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9 Wertstoffsortieranlage, Anlieferung/Aufgabe von Sortiergut

Freigabe:Betriebsanweisung
Abfallbehandlungsanlage Halle
gemäß § 12 BioStoffV
Stand:
Anlieferung/ Lagerung von Sortiergut
Gefahren für Mensch und Umwelt
 
  • Sortiergut, das im Wesentlichen aus gebrauchten Verpackungsmaterialien besteht, enthält Mikroorganismen (Schimmelpilze, Bakterien, Viren), die beim Hantieren freigesetzt werden und über die Atemluft in die Lunge gelangen können.
  • Ebenfalls ist die Aufnahme der Krankheitserreger über Mund - Magen - Darm oder durch die Haut (z.B. bei Stich- oder Schnittverletzungen an den Händen) möglich.
  • Krankheitserreger können bei mangelnder Hygiene durch verschmutzte Kleidung, Schuhe, Hände usw. in Umkleide- und Aufenthaltsbereiche verschleppt werden. Dort lösen sie möglicherweise allergische Reaktionen oder Infektionskrankheiten aus.
  • Eine besondere Gefährdung liegt bei staubintensiven Arbeiten (z.B. Entladen/Abkippen der Anliefer-Fahrzeuge, Beschicken des Sackaufreißers, Kehren der Halle) vor.

Zusätzliche Gefahren:

  • Fahrzeug-Verkehr;
  • Motorabgase, insbesondere von Dieselfahrzeugen (krebsverdächtige Dieselmotoremissionen - DME)
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Aufenthalt im Anliefer-/Lagerbereich in Arbeitskleidung und nur, wenn erforderlich.
  • Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe tragen. Keine Privatkleidung!
  • Für gute Raumlüftung sorgen. Atemschutz bei staubintensiven Arbeiten und unzureichender Lüftung verwenden.
  • Täglich mit Kehrmaschine (Filter-Kategorie H) kehren.
  • Unnötiges Fahren/Rangieren von Anlieferfahrzeugen im Anlieferbereich vermeiden, Aufenthalt mit laufendem Motor nur so lange wie notwendig.
  • Atemschutz: filtrierende Halbmaske FFP2 oder besser, bevorzugt mit Ausatemventil
  • Handschutz: Schutzhandschuhe (möglichst schnitt- und stichfest)
  • Hautschutz: Vor und nach der Arbeit Schutzcreme (siehe Hautschutzplan)
  • In der Anlieferungs-/Lagerhalle nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen; keine Nahrungs- und Genussmittel aufbewahren.
  • Vor dem Betreten von Pausenräumen Hände, Arme, Gesicht gründlich waschen. Stark verschmutzte Arbeitskleidung im Umkleideraum ablegen.
  • Nach Arbeitsende duschen. Arbeits- und Privatkleidung getrennt aufbewahren.
  • Arbeitskleidung spätestens wöchentlich wechseln.
Verhalten im Gefahrfall
 
  • Bei Störungen, die möglicherweise eine Gefährdung darstellen, Arbeitsbereich verlassen; Fahrzeuge wenn möglich aus dem Bereich herausfahren. Vorgesetzten informieren, Anweisungen abwarten. -
  • Beschädigte Schutzausrüstung sofort ersetzen.
  • Bei Verletzung (auch geringfügiger Art) sofort Erstversorgung, dann Unfallmeldung beim Vorgesetzten.
  • Feuer: Alarm geben, Entstehungsbrände umgehend bekämpfen (Feuerlöscher), Halle verlassen.
  • Notruf: (... ... ... ) ... ... ...
  • Fluchtweg:
Erste Hilfe
Sofortmaßnahmen:
  • Bei Stich-, Schnittverletzungen Blutung aus der Wunde anregen (1-2 Minuten), dann desinfizieren und verbinden/abdecken; gegebenenfalls zum Arzt. Bei Verletzungen durch Spritzen-Kanülen auf jeden Fall nach den Sofortmaßnahmen zum Arzt!
  • Notruf: (... ... ... ) ... ... ...
  • Ersthelfer:

Telefon: (... ... ... ) ... ... ...


