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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 8659 / DGUV Information 213-038 - GHS - Merkblatt für Einsatzkräfte
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)

(Ausgabe 03/2012)




1 Allgemeines

Im Jahr 2003 veröffentlichte die Vereinten Nationen (UN) das sogenannte "Purple Book", in dem ein "Global Harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien (GHS)" beschrieben wird. Mit Inkrafttreten der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 * am 20.01.2009 wurde diese Vorgabe der Vereinten Nationen in der Europäischen Union umgesetzt und ist seitdem rechtsverbindlich. Die CLP-Verordnung vereinheitlicht die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen mit gefährlichen Eigenschaften auf der Basis des UN-Global Harmonisierten Systems.

Die neuen Einstufungskriterien und Kennzeichnungen für Stoffe und Gemische sind seit dem 20. Januar 2009 gültig. Den Herstellern wird allerdings eine Übergangsfrist für die Umsetzung gewährt. Spätestens ab dem 1. Juni 2015 muss alles entsprechend der neuen Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sein.

Dieses Merkblatt gibt den Einsatzkräften der Feuerwehr, der Hilfeleistungsorganisationen und des Katastrophenschutzes einen kurzen Überblick über das GHS.

2 Gefahrenpiktogramme

Die Gefahrenpiktogramme sind rotumrandete Rauten mit schwarzem Symbol auf weißem Grund. Ein Symbol kann für mehrere Gefahrenklassen gelten. Neu sind die Gefahrenpiktogramme "Gasflasche", "Gesundheitsgefahr" und "Ausrufezeichen".

Auf dem Etikett wird zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen ein Signalwort angegeben. Dieses richtet sich nach der Schwere der Gefahr und soll so auf den ersten Blick die potentielle Gefährdung signalisieren. Die Signalwörter lauten:

Das Signalwort "Gefahr" kennzeichnet schwerwiegende Gefährdungen. Das Signalwort "Achtung" wird bei geringeren Gefährdungen verwendet.

GefahrenpiktogrammGefahrenklasse und Gefahrenkategorie

GHS01
explodierende
Bombe

Instabile explosive Stoffe und Gemische Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen A, B
Organische Peroxide, Typen A, B

GHS02
Flamme

Entzündbare Gase, Kategorie 1
Entzündbare Aerosole, Kategorien 1, 2
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorien 1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe, Kategorien 1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten, Kategorie 1
Pyrophore Feststoffe, Kategorie 1
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Kategorien 1, 2
Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben, Kategorien 1, 2, 3

GHS03
Flamme über einem
Kreis

Organische Peroxide, Typen B, C, D, E, F
Oxidierende Gase, Kategorie 1
Oxidierende Flüssigkeiten, Kategorien 1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe, Kategorien 1, 2, 3

GHS04
Gasflasche

Gase unter Druck:
verdichtete Gase verflüssigte Gase tiefgekühlt verflüssigte Gase gelöste Gase

GHS05
Ätzwirkung

Auf Metalle korrosiv wirkend, Kategorie 1

Hautätzend, Kategorien 1A, 1B, 1C
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1

GHS06
Totenkopf mit gekreuzten Knochen

Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ),
Kategorien 1, 2, 3

GHS07
Ausrufezeichen

Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Kategorie 4
Reizung der Haut, Kategorie 2
Augenreizung, Kategorie 2
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3
Atemwegsreizung
narkotisierende Wirkungen

GHS08
Gesundheitsgefahr

Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1
Keimzellmutagenität, Kategorien 1A, 1B, 2
Karzinogenität, Kategorien 1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität, Kategorien 1A, 1B, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorien 1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorien 1, 2
Aspirationsgefahr, Kategorie 1

GHS09
Umwelt

Gewässergefährdend
  • akut gewässergefährdend, Kategorie 1
  • chronisch gewässergefährdend, Kategorien 1, 2


3 Gefahren- und Sicherheitshinweise

Hinweise zu den Gefahren eines Stoffes oder Gemisches erhält man durch die H-Sätze (vergleichbar mit den früheren R-Sätzen). Der Buchstabe H steht für das englische Wort Hazard und bedeutet Gefahr.

Hinweise zu den Schutzmaßnahmen erhält man durch die P-Sätze (vergleichbar mit den früheren S-Sätzen). Der Buchstabe P steht für das englische Wort Precautionary und bedeutet Vorsorge.

Hinweis:
Eine vollständige Liste der H- und P-Sätze enthält die Informationsschrift "GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen" (BGI/GUV-I 8658) der DGUV.

4 Anwendungsbeispiele

Abb. 1: Kennzeichnung für Aceton nach GHS

Unterliegt ein Versandstück den Gefahrgut-Transportvorschriften, so wird die äußere Verpackung wie bisher gemäß dieser Vorschriften gekennzeichnet. Ist aber die Versandverpackung gleich der Einzelverpackung wie beispielweise bei einer Gasflasche, so sind auch Kennzeichnungselemente nach der Stoffrichtlinie (s. Abbildung 2) bzw. GHS (s. Abbildung 3) anzubringen.

Abb. 2: Etikett für eine Gasflasche nach Transportrecht und Stoffrichtlinie

Abb. 3: Etikett für eine Gasflasche nach Transportrecht und GHS

Abb. 4: Neue Gefahrenpiktogramme in einer Betriebsanweisung

bisherneu nach GHS


Abb. 5: Beschriftung von Rohrleitungen


5 Weitere Informationen

"GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen" (BGI/GUV-I 8658),

www.dguv.de/ifa/stoffdatenbank
Gefahrstoffinformationssystem der DGUV,

http://www.gefahrstoffinfo.de/
Gemeinsame Gefahrstoffdatenbank der Bundesländer,

http://www.gischem.de/ghs/index.htm
GHS-Konverter der BG RCI,

http://bgcformulare.jedermann.de/resource/download/formulare/GHS/GHS-Basisinformation-2011.pdf
Präsentation der BG RCI zum GHS,

"Einheiten im ABC-Einsatz" (Feuerwehrdienstvorschrift 500).

6 Generelle Einsatztaktik im ABC-Einsatz

Gefahr erkennen

Absicherungs-/Absperrmaßnahmen

Regel beachten

Menschenrettung durchführen

Spezialkräfte anfordern

_________
*) Die Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die englische Bezeichnung für diese Verordnung ist: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE