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C16 Sicherer Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten

Hydraulische Spreizgeräte, Schneidgeräte und Rettungszylinder gehören zur Standardausrüstung der Feuerwehren für technische Hilfeleistungen. Der Vorteil dieser Geräte liegt in der Erzeugung großer Kräfte auf "Daumendruck".

Hydraulische Rettungsgeräte können zur Rettung eingeklemmter Personen oder zur Schaffung von Rettungswegen eingesetzt werden; hydraulische Spreizgeräte auch zum Heben, Drücken oder Stützen von Lasten.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten.

Hydraulische Rettungsgeräte sind für diese Einsatzsituationen unentbehrlich.

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen durch hydraulische Rettungsgeräte entstehen insbesondere durch

Schutzziele:

Weitere Informationen:

Sicherer Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten - wichtige Grundregeln

Einsatzvorbereitung:

Unterbau durch Rüsthölzer

Gefahr! Aufenthalt im Gefahrenbereich ohne Gesichtsschutz

Schneidgeräte:

Spreizgeräte (Spreizer):

Rettungszylinder:

Einsatz eines Schneidgerätes; Einsatz eines Spreizers

Einsatz eines Rettungszylinders mit Schwelleraufsatz.

Gerätesicherheit:

Beim Auseinanderfahren unter Last darf keine gegenläufige Bewegung auftreten.

Geräteprüfung:

Sichtprüfung der Schneidemesser

Grundregeln für den sicheren Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten bei Fahrzeugunfällen

Besondere Gefahren abschätzen, z.B. durch AirbagsBei Bedarf/wenn erforderlich Batterie abklemmen
Brandschutz sicherstellen



Unfallfahrzeug stabilisierenOrdnung im Einsatzumfeld haltenNicht erforderliche Kräfte aus dem Gefahrenbereich halten


Sicherer Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten - Grundregeln zur Einsatzvorbereitung

1.Voraussetzung für den sicheren Einsatz hydraulischer Rettungsgeräte ist ein zielgerichtetes und geplantes Vorgehen.
2.Bei der Lageerkundung insbesondere auch die von Unfallfahrzeugen ausgehenden Gefahren für Einsatzkräfte feststellen.
3.Bei Fahrzeugunfällen mögliche Gefahren durch moderne Fahrzeugkonstruktionen, neue Werkstoffe im Fahrzeugbau oder Sicherheitseinrichtungen an Fahrzeugen abschätzen. Dies gilt insbesondere für Gefahren durch Airbags, Gurtstraffer oder automatische Überrollbügel.
4.Unfallfahrzeuge bei Bedarf stromlos schalten - Batterien abklemmen.
5.Gegen mögliche Brandgefahren ausreichenden Brandschutz sicherstellen.
6.Unfallfahrzeuge vor Einsatzmaßnahmen gegen ungewollte Bewegung durch Unterbauen und Abstützen stabilisieren.
7.Auf ein geordnetes und sicheres Einsatzumfeld achten. Hydraulikschläuche und elektrische Zuleitungen dürfen an Einsatzstellen keine Stolperstellen bilden. Sie dürfen nicht über spitze oder scharfkantige Teile geführt werden.
8.Einsatzstellen bei nicht ausreichendem Tageslicht ausleuchten.
9.Nicht erforderliche Kräfte aus dem Wirk- und Gefahrenbereich hydraulischer Rettungsgeräte heraushalten. Für die Bemessung des Gefahrenbereichs empfiehlt sich ein Sicherheitskreis oder innerer Absperrbereich mit einem Radius von 5 m. Auch unterstützend tätige Einsatzkräfte müssen diesen Bereich vor Schneid- und Spreizarbeiten wieder verlassen.
10.An hydraulischen Rettungsgeräten nur ausgebildete und erfahrene Geräteführer einsetzen.


Sicherer Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten - Grundregeln für Geräteführer

1.Beim Schneiden oder Spreizen muss immer mit wegschleudernden oder wegschnellenden Teilen gerechnet werden. Deshalb grundsätzlich Gesichtsschutz benutzen.
2.Vor dem Betätigen von Spreiz- oder Schneidgeräten sicheren Stand einnehmen. Die Geräte gehen den Weg des geringsten Widerstandes und können sich drehen oder abrutschen. Einsatzkräfte können dadurch getroffen, eingeklemmt oder gequetscht werden.
3.An der Spitze der Schneidmesser ist die Schneidkraft am geringsten. Richtiges Ansetzen zum Maulinneren des Schneidgerätes hin bringt höhere Schneidkräfte und schützt die Messerspitzen vor Beschädigungen.
4.Die Schneidmesser möglichst rechtwinklig am zu schneidenden Teil ansetzen. Das Auseinanderdrücken der Messer und eine mögliche Beschädigung werden vermieden.
5.Lenksäulen, Achsen, Stabilisatoren und ähnliche gehärtete Teile dürfen nicht geschnitten werden. Freie Enden nur schneiden, wenn diese gegen unkontrollierte Bewegung und Wegschleudern gesichert sind.
6.Spreizer so ansetzen, dass ein Abgleiten vermieden wird.
7.Wenn erforderlich, den Spreizer mehrfach nachsetzen. Der Geräteführer ist zu unterstützen, wenn das eingesetzte Gerät schwer und groß ist oder der Einsatz unter beengten Verhältnissen erfolgt.
8.Die Steuerung des Speizers darf nur durch den Geräteführer allein erfolgen.
9.Rettungszylinder nur so ansetzen, dass ein Abrutschen ausgeschlossen ist.
10.Sichere Ansatzpunkte lassen sich durch geeignetes Zubehör herstellen, z.B. durch auswechselbare Spitzen oder spezielle Schwelleraufsätze für Kraftfahrzeuge.

C17 Sicheres Trennen und Schneiden

Zu den bei technischen Hilfeleistungen möglichen Arbeitsverfahren zum Trennen und Schneiden von Metallteilen gehören das Trennschleifen und das Brennschneiden.

Diese Arbeitshilfe erläutert Sicherungsmaßnahmen beim Trennen und Schneiden.

Brennschneiden unter erschwerten Bedingungen nach einem LKW-Unfall

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen beim Trennschleifen und Brennschneiden entstehen insbesondere,

Schutzalterbestimmungen:

Weitere Informationen:

Die abgeschlossene Verriegelung eines brennenden Altkleider-Containers wird mittels "Flex" getrennt.

Sicherer Umgang mit Handtrennschleifmaschinen

Sicherer Umgang mit Plasmaschneider

Tabelle 1: Kennzeichnung von Schleifkörpern für erhöhte Umfangsgeschwindigkeiten

Kennzeichnung von Schleifkörpern für
erhöhte Umfangsgeschwindigkeiten
m/s * Farbstreifen
50blau
63gelb
80rot
100grün
125blau-gelb
140blau-rot
160blau-grün
180gelb-rot
200gelb-grün
225rot-grün
250blau-blau
280gelb-gelb
320rot-rot
360grün-grün


Gefahr! Der Funkenflug muss vom Körper weg gerichtet sein.

Das Aufspannen der Trennschleifscheibe muss mit Sorgfalt durchgeführt werden.

Trennschleifscheibe für erhöhte Umfangsgeschwindigkeit mit rotem Farbstreifen

Sicherer Umgang mit Brennschneidgeräten

Beim Zünden zuerst das Sauerstoffventil, danach das Brenngasventil öffnen.

