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BGI/GUV-I 8659 / DGUV Information 213-038 - GHS - Merkblatt für Einsatzkräfte
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
(Ausgabe 03/2012)
1 Allgemeines
Im Jahr 2003 veröffentlichte die Vereinten Nationen (UN) das sogenannte "Purple Book", in dem ein "Global Harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien (GHS)" beschrieben wird. Mit Inkrafttreten der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 * am 20.01.2009 wurde diese Vorgabe der Vereinten Nationen in der Europäischen Union umgesetzt und ist seitdem rechtsverbindlich. Die CLP-Verordnung vereinheitlicht die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen mit gefährlichen Eigenschaften auf der Basis des UN-Global Harmonisierten Systems.
Die neuen Einstufungskriterien und Kennzeichnungen für Stoffe und Gemische sind seit dem 20. Januar 2009 gültig. Den Herstellern wird allerdings eine Übergangsfrist für die Umsetzung gewährt. Spätestens ab dem 1. Juni 2015 muss alles entsprechend der neuen Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sein.
Dieses Merkblatt gibt den Einsatzkräften der Feuerwehr, der Hilfeleistungsorganisationen und des Katastrophenschutzes einen kurzen Überblick über das GHS.
2 Gefahrenpiktogramme
Die Gefahrenpiktogramme sind rotumrandete Rauten mit schwarzem Symbol auf weißem Grund. Ein Symbol kann für mehrere Gefahrenklassen gelten. Neu sind die Gefahrenpiktogramme "Gasflasche", "Gesundheitsgefahr" und "Ausrufezeichen".
Auf dem Etikett wird zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen ein Signalwort angegeben. Dieses richtet sich nach der Schwere der Gefahr und soll so auf den ersten Blick die potentielle Gefährdung signalisieren. Die Signalwörter lauten:
Das Signalwort "Gefahr" kennzeichnet schwerwiegende Gefährdungen.
Das Signalwort "Achtung" wird bei geringeren Gefährdungen verwendet.
Gefahrenpiktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
GHS01 | Instabile explosive Stoffe und Gemische Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen A, B Organische Peroxide, Typen A, B |
GHS02 | Entzündbare Gase, Kategorie 1 Entzündbare Aerosole, Kategorien 1, 2 Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorien 1, 2, 3 Entzündbare Feststoffe, Kategorien 1, 2 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen B, C, D, E, F Pyrophore Flüssigkeiten, Kategorie 1 Pyrophore Feststoffe, Kategorie 1 Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Kategorien 1, 2 Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben, Kategorien 1, 2, 3 |
GHS03 | Organische Peroxide, Typen B, C, D, E, F Oxidierende Gase, Kategorie 1 Oxidierende Flüssigkeiten, Kategorien 1, 2, 3 Oxidierende Feststoffe, Kategorien 1, 2, 3 |
GHS04 | Gase unter Druck: verdichtete Gase verflüssigte Gase tiefgekühlt verflüssigte Gase gelöste Gase |
GHS05 | Auf Metalle korrosiv wirkend, Kategorie 1
Hautätzend, Kategorien 1A, 1B, 1C |
GHS06 | Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Kategorien 1, 2, 3 |
GHS07 | Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Kategorie 4 Reizung der Haut, Kategorie 2 Augenreizung, Kategorie 2 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3 Atemwegsreizung narkotisierende Wirkungen |
GHS08 | Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 Keimzellmutagenität, Kategorien 1A, 1B, 2 Karzinogenität, Kategorien 1A, 1B, 2 Reproduktionstoxizität, Kategorien 1A, 1B, 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorien 1, 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorien 1, 2 Aspirationsgefahr, Kategorie 1 |
GHS09 | Gewässergefährdend
|
3 Gefahren- und Sicherheitshinweise
Hinweise zu den Gefahren eines Stoffes oder Gemisches erhält man durch die H-Sätze (vergleichbar mit den früheren R-Sätzen). Der Buchstabe H steht für das englische Wort Hazard und bedeutet Gefahr.
Hinweise zu den Schutzmaßnahmen erhält man durch die P-Sätze (vergleichbar mit den früheren S-Sätzen). Der Buchstabe P steht für das englische Wort Precautionary und bedeutet Vorsorge.
Hinweis:
Eine vollständige Liste der H- und P-Sätze enthält die Informationsschrift "GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen" (BGI/GUV-I 8658) der DGUV.
4 Anwendungsbeispiele
Abb. 1: Kennzeichnung für Aceton nach GHS
Unterliegt ein Versandstück den Gefahrgut-Transportvorschriften, so wird die äußere Verpackung wie bisher gemäß dieser Vorschriften gekennzeichnet. Ist aber die Versandverpackung gleich der Einzelverpackung wie beispielweise bei einer Gasflasche, so sind auch Kennzeichnungselemente nach der Stoffrichtlinie (s. Abbildung 2) bzw. GHS (s. Abbildung 3) anzubringen.
Abb. 2: Etikett für eine Gasflasche nach Transportrecht und Stoffrichtlinie
Abb. 3: Etikett für eine Gasflasche nach Transportrecht und GHS
Abb. 4: Neue Gefahrenpiktogramme in einer Betriebsanweisung
bisher | neu nach GHS |
Abb. 5: Beschriftung von Rohrleitungen
5 Weitere Informationen
"GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen" (BGI/GUV-I 8658),
www.dguv.de/ifa/stoffdatenbank
Gefahrstoffinformationssystem der DGUV,
http://www.gefahrstoffinfo.de/
Gemeinsame Gefahrstoffdatenbank der Bundesländer,
http://www.gischem.de/ghs/index.htm
GHS-Konverter der BG RCI,
http://bgcformulare.jedermann.de/resource/download/formulare/GHS/GHS-Basisinformation-2011.pdf
Präsentation der BG RCI zum GHS,
"Einheiten im ABC-Einsatz" (Feuerwehrdienstvorschrift 500).
6 Generelle Einsatztaktik im ABC-Einsatz
Gefahr erkennen
Absicherungs-/Absperrmaßnahmen
Regel beachten
Menschenrettung durchführen
Spezialkräfte anfordern
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*) Die Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
Die englische Bezeichnung für diese Verordnung ist: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures.
ENDE |