10 Wertstoffsortieranlage, Ballenpresse

Freigabe:Betriebsanweisung
Abfallbehandlungsanlage Halle
gemäß § 12 BioStoffV
Stand:
Ballenpresse
Gefahren für Mensch und Umwelt
 
  • Sortiergut, das im Wesentlichen aus gebrauchten Verpackungsmaterialien besteht, enthält Mikroorganismen (Schimmelpilze, Bakterien, Viren), die beim Hantieren freigesetzt werden und über die Atemluft in die Lunge gelangen können.
  • Ebenfalls ist die Aufnahme der Krankheitserreger über Mund - Magen - Darm oder durch die Haut (z.B. bei Riss-, Schnittverletzungen an den Händen durch scharfkantige Verpackungsmaterialien oder Bindedrähte) möglich. Dort lösen sie möglicherweise allergische Reaktionen oder Infektionskrankheiten aus.
  • Krankheitserreger können bei mangelnder Hygiene durch verschmutzte Kleidung, Schuhe, Hände usw. in Umkleide- und Aufenthaltsbereiche verschleppt werden.
  • Eine besondere Gefährdung liegt bei staubintensiven Arbeiten (z.B. Entladen/Abkippen der Anliefer-Fahrzeuge, Kehren der Halle) vor.

Zusätzliche Gefahren:

  • Fahrzeug-Verkehr in der Halle;
  • Motorabgase, insbesondere von Dieselfahrzeugen (krebsverdächtige Dieselmotoremissionen - DME);
  • Quetsch- und Schergefahr an der Presse; Absturzgefahr beim Einfädeln der Bindedrähte, bei Störungsbeseitigung
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Aufenthalt im Bereich der Presse nur, wenn erforderlich. Bedienung nur durch beauftragte Personen. - Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe tragen. Keine Privatkleidung!
  • Für gute Raumlüftung sorgen. Atemschutz bei staubintensiven Arbeiten in der Halle und unzureichender Lüftung verwenden.
  • Ballen vorsichtig abtransportieren, nicht fallen lassen.
  • Störungsbeseitigung nur durch Fachpersonal.
  • Reinigung der Presse nach Reinigungsplan.
  • Atemschutz: filtrierende Halbmaske FFP2 oder besser, bevorzugt mit Ausatemventil
  • Handschutz: Schutzhandschuhe (möglichst schnitt- und stichfest)
  • Hautschutz: Vor und nach der Arbeit Schutzcreme (siehe Hautschutzplan)
  • In der Halle nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen; keine Nahrungs- und Genussmittel aufbewahren.
  • Vor dem Betreten von Pausenräumen Hände, Arme und Gesicht gründlich waschen. Stark verschmutzte Arbeitskleidung im Umkleideraum ablegen.
  • Nach Arbeitsende duschen. Arbeits- und Privatkleidung getrennt aufbewahren.
  • Arbeitskleidung spätestens wöchentlich wechseln.
Verhalten im Gefahrfall
 Bei Störungen Presse mittels Not-Aus abschalten, Arbeitsbereich verlassen; Fahrzeuge wenn möglich aus dem Bereich herausfahren. Vorgesetzten informieren, Anweisungen abwarten.

Beschädigte Schutzausrüstung sofort ersetzen.

Bei Verletzung (auch geringfügiger Art) sofort Erstversorgung, dann Unfallmeldung beim Vorgesetzten.

Feuer: Alarm geben, Entstehungsbrände umgehend bekämpfen (Feuerlöscher), Halle verlassen.

Notruf: (... ... ... ) ... ... ...

Fluchtweg:

Erste Hilfe
Sofortmaßnahmen:
  • Bei Stich-, Schnittverletzungen Blutung aus der Wunde anregen (1-2 Minuten), dann desinfizieren und verbinden/abdecken; gegebenenfalls zum Arzt. Bei Verletzungen durch Spritzen-Kanülen auf jeden Fall nach den Sofortmaßnahmen zum Arzt!
  • Bei Verletzung (auch geringfügiger Art) sofort Erstversorgung, dann Unfallmeldung beim Vorgesetzten.
  • Notruf: (... ... ... ) ... ... ...
  • Ersthelfer:
  • Telefon: (... ... ... ) ... ... ...