Hohe Zündenergie:
Funkenflug bei Brennschneidarbeiten

Grundregeln für den sicheren Umgang mit Handtrennschleifmaschinen und Brennschneidgeräten

1.Betriebsanweisungen der Hersteller beachten.
2.Beim Trennschleifen im Feuerwehreinsatz den Gesichtsschutz zum Feuerwehrhelm oder Schutzbrille mit Seitenschutz sowie Gehörschutz benutzen. Beim Brennschneiden Schutzbrille mit geeignetem Schutzfilter und Seitenschutz benutzen.
3.Auf geschlossene Schutzkleidung achten.
4.Vor Arbeitsbeginn sicheren Stand einnehmen.
5.Der bei Trennschleif- und Brennschneidarbeiten entstehende Funkenflug kann eine horizontale Reichweite von bis zu 10 m haben.
6.Zur Vermeidung von Brandgefahren brennbare Stoffe und Gegenstände deshalb möglichst aus dem gefährdeten Bereich entfernen oder zumindest abdecken. Brandschutz sicherstellen.
7.Beim Trennen und Schneiden von Metallteilen darauf achten, dass der Funkenflug vom Körper weg gerichtet ist.
8.Trennschleif- und Brennschneidarbeiten dürfen nicht in Bereichen mit Explosionsgefahr durchgeführt werden. Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen nur durchführen, wenn überprüft wurde, dass diese keine gefährlichen Stoffe enthalten oder enthalten haben können.
9.Bei Rettungsarbeiten Personen im Arbeitsbereich vor Funkenflug schützen, z.B. mittels Löschdecke.
10.Verformte Stahlteile können unter Spannung stehen und beim Trennen oder Schneiden plötzlich wegschnellen.

C18 Motorsägen - Voraussetzungen für den Motorsägeneinsatz

Motorsägen gehören zur Standardausrüstung der Feuerwehren für technische Hilfeleistungen.

Voraussetzung für deren Einsatz sind körperlich und fachlich geeignete Motorsägenführer, die die für den Motorsägeneinsatz erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen benutzen. Motorsägen müssen über die erforderlichen sicherheitstechnischen Ausrüstungen verfügen.

Diese Arbeitshilfe erläutert die für den sicheren Motorsägeneinsatz erforderlichen Voraussetzungen.

Motorsägenführer mit vollständiger persönlicher Schutzausrüstung

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen durch Motorsägen entstehen insbesondere,

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Sicherer Motorsägeneinsatz - Schutzausrüstungen und sichere Motorsägen sind Voraussetzung.

Körperliche und fachliche Eignung von Motorsägenführern

Körperliche Eignung:

Nicht geeignet sind insbesondere

Praktische Unterweisung mit Erläuterung

Fachliche Eignung:

Die fachliche Eignung umfasst

Fachkundige:

Persönliche Schutzausrüstungen

Für jede vorhandene Motorsäge sollten mindestens zwei Schutzausrüstungs-Garnituren verfügbar sein.

Empfehlungen zum speziellen Kopfschutz:

Schutzhelmkombination DIN EN 397

Latzhose mit Schnittschutzeinlagen

Anforderungen an den Beinschutz:

Kennzeichnung für: Schutz gegen tragbare Kettensägen

Schnittschutzhose nach Unfall

Sicherheitstechnische Ausrüstung der Motorsäge

(1)Vibrationsgedämpfte Griffe für beide Hände
  • zur Vibrationsdämpfung zwischen den Baugruppen der Motorsäge.
(2)Vorderer Handschutz
  • Der vordere Handschutz schützt vor Verletzungen an Hand und Unterarm, falls die Motorsäge hochschlägt oder die Hand abrutscht.
  • Der Handschutz ist zugleich Auslöseelement der Kettenbremse.
  • Hinweis: Der hintere Handschutz schützt vor Verletzung der Hand beim Führen der Motorsäge.
(3)Kettenfang
  • zum Schutz vor Verletzungen bei Kettenriss.
  • Der unterhalb der Schienenbefestigung am Motorgehäuse sitzende Kettenfang fängt die gerissene Sägekette auf.
(4)Kettenbremse
  • zum schlagartigen Stillsetzen der Sägekette, z.B. beim Hochschlagen der Motorsäge.
(5)Gashebelsperre
  • zur Verhinderung des Anlaufens der Sägekette bei unbeabsichtigtem Berühren des Gashebels.
(6)Kurzschlussschalter
  • Ein schnelles Ausschalten ohne Loslassen des Handgriffs wird ermöglicht.
(7)Sägekette
  • geschärft und geschmiert.
  • Sicherheitsketten mindern durch speziell geformte Sicherheitsglieder vor jedem Schneidezahn der Kette mögliche Rückschläge der Motorsäge ab.
(8)Krallenanschlag
  • zur sicheren Führung bei Fäll- und Trennschnitten.
(9)Kettenschutz und Transportsicherung.

C19 Sicherer Umgang mit der Motorsäge

Im technischen Hilfeleistungseinsatz der Feuerwehren ist die Motorsäge ein bewährtes Einsatzmittel. Die Bewältigung der besonderen Schadenslagen nach Stürmen wäre ohne effektive Sägearbeiten zum Beispiel nicht möglich. Die Motorsäge ist aber auch ein gefährliches Gerät. Belegt ist dies durch Unfallzahlen und die Schwere der durch Motorsägearbeiten verursachten Verletzungen.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Umgang mit Motorsägen.

Motorsägearbeiten zur Beseitigung umgestürzter Bäume aus dem Verkehrsraum

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen bei Motorsägearbeiten entstehen insbesondere durch

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Kein anderer sicherer Standplatz möglich. Motorsägearbeiten aus dem Arbeitskorb eines Hubrettungsfahrzeuges heraus.

Gefährdungsermittlung vor Einsatzbeginn

Vor Einsatzbeginn muss die jeweilige Gefahrenlage beurteilt werden. Motorsägearbeiten müssen sich nicht zwangsläufig ergeben. Nachfolgende Fragen können die Erfordernis und Möglichkeit des Motorsägeneinsatzes klären:

Der Baum ist sturmbedingt in die Wasserstraße gefallen - reicht das Sichern der Gefahrenstelle oder liegt eine zu beseitigende Gefahr vor?

Schnitt- und Arbeitstechniken

Schneiden mit einlaufender Kette:

Schneiden mit auslaufender Kette:

Falsche Arbeitstechnik - der Baum ist gesplittert

Gefahr: Unter Spannung liegendes Holz

Durch Auflage des Baumes auf dem PKW stehen Baumteile unter Spannung.

Gefahr! Das Holz liegt unter Spannung.
Der Wurzelteller kann beim Durchtrennen des Stammes zurückklappen.

Beispiele für die Beurteilung von Spannungen im Holz

Gefahr:
Der Stamm steht an der Oberseite unter Zugspannung, er kann hochschlagen.

Gefahr:
Der Stamm steht an der Unterseite unter Zugspannung, er kann nach unten schlagen.

Gefahr:
Steht ein starker Stamm unter starker Spannung, kann er schlagartig und mit großer Kraft ausschlagen.

Gefahr:
Ist ein Stamm seitlich gespannt oder eingespannt, kann er zur Seite ausschlagen.


