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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I
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BGI 899 - Beurteilung von Hitzearbeit
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 01/2005)



nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Soweit in BG-Informationen verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben werden, sind diese durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, werden grundsätzlich durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

Vorbemerkung

Ziel dieser BG-Information ist es, Betrieben eine kurze und praxisnahe Handlungshilfe für die Beurteilung der Gefährdung durch Hitze am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, ohne hierzu externe Fachleute oder messtechnische Dienste in Anspruch nehmen zu müssen. Unter Anwendung der in dieser BG-Information aufgeführten Handlungshilfen kann der Anwender selbstständig eine Beurteilung der Arbeitssituation durchführen.

I. Grundlagen

1. Was ist Hitzearbeit?

Hitzearbeit ist Arbeit, bei der es infolge kombinierter Belastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und gegebenenfalls Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu einem Anstieg der Körpertemperatur kommt. In Folge dessen können Gesundheitsschäden entstehen. Auch bei kurzzeitiger Beschäftigung in Hitze kann ein Gesundheitsrisiko auftreten.

2. Wie wehrt sich unser Körper gegen Hitze?

Der Mensch gehört zu den warmblütigen Lebewesen, die im Innern des Körpers während des ganzen Lebens eine weit gehend gleich bleibende Körpertemperatur von ca. 37 °C haben. Die Körpertemperatur bleibt so lange unverändert, wie die im Körper gebildete "überschüssige" Wärme an die Umgebung abgeführt werden kann. Man spricht dann von einer ausgeglichenen Wärmebilanz, d.h. Wärmeproduktion und Wärmeabgabe des Körpers sind im Gleichgewicht. Die Wärmeproduktion liefert unter Anderem Energie zur Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen, wie Atmung, Herz-Kreislauf, etc. Die Wärmeabgabe erfolgt über die Hautdurchblutung und Schweißbildung/-verdunstung. Die Wärmeabgabe von der Haut an die Umgebung hängt von den klimatischen Umgebungsbedingungen ab. Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung spielen dabei die entscheidende Rolle.

Zu beachten ist außerdem, dass die Schwere der körperlichen Arbeit die Wärmeproduktion des Körpers beeinflusst. Darüber hinaus beeinflusst die Bekleidung den Wärmeaustausch der Haut mit der Umgebung.

Bei Hitzearbeit besteht die Gefahr, dass die im Körper entstehende Wärme nicht mehr in ausreichendem Maße an die Umgebung abgegeben werden kann. Der damit einhergehende Anstieg der Körpertemperatur kann zu Gesundheitsschäden führen.

3. Warum schwitzen wir bei Hitze?

Die im Körperinnern gebildete Wärme gelangt durch Transport des Blutes zur Haut und wird dort an die Umgebung abgegeben. Durch Zunahme der Hautdurchblutung kann die Wärmeabgabe gesteigert werden. Reicht dies nicht aus, werden zusätzlich die Schweißdrüsen zur vermehrten Schweißbildung angeregt. Durch Verdunstung des Schweißes wird die Haut zusätzlich gekühlt und vermehrt Wärme an die Umgebung abgegeben. Unter Extrembedingungen können bis zu 2 l Schweiß pro Stunde und bis zu 10 l Schweiß pro Tag abgegeben werden.

4. Kann sich unser Körper an Hitze gewöhnen?

Die Regulationsmechanismen unseres Körpers bei Hitze, wie Steigerung der Blutzirkulation (siehe auch Nummer 2) und Schweißbildung, sind stets einsatzbereit und können innerhalb von Sekunden und Minuten von unserem Körper ausgelöst werden. Langfristige Anpassungsvorgänge an die Hitze werden als Hitzeakklimatisation oder Hitzegewöhnung bezeichnet. Sie sind gekennzeichnet z.B. durch

5. Welchen Einfluss haben die Luftfeuchtigkeit und die Luftgeschwindigkeit bei Hitze?

Neben der Lufttemperatur und der Wärmestrahlung wird das Klima am Arbeitsplatz wesentlich durch die Luftfeuchtigkeit und -geschwindigkeit beeinflusst. Vor allem bei höheren Lufttemperaturen (über 30 °C) fielt die Kühlung des Körpers durch Schweißverdunstung eine ausschlaggebende Rolle. Die Schweißverdunstung funktioniert umso besser, je niedriger die Luftfeuchtigkeit und je höher die Luftgeschwindigkeit ist.

