C16 Sicherer Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten
Hydraulische Spreizgeräte, Schneidgeräte und Rettungszylinder gehören zur Standardausrüstung der Feuerwehren für technische Hilfeleistungen.
Der Vorteil dieser Geräte liegt in der Erzeugung großer Kräfte auf "Daumendruck".
Hydraulische Rettungsgeräte können zur Rettung eingeklemmter Personen oder zur Schaffung von Rettungswegen eingesetzt werden; hydraulische Spreizgeräte auch zum Heben, Drücken oder Stützen von Lasten.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten.
Hydraulische Rettungsgeräte sind für diese Einsatzsituationen unentbehrlich.
Unfallbeispiele:
Beim Einsatz der Rettungsschere platzte ein Hydraulikschlauch.
Durch den scharfen Ölstrahl kam es zur Verletzung.
Beim Ansetzen des Spreizers rutschte dieser ab und verletzte den Geräteführer am Bein.
Beim Schneiden eines Fahrzeugteils wurde ein in der Nähe stehender Feuerwehrmann von einem weggeschleuderten Teil am Kopf getroffen.
Bei Geräteübergabe durch schließende Messer wurde ein Finger abgetrennt.
Gefährdungen:
Gefährdungen durch hydraulische Rettungsgeräte entstehen insbesondere durch
den Betrieb, wenn
Mängel in der Gerätesicherheit bestehen, z.B. Materialanrisse an den Messern,
Spreiz- und Schneidgeräte oder Rettungszylinder falsch oder unsachgemäß eingesetzt werden, z.B. Schneiden von unter Spannung stehenden, gehärteten oder zu starken Materialien oder freien Enden,
bei Spreiz- oder Schneidvorgängen Teile wegschleudern oder wegschnellen können,
Geräte falsch angesetzt werden und sich verdrehen können,
Unfallfahrzeuge, wenn
scharfkantige, spitze Teile oder Glassplitter zu Stich- oder Schnittverletzungen führen können,
durch instabile Lage ein Kippen, Absacken, Wegrutschen oder Abstürzen des Fahrzeuges möglich ist,
durch Besonderheiten der Fahrzeugkonstruktion oder -technik, z.B. das unkontrollierte Auslösen von Airbags oder Gurtstraffern möglich ist,
das Einsatzumfeld, wenn
an Einsatzstellen durch Bodenunebenheiten, Gräben, Böschungen oder herumliegende Einsatzmittel die Trittsicherheit beeinträchtigt ist,
bei schlechter Sicht die Einsatzstellenbeleuchtung unzureichend ist.
Schutzziele:
Bei der Verwendung hydraulisch betätigter Rettungsgeräte ist durch geeignete Maßnahmen darauf zu achten, dass Feuerwehrangehörige durch freigesetzte oder auf andere Gegenstände übertragene Energien nicht verletzt werden.
Beim Arbeiten mit hydraulisch betätigten Rettungsgeräten müssen Feuerwehrangehörige Gesichtsschutz benutzen.
Grundsatz "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" (BGG/GUV-G 9102)
Information "Sicherer Feuerwehrdienst" (GUV-I 8558)
DIN EN 13204 "Doppelt wirkende hydraulische Rettungsgeräte für die Feuerwehr und Rettungsdienste - Sicherheits- und Leistungsanforderungen"
Betriebsanleitungen der Hersteller
Sicherer Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten - wichtige Grundregeln
Einsatzvorbereitung:
Voraussetzung für den sicheren Einsatz hydraulischer Rettungsgeräte ist ein zielgerichtetes und geplantes Vorgehen.
Bei der dafür erforderlichen Lageerkundung sind insbesondere auch die von Unfallfahrzeugen ausgehenden Gefahren für Einsatzkräfte festzustellen.
Sicherheitsmaßnahmen bei Fahrzeugunfällen müssen mögliche Probleme moderner Fahrzeugkonstruktionen, neue Werkstoffe im Fahrzeugbau und Sicherheitseinrichtungen an Fahrzeugen berücksichtigen.
Dies gilt insbesondere für Gefahren durch Airbags, Gurtstraffer oder automatische Überrollbügel.
Unfallfahrzeuge bei Bedarf stromlos schalten - Batterien abklemmen.
Gegen mögliche Brandgefahren ausreichenden Brandschutz sicherstellen.
Unfallfahrzeuge vor Einsatzmaßnahmen gegen ungewollte Bewegung durch Unterbauen und Abstützen stabilisieren.
Hydraulikschläuche und elektrische Zuleitungen dürfen an Einsatzstellen keine Stolperstellen bilden.
Sie dürfen nicht über spitze oder scharfkantige Teile geführt werden.
Nicht erforderliche Kräfte aus dem Wirk- und Gefahrenbereich hydraulischer Rettungsgeräte heraushalten.
Für die Bemessung des Gefahrenbereichs empfiehlt sich ein Sicherheitskreis oder innerer Absperrbereich mit einem Radius von 5 m. Auch unterstützend tätige Einsatzkräfte müssen diesen Bereich vor Schneid- oder Spreizarbeiten wieder verlassen.
An hydraulischen Rettungsgeräten nur ausgebildete und erfahrene Geräteführer einsetzen.
Die praktische Ausbildung mindestens einmal jährlich im Rahmen von Übungen wiederholen.
Zum Schutz vor wegschleudernden oder wegschnellenden Teilen grundsätzlich Gesichtsschutz benutzen.
Vor dem Betätigen von Spreiz- oder Schneidgeräten sicheren Stand einnehmen.
Die Geräte gehen den Weg des geringsten Widerstandes und können sich drehen oder abrutschen.
Einsatzkräfte können dadurch getroffen, eingeklemmt oder gequetscht werden.
Unterbau durch Rüsthölzer
Gefahr! Aufenthalt im Gefahrenbereich ohne Gesichtsschutz
Schneidgeräte:
An der Spitze der Schneidmesser ist die Schneidkraft am geringsten.
Richtiges Ansetzen zum Maulinneren des Schneidgerätes hin bringt höhere Schneidkräfte und schützt die Messerspitzen vor Beschädigungen.
Die Schneidmesser möglichst rechtwinklig am zu schneidenden Teil ansetzen.
Das Auseinanderdrücken der Messer und eine mögliche Beschädigung werden vermieden.
Beim Schneiden muss mit wegschleudernden Teilen gerechnet werden.
Lenksäulen, Achsen, Stabilisatoren und ähnliche gehärtete Teile dürfen nicht geschnitten werden.
Freie Enden nur schneiden, wenn diese gegen unkontrollierte Bewegungen und Wegschleudern gesichert sind.
Spreizgeräte (Spreizer):
Spreizer so ansetzen, dass ein Abgleiten vermieden wird.
Wenn erforderlich, den Spreizer mehrfach nachsetzen.
Der Geräteführer ist zu unterstützen, wenn das eingesetzte Gerät schwer und groß ist oder der Einsatz unter beengten Verhältnissen erfolgt.
Die Steuerung des Speizers darf nur durch den Geräteführer allein erfolgen.
Spreizer können mit Kettenvorsätzen auch als Zuggerät eingesetzt werden.
Dafür erforderliche Anschlagpunkte müssen ausreichend tragfähig sein.
Den Gefahrenbereich unbedingt freihalten.
Rettungszylinder:
Rettungszylinder nur so ansetzen, dass ein Abrutschen ausgeschlossen ist.
Sichere Ansatzpunkte lassen sich durch geeignetes Zubehör herstellen, z.B. durch auswechselbare Spitzen oder spezielle Schwelleraufsätze für Kraftfahrzeuge.
Einsatz eines Schneidgerätes; Einsatz eines Spreizers
Einsatz eines Rettungszylinders mit Schwelleraufsatz.
Gerätesicherheit:
Nur hydraulische Rettungsgeräte verwenden, die sicherheitstechnisch einwandfrei sind und regelmäßig geprüft werden.
Schadhafte Geräte dürfen nicht verwendet werden.
Hydraulische Rettungsgeräte müssen mit "Totmannschaltung" und Nullstellungszwang ausgerüstet sein.
Das Bedienteil geht nach dem Loslassen automatisch in die Nullstellung zurück. Die Gerätebewegung stoppt sofort.
Beim Wiederansteuern unter Last darf keine gegenläufige Bewegung auftreten.
Dies gilt auch für den Fall, dass Hydraulikschläuche auseinandergekuppelt werden oder durch Beschädigungen Hydraulikflüssigkeit austritt.
Beim Auseinanderfahren unter Last darf keine gegenläufige Bewegung auftreten.
Geräteprüfung:
Hydraulische Rettungsgeräte sind durch einen Sachkundigen mindestens einmal jährlich einer Sicht- und Funktionsprüfung sowie alle drei Jahre einer Funktions- und Belastungsprüfung zu unterziehen.
Nach jedem Einsatz ist eine Sichtprüfung durchzuführen.
Grundsatz:
Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz.
Beispiele für mögliche Mängel und Maßnahmen im Rahmen von Sichtprüfungen:
Schneidgeräte mit verbogenen oder angerissenen Messern sofort außer Betrieb nehmen,
Spreizerspitzen mit stark abgenutzter oder beschädigter außenseitiger Riffelung müssen ersetzt werden.
Bei Hinweisen auf mögliche Materialanrisse oder -veränderungen ist eine besondere Prüfung, z.B. mittels Farbeindringverfahren nach DIN 54152 erforderlich.
Dies gilt z.B., wenn Spreizgeräte besonders hoch, dynamisch oder quer zur Spreizrichtung belastet wurden.
Sichtprüfung der Schneidemesser
Grundregeln für den sicheren Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten bei Fahrzeugunfällen
Besondere Gefahren abschätzen, z.B. durch Airbags
Bei Bedarf/wenn erforderlich Batterie abklemmen
Brandschutz sicherstellen
Unfallfahrzeug stabilisieren
Ordnung im Einsatzumfeld halten
Nicht erforderliche Kräfte aus dem Gefahrenbereich halten
Sicherer Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten - Grundregeln zur Einsatzvorbereitung
1.
Voraussetzung für den sicheren Einsatz hydraulischer Rettungsgeräte ist ein zielgerichtetes und geplantes Vorgehen.
2.
Bei der Lageerkundung insbesondere auch die von Unfallfahrzeugen ausgehenden Gefahren für Einsatzkräfte feststellen.
3.
Bei Fahrzeugunfällen mögliche Gefahren durch moderne Fahrzeugkonstruktionen, neue Werkstoffe im Fahrzeugbau oder Sicherheitseinrichtungen an Fahrzeugen abschätzen.
Dies gilt insbesondere für Gefahren durch Airbags, Gurtstraffer oder automatische Überrollbügel.
4.
Unfallfahrzeuge bei Bedarf stromlos schalten - Batterien abklemmen.
5.
Gegen mögliche Brandgefahren ausreichenden Brandschutz sicherstellen.
6.
Unfallfahrzeuge vor Einsatzmaßnahmen gegen ungewollte Bewegung durch Unterbauen und Abstützen stabilisieren.
7.
Auf ein geordnetes und sicheres Einsatzumfeld achten.
Hydraulikschläuche und elektrische Zuleitungen dürfen an Einsatzstellen keine Stolperstellen bilden.
Sie dürfen nicht über spitze oder scharfkantige Teile geführt werden.
8.
Einsatzstellen bei nicht ausreichendem Tageslicht ausleuchten.
9.
Nicht erforderliche Kräfte aus dem Wirk- und Gefahrenbereich hydraulischer Rettungsgeräte heraushalten.
Für die Bemessung des Gefahrenbereichs empfiehlt sich ein Sicherheitskreis oder innerer Absperrbereich mit einem Radius von 5 m. Auch unterstützend tätige Einsatzkräfte müssen diesen Bereich vor Schneid- und Spreizarbeiten wieder verlassen.
10.
An hydraulischen Rettungsgeräten nur ausgebildete und erfahrene Geräteführer einsetzen.
Sicherer Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten - Grundregeln für Geräteführer
1.
Beim Schneiden oder Spreizen muss immer mit wegschleudernden oder wegschnellenden Teilen gerechnet werden.
Deshalb grundsätzlich Gesichtsschutz benutzen.
2.
Vor dem Betätigen von Spreiz- oder Schneidgeräten sicheren Stand einnehmen.
Die Geräte gehen den Weg des geringsten Widerstandes und können sich drehen oder abrutschen.
Einsatzkräfte können dadurch getroffen, eingeklemmt oder gequetscht werden.
3.
An der Spitze der Schneidmesser ist die Schneidkraft am geringsten.
Richtiges Ansetzen zum Maulinneren des Schneidgerätes hin bringt höhere Schneidkräfte und schützt die Messerspitzen vor Beschädigungen.
4.
Die Schneidmesser möglichst rechtwinklig am zu schneidenden Teil ansetzen.
Das Auseinanderdrücken der Messer und eine mögliche Beschädigung werden vermieden.
5.
Lenksäulen, Achsen, Stabilisatoren und ähnliche gehärtete Teile dürfen nicht geschnitten werden.
Freie Enden nur schneiden, wenn diese gegen unkontrollierte Bewegung und Wegschleudern gesichert sind.
6.
Spreizer so ansetzen, dass ein Abgleiten vermieden wird.
7.
Wenn erforderlich, den Spreizer mehrfach nachsetzen.
Der Geräteführer ist zu unterstützen, wenn das eingesetzte Gerät schwer und groß ist oder der Einsatz unter beengten Verhältnissen erfolgt.
8.
Die Steuerung des Speizers darf nur durch den Geräteführer allein erfolgen.
9.
Rettungszylinder nur so ansetzen, dass ein Abrutschen ausgeschlossen ist.
10.
Sichere Ansatzpunkte lassen sich durch geeignetes Zubehör herstellen, z.B. durch auswechselbare Spitzen oder spezielle Schwelleraufsätze für Kraftfahrzeuge.
Zu den bei technischen Hilfeleistungen möglichen Arbeitsverfahren zum Trennen und Schneiden von Metallteilen gehören das Trennschleifen und das Brennschneiden.
Diese Arbeitshilfe erläutert Sicherungsmaßnahmen beim Trennen und Schneiden.
Brennschneiden unter erschwerten Bedingungen nach einem LKW-Unfall
Unfallbeispiele:
Beim Bruch einer Schleifscheibe von wegfliegenden Teilen getroffen worden.
Mit dem Trennschleifer abgerutscht und in das Bein geschnitten.
Beim Brennschneiden von heißer Schlacke getroffen worden.
Schweißschlacke geriet in die offene Jacke des Schutzanzuges und führte zu der Verbrennung.
Beim Brennschneiden kam es in dem engen Raum zu einer Verpuffung.
Gefährdungen:
Gefährdungen beim Trennschleifen und Brennschneiden entstehen insbesondere,
wenn diese Arbeiten durch nicht dafür ausgebildete Personen ausgeführt werden,
durch Brand- und Explosionsgefahr, z.B. durch Funkenflug, heiße Metall- und Schlacketeilchen, Wärmeleitung,
wenn Arbeiten ohne speziellen Augen- oder Gesichtsschutz durchgeführt werden,
wenn Sicherheitseinrichtungen nicht vorhanden sind oder nicht funktionieren, z.B. Schutzhauben an Handtrennschleifmaschinen, Einrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Brennschneidgeräten,
durch das Wegschnellen verformter Stahlteile,
bei kunstharzgebundenen Trennscheiben, die überlagert sind (Verfall nach drei Jahren).
Schutzalterbestimmungen:
Für unter 18-Jährige sind Trennschleif- und Brennschneidarbeiten nur zum Zweck der feuerwehrtechnischen Ausbildung und unter Anleitung und Beaufsichtigung durch fachkundige Ausbilder erlaubt.
Für unter 15-Jährige sind diese Arbeiten grundsätzlich untersagt.
Weitere Informationen:
Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500, Kap. 2.19 und 2.26)
Die abgeschlossene Verriegelung eines brennenden Altkleider-Containers wird mittels "Flex" getrennt.
Sicherer Umgang mit Handtrennschleifmaschinen
Betriebsanweisungen der Hersteller beachten.
Trennschleifscheiben für erhöhte Umfangsgeschwindigkeiten sind mit einem Farbstreifen gekennzeichnet (Tabelle 1).
Die höchst zulässige Drehzahl der Trennschleifscheibe muss mindestens so groß sein wie die maximale Drehzahl der Maschine.
Zum Aufspannen der Trennscheibe nur gleich große, zur Maschine gehörende Spannflansche verwenden.
Flansche nur mit dem dazugehörenden Spezialschlüssel anziehen.
Vor dem Aufspannen Klangprobe der Trennschleifscheibe durchführen.
Nach dem Aufspannen Probelauf durchführen.
Die Schutzhaube muss so eingestellt sein, dass der Benutzer geschützt wird.
Beim Trennschleifen im Feuerwehreinsatz den Gesichtsschutz zum Feuerwehrhelm oder Schutzbrille mit Seitenschutz benutzen.
Auf geschlossene Schutzkleidung achten, Gehörschutz tragen.
Vor Arbeitsbeginn sicheren Stand einnehmen.
Der bei Trennschleifarbeiten entstehende Funkenflug kann eine horizontale Reichweite von bis zu 10 m haben.
Zur Vermeidung von Brandgefahren brennbare Stoffe und Gegenstände wenn möglich aus dem gefährdeten Bereich entfernen oder zumindest abdecken.
Brandschutz sicherstellen.
Beim Trennen von Metallteilen darauf achten, dass der Funkenflug vom Körper weg gerichtet ist.
Trennschleifarbeiten dürfen nicht in Bereichen mit Explosionsgefahr durchgeführt werden.
Bei Rettungsarbeiten Personen im Arbeitsbereich vor Funkenflug schützen, z.B. mittels Löschdecke.
Rohre, Profile oder ähnliche Werkstücke wenn möglich festlegen.
Zu trennende Teile nicht mit dem Fuß festhalten.
Beim freihändigen Trennschleifen die Maschine immer mit beiden Händen führen.
Verkanten der Trennschleifscheibe vermeiden.
Die Schleifscheibe deshalb nicht ruckartig aufsetzen und beim Trennen ohne großen Druck in der Schnittfuge hin- und herbewegen.
Verformte Stahlteile können unter Spannung stehen und beim Trennen plötzlich wegschnellen.
Trennschleifmaschinen nach Gebrauch sicher ablegen.
Maschinen nur am Handgriff und nicht an der Anschlussleitung aufnehmen und ablegen.