Grundregeln für den sicheren Umgang mit der Motorsäge

Vollständige SchutzausrüstungSicheren Stand einnehmen! Vorsicht an Böschungen oder bei Glätte
Beim Anwerfen die Motorsäge sicher abstützen und festhaltenBäume umkeilen, nicht umsägen
Krallenanschlag benutzenArbeitstechniken absprechen und Arbeitsbereiche festlegen


Sicherer Umgang mit der Motorsäge - Grundregeln für Motorsägenführer

1.Motorsägearbeiten nur mit vollständiger Schutzausrüstung durchführen.
2.Motorsägearbeiten nur bei ausreichender Sicht und möglichst nicht bei Gefahr bringenden Witterungseinflüssen durchführen.
3.Die Motorsäge beim Anwerfen sicher abstützen und festhalten; Kettenschiene und Sägekette dürfen dabei andere Gegenstände nicht berühren.
4.Zum Sägen sicheren Stand einnehmen. Motorsägearbeiten grundsätzlich nicht von unsicheren Arbeitsplätzen aus ausführen, z.B. nicht von tragbaren Leitern.
5.Bäume umkeilen, nicht umsägen. Wird die Bruchleiste durchtrennt, kann der Baum unkontrolliert fallen.
6.Beim Entasten von Bäumen die Motorsäge abstützen. Nur wenn es die Arbeitstechnik erfordert, darf im Umlenkbereich an der Spitze der Führungsschiene gesägt werden.
7.Wenn möglich, die Motorsäge mittels Krallenanschlag führen, z.B. beim Fällen und Einschneiden.
8.Immer in Vollgasstellung arbeiten.
9.Nie über Schulterhöhe sägen.
10.Im Arbeitsbereich der Motorsäge steht nur der Motorsägenführer. Personen aus dem gefährlichen Schwenkbereich der Motorsäge heraushalten. Bei gleichzeitigem Einsatz mehrerer Motorsägen die Arbeitstechniken absprechen und Arbeitsbereiche festlegen.

C20 Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten

Zum Schutz vor gefährlicher Atmosphäre müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte benutzt werden. Voraussetzung für den Atemschutzeinsatz sind zwingend zu beachtende Einsatzgrundsätze, die der Sicherheit und dem geordneten Einsatzablauf dienen. Einheitsführer und Atemschutzgeräteträger sind dabei gleichermaßen für den sicheren Atemschutzeinsatz verantwortlich.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum Einsatz mit Atemschutzgeräten.

Brandbekämpfung unter Atemschutz

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen beim Einsatz mit Atemschutzgeräten entstehen insbesondere durch

Schutzziele:

Längst ein Muss:
Atemschutzeinsatz beim PKW-Brand

Weitere Informationen siehe:

Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Verantwortung der Einheitsführer

Gefahr!
Nur vollzählige und vollständig ausgerüstete Atemschutztrupps einsetzen.

Gefahr!
Innerhalb eines Atemschutztrupps nur gleiche Geräte einsetzen.

Sicherheitstrupp am Zugang zur Einsatzstelle

Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Verantwortung der Atemschutzgeräteträger

Atemschutzüberwachung - Registrierung vor dem Einsatz

Nach dem Einsatz Ruhepausen einlegen und Flüssigkeitsverluste ausgleichen.

Grundregeln für den sicheren Einsatz mit Atemschutzgeräten

Atemschutzgeräte schützen vor gefährlicher Atmosphäre.Atemschutztrupps müssen vollständig ausgerüstet sein.Atemschutzüberwachung - Registrierung vor dem Einsatz
In verqualmten Räumen nur kriechend vorgehen.Sicherheitstrupp am Zugang zur Einsatzstelle


Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Grundregeln für Einheitsführer

1.Unter Atemschutzgeräten nur nach G26 untersuchte, geübte und voll einsatzfähige Feuerwehrangehörige einsetzen.
2.Atemschutztrupps müssen vollständig ausgerüstet sein.
3.Es dürfen nur vollzählige Atemschutztrupps eingesetzt werden. Einzelne Feuerwehrangehörige dürfen nicht eingesetzt werden.
4.Innerhalb eines Atemschutztrupps dürfen nur gleiche und einsatzbereite Atemschutzgeräte eingesetzt werden.
5.Atemschutzgeräte dürfen nur außerhalb des Gefahrenbereichs an- und abgelegt werden.
6.Die Atemschutzüberwachung muss sichergestellt und kontrolliert werden.
7.Es muss eine ständige Verbindung zum eingesetzten Atemschutztrupp sichergestellt sein.
8.Der Rückzugsweg des Atemschutztrupps muss gesichert sein. Sicherungsmöglichkeiten sind insbesondere Schlauchleitungen und Feuerwehrleinen. Sprechfunk allein ist keine ausreichende Sicherung.
9.Ständig muss mindestens ein Sicherheitstrupp am Zugang zur Einsatzstelle zum sofortigen Einsatz bereitstehen.
10.An unübersichtlichen Einsatzstellen muss für jeden eingesetzten Atemschutztrupp ein Sicherheitstrupp bereitstehen.


Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Grundregeln für Atemschutzgeräteträger

1.Persönliche Schutzausrüstungen müssen vollständig angelegt sein. Im Innenangriff sind insbesondere auch vorhandene Feuerschutzhauben einzusetzen.
2.Nur dann als Atemschutzgeräteträger tätig werden, wenn man sich körperlich dazu in der Lage fühlt.
3.Atemschutzgeräte außerhalb des Gefahrenbereichs anlegen. Erforderliche Dicht- und Funktionsprüfungen nicht vergessen.
4.Nur auf Weisung des Einheitsführers und nach Registrierung für die Atemschutzüberwachung vorgehen. Als Trupp nur geschlossen vor- und zurückgehen.
5.Lungenautomaten erst anschließen, wenn der Gefahrenbereich erreicht ist.
6.Den Lungenautomaten nicht selbst in das Anschlussstück der Vollmaske einschrauben oder einstecken. Soweit nicht andere Personen helfen, unterstützen sich die Geräteträger gegenseitig.
7.In verqualmten Räumen nur kriechend (Seitenkriechgang) vorgehen.
  • Faustformel: Wenn ich aufrecht stehend meine Füße nicht mehr sehen kann, muss ich auf die Knie.
  • Vorsicht: Bei vorgelagertem Körperschwerpunkt besteht erhöhte Absturzgefahr an Absturzkanten.
8.Rückzugsweg durch Schlauchleitung oder Feuerwehrleine sichern.
9.Regelmäßig den Flaschendruck kontrollieren. Für den Rückweg den doppelten Luftvorrat des Hinwegs einplanen.
10.Regelmäßige Rückmeldung über Standort und/oder besondere Ereignisse. Nach dem Einsatz meldet sich der Trupp beim zuständigen Einheitsführer zurück.

C21 Einsturzgefahren

Die Standsicherheit durch Schadenseinwirkung beeinträchtigter Objekte und Konstruktionen lässt sich im Regelfall nur durch sachverständige Personen feststellen. Im Feuerwehreinsatz lassen sich Einsturzgefahren und Einsturzrisiken im Rahmen der Erkundung nur schwer erkennen und bewerten. Voraussetzung für den sicheren Einsatz ist deshalb ein auf mögliche Einsturzgefahren abgestelltes Verhalten beim Eindringen in und beim Rückzug aus möglichen Gefahrenbereichen.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum Schutz vor Einsturzgefahren.

LKW im Wohnzimmer. Fragen zur Standsicherheit und zum Einsturzrisiko können hier nur sachverständige Personen beantworten.

Unfallbeispiele:

Gefährdungen durch:

Einsturzursachen nach Brandeinwirkung sind z.B.

Schutzziel:

Weitere Informationen:

UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)

Einsturz eines Schulgebäudes durch unsachgemäße Bauarbeiten

Maßnahmen bei Einsturzgefahren

Akute Einsturzgefahr des gesamten Gebäudes! Im Bild die Kellerdecke


Der Gefahrenbereich ist auch für Einsatzkräfte abgesperrt.

Die Fahrzeugaufstellung erfolgt außerhalb des Gefahrenbereiches des einsturzgefährdeten Objektes.

Notwendige Abbruch- und Aufräumarbeiten

Entfernter Glasbruch

Sturzgefahr - die Aufräumarbeiten werden durch mangelnde Trittsicherheit behindert.

Für notwendige Abbruch- und Aufräumarbeiten möglichst Spezialgerät oder Spezialfirmen hinzuziehen.

Beschädigte Glasscheiben eines Gewächshauses werden nach Beschädigung durch Hagelschlag vorsichtig entfernt (Feuerwehrhelm und Schutzjacke wurden auf Grund großer Hitze abgelegt).