11 Wertstoffsortieranlage, Sortierkabine/Sortierband: Manuelle Sortierung

Freigabe:Betriebsanweisung
Abfallbehandlungsanlage Sortierkabine/Sortierband
gemäß § 12 BioStoffV
Stand:
Manuelle Sortierung
Gefahren für Mensch und Umwelt
 
  • Sortiergut, das im Wesentlichen aus gebrauchten Verpackungsmaterialien besteht, enthält Mikroorganismen (Schimmelpilze, Bakterien, Viren), die beim Hantieren freigesetzt werden und über die Atemluft in die Lunge gelangen können.
  • Ebenfalls ist die Aufnahme der Krankheitserreger über Mund - Magen - Darm oder durch die Haut (z.B. bei Stich- oder Schnittverletzungen an den Händen) möglich. Dort lösen sie möglicherweise allergische Reaktionen oder Infektionskrankheiten aus.
  • Krankheitserreger können bei mangelnder Hygiene durch verschmutzte Kleidung, Schuhe, Hände usw. in Umkleide- und Aufenthaltsbereiche verschleppt werden.
  • Eine besondere Gefährdung liegt vor, wenn eine Trennung größerer Zusammenballungen von Sortiergut vorgenommen werden muss (verstärkte Freisetzung von Staub, Mikroorganismen; erschwertes Erkennen gefährlicher Gegenstände im Sortiergut).
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe tragen. Keine Privatkleidung!
  • Handschutz: Schutzhandschuhe (möglichst schnitt- und stichfest)
  • Hautschutz: Vor und nach der Arbeit Schutzcreme (siehe Hautschutzplan)
  • Nur bei eingeschalteter Lüftungsanlage arbeiten, Türen und Fenster (zu belasteten Bereichen) geschlossen halten.
  • Lüftung über Nacht auf niedriger Stufe laufen lassen.
  • Möglichst keine zusätzlichen Sammelgefäße in der Sortierkabine aufstellen.
  • Reinigung der Sortierkabine nach Reinigungsplan.
  • In der Sortierkabine nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen; keine Nahrungs- und Genussmittel aufbewahren.
  • Vor dem Betreten von Pausenräumen Hände, Arme und Gesicht gründlich waschen. Stark verschmutzte Arbeitskleidung im Umkleideraum ablegen.
  • Nach Arbeitsende duschen. Arbeits- und Privatkleidung getrennt aufbewahren.
  • Arbeitskleidung spätestens wöchentlich wechseln.
Verhalten im Gefahrfall
 Stark verschmutzte Kleidung sofort ersetzen.

Bei Störungen, die möglicherweise eine Gefährdung darstellen, den Arbeitsbereich verlassen; Vorgesetzten informieren, Anweisungen abwarten.

Beschädigte Schutzausrüstung sofort ersetzen.

Bei Verletzung (auch geringfügiger Art) sofort Erstversorgung, dann Unfallmeldung beim Vorgesetzten.

Feuer: Alarm geben, Entstehungsbrände umgehend bekämpfen (Feuerlöscher), Sortierkabine und Halle verlassen.

Notruf: (... ... ... ) ... ... ...

Fluchtweg:

Erste Hilfe
Sofortmaßnahmen:
  • Bei Stich-, Schnittverletzungen Blutung aus der Wunde anregen (1-2 Minuten), dann desinfizieren und verbinden/abdecken; gegebenenfalls zum Arzt. Bei Verletzungen durch Spritzen-Kanülen auf jeden Fall nach den Sofortmaßnahmen zum Arzt!
  • Bei Verletzung (auch geringfügiger Art) sofort Erstversorgung, dann Unfallmeldung beim Vorgesetzten.
  • Notruf: (... ... ... ) ... ... ...
  • Ersthelfer:
  • Telefon: (... ... ... ) ... ... ...


12 Wertstoffsortieranlage, Radladerfahrer

Freigabe:Betriebsanweisung
Abfallbehandlungsanlage Halle
gemäß § 12 BioStoffV
Stand:
 Radladerfahrer
Gefahren für Mensch und Umwelt
 
  • Sortiergut, das im Wesentlichen aus gebrauchten Verpackungsmaterialien besteht, enthält Mikroorganismen (Schimmelpilze, Bakterien, Viren), die beim Hantieren freigesetzt werden und über die Atemluft in die Lunge gelangen können.
  • Ebenfalls ist die Aufnahme der Krankheitserreger über Mund - Magen - Darm oder durch die Haut (z.B. bei Stich- oder Schnittverletzungen an den Händen) möglich. Dort lösen sie möglicherweise allergische Reaktionen oder Infektionskrankheiten aus.
  • Krankheitserreger können bei mangelnder Hygiene durch verschmutzte Kleidung, Schuhe, Hände usw. in Umkleide- und Aufenthaltsbereiche verschleppt werden.
  • Eine besondere Gefährdung liegt bei staubintensiven Arbeiten (z.B. Entladen/Abkippen der Anliefer-Fahrzeuge, Beschicken des Sackaufreißers, Kehren der Halle) vor.