Dabei ist zu beachten, dass in Abhängigkeit der Luftgeschwindigkeit und der Lufttemperatur (kühle Luft) Zugerscheinungen möglich sind.

6. Hitze und Arbeitsschwere/Bekleidung: Was ist dabei zu beachten?

Der mit der Muskelarbeit verbundene Stoffwechsel setzt einen großen Teil seiner Energie als Wärme frei. Als Richtwert der Wärmeproduktion durch körperliche Arbeit gilt, dass mehr als 90 % als Wärme abgegeben werden. Je schwerer die Arbeit, desto mehr Wärme wird produziert.

Die Bekleidung spielt beim Wärmeaustausch zwischen Haut und der Umgebung eine wesentliche Rolle. Der Wärmeaustausch ist abhängig von der Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit der Bekleidung.

7. Welche gesundheitlichen Risiken können bei Hitzeeinwirkung entstehen?

Bei Überforderung der Wärmeregelmechanismen (Blutzirkulation und Schweißbildung, siehe auch Nummer 2) kann es zu einem Kreislaufversagen (Hitzekollaps) kommen. Erste Anzeichen für eine Überforderung unseres Körpers sind Schwächeempfinden, Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit, Rötung der Haut. Später können Blässe mit kaltem Schweiß, Herzjagen und Blutdruckabfall bis zur Ohnmacht auftreten.

Bei starkem Schwitzen und gleichzeitig ungenügender Flüssigkeitszufuhr kommt es zunächst zu Durstgefühl und Zunahme der Herzfrequenz. Später können Koordinationsstörungen und Schläfrigkeit (Hitzeerschöpfung) und schließlich Verwirrtheit, Unruhe, Bewusstlosigkeit, Koma mit Anstieg der Körpertemperatur auftreten.

Hohe Schweißabgabe kann zu einem ausgeprägten Salzmangel führen, der sich durch Kopfschmerz, Schwindel, Mattigkeit, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen bemerkbar machen kann. Erhöhte Reizbarkeit (Hitzekoller) geht Muskelkrämpfen (Hitzekrämpfen) voraus, die oft in den zuvor am stärksten beanspruchten Muskelpartien beginnen. Der Hitzschlag ist erkennbar an roter, trockener, heißer Haut, Herzjagen, Gesichtsblässe, Übelkeit, Erbrechen, Krämpfen, Verwirrtheit, Koma und kann bis hin zum Hitzetod führen.

Der Sonnenstich ist eine Sonderform des Hitzschlages und Folge einer direkten, intensiven Sonnenbestrahlung des ungeschützten Kopfes, z.B. bei Straßenbauarbeitern, wobei Kopfschmerzen und deren Zunahme bei Kopfbeugung typisch sind.

In jedem Fall sind die erwähnten Krankheitsanzeichen in Verbindung mit der Hitzearbeit ernst zu nehmende Warnhinweise auf einen Hitzenotfall.

8. Welche Sofortmaßnahmen sind bei einem Hitzenotfall einzuleiten (Erste Hilfe)?

Der Betroffene ist aus dem Hitzebereich heraus zu holen und in eine kühle, schattige Umgebung zu bringen. Einengende Kleidung ist zu öffnen und nach Möglichkeit abzulegen. Eine äußere Kühlung ist eine wichtige Maßnahme und kann mit kalten Nackenkompressen und Befeuchtung der Haut insbesondere der Unterarme erfolgen. Zum Abführen der Wärme sollte eine Kühlung durch Luftbewegung, z.B. mittels Ventilator oder Zufächern, erfolgen. Ansprechbare Betroffene sind mit erhöhtem Oberkörper zu lagern und zum vermehrten Trinken (möglichst Wasser, keine Milch, keine Limonaden, kein Alkohol) in kleinen Schlucken und nicht zu kalt zu veranlassen.