Beispiele für Einsturzgefahren an Einsatzstellen

Einsturzgefahr der Fassade durch BrandeinwirkungEinsturz durch Überlastung der Carport-Konstruktion
Fassadeneinsturz nach ExplosionGerüstumsturz durch Sturmeinwirkung
Einsturz einer Hauswand durch äußere SchadenseinwirkungEinsturz eines Gebäudes durch unsachgemäße Bauarbeiten


Maßnahmen bei Einsturzgefahren

1.Eingestürzte, teilweise eingestürzte oder durch Einsturz gefährdete Objekte nur betreten, wenn dies notwendig und für Einsatzkräfte sicher möglich ist.
2.Für eine sichere Beurteilung der Standsicherheit von Objekten und Konstruktionen ggf. Bausachverständige hinzuziehen.
3.Einsturzgefährdete Konstruktionen oder Bauteile durch Abstützen oder Verbauen sichern, wenn dies zur Sicherung der Einsatzkräfte notwendig ist.
4.Abstützungen oder Verbaue sollten den Umfang von Sofortmaßnahmen nicht überschreiten. Ansonsten Spezialfirmen hinzuziehen.
5.Einsturzgefährdete Konstruktionen oder Bauteile laufend auf Anzeichen eines bevorstehenden Einsturzes überwachen.
6.Nicht gesicherte Objekte als einsturzgefährdet kennzeichnen und Gefahrenbereiche absperren.
7.Fahrzeuge dürfen nicht im Gefahrenbereich einsturzgefährdeter Objekte aufgestellt werden.
8.Bei einsatztaktisch notwendigem Abbruch einsturzgefährdeter Objekte Bausachverständige hinzuziehen. Zur Ausführung der Arbeiten ggf. auch Abbruchunternehmen hinzuziehen.
9.Abzubrechende und daran angrenzende Bauteile sind vorher auf ihren baulichen Zustand zu untersuchen.
10.Durch Abbruch- und Aufräumarbeiten entstehende Gefährdungen durch das Abwerfen, Herunterspritzen oder Herausschlagen von Bauteilen vermeiden.

C22 Sicherer Umgang mit tragbaren Leitern

Leitern dienen vorrangig als Verkehrswege, um hoch gelegene oder unzugängliche Stellen zu erreichen. Im Feuerwehrdienst ersetzen Leitern zudem Rettungs- und Angriffswege, wenn bauliche Verkehrswege an erforderlicher Stelle nicht vorhanden oder nicht mehr benutzbar sind.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum sicheren Umgang mit tragbaren Leitern.

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen beim Umgang mit tragbaren Leitern entstehen insbesondere

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Einsatz von Steckleiter und Schiebleiter bei der Bekämpfung eines ausgedehnten Wohnungsbrandes.

Tragbare Leitern standsicher und sicher begehbar aufstellen

Auf Rasenflächen können Leitern einsinken und umstürzen.

Zu flache Aufstellung der Leiter

Die Leiter auf den Kopf gestellt - zu Lasten der Standsicherheit.

Wasserabgabe von Leitern aus möglichst vermeiden.

Tragbare Leitern sicher benutzen

Sicheres Besteigen und Arbeiten von Leitern; sicheres Ein-, Aus- und Übersteigen:

Besondere Hinweise für Steckleitern und dreiteilige Schiebleitern:

Geräteprüfung:

So kann der richtige Anstellwinkel überprüft werden.

Sicherung der Leiter gegen Umstürzen

Die Vornahme tragbarer Leitern erfordert ausreichend Personal.

Steckleiter nur mit Einsteckteil verwenden.

Leitern standsicher und sicher begehbar aufstellen

Richtiger AnstellwinkelSicherung des Leiterkopfes gegen Abrutschen
Sicherung der Leiter durch eine EinsatzkraftAusreichender Überstand der Leiter


Grundregeln für das standsichere Aufstellen und sichere Begehen von Leitern

1.Leitern nicht auf unsichere Standflächen oder ungeeignete Unterlagen aufstellen.
2.Leitern so aufstellen, dass sie nicht einsinken und umstürzen können.
3.Beim Aufstellen auf den richtigen Anstellwinkel achten. Anlegeleitern müssen mit der Standfläche einen Winkel von etwa 65 ° - 75 ° bilden.
4.Leitern so anlegen, dass ein Abrutschen des Leiterkopfes vermieden wird.
5.Ist der Leiterkopf noch nicht oder nicht mehr gegen Abrutschen gesichert, müssen Leitern zur Sicherung gegen Umstürzen von Einsatzkräften gehalten werden.
6.Leitern nicht an Stützpunkte anlegen, die nachgeben können.
7.Leitern im Bereich von Fahrzeugverkehr so aufstellen, dass ein Anfahren und Umstoßen verhindert ist.
8.Leitern so anlegen, dass sie mindestens einen Meter über Austrittsstellen hinausragen.
9.Leitern so aufstellen, dass nicht über den oberen Anlegepunkt hinausgestiegen werden muss.
10.An Einstiegsöffnungen Leitern bündig zu einer Seite der Öffnung anlegen.

C23 Sicherer Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln

Elektrische Betriebsmittel werden an Einsatzstellen besonders beansprucht und müssen deshalb besondere Anforderungen erfüllen. Durch die richtige Auswahl, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel werden Stromunfälle weitestgehend vermieden.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln.

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen durch elektrischen Strom insbesondere bei

Schutzziel:

Hinweis:

Weitere Informationen:

Ein Elektrounfall ist nur eine Frage der Zeit - diese elektrischen Betriebsmittel dürfen nicht verwendet werden.

Elektrounfälle:

Direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile:

Schutzmaßnahmen:

Wirkung des elektrischen Stroms auf den Menschen

Stromstärke (Wechselstrom) Hinweis: Die Wirkung auf den Menschen ist auch abhängig von der Einwirkdauer
0 ... 0,5 mAStrom nicht oder nur gerade wahrnehmbar
0,5 ... 10 mAStrom wahrnehmbar, Muskelreizungen, ggf. Muskelkrampf in Armen und Beinen
10 ... 80 mALoslassen des Kontaktes nicht mehr möglich, schmerzhafte Muskelkrämpfe, ggf. Bewusstlosigkeit, ab 30 mA Gefahr von Herzkammerflimmern
ab 80 mAHerzkammerflimmern ist wahrscheinlich, bei größeren Strömen (mehrere Ampere) ggf. auch Herzstillstand


Der Isolationsschaden der Elektrozuleitung ermöglicht das direkte Berühren des unter Spannung stehenden Leiters.

Elektrische Betriebsmittel richtig auswählen und sicher einsetzen

Verwendung eines Personenschutzschalters


Leitungstrommeln bei der Benutzung ganz abwickeln.

Schutzarten nach DIN VDE 0470-1 (EN 60529):

Schutzarten durch Gehäuse (IP - Code)nach DIN EN 60 529 (VDE 0470 Teil 1)


erste Kennziffer Schutz gegen Fremdkörper Schutz gegen Berühren Symbol nach VDE 0713 Teil 1 (angenähert)
IP 0 Xkeinerkeiner 
IP 1 XFremdkörper > 50 mmHandrücken 
IP 2 XFremdkörper > 12 mmFinger 
IP 3 XFremdkörper > 2,5 mmWerkzeug 
IP 4 XFremdkörper > 1 mmDraht
IP 5 XstaubgeschütztDraht
IP 6 XstaubdichtDraht 
IP X Xohne Angabeohne Angabe 


zweite Kennziffer Schutz gegen Wasser Symbol nach VDE 0713 Teil 1 (angenähert)
IP X 0keiner 
IP X 1senkrechtes Tropfen 
IP X 2Tropfen (15° Neigung)
IP X 3Sprühwasser
IP X 4Sprühwasser
IP X 5Strahlwasser
IP X 6starkes Strahlwasser 
IP X 7zeitweiliges Untertauchen
IP X 8dauerhaftes Untertauchen
IP X Xohne Angabe 


Kurzzeichen und Symbole auf elektrischen Betriebsmitteln

Tabelle aus der Information "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen" (BGI 600).

