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9 Wertstoffsortieranlage, Anlieferung/Aufgabe von Sortiergut
Freigabe: | Betriebsanweisung Abfallbehandlungsanlage Halle gemäß § 12 BioStoffV | Stand: |
Anlieferung/ Lagerung von Sortiergut | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
Zusätzliche Gefahren:
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Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
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Verhalten im Gefahrfall | ||
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Erste Hilfe | ||
Sofortmaßnahmen:
Telefon: (... ... ... ) ... ... ... |
10 Wertstoffsortieranlage, Ballenpresse
Freigabe: | Betriebsanweisung Abfallbehandlungsanlage Halle gemäß § 12 BioStoffV | Stand: |
Ballenpresse | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
Zusätzliche Gefahren:
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Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
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Verhalten im Gefahrfall | ||
Bei Störungen Presse mittels Not-Aus abschalten, Arbeitsbereich verlassen; Fahrzeuge wenn möglich aus dem Bereich herausfahren.
Vorgesetzten informieren, Anweisungen abwarten.
Beschädigte Schutzausrüstung sofort ersetzen. Bei Verletzung (auch geringfügiger Art) sofort Erstversorgung, dann Unfallmeldung beim Vorgesetzten. Feuer: Alarm geben, Entstehungsbrände umgehend bekämpfen (Feuerlöscher), Halle verlassen. Notruf: (... ... ... ) ... ... ... Fluchtweg: | ||
Erste Hilfe | ||
Sofortmaßnahmen:
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11 Wertstoffsortieranlage, Sortierkabine/Sortierband:
Manuelle Sortierung
Freigabe: | Betriebsanweisung Abfallbehandlungsanlage Sortierkabine/Sortierband gemäß § 12 BioStoffV | Stand: |
Manuelle Sortierung | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
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Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
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Verhalten im Gefahrfall | ||
Stark verschmutzte Kleidung sofort ersetzen.
Bei Störungen, die möglicherweise eine Gefährdung darstellen, den Arbeitsbereich verlassen; Vorgesetzten informieren, Anweisungen abwarten. Beschädigte Schutzausrüstung sofort ersetzen. Bei Verletzung (auch geringfügiger Art) sofort Erstversorgung, dann Unfallmeldung beim Vorgesetzten. Feuer: Alarm geben, Entstehungsbrände umgehend bekämpfen (Feuerlöscher), Sortierkabine und Halle verlassen. Notruf: (... ... ... ) ... ... ... Fluchtweg: | ||
Erste Hilfe | ||
Sofortmaßnahmen:
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12 Wertstoffsortieranlage, Radladerfahrer
Freigabe: | Betriebsanweisung Abfallbehandlungsanlage Halle gemäß § 12 BioStoffV | Stand: |
Radladerfahrer | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
Zusätzliche Gefahren:
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Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
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Verhalten im Gefahrfall | ||
Bei Störungen, die möglicherweise eine Gefährdung darstellen, Fahrzeuge wenn möglich aus dem Bereich herausfahren, sonst Motor abstellen und Arbeitsbereich verlassen.
Vorgesetzten informieren, Anweisungen abwarten.