Zusätzliche Gefahren:

  • Fahrzeug-Verkehr;
  • Motorabgase (krebsverdächtige Dieselmotoremissionen - DME)
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Bei der Arbeit Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe tragen. Keine Privatkleidung!
  • Fahrten/Arbeiten in der Halle nur, wenn erforderlich.
  • Bei Fahrzeugen mit Schutzbelüftung (Filterkabine oder Atemdruckluft-Anlage) Kabinentüren/-fenster während des Betriebes geschlossen halten; möglichst nur außerhalb belasteter Bereiche ein- und aussteigen.
  • Fahrzeuge ohne Schutzbelüftung dürfen nicht ständig in belasteten Bereichen eingesetzt werden.
  • Mit Fahrzeugen nicht unnötig rangieren, Arbeiten mit möglichst niedriger Motordrehzahl ausführen.
  • Fahrzeuge nicht in belasteten Bereichen abstellen.
  • Fahrzeugkabinen nach jeder Arbeitsschicht reinigen (Reinigungsplan).
  • Atemschutz: filtrierende Halbmaske FFP2 oder besser, bevorzugt mit Ausatemventil (bei staubintensiven Arbeiten in Fahrzeugen ohne Schutzbelüftung und in belasteten Hallenbereichen)
  • Handschutz: Schutzhandschuhe (möglichst schnitt- und stichfest) bei manuellem Umgang mit Abfällen
  • Hautschutz: Vor und nach der Arbeit Schutzcreme (siehe Hautschutzplan)
  • Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen; keine Nahrungs- und Genussmittel in Fahrzeugkabine aufbewahren.
  • Vor dem Betreten von Pausenräumen Hände, Arme und Gesicht gründlich waschen. Stark verschmutzte Arbeitskleidung im Umkleideraum ablegen.
  • Nach Arbeitsende duschen. Arbeits- und Privatkleidung getrennt aufbewahren. Arbeitskleidung spätestens wöchentlich wechseln.
Verhalten im Gefahrfall
 Bei Störungen, die möglicherweise eine Gefährdung darstellen, Fahrzeuge wenn möglich aus dem Bereich herausfahren, sonst Motor abstellen und Arbeitsbereich verlassen. Vorgesetzten informieren, Anweisungen abwarten.

Beschädigte Schutzausrüstung sofort ersetzen.

Bei Verletzung (auch geringfügiger Art) sofort Erstversorgung, dann Unfallmeldung beim Vorgesetzten.

Feuer: Alarm geben, Entstehungsbrände umgehend bekämpfen (Feuerlöscher), Sortierkabine und Halle verlassen.

Notruf: (... ... ... ) ... ... ...

Fluchtweg:

Erste Hilfe
Sofortmaßnahmen:
  • Bei Stich-, Schnittverletzungen Blutung aus der Wunde anregen (1-2 Minuten), dann desinfizieren und verbinden/abdecken; gegebenenfalls zum Arzt. Bei Verletzungen durch Spritzen-Kanülen auf jeden Fall nach den Sofortmaßnahmen zum Arzt!
  • Bei Verletzung (auch geringfügiger Art) sofort Erstversorgung, dann Unfallmeldung beim Vorgesetzten.
  • Notruf: (... ... ... ) ... ... ...
  • Ersthelfer:
  • Telefon: (... ... ... ) ... ... ...