GS-Zeichen Bestätigung durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle, dass das Produkt die Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit erfüllt.Druckwasserdicht (mit Angabe der maximalen Eintauchtiefe)
Staubgeschützt
Staubdicht
Für rauen Betrieb
DGUV Test-Zeichen Bestätigung durch eine Prüf- und Zertifizierungsstelle des DGUV Test, dass das Produkt den festgelegten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.Schutzleiteranschluss
Leuchte für Entladungslampen zur direkten Montage auf oder an normal oder leichtentflammbaren Baustoffen
Nicht zur direkten Montage auf oder an normal entflammbaren Oberflächen geeignete Leuchte (nur zur Montage auf nicht entflammbaren Oberflächen geeignet)
EG-Konformitätszeichen (CE-Zeichen)
Kennzeichen der Prüfstelle Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE)
Zur Montage in oder auf normal entflammbaren Oberflächen geeignete Leuchte, falls Wärmedämm-Material die Leuchte umhüllt
VDE-Harmonisierungskennzeichen für Kabel und Leitungen
Gefährliche elektrische Spannung
Schutzisoliert (Schutzklasse II)Explosionsgeschütze, baumustergeprüfte Betriebsmittel
Schutzkleinspannung (Schutzklasse III)Gleichstrom
Sicherheitstransformator (Schutzklasse III)Wechselstrom
TrenntransformatorMischstrom
TropfwassergeschütztFI-Schutzschalter löst sowohl bei Wechsel- als auch bei pulsierenden Gleichfehlerströmen aus
Sprühwassergeschützt (Regenwassergeschützt)FI-Schutzschalter zum Einsatz bei tiefen Temperaturen
SpritzwassergeschütztVVolt (Spannung)
StrahlwassergeschütztAAmpére (Stromstärke)
WasserdichtWWatt (Leistung)
kWKilowatt (Leistung)
HzHertz (Frequenz)


Prüfungen

Sichtprüfungen:

Wiederholungsprüfungen:

Durchführung einer Wiederholungsprüfung

Überprüfung der Schutzmaßnahme eines tragbaren Stromerzeugers

Grundregeln für den sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln

1.Vorrangig sind für die Stromversorgung die genormten Stromerzeuger der Feuerwehr einzusetzen.
2.Müssen elektrische Betriebsmittel im Ausnahmefall an Fremdinstallationen angeschlossen werden, darf der Anschluss nur über besondere Personenschutzschalter erfolgen.
3.Personenschutzschalter, die über eine genormte Steckvorrichtung zwischen ein Betriebsmittel und eine fest installierte Steckvorrichtung geschaltet werden können, müssen mindestens DIN VDE 0661 entsprechen und dürfen höchstens eine Schutzkontakt-Steckvorrichtung (AC 230 V/16 A) aufweisen.
4.Personenschutzschalter sind möglichst nahe an der Stromentnahmestelle zu installieren.
5.Bei manchen Einsätzen muss der Stromerzeuger in das Potentialausgleichssystem einbezogen werden.
6.Werden anstelle von Leitungstrommeln DIN 14680 andere Leitungsroller verwendet, müssen diese DIN EN 61316 entsprechen. Zusätzliche Anforderungen: Schutzart IP 54, Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F 3G2,5 bzw. 5G2,5, Länge max. 50 m, Stecker und Steckdosen druckwasserdicht.
7.Leitungsroller sind bei Benutzung immer ganz abzuwickeln.
8.Die Gesamtleitungslänge der an einen genormten Stromerzeuger angeschlossenen Leitungen darf 100 m nicht überschreiten.
9.Geräteanschlussleitungen von Flutlichtstrahlern sind zum Schutz gegen Erwärmung ganz vom Gehäuse abzuwickeln.
10.Handgeführte Elektrowerkzeuge müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen, schutzisoliert und mit einer Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder mindestens gleichwertiger Bauart ausgestattet sein. Das Anschlusskabel darf max. 10 m lang sein und muss einen Querschnitt von mind. 1,5 mm2 haben. Die Steckvorrichtung muss druckwasserdicht sein. Treten beim Einsatz besondere Umgebungsbedingungen auf, sind die Arbeiten einzustellen, z.B. bei starker Nässe oder Feuchtigkeit.

C24 Sicherer Einsatz im Bereich elektrischer Anlagen

Die im Bereich elektrischer Anlagen wirksamen Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Strom können durch mechanische Beschädigungen, Brandeinwirkung oder Löschwasser teilweise oder ganz aufgehoben sein.

Können elektrische Anlagen an Einsatzstellen nicht wirksam spannungsfrei geschaltet werden, müssen bei Annäherung und beim Löschmitteleinsatz Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den Einsatz im Bereich elektrischer Anlagen.

Unfallbeispiel:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen im Bereich elektrischer Anlagen insbesondere durch

Schutzziel:

Unterweisungen:

Weitere Informationen:

Gefahr: Durch Witterungseinwirkung abgeknickte Leitungsmasten und zerstörte Überlandleitungen.

Begriffe

Niederspannungsanlagen

Hochspannungsanlagen

Hochspannungsanlagen werden heute mit dem Warnzeichen W08 "Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung" gekennzeichnet.

Elektrofachkräfte

Elektrotechnisch unterwiesene Personen

Hochspannungsanlage der Bahn - gekennzeichnet noch mit dem bekannten rechteckigen Warnschild mit rotem Blitz.

Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Strom

Der Werkzeugkasten "E"

Spannungsfreiheit herstellen:

Durch den Anlagenbetreiber abgeschaltete Hochspannungsanlagen der Bahn nach Überflutung der Bahntrasse

Sicherheitsabstände bei Annäherung an elektrische Anlagen:

Mindestabstände:

Spannungstrichter:

Freileitungen

Spannungstrichter

Richtwerte für Sicherheitsabstände - gilt für genormte CM-Strahlrohre bei einem Strahlrohrdruck von 5 bar

Sicherheitsabstände beim Löschmitteleinsatz:

Erstmaßnahmen nach Unfällen durch elektrischen Strom:

Grundregeln zum sicheren Einsatz im Bereich elektrischer Anlagen

1.Elektrische Anlagen müssen grundsätzlich als spannungsführend angesehen werden, wenn sie nicht durch Fachkräfte nach folgenden Regeln spannungsfrei gemacht wurden:
  • Freischalten
  • Gegen Wiedereinschalten sichern
  • Spannungsfreiheit feststellen
  • Erden und Kurzschließen
2.Schalthandlungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen des Anlagenbetreibers vorgenommen werden. Ausnahme: In Hausinstallationen dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Feuerwehrangehörige frei- bzw. abschalten.
3.Ist das Frei- bzw. Abschalten elektrischer Anlagenteile unmöglich oder nicht vertretbar, sind bei Annäherung an elektrische Anlagen und beim Löschmitteleinsatz Sicherheitsabstände einzuhalten.
4.Bei Brandbekämpfung an spannungsführenden Anlagen Strahlrohrabstände nach VDE 0132 einhalten.
5.Bei der Annäherung an Freileitungen ist allgemein zu beachten:
  • Leitungsseile von Oberleitungen können bei Wind ausschwingen,
  • Drehleitern, Ausleger von Kranen und Lichtmaste können bei Belastung durchbiegen oder schwanken.
6.Der Sicherheitsabstand zu am Boden liegenden Leitungen bzw. zu Teilen, auf die Spannung übertragen werden kann, muss bei Hochspannung mindestens 20 m betragen.
7.Gefahrenbereiche sind abzusperren und dürfen erst nach Herstellung der Spannungsfreiheit bzw. Freigabe durch die Anlagenbetreiber wieder betreten werden.
8.Im Bereich elektrischer Anlagen sollte das Löschmittel Wasser möglichst nur mit Sprühstrahl eingesetzt werden.
9.Nach Unfällen durch elektrischen Strom können Verletzte noch unter Spannung stehen. Bei der Berührung Verletzter sind Helfer dann selbst gefährdet.
10.Vor Maßnahmen der Erstversorgung oder Rettung Verletzter sind die betreffenden elektrischen Leitungen oder Anlagen spannungsfrei zu schalten.