Sicherer Umgang mit Plasmaschneider
Schutzausrüstung tragen (Schweißerbrille nach EN 175 S 9 und Handschuhe)
Schneidbrenner vom Körper weg halten
Plasmastrahl senkrecht zu Material, Austritt auf der Gegenseite muss möglich sein
Schnittgeschwindigkeit der Materialstärke anpassen
Bei Nutzung im Freien auf Schutzart achten (IP 44)
Tabelle 1: Kennzeichnung von Schleifkörpern für erhöhte Umfangsgeschwindigkeiten
Kennzeichnung von Schleifkörpern für erhöhte Umfangsgeschwindigkeiten
m/s *
Farbstreifen
50
blau
63
gelb
80
rot
100
grün
125
blau-gelb
140
blau-rot
160
blau-grün
180
gelb-rot
200
gelb-grün
225
rot-grün
250
blau-blau
280
gelb-gelb
320
rot-rot
360
grün-grün
Gefahr! Der Funkenflug muss vom Körper weg gerichtet sein.
Das Aufspannen der Trennschleifscheibe muss mit Sorgfalt durchgeführt werden.
Trennschleifscheibe für erhöhte Umfangsgeschwindigkeit mit rotem Farbstreifen
Sicherer Umgang mit Brennschneidgeräten
Betriebsanweisungen der Hersteller beachten.
Brennschneidarbeiten nur von dafür ausgebildeten Feuerwehrangehörigen ausführen lassen.
Nur Brennschneidgeräte benutzen, die keine Mängel an den Sicherheitseinrichtungen aufweisen, z.B. Fehlen der Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag, poröse Gasschläuche.
Gasflaschen, soweit nicht durch ein Tragegestell geschützt, vor Schlag-, Stoß- und Wärme-Einwirkung schützen und gegen Umfallen sichern.
Gasschläuche gegen Knicken, Anbrennen und Überfahren sichern.
Strahlung und Hitze können die Augen schädigen.
Deshalb geeignete Schutzbrille mit Schutzfilter und Seitenschutz verwenden.
Auf geschlossene Schutzkleidung achten.
Vor Arbeitsbeginn sicheren Stand einnehmen.
Zum Zünden zuerst das Sauerstoffventil, danach das Brenngasventil öffnen.
Der bei Brennschneidarbeiten entstehende Funkenflug kann eine horizontale Reichweite von bis zu 10 m haben.
Zur Vermeidung von Brandgefahren brennbare Stoffe und Gegenstände wenn möglich aus dem gefährdeten Bereich entfernen oder zumindest abdecken.
Brandschutz sicherstellen.
Brennschneidarbeiten dürfen nicht in Bereichen mit Explosionsgefahr durchgeführt werden.
Brennschneidarbeiten an Behältern und Rohrleitungen nur durchführen, wenn überprüft wurde, dass diese keine gefährlichen Stoffe enthalten oder enthalten haben können.
Auch geringe Reste gefährlicher Stoffe können unter Schweißhitze unbeabsichtigte Wirkung zeigen.
Bei Rettungsarbeiten Personen im Arbeitsbereich vor Funkenflug schützen, z.B. mittels Löschdecke.
Bei Arbeitsunterbrechungen Flaschenventile schließen. Brenner nicht in geschlossene Behältnisse ablegen.
Nach Abschluss der Brennschneidarbeiten den brandgefährdeten Bereich und die Umgebung kontrollieren.
Beim Zünden zuerst das Sauerstoffventil, danach das Brenngasventil öffnen.
Hohe Zündenergie: Funkenflug bei Brennschneidarbeiten
Grundregeln für den sicheren Umgang mit Handtrennschleifmaschinen und Brennschneidgeräten
1.
Betriebsanweisungen der Hersteller beachten.
2.
Beim Trennschleifen im Feuerwehreinsatz den Gesichtsschutz zum Feuerwehrhelm oder Schutzbrille mit Seitenschutz sowie Gehörschutz benutzen.
Beim Brennschneiden Schutzbrille mit geeignetem Schutzfilter und Seitenschutz benutzen.
3.
Auf geschlossene Schutzkleidung achten.
4.
Vor Arbeitsbeginn sicheren Stand einnehmen.
5.
Der bei Trennschleif- und Brennschneidarbeiten entstehende Funkenflug kann eine horizontale Reichweite von bis zu 10 m haben.
6.
Zur Vermeidung von Brandgefahren brennbare Stoffe und Gegenstände deshalb möglichst aus dem gefährdeten Bereich entfernen oder zumindest abdecken.
Brandschutz sicherstellen.
7.
Beim Trennen und Schneiden von Metallteilen darauf achten, dass der Funkenflug vom Körper weg gerichtet ist.
8.
Trennschleif- und Brennschneidarbeiten dürfen nicht in Bereichen mit Explosionsgefahr durchgeführt werden.
Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen nur durchführen, wenn überprüft wurde, dass diese keine gefährlichen Stoffe enthalten oder enthalten haben können.
9.
Bei Rettungsarbeiten Personen im Arbeitsbereich vor Funkenflug schützen, z.B. mittels Löschdecke.
10.
Verformte Stahlteile können unter Spannung stehen und beim Trennen oder Schneiden plötzlich wegschnellen.
C18 Motorsägen - Voraussetzungen für den Motorsägeneinsatz
Motorsägen gehören zur Standardausrüstung der Feuerwehren für technische Hilfeleistungen.
Voraussetzung für deren Einsatz sind körperlich und fachlich geeignete Motorsägenführer, die die für den Motorsägeneinsatz erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen benutzen.
Motorsägen müssen über die erforderlichen sicherheitstechnischen Ausrüstungen verfügen.
Diese Arbeitshilfe erläutert die für den sicheren Motorsägeneinsatz erforderlichen Voraussetzungen.
Motorsägenführer mit vollständiger persönlicher Schutzausrüstung
Unfallbeispiele:
Zu der Verletzung kam es durch das Nachlaufen der Sägekette.
Weil die Motorsäge abrutschte, schnitt die Kette in das Bein
Trotz Schnittschutzhose zog sich der Feuerwehrmann eine Verletzung im Bereich der Kniekehle zu. Die Hose verfügte an der Rückseite über keinen Schutz.
Gefährdungen:
Gefährdungen durch Motorsägen entstehen insbesondere,
wenn Motorsägenführer körperlich oder fachlich ungeeignet sind,
durch unzureichende oder ungeeignete Schutzausrüstungen,
durch Mängel an der Sicherheitsausrüstung von Motorsägen.
Schutzziel:
Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.
Weitere Informationen:
UVV "Forsten" (GUV-V C51)
Information "Sichere Waldarbeit und Baumpflege" (GUV-I 8556)
Sicherer Motorsägeneinsatz - Schutzausrüstungen und sichere Motorsägen sind Voraussetzung.
Körperliche und fachliche Eignung von Motorsägenführern
Körperliche Eignung:
Nicht geeignet sind insbesondere
Schwerhörige,
Personen mit unausgeglichener Kurzsichtigkeit,
Jugendliche.
Für unter 15-Jährige sind Motorsägearbeiten grundsätzlich untersagt.
Für unter 18-Jährige sind Motorsägearbeiten nur zum Zweck der feuerwehrtechnischen Ausbildung und unter Anleitung und Beaufsichtigung durch Fachkundige erlaubt.
Praktische Unterweisung mit Erläuterung
Fachliche Eignung:
Die fachliche Eignung umfasst
Kenntnisse über Funktion und Arbeitsweise der Motorsäge,
praktische Übungen unter Anleitung Fachkundiger,
Kenntnisse über Unfallgefahren und Sicherheitsbestimmungen.
Fachkundige:
Im Bereich gewerblicher Berufe ist für Motorsägearbeiten ein Fachkundenachweis erforderlich.
Dies gilt z.B. für Berufe der Forstwirtschaft, im Gartenbau und in der Landwirtschaft.
Feuerwehrangehörige, die diese Berufe ausüben, können ihre Fachkunde in die Feuerwehr bei Einsätzen und Übungen einbringen und Unterweisungen durchführen.
Bei Einsätzen sollten vorrangig Feuerwehrangehörige mit Fachkundenachweis Motorsägearbeiten ausführen.
Unterweisungen an der Motorsäge im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung sind dem Fachkundenachweis nicht gleichwertig.
Unterweisungen sind jedoch ausreichend für Motorsägearbeiten zur Gefahrenbeseitigung, wenn diese im Beisein von Fachkundigen durchgeführt werden, z.B.
zur Räumung umgestürzter Bäume von Fahrbahnen,
zur Beseitigung absturzgefährdeter Baumteile über Verkehrswegen.
Persönliche Schutzausrüstungen
Für Motorsägearbeiten ist die persönliche Schutzausrüstung durch spezielle Schutzausrüstungen zu ergänzen:
Gesichtsschutz,
Gehörschutz,
Hosen mit geprüften Schnittschutzeinlagen oder Beinlinge,
Handschuhe.
Für jede vorhandene Motorsäge sollten mindestens zwei Schutzausrüstungs-Garnituren verfügbar sein.
Empfehlungen zum speziellen Kopfschutz:
Bei Motorsägearbeiten ist mindestens der Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz zu tragen.
Besseren Schutz bietet die Schutzhelmkombination DIN EN 397 (Helm mit Gesichtsschutz aus schwarzem Gittergewebe und mit Kapselgehörschutz) zum Schutz vor Sägespänen, Splittern, peitschenden Ästen und gegen Lärm.
Schutzhelmkombination DIN EN 397
Latzhose mit Schnittschutzeinlagen
Anforderungen an den Beinschutz:
Schnittschutz in der Beinkleidung nach DIN EN 381-5; nur Form C (Rundumschutz); mit FPA-Prüfzeichen (Prüfzeichen des Kuratoriums für Wald- und Forsttechnik - KWF) und Kettensägen-Piktogramm in der Ausführung als:
Latzhose oder Bundhose mit rundum Schnittschutzeinlagen.
Alternativ:
Beinlinge mit rundum Schnittschutzeinlagen zum Tragen über der Hose des Feuerwehrschutzanzuges.
Empfohlen werden Produkte mit KWF-Kennzeichnung
Kennzeichnung für: Schutz gegen tragbare Kettensägen
Schnittschutzhose nach Unfall
Sicherheitstechnische Ausrüstung der Motorsäge
Motorsägen sind sicher, wenn sie über die erforderlichen Sicherheitsausrüstungen verfügen.
Hinweis: Ältere Motorsägen sind nachrüstbar.
Dies gilt auch für die Nachrüstung zusätzlicher Sicherheitsausrüstungen, z.B. Sicherheitsketten und Sicherheitsschienen.
Auskünfte erteilen die Hersteller.
Bei der Verwendung von Sonderkraftstoff wird eine Benzolbelastung verhindert.
(1)
Vibrationsgedämpfte Griffe für beide Hände
zur Vibrationsdämpfung zwischen den Baugruppen der Motorsäge.
(2)
Vorderer Handschutz
Der vordere Handschutz schützt vor Verletzungen an Hand und Unterarm, falls die Motorsäge hochschlägt oder die Hand abrutscht.
Der Handschutz ist zugleich Auslöseelement der Kettenbremse.
Hinweis:
Der hintere Handschutz schützt vor Verletzung der Hand beim Führen der Motorsäge.
(3)
Kettenfang
zum Schutz vor Verletzungen bei Kettenriss.
Der unterhalb der Schienenbefestigung am Motorgehäuse sitzende Kettenfang fängt die gerissene Sägekette auf.
(4)
Kettenbremse
zum schlagartigen Stillsetzen der Sägekette, z.B. beim Hochschlagen der Motorsäge.
(5)
Gashebelsperre
zur Verhinderung des Anlaufens der Sägekette bei unbeabsichtigtem Berühren des Gashebels.
(6)
Kurzschlussschalter
Ein schnelles Ausschalten ohne Loslassen des Handgriffs wird ermöglicht.
(7)
Sägekette
geschärft und geschmiert.
Sicherheitsketten mindern durch speziell geformte Sicherheitsglieder vor jedem Schneidezahn der Kette mögliche Rückschläge der Motorsäge ab.
(8)
Krallenanschlag
zur sicheren Führung bei Fäll- und Trennschnitten.
Im technischen Hilfeleistungseinsatz der Feuerwehren ist die Motorsäge ein bewährtes Einsatzmittel.
Die Bewältigung der besonderen Schadenslagen nach Stürmen wäre ohne effektive Sägearbeiten zum Beispiel nicht möglich.
Die Motorsäge ist aber auch ein gefährliches Gerät. Belegt ist dies durch Unfallzahlen und die Schwere der durch Motorsägearbeiten verursachten Verletzungen.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Umgang mit Motorsägen.
Motorsägearbeiten zur Beseitigung umgestürzter Bäume aus dem Verkehrsraum
Unfallbeispiele:
Der Motorsägenführer wurde von Teilen des umstürzenden Baumes erfasst und umgerissen.
Der Feuerwehrmann kam auf der Böschung mit der laufenden Motorsäge ins Rutschen und fiel hin.
Der Mann wollte den Ast sichern und wurde von der laufenden Motorsäge am Arm erfasst.
Gefährdungen:
Gefährdungen bei Motorsägearbeiten entstehen insbesondere durch
unzureichende Sicht, wenn im Arbeitsbereich Einzelheiten nicht mehr erkennbar sind,
Gefahr bringende Witterungseinflüsse, z.B. durch Sturm oder starken Wind,
unsachgemäße Schnitt- und Arbeitstechniken,
sich bewegende, fallende oder peitschende Baumteile,
gefährlich unter Spannung stehendem Holz,
unsicheren Stand des Motorsägenführers, z.B. an Böschungen, Steilhängen oder bei Glätte,
Aufenthalt im Gefahrenbereich der Motorsäge.
Schutzziel:
Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.
Weitere Informationen:
UVV "Forsten" (GUV-V C51)
Information "Sichere Waldarbeit und Baumpflege" (GUV-I 8556)
Kein anderer sicherer Standplatz möglich.
Motorsägearbeiten aus dem Arbeitskorb eines Hubrettungsfahrzeuges heraus.
Gefährdungsermittlung vor Einsatzbeginn
Vor Einsatzbeginn muss die jeweilige Gefahrenlage beurteilt werden.
Motorsägearbeiten müssen sich nicht zwangsläufig ergeben.
Nachfolgende Fragen können die Erfordernis und Möglichkeit des Motorsägeneinsatzes klären:
Liegt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in dem Maße vor, dass die Gefahr beseitigt werden muss?
Würde das Absperren bzw. Sichern der Gefahrenstelle ausreichen?
Ist die Lage mit den eigenen Kräften und dem eigenen Gerät zu bewältigen?
Möglichkeit des Einsatzes einer Handsäge prüfen.
Lassen die Witterungsverhältnisse, z.B. Sturm, Schnee oder Frost, ein sicheres Arbeiten zu?
Sind die Sichtverhältnisse ausreichend oder kann ausreichende Sicht hergestellt werden? Lassen sich alle Teile des Baumes oder zusammenhängende Bäume deutlich erkennen?
Der Baum ist sturmbedingt in die Wasserstraße gefallen - reicht das Sichern der Gefahrenstelle oder liegt eine zu beseitigende Gefahr vor?
Schnitt- und Arbeitstechniken
Die im Holz vorhandene Faserspannung kann das Einreißen oder Splittern des Holzes oder das Einklemmen der Sägeschiene bewirken.
Schneiden mit einlaufender Kette:
Effektiv ist der Schnitt mit einlaufender Kette, d.h. mit ziehender Kette der Schienenunterseite.
Die Motorsäge zieht sich durch ihr Eigengewicht und die Zugkraft der einlaufenden Kette von selbst in das Holz.
Durch das Abstützen mit dem Krallenanschlag werden Eigengewicht und Vibration der Motorsäge vom Stamm abgefangen.
Schneiden mit auslaufender Kette:
Die Schubkraft der auslaufenden Kette erfordert das Abstützen der Motorsäge durch den Motorsägenführer.
Die Motorsäge muss ohne Einsatz des Krallenanschlages geführt werden.
Falsche Arbeitstechnik - der Baum ist gesplittert
Gefahr:
Unter Spannung liegendes Holz
Gefährliche Zug-, Druck- und Drehspannungen im Holz entstehen z.B. bei Windwürfen durch Überlagerung von gebrochenem oder gestürztem Holz.
Unter Spannung liegendes Holz darf nur unter Kenntnis und Anwendung der speziellen Arbeitstechniken geschnitten werden.
Im Feuerwehreinsatz sollten sich diese Arbeiten auf die unmittelbare Gefahrenbeseitigung beschränken.
Gefährliche Spannungen im Holz können z.B. auch dadurch beseitigt werden, dass Stämme oder Baumteile mittels Seilwinde oder Seilzug weggeräumt und spannungsfrei abgelegt werden.
Unter Spannung stehende Baumteile zuerst immer von der Druckseite her anschneiden.
Dabei die Klemmgefahr für die Motorsäge beachten.
Danach langsam in die Zugseite einschneiden und den Stamm durchtrennen.
Bei starken Stämmen unter starker Spannung den Schnitt seitlich versetzen.
Bei seitlich eingespannten Baumteilen immer an der Druckseite stehen.
Auf gefährliche Bewegungen von Wurzeltellern achten.
Wurzelteller können zurückklappen, wenn der Stamm durchtrennt wird.
Durch Auflage des Baumes auf dem PKW stehen Baumteile unter Spannung.
Gefahr! Das Holz liegt unter Spannung. Der Wurzelteller kann beim Durchtrennen des Stammes zurückklappen.
Beispiele für die Beurteilung von Spannungen im Holz
Gefahr: Der Stamm steht an der Oberseite unter Zugspannung, er kann hochschlagen.
Gefahr: Der Stamm steht an der Unterseite unter Zugspannung, er kann nach unten schlagen.
Gefahr: Steht ein starker Stamm unter starker Spannung, kann er schlagartig und mit großer Kraft ausschlagen.
Gefahr: Ist ein Stamm seitlich gespannt oder eingespannt, kann er zur Seite ausschlagen.
Bei unter Spannung stehenden Baumteilen zuerst einen Entlastungsschnitt durchführen.
Es wird auf der Druckseite eingeschnitten (siehe (A)).
Danach erfolgt der Trennschnitt von der unter Zugspannung stehenden Seite des Holzes aus (siehe (B)).
Grundregeln für den sicheren Umgang mit der Motorsäge
Vollständige Schutzausrüstung
Sicheren Stand einnehmen! Vorsicht an Böschungen oder bei Glätte
Beim Anwerfen die Motorsäge sicher abstützen und festhalten
Bäume umkeilen, nicht umsägen
Krallenanschlag benutzen
Arbeitstechniken absprechen und Arbeitsbereiche festlegen
Sicherer Umgang mit der Motorsäge - Grundregeln für Motorsägenführer
1.
Motorsägearbeiten nur mit vollständiger Schutzausrüstung durchführen.
2.
Motorsägearbeiten nur bei ausreichender Sicht und möglichst nicht bei Gefahr bringenden Witterungseinflüssen durchführen.
