vorschubwalzen | durch Gesamtverkleidung, verriegelt mit Vorschubantrieb | durch Gesamtverkleidung, verriegelt mit Vorschubantrieb, alternativ: Einzelschutzeinrichtungen über den Vorschubwalzen, alternativ: Einzelschutzeinrichtungen über den Vorschubwalzen, mit dem Vorschubantrieb verriegelt, wenn sie zum Werkzeugwechsel entfernt werden müssen | Verdeckung der Vorschubwalzen vor der ersten Werkzeugwelle |
Einrichtschaltung | über Schlüsselschaltung können die Werkzeugantriebe nach Haubenöffnung wieder eingeschaltet werden, Vorschub jedoch nur im Tippbetrieb oder über Schalter mit selbsttätiger Rückstellung (Totmannschalter) | nach Öffnen der Gesamtverkleidung dürfen die Werkzeugantriebe eingeschaltet bleiben; Vorschub jedoch nur über Schalter mit selbsttätiger Rückstellung (Totmannschalter) einschaltbar | |
Bremseinrichtung für Werkzeuge | sofern Auslaufzeit >10 s; alternativ bis 2001: Zuhaltung bis zum Werkzeugstillstand, wenn Auslaufzeit ≤ 60 s und keine Einrichtschaltung vorhanden ist | sofern Auslaufzeit >10 s (ab Baujahr 1982) | |
* Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein. |
Abbildungsverzeichnis | Anhang 4 |
Titelbild:
BGHM
oben: 3M Deutschland GmbH
unten: 3M Deutschland GmbH,
Georg Schmerler GmbH & Co. KG
oben:
BGHM
unten:
VS Vereinigte Spezialmöbel
GmbH & Co. KG
oben:
Raimann Holzoptimierung
GmbH & Co. KG
unten:
BGHM
Karl Ayen Maschinenfabrik GmbH
links und unten:
Biesse Deutschland GmbH
rechts:
BGHM
links und unten:
Biesse Deutschland GmbH
rechts:
Michael Weinig AG
Berufsbildungswerk Waiblingen gGmbH
VS Vereinigte Spezialmöbel
GmbH & Co. KG
DEWALT Deutschland
Grafiken:
BGHM
ENDE |