C25 Sicherer Einsatz bei Transportunfällen mit gefährlichen Gütern

An Einsatzstellen mit Gefahrgutunfällen darf von den vorhandenen Transportgütern und Betriebsstoffen keine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen.

Schutzmaßnahmen zum Transport gefährlicher Güter regelt das "Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter" mit den entsprechenden Gefahrgutverordnungen. Die sich daraus ergebenden Kennzeichnungspflichten sind für die Gefährdungsermittlung an Einsatzstellen von besonderer Bedeutung.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Verhaltensweisen für den Einsatz bei Transportunfällen mit gefährlichen Gütern.

Die von Gefahrgütern möglicherweise ausgehenden Gefährdungen müssen vor der Entscheidung über geplante Einsatzmaßnahmen ermittelt und berücksichtigt werden.

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen bei Transportunfällen mit gefährlichen Gütern insbesondere durch:

Schutzziel:

Gefahr: Dieses Fahrzeug könnte durch die unverantwortliche Beladung mit Flüssiggasflaschen für eine böse Überraschung an der Einsatzstelle sorgen.

Weitere Informationen:

Gefahrgutvorschriften

Zeichen 261 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Kein Gefahrgut geladen, jedoch Gefährdung durch auslaufende Betriebsflüssigkeiten des Unfallfahrzeuges

Gefährdungsermittlung an Einsatzstellen

Kennzeichnungsarten für Fahrzeuge und Versandstücke

Warntafeln ohne Kennzeichnungsnummern:

Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern:

Fahrzeuge mit Warntafel ohne Kennzeichnungsnummer

Tankfahrzeug - Warntafel mit Kennzeichnungsnummern und Gefahrzetteln

Eisenbahnwaggon - Warntafel mit Kennzeichnungsnummern und Gefahrzettel

Bedeutung der Gefahrnummern:

Bedeutung der Stoffnummer (UN-Nummer):

Gefahrnummer (oben) und Stoffnummer (UN-Nummer, unten)

Gefahrzettel:

Gefahrzettel an einem Versandkarton

Gefahrzettel an einer Sauerstoffflasche (Transportgefäß)

Unfallmerkblätter:

Hinweis:

Unfallmerkblatt

Übersicht: Mögliche Kennzeichnungen an Fahrzeugen und Gefahrgütern


C26 Sicherer Gefahrstoffeinsatz - Schutzmaßnahmen

Bei allen Einsatztätigkeiten gilt es, den Kontakt mit Gefahrstoffen zu minimieren.

Der sichere Gefahrstoffeinsatz erfordert deshalb Sonderausrüstungen. Stehen diese bei freigesetzten Gefahrstoffen und möglicher Gefährdung der Einsatzkräfte nicht zur Verfügung, dürfen sich Einsatztätigkeiten nur auf erste Maßnahmen der Menschenrettung und Sicherung der Einsatzstelle beschränken.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Gefahrstoffeinsatz.

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen bei Gefahrstoffeinsätzen insbesondere durch

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Für Objekte mit besonderen Gefahren müssen Feuerwehr- und Einsatzpläne vorhanden sein.

Gefährdungsermittlung an Einsatzstellen

Grundmaßnahmen im Bereich freigesetzter Gefahrstoffe

Vorsicht ungesicherte Ladung - Gefahr! Häufig verfügen zuerst eintreffende Feuerwehren nicht über die für den Gefahrstoffeinsatz erforderliche Sonderausrüstung und Ausbildung.

Gefahren- und Absperrbereiche

Schematische Darstellung des Gefahren- und Absperrbereiches nach FwDV 500

Innerhalb des abgesperrten Gefahrenbereichs wird unter Atemschutz gearbeitet.

Schutzmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr gefährlicher Stoffe

Messgeräte-Einsatz zur Feststellung von Explosionsgefahren

Acetylenflaschen werden gekühlt ...

... und auf Temperaturanstieg überwacht.

Einsatz unter Chemikalienschutzanzügen

Einsatzvorbereitung

Einsatz unter Chemiekalienschutzanzügen

Dekontaminationsmaßnahmen

Grundregeln für Gefahren- und Absperrbereiche bei Gefahrstoffeinsätzen

1.Sofern zuerst an der Einsatzstelle eintreffende Feuerwehren nicht über die für den Gefahrstoffeinsatz erforderliche Sonderausrüstung und Ausbildung verfügen, beschränken sich erste Einsatzmaßnahmen auf
  • die Rettung gefährdeter Personen,
  • die Sicherung der Einsatzstelle (GAMS-Regel),
  • die Nachalarmierung von Einsatzkräften mit der erforderlichen Sonderausrüstung und Ausbildung.
2.Um Schadensobjekte sind Gefahren- und Absperrbereiche zu bilden.
3.Bei der Festlegung der Grenzen sind insbesondere die Windverhältnisse zu berücksichtigen.
4.Sofern stoff- oder schadensbedingt nicht andere Abstände einzuhalten sind, beträgt der kürzeste Abstand zum Schadensobjekt im Gefahrenbereich mindestens 50 m.

Festlegung, Markierung und Sicherung erfolgen im Regelfall durch die Feuerwehr.

5.Gefahrenbereiche nur mit spezieller persönlicher Schutzausrüstung betreten; bei freigesetzten Gefahrstoffen im Regelfall in gasdichten Chemikalienschutzanzügen.
6.Der kürzeste Abstand zum Schadensobjekt im Absperrbereich beträgt mindestens 100 m.
  • Festlegung, Markierung und Sicherung erfolgen im Regelfall durch die Polizei.
  • Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte.
7.Ergeben sich genauere Erkenntnisse über die Gefahrenlage, sind Gefahren- und Absperrbereiche erforderlichenfalls anzupassen.
8.Sind Gefahren nur in Teilbereichen von Gebäuden oder Anlagen vorhanden, kann die Grenze des Gefahrenbereichs auch in das Gebäude oder in die Anlage hinein verlegt werden.
9.Bei bestehender Explosions- oder Zerknallgefahr sind Gefahrenbereiche erheblich zu erweitern. Vorhandene Deckungsmöglichkeiten sind zu nutzen.
10.Sofortiger Rückzug aus Gefahrenbereichen, wenn z.B.:
  • Sicherheitsventile von Druckbehältern stark abblasen,
  • Behältnisse mit Gefahrstoffen sich durch Brandeinwirkung stark verfärben oder verformen.

C27 Sicherer Einsatz auf dem Wasser

Für Rettungs-, Bergungs- und Transportarbeiten auf dem Wasser setzen die Feuerwehren überwiegend Boote ein. Bootsführer und Mannschaft müssen für Einsätze auf dem Wasser ausgebildet sein und zum Schutz vor Ertrinken Rettungswesten benutzen.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für sichere Einsätze auf dem Wasser.

Übung: Person im Wasser

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen bei Einsätzen auf dem Wasser insbesondere

Schutzziele:

Weitere Informationen:

"Große" kann es auch treffen.

Rettungswesten - Schutz gegen Ertrinken


Boote der Feuerwehr im Einsatz

Auf einem ruhigen Binnengewässer ...