3.
Die Motorsäge beim Anwerfen sicher abstützen und festhalten; Kettenschiene und Sägekette dürfen dabei andere Gegenstände nicht berühren.
4.
Zum Sägen sicheren Stand einnehmen.
Motorsägearbeiten grundsätzlich nicht von unsicheren Arbeitsplätzen aus ausführen, z.B. nicht von tragbaren Leitern.
5.
Bäume umkeilen, nicht umsägen. Wird die Bruchleiste durchtrennt, kann der Baum unkontrolliert fallen.
6.
Beim Entasten von Bäumen die Motorsäge abstützen.
Nur wenn es die Arbeitstechnik erfordert, darf im Umlenkbereich an der Spitze der Führungsschiene gesägt werden.
7.
Wenn möglich, die Motorsäge mittels Krallenanschlag führen, z.B. beim Fällen und Einschneiden.
8.
Immer in Vollgasstellung arbeiten.
9.
Nie über Schulterhöhe sägen.
10.
Im Arbeitsbereich der Motorsäge steht nur der Motorsägenführer.
Personen aus dem gefährlichen Schwenkbereich der Motorsäge heraushalten.
Bei gleichzeitigem Einsatz mehrerer Motorsägen die Arbeitstechniken absprechen und Arbeitsbereiche festlegen.
Zum Schutz vor gefährlicher Atmosphäre müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte benutzt werden.
Voraussetzung für den Atemschutzeinsatz sind zwingend zu beachtende Einsatzgrundsätze, die der Sicherheit und dem geordneten Einsatzablauf dienen.
Einheitsführer und Atemschutzgeräteträger sind dabei gleichermaßen für den sicheren Atemschutzeinsatz verantwortlich.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum Einsatz mit Atemschutzgeräten.
Brandbekämpfung unter Atemschutz
Unfallbeispiele:
Beim Innenangriff verlor der Truppmann auf Grund der Verqualmung im Objekt die Orientierung, geriet in Panik und stürzte die Treppe herunter.
Der unter Atemschutz eingesetzte Angriffstrupp zog sich bei einer Rauchdurchzündung Verbrennungen im Kopfbereich zu.
Gefährdungen:
Gefährdungen beim Einsatz mit Atemschutzgeräten entstehen insbesondere durch
unzureichende oder unvollständige persönliche Schutzausrüstung, wenn
Körperteile im Innenangriff ungeschützt bleiben,
ungeeignete oder nicht einsatzbereite Atemschutzgeräte, wenn
bei unbekannter oder gefährlicher Atmosphäre umluftabhängige Atemschutzgeräte eingesetzt werden, z.B. Filtergeräte,
der Flaschendruck vor Einsatzbeginn nicht ausreichend ist,
Nichtbeachten von Einsatzgrundsätzen, z.B. wenn
ein Atemschutztrupp nicht gesichert und nicht überwacht wird,
ein Atemschutztrupp in Not gerät und kein Sicherheitstrupp bereitsteht,
Atemschutzgeräteträger, die
im Atemschutzeinsatz ungeübt oder nicht praxisnah ausgebildet sind,
zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht leistungsfähig sind, z.B. durch gesundheitliche Beeinträchtigung,
über ihre Leistungsgrenzen hinaus beansprucht werden, z.B. wenn Ruhezeiten zwischen zwei Atemschutzeinsätzen nicht eingehalten werden.
Schutzziele:
Können Feuerwehrangehörige durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe gefährdet werden, müssen je nach der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte benutzt werden.
Beim Einsatz mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutzgeräten ist dafür zu sorgen, dass eine Verbindung zwischen Atemschutzgeräteträger und Feuerwehrangehörigen, die sich in nicht gefährdetem Bereich aufhalten, sichergestellt ist.
Je nach der Situation am Einsatzort muss ein Sicherheitstrupp mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutzgeräten zum sofortigen Einsatz bereitstehen.
Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Verantwortung der Einheitsführer
Für den Einsatz eines Atemschutztrupps ist der zuständige Einheitsführer als direkter Vorgesetzter verantwortlich; er
gibt den Einsatzbefehl,
erhält die Rückmeldungen des Trupps,
sorgt für die Atemschutzüberwachung,
sorgt für den Personalaustausch und die erforderlichen Ruhezeiten.
Es dürfen nur nach G 26 untersuchte und taugliche Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.
Unter Atemschutzgeräten dürfen nur ausgebildete, geübte und voll einsatzfähige Feuerwehrangehörige zum Einsatz kommen.
Atemschutztrupps müssen vollständig ausgerüstet sein.
Es dürfen nur vollzählige Atemschutztrupps eingesetzt werden.
Einzelne Feuerwehrangehörige dürfen nicht eingesetzt werden.
Innerhalb des Atemschutztrupps dürfen nur gleiche und einsatzbereite Atemschutzgeräte eingesetzt werden.
Atemschutzgeräte dürfen nur außerhalb des Gefahrenbereichs angelegt werden.
Es muss eine ständige Verbindung zum eingesetzten Atemschutztrupp sichergestellt sein.
Atemschutztrupps müssen gesichert sein, z.B.
um einen sicheren Weg in das Objekt und wieder nach außen zu finden,
damit sich ein eventuell zum Einsatz kommender Sicherheitstrupp orientieren kann.
Sicherungsmöglichkeiten sind insbesondere Schlauchleitungen und Feuerwehrleinen.
Sprechfunk allein ist keine ausreichende Sicherung.
Die Atemschutzüberwachung muss sichergestellt und kontrolliert werden.
Für die Atemschutzüberwachung muss eine zuständige Überwachungsperson beauftragt werden.
Für die Registrierung der Trupps und die Überwachung der Daten geeignete Hilfsmittel verwenden, z.B. Atemschutz-Überwachungstafeln, Vordrucke.
Ständig muss mindestens ein Sicherheitstrupp am Zugang zur Einsatzstelle zum sofortigen Einsatz bereitstehen.
An unübersichtlichen Einsatzstellen muss für jeden eingesetzten Atemschutztrupp ein Sicherheitstrupp bereitstehen. Unübersichtlich ist eine Einsatzstelle insbesondere bei größerer räumlicher Ausdehnung und einer nicht möglichen Beurteilung der Gefahrenlage.
Gefahr! Nur vollzählige und vollständig ausgerüstete Atemschutztrupps einsetzen.
Gefahr! Innerhalb eines Atemschutztrupps nur gleiche Geräte einsetzen.
Sicherheitstrupp am Zugang zur Einsatzstelle
Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Verantwortung der Atemschutzgeräteträger
Die Atemschutzgeräteträger eines Trupps sind für den eigenen sicheren Einsatz mitverantwortlich.
Dies gilt insbesondere für den Truppführer.
Persönliche Schutzausrüstungen müssen vollständig angelegt sein.
Im Innenangriff sind insbesondere auch vorhandene Feuerschutzhauben einzusetzen.
Atemschutzgeräte außerhalb des Gefahrenbereichs anlegen.
Erforderliche Dicht- und Funktionsprüfungen nicht vergessen.
Nur auf Weisung des Einheitsführers vorgehen.
Die Registrierung des Trupps für die Atemschutzüberwachung muss vor dem Einsatz erfolgt sein.
Als Trupp nur geschlossen vor- und zurückgehen.
Lungenautomaten erst anschließen, wenn der Gefahrenbereich erreicht ist.
Den Lungenautomaten nicht selbst in das Anschlussstück der Vollmaske einschrauben oder einstecken.
Soweit nicht andere Personen helfen, unterstützen sich die Geräteträger gegenseitig.
In verqualmten Räumen nur kriechend, z.B. im Seitenkriechgang vorgehen.
Faustformel:
Wenn ich aufrecht stehend meine Füße nicht mehr sehen kann, muss ich auf die Knie.
Vorsicht:
Bei vorgelagertem Körperschwerpunkt besteht erhöhte Absturzgefahr an Absturzkanten.
Rückzugsweg durch Schlauchleitung oder Feuerwehrleine sichern.
Flaschendruck der Atemschutzgeräte aller Truppangehörigen regelmäßig kontrollieren.
Regelmäßig Kontakt nach außen halten und Rückmeldungen nach Erfordernis zum Luftvorrat, zum Aufenthaltsort und zur Einsatzlage geben.
Für den Rückweg den doppelten Luftvorrat des Hinwegs einplanen.
Rechtzeitig Verstärkung oder Ablösung des Trupps anfordern.
Kein Truppangehöriger darf über seine Leistungsgrenzen hinaus beansprucht werden.
Nach dem Einsatz meldet sich der Trupp beim zuständigen Einheitsführer zurück.
Hinweis:
Zum sicheren Verhalten beim Innenangriff siehe auch Arbeitshilfe C28 "Sicherer Innenangriff".
Atemschutzüberwachung - Registrierung vor dem Einsatz
Nach dem Einsatz Ruhepausen einlegen und Flüssigkeitsverluste ausgleichen.
Grundregeln für den sicheren Einsatz mit Atemschutzgeräten
Atemschutzgeräte schützen vor gefährlicher Atmosphäre.
Atemschutztrupps müssen vollständig ausgerüstet sein.
Atemschutzüberwachung - Registrierung vor dem Einsatz
In verqualmten Räumen nur kriechend vorgehen.
Sicherheitstrupp am Zugang zur Einsatzstelle
Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Grundregeln für Einheitsführer
1.
Unter Atemschutzgeräten nur nach G26 untersuchte, geübte und voll einsatzfähige Feuerwehrangehörige einsetzen.
2.
Atemschutztrupps müssen vollständig ausgerüstet sein.
3.
Es dürfen nur vollzählige Atemschutztrupps eingesetzt werden.
Einzelne Feuerwehrangehörige dürfen nicht eingesetzt werden.
4.
Innerhalb eines Atemschutztrupps dürfen nur gleiche und einsatzbereite Atemschutzgeräte eingesetzt werden.
5.
Atemschutzgeräte dürfen nur außerhalb des Gefahrenbereichs an- und abgelegt werden.
6.
Die Atemschutzüberwachung muss sichergestellt und kontrolliert werden.
7.
Es muss eine ständige Verbindung zum eingesetzten Atemschutztrupp sichergestellt sein.
8.
Der Rückzugsweg des Atemschutztrupps muss gesichert sein.
Sicherungsmöglichkeiten sind insbesondere Schlauchleitungen und Feuerwehrleinen.
Sprechfunk allein ist keine ausreichende Sicherung.
9.
Ständig muss mindestens ein Sicherheitstrupp am Zugang zur Einsatzstelle zum sofortigen Einsatz bereitstehen.
10.
An unübersichtlichen Einsatzstellen muss für jeden eingesetzten Atemschutztrupp ein Sicherheitstrupp bereitstehen.
Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Grundregeln für Atemschutzgeräteträger
1.
Persönliche Schutzausrüstungen müssen vollständig angelegt sein.
Im Innenangriff sind insbesondere auch vorhandene Feuerschutzhauben einzusetzen.
2.
Nur dann als Atemschutzgeräteträger tätig werden, wenn man sich körperlich dazu in der Lage fühlt.
3.
Atemschutzgeräte außerhalb des Gefahrenbereichs anlegen.
Erforderliche Dicht- und Funktionsprüfungen nicht vergessen.
4.
Nur auf Weisung des Einheitsführers und nach Registrierung für die Atemschutzüberwachung vorgehen.
Als Trupp nur geschlossen vor- und zurückgehen.
5.
Lungenautomaten erst anschließen, wenn der Gefahrenbereich erreicht ist.
6.
Den Lungenautomaten nicht selbst in das Anschlussstück der Vollmaske einschrauben oder einstecken.
Soweit nicht andere Personen helfen, unterstützen sich die Geräteträger gegenseitig.
7.
In verqualmten Räumen nur kriechend (Seitenkriechgang) vorgehen.
Faustformel:
Wenn ich aufrecht stehend meine Füße nicht mehr sehen kann, muss ich auf die Knie.
Vorsicht:
Bei vorgelagertem Körperschwerpunkt besteht erhöhte Absturzgefahr an Absturzkanten.
8.
Rückzugsweg durch Schlauchleitung oder Feuerwehrleine sichern.
9.
Regelmäßig den Flaschendruck kontrollieren.
Für den Rückweg den doppelten Luftvorrat des Hinwegs einplanen.
10.
Regelmäßige Rückmeldung über Standort und/oder besondere Ereignisse.
Nach dem Einsatz meldet sich der Trupp beim zuständigen Einheitsführer zurück.
Die Standsicherheit durch Schadenseinwirkung beeinträchtigter Objekte und Konstruktionen lässt sich im Regelfall nur durch sachverständige Personen feststellen.
Im Feuerwehreinsatz lassen sich Einsturzgefahren und Einsturzrisiken im Rahmen der Erkundung nur schwer erkennen und bewerten.
Voraussetzung für den sicheren Einsatz ist deshalb ein auf mögliche Einsturzgefahren abgestelltes Verhalten beim Eindringen in und beim Rückzug aus möglichen Gefahrenbereichen.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum Schutz vor Einsturzgefahren.
LKW im Wohnzimmer.
Fragen zur Standsicherheit und zum Einsturzrisiko können hier nur sachverständige Personen beantworten.
Unfallbeispiele:
Im Gebäude kam es zum Einsturz der durch den Atemschutztrupp begangenen Treppe.
Die Treppe war durch Brandeinwirkung in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigt.
Bei Aufräumarbeiten an der Brandstelle sollte ein einsturzgefährdeter Schornstein abgebrochen werden.
Beim Einreißen wurde durch den mitgerissenen Blitzableiter ein weiterer Schornstein so beschädigt, dass er einstürzte.
Ein Feuerwehrmann wurde durch herabfallende Trümmer verletzt.
Beim Begehen des Schuttberges gerieten Trümmer ins Rutschen.
Dadurch kam es zu dem schweren Sturz.
Gefährdungen durch:
Brandeinwirkung,
Explosion,
äußere Schadenseinwirkung,
Überlastung,
Witterungseinflüsse,
Baufehler,
Materialermüdung.
Einsturzursachen nach Brandeinwirkung sind z.B.
die Abnahme tragender Querschnitte, z.B. durch Abbrand von Holzkonstruktionen,
Tragfähigkeitsverluste von Stahlkonstruktionen,
die Längenausdehnung von Stahlbauteilen, verbunden mit dem Umdrücken anderer Bauteile,
das Zusammenziehen von Stahlbauteilen, verbunden mit dem Abrutschen vom Auflager,
Überlastungen durch Brandschutt und Löschwasser.
Schutzziel:
Bei Objekten, deren Standsicherheit zweifelhaft ist, müssen Sicherungsmaßnahmen gegen Einsturz getroffen werden, soweit dies zum Schutz der Feuerwehrangehörigen erforderlich ist.
Einsturz eines Schulgebäudes durch unsachgemäße Bauarbeiten
Maßnahmen bei Einsturzgefahren
Eingestürzte, teilweise eingestürzte oder durch Einsturz gefährdete Objekte nur betreten, wenn dies
zur Durchführung von Rettungsmaßnahmen erforderlich oder
zur Beseitigung vorhandener Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung notwendig,
für Einsatzkräfte sicher möglich ist.
Für eine sichere Beurteilung der Standsicherheit von Objekten und Konstruktionen ggf. Bausachverständige hinzuziehen.
Einsturzgefährdete Konstruktionen oder Bauteile durch Abstützen oder Verbauen sichern, wenn dies zur Sicherung der Einsatzkräfte notwendig ist.
Abstützungen oder Verbaue sollten den Umfang von Sofortmaßnahmen nicht überschreiten.
Ansonsten Spezialfirmen hinzuziehen.
Akute Einsturzgefahr des gesamten Gebäudes! Im Bild die Kellerdecke
Einsturzgefährdete Objekte und Konstruktionen laufend auf Anzeichen eines bevorstehenden Einsturzes überwachen, z.B. auf
sichtbare Zeichen, wie Risse, Durchbiegungen,
hörbare Zeichen, z.B. Knacken, rieselnde Geräusche.
Nicht gesicherte Objekte als einsturzgefährdet kennzeichnen und Gefahrenbereiche absperren.
Der abzusperrende Gefahrenbereich muss die mögliche Fallweite von Teilen und Trümmern berücksichtigen.
Absperrmaßnahmen auch bei Gefahr durch herabfallende Gegenstände treffen.
Fahrzeuge dürfen nicht im Gefahrenbereich einsturzgefährdeter Objekte aufgestellt werden.
Der Gefahrenbereich ist auch für Einsatzkräfte abgesperrt.
Die Fahrzeugaufstellung erfolgt außerhalb des Gefahrenbereiches des einsturzgefährdeten Objektes.
Notwendige Abbruch- und Aufräumarbeiten
Bei einsatztaktisch notwendigem Abbruch einsturzgefährdeter Objekte und Konstruktionen Bausachverständige hinzuziehen.
Zur Ausführung der Arbeiten ggf. auch Abbruchunternehmen hinzuziehen.
Abzubrechende und daran angrenzende Bauteile sind vorher auf ihren baulichen Zustand zu untersuchen, insbesondere auf
konstruktive Gegebenheiten,
statische Verhältnisse,
Art und Zustand der Bauteile und Baustoffe,
Art und Lage von Leitungen.
Durch Abbruch- und Aufräumarbeiten entstehende Gefährdungen vermeiden, deshalb z.B.
Brandschutt oder Dachziegel nicht abwerfen,
Bauteile nicht herunterspritzen,
Fensterscheiben nicht herausschlagen oder abwerfen,
tragende Bauteile nur auf Anweisung und unter besonderen Schutzmaßnahmen abbrechen.
Entfernter Glasbruch
Sturzgefahr - die Aufräumarbeiten werden durch mangelnde Trittsicherheit behindert.
Für notwendige Abbruch- und Aufräumarbeiten möglichst Spezialgerät oder Spezialfirmen hinzuziehen.
Beschädigte Glasscheiben eines Gewächshauses werden nach Beschädigung durch Hagelschlag vorsichtig entfernt (Feuerwehrhelm und Schutzjacke wurden auf Grund großer Hitze abgelegt).
Beispiele für Einsturzgefahren an Einsatzstellen
Einsturzgefahr der Fassade durch Brandeinwirkung
Einsturz durch Überlastung der Carport-Konstruktion
Fassadeneinsturz nach Explosion
Gerüstumsturz durch Sturmeinwirkung
Einsturz einer Hauswand durch äußere Schadenseinwirkung
Einsturz eines Gebäudes durch unsachgemäße Bauarbeiten
Maßnahmen bei Einsturzgefahren
1.
Eingestürzte, teilweise eingestürzte oder durch Einsturz gefährdete Objekte nur betreten, wenn dies notwendig und für Einsatzkräfte sicher möglich ist.
