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BGI/GUV-I 8704 / DGUV Information 211-036 - Belastungen und Gefährdungen mobiler IKT-gestützter Arbeit im Außendienst moderner Servicetechnik - Handlungshilfe für die betriebliche Praxis - Gestaltung der Arbeit
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
(Ausgabe 04/2012)
1 Was bietet Ihnen diese Schrift?
Die Arbeit von Servicetechnikern 1 im Außendienst ist in einem auffallend hohen Ausmaß durch den Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT 2) geprägt. Deren Einsatz soll die Arbeitsplätze produktiver gestalten, eine Vollmobilität der Beschäftigten gewährleisten und die Kommunikation sowie Informationsübertragungen vereinfachen. Für die Anwender ergeben sich durch die neuen Technologien, die Gerätevielfalt und die veränderte Arbeitsorganisation neue Belastungen. Ein bedachter und sicherer Einsatz ergonomisch günstiger Geräte und eine an die neuen Erfordernisse angepasste Arbeitsorganisation kann die Belastungssituation bei der Arbeit allerdings auch deutlich verbessern.
Diese Informationsschrift liefert auf Grundlage empirischer Untersuchungen in verschiedenen Branchen der Service- und Messtechnik konkrete Empfehlungen zur belastungsoptimierten Arbeitsgestaltung.
Dabei wurden die Schwerpunkte aus den im Forschungsfeld vorgefundenen, vorwiegend technischen, Problemen abgeleitet.
Unter Berücksichtigung dieser Hinweise aus der Praxis in die Praxis sollen potentiell negative Auswirkungen mobiler IKT-gestützter Arbeit von Servicetechnikern möglichst minimiert und Potentiale zur belastungsoptimalen Arbeitsplatzgestaltung eröffnet werden. Diese Schrift wendet sich neben der untersuchten Zielgruppe der Servicetechniker an deren Führungskräfte, an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit und alle Personen die in die Entscheidungsketten der Arbeitsgestaltung eingebunden sind.
2 Einführung in die Problematik mobiler IKT-gestützter Arbeit
Neue Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben nicht nur den Alltag und die Kommunikationsformen vieler Menschen verändert, sondern auch Branchen und ganze Berufsbilder. Der Faktor möglich gewordener Mobilität spielt in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Rolle, IKT-gestützte Dienstleistungen wurden ebenso wie Kommunikationsformen unter nicht Anwesenden (Telekonferenzen, Mailverkehr etc.), durch die technischen Fortschritte der letzten Jahre ihrem ortsgebundenen Charakter entledigt. Entgrenzungen lassen sich jedoch nicht nur in Bezug auf einstige Ortsgebundenheiten beobachten, die Allgegenwärtigkeit mobiler IKT-gestützter Geräte (mobile Telefone ebenso wie PDAs, Notebooks, Messgeräte u.a.) führt zu einer wachsenden Auflösung traditioneller Formen der Arbeitsorganisation und den damit einhergehenden Möglichkeiten individueller Identifikation mit den Kontexten traditioneller Erwerbsarbeit 3.
Mangelnde Möglichkeiten zum kollegialen Austausch (fachlicher/persönlicher Art), eine tendenziell geringe Einbindung in Entscheidungsprozesse und das damit oft einhergehende Gefühl der Isolation nimmt durch mobile IKT-gestützte Tätigkeiten häufig zu. Letzte Bastionen des direkten kollegialen Kontaktes fallen durch die zunehmend flächendeckende Verfügbarkeit von drahtlosen Internetzugängen dem Effizienzkalkül termindichter Dienstleistungstätigkeiten zum Opfer. Weiter wird häufig beobachtet, dass die Vielfalt der genutzten mobilen Assistentensysteme 4 zu einer Arbeitsverdichtung mobiler IKT-gestützter Bildschirmarbeit führt. Die Gerätevielfalt verlangt ihren Nutzern vielfältige Kompetenzen und ein hohes Maß an Aufmerksamkeit ab. Häufig geht die Gerätenutzung mit anderen Tätigkeiten einher (Fahren eines Kfz, Wartung von Maschinen usw.). Bei einer unbedarften Kombination dieser Dual-/Multitask-Tätigkeiten, dem Einsatz ergonomisch ungünstiger Geräte, der unsachgemäßen Anbringung der Geräte am mobilen Arbeitsplatz usw., werden die Grenzen der Aufmerksamkeit und kognitiven wie körperlichen Belastbarkeit erreicht. Neben allen Befürchtungen und Gefährdungen im Kontext mobiler IKT-gestützter Arbeit kommt es aber auch zu neuen Freiheitsgraden der beteiligten Akteure (Beschäftigten). Flexible Arbeitsformen werden von vielen Beschäftigten begrüßt, wenn z.B. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf davon profitiert. Diese Freiheitsgrade proaktiv, im Sinne menschengerechter Arbeit zu nutzen und Grenzverschiebungen nicht zu einem Phänomen aus den Fugen geratener Work-/Life-Balance werden zu lassen, bedeutet aus Arbeitgeber- ebenso wie aus Arbeitnehmersicht eine Sensibilität für das Thema zu entwickeln. Dazu gehört es technische ebenso wie organisatorische Strukturen an die Herausforderungen mobiler IKT-gestützter Arbeit, insbesondere im mobilitätsintensiven Feld der Servicetechnik, anzupassen. Die skizzierten Anforderungen bedürfen unter den Gesichtspunkten des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Gefahrenprävention besonderer Beachtung: Viele Standards ergonomischer/technischer Art können durch die Bildschirmarbeitsverordnung formal nicht gewährleistet werden da es sich um einen ortsveränderlichen Gebrauch der Geräte handelt, der von der Verordnung nicht geregelt wird 5. Organisatorische (auch soziale) Herausforderungen die angesichts schwindender Einflusssphären klassischer Regelinstanzen (z.B. Management, betriebliches Gesundheitsmanagement, etc.) erkennbar sind, werden oftmals in ihrer Tragweite unterschätzt, Referenzpunkte sind daher nur bedingt gegeben. Spezifische Aufarbeitungen der Problem- und Regelungsfelder einzelner Berufsgruppen im Bereich mobiler IKT-gestützter Arbeit sind daher erforderlich.
Diesbezüglich konnten bereits erste Publikationen und konkrete Empfehlungen für verschiedene Arbeitszusammenhänge mit dem Fokus sicherer und menschengerechter Arbeit entwickelt werden. Die Ergebnisse wurden u.a. in der Information "Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen" (BGI/GUV-I 8696) zusammengefasst und liefern bereits konkrete Handlungsempfehlungen.
Die Berufsgruppe der Servicetechniker im Außendienst fällt mit Besonderheiten auf zwei Ebenen auf:
Den charakteristischen Merkmalen dieser Arbeitssysteme werden die Autoren sowohl auf technischer als auch organisatorischer Ebene in der vorliegenden Publikation durch beispielhafte Gestaltungsempfehlungen gerecht. Dem Informationsdefizit betrieblicher Entscheidungsträger ebenso wie betroffener Arbeitnehmer soll so entgegengewirkt werden.