... und bei starkem Wellengang auf einer Schifffahrtsstraße

Sicherer Einsatz von Booten

Einsetzen eines Bootes am unbefestigten Seeufer. Der Bootsführer ist bereits mit Rettungsweste ausgerüstet.

Das Boot schwimmt auf und ist frei vom Bootsanhänger.

"Person im Wasser" - Übung und Einsatz

Übungslage "Person im Wasser"


C28 Sicherer Innenangriff - Schutz vor Phänomenen der extremen Brandausbreitung

Voraussetzung für eine effektive Brandbekämpfung in Gebäuden ist meist der Innenangriff unter Atemschutz. Einheitsführer und Atemschutzgeräteträger müssen die besonderen Gefahren von Phänomenen der extremen Brandausbreitung sowie die entsprechenden Verhaltensmaßnahmen kennen.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Innenangriff.

Ohne eine gute Koordination ist eine Kombination von gleichzeitigem Innen- und Außenangriff nicht möglich.

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen beim Innenangriff unter Atemschutz entstehen insbesondere durch

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Die Benutzung von Feuerschutzhauben schützt Atemschutzgeräteträger im Innenangriff.

Schutz vor Phänomenen der extremen Brandausbreitung

Brände in geschlossenen Räumen:

Rauchdurchzündung ohne Druckanstieg:

Praxisnahe Übungen sind in speziellen Übungsanlagen der Realbrandausbildung möglich.

Rauchdurchzündung mit Druckanstieg:

Brandrauch, der unter Druck aus dem Gebäude dringt, ist ein Anzeichen für eine Rauchdurchzündung.

Rauchexplosion:

Rauchexplosion mit Stichflamme und Druckwelle (Quelle: firemovie)

Mögliche Brandverläufe in geschlossenen Räumen

Schutz vor Phänomenen der extremen Brandausbreitung - Grundregeln für den sicheren Innenangriff

1.Einheitsführer achten bereits vor dem Innenangriff auf mögliche äußere Anzeichen für Phänomene der extremen Brandausbreitung, z.B.
  • auf heiße oder mit Brandrauch beschlagene Fenster,
  • auf heiße Türklinken oder Türblätter,
  • auf aus Tür- und Fensterspalten quellenden Brandrauch.
2.Einheitsführer müssen andere Einsatzmaßnahmen mit dem Innenangriff koordinieren. Bei gleichzeitigem Außenangriff können im Innenangriff eingesetzte Trupps gefährdet werden.
3.Druckbelüfter dürfen bei gleichzeitigem Innenangriff nur eingesetzt werden, wenn Entlüftungsöffnungen vorhanden sind und der Brandrauch abgeführt wird. Fehlende Entlüftungseinrichtungen führen zur Sauerstoffanreicherung des Brandrauches durch Verwirbelung und erhöhen die Gefahr für Phänomene der extremen Brandausbreitung.
4.Türen vor dem Öffnen auf Wärmentwicklung kontrollieren. Oberes Türblatt und Türklinke abtasten.
5.Bei erwärmten oder heißen Türen weitere Einsatzmaßnahmen nur noch mit "Wasser am Rohr" durchführen.
6.Vor dem Öffnen nach innen schlagender Türen am Türgriff z.B. eine Bandschlinge oder Leine befestigen, damit die Tür notfalls aus sicherer Deckung wieder zugezogen werden kann.
7.Türen grundsätzlich vom Boden und aus der Deckung heraus öffnen. Das Strahlrohr muss einsatzbereit gehalten werden.
8.Nach dem Öffnen von Türen den austretenden Brandrauch beobachten:
  • Mit passender Löschtechnik den Brandrauch kühlen, wenn dieser massiv und stoßweise aus dem Raum quillt,
  • die Tür wieder verschließen, wenn spürbar Luft in den Brandraum gesogen wird und die Gefahr einer Rauchexplosion besteht.
  • Gegebenenfalls Prozedur wiederholen.
9.Beim Vorgehen im Brandraum regelmäßig durch kurze Löschimpulse in den Brandrauch unter der Decke prüfen, ob sich über dem Trupp ein Wärmestau bildet. Verdampft das Wasser, durch zusätzliche Löschimpulse weiter kühlen.
10.Löschimpulse grundsätzlich so kurz halten, dass die Wasserdampfentwicklung nicht gefährdend wirkt und die Sicht erhalten bleibt.


C29
Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben

Einsätze im Bereich von Baugruben und Gräben haben nur einen geringen Anteil an der Summe aller technischen Hilfeleistungen der Feuerwehren. Sind Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen allerdings erforderlich, geschieht dies in der Regel im Bereich eingestürzter oder nicht standsicherer Baugruben- oder Grabenwände.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben.

Das unmittelbar an der Baugrube aufgestellte Einsatzfahrzeug bildet eine unnötige und gefährliche Auflast für die Böschungskante.

Unfallbeispiel:

Gefährdungen:

Gefährdungen beim Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben entstehen insbesondere durch

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Schwer zugängliche Einsatzstelle. Der Zugang in dem engen Arbeitsraum der verbauten Baugrube ist nur mittels Leitern möglich.

Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben - Einsatzvorbereitung

Einsatzmaßnahmen erst durchführen, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen den Einsturz von Erdwänden und nachrutschende Erdmassen getroffen wurden. Hier hilft die schnell absenkbare Verbaueinheit eines Bauunternehmens.


Der herangeführte Bagger kann gefährliche Erschütterungen verursachen.


Leitern ermöglichen einen sicheren Zugang.

Behelfsmäßiger Übergang aus Bohlen

Erdmassen, Baugruben- und Grabenwände; Gefahrenbilder


Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben


Ggf. Fachpersonal und Erdbaumaschinen hinzuziehen
An Kanten von Baugruben und Gräben nicht dichter als 2 m heranfahren (Schutzstreifen).


Sicherer Zugang in den Graben über Leitern
Behelfsmäßig hergestellter Übergang aus Bohlen


Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben - Grundregeln zur Einsatzvorbereitung

1.Bei Einsätzen im Bereich von Baugruben und Gräben Fachpersonal hinzuziehen, z.B. anwesende Fachkräfte aus Bauunternehmen.
2.Einsatzmaßnahmen erst durchführen, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen den Einsturz von Erdwänden und nachrutschende Erdmassen getroffen wurden, z.B. Verbauen, Böschen, Grabenverbaugeräte ... .
3.Für Abstützungen oder Notverbaue auch die auf der Baustelle vorhandenen Mittel einsetzen, z.B. Steifen und Holzbohlen. Mit den auf den Rüstwagen vorhandenen Einsatzmitteln der Feuerwehr lassen sich nur sehr beschränkte und in der Regel zeitaufwändige Maßnahmen treffen.
4.Zusätzliche Belastung oder Erschütterung gefährdeter Erdwände vermeiden.
5.Feuerwehrfahrzeuge nur mit ausreichendem Abstand zu Baugruben- oder Grabenkanten abstellen. Auch in Bereichen standsicherer Erdwände nicht dichter als 2 m an Kanten heranfahren. Schutzstreifen von mindestens 60 cm Breite anlegen.
6.Verbleibende Gefahrenbereiche im Einsatzumfeld kenntlich machen oder absperren, z.B. nicht gesicherte Erdwände.
7.Einsatzkräfte, die in Baugruben oder Gräben tätig sind, dürfen nicht durch hineinfallende Einsatzmittel, Baumaterialien oder Bodenaushub gefährdet werden. Ggfs. Absturzsicherung betreiben.
8.In Baugruben und Gräben nicht hineinspringen. Sichere Zugänge z.B. durch standsicher aufgestellte Leitern herstellen.
9.Breite Gräben nicht überspringen. Wenn erforderlich, ausreichend breite Übergänge herstellen.
10.Einsatzstellen bei schlechter Sicht ausleuchten. Auf Baustellen ist immer mit Bodenunebenheiten oder ungeordneter Materiallagerung zu rechnen.