2.
Für eine sichere Beurteilung der Standsicherheit von Objekten und Konstruktionen ggf. Bausachverständige hinzuziehen.
3.
Einsturzgefährdete Konstruktionen oder Bauteile durch Abstützen oder Verbauen sichern, wenn dies zur Sicherung der Einsatzkräfte notwendig ist.
4.
Abstützungen oder Verbaue sollten den Umfang von Sofortmaßnahmen nicht überschreiten.
Ansonsten Spezialfirmen hinzuziehen.
5.
Einsturzgefährdete Konstruktionen oder Bauteile laufend auf Anzeichen eines bevorstehenden Einsturzes überwachen.
6.
Nicht gesicherte Objekte als einsturzgefährdet kennzeichnen und Gefahrenbereiche absperren.
7.
Fahrzeuge dürfen nicht im Gefahrenbereich einsturzgefährdeter Objekte aufgestellt werden.
8.
Bei einsatztaktisch notwendigem Abbruch einsturzgefährdeter Objekte Bausachverständige hinzuziehen.
Zur Ausführung der Arbeiten ggf. auch Abbruchunternehmen hinzuziehen.
9.
Abzubrechende und daran angrenzende Bauteile sind vorher auf ihren baulichen Zustand zu untersuchen.
10.
Durch Abbruch- und Aufräumarbeiten entstehende Gefährdungen durch das Abwerfen, Herunterspritzen oder Herausschlagen von Bauteilen vermeiden.
Leitern dienen vorrangig als Verkehrswege, um hoch gelegene oder unzugängliche Stellen zu erreichen.
Im Feuerwehrdienst ersetzen Leitern zudem Rettungs- und Angriffswege, wenn bauliche Verkehrswege an erforderlicher Stelle nicht vorhanden oder nicht mehr benutzbar sind.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum sicheren Umgang mit tragbaren Leitern.
Unfallbeispiele:
Beim Besteigen des B-Steckleiterteiles vom Steckkasten abgerutscht und das Bein aufgerissen.
Beim Einsteigen in das Fenster den Halt verloren, von der Leiter abgerutscht und abgestürzt.
Beim Einlassen der dreiteiligen Schiebleiter wurden mehrere Finger der Hand eingeklemmt und gequetscht.
Gefährdungen:
Gefährdungen beim Umgang mit tragbaren Leitern entstehen insbesondere
durch die Auswahl, wenn
Mängel an Leitern bestehen, z.B. Sprossen oder Holme beschädigt sind,
für den jeweiligen Einsatzzweck ungeeignete Leitern verwendet werden,
durch die Aufstellung, wenn Leitern
zu flach oder zu steil aufgestellt werden,
nicht standsicher aufgestellt werden, z.B. auf unebenen oder unbefestigten Flächen,
ungesichert in Fahrwegen aufgestellt werden,
an unsichere Auflagepunkte angelegt werden, z.B. an Glasscheiben,
Einsatz von Steckleiter und Schiebleiter bei der Bekämpfung eines ausgedehnten Wohnungsbrandes.
Tragbare Leitern standsicher und sicher begehbar aufstellen
Leitern nicht auf unsichere Standflächen oder ungeeignete Unterlagen aufstellen.
Unsicher sind z.B. glatte, vereiste, unebene oder geneigte Standflächen.
Ungeeignete Unterlagen sind z.B. Kunststofffolien oder Stapel.
Die Sicherung gegen Wegrutschen kann z.B. auch durch Widerlager am Leiterfuß oder durch rückwärtiges Sichern der Leiter mittels Leine erfolgen.
Leitern so aufstellen, dass sie nicht einsinken und umstürzen können.
Die Gefahr des Einsinkens besteht z.B. auf Rasenflächen oder anderen weichen Untergründen.
Durch Last verteilende Unterlagen wird ein mögliches Einsinken verhindert, z.B. durch Holz- oder Steinplatten.
Beim Aufstellen auf den richtigen Anstellwinkel achten.
Anstellleitern müssen mit der Standfläche einen Winkel von etwa 65 ° - 75 ° bilden.
Faustformel:
Wenn die Füße den Leiterfuß und der ausgestreckte Ellenbogen die Leiter berühren, stimmt der Anstellwinkel.
Leitern so anlegen, dass ein Abrutschen des Leiterkopfes vermieden wird.
Das Abrutschen des Leiterkopfes ist z.B. an glatten Dachrinnen möglich.
Zur Sicherung gegen Abrutschen kann der Leiterkopf z.B. mittels Leine gesichert werden.
Ist der Leiterkopf noch nicht oder nicht mehr gegen Abrutschen gesichert, müssen Leitern zur Sicherung gegen Umstürzen von Einsatzkräften gehalten werden.
Leitern nicht an Stützpunkte anlegen, die nachgeben können.
Unsichere Stützpunkte sind z.B. Glasscheiben, unverschlossene Türen, Spanndrähte.
Sichere Stützpunkte sind z.B. Wände.
Leitern im Bereich von Fahrzeugverkehr so aufstellen, dass ein Anfahren und Umstoßen verhindert ist. Fahrwege ggf. absperren oder Warnposten aufstellen.
Leitern so anlegen, dass sie mindestens einen Meter über Austrittsstellen hinausragen. Dies ist nicht erforderlich, wenn gleichwertige Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind, z.B. Geländerholme.
Leitern so aufstellen, dass nicht über den oberen Auflagepunkt hinausgestiegen werden muss. Das Übersteigen des oberen Auflagepunktes kann zum Kippen der Leiter führen.
An Einstiegsöffnungen Leitern bündig zu einer Seite der Öffnung anlegen, z.B. an Fensterlaibungen.
Auf Rasenflächen können Leitern einsinken und umstürzen.
Zu flache Aufstellung der Leiter
Die Leiter auf den Kopf gestellt - zu Lasten der Standsicherheit.
Sicheres Besteigen und Arbeiten von Leitern; sicheres Ein-, Aus- und Übersteigen:
Leitern so besteigen, dass diese nicht in Schwingung geraten.
Nicht über den oberen Anlegepunkt einer Leiter hinaussteigen.
Beim Ein-, Aus- oder Übersteigen nur an den Sprossen festhalten, nicht an den Leiterholmen.
Schlauchleitungen über Leitern nur bis zum 1. Obergeschoss mittragen.
Sicherer ist das Hochziehen von Schlauchleitungen mittels Leine.
Beim Besteigen von Leitern Schläuche nicht am Körper befestigen, sondern über der Schulter tragen.
Von Leitern aus keine Einsatztätigkeiten ausführen, deren Kraftaufwand ein Umstürzen der Leiter verursachen kann.
Die Wasserabgabe von Leitern aus möglichst vermeiden.
Strahlrohre nur langsam öffnen und schließen; nicht zur Seite spritzen.
B-Rohre dürfen von Leitern aus nicht eingesetzt werden.
Besondere Hinweise für Steckleitern und dreiteilige Schiebleitern:
Leitern nicht an den Holmen, sondern an den Sprossen tragen.
Quetschgefahren für die Hände werden dadurch vermieden.
Zum In-Stellung-Bringen der mehr als einteiligen Steckleiter sind mindestens drei Einsatzkräfte erforderlich.
Es dürfen nicht mehr als vier Steckleiterteile zusammengesteckt werden.
Wenn das unterste Steckleiterteil ein B-Steckleiterteil ist, muss es mit einem Einsteckteil ausgerüstet sein.
Zum In-Stellung-Bringen der dreiteiligen Schiebleiter sind mindestens vier Einsatzkräfte erforderlich.
Schiebleitern beim Ausziehen nur an den Holmen, nicht an den Sprossen anfassen.
Ausgezogene Schiebleitern nicht besteigen, bevor die Fallhaken aufsitzen und die oberen Leiterteile gegen Zusammenfahren durch das Zugseil gesichert sind.
Schiebleitern nicht im Freistand besteigen.
Geräteprüfung:
Leitern müssen nach den "Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" (BGG/GUV-G 9102) regelmäßig geprüft werden.
Nach jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung auf Abnutzung und Fehlerstellen durchzuführen.
Grundsatz:
Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz.
So kann der richtige Anstellwinkel überprüft werden.
Sicherung der Leiter gegen Umstürzen
Die Vornahme tragbarer Leitern erfordert ausreichend Personal.
Steckleiter nur mit Einsteckteil verwenden.
Leitern standsicher und sicher begehbar aufstellen
Richtiger Anstellwinkel
Sicherung des Leiterkopfes gegen Abrutschen
Sicherung der Leiter durch eine Einsatzkraft
Ausreichender Überstand der Leiter
Grundregeln für das standsichere Aufstellen und sichere Begehen von Leitern
1.
Leitern nicht auf unsichere Standflächen oder ungeeignete Unterlagen aufstellen.
2.
Leitern so aufstellen, dass sie nicht einsinken und umstürzen können.
3.
Beim Aufstellen auf den richtigen Anstellwinkel achten.
Anlegeleitern müssen mit der Standfläche einen Winkel von etwa 65 ° - 75 ° bilden.
4.
Leitern so anlegen, dass ein Abrutschen des Leiterkopfes vermieden wird.
5.
Ist der Leiterkopf noch nicht oder nicht mehr gegen Abrutschen gesichert, müssen Leitern zur Sicherung gegen Umstürzen von Einsatzkräften gehalten werden.
6.
Leitern nicht an Stützpunkte anlegen, die nachgeben können.
7.
Leitern im Bereich von Fahrzeugverkehr so aufstellen, dass ein Anfahren und Umstoßen verhindert ist.
8.
Leitern so anlegen, dass sie mindestens einen Meter über Austrittsstellen hinausragen.
9.
Leitern so aufstellen, dass nicht über den oberen Anlegepunkt hinausgestiegen werden muss.
10.
An Einstiegsöffnungen Leitern bündig zu einer Seite der Öffnung anlegen.
C23 Sicherer Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
Elektrische Betriebsmittel werden an Einsatzstellen besonders beansprucht und müssen deshalb besondere Anforderungen erfüllen.
Durch die richtige Auswahl, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel werden Stromunfälle weitestgehend vermieden.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln.
Unfallbeispiele:
Beim Berühren der schadhaften Elektrozuleitung kam es zum Stromschlag.
Bei der Berührung des Gerätegehäuses kam es auf Grund eines elektrischen Fehlers zur Körperdurchströmung.
Beim Einsatz einer Tauchpumpe einen Stromschlag erlitten.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen durch elektrischen Strom insbesondere bei
zu hoher Beanspruchung elektrischer Betriebsmittel,
ungeeigneten elektrischen Betriebsmitteln.
Schutzziel:
Gefährdungen durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbögen müssen sicher ausgeschlossen werden.
Hinweis:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/GUV-V A3)
Information "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" (BGI/GUV-I 8524)
Information "Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle - Vortrag für Einsatzkräfte" (BGI/GUV-I 8677)
Ein Elektrounfall ist nur eine Frage der Zeit - diese elektrischen Betriebsmittel dürfen nicht verwendet werden.
Elektrounfälle:
Im Falle eines Elektrounfalls ist der Mensch der elektrische Leiter.
Stromstärke und Einwirkdauer bestimmen die Größe der Gefahr.
Beispiel:
Bei einer Berührungsspannung von 230 Volt und einem mittleren Körperwiderstand von 750 Ohm errechnet sich nach dem Ohmschen Gesetz (I = U/R) ein Strom von ∼ 300 Milliampere (mA).
Die Wirkung des Stroms auf den menschlichen Körper unterliegt weiteren Faktoren, z.B.
Körperbau, Konstitution, Körpergewicht,
der Art des Stroms, z.B. Gleichstrom oder Wechselstrom,
der Durchströmungsdauer.
Direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile:
Unter Spannung stehende Teile können direkt berührt werden, z.B. bei einem Isolationsschaden.
Werden Teile berührt, die nur im Fehlerfall unter Spannung stehen, spricht man vom indirekten Berühren.
Schutzmaßnahmen:
Als Schutzmaßnahmen gegen Elektrounfälle sind anerkannt:
Schutz durch Kleinspannung,
Schutztrennung,
Schutzisolierung,
Personenschutzschalter.
Wirkung des elektrischen Stroms auf den Menschen
Stromstärke (Wechselstrom)
Hinweis:
Die Wirkung auf den Menschen ist auch abhängig von der Einwirkdauer
0 ... 0,5 mA
Strom nicht oder nur gerade wahrnehmbar
0,5 ... 10 mA
Strom wahrnehmbar, Muskelreizungen, ggf. Muskelkrampf in Armen und Beinen
10 ... 80 mA
Loslassen des Kontaktes nicht mehr möglich, schmerzhafte Muskelkrämpfe, ggf. Bewusstlosigkeit, ab 30 mA Gefahr von Herzkammerflimmern
ab 80 mA
Herzkammerflimmern ist wahrscheinlich, bei größeren Strömen (mehrere Ampere) ggf. auch Herzstillstand
Der Isolationsschaden der Elektrozuleitung ermöglicht das direkte Berühren des unter Spannung stehenden Leiters.
Elektrische Betriebsmittel richtig auswählen und sicher einsetzen
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel dürfen im Einsatz- und Übungsdienst eingesetzt werden, wenn sie der Schutzart IP 44 entsprechen und die Steckvorrichtungen druckwasserdicht sind.
Elektrische Betriebsmittel, die nach den speziellen Normen des Feuerwehrwesens beschafft werden, entsprechen diesen Anforderungen.
Vorrangig sind für die Stromversorgung die Stromerzeuger der Feuerwehr einzusetzen.
Müssen elektrische Betriebsmittel im Ausnahmefall an Fremdinstallationen angeschlossen werden, darf der Anschluss nur über besondere Personenschutzschalter erfolgen.
Personenschutzschalter, die über eine genormte Steckvorrichtung zwischen ein Betriebsmittel und eine fest installierte Steckvorrichtung geschaltet werden können, müssen mindestens DIN VDE 0661 entsprechen und dürfen höchstens eine Schutzkontakt-Steckvorrichtung (AC 230 V/16 A) aufweisen.
Sie müssen den mechanischen Anforderungen für Baustellen entsprechen, d.h. stoßgeschützt sein und der Schutzart IP 54 entsprechen.
Steckverbindungen müssen druckwasserdicht sein.
Es sind Schutzschalter nach DIN VDE 0661 zu verwenden.
Personenschutzschalter sind möglichst nahe an der Stromentnahmestelle zu installieren.
Verwendung eines Personenschutzschalters
Werden anstelle von Leitungstrommeln nach DIN 14 680 andere Leitungsroller verwendet, müssen diese DIN EN 61 316 entsprechen.
Zusätzliche Anforderungen:
Schutzart IP 54, Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F 3G2,5 bzw. 5G2,5, Länge max. 50 m, Stecker und Steckdosen druckwasserdicht.
Leitungsroller sind bei Benutzung immer ganz abzuwickeln.
Die Gesamtleitungslänge der an einen genormten Stromerzeuger angeschlossenen Leitungen darf 100 m nicht überschreiten.
Geräteanschlussleitungen von Flutlichtstrahlern sind zum Schutz gegen Erwärmung ganz vom Gehäuse abzuwickeln.
Handgeführte Elektrowerkzeuge müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen, schutzisoliert und mit einer Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder mindestens gleichwertiger Bauart ausgestattet sein.
Das Anschlusskabel darf max. 10 m lang sein und muss einen Querschnitt von mind. 1,5 mm2 haben.
Die Steckvorrichtung muss druckwasserdicht sein.
Treten beim Einsatz besondere Umgebungsbedingungen auf, sind die Arbeiten einzustellen, z.B. bei Nässe oder Feuchtigkeit.
Es dürfen nur schutzisolierte handgeführte Elektrowerkzeuge und -geräte beschafft werden.
Drehstromsteckvorrichtungen bis AC 32 A müssen fünfpolig sein.
Leitungstrommeln bei der Benutzung ganz abwickeln.
Schutzarten nach DIN VDE 0470-1 (EN 60529):
Die Schutzart elektrischer Betriebsmittel wird durch Kurzzeichen angegeben, z.B. IP 54 für Flutlichtstrahler 1000 W.
Das Kurzzeichen setzt sich aus den Kennbuchstaben "IP" und zwei Kennziffern des Schutzgrades zusammen:
Die 1. Kennziffer steht für den Schutz gegen Fremdkörper und Staub; Schutzgrad 1 bis 6.
Die 2. Kennziffer steht für den Schutz gegen Nässe; Schutzgrad von 1 bis 8.
Für verschiedene Schutzarten gibt es grafische Symbole.
Schutzarten durch Gehäuse (IP - Code)nach DIN EN 60 529 (VDE 0470 Teil 1)
erste Kennziffer
Schutz gegen Fremdkörper
Schutz gegen Berühren
Symbol nach VDE 0713 Teil 1 (angenähert)
IP 0 X
keiner
keiner
IP 1 X
Fremdkörper > 50 mm
Handrücken
IP 2 X
Fremdkörper > 12 mm
Finger
IP 3 X
Fremdkörper > 2,5 mm
Werkzeug
IP 4 X
Fremdkörper > 1 mm
Draht
IP 5 X
staubgeschützt
Draht
IP 6 X
staubdicht
Draht
IP X X
ohne Angabe
ohne Angabe
zweite Kennziffer
Schutz gegen Wasser
Symbol nach VDE 0713 Teil 1 (angenähert)
IP X 0
keiner
IP X 1
senkrechtes Tropfen
IP X 2
Tropfen (15° Neigung)
IP X 3
Sprühwasser
IP X 4
Sprühwasser
IP X 5
Strahlwasser
IP X 6
starkes Strahlwasser
IP X 7
zeitweiliges Untertauchen
IP X 8
dauerhaftes Untertauchen
IP X X
ohne Angabe
Kurzzeichen und Symbole auf elektrischen Betriebsmitteln
Tabelle aus der Information "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen" (BGI 600).
GS-Zeichen Bestätigung durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle, dass das Produkt die Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit erfüllt.
Druckwasserdicht (mit Angabe der maximalen Eintauchtiefe)
Staubgeschützt
Staubdicht
Für rauen Betrieb
DGUV Test-Zeichen Bestätigung durch eine Prüf- und Zertifizierungsstelle des DGUV Test, dass das Produkt den festgelegten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.