Beschädigte Schutzausrüstung sofort ersetzen. Bei Verletzung (auch geringfügiger Art) sofort Erstversorgung, dann Unfallmeldung beim Vorgesetzten. Feuer: Alarm geben, Entstehungsbrände umgehend bekämpfen (Feuerlöscher), Sortierkabine und Halle verlassen. Notruf: (... ... ... ) ... ... ... Fluchtweg: | ||
Erste Hilfe | ||
Sofortmaßnahmen:
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13 Arbeiten im Müll-/Sperrmüllbunker einer MVA
Firma: | Betriebsanweisung Schutz der Beschäftigen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe gemäß BioStoffV | Stand: |
Anwendungsbereich Gefahrenbezeichnung | ||
Müll-/Spermüllbunker
Alle Arbeiten im Müll-/Spermüllbunker; dies sind "Nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrbereich" | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
Es ist möglich, dass diese biologischen Arbeitsstoffe eine Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine Gefahr für Beschädigte darstellen können. Eine Gefährdung besteht durch Einatmung von keimbelasteten Stäuben sowie durch Verschleppung von Verunreinigungen aus dem Müllbunker in andere Bereiche. | ||
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
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Verhalten bei Störungen | ||
Betriebszuständigen (Telefon 1234) informieren | ||
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
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Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
In Kraft gesetzt am Tag, Monat, Jahr - Firma GmbH - gez. Verantwortlicher |
14 Krankenhausreinigungsarbeiten
Krankenhaus:
Abteilung: | Betriebsanweisung gemäß § 12 BioStoffV nach BGR 208 | Betrieb:
Datum: |
Krankenhausreinigungsarbeiten | ||
Gefahren für das Reinigungspersonal | ||
Das Reinigungspersonal kann bei der Reinigung und der Desinfektion der Räume und der Einrichtungen der Patientenzimmer, der Patiententoiletten, der Patientenbehandlungsräume, der Arbeitsräume des medizinischen Personals sowie der Stationsflure und beim Transport des Abfalls aus diesen Räumen zur innerbetrieblichen Sammelstelle der Einwirkung von Infektionserregern ausgesetzt sein, die der Risikogruppe 2 bzw. 3** zuzuordnen sind. | ||
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
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Arbeitsmedizinische Vorsorge | ||
Teilnahme der Beschäftigten an speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefahr" durch einen Arzt für Arbeitsmedizin oder Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". | ||
Erste Hilfe | ||
Bei Verletzungen an benutzten Kanülen bzw. an durch die Abfallsäcke durchstoßenden Gegenständen sofort betrieblichen Vorgesetzten informieren und unbedingt Arzt aufsuchen. Dem Arzt das Merkblatt "Kanülenstichverletzung" aushändigen. | ||
Sachgerechte Entsorgung | ||
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15 Wäscherei, unreine Seite
Betrieb:
Verantwortlich: | Betriebsanweisung Unreine Seite-Wäscherei | Tätigkeit:
Datum: |
Anwendungsbereich | ||
Unreine (schwarze) Seite der Wäscherei | ||
Biologische Arbeitsstoffe - Krankheitserreger | ||
Infektiöse oder gesundheitsschädliche Mikroorganismen, wie Bakterien, Viren oder andere Krankheitserreger, die in der mit Blut, Körpersekreten oder Ausscheidungen verschmutzten Wäsche oder an Fremdgegenständen haften können. | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Einatmen oder Eindringen der Erreger über intakte oder verletzte Haut bzw. Schleimhäute
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Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
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Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe | ||
Bei Kontakt mit Blut oder anderen evtl. infektiösen Materialien die betroffenen Hautbereiche sofort unter fließendem Wasser mit Seife waschen und desinfizieren.
Schleimhäute oder Augen nach Spritzern sofort mit reichlich Wasser oder fertigen Lösungen intensiv antiseptisch spülen. Nach Stich- oder Schnittverletzungen sofort Blutfluss durch Druck (e 1 min) auf das umliegende Gewebe fördern und Ersthelfer aufsuchen. Betriebsarzt oder Hausarzt unverzüglich informieren und Impfbuch vorlegen.
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16 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 in Laboratorien
S2-LABOR | Betriebsanweisung arbeitsbereichsbezogen nach § 12 Abs. 1 BioStoffV Schutzstufe 2 | Stand: |
Anwendungsbereich Gefahrenbezeichnung | ||
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 (Viren, Bakterien, Pilze, Endoparasiten), können bei Einwirkung auf den menschlichen Körper Infektionen und Erkrankungen verursachen.
Ein allergenes und toxisches Potential ist ebenfalls nicht auszuschließen.