C30 Hygiene - Schutz gegen Kontamination

Hygienemaßnahmen dienen dem Schutz der Einsatzkräfte vor Schadstoffkontaminationen an Einsatzstellen. Durch geeignete Maßnahmen ist zudem die Verschleppung von Schadstoffen von Einsatzstellen in die Feuerwehrhäuser und Privatbereiche der Feuerwehrangehörigen zu vermeiden. Für Feuerwehreinsätze mit gefährlichen Stoffen und Gütern können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, die im Anhang als Stufenkonzept für die Personendekontamination zusammengefasst sind.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum Schutz gegen Kontamination und geeignete Hygienemaßnahmen.

Starke Brandruß-Kontamination der Schutzkleidung des Atemschutztrupps

Unfallbeispiel:

Gefährdungen durch:

Kontamination bei

unzureichende Hygienemaßnahmen, wenn

Schutzziele:

Weitere Informationen:

Hygienemaßnahmen an Einsatzstellen - Verantwortung der Einsatzleiter

Brandgase und Schadstoffe ziehen genau in Richtung Mannschaftskabine.

Die Einsatzdauer von Einsatzkräften in schadstoffbelasteten Bereichen auf das Nötige beschränken.

Hygienemaßnahme bei Bergungsarbeiten: Einweg-Schutzanzug, Einweg-Schutzhandschuhe und filtrierende Halbmaske

Aufräum- und Nachlöscharbeiten unter Atemschutz

Hygienemaßnahmen im Einsatz - Verantwortung der Einsatzkräfte

Reinigungsstation am Löschfahrzeug mit fließendem Wasser, Reinigungs- und Pflegemitteln aus Direktspendern und Einmalhandtüchern

Grobreinigung der Schutzstiefel

Hygieneeinrichtungen

Industriewaschmaschine


"Schwarz-Bereiche" des Feuerwehrhauses sind nach Einsätzen mit Schadstoffen zu reinigen.

Dekon-Matrix - Stufenkonzept für die Personendekontamination

Einsatzart Radioaktive Stoffe Biologische Stoffe Chemische Stoffe
Not-Dekon

Sofort von den ersten Einheiten im Absperrbereich sicherstellen! Notwendig z.B. bei Beschädigung der Schutzausrüstung, bei Kontamination der Haut, bei Atemluftmangel, bei Verletzungen, die sofort behandelt werden müssen

  1. So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien reinigen.
  2. Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen.
  1. So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien desinfizieren.
  2. Einwirkzeiten beachten!
  3. Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen.
  1. So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien mit Sprühstrahl reinigen!
  2. Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen.
Dekon-Stufe I

Allgemeine Einsatzstellenhygiene - gilt prinzipiell für jeden Feuerwehrangehörigen bei allen Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern (GSG-Einsatz).

  1. Gilt für jeden Einsatz!
  2. Einsatzstellenhygiene!
  3. Hände waschen, ggf. Wechsel der Schutzkleidung, Stiefelreinigung.
  4. Vorher nicht rauchen, trinken, essen.
  5. Kontaminationsverschleppung vermeiden!
  1. Gilt für jeden Einsatz!
  2. Einsatzstellenhygiene!
  3. Hände zuerst desinfizieren (mit Hautdesinfektionsmittel), anschließend waschen, ggf. Wechsel der Schutzkleidung, Stiefelreinigung.
  4. Vorher nicht rauchen, trinken, essen.
  5. Kontaminations-
    verschleppung vermeiden!
  1. Gilt für jeden Einsatz!
  2. Einsatzstellenhygiene!
  3. Hände waschen, ggf. Wechsel der Schutzkleidung, Stiefelreinigung.
  4. Vorher nicht rauchen, trinken, essen.
  5. Kontaminations-
    verschleppung vermeiden!
Dekon-Stufe II

Standard-Grobreinigung.

Ist prinzipiell bei jedem GSG-Einsatz unter persönlicher Sonderausrüstung (z.B. CSA, Kontaminations-
schutzanzug) anzuwenden

  1. Nach Überprüfung auf Kontamination (mit Kontaminationsnachweisgerät) wird die Schutzkleidung abgelegt.
  2. Alles was mehr als dreifache Nullrate aufweist, gilt als kontaminiert und ist in Säcke/Überfässer zu verpacken.
  1. Desinfektion der Schutzkleidungsoberfläche (mit Flächendesinfektions-
    mittel).
  2. Nach der Einwirkzeit kann die Schutzausrüstung abgespült werden.
  3. Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.
  1. Dekontamination in der Regel mit Wasser und Reinigungszusätzen.
  2. Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.
Dekon-Stufe III

Erweiterte Dekontamination im GSG-Einsatz.

Anzuwenden bei größerer Personenzahl und/oder starker bzw. schwer löslicher Verschmutzung

  1. Dekontamination wie Dekon-Stufe II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z.B. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten)
  1. Desinfektion wie Dekon-Stufe II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z.B. Duschen, Zelte, Umkleidemöglichkeiten).
  2. Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.
  1. Dekontamination in der Regel mit warmem Wasser (evtl. Reinigungszusätze verwenden) und bestimmter Sonderausstattung

    (z.B. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkei-
    ten).

  2. Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.

Quelle: vfdb-Richtlinie 10/04 "Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern"


Grundregeln für persönliche Hygienemaßnahmen im Einsatz

1.Vor Einsätzen die Privatkleidung und persönliche Gegenstände möglichst im Feuerwehrhaus ablegen. Wenn möglich, Wechselwäsche deponieren.
2.An Einsatzstellen den Hautkontakt mit Schadstoffen, z.B. mit Brandruß, vermeiden.
3.Gegen mögliche Schadstoffinhalation auch bei Nachlösch- und Aufräumarbeiten geeigneten Atemschutz benutzen. Bei umluftabhängigen Atemschutzgeräten mindestens Vollmasken mit Kombinationsfilter ABEK2 - P3.
4.Essen und Trinken an der Einsatzstelle
  • nur außerhalb mit Brandruß kontaminierter Bereiche,
  • nur nach gründlicher Reinigung von Gesicht und Händen.
  • Auch beim Rauchen mit verschmutzten Händen bestehen Gesundheitsgefahren.
5.Nach Einsatzende die Schutzkleidung, wenn möglich, schon an der Einsatzstelle grob reinigen, Schutzstiefel unter fließendem Wasser.
6.Schadstoffe und Schmutz nach Einsatzende nicht in die sauberen Bereiche des Feuerwehrhauses verschleppen, z.B. nicht in die Sozial- und Aufenthaltsräume.
  • Stiefel im Zugangsbereich des Feuerwehrhauses gründlich reinigen.
  • Schutzkleidung je nach Verschmutzungsgrad säubern oder wechseln und zur Reinigung geben.
  • Bei Schutzhandschuhen auch auf mögliche Verunreinigung der Handschuh-Innenseiten achten.
7.Verschmutzte Einsatzkleidung grundsätzlich von der Straßenkleidung gesondert aufbewahren.
8.Bei möglicher Schadstoff-Kontamination ist nach Einsatzende die persönliche Grundreinigung durch Duschen erforderlich.
9.Auf den Schutz der Haut achten. Hautreinigung nach dem Grad der Verschmutzung durchführen. Anschließend Hautpflege durchführen. Entsprechende Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen. Soweit vorhanden, Hautschutzpläne beachten.
10.Desinfektionsmittel nur sparsam verwenden, da diese auf den natürlichen Schutzfilm der Haut einwirken und bei unsachgemäßer Anwendung zu Hautschäden führen können.


UWS Umweltmanagement GmbHENDE