Schutzleiteranschluss
Leuchte für Entladungslampen zur direkten Montage auf oder an normal oder leichtentflammbaren Baustoffen
Nicht zur direkten Montage auf oder an normal entflammbaren Oberflächen geeignete Leuchte (nur zur Montage auf nicht entflammbaren Oberflächen geeignet)
EG-Konformitätszeichen (CE-Zeichen)
Kennzeichen der Prüfstelle Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE)
Zur Montage in oder auf normal entflammbaren Oberflächen geeignete Leuchte, falls Wärmedämm-Material die Leuchte umhüllt
VDE-Harmonisierungskennzeichen für Kabel und Leitungen
FI-Schutzschalter löst sowohl bei Wechsel- als auch bei pulsierenden Gleichfehlerströmen aus
Sprühwassergeschützt (Regenwassergeschützt)
FI-Schutzschalter zum Einsatz bei tiefen Temperaturen
Spritzwassergeschützt
V
Volt (Spannung)
Strahlwassergeschützt
A
Ampére (Stromstärke)
Wasserdicht
W
Watt (Leistung)
kW
Kilowatt (Leistung)
Hz
Hertz (Frequenz)
Prüfungen
Sichtprüfungen:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen nach jeder Benutzung einer Sichtprüfung unterzogen werden.
Sichtprüfungen sind Kontrollen auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel.
Die Zuhilfenahme von Prüfgeräten ist dafür nicht erforderlich.
Wiederholungsprüfungen:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die bei Einsatz und Übung verwendet werden, müssen mindestens alle zwölf Monate einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden.
Der Träger der Feuerwehr ist verpflichtet, für die Durchführung der regelmäßigen Wiederholungsprüfungen zu sorgen.
Wiederholungsprüfungen müssen nach DIN VDE 0701-0702 durchgeführt werden.
Die Prüfungen können z.B. vom Gerätewart durchgeführt werden, wenn dieser durch eine Elektrofachkraft dafür elektrotechnisch unterwiesen wurde und über ein für die Prüfungen geeignetes Prüfgerät verfügt.
Über Wiederholungsprüfungen sind Prüfnachweise zu führen.
Weitere Hinweise können der Information "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" (BGI/GUV-I 8524) entnommen werden.
Durchführung einer Wiederholungsprüfung
Überprüfung der Schutzmaßnahme eines tragbaren Stromerzeugers
Grundregeln für den sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
1.
Vorrangig sind für die Stromversorgung die genormten Stromerzeuger der Feuerwehr einzusetzen.
2.
Müssen elektrische Betriebsmittel im Ausnahmefall an Fremdinstallationen angeschlossen werden, darf der Anschluss nur über besondere Personenschutzschalter erfolgen.
3.
Personenschutzschalter, die über eine genormte Steckvorrichtung zwischen ein Betriebsmittel und eine fest installierte Steckvorrichtung geschaltet werden können, müssen mindestens DIN VDE 0661 entsprechen und dürfen höchstens eine Schutzkontakt-Steckvorrichtung (AC 230 V/16 A) aufweisen.
4.
Personenschutzschalter sind möglichst nahe an der Stromentnahmestelle zu installieren.
5.
Bei manchen Einsätzen muss der Stromerzeuger in das Potentialausgleichssystem einbezogen werden.
6.
Werden anstelle von Leitungstrommeln DIN 14680 andere Leitungsroller verwendet, müssen diese DIN EN 61316 entsprechen.
Zusätzliche Anforderungen:
Schutzart IP 54, Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F 3G2,5 bzw. 5G2,5, Länge max. 50 m, Stecker und Steckdosen druckwasserdicht.
7.
Leitungsroller sind bei Benutzung immer ganz abzuwickeln.
8.
Die Gesamtleitungslänge der an einen genormten Stromerzeuger angeschlossenen Leitungen darf 100 m nicht überschreiten.
9.
Geräteanschlussleitungen von Flutlichtstrahlern sind zum Schutz gegen Erwärmung ganz vom Gehäuse abzuwickeln.
10.
Handgeführte Elektrowerkzeuge müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen, schutzisoliert und mit einer Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder mindestens gleichwertiger Bauart ausgestattet sein.
Das Anschlusskabel darf max. 10 m lang sein und muss einen Querschnitt von mind. 1,5 mm2 haben.
Die Steckvorrichtung muss druckwasserdicht sein.
Treten beim Einsatz besondere Umgebungsbedingungen auf, sind die Arbeiten einzustellen, z.B. bei starker Nässe oder Feuchtigkeit.
C24 Sicherer Einsatz im Bereich elektrischer Anlagen
Die im Bereich elektrischer Anlagen wirksamen Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Strom können durch mechanische Beschädigungen, Brandeinwirkung oder Löschwasser teilweise oder ganz aufgehoben sein.
Können elektrische Anlagen an Einsatzstellen nicht wirksam spannungsfrei geschaltet werden, müssen bei Annäherung und beim Löschmitteleinsatz Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den Einsatz im Bereich elektrischer Anlagen.
Unfallbeispiel:
Beim Berühren eines Metallteiles kam es zum Stromschlag.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen im Bereich elektrischer Anlagen insbesondere durch
direktes Berühren spannungsführender Anlagenteile oder elektrischer Freileitungen,
Berühren elektrischer Anlagenteile, die durch Schadenseinwirkung unter Spannung stehen, z.B. wenn Isolierungen beschädigt sind,
Berühren von Teilen, auf die durch Schadenseinwirkung elektrische Spannung übertragen wird, z.B. auf Dachrinnen, Metallzäune, insbesondere bei Nässe,
Stromüberschlag bei unzulässiger Annäherung an elektrische Anlagen,
Stromüberschlag beim Löschmitteleinsatz.
Schutzziel:
Bei Einsätzen in elektrischen Anlagen und in deren Nähe sind Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass Feuerwehrangehörige durch elektrischen Strom gefährdet werden.
Unterweisungen:
Spezielle elektrische Betriebsstätten können z.B. im Rahmen der Orts- und Objektkunde zusammen mit dem Anlagenbetreiber besichtigt werden.
Spezielle Unterweisungen über die Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen können mit Hilfe der dafür erarbeiteten DIN VDE 0132 durchgeführt werden.
DIN VDE 0132 "Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen"
DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen"
Information "Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle" (BGI/GUV-I 8677)
Gefahr:
Durch Witterungseinwirkung abgeknickte Leitungsmasten und zerstörte Überlandleitungen.
Begriffe
Niederspannungsanlagen
sind Starkstromanlagen mit Nennspannungen zwischen beliebigen Leitern, die bei Wechselspannung bis 1000 Volt mit einer Betriebsfrequenz von maximal 500 Hertz, bei Gleichspannung bis 1500 Volt betragen, z.B.:
Hausinstallationen,
Installationen für industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe,
Fahrleitungen der Straßenbahn.
Hochspannungsanlagen
sind elektrische Starkstromanlagen oder ihre Teile mit Nennwechselspannungen zwischen beliebigen Leitern über 1000 Volt mit Betriebsfrequenzen unter 100 Hertz und Gleichspannungsanlagen über 1500 Volt, z.B.:
Schalt- und Umspannungsanlagen,
Freileitungen,
Anlagen und Fahrzeuge elektrischer Bahnen.
Hochspannungsanlagen sind mit dem Warnzeichen W08 "Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung" gekennzeichnet.
Hochspannungsanlagen werden heute mit dem Warnzeichen W08 "Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung" gekennzeichnet.
Elektrofachkräfte
müssen auf Grund fachlicher Ausbildung und Erfahrung übertragene Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen können.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen
müssen durch eine Elektrofachkraft über notwendige Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen und mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterwiesen bzw. angelernt sein.
Hochspannungsanlage der Bahn - gekennzeichnet noch mit dem bekannten rechteckigen Warnschild mit rotem Blitz.
Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Strom
Für Einsätze im Bereich von Nieder- und Hochspannungsanlagen gibt die DIN VDE 0132 "Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen" Hinweise auf die zu treffenden Schutzmaßnahmen.
Am wirksamsten ist die Herstellung der Spannungsfreiheit, d.h. das Freischalten betroffener Anlagenteile an Einsatzstellen.
Ist das Freischalten elektrischer Anlagenteile unmöglich oder nicht vertretbar, sind bei Annäherung an elektrische Anlagen und beim Löschmitteleinsatz Sicherheitsabstände einzuhalten.
Der Werkzeugkasten "E"
Spannungsfreiheit herstellen:
Elektrische Anlagen müssen grundsätzlich als spannungsführend angesehen werden, wenn sie nicht durch Fachkräfte nach folgenden Regeln spannungsfrei gemacht wurden:
Freischalten
Gegen Wiedereinschalten sichern
Spannungsfreiheit feststellen
Erden und Kurzschließen
Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken und abschranken
Schalthandlungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen des Anlagenbetreibers vorgenommen werden.
Ausnahme:
Hausinstallationen dürfen auch von elektrotechnisch unterwiesenen Feuerwehrangehörigen frei- bzw. abgeschaltet werden.
Durch den Anlagenbetreiber abgeschaltete Hochspannungsanlagen der Bahn nach Überflutung der Bahntrasse
Sicherheitsabstände bei Annäherung an elektrische Anlagen:
Bei Annäherung an spannungsführende Anlagenteile und an Freileitungen sind Mindestabstände einzuhalten.
Im Bereich von Oberleitungen elektrischer Bahnen mit einer Betriebsspannung von 1 bis 25 kV ist eine Annäherung bis auf 1,5 m möglich.
Hinweis:
Die Spannung des Ober- und Speiseleitungsnetzes elektrischer Bahnen beträgt in der Regel 15 kV.
Bei der Annäherung an Freileitungen ist allgemein zu beachten:
Leitungsseile von Oberleitungen können bei Wind ausschwingen,
Drehleitern, Ausleger von Kranen und Lichtmaste können bei Belastung durchbiegen oder schwanken.
Mindestabstände:
Spannungstrichter:
Die Annäherung an heruntergefallene Freileitungen und Fahrleitungen kann lebensgefährlich sein.
Je nach Bodenbeschaffenheit und Höhe der eingeleiteten Spannung kann ein Spannungstrichter entstehen.
Im Zentrum des Spannungstrichters ist die Spannung am größten, zum Rand hin nimmt sie ab. Mit Annäherung an den Leitungs-Auflagepunkt nimmt die Spannung zu.
Der Sicherheitsabstand zu am Boden liegenden Leitungen bzw. zu Teilen, auf die Spannung übertragen werden kann, muss bei Hochspannung mindestens 20 m betragen.
Gefahrenbereiche sind abzusperren und dürfen erst nach Herstellung der Spannungsfreiheit bzw. Freigabe durch die Anlagenbetreiber wieder betreten werden.
Freileitungen
Spannungstrichter
Richtwerte für Sicherheitsabstände - gilt für genormte CM-Strahlrohre bei einem Strahlrohrdruck von 5 bar
Sicherheitsabstände beim Löschmitteleinsatz:
Mindestabstände zwischen der Löschmittel-Austrittsöffnung und unter Spannung stehenden Anlagenteilen sollen Einsatzkräfte vor gefährlicher Stromeinwirkung schützen.
Für den Einsatz genormter C-Strahlrohre gibt eine Faustformel Richtwerte vor.
Diese Richtwerte dürfen nur dann auf nicht genormte Strahlrohre übertragen werden, wenn für sie vom Hersteller mindestens die gleiche elektrische Sicherheit wie für genormte Strahlrohre nachgewiesen wurde.
Bei Einsatz von Hohlstrahlrohren die Gebrauchsanweisung beachten.
Im Bereich elektrischer Anlagen sollte das Löschmittel Wasser möglichst nur mit Sprühstrahl eingesetzt werden.
Für den weiteren Einsatz der Löschmittel Wasser, Schaum, Pulver und Kohlendioxid nennt die DIN VDE 0132 detaillierte Gefahrenhinweise und Einsatzbeschränkungen.
Für elektrische Betriebsstätten sollte der Löschmitteleinsatz im Vorwege mit dem Anlagenbetreiber abgestimmt und in den zu erstellenden Feuerwehrplan (Einsatzplan) aufgenommen werden.
Hinweis:
Feuerwehrpläne dienen der schnellen Orientierung und Beurteilung der Lage im Einsatz.
Erstmaßnahmen nach Unfällen durch elektrischen Strom:
Nach Unfällen durch elektrischen Strom können Verletzte noch unter Spannung stehen.
Bei der Berührung Verletzter sind Helfer dann selbst gefährdet.
Vor Maßnahmen der Erstversorgung oder Rettung Verletzter sind die betreffenden elektrischen Leitungen oder Anlagen spannungsfrei zu schalten.
Grundregeln zum sicheren Einsatz im Bereich elektrischer Anlagen
1.
Elektrische Anlagen müssen grundsätzlich als spannungsführend angesehen werden, wenn sie nicht durch Fachkräfte nach folgenden Regeln spannungsfrei gemacht wurden:
Freischalten
Gegen Wiedereinschalten sichern
Spannungsfreiheit feststellen
Erden und Kurzschließen
2.
Schalthandlungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen des Anlagenbetreibers vorgenommen werden.
Ausnahme:
In Hausinstallationen dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Feuerwehrangehörige frei- bzw. abschalten.
3.
Ist das Frei- bzw. Abschalten elektrischer Anlagenteile unmöglich oder nicht vertretbar, sind bei Annäherung an elektrische Anlagen und beim Löschmitteleinsatz Sicherheitsabstände einzuhalten.
4.
Bei Brandbekämpfung an spannungsführenden Anlagen Strahlrohrabstände nach VDE 0132 einhalten.
5.
Bei der Annäherung an Freileitungen ist allgemein zu beachten:
Leitungsseile von Oberleitungen können bei Wind ausschwingen,
Drehleitern, Ausleger von Kranen und Lichtmaste können bei Belastung durchbiegen oder schwanken.
6.
Der Sicherheitsabstand zu am Boden liegenden Leitungen bzw. zu Teilen, auf die Spannung übertragen werden kann, muss bei Hochspannung mindestens 20 m betragen.
7.
Gefahrenbereiche sind abzusperren und dürfen erst nach Herstellung der Spannungsfreiheit bzw. Freigabe durch die Anlagenbetreiber wieder betreten werden.
8.
Im Bereich elektrischer Anlagen sollte das Löschmittel Wasser möglichst nur mit Sprühstrahl eingesetzt werden.
9.
Nach Unfällen durch elektrischen Strom können Verletzte noch unter Spannung stehen.
Bei der Berührung Verletzter sind Helfer dann selbst gefährdet.
10.
Vor Maßnahmen der Erstversorgung oder Rettung Verletzter sind die betreffenden elektrischen Leitungen oder Anlagen spannungsfrei zu schalten.
C25 Sicherer Einsatz bei Transportunfällen mit gefährlichen Gütern
An Einsatzstellen mit Gefahrgutunfällen darf von den vorhandenen Transportgütern und Betriebsstoffen keine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen.
Schutzmaßnahmen zum Transport gefährlicher Güter regelt das "Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter" mit den entsprechenden Gefahrgutverordnungen.
Die sich daraus ergebenden Kennzeichnungspflichten sind für die Gefährdungsermittlung an Einsatzstellen von besonderer Bedeutung.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Verhaltensweisen für den Einsatz bei Transportunfällen mit gefährlichen Gütern.
Die von Gefahrgütern möglicherweise ausgehenden Gefährdungen müssen vor der Entscheidung über geplante Einsatzmaßnahmen ermittelt und berücksichtigt werden.
Unfallbeispiele:
Beim Entladen beschädigter Versandstücke traten Hautverätzungen durch eine auslaufende Flüssigkeit auf.
An der Einsatzstelle wurde die Giftigkeit des Stoffes nicht erkannt.
Mehrere Einsatzkräfte erlitten Atembeschwerden.
Es war nicht bekannt, dass es sich bei dem Transportgut um eine brennbare Flüssigkeit handelte.
Durch die schnelle Brandausbreitung erlitten mehrere Personen Verbrennungen.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen bei Transportunfällen mit gefährlichen Gütern insbesondere durch:
Einsatz ohne Kenntnis über vorhandene Gefahrgüter, Betriebsstoffe und den davon ausgehenden Gefährdungen,
unzureichende Abstände zu Unfallfahrzeugen und Bauwerken,
Einatmen oder Kontakt mit gesundheitsschädlichen, giftigen oder ätzenden Stoffen, z.B. Säuren (Salzsäure, Ameisensäure u.a.) oder Laugen (Natronlauge, Salmiakgeist u.a.),
brennbare Flüssigkeiten, z.B. Benzin, Ethanol,
brennbare, verdichtete und/oder verflüssigte Gase, z.B. Propan, Butan,
giftige, verdichtete und/oder verflüssigte Gase, z.B. Chlor,
tiefkalte verdichtete oder verflüssigte Gase, z.B. Stickstoff, Sauerstoff, Wasserstoff,
Explosivstoffe, z.B. Sprengstoffe und Munition,
radioaktive Stoffe,
krebserzeugende Stoffe, z.B. Benzol, Vinylchlorid.
Schutzziel:
Bei Transportunfällen muss ein sicherer Einsatz gewährleistet sein.
Gefahr:
Dieses Fahrzeug könnte durch die unverantwortliche Beladung mit Flüssiggasflaschen für eine böse Überraschung an der Einsatzstelle sorgen.
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)
Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 "Einheiten im ABC-Einsatz"
Gefahrgutvorschriften
Gefahrgutvorschriften gelten für die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter für die jeweiligen Verkehrsträger: Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt, Luftfahrt und Seeschifffahrt.
Für den Transport gefährlicher Güter auf Straßen oder mit der Bahn gilt die "Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt" (GGVSEB). Sie regelt im Wesentlichen,
welche gefährlichen Güter befördert werden dürfen,
wie gefährliche Güter verpackt und gekennzeichnet sein müssen,
wie Fahrzeuge, Transportgefäße und Versandstücke zu kennzeichnen sind.
Zeichen 261 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Kein Gefahrgut geladen, jedoch Gefährdung durch auslaufende Betriebsflüssigkeiten des Unfallfahrzeuges
Gefährdungsermittlung an Einsatzstellen
Vor der Entscheidung über Einsatzmaßnahmen müssen frühzeitig alle (Gefahr-)Güter und Betriebsstoffe in eine Gefährdungsermittlung einbezogen werden.
Nur so können die von ihnen ausgehenden Gefährdungen festgestellt werden.
Informationsquellen sind z.B. Fahrer, Kennzeichnungen auf dem Fahrzeug, den Umverpackungen usw., Begleitpapiere, fachkundige Personen.
Indentifizierungsmöglichkeiten:
Ladegut/Fahrzeuge
Identifizierung von Gefahrgütern z.B. durch
Stückgüter
Gefahrzettel, ggf. Aufschriften an Versandstücken
Fahrzeuge, z.B. Straßenfahrzeuge
Warntafeln mit oder ohne Kennzeichnungsnummern, Begleitpapiere, Unfallmerkblätter, Gefahrzettel
Lassen sich vor Ort vorhandene Gefahrgüter und die von ihnen ausgehenden Gefährdungen nicht ermitteln, müssen bei der Gefährdungsermittlung z.B. Feuerwehr-Leitstellen, Transporteure, Fachbehörden, Personen mit besonderer Fachkenntnis, Giftnotrufzentralen oder das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) der deutschen chemischen Industrie einbezogen werden.