3 Typischer Workflow und Einsatz mobiler IKT bei Servicetechnikern
In der Person des Servicetechnikers und der erfolgreichen Ausübung seiner Tätigkeit, kondensiert neben individuellen Kompetenzen, ein erhebliches organisatorisches Arbeitsgefüge aus Disponenten, Fertigungssteuerung, Lageristen usw. Die hier vorgenommene Betrachtung konzentriert sich auf den Servicetechniker selbst und dessen Geräteeinsatz. Dort wo es relevante Schnittmengen zu angrenzenden Arbeitsbereichen gibt, wird dies mit aufgenommen:
Ein typischer Arbeitsablauf (vgl. nachstehende Grafik) beginnt branchenübergreifend meist mit der Auftragserteilung des Kunden (z.B. über die Hotline des Serviceanbieters). Die Auftragserteilung wird in ein Datenbanksystem (welches ggf. schon Serviceberichte des Kunden enthält) eingespeist und der Einsatzleitung übermittelt. Seitens der Einsatzleitung/Disposition findet eine logistische Planung sowie Auftragserteilung an den mobil arbeitenden Servicetechniker statt, dies geschieht z.B. via SMS, E-Mail oder telefonisch. Schriftliche Informationen können allerdings als geeigneter erachtet werden, da oftmals eine Vielzahl von Informationen übermittelt werden (Anschrift, bereits vorhandene Wartungsunterlagen, etc.). Die Auftragsausführung gelingt mithilfe der übermittelten Daten. Hierzu zählen häufig nicht nur Kundendaten sondern ebenfalls Schaltpläne, Wartungsanleitungen und vieles mehr. Rückkopplungsschleifen, etwa vom Servicetechniker zur Einsatzleitung/ Disposition (z.B. im Falle unterschätzten Zeitaufwands) oder zur Datenbank (Einspeisung von Wartungsberichten) und ggf. automatisierte Ersatzteilbestellungen und Rechnungsstellungen, schließen den Auftrag ab.
Diese Form der Arbeitsorganisation stellt erhebliche Anforderungen an die verwendete Technik im Unternehmen. Die Endgeräte der Servicetechniker bedürfen einer Anbindung an das Firmennetzwerk in der Regel via UMTS oder durch einen Hotspot. Das Firmennetzwerk weist seinerseits vielfältige Verbindungen, etwa zur Einsatzzentrale (PC-Terminals), zu Datenbanken (Server), etc. auf. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die durch Servicetechniker häufig verwendeten Geräte und den jeweiligen Aufgabenzusammenhang:
Tabelle 1: IKT-Einsatz und Aufgabenzuteilung
Gerät (IKT) | Notebook/ Tablet-PC o.ä. | Smartphone | Navigationsgerät | mobiler Drucker | Messtechnik |
Aufgabe | |||||
Fahrtenbuch führen | x | x | |||
Zeiterfassung | x | x | |||
Ersatzteilanforderung | x | x | |||
Kunden-/Gerätehistorie auslesen | x | x | |||
Fehler auslesen | x | x | x | ||
Mess-/ Wartungstätigkeiten | x | x | x | ||
Leitfaden unterstützte Reparaturen | x | x | x | ||
Servicedokumentation + Datenübertragung | x | x | x | ||
Kommunikation | x | x | |||
Recherche (z.B. zu Fehlersymptomen) | x | x | x | ||
Rechnungsstellung | x | x | |||
Navigation | x | x |
4 Allgemeine Grundsätze aus vorhandenen Regelungen
Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz:
Beschäftigten dürfen nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Dabei sind insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Beispielsweise gilt für die Bereitstellung und Benutzung von Bildschirmgeräten an Fahrerarbeitsplätzen grundsätzlich die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Technische Regeln (TRBS) konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Für die Arbeit mit Bildschirmgeräten ist die Technische Regel für Betriebssicherheit "Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - Ergonomische und menschliche Faktoren" (TRBS 1151) anwendbar.
Die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1151 legen grundsätzliche Anforderungen an die Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und der Ableitung von geeigneten Maßnahmen an der Schnittstelle Mensch-Arbeitsmittel fest.
Grundlegende ergonomische Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln:
Diese betreffen die Gestaltung von Bedienelementen, eine angemessene Beleuchtung, die Sicherstellung der Informationserkennung sowie die Körperhaltung, die die Beschäftigten bei der Benutzung der Arbeitsmittel einnehmen müssen.
Für den Bereich der Bildschirmarbeit existiert eine Reihe von allgemeinen Regelungen, die zwar nicht speziell für die mobile Arbeit mit Geräten aus dem Bereich IKT geschaffen sind, die jedoch in ihren allgemeinen Grundsätzen durchaus sinnvoll angewendet werden können. Die wichtigsten sind:
Die Bildschirmarbeitsverordnung legt grundsätzliche Anforderungen an stationäre Bildschirmarbeitsplätze im Büro u.a. fest. Sie ist aufgrund dessen zwar als Verordnung explizit nicht direkt anwendbar auf mobile Bildschirmgeräte (BildschArbV § 1 Abs. 1 und 2), jedoch können viele der in ihrem Anhang aufgeführten allgemeinen Anforderungen durchaus auch für die mobile Bildschirmarbeit als sinnvolle Gestaltungsmaßnahmen angesehen werden.
Es handelt sich hierbei um folgende Anforderungen (vgl. auch Anhang 1):
Diese allgemein formulierten Grundsätze werden durch spezielle Regelungen konkretisiert. Für die ergonomische Gestaltung von Bildschirmen und Tastaturen maßgebend ist hier die BGI 650. Eine Zusammenstellung der dort definierten Kriterien, die sinnvoll auch auf mobile Bildschirme anwendbar sind, findet sich in Anhang 1.
Die internationale Norm DIN EN ISO 9241-110 (Grundsätze der nutzergerechten Dialoggestaltung) adressiert speziell den Bereich Anwenderschnittstelle durch die Festlegung von sieben Gestaltungsgrundsätzen. Diese Gestaltungsgrundsätze sind unabhängig vom Einsatzzweck der Software und gelten daher für alle Bildschirmgeräte in allen Einsatzbereichen, somit auch für mobile Bildschirmgeräte. Eine Zusammenstellung und Erläuterung der dort definierten wichtigsten Gestaltungsgrundsätze findet sich in Anhang 2.
5 Hinweise zur Gestaltung der Arbeit
Die nachstehenden Hinweise orientieren sich an der Differenzierung des Technik-Organisation-Person-Modells (TOP) des Arbeitsschutzes um dem Arbeitssystem auf möglichst allen relevanten Ebenen gerecht zu werden. Die Empfehlungen stützen sich auf Feldbeobachtungen, Laborstudien und umfangreiche Befragungen von Servicetechnikern verschiedener Branchen. Da der Bereich Technik gemäß Nutzerbefragungen den deutlich gewichtigsten Stellenwert in Fragen der Belastungspotentiale aufweist, wird dieser nachfolgend besonders prominent und bezüglich der unter Servicetechnikern meistgenutzten Geräte behandelt.