13 Arbeiten im Müll-/Sperrmüllbunker einer MVA

Firma:Betriebsanweisung
Schutz der Beschäftigen gegen Gefährdung
durch biologische Arbeitsstoffe gemäß BioStoffV
Stand:
Anwendungsbereich Gefahrenbezeichnung
Müll-/Spermüllbunker

Alle Arbeiten im Müll-/Spermüllbunker; dies sind "Nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrbereich"

Gefahren für Mensch und Umwelt
Es ist möglich, dass diese biologischen Arbeitsstoffe eine Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine Gefahr für Beschädigte darstellen können. Eine Gefährdung besteht durch Einatmung von keimbelasteten Stäuben sowie durch Verschleppung von Verunreinigungen aus dem Müllbunker in andere Bereiche.
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Partikelschutzfilter FFp3 S/L verwenden
  • Einmalschutzanzug verwenden (siehe Schutzanzug-Plan)
  • Nitril-Handschuhe verwenden (siehe Handschuh-Plan)
  • Gummistiefel (S5) verwenden
  • Bei Staubentwicklung Vollsichtbrille verwenden
  • Persönliche Schutzausrüstung spätestens bei Schichtende oder grober Verschmutzung im Abfallsammelgefäß entsorgen
  • Gummistiefel gründlich reinigen
  • Vor den Pausen und nach Beendigung der Tätigkeit Hände reinigen (siehe Hautschutz-Plan)
  • Zugang zum Müllbunker/Treppenhaus regelmäßig und bei Bedarf reinigen
  • Pausen- oder Bereitschaftsräume nicht mit verschmutzter Schutzausrüstung betreten
  • Abfälle in geeigneten Behältern sammeln
  • Strassenkleidung von Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung getrennt aufbewahren
  • Freiwerden von Materialien aus dem Müll-/Spermüllbunker verhüten
  • Bei Verletzungen grundsätzlich in der Sanitätsstation vorstellen
Verhalten bei Störungen
 Betriebszuständigen (Telefon 1234) informieren
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Erste Hilfe/Rettungsdienst unter Telefon 112 anfordern
  • Betriebszuständigen (Telefon 1234) informieren
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten
  • Notruf: 112
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
 In Kraft gesetzt am Tag, Monat, Jahr - Firma GmbH - gez. Verantwortlicher


14 Krankenhausreinigungsarbeiten

Krankenhaus:

Abteilung:

Betriebsanweisung
gemäß § 12 BioStoffV
nach BGR 208
Betrieb:

Datum:

Krankenhausreinigungsarbeiten
Gefahren für das Reinigungspersonal
 Das Reinigungspersonal kann bei der Reinigung und der Desinfektion der Räume und der Einrichtungen der Patientenzimmer, der Patiententoiletten, der Patientenbehandlungsräume, der Arbeitsräume des medizinischen Personals sowie der Stationsflure und beim Transport des Abfalls aus diesen Räumen zur innerbetrieblichen Sammelstelle der Einwirkung von Infektionserregern ausgesetzt sein, die der Risikogruppe 2 bzw. 3** zuzuordnen sind.
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Die Schutzmaßnahmen sind der Schutzstufe 2 zugeordnet.
  • Bei Nass- und Feuchtarbeiten mit der Hand zur Verfügung gestellte Schutzhandschuhe benutzen.
  • Vor Beginn der Pausen und nach Beendigung der Arbeiten Hände mit zur Verfügung gestellten Mitteln waschen und trocknen.
  • Vor der Arbeit zur Verfügung gestellte Hautschutzmittel auf die Hände auftragen, nach dem Waschen zur Verfügung gestellte Hautpflegemittel benutzen.
  • Straßenkleidung so aufbewahren, dass sie nicht mit der Arbeitskleidung, der Schutzkleidung, den Arbeitsstoffen und den Arbeitsmitteln in Kontakt kommt.
  • Arbeitskleidung regelmäßig wechseln und bei Bedarf reinigen.
  • Bereitgestellte Schutzkleidung (z.B. wasserdichte Schürzen, wasserdichte Überziehhosen, wasserdichte Stiefel) anlegen, wenn mit dem Durchnässen der Arbeitskleidung zu rechnen ist.
  • Arbeitsräume nicht mit Straßenschuhen betreten.
  • In den Arbeitsbereichen fersenumschließende Schuhe mit rutschhemmender Sohle benutzen.
  • Pausenräume nicht mit Schutzkleidung und nicht mit durchnässter bzw. stark verschmutzter Arbeitskleidung betreten.
  • Bei der Arbeit nicht rauchen, essen und trinken, dazu Aufenthaltsräume aufsuchen.
  • Verpflegung und Getränke nicht in Arbeitsräumen und nicht so aufbewahren, dass der Kontakt zu Arbeitsstoffen, verschmutzter Arbeitskleidung und Schutzkleidung möglich ist.
  • Reinigungsabfälle in dafür vorgesehenen Behältnissen sammeln. Das Einsammeln von benutzten Injektionskanülen ist nicht Aufgabe des Reinigungspersonals.
  • Nicht in die Abfallbehältnisse hineingreifen, Abfallsäcke nicht mit den Händen zusammendrücken.
  • Abfallsäcke beim Tragen vom Körper fernhalten; zur Verfügung gestellte Transportwagen benutzen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
 Teilnahme der Beschäftigten an speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefahr" durch einen Arzt für Arbeitsmedizin oder Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin".
Erste Hilfe
  • Bei Kontakt der Haut mit den Arbeitsstoffen Haut mit Wasser abwaschen.
  • Bei Verletzungen Wunde mit fließendem Wasser spülen, ausbluten lassen, mit zur Verfügung gestellten
  • Desinfektionsmitteln einsprühen und mit zur Verfügung gestellten Mitteln der Wundversorgung abdecken.
  • Eintragung in das Verbandsbuch vornehmen.
  • Arzt aufsuchen.

Bei Verletzungen an benutzten Kanülen bzw. an durch die Abfallsäcke durchstoßenden Gegenständen sofort betrieblichen Vorgesetzten informieren und unbedingt Arzt aufsuchen. Dem Arzt das Merkblatt "Kanülenstichverletzung" aushändigen.

Sachgerechte Entsorgung
 
  • Reinigungsabfälle in dafür vorgesehenen Sammelbehälter geben.
  • Sammelbehälter mittels zur Verfügung gestellter Transportmittel zur Sammelstelle befördern.


15 Wäscherei, unreine Seite

Betrieb:

Verantwortlich:

Betriebsanweisung
Unreine Seite-Wäscherei
Tätigkeit:

Datum:

Anwendungsbereich
Unreine (schwarze) Seite der Wäscherei
Biologische Arbeitsstoffe - Krankheitserreger
 Infektiöse oder gesundheitsschädliche Mikroorganismen, wie Bakterien, Viren oder andere Krankheitserreger, die in der mit Blut, Körpersekreten oder Ausscheidungen verschmutzten Wäsche oder an Fremdgegenständen haften können.
Gefahren für Mensch und Umwelt
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Einatmen oder Eindringen der Erreger über intakte oder verletzte Haut bzw. Schleimhäute
  • Übertragung der Erreger auf dem Blutwege nach Verletzungen durch scharfe oder spitze Gegenstände in der Wäsche
  • Infektionskrankheiten, insbesondere infektiöse Leberentzündung (Hepatitis), Haut- oder Durchfallerkrankungen
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Zugang zur unreinen Seite nur für unterwiesenes Personal
  • Wäschesäcke nicht ausschütten oder werfen
  • Schmutzwäsche nicht sortieren
  • Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
  • Ess-, Trink- und Rauchverbot am Arbeitsplatz beachten
  • Hygieneplan einhalten und Waschgelegenheiten nutzen
  • Schutzkleidung regelmäßig wechseln
  • Straßen- und Schutzkleidung getrennt aufbewahren oder Schutzkleidung nach jedem Tragen wechseln
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und angebotene Schutzimpfungen nutzen
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Bei Kontakt mit Blut oder anderen evtl. infektiösen Materialien die betroffenen Hautbereiche sofort unter fließendem Wasser mit Seife waschen und desinfizieren.

Schleimhäute oder Augen nach Spritzern sofort mit reichlich Wasser oder fertigen Lösungen intensiv antiseptisch spülen.

Nach Stich- oder Schnittverletzungen sofort Blutfluss durch Druck (e 1 min) auf das umliegende Gewebe fördern und Ersthelfer aufsuchen.

Betriebsarzt oder Hausarzt unverzüglich informieren und Impfbuch vorlegen.

  • Notruf: (... ... ... ) ... ... ...
  • Ersthelfer:
  • Telefon: (... ... ... ) ... ... ...