Anlass und Abfolge der Hinzuziehung externer Stellen oder fachkundiger Personen müssen Einsatz vorbereitend in Einsatzplänen festgelegt sein.
Kennzeichnungsarten für Fahrzeuge und Versandstücke
Warntafeln ohne Kennzeichnungsnummern:
An Lastkraftwagen, Sattelzügen und Lastzügen, die gefährliche Güter in bestimmter Menge transportieren, muss jeweils vorne und hinten eine mind. 40 cm x 30 cm große orangefarbene Warntafel angebracht sein.
Warntafeln weisen auf besondere Gefahren hin.
Warntafeln müssen entfernt sein, wenn keine Gefahrgüter geladen sind.
Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern:
Zusätzlich zu den neutralen Warntafeln vorne und hinten am Fahrzeug sind bei Tankfahrzeugen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks und Tankcontainern, die bestimmte Gefahrgüter transportieren, an den Seiten eines jeden Tanks oder jeder Tankabteilung Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern angebracht.
Seitliche Warntafeln müssen dann nicht vorhanden sein, wenn an Fahrzeugen mit nur einer Tankabteilung anstelle der neutralen Warntafeln die Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sind.
Warntafeln enthalten zwei Nummern zur Identifizierung,
in der oberen Hälfte die Gefahrnummer,
in der unteren Hälfte die Stoffnummer (UN-Nummer).
Warntafeln müssen entfernt sein, wenn die Tanks gereinigt und entgast sind.
Fahrzeuge mit Warntafel ohne Kennzeichnungsnummer
Tankfahrzeug - Warntafel mit Kennzeichnungsnummern und Gefahrzetteln
Eisenbahnwaggon - Warntafel mit Kennzeichnungsnummern und Gefahrzettel
Bedeutung der Gefahrnummern:
Die Ziffern der Gefahrnummern weisen auf folgende Stoffe hin:
2
Gasförmige Stoffe
3
Entzündbare flüssige Stoffe
4
Entzündbare feste Stoffe
5
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
6
Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
7
Radioaktive Stoffe
8
Ätzende Stoffe
9
Verschiedene gefährliche Stoffe
Es gibt Ziffernkombinationen mit besonderer Bedeutung, z.B.:
Sind die ersten beiden Ziffern gleich, bedeutet dies eine Zunahme der Hauptgefahr, z.B. bedeutet die Ziffer 66 = sehr giftiger Stoff.
Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angehängt.
Ist der Gefahrnummer der Buchstabe "X" vorangestellt, reagiert der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser.
Beispiele für besondere Ziffernkombinationen:
22
=
tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend
X 333
=
selbstentzündlicher flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert; Wasser nur auf besondere Weisung einsetzen
90
=
umweltgefährdender Stoff; verschiedene gefährliche Stoffe
Bedeutung der Stoffnummer (UN-Nummer):
Die Stoffnummer besteht zur Kennzeichnung des Stoffes aus einer vierstelligen Zahl.
Mit Hilfe der Stoffnummer kann der Gefahrstoff einer Stoffliste entnommen werden.
Eine Stoffnummer kann eine ganze Stoffgruppe mit ähnlichen Eigenschaften umfassen.
Durch Kenntnis eines Stoffes lassen sich seine Eigenschaften, mögliche Gefahren und die zu treffenden Schutzmaßnahmen im Einsatz aus Merkblättern, Nachschlagewerken oder Datenbanken ermitteln.
Gefahrnummer (oben) und Stoffnummer (UN-Nummer, unten)
Gefahrzettel:
Zusätzlich zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Warntafeln müssen Transportgefäße und Versandstücke mit Gefahrzetteln gekennzeichnet sein.
Gefahrzettel weisen durch farbige Kennzeichnung, Symbole und ggf. auch Aufschriften auf besondere Gefahren hin.
Für das Verhalten bei Transportunfällen werden Unfallmerkblätter als schriftliche Weisungen mitgeführt, z.B. mit Angaben über Eigenschaften und Gefahren des Ladegutes und erforderliche Erstmaßnahmen.
Gefahrzettel an einem Versandkarton
Gefahrzettel an einer Sauerstoffflasche (Transportgefäß)
Unfallmerkblätter:
Unfallmerkblätter werden im Führerhaus mitgeführt.
Hinweis:
Ladungen können immer falsch oder unklar deklariert sein.
Deshalb gilt:
Wenn möglich, das Ladegut kontrollieren.
Dadurch, dass Gefahrgüter erst ab bestimmten Mengen kennzeichnungspflichtig sind, können sie auch ohne jede äußere Kennzeichnung eines Tranportfahrzeuges an der Einsatzstelle vorhanden sein.
Unfallmerkblatt
Übersicht:
Mögliche Kennzeichnungen an Fahrzeugen und Gefahrgütern
Bei allen Einsatztätigkeiten gilt es, den Kontakt mit Gefahrstoffen zu minimieren.
Der sichere Gefahrstoffeinsatz erfordert deshalb Sonderausrüstungen.
Stehen diese bei freigesetzten Gefahrstoffen und möglicher Gefährdung der Einsatzkräfte nicht zur Verfügung, dürfen sich Einsatztätigkeiten nur auf erste Maßnahmen der Menschenrettung und Sicherung der Einsatzstelle beschränken.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Gefahrstoffeinsatz.
Unfallbeispiele:
Mehrere der unter Atemschutz eingesetzten Einsatzkräfte zogen sich Hautverätzungen an den ungeschützten Körperstellen zu.
Bei Aufräumarbeiten kam es zum Kontakt mit einer ausgetretenen reizenden Flüssigkeit.
Durch den Zerknall von Flüssiggasflaschen zog sich der Atemschutztrupp Verbrennungen zu.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen bei Gefahrstoffeinsätzen insbesondere durch
Einsatztätigkeiten ohne Kenntnis über vorhandene Gefahrstoffe und den davon ausgehenden Gefahren,
unzureichende Abstände zu Schadensobjekten,
Einatmen oder ungeschützten Kontakt mit gesundheitsschädlichen, giftigen oder ätzenden Stoffen, z.B. Säuren, Laugen,
brennbare Flüssigkeiten, z.B. Benzin,
brennbare, verdichtete oder verflüssigte Gase, z.B. Propan,
Explosion von Gas-, Dampf- oder Staub-Luft-Gemischen,
Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen.
Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind.
Weitere Informationen:
UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 "Einheiten im ABC-Einsatz"
Für Objekte mit besonderen Gefahren müssen Feuerwehr- und Einsatzpläne vorhanden sein.
Gefährdungsermittlung an Einsatzstellen
Vor der Entscheidung über Einsatzmaßnahmen müssen frühzeitig Art, Eigenschaft und Menge der beteiligten Gefahrstoffe und die von ihnen ausgehenden Gefahren festgestellt werden.
Bei Schadensfällen in Betrieben, Lagern oder Umschlagstellen für Gefahrstoffe steht neben betrieblichen Einsatzplänen fachkundiges Betriebspersonal im Regelfall nur während der Arbeitszeiten zur Verfügung.
Sind Einsatzleiter nicht in der Lage, vorhandene Gefahrstoffe und die von ihnen ausgehenden Gefahren frühzeitig zu ermitteln, sind in die Informationsgewinnung z.B. Feuerwehr-Leitstellen, Fachbehörden, Personen mit besonderer Fachkenntnis oder Informationsstellen der chemischen Industrie mit einzubeziehen.
Anlass und Abfolge der Hinzuziehung externer Stellen oder fachkundiger Personen sollten Einsatz vorbereitend in Einsatzplänen festgelegt sein.
Ermittelte Gefährdungen ständig unter Sammlung zusätzlicher Informationen neu beurteilen.
Grundmaßnahmen im Bereich freigesetzter Gefahrstoffe
Einsatzleiter tragen im Gefahrstoffeinsatz eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Einsatzkräfte.
Sofern zuerst an der Einsatzstelle eintreffende Feuerwehren nicht über die für den Gefahrstoffeinsatz erforderliche Sonderausrüstung und Ausbildung verfügen, beschränken sich erste Einsatzmaßnahmen auf
die Rettung gefährdeter Personen,
die Sicherung der Einsatzstelle (GAMS-Regel),
die Nachalarmierung von Einsatzkräften mit der erforderlichen Sonderausrüstung und Ausbildung.
Notdekontamination vorbereiten!
Vorsicht ungesicherte Ladung - Gefahr! Häufig verfügen zuerst eintreffende Feuerwehren nicht über die für den Gefahrstoffeinsatz erforderliche Sonderausrüstung und Ausbildung.
Gefahren- und Absperrbereiche
Um Schadensobjekte sind Gefahren- und Absperrbereiche zu bilden.
Bei der Festlegung der Grenzen sind insbesondere die Windverhältnisse zu berücksichtigen.
Sofern stoff- oder schadensbedingt nicht andere Abstände einzuhalten sind, beträgt der kürzeste Abstand zum Schadensobjekt im Gefahrenbereich mindestens 50 m.
Festlegung, Markierung und Sicherung erfolgen im Regelfall durch die Feuerwehr.
Gefahrenbereiche nur mit spezieller persönlicher Schutzausrüstung betreten; bei freigesetzten Gefahrstoffen im Regelfall in gasdichten Chemikalienschutzanzügen.
Der kürzeste Abstand zum Schadensobjekt im Absperrbereich beträgt mindestens 100 m.
Festlegung, Markierung und Sicherung erfolgen im Regelfall durch die Polizei.
Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte.
Ergeben sich genauere Erkenntnisse über die Gefahrenlage, sind Gefahren- und Absperrbereiche erforderlichenfalls anzupassen.
Sind Gefahren nur in Teilbereichen von Gebäuden oder Anlagen vorhanden, kann die Grenze des Gefahrenbereichs auch in das Gebäude oder in die Anlage hineinverlegt werden.
Bei bestehender Explosions- oder Zerknallgefahr sind Gefahrenbereiche erheblich zu erweitern.
Vorhandene Deckungsmöglichkeiten sind zu nutzen.
Schematische Darstellung des Gefahren- und Absperrbereiches nach FwDV 500
Innerhalb des abgesperrten Gefahrenbereichs wird unter Atemschutz gearbeitet.
Schutzmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr gefährlicher Stoffe
Zündquellen vermeiden oder - wenn möglich - entfernen.
Explosionsgefahren feststellen.
Untere und obere Explosionsgrenzen können z.B. mit für den Ex-Bereich zugelassenen Messgeräten überwacht werden.
Nach Leckagen weiteres Austreten brennbarer Flüssigkeiten und Gase verhindern, z.B. Absperrventile schließen, Leckagen abdichten.
In Ex-Bereichen nur explosionsgeschützte Geräte einsetzen, z.B. ex-geschützte Auffang- und Fördergeräte.
Wenn möglich, Maßnahmen der Brandbekämpfung aus sicherer Entfernung vornehmen.
Ggf. Hitzeschutzkleidung benutzen.
Sofortiger Rückzug aus Gefahrenbereichen, wenn z.B.
Sicherheitsventile von Druckbehältern stark abblasen,
Behältnisse mit Gefahrstoffen sich durch Brandeinwirkung stark verfärben oder verformen.
Beim Einsatz in Gebäuden z.B.
keine elektrischen Schalter oder Klingelknöpfe betätigen,
elektrische Anlagen von außerhalb des Gefahrenbereichs freischalten und gegen Wiedereinschalten sichern,
geschlossene Räume vor dem Zutritt lüften.
Messgeräte-Einsatz zur Feststellung von Explosionsgefahren
Acetylenflaschen werden gekühlt ...
... und auf Temperaturanstieg überwacht.
Einsatz unter Chemikalienschutzanzügen
Chemikalienschutzanzüge
sind spezielle persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, z.B. gegen Kontamination mit festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen,
finden in der Regel als Vollschutzanzüge Verwendung, die den Träger gasdicht umschließen,
sind in der Regel nur unzureichend gegen hohe oder tiefe Temperaturen beständig.
Anzüge können brechen, schmelzen oder an Beständigkeit verlieren.
Vor dem Einsatz - soweit möglich - die Beständigkeit von Schutzanzügen gegenüber den freigesetzten Gefahrstoffen überprüfen. Hierzu die Beständigkeitslisten des Schutzanzug-Herstellers verwenden.
Als Träger von Chemikalienschutzanzügen nur Einsatzkräfte einsetzen, die die körperliche Eignung als Atemschutzgeräteträger besitzen und im Tragen der Anzüge unterwiesen sind.
Beim Vorgehen und Sichern von Trupps, Bereitstellen von Sicherheitstrupps und Überwachen der Einsatzdauer die Schutzmaßnahmen wie beim Einsatz unter Atemschutzgeräten durchführen.
An übersichtlichen Einsatzstellen und bei nicht freigesetzen Gefahrstoffen kann die Bereitstellung von Sicherheitstrupps auch ohne Chemikalienschutzkleidung erfolgen.
Bei der Überwachung der Einsatzdauer sind die Zeiten der Dekontamination nach dem Einsatz einzuplanen.
Dekontaminationsmaßnahmen nach der Dekon-Matrix für die Feuerwehr (siehe Arbeitshilfe C30 "Hygiene").
Zum Schutz vor Gesundheitsgefahren nach dem Einsatz trockene Kleidung anziehen.
Entsprechende Wechselwäsche muss an der Einsatzstelle vorhanden sein.
Chemikalienschutzanzüge zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung vor dem Betreten explosionsgefährdeter Bereiche von außen mit Wasser anfeuchten und während des Aufenthalts im Ex-Bereich feucht halten.
Einsatzvorbereitung
Einsatz unter Chemiekalienschutzanzügen
Dekontaminationsmaßnahmen
Grundregeln für Gefahren- und Absperrbereiche bei Gefahrstoffeinsätzen
1.
Sofern zuerst an der Einsatzstelle eintreffende Feuerwehren nicht über die für den Gefahrstoffeinsatz erforderliche Sonderausrüstung und Ausbildung verfügen, beschränken sich erste Einsatzmaßnahmen auf
die Rettung gefährdeter Personen,
die Sicherung der Einsatzstelle (GAMS-Regel),
die Nachalarmierung von Einsatzkräften mit der erforderlichen Sonderausrüstung und Ausbildung.
2.
Um Schadensobjekte sind Gefahren- und Absperrbereiche zu bilden.
3.
Bei der Festlegung der Grenzen sind insbesondere die Windverhältnisse zu berücksichtigen.
4.
Sofern stoff- oder schadensbedingt nicht andere Abstände einzuhalten sind, beträgt der kürzeste Abstand zum Schadensobjekt im Gefahrenbereich mindestens 50 m.
Festlegung, Markierung und Sicherung erfolgen im Regelfall durch die Feuerwehr.
5.
Gefahrenbereiche nur mit spezieller persönlicher Schutzausrüstung betreten; bei freigesetzten Gefahrstoffen im Regelfall in gasdichten Chemikalienschutzanzügen.
6.
Der kürzeste Abstand zum Schadensobjekt im Absperrbereich beträgt mindestens 100 m.
Festlegung, Markierung und Sicherung erfolgen im Regelfall durch die Polizei.
Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte.
7.
Ergeben sich genauere Erkenntnisse über die Gefahrenlage, sind Gefahren- und Absperrbereiche erforderlichenfalls anzupassen.
8.
Sind Gefahren nur in Teilbereichen von Gebäuden oder Anlagen vorhanden, kann die Grenze des Gefahrenbereichs auch in das Gebäude oder in die Anlage hinein verlegt werden.
9.
Bei bestehender Explosions- oder Zerknallgefahr sind Gefahrenbereiche erheblich zu erweitern.
Vorhandene Deckungsmöglichkeiten sind zu nutzen.
10.
Sofortiger Rückzug aus Gefahrenbereichen, wenn z.B.:
Sicherheitsventile von Druckbehältern stark abblasen,
Behältnisse mit Gefahrstoffen sich durch Brandeinwirkung stark verfärben oder verformen.
Für Rettungs-, Bergungs- und Transportarbeiten auf dem Wasser setzen die Feuerwehren überwiegend Boote ein. Bootsführer und Mannschaft müssen für Einsätze auf dem Wasser ausgebildet sein und zum Schutz vor Ertrinken Rettungswesten benutzen.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für sichere Einsätze auf dem Wasser.
Übung:
Person im Wasser
Unfallbeispiele:
Bei starkem Wellengang ging der Feuerwehrmann über Bord. Bei Dunkelheit dauerte es bis zu seiner Rettung mehrere Minuten.
Da er eine Rettungsweste trug, zog er sich lediglich eine Unterkühlung zu.
Um eine ertrinkende Person zu retten, sprang der Feuerwehrmann in das Wasser.
Durch die starke Strömung wurde er in eine Dükerleitung gezogen.
Rettungsversuche blieben erfolglos.
Das verwendete Boot kenterte im Einsatz.
Mehrere Feuerwehrangehörige zogen sich dabei Verletzungen zu.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen bei Einsätzen auf dem Wasser insbesondere
durch Bedingungen der Witterung oder des Gewässers, z.B.
Winddruck und Wellenschlag,
schlechte Sicht, z.B. bei Regen, Nebel, Schnee,
Hindernisse, Treibgut, Eisgang, Untiefen,
gefährliche Strömungsverhältnisse,
wenn Boote auf dem Wasser manövrierunfähig sind oder kentern können, z.B. durch
Ausfall des Antriebes,
Kollision,
Überladung,
wenn Rettungswesten bei Einsätzen auf dem Wasser nicht zur Verfügung stehen oder nicht benutzt werden.
Schutzziele:
Besteht die Gefahr, dass Feuerwehrangehörige ertrinken können, müssen Auftriebsmittel benutzt werden.
Ist dies aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen.
Boote für die Feuerwehr müssen auch in vollgeschlagenem Zustand schwimmfähig und so gestaltet und ausgerüstet sein, dass sie den Anforderungen an Feuerwehreinsätze genügen.
UVV "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern", (BGV/GUV-V D19)
DIN EN ISO 12402-3 "Rettungswesten Stufe 150"
DIN EN ISO 12402-2 "Rettungswesten Stufe 275"
DIN 14961 "Boote für die Feuerwehr"
"Große" kann es auch treffen.
Rettungswesten - Schutz gegen Ertrinken
Geeignete Auftriebsmittel zum Schutz gegen Ertrinken sind ohnmachtssichere, selbsttätig wirkende Rettungswesten.
Auftrieb und Funktion werden über ein vollautomatisches Aufblassystem erzeugt oder sind wie bei Feststoff-Auftriebswerkstoffen ständig gegeben.