Insbesondere bei Muskelkrämpfen ist der Salzverlust mit Kochsalzzugabe von 1 Teelöffel pro Liter Wasser auszugleichen. Betroffene mit Kreislaufproblemen sollten in eine Schocklage mit flach gelagertem Oberkörper und hoch gelagerten Beinen gebracht werden.

Besteht bei dem Betroffenen eine Bewusstlosigkeit sollte unbedingt eine stabile Seitenlagerung erfolgen um im Falle des Erbrechens zur das Einatmen von Erbrochenem zu verhindern. Den Betroffenen niemals alleine lassen.

Da Hitzenotfälle eine lebensbedrohliche Erkrankung darstellen können und nicht immer leicht abgrenzbar zu anderen schweren akuten Krankheitsbildern sind, sind in jedem Fall der Rettungsdienst und ein Notarzt zu rufen.

II. Gefährdungsbeurteilung

9. Wie kann beurteilt werden, ob Hitzearbeit vorliegt (Beobachtungsverfahren)?

Diese Checkliste kann unter den hiesigen Klimaverhältnissen angewandt werden bei leichter bis mittelschwerer Arbeit, leichter Bekleidung und ausreichender Hitzegewöhnung! Als "überwiegend" sind Situationen an Arbeitsplätzen einzuschätzen, die über längere Zeiträume andauern. Kurzfristige Expositionen sind nicht mit dieser Checkliste beurteilbar. Ausgenommen sind weiterhin Situationen, die auf Grund von Hitzeperioden mit hohen Außentemperaturen gegebenenfalls zusammen mit hoher Luftfeuchte auftreten, z.B. an heißen Sommertagen.

Hiervon abweichende Bedingungen erfordern eine entsprechende Modifikation der Checkliste, wobei hier erforderlichenfalls spezielle Fachleute zu Rate gezogen werden sollten.


Alle Kriterien grün gekennzeichnet: Keine Hinweise auf Hitzearbeit. Gegebenenfalls aber unbehagliches Raumklima.

Mindestens ein Kriterium gelb gekennzeichnet: Eine kritische situationsspezifische Wertung mit eventuell weitergehender Arbeitsplatzanalyse kann erforderlich sein.

Mindestens ein Kriterium rot gekennzeichnet: Das Vorliegen eines Hitzearbeitsplatzes ist wahrscheinlich, eine kritische situationsspezifische Wertung mit eventuell weitergehender Arbeitsplatzanalyse ist erforderlich und weitere Maßnahmen (technisch, organisatorisch, personenbezogen) sind einzuleiten.

III. Schutzmaßnahmen

10. Welche Maßnahmen können im Betrieb getroffen werden, um die Beschäftigten vor Gesundheitsstörungen durch Hitze zu schützen?

Hitzebelastungen sind durch Änderung des Arbeitsverfahrens nach Möglichkeit zu vermeiden. Wenn das nicht möglich ist, sind in der angegebenen Reihenfolge technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

  1. Technische Maßnahmen:
  2. Organisatorische Maßnahmen:
  3. Personenbezogene Maßnahmen:

IV. Vorsorge

11. Müssen Mitarbeiter, die Hitzearbeit verrichten, regelmäßig medizinisch untersucht werden?

Vor erstmaliger Aufnahme einer Hitzearbeit muss durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung von einem ermächtigten Arzt sichergestellt werden, dass nur geeignete Personen eingesetzt werden. Darüber hinaus sind in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit vom Alter arbeitsmedizinische Nachuntersuchungen durchzuführen.

Siehe BG-Information "Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge "Hitzearbeiten" (BGI 504-30) und Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 30 "Hitzearbeiten".

V. Ansprechpartner

12. Wer kann bei Fragen und in Zweifelsfällen weiterhelfen?

13. Wie kann ich mich weiter informieren?

BG-Information "Arbeiten unter Hitzebelastung" (BGI 579).


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