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Regelwerk; BGI / DGUV-I
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BGI 794 - Senkung des Leerlauf-Drehklanges an Baustellen-Kreissägemaschinen
Geräuschminderung im Bauwesen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/564.9)

(Ausgabe 10/1980)



nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

1 Vorbemerkung, Anwendungsbereich

Baustellen-Kreissägemaschinen (Baukreissägen) werden auf fast allen Baustellen des Hochbaues, aber auch im Tiefbau, eingesetzt (Bild 1). Sie haben die Eigenschaft, sowohl im Leerlauf, als auch unter Last erheblichen Lärm zu verursachen. Dies hat zur Folge, dass die Sägebenutzer (Zimmerleute, Einschaler) lärmgefährdet sind und die Nachbarschaft belästigt wird.

Mit diesem LSA- Blatt sollen insbesondere Betriebspraktiker über eine einfache, technische Lärmminderungsmaßnahme informiert werden, die vor allem den Leerlauf-Drehklang reduziert. Der angesprochene Personenkreis wird dadurch in die Lage versetzt, mit geringen betrieblichen Mitteln eine geeignete Lärmminderungseinrichtung herstellen und in vorhandene Baukreissägen einbauen zu können. Damit wird an einer großen Zahl bereits vorhandener Baukreissägen mit geringem Aufwand eine nachträgliche Geräuschsenkung ermöglicht.

Bild 1: Baukreissäge mit Vorrichtung zum Bedämpfen der Sägeblattschwingungen.

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2 Geräuschentstehung, Einflussfaktoren

Wesentlichste Geräuschquelle an einer Baukreissäge ist das rotierende und vibrierende Sägeblatt. Hochfrequente Schwingungen des Sägeblattes bewirken den Leerlauf-Drehklang im Geräusch-Frequenzbereich zwischen 2000 Hz und 4000 Hz, der subjektiv als besonders unangenehm empfunden wird und Anlass für Nachbarschaftsbeschwerden ist. Die Größe der Schallemission wird beeinflusst von Konstruktion, Material, Durchmesser, Zahnung und Schränkweite des Sägeblattes sowie von der Konstruktion des Sägetisches.

3 Maßnahmen zur Schallpegelsenkung

Die Verminderung des Leerlauf-Drehklanges wird durch Bedämpfen der Schwingungen des Sägeblattes erreicht. Hierzu wird ein Doppelfilzstreifen mit den Abmessungen 20 x 40 x 60 mm mittels eines horizontal und vertikal verstellbaren Schuhes einseitig und radial an den Randbereich des Sägeblattes angedrückt (Bild 2). Zur nachträglichen Anbringung des Schuhes wird seitlich an die Untertischverkleidung der Baukreissäge ein U-Profilstück angeschweißt, das einen Längsschlitz erhält, der die Höhenverstellung und optimale Einstellung des dämpfenden Filzstreifens ermöglicht (Bild 1). Die Gleitreibung zwischen Filzstreifen und Sägeblatt wird durch Öltränkung vermindert. Bei jedem Sägeblattwechsel werden einige Tropfen Öl nachgegeben und der Filzstreifen neu eingestellt.

Bild 2: Konstruktive Gestaltung der Vorrichtung zum Bedämpfen der Sägeblatt-Schwingungen.

4 Erzielbare Schallpegelsenkung, Anwendungsbeispiel

Die in Bild 1 und 3 gezeigte Baukreissäge wurde mit der in Abschnitt 3 beschriebenen Lärmminderungseinrichtung ausgerüstet. Wie die Terzpegel-Geräuschanalyse (Bild 4) erkennen lässt, dominieren im Leerlauf-Spektrum der nicht lärmgeminderten Baukreissäge die hohen Frequenzanteile zwischen 2000 Hz und 4000 Hz. Bei bedämpftem Sägeblatt sind diese Drehklanganteile des Spektrums besonders stark reduziert. In den Terzen 2500 Hz und 3150 Hz beträgt die Schallpegelsenkung 20 dB bzw. 13 dB. Diese Werte stehen in guter Übereinstimmung mit dem subjektiven Geräuschempfinden, das einen starken Abbau des Drehklanges feststellen lässt. Der Gesamtschallpegel des Leerlaufgeräusches wird durch die Lärmminderungsmaßnahme von 101 dB(A) auf 91 dB(A) vermindert.

Nach mehr als einjähriger Betriebsdauer kann festgestellt werden, dass kein nennenswerter Abrieb am Filz entsteht. Es war bisher nicht erforderlich, bei Sägeblattwechsel den Filz zu erneuern.

Bild 3: Baukreissäge von Bild 1 mit abgenommener Tischabdeckung. Der Spannschuh mit anliegendem Bedämpfungsfilz ist möglichst nahe der Sägeblattperipherie eingestellt.

5 Zusammenfassung

Mit einfachen betrieblichen Mitteln können Baukreissägen nachträglich mit einer auf Dauer wirksamen Lärmminderungseinrichtung zur Senkung des Leerlauf-Drehklanges ausgerüstet werden. Dem Betriebspraktiker werden hierfür eine Konstruktionsskizze und Anwendungshinweise gegeben.

Bild 4: Leerlaufgeräuschanalyse der Baukreissäge ohne und mit Dämpfungseinrichtung.

6 Schrifttum

Hermann, W.: Lärmschutz in der Bauwirtschaft. Mitteilungsblatt der Bau-Berufsgenossenschaft Wuppertal, Heft 2, 1978.

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