Die Aufnahme in den Körper kann durch Inhalation von Aerosolen, Verschlucken von Probenmaterial, Eindringen von Erregern in bestehende oder verletzungsbedingte Hautschäden oder beim Verspritzen der Probe über das Auge und die Schleimhäute erfolgen. Bei vielen Labortätigkeiten (z.B. Umfüllen, Ausplattieren, Anfertigen von Verdünnungsreihen, Pipettieren, Mischen, Vortexen) können Aerosole (unsichtbare, feinste schwebende Tröpfchen) entstehen. Infektionsmöglichkeiten bestehen bei Inhalation dieser Aerosole oder Kontakt mit deren Niederschlag auf Oberflächen. | ||
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
| Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 dürfen ausschließlich in Laboratorien der Schutzstufe 2 oder höher durchgeführt werden.
Zutritt zum Labor haben nur Personen, die vom Laborleiter hierzu ermächtigt werden. Im Labor sind ein geschlossener Laborkittel, festes und geschlossenes Schuhwerk sowie Schutzbrille zu tragen. Die Schutzkleidung darf nur in den Arbeitsräumen getragen werden und ist beim Verlassen des Labors abzulegen. Verschmutzte Schutzkleidung ist für die desinfizierende Reinigung in dafür vorgesehenen und mit Aufschrift ... ... ... ... ... ... gekennzeichneten Säcken zu sammeln. Beim Verlassen des Labors und nach jedem Hautkontakt mit erregerhaltigem Material sind die Hände zu desinfizieren und zu waschen. Danach ist eine Handpflege gem. Hautschutzplan vorzunehmen. Sämtliche Arbeiten, bei denen mit Aerosolbildung zu rechnen ist (z.B. Umfüllen, Ausplattieren, Anfertigen von Verdünnungsreihen, Pipettieren, Mischen) sind unter einer mikrobiologischen Sicherheitswerkbank durchführen. Sicherheitswerkbank aufgeräumt, sauber und ordentlich halten. Nach Abschluss der Tätigkeiten Arbeitsfläche gemäß Hygieneplan desinfizieren und UV-Licht einschalten. Bei der Zentrifugation dicht schließende Zentrifugenröhrchen (Schraubverschluss mit O-Ring) verwenden. Während des direkten Umgangs mit infektiösem Material müssen Einmalschutzhandschuhe (Typ: ... ... ... ... ) getragen werden. Schmierkontaminationen (z.B. an Telefonhörer, Türklinken, Armaturen, Schreibgeräten und Tastaturen) sind dabei zu vermeiden. Kontaminierte Arbeitsgeräte müssen vor einer Reinigung autoklaviert oder desinfiziert werden. Pathogene Mikroorganismen dürfen nur in gekennzeichneten, verschlossenen und gegen Bruch geschützten Behältern innerbetrieblich transportiert werden. Vor dem Verlassen des Labors ist deren Oberfläche zu desinfizieren. Im Labor nicht essen, rauchen, trinken, Kaugummi kauen oder Kosmetika auftragen. Mundpipettieren ist verboten. Zum Pipettieren ausschließlich Pipettierhilfe benutzen. Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz sind oberstes Gebot. Es besteht die Möglichkeit, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (incl. Impfangebot) in Anspruch zu nehmen. | |
Verhalten im Gefahrfall | ||
Ruf Zentrale:
| Beim Freiwerden von Mikroorganismen der Risikogruppe 2 in großer Menge oder Konzentration (z.B. Verschütten, Bruch einer Kulturflasche)
Mitarbeiter warnen, Bereich ggf. absperren und sofort den Laborleiter informieren. Die Beseitigung des gefährlichen Zustands hat unter Eigenschutz zu erfolgen. Dabei sind mindestens Schutzbrille, Einmalschutzhandschuhe (Typ: ... ... ...) und bei möglichem Vorhandensein von Aerosolen filtrierende Halbmaske der Schutzstufe P 2 zu tragen. Flüssigkeiten mit Zellstoff aufsaugen. Zellstoff bzw. kontaminierten Bereich sofort mit Desinfektionsmittel ... ... ... ... einsprühen und gemäß Hygieneplan einwirken lassen. Anschießend ist eine Reinigung gemäß Hygieneplan durchzuführen. Fenster und Türen sind bis zum Abschluss der Reinigungsaktion geschlossen zu halten. Der Zutritt Unbefugter ist zu verhindern. Sämtliche kontaminierten Gegenstände (auch Laborkittel) sind in Entsorgungsbeutel zu sammeln und zu autoklavieren. | |
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
Notruf 19222 oder 112
| Benetzte Kleidung (auch Unterkleidung) sofort ausziehen und erst nach desinfizierender Reinigung wieder verwenden.