5.1 Gestaltungsempfehlungen technischer Art (T)
Gerätespezifische Hinweise für die sichere und ergonomische Nutzung:
5.1.1 Notebook
Die Nutzung von Note- und Netbooks ist für die mobile Arbeit der meisten Servicetechniker wesentlich. Vielfältige Aufgaben, angefangen mit der Auftragsannahme via UMTS bis hin zum Auslesen von Schaltplänen, werden mit den Geräten durchgeführt. Die Geräteklasse der Note- und Netbooks bietet für die mobile Arbeit noch die vergleichsweise besten ergonomischen Potentiale, sofern einige Kriterien beim Einkauf der Geräte ebenso wie bei der Anwendung berücksichtigt werden:
Abb. 2 Displaygröße im Spannungsfeld divergierender Anforderungen
Abb. 3 Darstellung einer Leuchtdichtenmessung
Abb. 4 Maus-/Trackballvarianten 6
Abb. 5 Vertreter des rugged computing (Panasonic, mit freundliche Genehmigung)
Abb. 6 Tragegestell (Bügellösung)
5.1.2 Tablet-PC
Tablet-PCs haben durch die Einführung des iPads einen neuen Trend ausgelöst und werden häufig als Notebookersatz genutzt bzw. angepriesen. Mit der neuen Technik als Arbeitsmittel kommen allerdings auch neue Probleme auf, die je nach Anwendungszweck die Vorzüge der geringen Baugröße und des geringen Gewichts zunichte machen können. Insbesondere so genannte Consumer-Geräte, wie sie in den einschlägigen Elektronikmärkten anzutreffen sind, verfügen zumeist über ungeeignete bauartbedingte Kriterien, die einem beruflichen Einsatz im Bereich der Servicetechnik nicht zuträglich sind. Gleichsam gibt es hoch spezialisierte und für Servicetechniker gut geeignete Tablets die vom IFA getestet wurden und für bestimmte, eher texteingabearme Tätigkeiten empfohlen werden können. Abermals handelt es sich um verschiedene Modelle aus dem Bereich rugged-computing wie sie von verschiedenen Herstellern angeboten werden. Nachfolgenden Kriterien sollten bei einer möglichen Anschaffung und Nutzung, ergänzend zu den genannten Kriterien für Notebooks (Fragen der Displaygröße und der Leuchtdichte beispielsweise gelten gleichermaßen für Tablets) berücksichtigt werden:
! Bei Schmerzen im Handgelenk bzw. im Arm ist eine weitere Eingabetätigkeit unbedingt zu vermeiden.
Abb. 7 Tablet PC im Einsatz
5.1.3 Smartphone
Smartphones stehen wie kaum ein anderes Arbeitsmittel für das neue mobile, digitalisierte und vernetzte Arbeiten. Sie vereinen viele Funktionalitäten in einem Gerät, die noch vor wenigen Jahren eine Gerätevielfalt voraussetzten. Aufgrund dieser Eigenschaften sind sie als Arbeitsmittel oft die erste und kostengünstigste Wahl. Leider werden die Geräte, so wurde es in Feldbeobachtungen festgestellt, jedoch mit Aufgabenlasten überladen, für die sie insbesondere aus ergonomischen Gründen nicht geeignet sind. Längere Eingabetätigkeiten sind ähnlich wie bei Tablet-PCs über Touchscreens oder Mini-Tastaturen nur zum Preis hoher physischer Beanspruchungen zu gewährleisten. Zudem sind die Displays in Ihrer Größe von max. 5 Zoll vollkommen ungeeignet um längere Texte oder gar Schaltpläne o.ä. auszulesen. Viele der Hinweise die unter Tablet-PC und Notebook aufgeführt sind lassen sich auch auf Smartphones übertragen und werden hier nicht mehr separat genannt. 7
Achten Sie auf eine aufgabengerechte Anwendung der Geräte, d.h. nutzen Sie Smartphones rein zur mündlichen Kommunikation und für eingabe- und lesearme Aufgaben wie Terminübermittlungen. Als Richtwert kann eine Arbeitsdauer von 5 Minuten andauernder Tätigkeit akzeptiert werden. Für andere typische Aufgaben nutzen Sie besser Notebooks bzw. Tablet-PCs gemäß den aufgeführten Kriterien
Abb. 8 Smartphone im Einsatz
5.1.4 Navigationsgerät
Navigationsgeräte sind aus unserem Arbeitsalltag kaum noch weg zu denken und stellen eine große Erleichterung gerade in auswärtigen Einsatzgebieten dar. Idealerweise sollten werksseitig angebotene Geräte der Fahrzeughersteller genutzt werden, da diese keine Sichtbehinderung darstellen und eine gute Handerreichbarkeit gewährleistet ist. Beim Einsatz mobiler Navigationsgeräte setzen Sie möglichst auf Produkte etablierter Hersteller. Geräte aus dem Discount-Bereich fallen oft durch ablenkungsintensive Fehlermeldungen und veraltetes Kartenmaterial auf. Zur sicheren Integration beachten Sie bitte die Hinweise im Abschnitt Fahrzeugintegration. Für beide Gerätevarianten gelten die ergonomischen Hinweise zu Displays und Touchsreens wie sie im Bereich Notebooks und Tablet-PCs aufgeführt sind. Im Wesentlichen ist auf eine reflexionsfreie und kontrastreiche Bildschirmdarstellung und ausreichend große Softkeys/ Touchpoints auf dem Display zu achten. Die Displaygröße sollte hier 4 Zoll nicht unterschreiten. Achten Sie darüber hinaus auf die Ausstattung mit einem hochwertigen GPS-Empfänger um Systemfehler durch Abbrüche in der Datenübertragung zu vermeiden. Ob das Gerät Ihrer Wahl diesen Kriterien entspricht, sollten Sie im Einsatzfahrzeug selbst testen. Testgeräte für Pilotierungsphase werden durch die Hersteller oftmals zur Verfügung gestellt. Alternativ klären Sie mögliche Rückgabemodalitäten mit Ihrem Händler beim Kauf des Gerätes.
5.1.5 Drucker
Mobile Drucker werden auch im Bereich der Servicetechnik häufig benötigt. Typische Anwendungsfelder sind das Ausdrucken von Kundenrechnungen, Schaltplänen, Bedienungsanleitungen etc. Neben der sinnvollen und sicheren Unterbringung des Gerätes im Kfz (vgl. Abschnitt Fahrzeugintegration) treten häufig Probleme bei der Verbindungsherstellung mobiler Endgeräte, wie Notebooks, Tablet-PCs etc. mit dem Drucker auf. Typischerweise werden die mobilen Geräte nicht mehr über eine Kabelverbindung (z.B. USB) gekoppelt, sondern über eine drahtlose Funkverbindung (Bluetooth). Diese Verbindungstechnologie stellt einen sinnvollen und leistungsfähigen Übertragungsstandard dar, der auch weiterhin empfohlen werden kann. Jedoch sollte zusätzlich die Möglichkeit des Anschlusses einer USB-Kabelverbindung möglich sein. So können nicht nur Probleme bei der Funkverbindung aufgefangen werden, auch die Gerätenutzung durch ungeschulte Beschäftigte kann so einfacher gelingen (die Einrichtung einer Funkverbindung erfordert gewisse Bedienkenntnisse).
5.1.6 Messtechnik
Vom Ohmmeter bis zum mobilen Oszilloskopen, Servicetechniker der verschiedensten Branchen führen eine Vielzahl messtechnischer Instrumente und Werkzeuge mit sich. Viele davon arbeiten IKT-gestützt und weisen eine Informationsausgabe über LCD-Displays auf. Wiederholt wurde die mangelhafte Qualität der Displays dahingehend beklagt, dass diese oftmals keine Hintergrundbeleuchtung aufweisen. Der Kontrastreichtum macht zwar eine Lesbarkeit bei Tageslicht dennoch möglich, ungünstige Lichteinstrahlungen und Dunkelheit führen allerdings zur Unlesbarkeit der Displays. Achten Sie beim Einkauf auf die Ausstattung der Geräte mit Hintergrundbeleuchtung und auch hier auf antireflexive Bildschirmoberflächen. Die Displaygröße, Fragen der Eingabemittel usw. spielen hier keine problematische Rolle, da eher geringe Informationsmengen abgelesen und kaum Eingaben getätigt werden.