16 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 in Laboratorien

S2-LABORBetriebsanweisung
arbeitsbereichsbezogen nach § 12 Abs. 1
BioStoffV Schutzstufe 2
Stand:
Anwendungsbereich Gefahrenbezeichnung
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2
Gefahren für Mensch und Umwelt
Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 (Viren, Bakterien, Pilze, Endoparasiten), können bei Einwirkung auf den menschlichen Körper Infektionen und Erkrankungen verursachen. Ein allergenes und toxisches Potential ist ebenfalls nicht auszuschließen.

Die Aufnahme in den Körper kann durch Inhalation von Aerosolen, Verschlucken von Probenmaterial, Eindringen von Erregern in bestehende oder verletzungsbedingte Hautschäden oder beim Verspritzen der Probe über das Auge und die Schleimhäute erfolgen.

Bei vielen Labortätigkeiten (z.B. Umfüllen, Ausplattieren, Anfertigen von Verdünnungsreihen, Pipettieren, Mischen, Vortexen) können Aerosole (unsichtbare, feinste schwebende Tröpfchen) entstehen. Infektionsmöglichkeiten bestehen bei Inhalation dieser Aerosole oder Kontakt mit deren Niederschlag auf Oberflächen.

Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 dürfen ausschließlich in Laboratorien der Schutzstufe 2 oder höher durchgeführt werden.

Zutritt zum Labor haben nur Personen, die vom Laborleiter hierzu ermächtigt werden.

Im Labor sind ein geschlossener Laborkittel, festes und geschlossenes Schuhwerk sowie Schutzbrille zu tragen. Die Schutzkleidung darf nur in den Arbeitsräumen getragen werden und ist beim Verlassen des Labors abzulegen. Verschmutzte Schutzkleidung ist für die desinfizierende Reinigung in dafür vorgesehenen und mit Aufschrift ... ... ... ... ... ... gekennzeichneten Säcken zu sammeln.

Beim Verlassen des Labors und nach jedem Hautkontakt mit erregerhaltigem Material sind die Hände zu desinfizieren und zu waschen. Danach ist eine Handpflege gem. Hautschutzplan vorzunehmen.

Sämtliche Arbeiten, bei denen mit Aerosolbildung zu rechnen ist (z.B. Umfüllen, Ausplattieren, Anfertigen von Verdünnungsreihen, Pipettieren, Mischen) sind unter einer mikrobiologischen Sicherheitswerkbank durchführen. Sicherheitswerkbank aufgeräumt, sauber und ordentlich halten. Nach Abschluss der Tätigkeiten Arbeitsfläche gemäß Hygieneplan desinfizieren und UV-Licht einschalten.

Bei der Zentrifugation dicht schließende Zentrifugenröhrchen (Schraubverschluss mit O-Ring) verwenden.

Während des direkten Umgangs mit infektiösem Material müssen Einmalschutzhandschuhe (Typ: ... ... ... ... ) getragen werden. Schmierkontaminationen (z.B. an Telefonhörer, Türklinken, Armaturen, Schreibgeräten und Tastaturen) sind dabei zu vermeiden.

Kontaminierte Arbeitsgeräte müssen vor einer Reinigung autoklaviert oder desinfiziert werden.

Pathogene Mikroorganismen dürfen nur in gekennzeichneten, verschlossenen und gegen Bruch geschützten Behältern innerbetrieblich transportiert werden. Vor dem Verlassen des Labors ist deren Oberfläche zu desinfizieren.

Im Labor nicht essen, rauchen, trinken, Kaugummi kauen oder Kosmetika auftragen.

Mundpipettieren ist verboten. Zum Pipettieren ausschließlich Pipettierhilfe benutzen.

Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz sind oberstes Gebot.

Es besteht die Möglichkeit, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (incl. Impfangebot) in Anspruch zu nehmen.

Verhalten im Gefahrfall
Ruf Zentrale:

Beim Freiwerden von Mikroorganismen der Risikogruppe 2 in großer Menge oder Konzentration (z.B. Verschütten, Bruch einer Kulturflasche)

Mitarbeiter warnen, Bereich ggf. absperren und sofort den Laborleiter informieren.

Die Beseitigung des gefährlichen Zustands hat unter Eigenschutz zu erfolgen. Dabei sind mindestens Schutzbrille, Einmalschutzhandschuhe (Typ: ... ... ...) und bei möglichem Vorhandensein von Aerosolen filtrierende Halbmaske der Schutzstufe P 2 zu tragen.

Flüssigkeiten mit Zellstoff aufsaugen. Zellstoff bzw. kontaminierten Bereich sofort mit Desinfektionsmittel ... ... ... ... einsprühen und gemäß Hygieneplan einwirken lassen. Anschießend ist eine Reinigung gemäß Hygieneplan durchzuführen.

Fenster und Türen sind bis zum Abschluss der Reinigungsaktion geschlossen zu halten. Der Zutritt Unbefugter ist zu verhindern.

Sämtliche kontaminierten Gegenstände (auch Laborkittel) sind in Entsorgungsbeutel zu sammeln und zu autoklavieren.

Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
Notruf 19222 oder 112

Benetzte Kleidung (auch Unterkleidung) sofort ausziehen und erst nach desinfizierender Reinigung wieder verwenden. Offene Wunde ausspülen, möglichst ausbluten lassen und sofort mit Wund-Desinfektionsmittel einsprühen, Desinfektionsmittel ggf. nachdosieren und nach Vorschrift, mindestens jedoch 30 Minuten einwirken lassen.

Bei Spritzer ins Auge mit der Augendusche intensiv spülen. Anschließend Augentropfen (Einmalphiole ... ... ... ... ) einträufeln. Gelangt erregerhaltiges Material in den Mund, sofort ausspucken und gründlich mit frisch angesetzter 1%-iger Wasserstoffperoxidlösung gurgeln.

Verletzungen sind sofort dem zuständigen Vorgesetzten zu melden und in das Verbandbuch einzutragen.

Bei intensivem Kontakt (z.B. Verschlucken, Einatmen, Inkorporation durch Verletzungen) Arzt aufsuchen.

Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
Kontaminierte Geräte und Instrumente gem. Hygieneplan regelmäßig reinigen und desinfizieren, sterilisieren oder autoklavieren.

Sämtliche kontaminierten Wegwerf-Abfälle in den gekennzeichneten Abfallbehältern (Inlinersack) sammeln und bei Bedarf, spätestens vor dem Wochenende autoklavieren. Die Entsorgung erfolgt danach über die Haustechnik (zuständig: Herr/Frau ... ... ... ... ... Tel.: ... ... ... ... ).


17 Tätigkeiten mit Clostridium tetani im Labor (nur in Verbindung mit Nr. 16)

Firma:Betriebsanweisung
für biologische Arbeitsstoffe
stoffbezogen gemäß § 12 Abs. 1 BioStoffV
Stand:
Gefahrenbezeichnung
Tätigkeiten mit Clostridium tetani im Labor (nur in Verbindung mit Nr. 16)

Erregerbezogene Ergänzung der arbeitsbereichsbezogenen Betriebsanweisung für das Labor der Schutzstufe 2

Gefahren für Mensch und Umwelt
Clostridium tetani ist ein Bakterium der Risikogruppe 2

Eine Infektion erfolgt meist durch Stich- und Schnittverletzungen oder über vorgeschädigte Haut. Infektionen sind auch über oberflächliche Wunden möglich.

Bildet unter anaeroben Bedingungen (z.B. tiefe, schlecht ausgeblutete Stichverletzungen) Toxine, die den Wundstarrkrampf hervorrufen können (Symptome: Tonisch schmerzhafte Krämpfe der Muskulatur am Nacken, Rücken und Bauch, im Spätstadium krampfhafte Starre, hohes Fieber).

Inkubationszeit: 3 Tage bis 3 Wochen.

Besondere Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

Tätigkeiten mit Clostridium tetani dürfen ausschließlich im Labor der Schutzstufe 2 oder höher durchgeführt werden.

Zusätzlich zu den übergreifenden Schutzmaßnahmen in der arbeitsbereichsbezogenen Betriebsanweisung für das Labor der Schutzstufe 2 sind folgende Maßnahmen zu treffen:

Wegen der erhöhten Übertragungsgefahr bei Schnittverletzungen soll auf die Benutzung von Laborglas, Skalpellen und Kanülen verzichtet werden.

Personen, die Tätigkeiten mit clostridium tetani ausführen, müssen über einen entsprechenden Impfschutz verfügen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind beim Umgang mit Zellfragmenten aufgrund des möglichen Vorhandenseins von Tetanus-Toxin anzuwenden. Das isolierte native Toxin ist einer der giftigsten bekannten Stoffe.


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