Stehen Rettungswesten bei Einsätzen an Gewässern nicht zur Verfügung oder besteht einsatzbedingt trotz Tragens von Rettungswesten die Gefahr des Ertrinkens, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen, z.B. durch Anseilen der Einsatzkräfte. Dies gilt z.B., wenn Personen im Wasser auf Grund starker Strömung in Rohrleitungen, Düker oder Durchlässe gezogen werden und ertrinken können.
Achtung: beim Tragen von Wathosen an Gewässern mit starker Strömung kann eine Seilsicherung jedoch lebensgefährlich sein.
Gerät die Einsatzkraft unter Wasser zieht sie die vollgelaufene Wathose in Kombination mit dem dann straffen Seil der Sicherung nach unten.
Daher ist beim Tragen von Wathosen an Gewässern mit starker Strömung eine Rettungsweste mit 275 kN Auftrieb oder eine Seilsicherung mit Schnelltrennungseinrichtung durch den Träger zu bevorzugen. Diese Rettungswesten ermöglichen freie Beweglichkeit.
Rettungswesten der Gruppe 150 Newton Auftriebskraft nach DIN EN ISO 12 402-3 sind zum Schutz gegen Ertrinken bei üblicher persönlicher Schutzausrüstung erforderlich.
Rettungswesten der Gruppe 275 Newton Auftriebskraft nach DIN EN ISO 12 402-2 sind erforderlich, wenn einsatzbedingt zusätzlich spezielle persönliche Schutzausrüstungen getragen werden müssen, z.B. Feuerwehrüberjacke, Pressluftatmer.
Beeinträchtigungen und Behinderungen durch Rettungswesten können vermieden werden, wenn Rettungswesten gewählt werden, die bei geringem Gewicht einen ausreichenden Auftrieb haben, nicht unnötig sperrig sind und freie Beweglichkeit ermöglichen, z.B. vollautomatische Aufblassysteme.
Rettungswesten müssen mindestens einmal jährlich von einer dazu befähigten Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Über die Prüfung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.
Bezüglich der Pflege, Reinigung und Nutzung sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.
Boote der Feuerwehr im Einsatz
Auf einem ruhigen Binnengewässer ...
... und bei starkem Wellengang auf einer Schifffahrtsstraße
Sicherer Einsatz von Booten
Boote sind für den Feuerwehreinsatz geeignet, wenn sie z.B. DIN 14961 "Boote für die Feuerwehr" entsprechen.
Boote, die auf stark strömenden Gewässern eingesetzt werden, müssen mit Motorantrieb ausgerüstet sein.
Dies gilt z.B. für Gewässer mit einer Fließgeschwindigkeit von mehr als 3 m/s.
Zum Führen von Booten mit Motor und mehr als 3,68 kW (5 PS) ist eine amtliche Fahrerlaubnis des Bootsführers erforderlich.
Die Art der amtlichen Fahrerlaubnis ist abhängig von dem zu befahrenden Gewässer oder der Schifffahrtsstraße.
Zur Bedienung von Booten nur Personen einsetzen, die an dem Bootstyp ausgebildet wurden.
Feuerwehrangehörige müssen schwimmen können, wenn sie auf Booten eingesetzt werden.
Die Schwimm- und Manövrierfähigkeit von Booten darf durch den Transport von Gerät und Material nicht unzulässig beeinträchtigt werden.
Bootsbeladungen sind gleichmäßig zu verteilen und gegen Verrutschen zu sichern.
In Boote nicht hineinspringen.
Besteht bei Einsätzen auf dem Wasser die Gefahr von Kopfverletzungen, muss Kopfschutz benutzt werden, z.B. bei Gefahr durch Anstoßen, herabfallende oder pendelnde Gegenstände.
Einsetzen eines Bootes am unbefestigten Seeufer.
Der Bootsführer ist bereits mit Rettungsweste ausgerüstet.
Das Boot schwimmt auf und ist frei vom Bootsanhänger.
"Person im Wasser" - Übung und Einsatz
Übungslage "Person im Wasser"
C28 Sicherer Innenangriff - Schutz vor Phänomenen der extremen Brandausbreitung
Voraussetzung für eine effektive Brandbekämpfung in Gebäuden ist meist der Innenangriff unter Atemschutz.
Einheitsführer und Atemschutzgeräteträger müssen die besonderen Gefahren von Phänomenen der extremen Brandausbreitung sowie die entsprechenden Verhaltensmaßnahmen kennen.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Innenangriff.
Ohne eine gute Koordination ist eine Kombination von gleichzeitigem Innen- und Außenangriff nicht möglich.
Unfallbeispiele:
Der unter Atemschutzgerät eingesetzte Angriffstrupp zog sich bei einer Rauchdurchzündung Verbrennungen im Kopfbereich zu.
Beim Öffnen einer Tür wurde der Feuerwehrmann durch eine Stichflamme verletzt.
Durch die schnelle Brandausbreitung platzte eine Fensterscheibe.
Mehrere Einsatzkräfte wurden durch Glassplitter verletzt.
Gefährdungen:
Gefährdungen beim Innenangriff unter Atemschutz entstehen insbesondere durch
unzureichende oder unvollständige persönliche Schutzausrüstung,
wenn Körperteile im Innenangriff ungeschützt bleiben,
Feuer, Stichflammen und extrem hohe Temperaturen,
wenn sich Brände in Gebäuden schnell und unkontrolliert ausbreiten,
bei Rauchdurchzündungen,
bei Rauchexplosionen,
nach Wasserabgabe durch hoch erhitzten Wasserdampf,
Einsatzmaßnahmen,
wenn Innen- und Außenangriff nicht miteinander koordiniert werden,
wenn Druckbelüfter falsch eingesetzt werden,
Einsatzkräfte,
die im Innenangriff unter Atemschutz ungeübt oder nicht praxisnah ausgebildet sind.
Schutzziel:
Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen.
Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 "Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"
Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"
Die Benutzung von Feuerschutzhauben schützt Atemschutzgeräteträger im Innenangriff.
Schutz vor Phänomenen der extremen Brandausbreitung
Die Sicht behindernde und gesundheitsschädliche Wirkung des Brandrauches an Einsatzstellen ist allgemein bekannt.
Enthält der Brandrauch zusätzlich brennbare Gase in zündfähiger Konzentration, sind Einsatzkräfte besonders gefährdet.
Die damit verbundenen besonderen Gefahren bezeichnet man Phänomene der extremen Brandausbreitung, wie z.B.:
Rauchdurchzündungen oder
Rauchexplosionen.
Brände in geschlossenen Räumen:
Nach der Entzündung eines brennbaren Stoffes leitet die Wärmestrahlung des Feuers eine thermische Zersetzung der umliegenden brennbaren Stoffe ein.
Dieser Prozess wird als Pyrolyse bezeichnet, die entstehenden Gase als Pyrolysegase.
Pyrolysegase sind zumeist brennbar, z.B. Methan, Propan, Butan, Kohlenmonoxid.
Werden die stark erwärmten Pyrolysegase nicht verbrannt, steigen sie nach oben und sammeln sich in der Rauchschicht unterhalb der Innenraumdecke an.
Rauchdurchzündungen und Rauchexplosionen werden durch bauliche Gegebenheiten begünstigt, z.B. wenn Fenster und Türen dicht schließen, eine Raumlüftung nicht gegeben ist.
Bei Bränden in geschlossenen Räumen führt fortschreitender Sauerstoffmangel deshalb in der Regel zu unvollständigen Verbrennungen.
Rauchdurchzündung ohne Druckanstieg:
Die Durchzündung einer Rauchschicht erfolgt, wenn bei ausreichender Sauerstoffzufuhr eine gerade zündfähige Konzentration der Pyrolysegase erreicht wird.
Das Erscheinungsbild sind Stichflammen oder Flammenzungen.
Es entsteht kein gefährlicher Druckanstieg.
Für eine Rauchdurchzündung sind zwei Randbedingungen erforderlich:
Für die laufende Verbrennung muss ausreichende Luftzufuhr vorhanden sein,
im Brandraum müssen ausreichend brennbare Stoffe vorhanden sein, die durch Erwärmung größere Mengen an Pyrolysegasen freisetzen.
Praxisnahe Übungen sind in speziellen Übungsanlagen der Realbrandausbildung möglich.
Rauchdurchzündung mit Druckanstieg:
Wie bei einer Rauchdurchzündung ohne Druckanstieg sammeln sich Pyrolysegase in der Rauchschicht an.
Auf Grund von Sauerstoffmangel kommt es trotz ausreichender Konzentration brennbarer Gase und trotz ausreichender Temperatur nicht zur Durchzündung.
Die Ansammlung brennbarer Gase setzt sich fort, die Rauchschicht wird kontinuierlich aufgeheizt.
Pyrolysevorgänge setzen sich auch weiter vom Brandherd entfernt fort und reichern die Rauchschicht zusätzlich mit brennbaren Gasen an.
Wird der Rauchschicht schließlich Sauerstoff zugeführt und die Schichten verwirbeln, kann es zu einer Rauchdurchzündung mit Druckanstieg kommen, z.B. wenn
Fenster platzen oder eingeschlagen werden,
Türen geöffnet werden,
verstärkte Zugluftzufuhr einsetzt,
Druckbelüfter falsch eingesetzt werden.
Anzeichen für eine Rauchdurchzündung mit Druckanstieg sind
starke Rauchentwicklung, der Brandrauch dringt unter hohem Druck aus dem Brandraum,
von der Rauchschicht ausgehende starke Wärmestrahlung, auch in größerer Entfernung zum Brandraum,
der Brandrauch kommt stoßweise, auch pulsierend aus dem Brandraum heraus,
die Rauchschicht sinkt schnell bis auf den Boden ab,
an der Grenze zwischen Rauch- und Luftschicht sind Flammenzungen sichtbar.
Am größten ist die Gefährdung der Einsatzkräfte kurz nach dem Öffnen des Brandraumes und wenn sich der Löschangriff auf den Brandherd verzögert.
Brandrauch, der unter Druck aus dem Gebäude dringt, ist ein Anzeichen für eine Rauchdurchzündung.
Rauchexplosion:
Verlöschen die Flammen eines ausgedehnten Brandes auf Grund von Sauerstoffmangel in einem Brandraum und es entstehen auf Grund hoher Raumtemperatur weitere Pyrolysegase, besteht die Gefahr einer Rauchexplosion.
Bei sinkender Raumtemperatur kühlen sich die heißen Brandgase ab, ziehen sich zusammen und es bildet sich ein leichter Unterdruck im Brandraum.
Wird Sauerstoff zugeführt, kann es nach Durchmischung und Durchzündung zu einer Rauchexplosion mit Stichflamme und Druckwelle aus der Belüftungsöffnung heraus kommen, z.B. nach dem Öffnen von Türen.
Anzeichen für eine Rauchexplosion sind
längeres und ungestörtes Feuer in einem geschlossenen Brandraum (bis Sauerstoffmangel eintritt),
heiße Türklinken, Türblätter oder Fensterscheiben,
mit Brandrauch beschlagene Fensterscheiben,
stoßweise, auch pulsierend aus Tür- oder Fensterspalten quellender Brandrauch,
durch Belüftungsöffnungen nach innen wirkender Luftzug.
Rauchexplosion mit Stichflamme und Druckwelle (Quelle: firemovie)
Mögliche Brandverläufe in geschlossenen Räumen
Schutz vor Phänomenen der extremen Brandausbreitung - Grundregeln für den sicheren Innenangriff
1.
Einheitsführer achten bereits vor dem Innenangriff auf mögliche äußere Anzeichen für Phänomene der extremen Brandausbreitung, z.B.
auf heiße oder mit Brandrauch beschlagene Fenster,
auf heiße Türklinken oder Türblätter,
auf aus Tür- und Fensterspalten quellenden Brandrauch.
2.
Einheitsführer müssen andere Einsatzmaßnahmen mit dem Innenangriff koordinieren.
Bei gleichzeitigem Außenangriff können im Innenangriff eingesetzte Trupps gefährdet werden.
3.
Druckbelüfter dürfen bei gleichzeitigem Innenangriff nur eingesetzt werden, wenn Entlüftungsöffnungen vorhanden sind und der Brandrauch abgeführt wird.
Fehlende Entlüftungseinrichtungen führen zur Sauerstoffanreicherung des Brandrauches durch Verwirbelung und erhöhen die Gefahr für Phänomene der extremen Brandausbreitung.
4.
Türen vor dem Öffnen auf Wärmentwicklung kontrollieren.
Oberes Türblatt und Türklinke abtasten.
5.
Bei erwärmten oder heißen Türen weitere Einsatzmaßnahmen nur noch mit "Wasser am Rohr" durchführen.
6.
Vor dem Öffnen nach innen schlagender Türen am Türgriff z.B. eine Bandschlinge oder Leine befestigen, damit die Tür notfalls aus sicherer Deckung wieder zugezogen werden kann.
7.
Türen grundsätzlich vom Boden und aus der Deckung heraus öffnen.
Das Strahlrohr muss einsatzbereit gehalten werden.
8.
Nach dem Öffnen von Türen den austretenden Brandrauch beobachten:
Mit passender Löschtechnik den Brandrauch kühlen, wenn dieser massiv und stoßweise aus dem Raum quillt,
die Tür wieder verschließen, wenn spürbar Luft in den Brandraum gesogen wird und die Gefahr einer Rauchexplosion besteht.
Gegebenenfalls Prozedur wiederholen.
9.
Beim Vorgehen im Brandraum regelmäßig durch kurze Löschimpulse in den Brandrauch unter der Decke prüfen, ob sich über dem Trupp ein Wärmestau bildet.
Verdampft das Wasser, durch zusätzliche Löschimpulse weiter kühlen.
10.
Löschimpulse grundsätzlich so kurz halten, dass die Wasserdampfentwicklung nicht gefährdend wirkt und die Sicht erhalten bleibt.
C29 Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben
Einsätze im Bereich von Baugruben und Gräben haben nur einen geringen Anteil an der Summe aller technischen Hilfeleistungen der Feuerwehren.
Sind Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen allerdings erforderlich, geschieht dies in der Regel im Bereich eingestürzter oder nicht standsicherer Baugruben- oder Grabenwände.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben.
Das unmittelbar an der Baugrube aufgestellte Einsatzfahrzeug bildet eine unnötige und gefährliche Auflast für die Böschungskante.
Unfallbeispiel:
Bei Bergungsarbeiten in einem Rohrleitungsgraben von nachrutschenden Erdmassen teilweise verschüttet worden.
Gefährdungen:
Gefährdungen beim Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben entstehen insbesondere durch
Erdmassen und nicht standsichere Baugruben- und Grabenwände, wenn
Einsatzkräfte durch einbrechende oder nachrutschende Erdmassen verschüttet oder eingequetscht werden können,
mangelhaft verbaute Erdwände einstürzen können,
durch einstürzende Baugruben- und Grabenwände benachbarte Gebäude und erdverlegte Leitungen beschädigt werden können,
das Einsatzumfeld, wenn
gefährdete Erdwände durch Einsatzfahrzeuge, Einsatzkräfte oder Einsatzmaßnahmen zusätzlich belastet oder erschüttert werden,
an Einsatzstellen durch Bodenunebenheiten, Gräben, Böschungen oder herumliegende Einsatzmittel die Trittsicherheit beeinträchtigt ist,
bei schlechter Sicht die Einsatzstellenbeleuchtung unzureichend ist.
Schutzziel:
Bei Objekten, deren Standsicherheit zweifelhaft ist, müssen Sicherungsmaßnahmen gegen Einsturz getroffen werden, soweit dies zum Schutz der Feuerwehrangehörigen erforderlich ist.
DIN 4124 "Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten"
Schwer zugängliche Einsatzstelle.
Der Zugang in dem engen Arbeitsraum der verbauten Baugrube ist nur mittels Leitern möglich.
Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben - Einsatzvorbereitung
Bei Einsätzen im Bereich von Baugruben und Gräben Fachpersonal hinzuziehen, wenn Gefährdungen durch nicht standsichere Baugruben- und Grabenwände oder nachrutschende Erdmassen bestehen.
Als Fachberater bieten sich z.B. auf den Baustellen anwesende Fachkräfte der Bauunternehmen, Mitarbeiter der Bauaufsicht und Fachkräfte des THW an.
Einflüsse auf die Bodenstandfestigkeit ergeben sich z.B. aus den Bodeneigenschaften, dem Grundwasserstand, den Witterungseinflüssen, durch Auflasten, Erschütterungen, benachbarte Bauwerke.
Mutterboden, Sande, Kiese sind weniger standfest als Lehm, Mergel oder fester Ton.
Einsatzmaßnahmen erst durchführen, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen den Einsturz von Erdwänden und nachrutschende Erdmassen getroffen wurden.
Geeignete Maßnahmen sind z.B.
schnell absenkbare Verbaueinheiten, soweit diese auf der Baustelle vorhanden und durch Erdbaumaschinen, wie z.B. Bagger, einsetzbar sind,
sog. Rheinlandringe, die bei einigen Feuerwehren vorgehalten werden,
Abstützungen oder Notverbaue mit den auf der Baustelle vorhandenen Mitteln wie Steifen und Holzbohlen.
Mit den auf Rüstwagen vorhandenen Einsatzmitteln der Feuerwehr lassen sich nur sehr beschränkte und in der Regel zeitaufwändige Maßnahmen treffen.
Verbleibende Gefahrenbereiche im Einsatzumfeld kenntlich machen oder absperren, z.B. wenn Erdwände nicht gesichert sind.
Einsatzmaßnahmen erst durchführen, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen den Einsturz von Erdwänden und nachrutschende Erdmassen getroffen wurden.
Hier hilft die schnell absenkbare Verbaueinheit eines Bauunternehmens.
An Einsatzstellen ist die zusätzliche Belastung oder Erschütterung innerhalb und außerhalb von Baugruben oder Gräben zu vermeiden.
Feuerwehrfahrzeuge deshalb nur mit ausreichendem Abstand zu Baugruben- und Grabenkanten abstellen.
Auch in Bereichen standsicherer Erdwände nicht dichter als 2 m an Kanten heranfahren.
Gefährliche Erschütterungen können z.B. schwere Erdbaumaschinen verursachen, die an Einsatzstellen herangeführt und eingesetzt werden sollen.
Schutzstreifen, mind. 60 cm breit anlegen, wenn die Ränder betreten werden, z.B.: mit Schaltafeln, Bohlen ...
Nur so viel Einsatzkräfte an den Rändern einsetzen wie unbedingt nötig sind, hierbei Absturzsicherung beachten.