5.1.7 Datenübertragung
Der moderne Workflow eines Servicetechnikers basiert geradezu auf einer zuverlässigen Datenübertragungstechnologie. Terminfolgen werden so mit der Leitstelle abgestimmt, Auftragsdokumente hoch-/runtergeladen usw. Störungen im Datenfluss schlagen direkt auf die Produktivität der Arbeit durch.
Der derzeitig etablierte Übertragungsstandard UMTS/3G (zukünftig ergänzt/abgelöst durch LTE) ermöglicht gute Übertragungsraten, die auch zum Übertragen größerer Dateien geeignet sind. In ländlichen Regionen aber auch zwischen Häuserschluchten kommt es allerdings immer wieder zu Übertragungsproblemen. Um Störungen im Datenfluss zu begegnen eignen sich zwei Ansätze die einander ergänzend genutzt werden sollten:
5.1.8 Fahrzeugintegration
Der Einsatz mobiler IKT im Kfz ist aus sicherheitstechnischer Sicht ein heikles Thema. Im Detail wurden durch das IFA bereits vielfältige Gestaltungsempfehlungen dazu entwickelt. 8
Beginnend bei der Nutzung von Navigationssystemen diverser Bauarten bis hin zur Integration von Notebooks finden sich vielfältige diesbezügliche Anwendungsszenarien. Wünschenswert wäre es aus sicherheitstechnischer Sicht potentielle Gefährdungen grundsätzlich zu vermeiden und mobile IKT-Geräte in den Ladungsraum zu verbannen, auch da die Kantenradien vieler Geräte nicht für den Einsatz in Fahrzeugen geeignet sind und oft kein Test auf Splittersicherheit erfolgt ist. 9
Die Arbeitswelt weist allerdings viele tausend Arbeitsplätze gerade im Bereich der Servicetechnik auf, die keine andere Alternative mehr haben als das Kfz für den mobilen Büroeinsatz zu nutzen. Eine grundsätzlich kritische Haltung dazu soll allerdings nicht verwässert werden. Man bedenke, dass das Aufprallgewicht eines Laptops, beschleunigt durch einen Frontalzusammenstoß mit 50 km/h, 82,5 kg beträgt (Auskunft der Polizei Bayern). 10 Um den Einsatz mobiler IKT im Kfz möglichst sicher und produktiv zu gestalten beachten Sie bitte mindestens nachfolgende Hinweise:
5.1.8.1 Einbau oder Ladung?
Halterungen (ganz gleich ob für Navigationsgeräte, Handys oder Notebooks) gelten solange sie vom Anwender kurzfristig und ohne Werkzeugeinsatz zu entfernen sind als Ladung und nicht als Einbau (vgl. Einstufungen von DEKRA, TÜV u.a.). 11 Die als Ladung deklarierten Halterungen benötigen nicht zwingend eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), ein TÜV-Gutachten o.ä. um auf den Markt zu kommen. Die Hersteller sind in diesem Fall auch nicht verpflichtet Crashtests durchzuführen.
Die Verantwortung für den Einsatz liegt beim Fahrer im Sinne einer Ladungssicherung 12 bzw. beim Arbeitgeber der die Arbeitsmittel in seine Gefährdungsbeurteilung 13 mit einzubeziehen hat. Die Verantwortungslast verschiebt sich somit bei so definierten Zuladungen zu Ungunsten des Arbeitgebers und des Fahrzeugführers. Grundsätzlich sollten daher aufgrund der Unabsehbarkeit kritischer Folgen nur Halterungen mit offiziellen Produktprüfungen eingesetzt werden. Unfälle und kostspielige Haftungsfragen können so vermieden werden.
5.1.8.2 Allgemeine Empfehlungen Kantenradius:
Sämtliche Komponenten (auch die mobile IKT selbst) sind auf Kantenradien gemäß EWG/74/60 zu prüfen und ggf. anzupassen.
Bereits ein vergleichsweise kleines Bildschirmgerät wie ein solches Navigationssystem, führt zu einem "blinden Fleck" von 2 x 3 m auf einer Sehdistanz von 15m Entfernung. Eine Anbringung sämtlicher Geräte an der Windschutzscheibe sollte daher ausgeschlossen werden. Zu bevorzugen ist hingegen eine seitliche Positionierung am unteren Rand des Blickfeldes: Die leicht seitliche Positionierung (max. 30º seitlich der Geradeaussicht) des Bildschirmgerätes am unteren Rand des Blickfeldes bietet folgende Vorteile:
Das Bildschirmgerät sollte dabei so positioniert werden, dass Sie zum Ablesen und Bedienen des Gerätes den Kopf leicht nach unten neigen müssen. Auf eine streckfreie Handerreichbarkeit ist zu achten. Eine Befestigung kann für viele Geräte z.B. durch eine Verankerung in den Lüftungsschlitzen des Fahrzeuges erfolgen. Hierbei ist der Auslösebereich diverser Airbags freizuhalten.
Abb. 9 Sichtbehinderung durch Navigationsgeräte
(Stadt Zürich Stadpolizei, mit freundlicher Genehmigung)
"Kritisch zu bewerten sind Applikationen, die keinen direkten Bezug zur Fahraufgabe haben. Insbesondere Anwendungen, die den Fahrerarbeitsplatz zum rollenden Büro erweitern, bergen große Risiken. Das Ablesen längerer Texte vom Bildschirm, aber auch die umfangreiche Interaktion mit einer Sprachschnittstelle, wie sie z.B. für das Empfangen und Senden elektronischer Nachrichten erforderlich wäre, würde den Fahrer in erheblichem Maße vom Verkehrsgeschehen ablenken." 14
Beachten Sie daher folgende Hinweise:
5.1.8.3 Beispiele guter Praxis der Fahrzeugintegration
Integration von Notebook und Tablet-PC:
Für alle Nachfolgenden Lösungsszenarien gilt: Eine Bedienung der Geräte während der Fahrt darf nicht erfolgen und muss technisch ausgeschlossen werden (vgl. Punkt 'Ablenkung', s.o.).
Lösungsbeispiel 1 - Einhausung (vgl. Abb. 10):
Abb.10 Tabletintegration Kfz durch Einhausung
( Fa. Tormaxx, mit freundlicher Genehmigung)
Die Einhausung von mobiler IKT ermöglicht eine sichere Integration verschiedener Gerätetypen ins Kfz. Zu scharfe Kantenradien werden durch die Halterung umschlossen und stellen somit kein Gefährdungspotential mehr dar. Verschiedene Hersteller bieten crashgetestete Produkte für die meisten Fahrzeugtypen. Eine Einschränkung stellt die Schwierigkeit der Einbindung konventioneller Laptops dar. Tablet-PCs hingegen sind hierfür sehr gut geeignet und bieten für alle erforderlichen Aufgaben ausreichende Funktionalitäten.
Lösungsbeispiel 2 - Einkofferung (vgl. Abb. 11):
Abb. 11 Arbeitsposition Koffersystem bei geparktem Fahrzeug
(Sortimo, mit freundlicher Genehmigung)
Die Einkofferung mobiler IKT stellt eine vergleichsweise gefährdungsarme Lösung der Integration in das Kfz dar. Ein Laptop sowie ein mobiler Drucker und optional auch ein Spannungswandler werden in einem ausbaubaren und dann als Trolley verwendbaren Koffer verstaut. Dieser wird auf der Beifahrerseite angeschnallt. In Parkposition kann der Laptop auf einer Tischplatte ausgeschwenkt werden um Eingaben zu tätigen. Da das Produkt crashgetestet ist, kann die kurzzeitige Nutzung (die verdrehte Körperhaltung führt zu ergonomischen Belastungen) toleriert werden, sofern keine Bedienteile etc. verdeckt werden und der Beifahrerairbag deaktiviert wird. Vor der Wiederaufnahme der Fahrt ist der Koffer unbedingt wieder zu verschließen.