Offene Wunde ausspülen, möglichst ausbluten lassen und sofort mit Wund-Desinfektionsmittel einsprühen, Desinfektionsmittel ggf. nachdosieren und nach Vorschrift, mindestens jedoch 30 Minuten einwirken lassen.
Bei Spritzer ins Auge mit der Augendusche intensiv spülen. Anschließend Augentropfen (Einmalphiole ... ... ... ... ) einträufeln. Gelangt erregerhaltiges Material in den Mund, sofort ausspucken und gründlich mit frisch angesetzter 1%-iger Wasserstoffperoxidlösung gurgeln. Verletzungen sind sofort dem zuständigen Vorgesetzten zu melden und in das Verbandbuch einzutragen. Bei intensivem Kontakt (z.B. Verschlucken, Einatmen, Inkorporation durch Verletzungen) Arzt aufsuchen. | |
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
Kontaminierte Geräte und Instrumente gem. Hygieneplan regelmäßig reinigen und desinfizieren, sterilisieren oder autoklavieren.
Sämtliche kontaminierten Wegwerf-Abfälle in den gekennzeichneten Abfallbehältern (Inlinersack) sammeln und bei Bedarf, spätestens vor dem Wochenende autoklavieren. Die Entsorgung erfolgt danach über die Haustechnik (zuständig: Herr/Frau ... ... ... ... ... Tel.: ... ... ... ... ). |
17 Tätigkeiten mit Clostridium tetani im Labor (nur in Verbindung mit Nr. 16)
Firma: | Betriebsanweisung für biologische Arbeitsstoffe stoffbezogen gemäß § 12 Abs. 1 BioStoffV | Stand: |
Gefahrenbezeichnung | ||
Tätigkeiten mit Clostridium tetani im Labor (nur in Verbindung mit Nr. 16)
Erregerbezogene Ergänzung der arbeitsbereichsbezogenen Betriebsanweisung für das Labor der Schutzstufe 2 | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
Clostridium tetani ist ein Bakterium der Risikogruppe 2
Eine Infektion erfolgt meist durch Stich- und Schnittverletzungen oder über vorgeschädigte Haut. Infektionen sind auch über oberflächliche Wunden möglich. Bildet unter anaeroben Bedingungen (z.B. tiefe, schlecht ausgeblutete Stichverletzungen) Toxine, die den Wundstarrkrampf hervorrufen können (Symptome: Tonisch schmerzhafte Krämpfe der Muskulatur am Nacken, Rücken und Bauch, im Spätstadium krampfhafte Starre, hohes Fieber). Inkubationszeit: 3 Tage bis 3 Wochen. | ||
Besondere Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
| Tätigkeiten mit Clostridium tetani dürfen ausschließlich im Labor der Schutzstufe 2 oder höher durchgeführt werden.
Zusätzlich zu den übergreifenden Schutzmaßnahmen in der arbeitsbereichsbezogenen Betriebsanweisung für das Labor der Schutzstufe 2 sind folgende Maßnahmen zu treffen: Wegen der erhöhten Übertragungsgefahr bei Schnittverletzungen soll auf die Benutzung von Laborglas, Skalpellen und Kanülen verzichtet werden. Personen, die Tätigkeiten mit clostridium tetani ausführen, müssen über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind beim Umgang mit Zellfragmenten aufgrund des möglichen Vorhandenseins von Tetanus-Toxin anzuwenden. Das isolierte native Toxin ist einer der giftigsten bekannten Stoffe. |
ENDE |