Einsatzkräfte, die in Baugruben oder Gräben tätig sind, dürfen nicht durch hineinfallende Einsatzmittel, Baumaterialien oder Bodenaushub gefährdet werden. Kanten deshalb von Gegenständen und Bodenaushub freihalten oder so weit wie möglich beräumen.
Der herangeführte Bagger kann gefährliche Erschütterungen verursachen.
Gräben müssen sicher erreichbar sein.
Nicht hineinspringen.
Sichere Zugänge können z.B. durch standsicher hineingestellte Leitern geschaffen werden.
Breite Gräben nicht überspringen.
Zum Überqueren z.B. behelfsmäßige Übergänge aus den auf der Baustelle vorhandenen Baumaterialien herstellen.
Einsatzstellen bei schlechter Sicht ausleuchten.
Auf Baustellen ist immer mit Bodenunebenheiten und ungeordneter Materiallagerung zu rechnen.
Leitern ermöglichen einen sicheren Zugang.
Behelfsmäßiger Übergang aus Bohlen
Erdmassen, Baugruben- und Grabenwände; Gefahrenbilder
Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben
Ggf. Fachpersonal und Erdbaumaschinen hinzuziehen
An Kanten von Baugruben und Gräben nicht dichter als 2 m heranfahren (Schutzstreifen).
Sicherer Zugang in den Graben über Leitern
Behelfsmäßig hergestellter Übergang aus Bohlen
Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben - Grundregeln zur Einsatzvorbereitung
1.
Bei Einsätzen im Bereich von Baugruben und Gräben Fachpersonal hinzuziehen, z.B. anwesende Fachkräfte aus Bauunternehmen.
2.
Einsatzmaßnahmen erst durchführen, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen den Einsturz von Erdwänden und nachrutschende Erdmassen getroffen wurden, z.B. Verbauen, Böschen, Grabenverbaugeräte ... .
3.
Für Abstützungen oder Notverbaue auch die auf der Baustelle vorhandenen Mittel einsetzen, z.B. Steifen und Holzbohlen.
Mit den auf den Rüstwagen vorhandenen Einsatzmitteln der Feuerwehr lassen sich nur sehr beschränkte und in der Regel zeitaufwändige Maßnahmen treffen.
4.
Zusätzliche Belastung oder Erschütterung gefährdeter Erdwände vermeiden.
5.
Feuerwehrfahrzeuge nur mit ausreichendem Abstand zu Baugruben- oder Grabenkanten abstellen.
Auch in Bereichen standsicherer Erdwände nicht dichter als 2 m an Kanten heranfahren.
Schutzstreifen von mindestens 60 cm Breite anlegen.
6.
Verbleibende Gefahrenbereiche im Einsatzumfeld kenntlich machen oder absperren, z.B. nicht gesicherte Erdwände.
7.
Einsatzkräfte, die in Baugruben oder Gräben tätig sind, dürfen nicht durch hineinfallende Einsatzmittel, Baumaterialien oder Bodenaushub gefährdet werden.
Ggfs. Absturzsicherung betreiben.
8.
In Baugruben und Gräben nicht hineinspringen.
Sichere Zugänge z.B. durch standsicher aufgestellte Leitern herstellen.
9.
Breite Gräben nicht überspringen.
Wenn erforderlich, ausreichend breite Übergänge herstellen.
10.
Einsatzstellen bei schlechter Sicht ausleuchten.
Auf Baustellen ist immer mit Bodenunebenheiten oder ungeordneter Materiallagerung zu rechnen.
Hygienemaßnahmen dienen dem Schutz der Einsatzkräfte vor Schadstoffkontaminationen an Einsatzstellen.
Durch geeignete Maßnahmen ist zudem die Verschleppung von Schadstoffen von Einsatzstellen in die Feuerwehrhäuser und Privatbereiche der Feuerwehrangehörigen zu vermeiden.
Für Feuerwehreinsätze mit gefährlichen Stoffen und Gütern können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, die im Anhang als Stufenkonzept für die Personendekontamination zusammengefasst sind.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum Schutz gegen Kontamination und geeignete Hygienemaßnahmen.
Starke Brandruß-Kontamination der Schutzkleidung des Atemschutztrupps
Unfallbeispiel:
Vermutlich durch Schmutzpartikel zog sich der Feuerwehrmann nach dem Einsatz eine Infektion zu.
Gefährdungen durch:
Kontamination bei
Brandeinsätzen mit Schadstoffen, z.B. durch Kontamination mit Rußpartikeln und anderen Brandrückständen und Verschmutzungen,
Rettungseinsätzen und im Rettungsdienst, z.B. durch Kontakt mit Blut, Ausscheidungen, abgehusteten Aerosolen und Tröpfchen,
Feuerwehreinsätzen im Bereich gefährlicher Stoffe und Güter, z.B. durch Einwirkung chemischer, biologischer oder radioaktiver Stoffe,
unzureichende Hygienemaßnahmen, wenn
bauliche Einrichtungen und organisatorische Regelungen für Hygienemaßnahmen fehlen oder unzureichend sind,
persönliche Hygienemaßnahmen unterbleiben,
Feuerwehrangehörige nicht über die möglichen Gesundheitsgefahren im Feuerwehrdienst unterwiesen sind.
Schutzziele:
Sind Versicherte gesundheitsgefährlichen Stoffen, Krankheitskeimen oder anderen gesundheitsgefährdenden Einwirkungen ausgesetzt, so hat der Unternehmer unbeschadet anderer Rechtsvorschriften das Ausmaß der Gefährdung zu ermitteln.
Ist er nicht in der Lage, die zur Abwendung einer Gefahr notwendigen Maßnahmen zu ermitteln, hat er sich hierbei sachverständig beraten zu lassen.
Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind die erforderlichen Hygienemaßnahmen zur Desinfektion und Dekontamination zu treffen und persönliche Schutzausrüstungen einschließlich geeigneter Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen.
Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen, damit persönliche Schutzausrüstungen beim Verlassen des Arbeitsplatzes abgelegt und getrennt von anderen Kleidungsstücken gelagert und auf ihren Zustand überprüft werden können.
Entsprechend dem Ergebnis der Überprüfung müssen die persönlichen Schutzausrüstungen desinfiziert und gereinigt werden.
Falls sie schadhaft sind, müssen sie ausgebessert oder ausgetauscht, erforderlichenfalls vernichtet werden (§ 11 Abs. 1 "Biostoffverordnung"; Hygienemaßnahmen, Schutzausrüstungen).
"Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern", vfdb-Richtlinie 10/04
Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst" (GUV-R 2106)
Hygienemaßnahmen an Einsatzstellen - Verantwortung der Einsatzleiter
An Einsatzstellen müssen Einsatzleiter Gefährdungsabschätzungen bezüglich möglicher Schadstoffe vornehmen, z.B. Informationen aus Einsatzplänen über gelagerte Stoffe oder PCB-haltige Kondensatoren einholen.
Fahrzeuge an Einsatzstellen so aufstellen lassen, dass das Eindringen von Schadstoffen in die Mannschaftskabine möglichst vermieden wird.
Die Einsatzdauer von Einsatzkräften in schadstoffbelasteten Bereichen auf das Nötige beschränken.
Ggf. müssen zusätzliche persönliche Schutzausrüstungen benutzt werden, z.B. Kontaminationsschutzanzüge, Chemikalienschutzanzüge.
Während der Brandbekämpfung und während der Nachlösch- und Aufräumarbeiten noch "warmer" Brandstellen muss grundsätzlich das Tragen geeigneter Atemschutzgeräte zum Schutz vor Schadstoffinhalation sichergestellt werden.
Nach "Feuer aus" können Brandstellen noch 1 - 2 Stunden "warm" sein.
Das Rauchen, Trinken und Essen im Gefahrenbereich schadstoffbelasteter Einsatzstellen ist grundsätzlich zu unterlassen.
Nach Einsatzende alle, insbesondere durch Schadstoffe verunreinigten Ausrüstungen, Geräte und Schläuche unter fließendem Wasser grob reinigen, ggf. auch die Einsatzfahrzeuge.
Verunreinigungen nicht in Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser verschleppen.
Bis zur Endreinigung am Feuerwehrhaus oder in der feuerwehrtechnischen Einrichtung den Transport ggf. in gesonderten Fahrzeugen durchführen lassen.
Stark kontaminierte Schutzkleidung und Geräte ggf. schon an der Einsatzstelle in Foliensäcke verpacken, kennzeichnen und der fachgerechten Reinigung zuführen.
Brandgase und Schadstoffe ziehen genau in Richtung Mannschaftskabine.
Die Einsatzdauer von Einsatzkräften in schadstoffbelasteten Bereichen auf das Nötige beschränken.
Hygienemaßnahme bei Bergungsarbeiten:
Einweg-Schutzanzug, Einweg-Schutzhandschuhe und filtrierende Halbmaske
Aufräum- und Nachlöscharbeiten unter Atemschutz
Hygienemaßnahmen im Einsatz - Verantwortung der Einsatzkräfte
Vor Einsätzen die Privatkleidung und persönliche Gegenstände möglichst im Feuerwehrhaus ablegen.
Wenn möglich, Wechselwäsche deponieren.
An Einsatzstellen den Hautkontakt mit Schadstoffen, z.B. mit Brandruß, vermeiden.
Gegen mögliche Schadstoffinhalation auch bei Nachlösch- und Aufräumarbeiten geeigneten Atemschutz benutzen.
Bei umluftabhängigen Atemschutzgeräten mindestens Vollmasken mit Kombinationsfilter ABEK2 - P3.
Essen und Trinken an der Einsatzstelle
nur außerhalb mit Brandruß kontaminierter Bereiche,
nur nach gründlicher Reinigung von Gesicht und Händen.
Auch beim Rauchen mit verschmutzten Händen bestehen Gesundheitsgefahren.
Nach Einsatzende die Schutzkleidung, wenn möglich, schon an der Einsatzstelle grob reinigen, Schutzstiefel unter fließendem Wasser.
Schadstoffe und Schmutz nach Einsatzende nicht in die sauberen Bereiche des Feuerwehrhauses verschleppen, z.B. nicht in die Sozial- und Aufenthaltsräume.
Stiefel im Zugangsbereich des Feuerwehrhauses gründlich reinigen.
Schutzkleidung je nach Verschmutzungsgrad säubern oder wechseln und zur Reinigung geben.
Bei Schutzhandschuhen auch auf mögliche Verunreinigung der Handschuh-Innenseiten achten.
Verschmutzte Einsatzkleidung grundsätzlich von der Straßenkleidung gesondert aufbewahren.
Bei möglicher Schadstoffkontamination ist nach Einsatzende die persönliche Grundreinigung durch Duschen erforderlich.
Auf den Schutz der Haut achten.
Hautreinigung nach dem Grad der Verschmutzung durchführen.
Anschließend Hautpflege durchführen.
Entsprechende Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen.
Soweit vorhanden, Hautschutzpläne beachten.
Desinfektionsmittel nur sparsam verwenden, da diese auf den natürlichen Schutzfilm der Haut einwirken und bei unsachgemäßer Anwendung zu Hautschäden führen können.
Reinigungsstation am Löschfahrzeug mit fließendem Wasser, Reinigungs- und Pflegemitteln aus Direktspendern und Einmalhandtüchern
Grobreinigung der Schutzstiefel
Hygieneeinrichtungen
In Feuerwehrhäusern sollten "Schmutzige Bereiche" (Schwarz-Bereiche) von "Sauberen Bereichen" (Weiß-Bereiche) räumlich und/oder organisatorisch getrennt sein.
In den Zugängen zu Feuerwehrhäusern müssen Einrichtungen zum Reinigen von verschmutzten und abwaschbaren persönlichen Schutzausrüstungen vorhanden sein, z.B.
Fußmatten oder Roste zum Grobreinigen von Stiefeln und Schuhen,
Wascheinrichtungen oder -anlagen für Schutzstiefel und Schutzkleidung.
Muss von einer Schadstoffkontamination der Schutzkleidung ausgegangen werden, ist diese sofort nach Einsatzende zu wechseln.
Die fachgerechte Reinigung kontaminierter und verschmutzter Schutzkleidung ist zu organisieren und entsprechend dem Verschmutzungsgrad zu veranlassen.
Einsatzkleidung nicht privat waschen.
Verschmutzte Arbeits- und Schutzkleidung muss von der Straßenkleidung getrennt aufbewahrt werden, z.B. in dafür vorgesehenen Doppelspinden oder voneinander getrennten Räumen.
In Feuerwehrhäusern müssen Waschräume mit Duschen und Waschbecken mit fließendem Warm- und Kaltwasser vorhanden sein,
mindestens jedoch Waschgelegenheiten mit fließendem Warm- und Kaltwasser.
Hinweis:
Anforderungen an Waschräume und Waschgelegenheiten ergeben sich z.B. aus der Arbeitsstättenverordnung.
Industriewaschmaschine
In Waschräumen und an Waschgelegenheiten müssen die hygienisch erforderlichen Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel vorhanden sein.
Hinweise:
Zur hygienischen Reinigung gehört auch die Entnahme der Reinigungsmittel aus Direktspendern.
Hygienische Mittel zum Trocknen der Hände sind z.B. Einmalhandtücher.
Die "Schwarz-Bereiche" des Feuerwehrhauses sind nach Einsätzen mit Schadstoffen zu reinigen.
Dies gilt auch für Fahrzeughallen und insbesondere für Umkleidebereiche, wenn eine Verschleppung von Verunreinigungen nicht ausgeschlossen werden kann.
"Schwarz-Bereiche" des Feuerwehrhauses sind nach Einsätzen mit Schadstoffen zu reinigen.
Dekon-Matrix - Stufenkonzept für die Personendekontamination
Einsatzart
Radioaktive Stoffe
Biologische Stoffe
Chemische Stoffe
Not-Dekon
Sofort von den ersten Einheiten im Absperrbereich sicherstellen! Notwendig z.B. bei Beschädigung der Schutzausrüstung, bei Kontamination der Haut, bei Atemluftmangel, bei Verletzungen, die sofort behandelt werden müssen
So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien reinigen.
Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen.
So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien desinfizieren.
Einwirkzeiten beachten!
Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen.
So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien mit Sprühstrahl reinigen!
Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen.
Dekon-Stufe I
Allgemeine Einsatzstellenhygiene - gilt prinzipiell für jeden Feuerwehrangehörigen bei allen Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern (GSG-Einsatz).
Gilt für jeden Einsatz!
Einsatzstellenhygiene!
Hände waschen, ggf. Wechsel der Schutzkleidung, Stiefelreinigung.
Vorher nicht rauchen, trinken, essen.
Kontaminationsverschleppung vermeiden!
Gilt für jeden Einsatz!
Einsatzstellenhygiene!
Hände zuerst desinfizieren (mit Hautdesinfektionsmittel), anschließend waschen, ggf. Wechsel der Schutzkleidung, Stiefelreinigung.
Vorher nicht rauchen, trinken, essen.
Kontaminations- verschleppung vermeiden!
Gilt für jeden Einsatz!
Einsatzstellenhygiene!
Hände waschen, ggf. Wechsel der Schutzkleidung, Stiefelreinigung.
Vorher nicht rauchen, trinken, essen.
Kontaminations- verschleppung vermeiden!
Dekon-Stufe II
Standard-Grobreinigung.
Ist prinzipiell bei jedem GSG-Einsatz unter persönlicher Sonderausrüstung (z.B. CSA, Kontaminations- schutzanzug) anzuwenden
Nach Überprüfung auf Kontamination (mit Kontaminationsnachweisgerät) wird die Schutzkleidung abgelegt.
Alles was mehr als dreifache Nullrate aufweist, gilt als kontaminiert und ist in Säcke/Überfässer zu verpacken.
Desinfektion der Schutzkleidungsoberfläche (mit Flächendesinfektions- mittel).
Nach der Einwirkzeit kann die Schutzausrüstung abgespült werden.
Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.
Dekontamination in der Regel mit Wasser und Reinigungszusätzen.
Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.
Dekon-Stufe III
Erweiterte Dekontamination im GSG-Einsatz.
Anzuwenden bei größerer Personenzahl und/oder starker bzw. schwer löslicher Verschmutzung
Dekontamination wie Dekon-Stufe II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z.B. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten)
Desinfektion wie Dekon-Stufe II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z.B. Duschen, Zelte, Umkleidemöglichkeiten).
Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.
Dekontamination in der Regel mit warmem Wasser (evtl.
Reinigungszusätze verwenden) und bestimmter Sonderausstattung
(z.B. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkei- ten).
Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.
Quelle: vfdb-Richtlinie 10/04 "Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern"
Grundregeln für persönliche Hygienemaßnahmen im Einsatz
1.
Vor Einsätzen die Privatkleidung und persönliche Gegenstände möglichst im Feuerwehrhaus ablegen.
Wenn möglich, Wechselwäsche deponieren.
2.
An Einsatzstellen den Hautkontakt mit Schadstoffen, z.B. mit Brandruß, vermeiden.
3.
Gegen mögliche Schadstoffinhalation auch bei Nachlösch- und Aufräumarbeiten geeigneten Atemschutz benutzen.
Bei umluftabhängigen Atemschutzgeräten mindestens Vollmasken mit Kombinationsfilter ABEK2 - P3.
4.
Essen und Trinken an der Einsatzstelle
nur außerhalb mit Brandruß kontaminierter Bereiche,
nur nach gründlicher Reinigung von Gesicht und Händen.
Auch beim Rauchen mit verschmutzten Händen bestehen Gesundheitsgefahren.
5.
Nach Einsatzende die Schutzkleidung, wenn möglich, schon an der Einsatzstelle grob reinigen, Schutzstiefel unter fließendem Wasser.
6.
Schadstoffe und Schmutz nach Einsatzende nicht in die sauberen Bereiche des Feuerwehrhauses verschleppen, z.B. nicht in die Sozial- und Aufenthaltsräume.
Stiefel im Zugangsbereich des Feuerwehrhauses gründlich reinigen.
Schutzkleidung je nach Verschmutzungsgrad säubern oder wechseln und zur Reinigung geben.
Bei Schutzhandschuhen auch auf mögliche Verunreinigung der Handschuh-Innenseiten achten.
7.
Verschmutzte Einsatzkleidung grundsätzlich von der Straßenkleidung gesondert aufbewahren.
8.
Bei möglicher Schadstoff-Kontamination ist nach Einsatzende die persönliche Grundreinigung durch Duschen erforderlich.
9.
Auf den Schutz der Haut achten.
Hautreinigung nach dem Grad der Verschmutzung durchführen.
Anschließend Hautpflege durchführen.
Entsprechende Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen.
Soweit vorhanden, Hautschutzpläne beachten.
10.
Desinfektionsmittel nur sparsam verwenden, da diese auf den natürlichen Schutzfilm der Haut einwirken und bei unsachgemäßer Anwendung zu Hautschäden führen können.