Integration von Smartphones:
Die Integration von Mobiltelefonen birgt stets die Gefahr von Ablenkungen von der Fahraufgabe und möglicherweise sogar Sichtbehinderungen durch ungünstige Positionierungen des Einbaus im Sichtfeld. Idealerweise sollte auf jegliche Form von Telefonaten am Fahrerarbeitsplatz verzichtet werde. Auch Freisprecheinrichtungen schützen nur bedingt vor Ablenkungen. Im Bedarfsfall sollte möglichst auf eine Integrationslösung der Fahrzeughersteller zurückgegriffen werden, da diese auf wesentliche sicherheitstechnische und meist auch ergonomische Kriterien hin überprüft wurde. Die nachfolgende Abbildung zeigt eine solche "Snap-In-Lösung" bei der das Smartphone nicht nur fest und sicher verstaut ist sondern auch eine direkte Kopplung an die Bordelektronik gewährleistet ist. Dadurch kommt es zu einer automatischen Radiolautstärkenabsenkung bei Anrufen, zu einer Tonausgabe über die Fahrzeuglautsprecher, zu einer Bedienung des Smartphones durch die Bedienelemente des Fahrzeugs selbst und vielem mehr. Auch die Strahlenbelastung für die Insassen reduziert sich durch eine Kopplung des Gerätes an eine Außenantenne deutlich.
Abb.12 Snap-In-Lösung zur Fahrzeugintegration von Smartphones
(BMW Deutschland, mit freundlicher Genehmigung)
Integration von Druckern:
Mobile Drucker stellen aufgrund ihres oft hohen Gewichtes und ihrer Bauform besondere Herausforderungen an die Unterbringung im Fahrzeug. Vorzugsweise sollten die Geräte daher sicher im Laderaum untergebracht und bei Bedarf aufgebaut werden. Da nicht alle Arbeiten dieses Vorgehen erlauben, muss auch eine Integration im Bereich der Fahrgastzelle Berücksichtigung finden:
Integration von Navigationsgeräten:
Die Integration von Navigationsgeräten in Fahrzeuge stellt heute eine Selbstverständlichkeit dar. Dabei kommen häufig Saugnapfhalterungen zum Einsatz die oft weder crashsicher noch sichtbehinderungsfrei sind und/oder den Airbagauslösebereich behindern. Festeinbauten seitens der Hersteller sind hier unbedingt vorzuziehen, möglichst solche mit integriertem Blendschutz. Für alle Geräte gilt, das Gerät sollte so positioniert werden, dass Sie zum Ablesen und Bedienen des Gerätes den Kopf leicht nach unten neigen müssen. Auch eine streckfreie Handerreichbarkeit sollte gewährleistet sein (vgl. Abb. 13/14).
Abb. 13 Positionsfeld zur Befestigung mobiler Navigationsgeräte
Abb. 14 Werksseitig verbautes Navigationssystem mit Blendschutz
(GM Corp. , Adam Opel AG, mit freundlicher Genehmigung)
5.1.9 Software
Gute Software, ganz gleich zu welchem konkreten Aufgabenzweck, muss den sieben Dialogprinzipien der DIN EN ISO 9241-110 gerecht werden. Diese lauten:
Im Detail vgl. Anhang 2 Grundsätze ergonomischer Dialoggestaltung.
Aus den Dialogprinzipien lassen sich vielfältige Konsequenzen für die Softwarenutzung auf mobilen Geräten im Außendienst ableiten. Beispielsweise stellt sich die Softwaregestaltung in Fragen der Aufgabenangemessenheit auf mobilen Geräten gänzlich anders dar als auf wesentlich größeren, stationären Geräten. Die Dialogprinzipien sind also immer kontextbezogen und tragen wesentlich zu einem sicheren und belastungsoptimierten Umgang mit den Arbeitsmitteln bei. Nutzen Sie die gelisteten Prinzipien für den Einkauf bzw. die Pilotierung der für Sie in Frage kommenden Softwareprodukte und testen sie die Software auf den Geräten die dann auch tatsächlich im Tätigkeitsfeld zur Anwendung kommen.
5.2 Gestaltungsempfehlungen organisatorischer Art (O)
Die Einführung mobiler Informations- und Kommunikationstechnologien hat auch Veränderungen für die Organisation des Arbeitsalltags mit sich gebracht. Die Möglichkeiten des Überall und Jederzeit sowie die zumindest technisch mögliche Ortbarkeit eines jeden Außendienstmitarbeiters und der Erstellung von Bewegungsprofilen, führt zu neuen Fragen betrieblicher Vereinbarungen und Handlungsabläufen. Einige wesentliche Punkte, die wiederholt bei Feldstudien thematisiert wurden, laden nachfolgend zum Transfer der Erkenntnisse und Empfehlungen ein.
5.2.1 Terminplanung
Typisch für die IKT-gestützte Terminplanung ist die Koordination durch einen von der praktischen Arbeit losgelösten Disponenten bzw. eine Leitstelle. In Einzelfällen wird die Terminplanung sogar voll digital abgewickelt, Computer vergeben die Termine dann nach logischen Kriterien (z.B. Routenlogik) an die ausführenden Servicetechniker. In beiden Fällen werden für die auszuführenden Tätigkeiten so genannte Sollzeiten definiert auf Grundlage derer der gesamte Arbeitstag durchgeplant wird. Die Praxis zeigt, diese Sollzeiten sind oft sehr optimistische Ideale die nur unter günstigen Bedingungen eingehalten werden können. Die ausführenden Techniker fühlen sich dadurch massiv unter Druck gesetzt und hinken ihrem Terminplan permanent hinterher. Teilweise entspricht dies einer fragwürdigen Unternehmensphilosophie ("die Beschäftigten müssen immer den Chef im Nacken spüren"), teilweise aber auch nur unglücklicher Planung. Zudem erhöht sich der Druck durch unzufriedene Disponenten und Kunden, die jeweils von dem auf der Sollzeit geplanten Termin ausgehen.
Wesentlich für eine Reduktion dieser psychischen Belastung aber auch für eine Verbesserung der Zufriedenheit aller Beteiligten ist...
5.2.2 Permanente Erreichbarkeit
Der Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologien führt zu einer permanenten Erreichbarkeit der mobilen Beschäftigten. Einerseits handelt es sich dabei um einen Segen, Absprachen können zeitnah und direkt erfolgen und digitale Informationen können durch die flächendeckende Datenübertragungsinfrastruktur jederzeit überspielt werden. Andererseits handelt es sich aber auch um den Fluch, die permanente Erreichbarkeit wird oft von den stationären Beschäftigten (Disponenten, Vorgesetzte usw.) als permanente Verfügbarkeit interpretiert. Wesentliche Arbeitsabläufe werden dadurch häufig gestört und unterbrochen.
Die Folge sind nicht nur Stressbelastungen sondern auch merkliche Produktivitätseinbußen. Zudem kommt es zu Sicherheitsgefährdungen wenn beispielsweise schellende Handys und der Druck Anrufe unbedingt entgegennehmen zu müssen, zu Ablenkungen bei gefährdenden Tätigkeiten führen.
Um diesen Auswüchsen proaktiv zu begegnen haben sich spezifische Betriebsvereinbarungen als wirkungsvolles Instrument erwiesen. 15 Sie bilden einen kollektiven Verhaltensrahmen, der die Einzelnen von individuellen und dann oft sehr schwierigen Abgrenzungen entlastet. Eine Betriebsvereinbarung kann regeln:
Abb. 15 Soziale Vernetzung
Diese einfachen gemeinsamen Regeln sorgen für ein stressfreieres, sicheres und produktiveres Arbeiten der mobilen Beschäftigten.
5.2.3 Überwachung
Technisch ist es durch mobile IKT möglich, Beschäftigte zu überwachen und Bewegungsprofile zu erstellen. Beschäftigte befürchten diese Praxis häufig und fühlen sich bereits durch die theoretische Möglichkeit bespitzelt und gestresst. Klären Sie die Situation in Ihrem Unternehmen transparent und verbindlich um derartigen Ängsten keine Grundlage zu bieten. Auch hier bewähren sich Betriebsvereinbarung und Ethikcodes mit den folgenden wesentlichen Inhalten:
Kommunizieren Sie Ihre Vereinbarungen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat positiv: Wir tun etwas!
5.2.4 Soziale Beziehungen trotz Mobilität ermöglichen
Mobile IKT-gestützte Arbeit erhöht in vielen Fällen die Produktivität der Arbeitsprozesse. Einige Tätigkeiten sind ohne eine mobile Ausübung gar undenkbar. Eine Kehrseite der Mobilität, während stationär organisierte Kollegen oft über ein dichtes Netz sozialer Beziehungen verfügen, die nicht nur dem sozialen Miteinander sondern auch dem innerbetrieblichen Informationsfluss zuträglich sind, arbeiten mobil Beschäftigte meist alleine. Möglichkeiten zum Austausch und zu direkten kollegialen Treffen sind oftmals nicht vorhanden. Wiederholt wurden Schwierigkeiten durch die Isolation der Beschäftigten beobachtet:
Organisationen haben also ein vitales Interesse daran, Informationen zu teilen. Der vielbeschworene Plausch auf dem Flur wurde zwar oft belächelt, gilt aber längst als sinnvolles Medium der informellen Kommunikation in Unternehmen. Zudem ist das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten eine wesentliche Aufgabe heutigen Arbeitsschutzes und Grundlage jeder belastbaren Organisation. Sorgen Sie wo immer möglich für folgende Umstände:
5.2.5 E-Mailkodex
Abb. 16 E-Mailkodex
Weit mehr als stationär organisierte Kollegen haben mobil Beschäftigte mit der Organisation ihres E-Mailverkehrs zu kämpfen. Nicht das sie üblicherweise ein höheres Mailaufkommen hätten aber die geringe Displaygröße der Geräte und der oft nur temporär verfügbare Netzzugang gestaltet das Abrufen, sortieren und beantworten deutlich aufwendiger.
Um die Ressourcen mobiler Beschäftigter zu schonen, sollten folgende einfache Regeln eingehalten werden:
5.3 Gestaltungsempfehlungen personenbezogener Art (P)
Neben technischen und organisatorischen Aspekten sind auch personenbezogene Fragen zu berücksichtigen. Der Umgang mit mobiler IKT einerseits aber auch die Tatsache mobiler und oftmals isolierter Arbeitsweise stellt neue Herausforderungen an die Beschäftigten.
Zu berücksichtigen sind daher folgende personenbezogenen Maßnahmen, um die mobile Arbeitsausübung nachhaltig erfolgreich zu gestalten:
5.3.1 Schulungen
5.3.2 Kompetenzentwicklungsprogramme
Unter Kompetenzentwicklungsprogrammen werden umfassendere Bildungsangebote verstanden als rein aufgaben- und gerätespezifische Schulungen.
Literatur
ADAC - Zur Sache: Verwendung von Softwareapplikationen während der Fahrt, ADAC e. V. Ressort Verkehr, München, Oktober 2010.
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen: BG-Information BGI 549 "Ladungssicherung auf Fahrzeugen", 3. Auflage, Hamburg, 2002.
Bildschirmarbeitsverordnung vom 04. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Artikel 437 der Verordnung vom 31. Oktober 2006, § 1 (2).
Bretschneider-Hagemes, M.; Kohn, M.: Ganzheitlicher Arbeitsschutz bei mobiler IT-gestützter Arbeit, in: Brandt et al. "PaPsD - Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung von mobiler Arbeit", ver.di, Berlin, 2010.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung - TRBS 1111, 2006.
DGUV/BGIA: BGIA-Report 3/2008: Ergonomische Anforderungen an Eingabemittel für Geräte der Informationstechnik, Sankt Augustin, 2008.
DGUV (Stamm, Kohn, Bretschneider-Hagemes): BGI/GUV-I 8696: Information - Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen, Berlin, 2009.
DIN 75410 Teil 2 und Teil 3 - Ladungssicherung.
DIN EN ISO 9241-110 - Grundsätze ergonomischer Dialoggestaltung.
Gemeinsames Ministerialblatt: Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - Ergonomische und menschliche Faktoren - GMBl. Nr. 47 vom 27. Oktober 2007.
Maschke, Dr. M., Poesche, J., Pohler, H.: Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen - Thema Umgang mit Bordcomputern, Ortungssystemen und Smartphones: http://www.boeckler.de/pdf/ mbf_bvd_gr_bordcomputer.pdf
In: Kiper, Manuel:
Umgang mit Bordcomputern, Ortungssystemen und Smartphones, Reihe:
Betriebs- und Dienstvereinbarungen/ Kurzauswertungen, Düsseldorf, 2011.
Richtlinie 74/60/EWG des Rates vom 17. Dezember 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Innenausstattung der Kraftfahrzeuge.
Straßenverkehrsordnung (StVO).
Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V D29.
VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik: VDI-Richtlinien 2700 und 2701, Beuth Verlag GmbH, Berlin 2004.
VBG: BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung, Beuth Verlag GmbH, Berlin, 2007.
Grundsätze aus der BGI 650 | Anhang 1 |
Im Folgenden werden diejenigen Gestaltungsgrundsätze und -kriterien aus der Information "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" (BGI 650), die auch für mobile Bildschirmarbeit mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnologie sinnvoll sind, zusammengestellt.
Sie sollen der Auswahl geeigneter Geräte dienen (vgl. hierzu auch die Gestaltungsempfehlungen 5.1 Technik).
Als Bildschirmgeräte werden sowohl spezielle Geräte mit fest installierten Anwendungen (z.B. aus dem Bereich der Messtechnik) als auch Standard-Systeme (z.B. Tablet-PCs auf Windows- oder Androidbasis) verwendet.
Generell, also unabhängig von Art und Typ des Bildschirmgerätes, sollte die Darstellung von alphanumerischen Zeichen auf einem Bildschirmgerät folgende allgemeinen Anforderungen erfüllen:
Zeichenschärfe:
Um die maximale Zeichenschärfe zu erreichen, empfiehlt es sich, den Bildschirm in der optimalen Auflösung ("physikalische" oder "native" Auflösung) zu betreiben. Die technische Beschreibung sollte eine Angabe dazu enthalten. Die Zeichengröße wird nicht über die Auflösung, sondern über die Software eingestellt! Da in manchen Fällen softwarebedingt kleinere Auflösungen als die physikalische Auflösung des LCD-Bildschirms benutzt werden, um die Größe von sonst zu kleinen Zeichen zu verändern, sollten vor einer Kaufentscheidung möglichst alle benutzten Softwareanwendungen mit den in Frage kommenden LCD-Bildschirmen und Grafikkarten geprüft werden. Die Zeichengröße sollte generell über die installierte Software einstellbar sein. Es gilt folgender Zusammenhang zwischen Zeichenhöhe und Sehabstand (Abb. 17).
Abb. 17 Zusammenhang zwischen Zeichenhöhe und Sehabstand
Das heißt z.B., dass beim theoretisch optimalen Sehabstand von 50 cm die Zeichenhöhe mindestens 3,2 mm betragen sollte. Beispiel: Handelt es sich bei dem Bildschirmgerät um einen stationären Standard-PC, sollte daher kein Bildschirm mit einer Bilddiagonale unter 14,3 Zoll eingesetzt werden.
Reflexionen und Spiegelung:
Zur Vermeidung von Reflexionen und Spiegelungen sollten Bildschirme sehr gut entspiegelt sein, d.h. insbesondere, dass die Bildschirmgeräte mit hochglänzenden Bildschirmoberflächen ungeeignet sind für den mobilen Einsatz. 17
Grundsätzlich bewirkt die Darstellung dunkler Zeichen auf hellem Untergrund (Positivdarstellung), dass sich nicht ganz vermeidbare Reflexionen und Spiegelungen weniger störend auswirken und eine flexiblere Aufstellung innerhalb der Arbeitsumgebung ermöglicht wird.
Flimmerfreiheit:
Flimmerfreiheit ist bei LCD-Bildschirmen, wenn sie digital angesteuert werden technisch bedingt gewährleistet. Technologiebedingt bietet ein LCD-Bildschirm auch bei einer Bildwiederholfrequenz von 60 Hz (in der Regel von den meisten Herstellern empfohlen) ein absolut flimmerfreies Bild. Bei CRT-Bildschirmen sollte eine Bildwiederholfrequenz von 85 Hz nicht unterschritten werden.
Auch für mobile, in unterschiedlichen Umgebungen eingesetzte Bildschirme gilt aufgrund der bisherigen Erfahrungen, dass eine flimmerfreie Positivdarstellung bessere Anpassungsmöglichkeiten an die physiologischen Eigenschaften des Menschen und an die Arbeitsumgebung bietet.
Blickwinkel und Sehabstand:
Optimaler Blickwinkel und Sehabstand sind bei mobilem Einsatz in der Regel nicht immer zu gewährleisten. Dennoch sollte versucht werden, durch geeignete Positionierung des Bildschirmgerätes den optimalen Bedingungen möglichst nahe zu kommen.
Der Sehabstand zum Bildschirm sollte 50 cm möglichst nicht unterschreiten. Die Oberkante des Bildschirmes sollte unterhalb der Augenhöhe liegen, so dass man mit leicht geneigtem Blick bzw. Kopf auf den Bildschirm hinunterschaut.
Tastatur:
Für Tastaturen an Bildschirmgeräten ist eine ergonomische Bedienbarkeit wegen der insgesamt ungünstigen Einsatzbedingungen besonders zu beachten.
Diese ist gegeben, wenn eine sichere Rückmeldung der Tastenbetätigung für den Benutzer sowie ein schnelles Auffinden der jeweiligen Taste und eine gute Fingerführung gewährleistet sind. Dies erfordert:
Grundsätze ergonomischer Dialoggestaltung | Anhang 2 |
Die internationale Norm DIN EN ISO 9241-110 führt sieben nachfolgend beschriebene Grundsätze der nutzergerechten Dialoggestaltung für informationstechnische Anwendungssysteme auf.
Diese Grundsätze sollen dazu dienen, geeignete Software auszuwählen bzw. zu gestalten. Sie sind z.B. auch auf Bildschirmgeräte an Fahrerarbeitsplätzen anwendbar.
Aufgabenangemessenheit:
Ein Dialog ist aufgabenangemessen, wenn er den Benutzer unterstützt, seine Arbeitsaufgabe effektiv und effizient zu erledigen.
Beispiele:
Selbstbeschreibungsfähigkeit:
Ein Dialog ist selbstbeschreibungsfähig, wenn jeder einzelne Dialogschritt durch Rückmeldung des Dialogsystems unmittelbar verständlich ist oder dem Benutzer auf Anfrage erklärt wird.
Beispiele:
Steuerbarkeit:
Ein Dialog ist steuerbar, wenn der Benutzer in der Lage ist, den Dialogablauf zu starten sowie seine Richtung und Geschwindigkeit zu beeinflussen, bis das Ziel erreicht ist.
Beispiele:
Erwartungskonformität:
Ein Dialog ist erwartungskonform (d.h. verlässlich), wenn er konsistent ist und den Merkmalen des Benutzers entspricht, z.B. seinen Kenntnissen aus dem Arbeitsgebiet, seiner Ausbildung und seiner Erfahrung sowie allgemein anerkannten Konventionen.
Beispiele:
Fehlertoleranz:
Ein Dialog ist fehlertolerant, wenn das beabsichtigte Arbeitsergebnis trotz erkennbar fehlerhafter Eingaben entweder mit keinem oder mit minimalem Korrekturaufwand seitens des Benutzers erreicht werden kann.
Beispiele:
Individualisierbarkeit:
Ein Dialog ist individualisierbar, wenn das Dialogsystem Anpassung an die Erfordernisse der Arbeitsaufgabe sowie an die individuellen Fähigkeiten und Vorlieben des Benutzers zulässt.
Beispiele:
Lernförderlichkeit:
Ein Dialog ist lernförderlich, wenn er den Benutzer beim Erlernen des Dialogsystems unterstützt und anleitet.
Beispiele:
Checkliste zur Arbeitsgestaltung in Anlehnung an das TOP-Modell | Anhang 3 |
Gestaltungshinweise (Nummerierung in Anlehnung an die Kapitelorganisation) | Zu vermeidende Fehler und Gefahren |
5.1 Technik und Technikintegration | |
5.1.1 Notebook | |
reflexionsfreier Bildschirm (Anti-Glare) |
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Displaygröße mind. 10 Zoll |
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Displayformat 4:3 |
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Leuchtdichte mind. 400 Candela/m2 |
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externe Tastatur/Maus |
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Einsatz von rugged computing |
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Lichtquelle (Sonne) nicht im Rücken |
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Nicht freihändig mit dem Notebook arbeiten |
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Nutzung von Tragevorrichtungen |
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5.1.2 Tablet-PC | |
reflexionsfreier Bildschirm (Anti-Glare) |
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Winkel des Handgelenks klein halten |
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Eingabestift (Stylus) nutzen |
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Nur geringe Textmengen via Touchscreen eingeben |
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Bewusste Wahl: resistiver vs. kapazitiver Screen |
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Nutzung hochwertiger Bildschirmtastaturen inkl. Feedbackfunktion |
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Harmonische Wahl des Betriebssystems (passend zur hauseigenen IKT-Infrastruktur) |
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5.1.3 Smartphone | |
vgl. 5.1.2 Tablet-PC | |
Nutzung eher zur mündlichen Kommunikation |
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Bei Textarbeiten max. Arbeitsdauer = 5 Min. |
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5.1.4 Navigationsgerät | |
werksseitige Geräte der PKW-Hersteller nutzen |
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bei mobilen Geräte nur auf renommierte Hersteller zurückgreifen |
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reflexionsfreier Bildschirm (Anti-Glare) |
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Displaygröße mind. 4 Zoll |
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Nutzung hochwertiger GPS-Empfänger |
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Nutzung von aktuellem Kartenmaterial |
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5.1.5 Mobile Drucker | |
Neben Bluetooth ergänzende USB-Verbindung ermöglichen |
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5.1.6 Messtechnik | |
Displays mit Hintergrundbeleuchtung einsetzen | Lesbarkeit eingeschränkt |
reflexionsfreier Bildschirm (Anti-Glare) |
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5.1.7 Datenübertragung | |
Externe Antennen einsetzen |
|
Datenpufferungstechnologie verwenden |
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5.1.8 Fahrzeugintegration | |
Prüfung Einbau oder Ladung? Klärung der Verantwortlichkeiten |
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Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Fahrerarbeitsplätze |
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Kantenradien (EWG/74/60) einhalten |
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Airbags freihalten |
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Sichtbehinderungen vermeiden |
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Ablenkungen durch Kommunikations- und Multimediaanwendungen während der Fahrt vermeiden |
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Nutzung eines Profils "Fahrmodus" für Handys |
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Gerätedeaktivierung (Notebook u.a.) während der Fahrt (z.B. via GPS) |
|
Einhausung bzw. Einkofferung von mobiler IKT im Kfz |
|
Snap-In-Lösungen für Smartphones nutzen |
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5.1.9 Software | |
Einhaltung der Dialogprinzipien nach DIN EN ISO 9241-110 (vgl. Anhang 2) |
|
5.2 Organisation | |
5.2.1 Terminplanung | |
Soll-Zeit-Abstimmung für Aufgaben unter Mitarbeit der Beschäftigten |
|
Beeinflussbarkeit der Terminfolge durch Beschäftigte ermöglichen |
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Pufferzeiten einplanen |
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5.2.2 Permanente Erreichbarkeit | |
Erstellung einer Betriebsvereinbarung |
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5.2.3 Überwachung | |
Erstellung einer Betriebsvereinbarung |
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5.2.4 Soziale Beziehungen | |
regelmäßige Teamtreffen durchführen |
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Schichtübergabegespräche ermöglichen |
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Pausenräume/gemeinsame Treffpunkte auch für mobile Beschäftigte einer Region ermöglichen |
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Virtuellen Austausch (z.B. durch Foren) fördern |
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5.2.5 E-Mailkodex | |
Erstellung eines spezifischen Mailkodex für den Umgang mit mobilen Beschäftigten |
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5.3 Person | |
5.3.1 Schulungen | |
Ausführliche Schulungen für komplexe Arbeits- mittel |
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Einweisungen am Arbeitsplatz |
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Aufklärung über Verantwortungen (z.B. Ladungssicherung mobiler IKT im Kfz) |
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Gefahrenhinweis zur Ablenkung durch mobile IKT während andere Tätigkeiten ausgeübt werden |
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E-Mailorganisation und Möglichkeiten individueller Abgrenzung |
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5.3.2 Kompetenzentwicklungsprogramme | |
Wissensvermittlung Selbstorganisation |
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Umgang mit Systemstörungen |
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1 | Gemeint sind sowohl weibliche als auch männliche Beschäftigte. Der Einfachheit halber wird zumeist die männliche Form verwendet. Eine Diskriminierung ist daraus nicht abzuleiten. |
2 | Mobile IKT wird künftig äquivalent verwendet mit mobile IT. |
3 | Vgl. Bretschneider-Hagemes, M.; Kohn, M.: Ganzheitlicher Arbeitsschutz bei mobiler IT-gestützter Arbeit, in: Brandt et al. (2010) "PaPsD - Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung von mobiler Arbeit", ver.di, Berlin. |
4 | Unter Assistentensysteme sind digitale Geräte zur Unterstützung des Alltags zu verstehen. Im Folgenden wird mobile Assistentensysteme synonym zu mobilen IKT-gestützten Geräten benutzt. |
5 | Vgl. Bildschirmarbeitsverordnung vom 04. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Artikel 437 der Verordnung vom 31. Oktober 2006, § 1 (2). |
6 | BGIA-Report 3/2008: Ergonomische Anforderungen an Eingabemittel für Geräte der Informationstechnik, S.18. |
7 | Vgl. Systembrüche, Bildschirmtastatur, Glossy-Screen, Anwendungsumgebung, Leuchtdichte. |
8 | Information "Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen". (BGI/GUV-I 8696) |
9 | Displays und anderes Zubehör für den Fahrzeuginnenraum sollten über einen Nachweis auf Splittersicherheit im Falle eines Aufpralls verfügen. Der Kantenradius sollte zudem mind. 2,5mm betragen (vgl. 74/60/EWG). Bei fest montierten Halterungen muss dieser Nachweis erfolgt sein. |
10 | Vgl. http://www.marotech.eu/abc-ladungssicherung-pkw.html |
11 | In § 19, Absatz (3) der STVZO ist der Ein- bzw. Anbau von Fahrzeugteilen geregelt. Die Prüfinstitutionen argumentieren: "Ein- oder Anbau bedeutet z.B. lt. Definition "Bauteil (Fahrzeugteil)" im Sinne der EMV lt. 72/245/EWG: Mechanisch am Fahrzeug angebracht, kann ohne Werkzeug nicht auseinandergebaut oder entfernt werden? Trifft dies zu unterliegt es der Richtlinie die zu generalisieren ist." |
12 | Zum Thema Ladungssicherung beachten Sie ebenfalls: Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV/GUV D29), Information "Ladungssicherung auf Fahrzeugen" (BGI 549), DIN 75410 Teil 2 und Teil 3, VDI-Richtlinien 2700 und 2701. |
13 | Vgl. Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung - TRBS 1111. |
14 | ADAC - Zur Sache: Verwendung von Softwareapplikationen während der Fahrt, ADAC e. V. Ressort Verkehr, München, Oktober 2010. |
15 | Gute Hinweise dazu liefert die Hans-Böckler Stiftung (Maschke et al.): http://www.boeckler.de/pdf/ mbf_bvd_gr_bordcomputer.pdf |
16 | Im beobachteten Praxisbeispiel konnte durch die Servicetechniker eine Mailbox mit dem Hinweis auf gerade stattfindende Arbeiten aktiviert werden. Der Mitarbeiter wurde bei der Deaktivierung der Mailbox auf Anrufe/Nachrichten aufmerksam gemacht. |
17 | Nach DIN EN ISO 9241-7 und DIN EN ISO 13406-2 werden Bildschirme bezüglich ihrer Reflexionseigenschaften, für Positiv- und Negativdarstellung getrennt, in drei Reflexionsklassen eingeteilt. Nur Bildschirme der Reflexionsklasse I sind für den mobilen Einsatz zu empfehlen. |
18 | Diese Maße gelten für die Bedienung ohne Handschuhe. Für eine Bedienung mit Handschuhen wird bei gleicher Tastengröße ein Tastenmittenabstand von 40 mm empfohlen. |
19 | Bei mechanischen Tasten kann dies durch einen Tastenweg von 2 mm bis 4 mm und einem deutlich wahrnehmbaren Druckpunkt sowie einer Tastendruckkraft in der Größenordnung von 0,5 N bis 0,8 N gewährleistet werden. Bei Touchpoints durch eine entsprechende akustische und/oder optische Rückmeldung. |
ENDE |